Webdesign-Vertrag Vorlage (Word & PDF)
Kostenlose Vorlage für Website-Erstellung, Relaunch und Webdesign – mit Leistungsumfang, Korrekturen, Abnahme, Nutzungsrechten, Hosting und Vergütung.
Vorlage herunterladen
Mit unserer kostenlosen Webdesign-Vertrag Vorlage kannst du die Erstellung oder Überarbeitung einer Website strukturiert vereinbaren. Die Vorlage eignet sich für selbstständige Webdesigner, Agenturen, Entwickler und Unternehmen, die einen neuen Webauftritt, einen Relaunch, eine Landingpage oder einen kleineren Online-Shop umsetzen möchten.
Bei Webprojekten entstehen besonders häufig Missverständnisse darüber, welche Leistungen im Preis enthalten sind. Deshalb sollte ein Vertrag möglichst genau festlegen, wie viele Seiten und Funktionen umgesetzt werden, wer Texte und Bilder liefert, wie viele Design- und Korrekturschleifen enthalten sind, wann die Website als fertig gilt und welche Nutzungsrechte der Auftraggeber erhält.
Zusätzlich sollten Domain, Hosting, CMS, Plugins, Fremdlizenzen, Wartung, Datenschutz, Tracking und spätere Änderungswünsche berücksichtigt werden. Eine Website-Erstellung und die laufende Betreuung nach dem Launch sind dabei zwei unterschiedliche Leistungsbereiche, die klar voneinander getrennt werden sollten.
Die Vorlage steht als Word- und PDF-Datei zur Verfügung. Die Word-Version lässt sich vollständig an Projekt, Website-Typ, Vergütung und technische Anforderungen anpassen. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und gemeinsamen Prüfen des vereinbarten Projektumfangs.
Ein Webdesign-Vertrag sollte möglichst konkret beschreiben, welcher Erfolg geschuldet ist. Aussagen wie „moderne Website erstellen“ sind oft zu unbestimmt. Seitenzahl, Funktionen, CMS, Designprozess, Korrekturen, Abnahme und Übergabe sollten möglichst eindeutig geregelt werden.
Für welche Webprojekte eignet sich die Vorlage?
Die Vorlage kann für unterschiedliche Webdesign-Projekte angepasst werden.
Zum Beispiel für:
- Unternehmenswebsite
- Website-Relaunch
- Landingpage
- Portfolio-Website
- Praxis- oder Kanzleiwebsite
- Restaurant-Website
- Vereinswebsite
- kleinen Online-Shop
- WordPress-Website
- Website für Selbstständige
- Onepager
- mehrsprachige Website
Was gehört in einen Webdesign-Vertrag?
Der genaue Inhalt richtet sich nach Umfang und Technik des Projekts. Typische Vertragsbestandteile sind:
- Vertragsparteien
- Projektziel
- Leistungsumfang
- Seitenstruktur
- Design
- CMS
- technische Funktionen
- Responsive Design
- Browser-Kompatibilität
- Texte und Bilder
- Korrekturschleifen
- Mitwirkungspflichten
- Projektplan
- Change Requests
- Vergütung
- Abschlagszahlungen
- Abnahme
- Nutzungsrechte
- Drittlizenzen
- Domain und Hosting
- Datenschutz
- Tracking
- SEO-Grundleistungen
- Wartung und Support
- Übergabe
So verwendest du die Webdesign-Vertrag Vorlage
- Datei herunterladen: Nutze Word zum Bearbeiten oder PDF zum Ausdrucken.
- Projekt beschreiben: Lege fest, ob eine neue Website oder ein Relaunch erstellt wird.
- Seitenumfang definieren: Trage Seitenzahl und geplante Unterseiten ein.
- Funktionen festlegen: Ergänze Kontaktformular, Blog, Shop, Newsletter oder andere Funktionen.
- Designprozess bestimmen: Lege Entwürfe und Korrekturschleifen fest.
- Inhalte zuordnen: Bestimme, wer Texte, Bilder und Logos liefert.
- Vergütung festlegen: Ergänze Pauschale, Stundenpreis oder Meilensteinzahlungen.
- Abnahme regeln: Lege fest, wann und wie die fertige Website geprüft wird.
- Nutzungsrechte bestimmen: Kläre Rechte an Design, Grafiken und sonstigen Leistungen.
- Hosting und Pflege trennen: Bestimme, welche Leistungen nach dem Launch zusätzlich beauftragt werden.
