Webdesign-Vertrag Vorlage (Word & PDF)

Kostenlose Vorlage für Website-Erstellung, Relaunch und Webdesign – mit Leistungsumfang, Korrekturen, Abnahme, Nutzungsrechten, Hosting und Vergütung.

Vorlage herunterladen

Mit unserer kostenlosen Webdesign-Vertrag Vorlage kannst du die Erstellung oder Überarbeitung einer Website strukturiert vereinbaren. Die Vorlage eignet sich für selbstständige Webdesigner, Agenturen, Entwickler und Unternehmen, die einen neuen Webauftritt, einen Relaunch, eine Landingpage oder einen kleineren Online-Shop umsetzen möchten.

Bei Webprojekten entstehen besonders häufig Missverständnisse darüber, welche Leistungen im Preis enthalten sind. Deshalb sollte ein Vertrag möglichst genau festlegen, wie viele Seiten und Funktionen umgesetzt werden, wer Texte und Bilder liefert, wie viele Design- und Korrekturschleifen enthalten sind, wann die Website als fertig gilt und welche Nutzungsrechte der Auftraggeber erhält.

Zusätzlich sollten Domain, Hosting, CMS, Plugins, Fremdlizenzen, Wartung, Datenschutz, Tracking und spätere Änderungswünsche berücksichtigt werden. Eine Website-Erstellung und die laufende Betreuung nach dem Launch sind dabei zwei unterschiedliche Leistungsbereiche, die klar voneinander getrennt werden sollten.

Die Vorlage steht als Word- und PDF-Datei zur Verfügung. Die Word-Version lässt sich vollständig an Projekt, Website-Typ, Vergütung und technische Anforderungen anpassen. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und gemeinsamen Prüfen des vereinbarten Projektumfangs.

Wichtig

Ein Webdesign-Vertrag sollte möglichst konkret beschreiben, welcher Erfolg geschuldet ist. Aussagen wie „moderne Website erstellen“ sind oft zu unbestimmt. Seitenzahl, Funktionen, CMS, Designprozess, Korrekturen, Abnahme und Übergabe sollten möglichst eindeutig geregelt werden.

Für welche Webprojekte eignet sich die Vorlage?

Die Vorlage kann für unterschiedliche Webdesign-Projekte angepasst werden.

Zum Beispiel für:

  • Unternehmenswebsite
  • Website-Relaunch
  • Landingpage
  • Portfolio-Website
  • Praxis- oder Kanzleiwebsite
  • Restaurant-Website
  • Vereinswebsite
  • kleinen Online-Shop
  • WordPress-Website
  • Website für Selbstständige
  • Onepager
  • mehrsprachige Website

Was gehört in einen Webdesign-Vertrag?

Der genaue Inhalt richtet sich nach Umfang und Technik des Projekts. Typische Vertragsbestandteile sind:

  • Vertragsparteien
  • Projektziel
  • Leistungsumfang
  • Seitenstruktur
  • Design
  • CMS
  • technische Funktionen
  • Responsive Design
  • Browser-Kompatibilität
  • Texte und Bilder
  • Korrekturschleifen
  • Mitwirkungspflichten
  • Projektplan
  • Change Requests
  • Vergütung
  • Abschlagszahlungen
  • Abnahme
  • Nutzungsrechte
  • Drittlizenzen
  • Domain und Hosting
  • Datenschutz
  • Tracking
  • SEO-Grundleistungen
  • Wartung und Support
  • Übergabe

So verwendest du die Webdesign-Vertrag Vorlage

  1. Datei herunterladen: Nutze Word zum Bearbeiten oder PDF zum Ausdrucken.
  2. Projekt beschreiben: Lege fest, ob eine neue Website oder ein Relaunch erstellt wird.
  3. Seitenumfang definieren: Trage Seitenzahl und geplante Unterseiten ein.
  4. Funktionen festlegen: Ergänze Kontaktformular, Blog, Shop, Newsletter oder andere Funktionen.
  5. Designprozess bestimmen: Lege Entwürfe und Korrekturschleifen fest.
  6. Inhalte zuordnen: Bestimme, wer Texte, Bilder und Logos liefert.
  7. Vergütung festlegen: Ergänze Pauschale, Stundenpreis oder Meilensteinzahlungen.
  8. Abnahme regeln: Lege fest, wann und wie die fertige Website geprüft wird.
  9. Nutzungsrechte bestimmen: Kläre Rechte an Design, Grafiken und sonstigen Leistungen.
  10. Hosting und Pflege trennen: Bestimme, welche Leistungen nach dem Launch zusätzlich beauftragt werden.

