OHG-Gesellschaftsvertrag Vorlage (Word & PDF)
Kostenlose Vorlage für einen ausführlichen OHG-Gesellschaftsvertrag – mit Regelungen zu Gesellschaftern, Einlagen, Geschäftsführung, Vertretung, Gewinn und Verlust sowie Ausscheiden.
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Mit unserer kostenlosen OHG-Gesellschaftsvertrag Vorlage kannst du wichtige Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft strukturiert festhalten. Die Vorlage enthält Regelungen zu Firma und Sitz, Unternehmensgegenstand, Einlagen, Kapitalanteilen, Geschäftsführung, Vertretung, Gesellschafterbeschlüssen sowie zur Verteilung von Gewinn und Verlust.
Darüber hinaus berücksichtigt die Vorlage typische Situationen wie die Aufnahme neuer Gesellschafter, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Kündigung, Ausscheiden, Tod eines Gesellschafters und die Abfindung.
Die Word-Version lässt sich vollständig bearbeiten und an die konkrete Gesellschaft anpassen. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken, Durchsehen und handschriftlichen Ergänzen.
Was ist eine OHG?
Die offene Handelsgesellschaft – kurz OHG – ist eine Personengesellschaft, deren Zweck typischerweise auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist.
Ein wesentliches Merkmal besteht darin, dass die Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nicht auf eine bestimmte Einlage beschränkt ist. Die Gesellschafter haften grundsätzlich persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Die OHG kann selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Sie tritt damit im Geschäftsverkehr unter ihrer eigenen Firma auf.
Warum ist ein OHG-Gesellschaftsvertrag sinnvoll?
Viele gesetzliche Regelungen gelten nur dann beziehungsweise nur in einer bestimmten Weise, wenn die Gesellschafter vertraglich nichts anderes vereinbart haben. Ein ausführlicher Gesellschaftsvertrag kann deshalb helfen, die Zusammenarbeit schon bei der Gründung klar zu strukturieren.
Besonders wichtig können Regelungen dazu sein:
- welche Einlagen die Gesellschafter leisten,
- wer die Geschäfte führen darf,
- wer die Gesellschaft nach außen vertreten darf,
- welche Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen,
- wie Stimmen verteilt werden,
- wie Gewinn und Verlust verteilt werden,
- ob Entnahmen zulässig sind,
- wie neue Gesellschafter aufgenommen werden,
- was beim Ausscheiden eines Gesellschafters passiert und
- wie eine Abfindung berechnet wird.
Was enthält unsere OHG-Gesellschaftsvertrag Vorlage?
Die Vorlage ist bewusst ausführlicher als ein sehr einfacher Gründungsvertrag. Sie enthält insbesondere folgende Bereiche:
- Name und Anschrift der Gesellschafter,
- Firma der OHG,
- Sitz und Geschäftsanschrift,
- Unternehmensgegenstand,
- Beginn und Dauer der Gesellschaft,
- Geschäftsjahr,
- Einlagen und Beiträge der Gesellschafter,
- Kapitalanteile,
- Geschäftsführung,
- außergewöhnliche Geschäfte,
- Vertretung nach außen,
- Gesellschafterversammlungen,
- Beschlussfassung und Mehrheiten,
- Informations- und Kontrollrechte,
- Jahresabschluss,
- Gewinn- und Verlustverteilung,
- Gewinnauszahlung und Entnahmen,
- Gesellschafterkonten,
- Wettbewerbsregelungen,
- Übertragung von Gesellschaftsanteilen,
- Aufnahme neuer Gesellschafter,
- Kündigung der Mitgliedschaft,
- Ausscheiden eines Gesellschafters,
- Tod eines Gesellschafters,
- Abfindung,
- Fortsetzung der Gesellschaft und
- Schlussbestimmungen.
So verwendest du die OHG-Gesellschaftsvertrag Vorlage
- Datei herunterladen: Nutze Word zum Bearbeiten oder PDF zum Ausdrucken.
- Gesellschafter eintragen: Ergänze Namen und Anschriften sämtlicher Beteiligter.
- Firma festlegen: Trage den vorgesehenen Unternehmensnamen einschließlich Rechtsformzusatz ein.
- Unternehmensgegenstand beschreiben: Formuliere möglichst konkret, welche wirtschaftliche Tätigkeit die OHG ausüben soll.
- Einlagen festlegen: Bestimme, welchen Geldbetrag, welche Sachen oder sonstigen Beiträge die einzelnen Gesellschafter leisten.