Beispiel für einen Webdesign-Auftrag
Projekt: Relaunch einer Unternehmenswebsite
CMS: WordPress
Umfang: Startseite plus zehn Unterseiten
Design: individuelles Responsive Design
Korrekturschleifen: zwei Designrunden
Inhalte: Texte und Fotos werden vom Kunden geliefert
Vergütung: 6.500 Euro netto
Hosting: direkt durch den Auftraggeber
Abnahme: nach Bereitstellung auf Testserver
Projektziel festlegen
Der Vertrag sollte zunächst beschreiben, was mit dem Projekt erreicht werden soll.
Mögliche Ziele sind:
- neuer Unternehmensauftritt
- Modernisierung einer bestehenden Website
- Lead-Generierung
- Online-Terminvereinbarung
- Verkauf von Produkten
- Bereitstellung von Informationen
Seitenumfang bestimmen
Eine Formulierung wie „komplette Website“ kann zu unterschiedlichen Erwartungen führen.
Besser ist eine konkrete Seitenliste.
Geschuldet sind Startseite, Über-uns-Seite, Leistungsübersicht, drei Leistungsunterseiten, Kontaktseite und eine technisch vorbereitete Impressums- und Datenschutzseite.
Sitemap als Anlage
Bei größeren Websites kann die geplante Seitenstruktur als Anlage zum Vertrag beigefügt werden.
Sie kann enthalten:
- Hauptseiten
- Unterseiten
- Navigation
- Footer-Seiten
Designleistung definieren
Auch beim Design sollte möglichst klar sein, welche Leistung enthalten ist.
Zum Beispiel:
- individuelles Layout
- Anpassung eines bestehenden Themes
- Farbsystem
- Typografie
- Buttons
- Karten
- Formulare
Individuelles Design oder Theme-Anpassung?
Der Aufwand unterscheidet sich erheblich.
Bei einer Theme-Anpassung wird auf einer vorhandenen technischen und gestalterischen Grundlage aufgebaut. Ein vollständig individuelles Design kann deutlich mehr Konzeption und Entwicklungsarbeit erfordern.
Designentwurf
Vor der technischen Umsetzung kann zunächst ein Entwurf erstellt werden.
Zum Beispiel für:
- Startseite
- typische Inhaltsseite
- mobile Ansicht
Korrekturschleifen
Die Anzahl der im Preis enthaltenen Änderungsrunden sollte eindeutig sein.
Im Projektpreis sind zwei gebündelte Korrekturschleifen am freigegebenen Designentwurf enthalten. Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand vergütet.
Designfreigabe
Nach der Freigabe des Designs beginnt typischerweise die technische Umsetzung.
Wird das Grundkonzept später vollständig geändert, kann dies als Zusatzleistung behandelt werden.
Responsive Design
Moderne Websites sollten in der Regel auf unterschiedlichen Bildschirmgrößen nutzbar sein.
Der Vertrag kann insbesondere nennen:
- Desktop
- Tablet
- Smartphone
Pixelgenaue Gleichheit nicht versprechen
Websites können je nach Browser, Bildschirmgröße und Betriebssystem unterschiedlich dargestellt werden.
Ein responsives Design sollte deshalb nicht mit einer auf jedem Gerät vollständig identischen Darstellung verwechselt werden.
Browser-Kompatibilität
Der Vertrag kann festlegen, welche Browser zum Zeitpunkt der Abnahme unterstützt werden.
Zum Beispiel aktuelle Versionen von:
- Chrome
- Safari
- Firefox
- Edge
Alte Browser ausschließen
Eine Unterstützung sehr alter Browser-Versionen kann erheblichen Zusatzaufwand verursachen und sollte nur vereinbart werden, wenn dies tatsächlich benötigt wird.
CMS festlegen
Wird ein Content-Management-System verwendet, sollte dieses im Vertrag genannt werden.
Zum Beispiel:
- WordPress
- Shopify
- Webflow
- TYPO3
- anderes CMS
WordPress-Projekte
Bei WordPress kann zusätzlich geregelt werden:
- Theme
- Page Builder
- Plugins
- Benutzerrollen
- Updates
Theme-Lizenzen
Wird ein kostenpflichtiges Theme verwendet, sollte geklärt werden, wer Lizenznehmer ist und wer Verlängerungsgebühren trägt.
Plugins
Dasselbe gilt für kostenpflichtige Plugins.
Zu klären ist insbesondere:
- Lizenzinhaber
- jährliche Kosten
- Verlängerung
- Support
Fremdsoftware
Der Webdesigner kann nur solche Rechte einräumen, die ihm selbst zustehen.
Für Drittsoftware gelten zusätzliche Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Funktionen der Website
Der Vertrag sollte wichtige Funktionen ausdrücklich nennen.
