Agenturvertrag Vorlage (Word & PDF)

Kostenlose Vorlage für Marketing-, Werbe-, Social-Media- und Kreativagenturen – mit Leistungen, Vergütung, Korrekturen, Nutzungsrechten und Kündigung.

Vorlage herunterladen

Mit unserer kostenlosen Agenturvertrag Vorlage kannst du die Zusammenarbeit zwischen einer Agentur und ihrem Auftraggeber strukturiert regeln. Die Vorlage eignet sich insbesondere für Marketingagenturen, Werbeagenturen, Social-Media-Agenturen, Kreativagenturen, Content-Agenturen, PR-Agenturen und vergleichbare Dienstleister.

Ein guter Agenturvertrag sollte nicht nur festlegen, welche Leistungen erbracht werden. Ebenso wichtig sind Vergütung, Briefing, Mitwirkung des Kunden, Korrekturschleifen, Freigaben, Fremdkosten, Nutzungsrechte, Drittmaterialien, Laufzeit und die Übergabe bei Vertragsende.

Gerade bei kreativen Projekten entstehen häufig Probleme, wenn nicht klar geregelt ist, welche Leistungen im vereinbarten Preis enthalten sind, wie viele Korrekturen vorgenommen werden und welche Rechte der Auftraggeber an Designs, Texten, Fotos, Videos oder Kampagnen erhält.

Die Vorlage steht als Word- und PDF-Datei zur Verfügung. Die Word-Version lässt sich vollständig an Agentur, Kunde, Leistungsumfang und Vergütungsmodell anpassen. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und gemeinsamen Prüfen der vorgesehenen Zusammenarbeit.

Wichtig

Agenturverträge können je nach Leistungsbild unterschiedliche rechtliche Elemente enthalten. Laufende Beratung oder Betreuung kann eher dienstvertraglich geprägt sein, während bei konkret geschuldeten Arbeitsergebnissen werkvertragliche Elemente relevant sein können. Die konkrete Leistungsbeschreibung ist deshalb besonders wichtig.

Für welche Agenturen eignet sich die Vorlage?

Die Vorlage kann für unterschiedliche Agenturmodelle verwendet werden.

Zum Beispiel für:

  • Werbeagenturen
  • Marketingagenturen
  • Social-Media-Agenturen
  • SEO-Agenturen
  • Content-Agenturen
  • PR-Agenturen
  • Branding-Agenturen
  • Designagenturen
  • Performance-Marketing-Agenturen
  • Influencer-Marketing-Agenturen
  • Video- und Produktionsagenturen
  • Full-Service-Agenturen

Was gehört in einen Agenturvertrag?

Die konkrete Ausgestaltung hängt vom Auftrag ab. Typische Bestandteile sind:

  • Vertragsparteien
  • Leistungsbeschreibung
  • Projektumfang
  • Briefing
  • Mitwirkungspflichten des Kunden
  • Projektplan
  • Freigaben
  • Korrekturschleifen
  • Change Requests
  • Vergütung
  • Fremdkosten
  • Media-Budget
  • Reisekosten
  • Nutzungsrechte
  • Drittmaterialien
  • Open Files
  • Vertraulichkeit
  • Datenschutz
  • Subunternehmer
  • Haftung
  • Laufzeit
  • Kündigung
  • Übergabe nach Vertragsende

So verwendest du die Agenturvertrag Vorlage

  1. Datei herunterladen: Nutze Word zum Bearbeiten oder PDF zum Ausdrucken.
  2. Parteien eintragen: Ergänze Agentur und Auftraggeber vollständig.
  3. Leistungen definieren: Beschreibe konkret, welche Leistungen geschuldet sind.
  4. Projekt oder Retainer festlegen: Bestimme Einzelprojekt, laufende Betreuung oder Abrufleistungen.
  5. Vergütung eintragen: Ergänze Pauschale, Stundenhonorar, Retainer oder andere Modelle.
  6. Korrekturen regeln: Lege fest, wie viele Korrekturschleifen enthalten sind.
  7. Nutzungsrechte bestimmen: Definiere Umfang, Dauer und Gebiet der Nutzung.
  8. Fremdkosten festlegen: Kläre Media-Budget, Stockmaterial, Reisen und externe Dienstleister.
  9. Laufzeit ergänzen: Bestimme Vertragsdauer und Kündigungsfrist.
  10. Übergabe regeln: Kläre Dateien, Zugänge, offene Projekte und Accounts bei Vertragsende.

Beispiel für einen Agenturvertrag

Beispiel

Agentur: Muster Marketing GmbH

Auftraggeber: Beispielhandel GmbH

Leistungen: Social Media, Content und Kampagnenmanagement

Vergütung: 4.000 Euro netto pro Monat

Media-Budget: gesondert nach Freigabe

Korrekturschleifen: zwei je Content-Paket

Laufzeit: zwölf Monate

Kündigungsfrist: drei Monate zum Laufzeitende

Leistungsumfang genau beschreiben

Die Leistungsbeschreibung ist einer der wichtigsten Teile des Vertrags.

