Beratungsvertrag Vorlage (Word & PDF)
Kostenlose Vorlage für Beratungsleistungen – mit Beratungsumfang, Honorar, Mitwirkung, Vertraulichkeit, Unterlagen, Laufzeit und Kündigung.
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Mit unserer kostenlosen Beratungsvertrag Vorlage kannst du die wichtigsten Vereinbarungen zwischen einem Auftraggeber und einem selbstständig tätigen Berater schriftlich festhalten. Das Muster enthält Bereiche für Beratungsgegenstand, Leistungsumfang, Vergütung, Mitwirkungspflichten, Reisekosten, Vertraulichkeit, Unterlagen, Laufzeit und Kündigung.
Die Vorlage steht als PDF und Word-Datei zur Verfügung. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen. Die Word-Version kannst du direkt am Computer bearbeiten und an die konkrete Beratung oder das jeweilige Projekt anpassen.
Was ist ein Beratungsvertrag?
Ein Beratungsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Auftraggeber und einem Berater. Darin wird insbesondere festgelegt, zu welchen Themen beraten wird, welche Leistungen erwartet werden und wie die Beratung vergütet wird.
Typische Inhalte eines Beratungsvertrags sind:
- Vertragspartner
- Gegenstand der Beratung
- Umfang der Beratungsleistungen
- Beratungszeitraum
- Honorar und Abrechnung
- Reise- und Nebenkosten
- Mitwirkung des Auftraggebers
- Berichte und Dokumentationen
- Vertraulichkeit
- Datenschutz
- Umgang mit Beratungsunterlagen
- Laufzeit und Kündigung
Für welche Beratungsleistungen eignet sich die Vorlage?
Die Vorlage kann für unterschiedliche selbstständige Beratungsleistungen angepasst werden.
Beispiele sind:
- Unternehmensberatung
- Marketingberatung
- IT-Beratung
- Strategieberatung
- Digitalisierungsberatung
- Projektberatung
- Prozessberatung
- Organisationsberatung
- Vertriebsberatung
- Kommunikationsberatung
- allgemeine betriebliche Beratung
Beratungsvertrag als Dienstvertrag oder Werkvertrag?
Bei einem Beratungsvertrag ist besonders wichtig, welche konkrete Leistung geschuldet wird. Beratungsverträge können rechtlich unterschiedlich ausgestaltet sein.
Bei einem Dienstvertrag nach § 611 BGB wird grundsätzlich die vereinbarte Dienstleistung geschuldet. Bei einem Werkvertrag nach § 631 BGB steht dagegen ein bestimmter herbeizuführender Erfolg im Mittelpunkt.
Die IHK weist darauf hin, dass Beratungsverträge in der Praxis Elemente beider Vertragstypen enthalten können. Deshalb sollten Art und Umfang des Beratungsauftrags möglichst eindeutig beschrieben werden.
Weitere Informationen findest du in § 611 BGB und § 631 BGB.
Warum sollte der Beratungsgegenstand genau beschrieben werden?
Je genauer die vereinbarte Beratung beschrieben ist, desto leichter lässt sich später nachvollziehen, welche Leistungen vom Vertrag umfasst sind.
Statt lediglich „Unternehmensberatung“ einzutragen, kann beispielsweise festgelegt werden:
Der Berater unterstützt den Auftraggeber bei der Analyse und Optimierung seiner Online-Marketing-Aktivitäten. Die Beratung umfasst die Analyse bestehender Kampagnen, die Entwicklung von Handlungsempfehlungen sowie regelmäßige Abstimmungsgespräche.
Welche Angaben gehören in einen Beratungsvertrag?
Ein guter Beratungsvertrag sollte die wichtigsten organisatorischen und wirtschaftlichen Punkte möglichst klar festhalten.
- Auftraggeber: Name, Anschrift und gegebenenfalls Unternehmensdaten.
- Berater: Name beziehungsweise Unternehmensbezeichnung und Kontaktdaten.
- Beratungsgegenstand: Thema und Ziel der Beratung.
- Leistungsumfang: konkrete Tätigkeiten und gegebenenfalls ausgeschlossene Leistungen.