Beispiel für einen Webdesign-Auftrag

Beispiel

Projekt: Relaunch einer Unternehmenswebsite

CMS: WordPress

Umfang: Startseite plus zehn Unterseiten

Design: individuelles Responsive Design

Korrekturschleifen: zwei Designrunden

Inhalte: Texte und Fotos werden vom Kunden geliefert

Vergütung: 6.500 Euro netto

Hosting: direkt durch den Auftraggeber

Abnahme: nach Bereitstellung auf Testserver

Projektziel festlegen

Der Vertrag sollte zunächst beschreiben, was mit dem Projekt erreicht werden soll.

Mögliche Ziele sind:

  • neuer Unternehmensauftritt
  • Modernisierung einer bestehenden Website
  • Lead-Generierung
  • Online-Terminvereinbarung
  • Verkauf von Produkten
  • Bereitstellung von Informationen

Seitenumfang bestimmen

Eine Formulierung wie „komplette Website“ kann zu unterschiedlichen Erwartungen führen.

Besser ist eine konkrete Seitenliste.

Beispiel

Geschuldet sind Startseite, Über-uns-Seite, Leistungsübersicht, drei Leistungsunterseiten, Kontaktseite und eine technisch vorbereitete Impressums- und Datenschutzseite.

Sitemap als Anlage

Bei größeren Websites kann die geplante Seitenstruktur als Anlage zum Vertrag beigefügt werden.

Sie kann enthalten:

  • Hauptseiten
  • Unterseiten
  • Navigation
  • Footer-Seiten

Designleistung definieren

Auch beim Design sollte möglichst klar sein, welche Leistung enthalten ist.

Zum Beispiel:

  • individuelles Layout
  • Anpassung eines bestehenden Themes
  • Farbsystem
  • Typografie
  • Buttons
  • Karten
  • Formulare

Individuelles Design oder Theme-Anpassung?

Der Aufwand unterscheidet sich erheblich.

Bei einer Theme-Anpassung wird auf einer vorhandenen technischen und gestalterischen Grundlage aufgebaut. Ein vollständig individuelles Design kann deutlich mehr Konzeption und Entwicklungsarbeit erfordern.

Designentwurf

Vor der technischen Umsetzung kann zunächst ein Entwurf erstellt werden.

Zum Beispiel für:

  • Startseite
  • typische Inhaltsseite
  • mobile Ansicht

Korrekturschleifen

Die Anzahl der im Preis enthaltenen Änderungsrunden sollte eindeutig sein.

Beispiel

Im Projektpreis sind zwei gebündelte Korrekturschleifen am freigegebenen Designentwurf enthalten. Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand vergütet.

Designfreigabe

Nach der Freigabe des Designs beginnt typischerweise die technische Umsetzung.

Wird das Grundkonzept später vollständig geändert, kann dies als Zusatzleistung behandelt werden.

Responsive Design

Moderne Websites sollten in der Regel auf unterschiedlichen Bildschirmgrößen nutzbar sein.

Der Vertrag kann insbesondere nennen:

  • Desktop
  • Tablet
  • Smartphone

Pixelgenaue Gleichheit nicht versprechen

Websites können je nach Browser, Bildschirmgröße und Betriebssystem unterschiedlich dargestellt werden.

Ein responsives Design sollte deshalb nicht mit einer auf jedem Gerät vollständig identischen Darstellung verwechselt werden.

Browser-Kompatibilität

Der Vertrag kann festlegen, welche Browser zum Zeitpunkt der Abnahme unterstützt werden.

Zum Beispiel aktuelle Versionen von:

  • Chrome
  • Safari
  • Firefox
  • Edge

Alte Browser ausschließen

Eine Unterstützung sehr alter Browser-Versionen kann erheblichen Zusatzaufwand verursachen und sollte nur vereinbart werden, wenn dies tatsächlich benötigt wird.

CMS festlegen

Wird ein Content-Management-System verwendet, sollte dieses im Vertrag genannt werden.

Zum Beispiel:

  • WordPress
  • Shopify
  • Webflow
  • TYPO3
  • anderes CMS

WordPress-Projekte

Bei WordPress kann zusätzlich geregelt werden:

  • Theme
  • Page Builder
  • Plugins
  • Benutzerrollen
  • Updates

Theme-Lizenzen

Wird ein kostenpflichtiges Theme verwendet, sollte geklärt werden, wer Lizenznehmer ist und wer Verlängerungsgebühren trägt.

Plugins

Dasselbe gilt für kostenpflichtige Plugins.

Zu klären ist insbesondere:

  • Lizenzinhaber
  • jährliche Kosten
  • Verlängerung
  • Support

Fremdsoftware

Der Webdesigner kann nur solche Rechte einräumen, die ihm selbst zustehen.