Statt nur „Marketingbetreuung“ zu vereinbaren, sollten einzelne Aufgaben möglichst konkret benannt werden.

Zum Beispiel:

  • Strategieberatung
  • Content-Erstellung
  • Social-Media-Management
  • SEO
  • Newsletter
  • Grafikdesign
  • Kampagnenplanung
  • Paid Advertising
  • Reporting

Leistungen ausdrücklich ausschließen

Ebenso hilfreich ist es, Leistungen zu benennen, die nicht Bestandteil der Vereinbarung sind.

Beispiel

Nicht umfasst sind Website-Programmierung, Hosting, Rechtsberatung, Übersetzungen, professionelle Fotoproduktion und bezahlte Werbebudgets, soweit diese nicht gesondert beauftragt werden.

Einzelprojekt oder laufende Betreuung?

Agenturverträge können unterschiedlich aufgebaut sein.

Typische Modelle sind:

  • einmaliges Projekt
  • monatlicher Retainer
  • Stundenkontingent
  • Abrufvertrag
  • Kombination verschiedener Modelle

Projektvertrag

Bei einem einmaligen Projekt können Leistungen und Endergebnis klar definiert werden.

Zum Beispiel:

  • Markenentwicklung
  • Kampagnenkonzept
  • Website-Design
  • Produkteinführung

Retainer

Bei einem Retainer zahlt der Auftraggeber regelmäßig eine feste Vergütung für definierte laufende Leistungen oder Kapazitäten.

Beispiel

Die Agentur stellt dem Auftraggeber monatlich bis zu 30 Stunden für Content, Beratung und Kampagnensteuerung zur Verfügung.

Nicht genutzte Stunden

Bei Stundenkontingenten sollte geregelt werden, ob nicht verbrauchte Stunden:

  • verfallen,
  • in den Folgemonat übertragen werden oder
  • anderweitig verrechnet werden.

Abrufleistungen

Bei einem Abrufvertrag kann der Kunde einzelne Leistungen bei Bedarf beauftragen.

Der Vertrag sollte festlegen:

  • wie der Abruf erfolgt,
  • welche Vorlaufzeit gilt und
  • welche Preise gelten.

Dienstvertrag oder Werkvertrag?

Die rechtliche Einordnung hängt von der tatsächlich vereinbarten Leistung ab.

§ 611 BGB beschreibt den Dienstvertrag als Vertrag, bei dem die versprochenen Dienste geschuldet werden.

Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 611 BGB.

Werkvertrag bei konkretem Erfolg

§ 631 BGB betrifft dagegen Verträge, bei denen ein bestimmtes Werk beziehungsweise ein vereinbarter Erfolg hergestellt werden soll.

Den Gesetzestext findest du unter § 631 BGB.

Beispiele für unterschiedliche Elemente

Dienstvertraglich geprägt kann beispielsweise sein:

  • laufende Beratung
  • Social-Media-Betreuung
  • laufende Optimierung
  • Projektmanagement

Werkvertragliche Elemente können eher vorliegen bei:

  • fertigem Logo
  • abgeschlossenem Corporate Design
  • konkreter Broschüre
  • bestimmtem Video

Ein Vertrag kann mehrere Elemente enthalten

Ein Full-Service-Agenturvertrag kann sowohl laufende Tätigkeiten als auch konkrete Arbeitsergebnisse umfassen.

Die einzelnen Leistungen sollten deshalb getrennt beschrieben werden.

Briefing des Auftraggebers

Die Agentur benötigt häufig ein klares Briefing.

Darin können beispielsweise enthalten sein:

  • Zielgruppe
  • Markenziele
  • Tonality
  • Corporate Design
  • Produkte
  • Wettbewerber
  • Budget
  • Termine

Briefing als Vertragsanlage

Bei größeren Projekten kann ein schriftliches Briefing als Anlage beigefügt werden.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Agenturprojekte funktionieren häufig nur, wenn der Kunde rechtzeitig mitwirkt.

Er kann beispielsweise verpflichtet sein:

  • Texte bereitzustellen
  • Produktfotos zu liefern
  • Zugänge bereitzustellen
  • Feedback zu geben
  • Freigaben zu erteilen

Folgen verspäteter Mitwirkung

Verzögert sich ein Projekt, weil notwendige Informationen fehlen, sollte sich der Zeitplan angemessen verschieben können.

Beispiel

Verzögert sich die Bereitstellung erforderlicher Materialien durch den Auftraggeber, verlängern sich vereinbarte Projektfristen angemessen.

Ansprechpartner bestimmen

Beide Parteien können feste Projektverantwortliche benennen.

Das erleichtert:

  • Freigaben
  • Feedback
  • Priorisierung
  • Eskalation

Wer darf Freigaben erteilen?

Gerade bei größeren Kunden sollte festgelegt werden, wer verbindliche Freigaben aussprechen darf.

Korrekturschleifen

Ein häufiger Streitpunkt sind unbegrenzte Änderungswünsche.