- Zeitraum: Beginn, Laufzeit und mögliche Termine.
- Vergütung: Stundenhonorar, Tagessatz oder Pauschale.
- Abrechnung: Rechnungsstellung und Zahlungsfristen.
- Mitwirkung: benötigte Informationen und Unterlagen des Auftraggebers.
- Vertraulichkeit: Schutz interner Informationen.
- Vertragsende: Laufzeit und Kündigungsregelung.
So verwendest du die Beratungsvertrag Vorlage
Die Vorlage ist als allgemeines Muster aufgebaut und sollte an den tatsächlichen Beratungsauftrag angepasst werden.
- Datei herunterladen: Wähle Word oder PDF.
- Vertragspartner eintragen: Ergänze Auftraggeber und Berater.
- Beratungsgegenstand definieren: Beschreibe das konkrete Beratungsthema.
- Leistungsumfang festlegen: Notiere die vereinbarten Tätigkeiten.
- Honorar ergänzen: Lege Stundenhonorar, Tagessatz oder Pauschale fest.
- Nebenkosten regeln: Kläre Reise- und sonstige Zusatzkosten.
- Mitwirkung festlegen: Bestimme, welche Unterlagen der Auftraggeber bereitstellt.
- Vertraulichkeit prüfen: Passe die Regelungen an die tatsächliche Beratung an.
- Laufzeit und Kündigung ergänzen: Lege Beginn und Beendigung fest.
- Vertrag unterschreiben: Beide Parteien erhalten eine vollständige Ausfertigung.
Beispiel für einen Beratungsvertrag
Eine einfache Beratungsvereinbarung könnte beispielsweise so aufgebaut sein:
Auftraggeber: Muster GmbH
Berater: Max Mustermann Consulting
Beratungsgegenstand: Optimierung der internen Vertriebsprozesse.
Leistung: Analyse bestehender Prozesse, zwei Workshops und schriftliche Handlungsempfehlungen.
Vergütung: 850 Euro netto pro Beratungstag.
Beginn: 01.10.2026
geplanter Zeitraum: drei Monate
Beratungsziele festlegen
Neben dem Beratungsgegenstand können auch die Ziele der Zusammenarbeit beschrieben werden.
Beispiele sind:
- Kosten senken
- Prozesse verbessern
- neue Vertriebswege entwickeln
- Marketingstrategie überarbeiten
- IT-Strukturen analysieren
- interne Abläufe dokumentieren
- Entscheidungsgrundlagen erstellen
Ziele helfen bei der Orientierung, sollten aber nicht automatisch als Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg formuliert werden.
Beratungserfolg nicht automatisch garantieren
Bei vielen Beratungsleistungen kann der Berater Empfehlungen, Analysen und fachliche Einschätzungen liefern, ohne einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg garantieren zu können.
Ob beispielsweise Umsatz steigt, Kosten tatsächlich sinken oder eine Strategie erfolgreich ist, hängt häufig von zahlreichen Faktoren ab, die nicht allein vom Berater beeinflusst werden können.
Konkretes Arbeitsergebnis vereinbaren
Wenn nicht nur Beratung, sondern ein bestimmtes Ergebnis geschuldet werden soll, sollte dieses möglichst eindeutig bezeichnet werden.
Der Berater erstellt bis zum 30.11.2026 einen schriftlichen Analysebericht mit einer Darstellung der bestehenden Prozesse und mindestens fünf konkreten Optimierungsvorschlägen.
Je stärker ein bestimmtes Ergebnis geschuldet wird, desto wichtiger ist die Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Stundenhonorar vereinbaren
Bei laufender oder schwer im Voraus abschätzbarer Beratung wird häufig nach Stunden abgerechnet.
Beratungshonorar: 120 Euro netto je Stunde.
Abrechnung: monatlich nach tatsächlich angefallenem Zeitaufwand.
Bei einer solchen Vereinbarung sollte ebenfalls festgelegt werden, wie Beratungszeiten dokumentiert werden.
Tagessatz vereinbaren
Bei Workshops, Vor-Ort-Terminen oder umfangreicheren Projekten kann ein Tagessatz praktischer sein.