Für Drittsoftware gelten zusätzliche Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Funktionen der Website

Der Vertrag sollte wichtige Funktionen ausdrücklich nennen.

Zum Beispiel:

  • Kontaktformular
  • Blog
  • Suchfunktion
  • Newsletter-Anmeldung
  • Terminbuchung
  • Mitgliederbereich
  • Shop
  • Mehrsprachigkeit

Kontaktformular

Es sollte festgelegt werden, welche Felder und Funktionen das Formular enthält.

Beispielsweise:

  • Name
  • E-Mail
  • Telefon
  • Nachricht
  • Dateiupload

Spam-Schutz

Ein technischer Spam-Schutz kann Teil der Umsetzung sein.

Die konkrete datenschutzrechtliche Einbindung sollte berücksichtigt werden.

Online-Shop

Ein Shop-Projekt ist in der Regel umfangreicher als eine einfache Unternehmenswebsite.

Zusätzliche Funktionen können sein:

  • Produktverwaltung
  • Warenkorb
  • Zahlungsanbieter
  • Versand
  • Steuern
  • Bestellmails

Shop-Funktionen separat definieren

Die bloße Formulierung „inklusive Online-Shop“ ist regelmäßig zu ungenau.

Rechtstexte nicht automatisch enthalten

Webdesigner erstellen häufig technische Seiten für:

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerruf

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie eine individuelle rechtliche Beratung oder rechtssichere Erstellung dieser Texte schulden.

Verantwortung für Rechtstexte

Wichtig

Soweit keine Rechtsberatung ausdrücklich vereinbart wurde, sollte der Auftraggeber die erforderlichen Rechtstexte selbst bereitstellen beziehungsweise fachkundig erstellen lassen.

Inhalte der Website

Der Vertrag sollte bestimmen, wer Inhalte liefert.

Dazu gehören insbesondere:

  • Texte
  • Fotos
  • Videos
  • Logos
  • Produktdaten
  • Preise

Kunde liefert Inhalte

Wenn der Auftraggeber Inhalte bereitstellt, sollte er dies rechtzeitig tun.

Verzögerte Lieferungen können den gesamten Projektzeitplan verschieben.

Texterstellung durch Webdesigner

Werden Texte ebenfalls erstellt, sollte Umfang und Preis klar definiert werden.

Zum Beispiel:

  • Anzahl Texte
  • Wortumfang
  • SEO-Optimierung
  • Korrekturen

Fotografie

Professionelle Fotos können als separate Leistung angeboten oder von einem externen Fotografen erstellt werden.

Stockfotos

Bei Stockmaterial sollte geklärt werden:

  • wer die Lizenz erwirbt,
  • wer Lizenznehmer ist und
  • welche Nutzungsbedingungen gelten.

Material des Auftraggebers

Der Auftraggeber sollte grundsätzlich sicherstellen, dass er die benötigten Rechte an bereitgestellten:

  • Fotos
  • Logos
  • Texten
  • Videos
  • Schriften

besitzt.

Nutzungsrechte an Webdesign-Leistungen

Designs, Grafiken, Texte und andere kreative Bestandteile können urheberrechtlich geschützt sein.

§ 31 UrhG erlaubt die Einräumung einfacher oder ausschließlicher Nutzungsrechte sowie räumliche, zeitliche und inhaltliche Beschränkungen.

Den Gesetzestext findest du unter § 31 UrhG.

Umfang der Nutzungsrechte

Der Vertrag sollte möglichst eindeutig bestimmen:

  • welche Inhalte betroffen sind,
  • ob Nutzung exklusiv ist,
  • wie lange die Rechte gelten,
  • für welche Medien sie gelten,
  • ob Bearbeitung zulässig ist.

Beispiel für eine Rechtseinräumung

Beispiel

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung die vereinbarten Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten finalen Designleistungen zur Nutzung für seine Website und seine eigenen Unternehmensauftritte.

Rechte erst nach vollständiger Zahlung

Es kann vereinbart werden, dass Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der entsprechenden Vergütung eingeräumt werden.

Drittlizenzen bleiben ausgenommen

Bei:

  • Themes
  • Plugins
  • Stockmaterial
  • Fonts
  • Bibliotheken

gelten regelmäßig die Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.

Open Files und Quelldateien

Auch beim Webdesign stellt sich die Frage, welche Dateien der Kunde erhält.

Zum Beispiel:

  • Figma-Dateien
  • Photoshop-Dateien
  • Illustrator-Dateien
  • Theme-Dateien
  • Custom Code

Übergabe klar regeln

Der Vertrag sollte bestimmen, ob lediglich die funktionsfähige Website oder zusätzlich sämtliche offenen Arbeitsdateien geschuldet sind.