Der Vertrag sollte deshalb festlegen, wie viele Korrekturschleifen im Preis enthalten sind.

Beispiel

Im vereinbarten Projektpreis sind zwei gebündelte Korrekturschleifen enthalten. Weitere Änderungen werden nach Aufwand abgerechnet.

Korrektur und neuer Auftrag unterscheiden

Eine Korrektur verändert einen bereits erstellten Entwurf innerhalb des vereinbarten Briefings.

Ein vollständig neues Konzept kann dagegen eine zusätzliche Leistung sein.

Feedback bündeln

Der Kunde kann verpflichtet werden, Feedback gesammelt und widerspruchsfrei zu übermitteln.

Dies verhindert, dass verschiedene Abteilungen gleichzeitig gegensätzliche Änderungen verlangen.

Freigaben

Vor Veröffentlichung oder Produktion kann eine ausdrückliche Freigabe des Kunden verlangt werden.

Zum Beispiel bei:

  • Anzeigen
  • Social-Media-Posts
  • Videos
  • Druckprodukten
  • Newsletter

Freigabe dokumentieren

Freigaben können beispielsweise per E-Mail oder Projektmanagement-System dokumentiert werden.

Folgen der Freigabe

Nach einer Freigabe sollte der Kunde nicht ohne Weiteres verlangen können, dass eine vollständig neue Version kostenlos erstellt wird.

Rechtsprüfung ist nicht automatisch Agenturleistung

Eine Agentur erstellt häufig Inhalte und Werbung, übernimmt aber nicht automatisch eine umfassende rechtliche Prüfung.

Wichtig

Wenn die Agentur keine Rechtsberatung schuldet, sollte dies im Vertrag klar abgegrenzt werden. Der Kunde bleibt dann beispielsweise für spezifische rechtliche Pflichtangaben oder branchenspezifische Freigaben verantwortlich.

Werbeaussagen des Kunden

Der Auftraggeber sollte dafür verantwortlich sein, dass von ihm bereitgestellte Produkt- und Leistungsangaben sachlich richtig sind.

Gesundheits- oder Finanzwerbung

Bei besonders regulierten Branchen können zusätzliche gesetzliche Anforderungen gelten.

Solche Inhalte sollten nicht ohne fachkundige Prüfung veröffentlicht werden.

Projektplan

Für größere Projekte kann ein Zeitplan vereinbart werden.

Zum Beispiel:

  • Kick-off
  • erste Entwürfe
  • Feedback
  • Finalisierung
  • Launch

Meilensteine

Meilensteine können zusätzlich mit Teilzahlungen verbunden werden.

Termin oder verbindliche Frist?

Im Vertrag sollte möglichst klar sein, ob ein Termin verbindlich oder lediglich ein geplanter Zieltermin ist.

Vergütung

Agenturleistungen können unterschiedlich vergütet werden.

Mögliche Modelle sind:

  • Projektpauschale
  • Stundensatz
  • Tagessatz
  • monatlicher Retainer
  • Erfolgsvergütung
  • Kombination mehrerer Modelle

Projektpauschale

Beispiel

Für Konzeption, Gestaltung und Finalisierung der Kampagne erhält die Agentur eine Pauschalvergütung von 12.500 Euro netto.

Stundenhonorar

Bei variablen Projekten kann nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet werden.

Der Vertrag sollte den Stundensatz und gegebenenfalls Mindestzeiteinheiten festlegen.

Tagessatz

Bei Workshops, Shootings oder Vor-Ort-Terminen kann ein Tagessatz verwendet werden.

Retainer-Vergütung

Ein monatlicher Retainer eignet sich für laufende Agenturbetreuung.

Zu klären ist, welche Leistungen und Kapazitäten darin enthalten sind.

Mehrarbeit

Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sollten gesondert vergütet werden.

Change Requests

Ein Änderungsverfahren kann helfen, zusätzliche Leistungen sauber zu dokumentieren.

Beispiel

Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden vor Umsetzung hinsichtlich Zusatzkosten und Terminfolgen abgestimmt.

Fälligkeit der Vergütung

Der Vertrag sollte bestimmen, wann Rechnungen fällig sind.

Zum Beispiel:

  • bei Auftragserteilung
  • nach Meilensteinen
  • monatlich
  • nach Projektabschluss

Abschlagszahlungen

Bei größeren Projekten können Teilzahlungen sinnvoll sein.

Beispiel

40 Prozent bei Auftragserteilung, 30 Prozent nach Freigabe des Konzepts und 30 Prozent bei Projektabschluss.

Fremdkosten

Agenturhonorar und Fremdkosten sollten getrennt behandelt werden.

Fremdkosten können beispielsweise entstehen für:

  • Fotografen
  • Videoproduktion
  • Sprecher
  • Models
  • Druckereien
  • Stockmedien
  • Software
  • Influencer

Fremdkosten vorher freigeben

Der Kunde sollte größeren externen Kosten vor Beauftragung zustimmen können.