- Geschäftsführung anpassen: Kläre, ob alle Gesellschafter allein handeln dürfen oder ob besondere Regeln gelten sollen.
- Vertretung prüfen: Lege fest, wer die OHG gegenüber Geschäftspartnern vertreten darf.
- Beschlussregeln festlegen: Entscheide, ob für bestimmte Fragen Einstimmigkeit oder Mehrheitsentscheidungen gelten sollen.
- Gewinn und Verlust regeln: Passe die Verteilung an die vereinbarten Beteiligungsverhältnisse an.
- Ausscheiden bedenken: Regle Kündigung, Tod, Insolvenz und andere mögliche Ausscheidensfälle möglichst schon bei der Gründung.
- Vertrag gemeinsam prüfen: Kontrolliert insbesondere Haftung, Vertretung, Abfindung und Kündigungsregelungen vor der Unterzeichnung sorgfältig.
Beispiel für eine einfache OHG-Struktur
Anna Beispiel und Max Muster gründen gemeinsam die „Beispiel & Muster Handel OHG“.
Gesellschafterin A: Einlage 30.000 Euro
Gesellschafter B: Einlage 20.000 Euro
Beide Gesellschafter sollen grundsätzlich zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt sein. Für größere Investitionen über einen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Betrag ist jedoch ein gemeinsamer Beschluss erforderlich.
Gewinn und Verlust sollen entsprechend einer im Vertrag festgelegten Quote verteilt werden.
Welche Firma darf eine OHG verwenden?
Die OHG tritt im Geschäftsverkehr unter einer Firma auf. Diese muss den Rechtsformzusatz „offene Handelsgesellschaft“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung wie „OHG“ enthalten.
Die Firma sollte außerdem ausreichend unterscheidungskräftig sein und darf nicht über wesentliche geschäftliche Verhältnisse irreführen.
Mögliche Firmierung: Muster & Beispiel Handels OHG
Ob eine konkrete gewünschte Firma tatsächlich eintragungsfähig ist, sollte vor der endgültigen Verwendung geprüft werden.
Muss eine OHG ins Handelsregister?
Eine OHG, die ein Handelsgewerbe betreibt, ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
Die Anmeldung enthält unter anderem Angaben zur Firma, zum Sitz, zur Geschäftsanschrift sowie zu den Gesellschaftern und ihrer Vertretungsbefugnis.
Auch spätere Änderungen, beispielsweise bei den vertretungsberechtigten Gesellschaftern oder beim Ausscheiden eines Gesellschafters, können handelsregisterrechtlich relevant sein.
Braucht ein OHG-Gesellschaftsvertrag einen Notar?
Ein OHG-Gesellschaftsvertrag ist nicht generell allein deshalb notariell zu beurkunden, weil eine OHG gegründet wird.
Der Vertrag kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden, soweit nicht aufgrund besonderer Vereinbarungen oder Vermögensübertragungen eine gesetzliche Form erforderlich ist.
Trotzdem ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag dringend sinnvoll, weil sich damit insbesondere Einlagen, Geschäftsführungsrechte, Gewinnverteilung und Ausscheidensregeln später besser nachvollziehen lassen.
Die Anmeldung zum Handelsregister folgt eigenen formellen Anforderungen und ist von der Form des internen Gesellschaftsvertrags zu unterscheiden.
Einlagen der Gesellschafter festlegen
Anders als bei einer GmbH besteht bei einer klassischen OHG kein gesetzliches Mindeststammkapital von 25.000 Euro.
Die Gesellschafter können deshalb individuell vereinbaren, welche Beiträge sie zur Gesellschaft leisten.
In Betracht kommen beispielsweise:
- Geldeinlagen,
- Maschinen,
- Fahrzeuge,
- Warenbestände,
- andere Vermögensgegenstände,
- Nutzungsrechte oder
- weitere vereinbarte Beiträge.
Bei Sacheinlagen sollte der betreffende Gegenstand möglichst eindeutig beschrieben und gegebenenfalls bewertet werden.
Kapitalanteile und Einlagen unterscheiden
Im Gesellschaftsvertrag sollte möglichst klar geregelt werden, wie die vereinbarten Einlagen den Kapitalanteilen der einzelnen Gesellschafter zugeordnet werden.
Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil Kapitalanteile beispielsweise für die interne Abrechnung, Gewinn- und Verlustzuordnung oder spätere Abfindungsberechnungen eine Rolle spielen können.
Die konkrete Kontenstruktur kann zusätzlich steuerlich und buchhalterisch abgestimmt werden.