Quellcode

Bei individuell entwickelten Komponenten sollte geklärt werden, ob und in welchem Umfang Quellcode übergeben wird.

Software-Erstellung separat betrachten

Werden umfangreiche individuelle Anwendungen entwickelt, kann ein eigener Softwarevertrag besser geeignet sein.

Dafür kannst du unsere Software-Erstellungsvertrag Vorlage verwenden.

Projektplan

Ein Webprojekt kann in mehrere Phasen unterteilt werden.

Zum Beispiel:

  • Kick-off
  • Konzeption
  • Design
  • Designfreigabe
  • Entwicklung
  • Content-Einpflege
  • Test
  • Abnahme
  • Launch

Meilensteine

Meilensteine können sowohl Projektfortschritt als auch Zahlungen strukturieren.

Projekttermine

Es sollte unterschieden werden zwischen:

  • unverbindlichen Zielterminen und
  • verbindlichen Fertigstellungsterminen.

Verzögerung durch den Kunden

Fehlende Inhalte, verspätete Freigaben oder nicht bereitgestellte Zugänge können die Fertigstellung verzögern.

Beispiel

Projektfristen verlängern sich angemessen, soweit notwendige Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers verspätet erfolgen.

Change Requests

Während der Umsetzung entstehen häufig neue Wünsche.

Ein geregeltes Änderungsverfahren hilft, Zusatzaufwand nachvollziehbar abzurechnen.

Beispiel für einen Change Request

Beispiel

Ursprünglich wurde ein einfaches Kontaktformular vereinbart. Später wünscht der Kunde zusätzlich einen mehrstufigen Angebotsrechner. Diese neue Funktion wird als Zusatzleistung angeboten und erst nach Freigabe umgesetzt.

Vergütung

Webdesign kann unterschiedlich vergütet werden.

Mögliche Modelle sind:

  • Festpreis
  • Stundenhonorar
  • Tagessatz
  • Festpreis plus Zusatzleistungen

Festpreis

Ein Festpreis eignet sich besonders bei klar definiertem Leistungsumfang.

Stundenhonorar

Bei offenen oder agilen Projekten kann eine Abrechnung nach Aufwand sinnvoller sein.

Zusatzleistungen

Der Vertrag kann einen Stundensatz für Arbeiten außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs nennen.

Abschlagszahlungen

Bei größeren Projekten können mehrere Teilzahlungen vereinbart werden.

Beispiel

30 Prozent bei Auftragserteilung, 30 Prozent nach Designfreigabe, 30 Prozent nach Bereitstellung zur Abnahme und 10 Prozent nach Abnahme.

Fremdkosten

Zusätzlich können Kosten entstehen für:

  • Hosting
  • Domains
  • Themes
  • Plugins
  • Stockfotos
  • Schriften
  • externe APIs

Fremdkosten vorab freigeben

Größere Fremdkosten sollten möglichst vor Bestellung mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.

Abnahme der Website

Bei werkvertraglich geprägter Website-Erstellung kann die Abnahme eine zentrale Rolle spielen.

§ 640 BGB regelt die Abnahme des vertragsmäßig hergestellten Werks.

Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 640 BGB.

Was bedeutet Abnahme?

Bei der Abnahme bestätigt der Auftraggeber grundsätzlich, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt wurde.

Unwesentliche Mängel

§ 640 BGB bestimmt, dass die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden kann.

Abnahmeverfahren

Der Vertrag kann ein strukturiertes Verfahren vorsehen.

Zum Beispiel:

  1. Website wird auf Testserver bereitgestellt.
  2. Auftraggeber erhält eine Prüffrist.
  3. Mängel werden gesammelt gemeldet.
  4. Webdesigner behebt berechtigte Mängel.
  5. Abnahme wird erklärt.

Prüffrist

Eine angemessene Frist verhindert, dass ein fertiges Projekt unbegrenzt im Abnahmestatus bleibt.

Fiktive Abnahme

§ 640 Abs. 2 BGB enthält unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Regelung, nach der ein Werk nach gesetzter angemessener Frist als abgenommen gelten kann, wenn der Besteller die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

Bei Verbrauchern gelten dafür zusätzliche Hinweispflichten.

Wichtig

Bei Verbrauchern sollte eine Abnahmefiktion nicht einfach aus einem B2B-Vertrag kopiert werden. § 640 Abs. 2 BGB verlangt dort einen zusätzlichen Hinweis in Textform auf die Folgen.

Mängelliste

Beanstandungen sollten möglichst konkret beschrieben werden.