Zum Beispiel:
- Kontaktformular
- Blog
- Suchfunktion
- Newsletter-Anmeldung
- Terminbuchung
- Mitgliederbereich
- Shop
- Mehrsprachigkeit
Kontaktformular
Es sollte festgelegt werden, welche Felder und Funktionen das Formular enthält.
Beispielsweise:
- Name
- Telefon
- Nachricht
- Dateiupload
Spam-Schutz
Ein technischer Spam-Schutz kann Teil der Umsetzung sein.
Die konkrete datenschutzrechtliche Einbindung sollte berücksichtigt werden.
Online-Shop
Ein Shop-Projekt ist in der Regel umfangreicher als eine einfache Unternehmenswebsite.
Zusätzliche Funktionen können sein:
- Produktverwaltung
- Warenkorb
- Zahlungsanbieter
- Versand
- Steuern
- Bestellmails
Shop-Funktionen separat definieren
Die bloße Formulierung „inklusive Online-Shop“ ist regelmäßig zu ungenau.
Rechtstexte nicht automatisch enthalten
Webdesigner erstellen häufig technische Seiten für:
- Impressum
- Datenschutz
- AGB
- Widerruf
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie eine individuelle rechtliche Beratung oder rechtssichere Erstellung dieser Texte schulden.
Verantwortung für Rechtstexte
Soweit keine Rechtsberatung ausdrücklich vereinbart wurde, sollte der Auftraggeber die erforderlichen Rechtstexte selbst bereitstellen beziehungsweise fachkundig erstellen lassen.
Inhalte der Website
Der Vertrag sollte bestimmen, wer Inhalte liefert.
Dazu gehören insbesondere:
- Texte
- Fotos
- Videos
- Logos
- Produktdaten
- Preise
Kunde liefert Inhalte
Wenn der Auftraggeber Inhalte bereitstellt, sollte er dies rechtzeitig tun.
Verzögerte Lieferungen können den gesamten Projektzeitplan verschieben.
Texterstellung durch Webdesigner
Werden Texte ebenfalls erstellt, sollte Umfang und Preis klar definiert werden.
Zum Beispiel:
- Anzahl Texte
- Wortumfang
- SEO-Optimierung
- Korrekturen
Fotografie
Professionelle Fotos können als separate Leistung angeboten oder von einem externen Fotografen erstellt werden.
Stockfotos
Bei Stockmaterial sollte geklärt werden:
- wer die Lizenz erwirbt,
- wer Lizenznehmer ist und
- welche Nutzungsbedingungen gelten.
Material des Auftraggebers
Der Auftraggeber sollte grundsätzlich sicherstellen, dass er die benötigten Rechte an bereitgestellten:
- Fotos
- Logos
- Texten
- Videos
- Schriften
besitzt.
Nutzungsrechte an Webdesign-Leistungen
Designs, Grafiken, Texte und andere kreative Bestandteile können urheberrechtlich geschützt sein.
§ 31 UrhG erlaubt die Einräumung einfacher oder ausschließlicher Nutzungsrechte sowie räumliche, zeitliche und inhaltliche Beschränkungen.
Den Gesetzestext findest du unter § 31 UrhG.
Umfang der Nutzungsrechte
Der Vertrag sollte möglichst eindeutig bestimmen:
- welche Inhalte betroffen sind,
- ob Nutzung exklusiv ist,
- wie lange die Rechte gelten,
- für welche Medien sie gelten,
- ob Bearbeitung zulässig ist.
Beispiel für eine Rechtseinräumung
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung die vereinbarten Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten finalen Designleistungen zur Nutzung für seine Website und seine eigenen Unternehmensauftritte.
Rechte erst nach vollständiger Zahlung
Es kann vereinbart werden, dass Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der entsprechenden Vergütung eingeräumt werden.
Drittlizenzen bleiben ausgenommen
Bei:
- Themes
- Plugins
- Stockmaterial
- Fonts
- Bibliotheken
gelten regelmäßig die Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
Open Files und Quelldateien
Auch beim Webdesign stellt sich die Frage, welche Dateien der Kunde erhält.
Zum Beispiel:
- Figma-Dateien
- Photoshop-Dateien
- Illustrator-Dateien
- Theme-Dateien
- Custom Code
Übergabe klar regeln
Der Vertrag sollte bestimmen, ob lediglich die funktionsfähige Website oder zusätzlich sämtliche offenen Arbeitsdateien geschuldet sind.
Quellcode
Bei individuell entwickelten Komponenten sollte geklärt werden, ob und in welchem Umfang Quellcode übergeben wird.