Wer führt die Geschäfte einer OHG?
Nach der gesetzlichen Grundregel sind grundsätzlich alle Gesellschafter zur Führung der Geschäfte berechtigt und verpflichtet.
Für gewöhnliche Geschäfte sieht das Gesetz grundsätzlich eine Einzelgeschäftsführungsbefugnis vor. Für Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb hinausgehen, gelten strengere Anforderungen.
Der Gesellschaftsvertrag kann die Geschäftsführung jedoch anders strukturieren.
Beispielsweise kann vereinbart werden:
- alle Gesellschafter führen die Geschäfte einzeln,
- bestimmte Gesellschafter werden von der Geschäftsführung ausgeschlossen,
- bestimmte Geschäfte benötigen vorherige Zustimmung,
- Geschäfte oberhalb bestimmter Wertgrenzen benötigen einen Beschluss oder
- bestimmte Geschäftsbereiche werden einzelnen Gesellschaftern zugeordnet.
Geschäftsführung und Vertretung sind nicht dasselbe
Die Geschäftsführungsbefugnis betrifft im Wesentlichen das interne Verhältnis zwischen den Gesellschaftern. Die Vertretungsmacht bestimmt dagegen, wer die OHG gegenüber Dritten rechtsgeschäftlich vertreten kann.
Diese Unterscheidung ist wichtig.
Im Innenverhältnis kann vereinbart werden, dass ein Kauf über 50.000 Euro nur nach vorheriger Zustimmung aller Gesellschafter vorgenommen werden darf.
Ob ein trotzdem abgeschlossener Vertrag gegenüber einem außenstehenden Geschäftspartner wirksam ist, hängt dagegen von der Vertretungsmacht des handelnden Gesellschafters und den gesetzlichen Regeln für das Außenverhältnis ab.
Wer darf eine OHG nach außen vertreten?
Nach der gesetzlichen Grundregel ist jeder Gesellschafter zur Vertretung der Gesellschaft befugt, sofern er nicht durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen ist.
Im Gesellschaftsvertrag können beispielsweise auch Formen der Gesamtvertretung vorgesehen werden.
So kann geregelt werden, dass:
- jeder Gesellschafter allein vertreten darf,
- mehrere Gesellschafter nur gemeinsam vertreten dürfen oder
- ein Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen handeln muss.
Eine interne Beschränkung der Vertretungsmacht auf bestimmte Geschäftsarten, Beträge oder Orte ist gegenüber Dritten grundsätzlich nicht ohne Weiteres wirksam. Deshalb sollten interne Zustimmungsvorbehalte und externe Vertretungsregeln sauber voneinander getrennt werden.
Prokura in einer OHG
Eine OHG kann zusätzlich Prokura erteilen. Damit erhält eine Person eine besonders weitreichende handelsrechtliche Vertretungsmacht.
Wer die konkrete Erteilung dokumentieren möchte, kann dafür zusätzlich unsere Prokura-Vollmacht Vorlage verwenden.
Die Erteilung der Prokura und die Eintragung im Handelsregister sollten jedoch von internen Vollmachten oder gewöhnlichen Handlungsvollmachten unterschieden werden.
Wie werden Gesellschafterbeschlüsse gefasst?
Nach der gesetzlichen Grundregel werden die Beschlüsse der OHG-Gesellschafter in Versammlungen gefasst.
Ohne abweichende Regelung bedürfen Gesellschafterbeschlüsse grundsätzlich der Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter.
Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch für bestimmte Entscheidungen Mehrheitsentscheidungen vorsehen.
Typische Fragen für eine individuelle Regelung sind beispielsweise:
- Welche Mehrheit reicht für normale Geschäftsentscheidungen?
- Welche Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden?
- Wie werden Stimmen gewichtet?
- Was passiert bei Stimmengleichheit?
- Sind schriftliche oder digitale Beschlüsse zulässig?
Wann ist Einstimmigkeit sinnvoll?
Auch wenn für laufende Entscheidungen Mehrheitsregeln vereinbart werden, können besonders wichtige Grundsatzentscheidungen weiterhin von der Zustimmung aller Gesellschafter abhängig gemacht werden.
Dazu können je nach Unternehmen beispielsweise gehören:
- Änderung des Unternehmensgegenstands,
- Aufnahme neuer Gesellschafter,
- Verkauf wesentlicher Unternehmensteile,
- Aufnahme sehr hoher Darlehen,
- Änderung der Gewinnverteilung,
- Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder
- Auflösung der Gesellschaft.