Handling Fee

Wenn die Agentur auf Fremdkosten eine Handling- oder Projektmanagementgebühr berechnet, sollte dies transparent vereinbart werden.

Media-Budget

Bei Performance-Marketing und Werbekampagnen ist das eigentliche Werbebudget von der Agenturvergütung zu unterscheiden.

Media-Budget kann beispielsweise fließen an:

  • Google Ads
  • Meta Ads
  • LinkedIn Ads
  • TikTok Ads
  • andere Plattformen

Wer bezahlt das Media-Budget?

Mögliche Varianten sind:

  • direkte Abrechnung zwischen Kunde und Plattform
  • Verauslagung durch Agentur
  • Vorauszahlung an die Agentur

Werbekonto

Es sollte festgelegt werden, wem das Werbekonto gehört.

Aus Kundensicht kann es sinnvoll sein, zentrale Plattformkonten im eigenen Namen zu führen und der Agentur Zugriffsrechte einzuräumen.

Keine Reichweiten- oder Umsatzgarantie

Marketingmaßnahmen können von zahlreichen Faktoren abhängen.

Eine Agentur sollte nicht unbeabsichtigt garantieren, dass:

  • eine bestimmte Reichweite,
  • ein bestimmter Umsatz oder
  • eine bestimmte Zahl von Leads

sicher erreicht wird, sofern gerade keine entsprechende Erfolgspflicht vereinbart wurde.

Zielwerte sind nicht automatisch Garantien

KPI-Ziele können als Orientierung oder Steuerungsgröße verwendet werden.

Sie sollten von verbindlichen Erfolgsgarantien unterschieden werden.

Reporting

Bei laufender Betreuung kann vereinbart werden, welche Berichte die Agentur liefert.

Zum Beispiel:

  • monatlicher Report
  • Campaign Dashboard
  • SEO-Bericht
  • Social-Media-Kennzahlen
  • Budgetübersicht

Reporting-Quellen festlegen

Bei Performance-Kampagnen sollte klar sein, welche Datenquelle für Kennzahlen maßgeblich ist.

Nutzungsrechte an Agenturleistungen

Kreative Agenturleistungen können urheberrechtlich geschützt sein.

§ 31 UrhG erlaubt die Einräumung von Nutzungsrechten und unterscheidet insbesondere zwischen einfachen und ausschließlichen Nutzungsrechten.

Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 31 UrhG.

Einfaches Nutzungsrecht

Bei einem einfachen Nutzungsrecht kann der Auftraggeber die Leistung im vereinbarten Umfang nutzen, ohne andere Nutzungen zwingend auszuschließen.

Ausschließliches Nutzungsrecht

Ein ausschließliches Nutzungsrecht kann dem Auftraggeber eine deutlich stärkere Rechtsposition verschaffen.

Der Umfang sollte ausdrücklich vereinbart werden.

Nutzungsrechte konkret beschreiben

Zu regeln sind insbesondere:

  • Nutzungsarten
  • Gebiet
  • Dauer
  • Exklusivität
  • Bearbeitungsrechte
  • Weitergabe
  • Unterlizenzierung

Beispiel für Nutzungsrechte

Beispiel

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung das zeitlich und räumlich unbeschränkte einfache Nutzungsrecht, die finalen Kampagnenmotive für eigene Online- und Printwerbung zu verwenden.

Rechte erst nach vollständiger Zahlung

Der Vertrag kann vorsehen, dass vereinbarte Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der entsprechenden Vergütung eingeräumt werden.

Entwürfe und verworfene Varianten

Der Kunde sollte nicht automatisch davon ausgehen, sämtliche Zwischenstände und verworfenen Designs nutzen zu dürfen.

Der Vertrag kann festlegen, dass Nutzungsrechte nur an final freigegebenen Ergebnissen eingeräumt werden.

Open Files

Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob der Kunde offene Produktionsdateien erhält.

Dazu können gehören:

  • Adobe-InDesign-Dateien
  • Photoshop-Dateien
  • Illustrator-Dateien
  • After-Effects-Projekte
  • Rohdaten

Open Files sind nicht automatisch geschuldet

Ob offene Dateien herauszugeben sind, sollte ausdrücklich geregelt werden.

Beispiel

Geschuldet sind die final exportierten Dateien. Offene Produktionsdateien werden nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung herausgegeben.

Rohmaterial

Dasselbe gilt bei Foto- und Videoproduktionen für:

  • RAW-Dateien
  • ungeschnittenes Video
  • Audio-Rohmaterial

Drittmaterial

Agenturen verwenden häufig Materialien Dritter.

Zum Beispiel:

  • Stockfotos
  • Musik
  • Schriften
  • Plugins
  • Templates
  • Videomaterial

Lizenzbedingungen Dritter gelten zusätzlich

Die Agentur kann dem Kunden nicht mehr Rechte übertragen, als sie selbst besitzt.

Deshalb können für Drittmaterial eigene Lizenzbedingungen gelten.