Tagessatz: 950 Euro netto.
Beratungstag: bis zu acht Stunden.
Zusätzlich kann geregelt werden, wie halbe Tage oder zusätzliche Stunden abgerechnet werden.
Pauschalhonorar für einen Beratungsauftrag
Ist der Leistungsumfang bereits klar absehbar, kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
Für die vereinbarten Analysegespräche, zwei Workshops und die Erstellung einer schriftlichen Handlungsempfehlung wird eine Pauschalvergütung von 4.500 Euro netto vereinbart.
Rechnungsstellung regeln
Im Vertrag sollte festgelegt werden, wann der Berater seine Leistungen abrechnet.
Mögliche Varianten sind:
- monatliche Rechnungsstellung
- Abrechnung nach jedem Beratungstag
- Rechnung nach Projektabschluss
- Abschlagszahlungen
- Teilzahlungen nach vereinbarten Projektabschnitten
Für einfache Rechnungen kann beispielsweise unsere Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer hilfreich sein.
Zahlungsfrist festlegen
Ein konkretes Zahlungsziel schafft Klarheit für beide Parteien.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Reise- und Nebenkosten
Bei Beratungen vor Ort können zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb sollte geklärt werden, ob diese bereits im Honorar enthalten sind oder zusätzlich abgerechnet werden.
Typische Kosten sind:
- Fahrtkosten
- Bahnfahrten
- Flüge
- Übernachtungen
- Parkgebühren
- Taxi
- besondere Materialien
- externe Dienstleistungen
Zusatzkosten vorher genehmigen lassen
Eine klare Freigaberegelung kann unnötige Streitigkeiten vermeiden.
Zusätzliche projektbezogene Kosten werden nur erstattet, wenn sie vor ihrer Entstehung mit dem Auftraggeber abgestimmt wurden.
Reisekosten dokumentieren
Wenn im Rahmen der Beratung regelmäßig Reisen stattfinden, können die Kosten separat dokumentiert werden.
Dafür kannst du auch unsere Reisekostenabrechnung Vorlage verwenden.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Eine Beratung kann nur funktionieren, wenn benötigte Informationen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Typische Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers sind:
- Bereitstellung relevanter Unterlagen
- Zugang zu erforderlichen Daten
- Benennung von Ansprechpartnern
- Teilnahme an Besprechungen
- rechtzeitige Entscheidungen und Freigaben
- Beantwortung fachlicher Rückfragen
Benötigte Unterlagen definieren
Bei umfangreicheren Beratungsprojekten kann eine eigene Liste mit benötigten Dokumenten sinnvoll sein.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Verträge
- Prozessbeschreibungen
- Umsatzdaten
- Kostenübersichten
- Organigramme
- Marketingunterlagen
- technische Dokumentationen
Verantwortung für bereitgestellte Informationen
Der Berater muss bei seiner Arbeit häufig auf Informationen des Auftraggebers zurückgreifen. Deshalb sollte nachvollziehbar sein, auf welcher Grundlage die Beratung erfolgt.
Werden unvollständige oder fehlerhafte Ausgangsdaten zur Verfügung gestellt, kann dies auch die Qualität der daraus abgeleiteten Empfehlungen beeinflussen.
Beratungstermine festlegen
Bei regelmäßiger Beratung können konkrete Termine oder ein allgemeiner Rhythmus vereinbart werden.
Die Parteien führen alle zwei Wochen ein einstündiges Abstimmungsgespräch per Videokonferenz durch. Weitere Termine werden nach Bedarf vereinbart.
Beratung vor Ort oder online
Beratungsleistungen können vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz erbracht werden.
Im Vertrag kann beispielsweise festgelegt werden:
- Beratung beim Auftraggeber
- Beratung in den Räumen des Beraters
- Videokonferenzen
- Telefontermine
- gemischte Durchführung
Besprechungen dokumentieren
Bei umfangreichen Beratungsprojekten ist es sinnvoll, wichtige Entscheidungen und Ergebnisse schriftlich festzuhalten.
Für regelmäßige Abstimmungen kannst du unsere Besprechungsprotokoll Vorlage verwenden.