Software-Erstellung separat betrachten
Werden umfangreiche individuelle Anwendungen entwickelt, kann ein eigener Softwarevertrag besser geeignet sein.
Dafür kannst du unsere Software-Erstellungsvertrag Vorlage verwenden.
Projektplan
Ein Webprojekt kann in mehrere Phasen unterteilt werden.
Zum Beispiel:
- Kick-off
- Konzeption
- Design
- Designfreigabe
- Entwicklung
- Content-Einpflege
- Test
- Abnahme
- Launch
Meilensteine
Meilensteine können sowohl Projektfortschritt als auch Zahlungen strukturieren.
Projekttermine
Es sollte unterschieden werden zwischen:
- unverbindlichen Zielterminen und
- verbindlichen Fertigstellungsterminen.
Verzögerung durch den Kunden
Fehlende Inhalte, verspätete Freigaben oder nicht bereitgestellte Zugänge können die Fertigstellung verzögern.
Projektfristen verlängern sich angemessen, soweit notwendige Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers verspätet erfolgen.
Change Requests
Während der Umsetzung entstehen häufig neue Wünsche.
Ein geregeltes Änderungsverfahren hilft, Zusatzaufwand nachvollziehbar abzurechnen.
Beispiel für einen Change Request
Ursprünglich wurde ein einfaches Kontaktformular vereinbart. Später wünscht der Kunde zusätzlich einen mehrstufigen Angebotsrechner. Diese neue Funktion wird als Zusatzleistung angeboten und erst nach Freigabe umgesetzt.
Vergütung
Webdesign kann unterschiedlich vergütet werden.
Mögliche Modelle sind:
- Festpreis
- Stundenhonorar
- Tagessatz
- Festpreis plus Zusatzleistungen
Festpreis
Ein Festpreis eignet sich besonders bei klar definiertem Leistungsumfang.
Stundenhonorar
Bei offenen oder agilen Projekten kann eine Abrechnung nach Aufwand sinnvoller sein.
Zusatzleistungen
Der Vertrag kann einen Stundensatz für Arbeiten außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs nennen.
Abschlagszahlungen
Bei größeren Projekten können mehrere Teilzahlungen vereinbart werden.
30 Prozent bei Auftragserteilung, 30 Prozent nach Designfreigabe, 30 Prozent nach Bereitstellung zur Abnahme und 10 Prozent nach Abnahme.
Fremdkosten
Zusätzlich können Kosten entstehen für:
- Hosting
- Domains
- Themes
- Plugins
- Stockfotos
- Schriften
- externe APIs
Fremdkosten vorab freigeben
Größere Fremdkosten sollten möglichst vor Bestellung mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
Abnahme der Website
Bei werkvertraglich geprägter Website-Erstellung kann die Abnahme eine zentrale Rolle spielen.
§ 640 BGB regelt die Abnahme des vertragsmäßig hergestellten Werks.
Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 640 BGB.
Was bedeutet Abnahme?
Bei der Abnahme bestätigt der Auftraggeber grundsätzlich, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt wurde.
Unwesentliche Mängel
§ 640 BGB bestimmt, dass die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden kann.
Abnahmeverfahren
Der Vertrag kann ein strukturiertes Verfahren vorsehen.
Zum Beispiel:
- Website wird auf Testserver bereitgestellt.
- Auftraggeber erhält eine Prüffrist.
- Mängel werden gesammelt gemeldet.
- Webdesigner behebt berechtigte Mängel.
- Abnahme wird erklärt.
Prüffrist
Eine angemessene Frist verhindert, dass ein fertiges Projekt unbegrenzt im Abnahmestatus bleibt.
Fiktive Abnahme
§ 640 Abs. 2 BGB enthält unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Regelung, nach der ein Werk nach gesetzter angemessener Frist als abgenommen gelten kann, wenn der Besteller die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
Bei Verbrauchern gelten dafür zusätzliche Hinweispflichten.
Bei Verbrauchern sollte eine Abnahmefiktion nicht einfach aus einem B2B-Vertrag kopiert werden. § 640 Abs. 2 BGB verlangt dort einen zusätzlichen Hinweis in Textform auf die Folgen.
Mängelliste
Beanstandungen sollten möglichst konkret beschrieben werden.
Zum Beispiel:
- Seite
- Browser
- Gerät
- Beschreibung des Fehlers
- Screenshot
Mangel oder Änderungswunsch?
Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil der Kunde nachträglich eine andere Gestaltung bevorzugt.
Entscheidend ist, was vertraglich vereinbart wurde.