Stockmaterial

Bei Stockbildern sollte geklärt werden:

  • wer Lizenznehmer ist,
  • für welche Medien die Lizenz gilt und
  • ob eine Weiterverwendung nach Projektende zulässig ist.

Musik in Videos

Musikrechte können besonders komplex sein.

Die Lizenz sollte zur geplanten Nutzung passen, beispielsweise:

  • Social Media
  • Paid Ads
  • Website
  • Messe
  • TV

Schriften

Auch Fonts können Lizenzbedingungen unterliegen.

Eine Agenturlizenz erlaubt nicht automatisch die Installation beim Kunden.

Material des Auftraggebers

Der Kunde stellt der Agentur häufig eigene:

  • Fotos
  • Logos
  • Texte
  • Produktbilder
  • Videos

zur Verfügung.

Rechte an Kundenmaterial

Der Kunde sollte grundsätzlich sicherstellen, dass er die für den Auftrag erforderlichen Rechte an seinem Material besitzt.

Beispiel

Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte im vereinbarten Umfang verwendet werden dürfen und keine entgegenstehenden Rechte Dritter bekannt sind.

Freistellung bei Kundenmaterial

Für rechtswidrig bereitgestellte Inhalte kann eine angemessene vertragliche Verantwortungsregelung vorgesehen werden.

Portfolio-Nutzung durch die Agentur

Agenturen möchten abgeschlossene Projekte häufig als Referenz zeigen.

Der Vertrag kann regeln, ob die Agentur:

  • Logo des Kunden,
  • Projektbilder,
  • Website-Screenshots oder
  • Kampagnenergebnisse

für Eigenwerbung verwenden darf.

Vertrauliche Projekte vom Portfolio ausschließen

Bei nicht öffentlichen Projekten kann eine vorherige Freigabe erforderlich sein.

Namensnennung der Agentur

Je nach Projekt kann vereinbart werden, ob die Agentur im Werk genannt werden darf.

Subunternehmer

Agenturen arbeiten häufig mit Freelancern oder spezialisierten Dienstleistern.

Der Vertrag kann den Einsatz von Subunternehmern grundsätzlich erlauben.

Verantwortung der Agentur

Auch bei Einsatz eines Subunternehmers sollte klar sein, wer gegenüber dem Kunden für die vereinbarte Leistung verantwortlich bleibt.

Vertraulichkeit bei Subunternehmern

Externe Dienstleister sollten angemessen auf Vertraulichkeit verpflichtet werden.

Datenschutz

Agenturen erhalten häufig Zugriff auf personenbezogene Daten.

Zum Beispiel:

  • Newsletter-Empfänger
  • Lead-Daten
  • Kundendaten
  • CRM-Daten
  • Tracking-Daten

Auftragsverarbeitung prüfen

Verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden, kann zusätzlich ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich sein.

Dafür wird innerhalb dieser Produktionswelle noch die Auftragsverarbeitungsvertrag AVV Vorlage erstellt.

Eigene Verantwortlichkeit der Agentur

Nicht jede Datenverarbeitung ist automatisch Auftragsverarbeitung.

Die tatsächliche Rollenverteilung sollte nach der konkreten Verarbeitung bestimmt werden.

Zugänge und Passwörter

Bei digitalen Projekten erhält die Agentur häufig Zugänge zu:

  • Website
  • Social Media
  • Google Ads
  • Analytics
  • Newsletter
  • CRM

Zugänge sicher verwalten

Wo möglich, sollten eigene Benutzerkonten statt gemeinsam genutzter Passwörter verwendet werden.

Zwei-Faktor-Authentifizierung

Für wichtige Plattformen kann eine Zwei-Faktor-Authentifizierung vereinbart oder empfohlen werden.

Account-Eigentum

Der Vertrag sollte möglichst klarstellen, wem zentrale Accounts gehören.

Das ist besonders wichtig bei:

  • Werbekonten
  • Business Manager
  • Social-Media-Profilen
  • Domains

Accounts nach Vertragsende

Bei Beendigung sollten Agenturzugänge entfernt und Kundenrechte vollständig sichergestellt werden.

Social-Media-Management

Bei Social Media sollte die Agenturleistung möglichst genau definiert werden.

Zum Beispiel:

  • Anzahl Posts
  • Reels
  • Stories
  • Community Management
  • Reporting

Community Management

Es sollte geregelt werden, ob die Agentur auf Kommentare und Nachrichten antworten darf.

Krisenkommunikation

Bei Beschwerden, Shitstorms oder rechtlich sensiblen Nachrichten kann eine vorherige Abstimmung erforderlich sein.

Social-Media-Freigaben

Der Kunde kann Inhalte vor Veröffentlichung freigeben.

Alternativ kann bei laufender Betreuung ein definierter Freigabeprozess vereinbart werden.

SEO-Leistungen

Bei SEO-Agenturen sollte klargestellt werden, welche Leistungen enthalten sind.