Persönliche Haftung der OHG-Gesellschafter
Ein besonders wichtiger Punkt der OHG ist die persönliche Haftung.
Die Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern grundsätzlich persönlich und als Gesamtschuldner.
Eine rein interne Vereinbarung wie „Gesellschafter A haftet höchstens mit 10.000 Euro“ beseitigt diese gesetzliche Außenhaftung gegenüber den Gläubigern grundsätzlich nicht.
Die OHG hat gegenüber einem Lieferanten eine offene Forderung von 40.000 Euro.
Eine interne Vereinbarung der Gesellschafter darüber, wer wirtschaftlich welchen Anteil tragen soll, verhindert nicht automatisch, dass ein Gläubiger einen persönlich haftenden Gesellschafter nach den gesetzlichen Voraussetzungen in Anspruch nimmt.
Der interne Ausgleich zwischen den Gesellschaftern ist davon zu unterscheiden.
Haftet ein neu eintretender Gesellschafter auch für alte Schulden?
Der Eintritt in eine bereits bestehende OHG sollte besonders sorgfältig geprüft werden.
Nach den gesetzlichen Regeln haftet ein neu eintretender Gesellschafter grundsätzlich auch für Verbindlichkeiten, die bereits vor seinem Eintritt begründet wurden.
Eine entgegenstehende interne Vereinbarung kann die Wirkung gegenüber Gesellschaftsgläubigern grundsätzlich nicht ausschließen.
Vor dem Eintritt in eine bestehende OHG kann deshalb eine wirtschaftliche und rechtliche Prüfung der vorhandenen Verbindlichkeiten besonders wichtig sein.
Gewinn und Verlust in der OHG
Der Gesellschaftsvertrag sollte möglichst eindeutig bestimmen, wie Gewinne und Verluste auf die Gesellschafter verteilt werden.
Die gesetzliche Gewinn- und Verlustermittlung knüpft nach aktueller Rechtslage an die Beteiligungsverhältnisse beziehungsweise die gesellschaftsvertraglichen Regelungen an.
In der Vorlage können deshalb individuelle Verteilungsschlüssel festgelegt werden.
Variante 1: Gewinn und Verlust werden zu jeweils 50 Prozent auf zwei Gesellschafter verteilt.
Variante 2: Gesellschafter A erhält 60 Prozent, Gesellschafter B 40 Prozent.
Welche Verteilung wirtschaftlich und steuerlich sinnvoll ist, sollte zur konkreten Gesellschaft passen.
Gewinnauszahlung und Entnahmen
Nach Feststellung des Jahresabschlusses kann ein Gesellschafter grundsätzlich Anspruch auf Auszahlung seines ermittelten Gewinnanteils haben.
Das Gesetz kennt jedoch Einschränkungen, beispielsweise wenn die Auszahlung der Gesellschaft offensichtlich schaden würde oder ein Gesellschafter seinen vereinbarten fälligen Beitrag noch nicht geleistet hat.
Im Gesellschaftsvertrag können ergänzende Regeln zu Entnahmen, Vorschüssen und Gewinnthesaurierung vorgesehen werden.
Gesellschafterkonten sinnvoll regeln
Bei einer OHG können unterschiedliche Konten für die gesellschaftsinterne Abrechnung eingesetzt werden.
Je nach konkreter Gestaltung können beispielsweise Kapital-, Gewinn-, Verlust-, Entnahme- oder Darlehenskonten geführt werden.
Welche Kontenstruktur sinnvoll ist, sollte insbesondere mit der steuerlichen und buchhalterischen Behandlung abgestimmt werden.
Darlehen eines Gesellschafters an die OHG
Ein Gesellschafter kann der OHG zusätzlich zur vereinbarten Einlage Geld als Darlehen zur Verfügung stellen.
Ein solches Darlehen sollte klar von der gesellschaftsvertraglichen Einlagepflicht getrennt werden.
Für Darlehensbetrag, Verzinsung, Laufzeit und Rückzahlung kann eine separate Vereinbarung sinnvoll sein.
Übertragung eines OHG-Anteils
Die Beteiligung eines Gesellschafters an einer Personengesellschaft sollte nicht wie ein beliebiger Gegenstand behandelt werden.
Im Gesellschaftsvertrag kann geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen ein Gesellschafter seine Beteiligung ganz oder teilweise übertragen darf.