Bugfix und Zusatzwunsch unterscheiden
Ein nicht funktionierendes vereinbartes Kontaktformular kann ein Mangel sein. Ein zusätzlich gewünschter Kundenlogin, der nie vereinbart war, ist dagegen regelmäßig eine neue Leistung.
Launch nach Abnahme
Der Vertrag kann festlegen, ob die Website:
- vor oder
- nach
der Abnahme live geschaltet wird.
Launch-Freigabe
Bei sensiblen Projekten kann eine ausdrückliche Freigabe des Auftraggebers vor Livegang sinnvoll sein.
Domain
Die Domain sollte möglichst eindeutig dem Auftraggeber zugeordnet sein.
Zu klären ist insbesondere:
- wer Domaininhaber ist,
- wer die Registrierung durchführt,
- wer Gebühren bezahlt.
Domain auf Namen des Kunden
Aus Kundensicht kann es sinnvoll sein, die Domain direkt auf den Auftraggeber registrieren zu lassen.
Hosting
Beim Hosting gibt es unterschiedliche Modelle.
Zum Beispiel:
- Kunde schließt eigenen Hostingvertrag
- Webdesigner vermittelt Hosting
- Webdesigner stellt Hosting selbst bereit
Hosting separat vergüten
Wenn der Webdesigner dauerhaft Hosting anbietet, sollte dies nicht automatisch im einmaligen Erstellungspreis enthalten sein.
Hosting-Leistungsumfang
Zu regeln sind beispielsweise:
- Speicherplatz
- Backups
- SSL
- Support
- Laufzeit
Kein unbegrenztes Hosting versprechen
Serverausfälle und Störungen können nie vollständig ausgeschlossen werden.
Bei professionellen Hosting-Leistungen können konkrete Verfügbarkeitszusagen separat geregelt werden.
E-Mail-Konten
Es sollte geklärt werden, ob Einrichtung und Migration von E-Mail-Postfächern Bestandteil des Projekts sind.
SSL-Zertifikat
Die technische Einrichtung eines HTTPS-Zertifikats kann in den Leistungsumfang aufgenommen werden.
Backups
Vor einem Relaunch sollte festgelegt werden, wer für Sicherungen der alten Website verantwortlich ist.
Bestehende Website sichern
Vor umfangreichen Änderungen sollte eine vollständige Sicherung von Dateien und Datenbank erstellt werden.
Relaunch und alte Inhalte
Bei einem Relaunch sollte geklärt werden, welche bestehenden Inhalte übernommen werden.
Zum Beispiel:
- Texte
- Bilder
- Downloads
- Blogbeiträge
- Produkte
Content-Migration
Die Übertragung großer Inhaltsmengen kann erheblichen Zusatzaufwand verursachen.
Die Anzahl der zu migrierenden Inhalte sollte daher möglichst beziffert werden.
Weiterleitungen
Bei geänderten URLs können Weiterleitungen sinnvoll sein.
Ob und wie viele Weiterleitungen eingerichtet werden, sollte bei größeren Relaunches ausdrücklich vereinbart werden.
SEO-Grundleistungen
Webdesign beinhaltet nicht automatisch eine vollständige SEO-Betreuung.
Technische Grundleistungen können beispielsweise sein:
- Seitentitel-Felder
- Meta-Felder
- saubere Überschriftenstruktur
- XML-Sitemap
- robots.txt
- Weiterleitungen
Keine Rankinggarantie
Der Webdesigner kann regelmäßig keine bestimmte Position bei Google garantieren.
SEO-Konzept gesondert beauftragen
Keyword-Recherche, umfangreiche SEO-Texte und Linkaufbau können zusätzliche Leistungen sein.
Tracking
Der Vertrag kann bestimmen, ob technische Tracking-Tools eingebunden werden.
Zum Beispiel:
- Google Analytics
- Matomo
- Google Ads Conversion Tracking
- Meta Pixel
Technische Einbindung und rechtliche Zulässigkeit unterscheiden
Die technische Installation eines Tools bedeutet nicht automatisch, dass dessen konkrete Nutzung datenschutzrechtlich zulässig ist.
Cookie- und Consent-Lösung
Falls erforderlich, kann eine Consent-Management-Lösung technisch eingebunden werden.
Auswahl und rechtliche Konfiguration sollten klar zugeordnet werden.
Datenschutz
Websites können personenbezogene Daten verarbeiten.
Zum Beispiel über:
- Kontaktformulare
- Newsletter
- Bestellungen
- Analyse-Tools
- Server-Logs
Datenschutzrechtliche Rollen
Der Auftraggeber bleibt bei seiner eigenen Website regelmäßig für zahlreiche datenschutzrechtliche Entscheidungen verantwortlich.