Zum Beispiel:

  • Seite
  • Browser
  • Gerät
  • Beschreibung des Fehlers
  • Screenshot

Mangel oder Änderungswunsch?

Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil der Kunde nachträglich eine andere Gestaltung bevorzugt.

Entscheidend ist, was vertraglich vereinbart wurde.

Bugfix und Zusatzwunsch unterscheiden

Beispiel

Ein nicht funktionierendes vereinbartes Kontaktformular kann ein Mangel sein. Ein zusätzlich gewünschter Kundenlogin, der nie vereinbart war, ist dagegen regelmäßig eine neue Leistung.

Launch nach Abnahme

Der Vertrag kann festlegen, ob die Website:

  • vor oder
  • nach

der Abnahme live geschaltet wird.

Launch-Freigabe

Bei sensiblen Projekten kann eine ausdrückliche Freigabe des Auftraggebers vor Livegang sinnvoll sein.

Domain

Die Domain sollte möglichst eindeutig dem Auftraggeber zugeordnet sein.

Zu klären ist insbesondere:

  • wer Domaininhaber ist,
  • wer die Registrierung durchführt,
  • wer Gebühren bezahlt.

Domain auf Namen des Kunden

Aus Kundensicht kann es sinnvoll sein, die Domain direkt auf den Auftraggeber registrieren zu lassen.

Hosting

Beim Hosting gibt es unterschiedliche Modelle.

Zum Beispiel:

  • Kunde schließt eigenen Hostingvertrag
  • Webdesigner vermittelt Hosting
  • Webdesigner stellt Hosting selbst bereit

Hosting separat vergüten

Wenn der Webdesigner dauerhaft Hosting anbietet, sollte dies nicht automatisch im einmaligen Erstellungspreis enthalten sein.

Hosting-Leistungsumfang

Zu regeln sind beispielsweise:

  • Speicherplatz
  • Backups
  • SSL
  • E-Mail
  • Support
  • Laufzeit

Kein unbegrenztes Hosting versprechen

Serverausfälle und Störungen können nie vollständig ausgeschlossen werden.

Bei professionellen Hosting-Leistungen können konkrete Verfügbarkeitszusagen separat geregelt werden.

E-Mail-Konten

Es sollte geklärt werden, ob Einrichtung und Migration von E-Mail-Postfächern Bestandteil des Projekts sind.

SSL-Zertifikat

Die technische Einrichtung eines HTTPS-Zertifikats kann in den Leistungsumfang aufgenommen werden.

Backups

Vor einem Relaunch sollte festgelegt werden, wer für Sicherungen der alten Website verantwortlich ist.

Bestehende Website sichern

Tipp

Vor umfangreichen Änderungen sollte eine vollständige Sicherung von Dateien und Datenbank erstellt werden.

Relaunch und alte Inhalte

Bei einem Relaunch sollte geklärt werden, welche bestehenden Inhalte übernommen werden.

Zum Beispiel:

  • Texte
  • Bilder
  • Downloads
  • Blogbeiträge
  • Produkte

Content-Migration

Die Übertragung großer Inhaltsmengen kann erheblichen Zusatzaufwand verursachen.

Die Anzahl der zu migrierenden Inhalte sollte daher möglichst beziffert werden.

Weiterleitungen

Bei geänderten URLs können Weiterleitungen sinnvoll sein.

Ob und wie viele Weiterleitungen eingerichtet werden, sollte bei größeren Relaunches ausdrücklich vereinbart werden.

SEO-Grundleistungen

Webdesign beinhaltet nicht automatisch eine vollständige SEO-Betreuung.

Technische Grundleistungen können beispielsweise sein:

  • Seitentitel-Felder
  • Meta-Felder
  • saubere Überschriftenstruktur
  • XML-Sitemap
  • robots.txt
  • Weiterleitungen

Keine Rankinggarantie

Der Webdesigner kann regelmäßig keine bestimmte Position bei Google garantieren.

SEO-Konzept gesondert beauftragen

Keyword-Recherche, umfangreiche SEO-Texte und Linkaufbau können zusätzliche Leistungen sein.

Tracking

Der Vertrag kann bestimmen, ob technische Tracking-Tools eingebunden werden.

Zum Beispiel:

  • Google Analytics
  • Matomo
  • Google Ads Conversion Tracking
  • Meta Pixel

Technische Einbindung und rechtliche Zulässigkeit unterscheiden

Die technische Installation eines Tools bedeutet nicht automatisch, dass dessen konkrete Nutzung datenschutzrechtlich zulässig ist.

Cookie- und Consent-Lösung

Falls erforderlich, kann eine Consent-Management-Lösung technisch eingebunden werden.

Auswahl und rechtliche Konfiguration sollten klar zugeordnet werden.