Berichte und Dokumentationen
Wenn der Berater Berichte oder schriftliche Empfehlungen erstellen soll, sollte dies ausdrücklich in den Leistungsumfang aufgenommen werden.
Mögliche Ergebnisse sind:
- Analysebericht
- Strategiepapier
- Präsentation
- Maßnahmenplan
- Workshop-Dokumentation
- Handlungsempfehlungen
- Projektbericht
Zwischenberichte vereinbaren
Bei längeren Projekten können Zwischenberichte sinnvoll sein. Damit erhält der Auftraggeber regelmäßig einen Überblick über den aktuellen Stand.
Im Vertrag kann beispielsweise festgelegt werden, dass monatlich ein kurzer Statusbericht erstellt wird.
Vertraulichkeit bei Beratungsprojekten
Berater erhalten häufig Einblick in interne Informationen, Geschäftsabläufe und wirtschaftliche Daten.
Vertrauliche Informationen können beispielsweise sein:
- Kundendaten
- Geschäftsstrategien
- Preise und Kalkulationen
- interne Prozesse
- nicht veröffentlichte Produkte
- technische Informationen
- Personalinformationen
- Finanzdaten
Vertraulichkeit auch nach Vertragsende
Je nach Art der Informationen kann es sinnvoll sein, bestimmte Geheimhaltungspflichten auch nach Beendigung des Beratungsvertrags fortbestehen zu lassen.
Die Regelung sollte jedoch zum tatsächlichen Schutzbedarf und zur konkreten Zusammenarbeit passen.
Datenschutz im Beratungsvertrag
Werden im Rahmen der Beratung personenbezogene Daten verarbeitet, sollte geprüft werden, welche datenschutzrechtlichen Rollen die Beteiligten tatsächlich haben.
Je nach Ausgestaltung können zusätzliche Vereinbarungen erforderlich sein. Eine allgemeine Datenschutzklausel im Beratungsvertrag ersetzt nicht automatisch eine gegebenenfalls notwendige separate Regelung.
Beratungsunterlagen und Arbeitsergebnisse
Der Vertrag kann regeln, welche Unterlagen der Berater erstellt und in welcher Form diese an den Auftraggeber übergeben werden.
Beispiele sind:
- PDF-Berichte
- Präsentationen
- Tabellen
- Prozessbeschreibungen
- Checklisten
- Konzepte
- Analyseunterlagen
Nutzungsrechte an Beratungsunterlagen
Bei individuell erstellten Konzepten, Präsentationen oder anderen geschützten Arbeitsergebnissen kann festgelegt werden, wie der Auftraggeber diese verwenden darf.
Das kann beispielsweise die interne Verwendung, Bearbeitung oder Weitergabe betreffen.
Vorhandene Methoden und Vorlagen des Beraters
Berater verwenden häufig bereits vorhandene Methoden, Checklisten oder allgemeine Arbeitsvorlagen.
Solche bereits bestehenden Materialien müssen nicht automatisch vollständig auf den Auftraggeber übertragen werden. Deshalb kann eine klare Abgrenzung zwischen individuellen Arbeitsergebnissen und bereits vorhandenen Werkzeugen sinnvoll sein.
Einsatz weiterer Berater
Je nach Projekt kann geregelt werden, ob der Berater weitere Personen oder spezialisierte Unterauftragnehmer einsetzen darf.
Bei besonders personenbezogener Beratung kann dagegen ausdrücklich eine persönliche Leistungserbringung vereinbart werden.
Beratung und Interessenkonflikte
In bestimmten Beratungsbereichen kann es relevant sein, ob der Berater gleichzeitig für Wettbewerber oder andere Unternehmen mit entgegenstehenden Interessen tätig ist.
Statt pauschaler Wettbewerbsverbote sollte die konkrete Interessenlage betrachtet und gegebenenfalls gezielt geregelt werden.
Keine automatische Exklusivität
Ein selbstständiger Berater ist nicht automatisch ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber tätig.
Wenn eine Exklusivität gewünscht wird, sollte sie ausdrücklich vereinbart und sachlich auf das tatsächlich notwendige Maß beschränkt werden.