Verarbeitet der Webdesigner personenbezogene Daten im Auftrag, kann zusätzlich ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich sein.
Barrierefreiheit
Je nach Unternehmen und Angebot können gesetzliche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit relevant sein.
Der Vertrag sollte daher nicht pauschal versprechen, sämtliche denkbaren Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn dies nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.
Konkreten Standard vereinbaren
Wenn Barrierefreiheit Vertragsgegenstand ist, sollte möglichst genau definiert werden, welcher Standard beziehungsweise welche Anforderungen umgesetzt werden sollen.
Performance
Ladezeit und technische Performance können Teil des Projekts sein.
Allerdings hängen sie auch ab von:
- Hosting
- Plugins
- Bildern
- Drittanbieter-Skripten
- Tracking
Keine pauschale Ladezeit garantieren
Eine bestimmte Millisekunden-Ladezeit auf jedem Gerät und jeder Internetverbindung ist regelmäßig schwer verbindlich zu gewährleisten.
Performance-Optimierung als Zusatzleistung
Bei Bedarf können konkrete Optimierungsmaßnahmen vereinbart werden.
Schulung des Kunden
Nach Fertigstellung kann eine CMS-Einweisung vorgesehen werden.
Zum Beispiel für:
- Seiten bearbeiten
- Bilder hochladen
- Blogbeiträge erstellen
- Benutzer verwalten
Schulungsumfang
Der Vertrag kann eine bestimmte Anzahl von Stunden oder einen Online-Termin vorsehen.
Dokumentation
Bei komplexeren Projekten kann zusätzlich eine kurze technische Dokumentation vereinbart werden.
Wartung nach Launch
Website-Erstellung und spätere Pflege sollten klar voneinander getrennt werden.
Wartungsleistungen können beispielsweise umfassen:
- CMS-Updates
- Plugin-Updates
- Theme-Updates
- Backups
- Sicherheitskontrollen
- kleine Inhaltsänderungen
Wartung ist nicht automatisch im Erstellungspreis enthalten
Wenn keine laufende Betreuung vereinbart wurde, sollte der Kunde nicht davon ausgehen, dass der Webdesigner die Website unbegrenzt kostenlos aktualisiert.
Wartungsvertrag
Für eine längerfristige technische Betreuung kann zusätzlich unsere Wartungsvertrag Vorlage verwendet werden.
Software-Pflege
Bei umfangreicher eigener Software kann dagegen eine speziellere Pflegevereinbarung sinnvoll sein.
Dafür steht unsere Software-Pflegevertrag Vorlage zur Verfügung.
Support
Support nach Projektende kann beispielsweise nach Zeitaufwand abgerechnet werden.
Reaktionszeiten
Werden feste Reaktionszeiten versprochen, sollte geklärt werden:
- Servicezeiten
- Prioritäten
- Kontaktweg
- Vergütung
Keine 24/7-Bereitschaft ohne Vereinbarung
Eine normale Website-Erstellung beinhaltet nicht automatisch permanente Rufbereitschaft.
Sicherheitsupdates
Websites benötigen laufende technische Pflege.
Wer dafür verantwortlich ist, sollte nach dem Launch eindeutig feststehen.
Hacking und Sicherheitsvorfälle
Auch eine technisch gepflegte Website kann nicht vollkommen gegen jeden zukünftigen Angriff garantiert werden.
Angemessene Sicherheitsmaßnahmen sollten deshalb von einer absoluten Sicherheitsgarantie unterschieden werden.
Übergabe der Website
Nach Fertigstellung sollte klar sein, welche Zugangsdaten und Unterlagen der Kunde erhält.
Zum Beispiel:
- CMS-Adminzugang
- Hostingzugang
- Domainzugang
- FTP/SFTP
- Datenbankzugang
- Lizenzübersicht
Kundenkonto statt Agenturkonto
Wo sinnvoll, können zentrale Dienste direkt auf den Kunden registriert werden.
Dies erleichtert einen späteren Anbieterwechsel.
Portfolio-Recht des Webdesigners
Webdesigner möchten abgeschlossene Projekte häufig als Referenz nennen.
Der Vertrag kann bestimmen, ob:
- Name des Kunden
- Logo
- Screenshot
- Link zur Website
für Eigenwerbung verwendet werden dürfen.
Vertrauliche Projekte
Bei nicht öffentlichen Projekten sollte eine Referenznutzung nur nach Freigabe erfolgen.