Zum Beispiel:

  • Keyword-Recherche
  • Onpage-Optimierung
  • Content-Erstellung
  • technische Analyse
  • Reporting

Keine Rankinggarantie

Suchmaschinenrankings können nicht vollständig kontrolliert werden.

Eine Agentur sollte deshalb keine unbeabsichtigte Garantie für eine bestimmte Position abgeben.

Performance Marketing

Bei Werbekampagnen sollte klar sein, welche Kennzahlen optimiert werden.

Zum Beispiel:

  • Leads
  • Conversions
  • ROAS
  • CPA
  • Reichweite

KPI-Ziele

Ziele sollten als Steuerungsgröße von verbindlichen Erfolgsversprechen unterschieden werden.

Tracking

Der Kunde sollte wissen, welche technischen Voraussetzungen für Messbarkeit notwendig sind.

Tracking-Ausfälle

Browserbeschränkungen, Consent-Systeme oder Plattformänderungen können Daten beeinflussen.

PR-Agenturen

Bei PR kann die Agentur beispielsweise:

  • Pressemitteilungen erstellen
  • Journalisten kontaktieren
  • Medienlisten pflegen
  • Interviews vorbereiten

Keine Veröffentlichungsgarantie

Eine Agentur kann regelmäßig nicht garantieren, dass ein unabhängiges Medium einen Beitrag veröffentlicht.

Influencer-Marketing

Bei Influencer-Kampagnen sollte geklärt werden, ob die Agentur:

  • nur vermittelt,
  • im eigenen Namen Verträge abschließt oder
  • Kampagnen vollständig steuert.

Agentur ist nicht automatisch Handelsvertreter

Der Begriff „Agentur“ darf nicht mit dem handelsrechtlichen Begriff „Handelsvertreter“ verwechselt werden.

Nach § 84 HGB ist Handelsvertreter, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.

Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 84 HGB.

Keine Vertretungsmacht ohne Vereinbarung

Eine Marketingagentur sollte nicht allein aufgrund ihres Agenturvertrags Verträge im Namen des Kunden abschließen dürfen.

Eine entsprechende Vollmacht müsste gesondert geregelt werden.

Handelsvertretervertrag als anderes Vertragsmodell

Steht dauerhaft die Vermittlung oder der Abschluss von Geschäften für einen Unternehmer im Mittelpunkt, kann statt eines klassischen Agenturvertrags ein Handelsvertreterverhältnis näherliegen.

Dafür steht unsere Handelsvertretervertrag Vorlage zur Verfügung.

Vertraulichkeit

Agenturen erhalten häufig sensible Informationen.

Zum Beispiel:

  • Marketingstrategien
  • Produktpläne
  • Preise
  • Kundendaten
  • Geschäftszahlen
  • Launch-Termine

Geheimhaltung nach Vertragsende

Vertraulichkeitsverpflichtungen können auch nach Beendigung der Zusammenarbeit weitergelten.

Für besonders sensible Projekte kannst du zusätzlich unsere Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Vorlage verwenden.

Wettbewerber des Kunden

Der Kunde kann ein Interesse daran haben, dass die Agentur nicht gleichzeitig direkte Wettbewerber betreut.

Eine solche Exklusivität sollte allerdings genau definiert werden.

Branchenexklusivität

Eine vollständige Branchenexklusivität kann die Agentur wirtschaftlich erheblich einschränken.

Deshalb sollten insbesondere geregelt werden:

  • konkrete Wettbewerber
  • Gebiet
  • Dauer
  • zusätzliche Vergütung

Keine unbegrenzte Exklusivität

Sehr weitgehende Wettbewerbsbeschränkungen sollten nicht pauschal übernommen werden.

Haftung

Der Agenturvertrag kann Haftungsregelungen enthalten.

Die konkrete Gestaltung hängt von:

  • Leistungsart
  • Risiko
  • Vertragswert
  • Versicherungsschutz

ab.

Haftung für Kundenangaben

Die Agentur sollte nicht ohne Weiteres für falsche Produktinformationen haften, die der Kunde selbst bereitgestellt hat.

Haftung für eigene Fehler

Eigene Pflichtverletzungen der Agentur können dagegen grundsätzlich haftungsrechtlich relevant sein.

Haftungsgrenzen individuell prüfen

Pauschale Ausschlüsse sämtlicher Haftung sind rechtlich problematisch und sollten nicht ungeprüft verwendet werden.

Versicherung

Für Agenturen können beispielsweise relevant sein:

  • Betriebshaftpflicht
  • Vermögensschadenhaftpflicht
  • Cyberversicherung

Laufzeit

Der Vertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.

Typische Modelle sind:

  • Projektlaufzeit
  • sechs Monate
  • zwölf Monate
  • unbefristete Betreuung

Mindestlaufzeit

Bei langfristiger Betreuung kann eine Mindestlaufzeit vereinbart werden.

Verlängerung

Der Vertrag kann sich automatisch verlängern oder nur durch ausdrückliche Vereinbarung fortgesetzt werden.

Kündigungsfrist

Bei laufenden Verträgen sollte die Kündigungsfrist eindeutig sein.