Datenschutz

Websites können personenbezogene Daten verarbeiten.

Zum Beispiel über:

  • Kontaktformulare
  • Newsletter
  • Bestellungen
  • Analyse-Tools
  • Server-Logs

Datenschutzrechtliche Rollen

Der Auftraggeber bleibt bei seiner eigenen Website regelmäßig für zahlreiche datenschutzrechtliche Entscheidungen verantwortlich.

Verarbeitet der Webdesigner personenbezogene Daten im Auftrag, kann zusätzlich ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich sein.

Barrierefreiheit

Je nach Unternehmen und Angebot können gesetzliche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit relevant sein.

Der Vertrag sollte daher nicht pauschal versprechen, sämtliche denkbaren Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn dies nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.

Konkreten Standard vereinbaren

Wenn Barrierefreiheit Vertragsgegenstand ist, sollte möglichst genau definiert werden, welcher Standard beziehungsweise welche Anforderungen umgesetzt werden sollen.

Performance

Ladezeit und technische Performance können Teil des Projekts sein.

Allerdings hängen sie auch ab von:

  • Hosting
  • Plugins
  • Bildern
  • Drittanbieter-Skripten
  • Tracking

Keine pauschale Ladezeit garantieren

Eine bestimmte Millisekunden-Ladezeit auf jedem Gerät und jeder Internetverbindung ist regelmäßig schwer verbindlich zu gewährleisten.

Performance-Optimierung als Zusatzleistung

Bei Bedarf können konkrete Optimierungsmaßnahmen vereinbart werden.

Schulung des Kunden

Nach Fertigstellung kann eine CMS-Einweisung vorgesehen werden.

Zum Beispiel für:

  • Seiten bearbeiten
  • Bilder hochladen
  • Blogbeiträge erstellen
  • Benutzer verwalten

Schulungsumfang

Der Vertrag kann eine bestimmte Anzahl von Stunden oder einen Online-Termin vorsehen.

Dokumentation

Bei komplexeren Projekten kann zusätzlich eine kurze technische Dokumentation vereinbart werden.

Wartung nach Launch

Website-Erstellung und spätere Pflege sollten klar voneinander getrennt werden.

Wartungsleistungen können beispielsweise umfassen:

  • CMS-Updates
  • Plugin-Updates
  • Theme-Updates
  • Backups
  • Sicherheitskontrollen
  • kleine Inhaltsänderungen

Wartung ist nicht automatisch im Erstellungspreis enthalten

Wenn keine laufende Betreuung vereinbart wurde, sollte der Kunde nicht davon ausgehen, dass der Webdesigner die Website unbegrenzt kostenlos aktualisiert.

Wartungsvertrag

Für eine längerfristige technische Betreuung kann zusätzlich unsere Wartungsvertrag Vorlage verwendet werden.

Software-Pflege

Bei umfangreicher eigener Software kann dagegen eine speziellere Pflegevereinbarung sinnvoll sein.

Dafür steht unsere Software-Pflegevertrag Vorlage zur Verfügung.

Support

Support nach Projektende kann beispielsweise nach Zeitaufwand abgerechnet werden.

Reaktionszeiten

Werden feste Reaktionszeiten versprochen, sollte geklärt werden:

  • Servicezeiten
  • Prioritäten
  • Kontaktweg
  • Vergütung

Keine 24/7-Bereitschaft ohne Vereinbarung

Eine normale Website-Erstellung beinhaltet nicht automatisch permanente Rufbereitschaft.

Sicherheitsupdates

Websites benötigen laufende technische Pflege.

Wer dafür verantwortlich ist, sollte nach dem Launch eindeutig feststehen.

Hacking und Sicherheitsvorfälle

Auch eine technisch gepflegte Website kann nicht vollkommen gegen jeden zukünftigen Angriff garantiert werden.

Angemessene Sicherheitsmaßnahmen sollten deshalb von einer absoluten Sicherheitsgarantie unterschieden werden.

Übergabe der Website

Nach Fertigstellung sollte klar sein, welche Zugangsdaten und Unterlagen der Kunde erhält.

Zum Beispiel:

  • CMS-Adminzugang
  • Hostingzugang
  • Domainzugang
  • FTP/SFTP
  • Datenbankzugang
  • Lizenzübersicht

Kundenkonto statt Agenturkonto

Wo sinnvoll, können zentrale Dienste direkt auf den Kunden registriert werden.

Dies erleichtert einen späteren Anbieterwechsel.

Portfolio-Recht des Webdesigners

Webdesigner möchten abgeschlossene Projekte häufig als Referenz nennen.