Hinweis im Footer
Ob ein Hinweis wie „Webdesign by …“ im Footer erscheinen darf, sollte ausdrücklich vereinbart werden.
Haftung
Haftungsregelungen sollten zum Umfang des Projekts passen.
Zu berücksichtigen sind beispielsweise:
- Vertragswert
- technische Risiken
- Shop-Funktionen
- Ausfallfolgen
- Versicherungsschutz
Kundenmaterial
Für rechtswidrige oder ungeklärte Inhalte, die der Kunde selbst liefert, sollte eine klare Verantwortungsregelung bestehen.
Drittanbieter-Ausfälle
Der Webdesigner kann die Verfügbarkeit externer:
- Hostinganbieter
- Payment Provider
- APIs
- Plugins
nicht vollständig kontrollieren.
Haftungsausschlüsse nicht überziehen
Pauschale Ausschlüsse jeglicher Haftung können rechtlich unwirksam sein.
Laufzeit des Webdesign-Vertrags
Ein reiner Erstellungsvertrag endet typischerweise mit Abschluss und Abnahme des Projekts.
Laufende Hosting-, Wartungs- oder Supportleistungen können dagegen eigene Laufzeiten besitzen.
Projektabbruch
Der Vertrag sollte berücksichtigen, was passiert, wenn ein Projekt vor Fertigstellung beendet wird.
Zu klären sind insbesondere:
- bereits erbrachte Leistungen
- offene Vergütung
- Fremdkosten
- Nutzungsrechte an Zwischenständen
Projektpause durch den Kunden
Wird ein Projekt über längere Zeit nicht fortgesetzt, kann eine Regelung für Reaktivierungsaufwand sinnvoll sein.
Keine unbegrenzte Projektbereitschaft
Ein Webdesigner sollte nicht verpflichtet sein, ein Projekt nach jahrelanger Pause zu unveränderten Preisen und technischen Bedingungen fortzusetzen.
Kündigung laufender Zusatzleistungen
Hosting oder Wartung können separat kündbar sein.
Die jeweiligen Fristen sollten eindeutig sein.
Agenturvertrag oder Webdesign-Vertrag?
Ein Webdesign-Vertrag ist besonders auf die konkrete Erstellung einer Website zugeschnitten.
Für eine umfassendere Marketing- oder Kreativbetreuung eignet sich eher unsere Agenturvertrag Vorlage.
Dienstleistungsvertrag als Alternative
Geht es hauptsächlich um laufende technische Unterstützung ohne konkretes Website-Erstellungsprojekt, kann unsere Dienstleistungsvertrag Vorlage besser passen.
Webdesign-Vertrag und Softwarevertrag
Bei einer normalen Unternehmenswebsite steht häufig Gestaltung und technische Umsetzung im Mittelpunkt.
Bei komplexen individuellen Anwendungen, Plattformen oder umfangreicher Softwareentwicklung sollte dagegen ein Software-Erstellungsvertrag verwendet werden.
Typische Fehler bei Webdesign-Verträgen
Viele Probleme entstehen durch einen zu allgemein formulierten Projektumfang.
- keine Seitenzahl: der Kunde erwartet immer weitere Unterseiten.
- Funktionen nicht definiert: Zusatzwünsche werden als selbstverständlich angesehen.
- Korrekturschleifen fehlen: Design wird endlos überarbeitet.
- Inhalte nicht zugeordnet: niemand liefert Texte und Bilder.
- Abnahme fehlt: der Abschluss des Projekts bleibt offen.
- Nutzungsrechte unklar: Design und Dateien können später zum Streitpunkt werden.
- Plugins und Lizenzen vergessen: Folgekosten werden erst später sichtbar.
- Hosting nicht getrennt: laufende Pflichten sind unklar.
- SEO-Garantie unterstellt: Rankingziele werden falsch verstanden.
- Wartung nicht geregelt: Kunde erwartet kostenlose Updates nach dem Launch.
Checkliste vor Unterzeichnung
Vor Abschluss des Webdesign-Vertrags sollten insbesondere folgende Fragen geklärt sein:
- Wie viele Seiten werden erstellt?
- Welche Funktionen sind enthalten?
- Welches CMS wird verwendet?
- Wie viele Designentwürfe gibt es?
- Wie viele Korrekturschleifen sind enthalten?
- Wer liefert Texte und Bilder?
- Welche Termine gelten?
- Wie werden Zusatzwünsche abgerechnet?
- Wie erfolgt die Abnahme?
- Welche Nutzungsrechte erhält der Kunde?
- Wer trägt Lizenz- und Plugin-Kosten?
- Wer ist Domaininhaber?