Beispiel

Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.

Außerordentliche Kündigung

Zusätzlich kann ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bestehen.

Mögliche Fälle sind:

  • erheblicher Zahlungsverzug
  • schwere Vertraulichkeitsverletzung
  • wiederholte erhebliche Pflichtverletzung
  • unzulässige Nutzung geschützter Materialien

Offene Projekte bei Vertragsende

Es sollte geregelt werden, was mit noch laufenden Leistungen geschieht.

Mögliche Lösungen sind:

  • Projekt wird fertiggestellt
  • Übergabe an neue Agentur
  • sofortiger Leistungsstopp
  • gesonderte Abschlussphase

Übergabe bei Agenturwechsel

Bei einem Wechsel sollten zentrale Unterlagen geordnet herausgegeben werden.

Zum Beispiel:

  • finale Dateien
  • Account-Zugänge
  • Kampagnenübersichten
  • Dokumentationen
  • Reports

Open Files bei Vertragsende

Auch bei Vertragsende besteht nicht automatisch ein Anspruch auf sämtliche offenen Produktionsdateien, wenn dies nicht vereinbart wurde.

Werbekonten übergeben

Kundenkonten sollten nicht unnötig von der Agentur zurückgehalten werden.

Die Eigentums- und Zugriffsstruktur sollte bereits während der Zusammenarbeit klar sein.

Daten löschen

Nicht mehr benötigte vertrauliche oder personenbezogene Daten sollten entsprechend Vertrag und Datenschutzrecht gelöscht oder zurückgegeben werden.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten

Bestimmte Unterlagen können trotz Vertragsende weiter aufbewahrt werden müssen.

Schlussabrechnung

Bei Vertragsende sollten offene:

  • Honorare
  • Fremdkosten
  • Media-Budgets
  • Auslagen

abschließend abgerechnet werden.

Nicht verbrauchtes Werbebudget

Es sollte geklärt werden, wie noch vorhandenes vorausgezahltes Media-Budget behandelt wird.

Agenturvertrag und Dienstleistungsvertrag

Viele Agenturleistungen sind klassische Dienstleistungen.

Für allgemeinere Dienstleistungsverhältnisse kann unsere Dienstleistungsvertrag Vorlage geeigneter sein.

Agenturvertrag und Beratungsvertrag

Steht hauptsächlich strategische Beratung ohne laufende operative Umsetzung im Vordergrund, kann ein Beratungsvertrag besser passen.

Agenturvertrag und Kooperationsvertrag

Arbeiten beide Unternehmen gemeinsam an einem eigenen Projekt und bringen auf vergleichbarer Ebene Leistungen ein, kann ein Kooperationsvertrag geeigneter sein.

Mehrere Vertragsanlagen verwenden

Bei komplexeren Agenturverträgen können Anlagen die Übersicht verbessern.

Zum Beispiel:

  • Anlage 1 – Leistungsbeschreibung
  • Anlage 2 – Preise
  • Anlage 3 – Projektplan
  • Anlage 4 – Nutzungsrechte
  • Anlage 5 – Drittanbieter

Mastervertrag mit Einzelaufträgen

Bei langfristiger Zusammenarbeit kann ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden, unter dem später einzelne Projekte beauftragt werden.

Einzelauftrag

Ein Einzelauftrag kann dann insbesondere enthalten:

  • Projektname
  • Leistung
  • Preis
  • Termin
  • besondere Rechte

Abweichungen vom Rahmenvertrag

Es sollte klar sein, welches Dokument Vorrang hat, wenn sich Rahmenvertrag und Einzelauftrag widersprechen.

Typische Fehler beim Agenturvertrag

Viele Probleme entstehen erst während eines laufenden Projekts, wenn die Grenzen der Leistung nicht klar sind.

  • Leistungsumfang zu allgemein: Kunde erwartet mehr Leistungen als kalkuliert.
  • keine Korrekturgrenze: Projekte laufen in endlose Änderungsrunden.
  • Freigaben nicht geregelt: Veröffentlichung und Verantwortlichkeit bleiben unklar.
  • Fremdkosten fehlen: zusätzliche Produktionskosten führen zu Streit.
  • Media-Budget und Honorar vermischt: Kostenstruktur ist nicht transparent.
  • Nutzungsrechte unklar: Kunde und Agentur haben unterschiedliche Erwartungen.
  • Open Files nicht geregelt: Kunde erwartet Rohdaten automatisch.
  • Drittlizenzen übersehen: Stockmaterial oder Fonts dürfen nicht beliebig weitergegeben werden.
  • Account-Eigentum unklar: beim Agenturwechsel entstehen Probleme.
  • Erfolgsgarantie unbeabsichtigt: Marketingziele werden wie verbindliche Ergebnisse formuliert.