Der Vertrag kann bestimmen, ob:

  • Name des Kunden
  • Logo
  • Screenshot
  • Link zur Website

für Eigenwerbung verwendet werden dürfen.

Vertrauliche Projekte

Bei nicht öffentlichen Projekten sollte eine Referenznutzung nur nach Freigabe erfolgen.

Hinweis im Footer

Ob ein Hinweis wie „Webdesign by …“ im Footer erscheinen darf, sollte ausdrücklich vereinbart werden.

Haftung

Haftungsregelungen sollten zum Umfang des Projekts passen.

Zu berücksichtigen sind beispielsweise:

  • Vertragswert
  • technische Risiken
  • Shop-Funktionen
  • Ausfallfolgen
  • Versicherungsschutz

Kundenmaterial

Für rechtswidrige oder ungeklärte Inhalte, die der Kunde selbst liefert, sollte eine klare Verantwortungsregelung bestehen.

Drittanbieter-Ausfälle

Der Webdesigner kann die Verfügbarkeit externer:

  • Hostinganbieter
  • Payment Provider
  • APIs
  • Plugins

nicht vollständig kontrollieren.

Haftungsausschlüsse nicht überziehen

Pauschale Ausschlüsse jeglicher Haftung können rechtlich unwirksam sein.

Laufzeit des Webdesign-Vertrags

Ein reiner Erstellungsvertrag endet typischerweise mit Abschluss und Abnahme des Projekts.

Laufende Hosting-, Wartungs- oder Supportleistungen können dagegen eigene Laufzeiten besitzen.

Projektabbruch

Der Vertrag sollte berücksichtigen, was passiert, wenn ein Projekt vor Fertigstellung beendet wird.

Zu klären sind insbesondere:

  • bereits erbrachte Leistungen
  • offene Vergütung
  • Fremdkosten
  • Nutzungsrechte an Zwischenständen

Projektpause durch den Kunden

Wird ein Projekt über längere Zeit nicht fortgesetzt, kann eine Regelung für Reaktivierungsaufwand sinnvoll sein.

Keine unbegrenzte Projektbereitschaft

Ein Webdesigner sollte nicht verpflichtet sein, ein Projekt nach jahrelanger Pause zu unveränderten Preisen und technischen Bedingungen fortzusetzen.

Kündigung laufender Zusatzleistungen

Hosting oder Wartung können separat kündbar sein.

Die jeweiligen Fristen sollten eindeutig sein.

Agenturvertrag oder Webdesign-Vertrag?

Ein Webdesign-Vertrag ist besonders auf die konkrete Erstellung einer Website zugeschnitten.

Für eine umfassendere Marketing- oder Kreativbetreuung eignet sich eher unsere Agenturvertrag Vorlage.

Dienstleistungsvertrag als Alternative

Geht es hauptsächlich um laufende technische Unterstützung ohne konkretes Website-Erstellungsprojekt, kann unsere Dienstleistungsvertrag Vorlage besser passen.

Webdesign-Vertrag und Softwarevertrag

Bei einer normalen Unternehmenswebsite steht häufig Gestaltung und technische Umsetzung im Mittelpunkt.

Bei komplexen individuellen Anwendungen, Plattformen oder umfangreicher Softwareentwicklung sollte dagegen ein Software-Erstellungsvertrag verwendet werden.

Typische Fehler bei Webdesign-Verträgen

Viele Probleme entstehen durch einen zu allgemein formulierten Projektumfang.

  • keine Seitenzahl: der Kunde erwartet immer weitere Unterseiten.
  • Funktionen nicht definiert: Zusatzwünsche werden als selbstverständlich angesehen.
  • Korrekturschleifen fehlen: Design wird endlos überarbeitet.
  • Inhalte nicht zugeordnet: niemand liefert Texte und Bilder.
  • Abnahme fehlt: der Abschluss des Projekts bleibt offen.
  • Nutzungsrechte unklar: Design und Dateien können später zum Streitpunkt werden.
  • Plugins und Lizenzen vergessen: Folgekosten werden erst später sichtbar.
  • Hosting nicht getrennt: laufende Pflichten sind unklar.
  • SEO-Garantie unterstellt: Rankingziele werden falsch verstanden.
  • Wartung nicht geregelt: Kunde erwartet kostenlose Updates nach dem Launch.