- Wer übernimmt Hosting?
- Sind Tracking und Consent Bestandteil?
- Ist Wartung nach Launch enthalten?
- Welche Zugänge werden am Ende übergeben?
Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?
Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.
- Word: ideal, um Projektumfang, Seiten, Funktionen, Korrekturen, Vergütung, Abnahme und Nutzungsrechte individuell anzupassen.
- PDF: praktisch zum Ausdrucken, Besprechen und strukturierten Prüfen des Webprojekts.
Webdesign-Vertrag individuell anpassen
Ein kleiner Onepager benötigt deutlich weniger Vertragsdetails als ein umfangreicher Relaunch mit Online-Shop, Schnittstellen, Tracking, Content-Migration, individuellen Funktionen und dauerhafter Wartung.
Die Vorlage ist deshalb eine allgemeine Arbeitsgrundlage und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.
Besonders bei umfangreicher Individualentwicklung, Shops, hohen Projektbudgets, komplexen Nutzungsrechten, Drittsoftware oder besonderen Datenschutzanforderungen sollte die endgültige Vereinbarung individuell geprüft werden.
Webdesign-Vertrag kostenlos herunterladen
Lade die kostenlose Webdesign-Vertrag Vorlage als Word- oder PDF-Datei herunter und passe Leistungsumfang, Design, Korrekturen, Vergütung, Abnahme, Nutzungsrechte und Hosting individuell an.
Häufige Fragen zum Webdesign-Vertrag
Was ist ein Webdesign-Vertrag?
Ein Webdesign-Vertrag regelt die Erstellung oder Überarbeitung einer Website. Typische Inhalte sind Leistungsumfang, Design, Technik, Vergütung, Korrekturen, Abnahme, Nutzungsrechte und Übergabe.
Ist Webdesign ein Werkvertrag?
Wenn ein konkret bestimmter Erfolg wie die Herstellung einer vereinbarten Website geschuldet wird, können werkvertragliche Regelungen relevant sein. § 631 BGB erfasst auch einen durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg.
Wie viele Korrekturschleifen sollte ein Webdesign-Vertrag enthalten?
Das kann frei vereinbart werden. Wichtig ist vor allem, die Anzahl eindeutig zu bestimmen und zusätzliche Änderungswünsche als gesonderte Leistungen behandeln zu können.
Was bedeutet Abnahme einer Website?
Bei werkvertraglich geprägten Projekten bestätigt der Auftraggeber mit der Abnahme grundsätzlich, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt wurde. § 640 BGB enthält dafür gesetzliche Regeln.
Kann die Abnahme wegen kleiner Fehler verweigert werden?
§ 640 BGB bestimmt, dass die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden kann. Ob ein Mangel wesentlich ist, hängt vom konkreten Einzelfall und vom vereinbarten Leistungsumfang ab.
Wem gehören die Nutzungsrechte am Webdesign?
Das sollte vertraglich geregelt werden. § 31 UrhG erlaubt unter anderem einfache oder ausschließliche sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkte Nutzungsrechte.
Muss der Webdesigner offene Design- oder Quelldateien herausgeben?
Das sollte ausdrücklich vereinbart werden. Neben der fertigen Website können offene Design-Dateien oder spezieller Quellcode einen eigenständigen Leistungsumfang darstellen.
Wer sollte die Domain registrieren?
Aus praktischer Sicht kann es sinnvoll sein, die Domain unmittelbar auf den Auftraggeber zu registrieren. Entscheidend ist, dass Domaininhaber, Zugang und Gebühren im Vertrag eindeutig geklärt sind.
Ist Hosting automatisch im Webdesign-Preis enthalten?
Nein. Hosting ist eine laufende Leistung und sollte ausdrücklich vereinbart werden. Es kann direkt beim Hostinganbieter oder über den Webdesigner gebucht werden.
Ist Wartung nach dem Launch automatisch enthalten?
Nein. CMS-, Theme- und Plugin-Updates sowie laufender Support sollten ausdrücklich als Wartungs- oder Pflegeleistung vereinbart werden.
Kann ein Webdesigner ein bestimmtes Google-Ranking garantieren?
Ein bestimmtes Ranking sollte nicht ohne ausdrückliche und realistische Erfolgspflicht garantiert werden. Suchmaschinenrankings hängen von zahlreichen externen Faktoren ab.
Kann ich die Webdesign-Vertrag Vorlage bearbeiten?
Ja. Die Word-Version lässt sich vollständig an Seitenumfang, Funktionen, CMS, Design, Vergütung, Abnahme, Nutzungsrechte, Hosting und Wartung anpassen.