Laufzeit des Beratungsvertrags
Ein Beratungsvertrag kann für einen festen Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden.
Typische Varianten sind:
- einmaliger Beratungsauftrag
- festes Projekt
- mehrmonatige Beratung
- laufende Beratung auf unbestimmte Zeit
Beratungsvertrag mit festem Zeitraum
Beginn: 01.10.2026
Ende: 31.12.2026
Projekt: Analyse und Optimierung des Vertriebsprozesses.
Laufende Beratung
Bei einer dauerhaften Beratungsbeziehung kann ein unbefristeter Vertrag sinnvoll sein. Dann sollte insbesondere die Kündigungsregelung eindeutig formuliert werden.
Kündigungsfrist festlegen
Bei laufenden Beratungsverträgen können beide Seiten eine Kündigungsfrist vereinbaren.
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Welche Regelung im Einzelfall geeignet ist, hängt vom Beratungsmodell und der tatsächlichen Vertragsgestaltung ab.
Offene Leistungen bei Vertragsende
Bei der Beendigung eines Beratungsvertrags sollte geklärt werden, was mit bereits begonnenen Tätigkeiten geschieht.
Mögliche Punkte sind:
- Abrechnung bereits erbrachter Leistungen
- Fertigstellung vereinbarter Berichte
- Übergabe von Projektunterlagen
- Rückgabe vertraulicher Dokumente
- Löschung von Zugängen
- Abschlussbesprechung
Beratungsvertrag und freie Mitarbeit
Ein Beratungsvertrag kann mit einer selbstständig tätigen Person geschlossen werden. Er ist jedoch nicht automatisch mit einem allgemeinen Vertrag für freie Mitarbeiter identisch.
Bei einem Beratungsvertrag steht die konkrete Beratung im Mittelpunkt. Eine Freie-Mitarbeiter-Vereinbarung kann dagegen eine breitere oder längerfristige Zusammenarbeit abdecken.
Beratungsvertrag und Angebot
Vor Abschluss des Beratungsvertrags kann ein Angebot sinnvoll sein, in dem Leistungen und Preise zunächst übersichtlich dargestellt werden.
Dafür kannst du unsere Angebot Vorlage verwenden.
Beratungsauftrag schriftlich bestätigen
Bei einzelnen Projekten kann zusätzlich eine Auftragsbestätigung eingesetzt werden. Darin lassen sich konkrete Leistungen, Termine und Preise noch einmal zusammenfassen.
Auf Smartvorlagen.de findest du dafür unsere Auftragsbestätigung Vorlage.
Typische Fehler bei einem Beratungsvertrag
Eine klare Vereinbarung hilft dabei, spätere Missverständnisse zu vermeiden.
- Beratungsgegenstand zu allgemein: Thema und Umfang genauer beschreiben.
- Erfolg unklar: unterscheiden, ob Beratung oder ein konkretes Ergebnis geschuldet wird.
- Honorar nicht eindeutig: Stunden-, Tages- oder Pauschalvergütung festlegen.
- Nebenkosten vergessen: Reisen und zusätzliche Ausgaben regeln.
- Mitwirkung ungeklärt: notwendige Unterlagen und Ansprechpartner festlegen.
- Berichte nicht definiert: gewünschte Arbeitsergebnisse ausdrücklich vereinbaren.
- Vertragsende fehlt: Laufzeit und Kündigung festlegen.
- Vertraulichkeit nicht geregelt: sensible Unternehmensinformationen berücksichtigen.
Änderungen des Beratungsumfangs dokumentieren
Während eines Projekts können zusätzliche Themen oder Aufgaben entstehen. Größere Änderungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
Das gilt insbesondere bei Änderungen von:
- Leistungsumfang
- Projektzeitraum
- Honorar
- zusätzlichen Workshops
- neuen Berichten oder Analysen
Zusätzliche Leistungen gesondert beauftragen
Leistungen, die ursprünglich nicht vereinbart waren, können separat beauftragt werden.
Zusätzliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Beratungsumfangs werden nur nach vorheriger Abstimmung erbracht und nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
Beratungsvertrag vor Projektbeginn abschließen
Die wichtigsten Punkte sollten möglichst vor Beginn der Beratung geklärt werden. So wissen beide Seiten von Anfang an, welche Leistungen erwartet werden und welche Kosten entstehen.
Vorlage nicht ungeprüft übernehmen
Beratungsprojekte können sehr unterschiedlich sein. Ein kurzer Marketingauftrag benötigt andere Regelungen als eine umfangreiche Unternehmens- oder IT-Beratung.
Deshalb sollte das Muster immer an Leistungsumfang, Honorar, Projektdauer und mögliche Risiken angepasst werden.
Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?
Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.
- PDF: ideal zum Ausdrucken und handschriftlichen Ergänzen.
- Word: besonders geeignet, wenn Beratungsumfang, Vergütung und Vertragsklauseln individuell angepasst werden sollen.
Bei einem Beratungsvertrag ist die Word-Version besonders praktisch, weil sich Beratungsleistungen je nach Auftrag stark unterscheiden können.
Rechtlichen Charakter der Beratung beachten
Ob ein konkreter Beratungsvertrag rechtlich als Dienstvertrag, Werkvertrag oder als Vertrag mit Elementen verschiedener Vertragstypen einzuordnen ist, hängt von seiner tatsächlichen Ausgestaltung ab.
§ 611 BGB beschreibt den Dienstvertrag als Verpflichtung zur Leistung der versprochenen Dienste, während § 631 BGB beim Werkvertrag auf die Herstellung des vereinbarten Werkes beziehungsweise eines geschuldeten Erfolgs abstellt.
Auch die IHK weist darauf hin, dass die Übergänge bei Beratungsverträgen fließend sein können und insbesondere Art und Umfang des Beratungsauftrags eindeutig formuliert werden sollten.
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Häufige Fragen zum Beratungsvertrag
Was gehört in einen Beratungsvertrag?
Typische Inhalte sind Vertragspartner, Beratungsgegenstand, Leistungsumfang, Honorar, Abrechnung, Mitwirkung, Vertraulichkeit, Beratungsunterlagen, Laufzeit und Kündigung.
Ist ein Beratungsvertrag ein Dienstvertrag?
Ein Beratungsvertrag kann als Dienstvertrag ausgestaltet sein, muss es aber nicht in jedem Fall sein. Wird lediglich die Beratungstätigkeit geschuldet, spricht dies eher für einen Dienstvertrag. Wird ein bestimmter Erfolg vereinbart, können werkvertragliche Elemente eine Rolle spielen.
Was ist der Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag?
Beim Dienstvertrag steht die vereinbarte Tätigkeit im Mittelpunkt. Beim Werkvertrag wird dagegen ein bestimmtes Werk beziehungsweise ein vereinbarter Erfolg geschuldet. Welche Regelungen gelten, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab.
Wie kann das Beratungshonorar vereinbart werden?
Möglich sind beispielsweise Stundenhonorar, Tagessatz oder eine Projektpauschale. Zusätzlich sollten Abrechnung und mögliche Nebenkosten eindeutig geregelt werden.
Sollten Reisekosten im Beratungsvertrag geregelt werden?
Ja, wenn Reisen zu erwarten sind. Der Vertrag kann festlegen, welche Kosten zusätzlich zum Honorar erstattet werden und ob vorher eine Zustimmung erforderlich ist.
Muss ein Berater einen bestimmten Erfolg garantieren?
Nicht automatisch. Bei einer reinen Beratungsleistung kann die fachgerechte Tätigkeit geschuldet sein, ohne dass beispielsweise ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg garantiert wird. Entscheidend ist die konkrete Vereinbarung.
Kann ein Beratungsvertrag unbefristet abgeschlossen werden?
Ja. Eine laufende Beratung kann auch auf unbestimmte Zeit vereinbart werden. Dann sollte insbesondere eine passende Kündigungsregelung enthalten sein.
Kann ich die Beratungsvertrag Vorlage bearbeiten?
Ja. Die Word-Version lässt sich direkt am Computer bearbeiten und an Beratungsgegenstand, Honorar, Laufzeit und weitere Vereinbarungen anpassen.