Typische Regelungen sind:
- Zustimmung sämtlicher Gesellschafter,
- Zustimmung einer bestimmten Mehrheit,
- Anbietungspflichten gegenüber Mitgesellschaftern,
- Vorkaufsrechte oder
- besondere Voraussetzungen für Familienangehörige oder verbundene Unternehmen.
Aufnahme eines neuen Gesellschafters
Auch für die Aufnahme weiterer Gesellschafter sollte der Vertrag ein klares Verfahren vorsehen.
Dabei können unter anderem geregelt werden:
- erforderliche Mehrheit,
- Höhe der Einlage,
- neuer Beteiligungsanteil,
- Stimmrecht,
- Gewinn- und Verlustbeteiligung sowie
- Anpassung bestehender Kapitalanteile.
Wegen der persönlichen Haftung sollte ein neuer Gesellschafter außerdem die wirtschaftliche Situation der OHG kennen.
Kündigung eines OHG-Gesellschafters
Bei einem auf unbestimmte Zeit eingegangenen Gesellschaftsverhältnis sieht das Gesetz grundsätzlich eine Kündigung der Mitgliedschaft mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des Geschäftsjahres vor.
Für bestimmte Fälle und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bestehen besondere Kündigungsmöglichkeiten.
Der Gesellschaftsvertrag kann die Regeln innerhalb der gesetzlichen Grenzen näher ausgestalten. Beispielsweise können Zugang, Form und organisatorische Folgen einer Kündigung geregelt werden.
Was passiert, wenn ein Gesellschafter ausscheidet?
Das Ausscheiden eines Gesellschafters führt nach heutiger gesetzlicher Systematik nicht automatisch in jedem Fall zur Auflösung der gesamten OHG.
Gesetzliche Ausscheidensgründe sind unter anderem:
- Tod eines Gesellschafters,
- Kündigung der Mitgliedschaft,
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters,
- Kündigung durch einen Privatgläubiger und
- gerichtliche Ausschließung.
Im Gesellschaftsvertrag können zusätzliche Ausscheidensgründe vereinbart und die Folgen detaillierter geregelt werden.
Was passiert beim Tod eines Gesellschafters?
Der Tod eines Gesellschafters ist ein besonders wichtiger Regelungspunkt.
Nach der gesetzlichen Grundsystematik kann der Tod zum Ausscheiden des betreffenden Gesellschafters führen. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch besondere Nachfolge- und Fortsetzungsregelungen enthalten.
Je nach gewünschter Gestaltung kann deshalb geregelt werden, ob:
- die Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt wird,
- bestimmte Erben eintreten dürfen,
- eine Abfindung gezahlt wird oder
- weitere Voraussetzungen für eine Nachfolge gelten.
Solche Regelungen sollten mit testamentarischen beziehungsweise erbrechtlichen Planungen abgestimmt werden.
Abfindung beim Ausscheiden
Beim Ausscheiden eines Gesellschafters stellt sich regelmäßig die Frage, wie dessen Beteiligung wirtschaftlich abgegolten wird.
Eine Abfindungsklausel kann beispielsweise regeln:
- welcher Unternehmenswert maßgeblich ist,
- welcher Stichtag verwendet wird,
- wie stille Reserven behandelt werden,
- wer den Wert ermittelt,
- wann die Zahlung fällig wird und
- ob Ratenzahlungen zulässig sind.
Gerade Abfindungsklauseln können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben und sollten nicht ungeprüft aus einem Muster übernommen werden.
Wettbewerbsregelungen zwischen Gesellschaftern
Bei aktiv tätigen Gesellschaftern kann ein Wettbewerbsverbot beziehungsweise eine Regelung zu konkurrierenden Tätigkeiten sinnvoll sein.
Der Vertrag sollte dabei möglichst klar festlegen, welche Tätigkeiten erfasst werden und welche Ausnahmen gelten.
Zu weitgehende Wettbewerbsregelungen können problematisch sein. Die konkrete Klausel sollte deshalb zur Tätigkeit und zum berechtigten Schutzinteresse der Gesellschaft passen.
OHG oder GbR – wo liegt der Unterschied?
OHG und Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind beides Personengesellschaften, unterscheiden sich jedoch insbesondere hinsichtlich ihres rechtlichen Anwendungsbereichs und der handelsrechtlichen Einordnung.
Wer eine einfachere Gesellschaft ohne klassische Handelsgewerbe-Struktur plant, kann sich zusätzlich unsere GbR-Vertrag Vorlage ansehen.
Seit der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts sind die rechtlichen Strukturen von GbR und OHG enger miteinander verzahnt, sollten aber trotzdem nicht miteinander verwechselt werden.