Checkliste vor Unterzeichnung

Vor Abschluss des Vertrags sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet sein:

  • Welche Leistungen sind genau enthalten?
  • Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
  • Projekt oder laufender Retainer?
  • Wie hoch ist die Vergütung?
  • Wie viele Korrekturschleifen sind enthalten?
  • Wie erfolgen Freigaben?
  • Wer trägt Fremdkosten?
  • Wer bezahlt das Media-Budget?
  • Welche Nutzungsrechte erhält der Kunde?
  • Werden Open Files herausgegeben?
  • Welche Drittmaterialien werden genutzt?
  • Wer besitzt Werbekonten und Accounts?
  • Ist ein AVV erforderlich?
  • Welche Kündigungsfrist gilt?
  • Wie erfolgt die Übergabe bei Vertragsende?

Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?

Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.

  • Word: ideal, um Leistungen, Vergütung, Korrekturen, Rechte, Fremdkosten, Laufzeit und Kündigung individuell anzupassen.
  • PDF: praktisch zum Ausdrucken, Besprechen und strukturierten Prüfen der Agenturzusammenarbeit.

Agenturvertrag individuell anpassen

Ein kleiner Vertrag über monatliche Social-Media-Betreuung benötigt andere Regelungen als eine umfassende Full-Service-Zusammenarbeit mit Werbebudget, Videoproduktion, Influencern, Design und internationalen Kampagnen.

Die Vorlage ist deshalb eine allgemeine Arbeitsgrundlage und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.

Besonders bei umfangreichen Nutzungsrechten, hohen Fremdkosten, Media-Budgets, Exklusivität, internationalen Kampagnen oder datenschutzrechtlich komplexen Projekten sollte die konkrete Vereinbarung individuell geprüft werden.

Agenturvertrag kostenlos herunterladen

Lade die kostenlose Agenturvertrag Vorlage als Word- oder PDF-Datei herunter und passe Leistungen, Vergütung, Korrekturen, Nutzungsrechte, Fremdkosten, Laufzeit und Kündigung individuell an.

Häufige Fragen zum Agenturvertrag

Was ist ein Agenturvertrag?

Ein Agenturvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einer Agentur und einem Auftraggeber. Typische Inhalte sind Leistungen, Vergütung, Korrekturen, Freigaben, Nutzungsrechte, Fremdkosten, Laufzeit und Kündigung.

Ist ein Agenturvertrag ein Dienstvertrag oder Werkvertrag?

Das hängt von den konkreten Leistungen ab. Laufende Betreuung kann eher dienstvertraglich geprägt sein, während bei einem konkret geschuldeten Arbeitsergebnis werkvertragliche Elemente relevant sein können.

Wie viele Korrekturschleifen sollten enthalten sein?

Das kann frei vereinbart werden. Wichtig ist vor allem, die Anzahl klar festzulegen und zusätzliche Änderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs gesondert zu vergüten.

Wem gehören die Nutzungsrechte an Designs und Texten?

Die Nutzungsrechte sollten ausdrücklich vereinbart werden. § 31 UrhG unterscheidet unter anderem einfache und ausschließliche Nutzungsrechte und erlaubt zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkungen.

Muss die Agentur offene Dateien herausgeben?

Nicht automatisch. Ob offene Produktionsdateien wie Photoshop-, InDesign- oder Videoprojektdateien herausgegeben werden, sollte ausdrücklich im Vertrag geregelt werden.

Wer trägt Stockfoto- und Produktionskosten?

Fremdkosten sollten getrennt vom Agenturhonorar geregelt werden. Größere externe Kosten können von einer vorherigen Freigabe des Kunden abhängig gemacht werden.

Kann eine Agentur bestimmte Rankings oder Umsätze garantieren?

Nur wenn eine entsprechende Erfolgspflicht ausdrücklich vereinbart wurde. Bei vielen Marketing-, SEO- und Social-Media-Leistungen hängen Ergebnisse von Faktoren ab, die die Agentur nicht vollständig kontrollieren kann.

Ist eine Agentur automatisch Handelsvertreter?

Nein. Ein Handelsvertreter im Sinn von § 84 HGB ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Ein normaler Marketing- oder Kreativauftrag erfüllt dies nicht automatisch.

Braucht eine Agentur einen AVV?

Wenn die Agentur personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet, kann ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich sein. Die konkrete Rolle hängt von der tatsächlichen Datenverarbeitung ab.

Wem sollte das Werbekonto gehören?

Das sollte ausdrücklich geregelt werden. Häufig ist es sinnvoll, zentrale Werbekonten beim Kunden zu führen und der Agentur entsprechende Zugriffsrechte zu geben.

Was passiert bei einem Agenturwechsel?

Der Vertrag kann eine geordnete Übergabe von finalen Dateien, Accounts, Dokumentationen und laufenden Kampagnen vorsehen. Umfang und eventuell zusätzlicher Aufwand sollten geregelt werden.

Kann ich die Agenturvertrag Vorlage bearbeiten?

Ja. Die Word-Version lässt sich vollständig an Agentur, Leistungsumfang, Vergütung, Korrekturen, Nutzungsrechte, Fremdkosten, Laufzeit und Kündigung anpassen.

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