Checkliste vor Unterzeichnung

Vor Abschluss des Webdesign-Vertrags sollten insbesondere folgende Fragen geklärt sein:

  • Wie viele Seiten werden erstellt?
  • Welche Funktionen sind enthalten?
  • Welches CMS wird verwendet?
  • Wie viele Designentwürfe gibt es?
  • Wie viele Korrekturschleifen sind enthalten?
  • Wer liefert Texte und Bilder?
  • Welche Termine gelten?
  • Wie werden Zusatzwünsche abgerechnet?
  • Wie erfolgt die Abnahme?
  • Welche Nutzungsrechte erhält der Kunde?
  • Wer trägt Lizenz- und Plugin-Kosten?
  • Wer ist Domaininhaber?
  • Wer übernimmt Hosting?
  • Sind Tracking und Consent Bestandteil?
  • Ist Wartung nach Launch enthalten?
  • Welche Zugänge werden am Ende übergeben?

Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?

Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.

  • Word: ideal, um Projektumfang, Seiten, Funktionen, Korrekturen, Vergütung, Abnahme und Nutzungsrechte individuell anzupassen.
  • PDF: praktisch zum Ausdrucken, Besprechen und strukturierten Prüfen des Webprojekts.

Webdesign-Vertrag individuell anpassen

Ein kleiner Onepager benötigt deutlich weniger Vertragsdetails als ein umfangreicher Relaunch mit Online-Shop, Schnittstellen, Tracking, Content-Migration, individuellen Funktionen und dauerhafter Wartung.

Die Vorlage ist deshalb eine allgemeine Arbeitsgrundlage und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.

Besonders bei umfangreicher Individualentwicklung, Shops, hohen Projektbudgets, komplexen Nutzungsrechten, Drittsoftware oder besonderen Datenschutzanforderungen sollte die endgültige Vereinbarung individuell geprüft werden.

Webdesign-Vertrag kostenlos herunterladen

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Häufige Fragen zum Webdesign-Vertrag

Was ist ein Webdesign-Vertrag?

Ein Webdesign-Vertrag regelt die Erstellung oder Überarbeitung einer Website. Typische Inhalte sind Leistungsumfang, Design, Technik, Vergütung, Korrekturen, Abnahme, Nutzungsrechte und Übergabe.

Ist Webdesign ein Werkvertrag?

Wenn ein konkret bestimmter Erfolg wie die Herstellung einer vereinbarten Website geschuldet wird, können werkvertragliche Regelungen relevant sein. § 631 BGB erfasst auch einen durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg.

Wie viele Korrekturschleifen sollte ein Webdesign-Vertrag enthalten?

Das kann frei vereinbart werden. Wichtig ist vor allem, die Anzahl eindeutig zu bestimmen und zusätzliche Änderungswünsche als gesonderte Leistungen behandeln zu können.

Was bedeutet Abnahme einer Website?

Bei werkvertraglich geprägten Projekten bestätigt der Auftraggeber mit der Abnahme grundsätzlich, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt wurde. § 640 BGB enthält dafür gesetzliche Regeln.

Kann die Abnahme wegen kleiner Fehler verweigert werden?

§ 640 BGB bestimmt, dass die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden kann. Ob ein Mangel wesentlich ist, hängt vom konkreten Einzelfall und vom vereinbarten Leistungsumfang ab.

Wem gehören die Nutzungsrechte am Webdesign?

Das sollte vertraglich geregelt werden. § 31 UrhG erlaubt unter anderem einfache oder ausschließliche sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkte Nutzungsrechte.

Muss der Webdesigner offene Design- oder Quelldateien herausgeben?

Das sollte ausdrücklich vereinbart werden. Neben der fertigen Website können offene Design-Dateien oder spezieller Quellcode einen eigenständigen Leistungsumfang darstellen.

Wer sollte die Domain registrieren?

Aus praktischer Sicht kann es sinnvoll sein, die Domain unmittelbar auf den Auftraggeber zu registrieren. Entscheidend ist, dass Domaininhaber, Zugang und Gebühren im Vertrag eindeutig geklärt sind.

Ist Hosting automatisch im Webdesign-Preis enthalten?

Nein. Hosting ist eine laufende Leistung und sollte ausdrücklich vereinbart werden. Es kann direkt beim Hostinganbieter oder über den Webdesigner gebucht werden.

Ist Wartung nach dem Launch automatisch enthalten?

Nein. CMS-, Theme- und Plugin-Updates sowie laufender Support sollten ausdrücklich als Wartungs- oder Pflegeleistung vereinbart werden.

Kann ein Webdesigner ein bestimmtes Google-Ranking garantieren?

Ein bestimmtes Ranking sollte nicht ohne ausdrückliche und realistische Erfolgspflicht garantiert werden. Suchmaschinenrankings hängen von zahlreichen externen Faktoren ab.

Kann ich die Webdesign-Vertrag Vorlage bearbeiten?

Ja. Die Word-Version lässt sich vollständig an Seitenumfang, Funktionen, CMS, Design, Vergütung, Abnahme, Nutzungsrechte, Hosting und Wartung anpassen.

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