OHG oder KG – was ist der Unterschied?
Bei der OHG haften grundsätzlich sämtliche Gesellschafter persönlich für die Gesellschaftsverbindlichkeiten.
Bei einer Kommanditgesellschaft gibt es dagegen unterschiedliche Gesellschaftertypen: mindestens einen persönlich haftenden Komplementär und einen oder mehrere Kommanditisten, deren Haftung nach den gesetzlichen Voraussetzungen begrenzt sein kann.
Für eine solche Gesellschaft findest du auf Smartvorlagen die separate KG-Vertrag Vorlage.
OHG oder GmbH?
OHG und GmbH unterscheiden sich grundlegend hinsichtlich ihrer Rechtsform und Haftungsstruktur.
Bei einer GmbH haftet grundsätzlich die Gesellschaft mit ihrem Vermögen; bei der OHG besteht zusätzlich die persönliche Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern.
Dafür ist bei einer OHG kein gesetzliches Mindeststammkapital von 25.000 Euro wie bei der GmbH erforderlich.
Welche Rechtsform besser geeignet ist, hängt unter anderem von Haftungsrisiken, Kapitalbedarf, Anzahl der Beteiligten, Finanzierung, steuerlicher Situation und gewünschter Organisationsstruktur ab.
Typische Fehler bei einem OHG-Gesellschaftsvertrag
- Persönliche Haftung unterschätzt: Die Gesellschafter haften gegenüber Gläubigern grundsätzlich persönlich.
- Geschäftsführung und Vertretung verwechselt: Interne Zuständigkeiten und externe Vertretungsmacht sind nicht dasselbe.
- Einlagen unklar beschrieben: Geld- oder Sacheinlagen sollten eindeutig zugeordnet werden.
- Keine Regeln für außergewöhnliche Geschäfte: Größere Investitionen oder Finanzierungen bleiben ohne internen Zustimmungsvorbehalt.
- Gewinnverteilung unklar: Beteiligung, Kapitalanteil und Gewinnquote werden nicht sauber voneinander abgegrenzt.
- Nur an die Gründung gedacht: Kündigung, Tod, Insolvenz und Ausscheiden werden nicht geregelt.
- Abfindung nicht bedacht: Beim Ausscheiden entsteht später Streit über den Unternehmenswert.
- Keine Nachfolgeregelung: Der Tod eines Gesellschafters führt zu unerwarteten Folgen.
- Handelsregister vergessen: Eintragung und spätere registerrelevante Änderungen werden nicht berücksichtigt.
- Standardvertrag ungeprüft übernommen: Der Vertrag passt nicht zur tatsächlichen Beteiligungs- und Entscheidungsstruktur.
Welche Punkte sollten vor der Gründung geklärt werden?
Vor Abschluss des Gesellschaftsvertrags sollten sich die künftigen Gesellschafter insbesondere über folgende Fragen verständigen:
- Wie soll die OHG heißen?
- Welchen Unternehmensgegenstand hat sie?
- Wer leistet welche Einlage?
- Wie hoch sind die Beteiligungsquoten?
- Wer darf die Geschäfte führen?
- Wer darf nach außen vertreten?
- Welche Geschäfte brauchen Zustimmung?
- Wie werden Stimmen verteilt?
- Wie werden Gewinn und Verlust verteilt?
- Welche Entnahmen sind zulässig?
- Darf ein Gesellschafter konkurrierend tätig sein?
- Wie können neue Gesellschafter aufgenommen werden?
- Wie kann ein Gesellschafter kündigen?
- Was passiert bei Tod oder Insolvenz?
- Wie wird die Abfindung berechnet?
Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?
Die OHG-Gesellschaftsvertrag Vorlage steht kostenlos als Word- und PDF-Datei zur Verfügung.
- Word: geeignet, wenn der Vertrag umfassend bearbeitet und an die Gesellschafterstruktur angepasst werden soll.
- PDF: praktisch zum Ausdrucken, Durchsehen und handschriftlichen Markieren.
Für einen individuellen Gesellschaftsvertrag empfiehlt sich in den meisten Fällen die Word-Version, weil zahlreiche Klauseln an das konkrete Unternehmen angepasst werden sollten.
OHG-Vertrag individuell anpassen
Ein Gesellschaftsvertrag beeinflusst die Zusammenarbeit der Gesellschafter möglicherweise über viele Jahre. Deshalb sollten nicht benötigte Varianten aus dem Muster entfernt und die verbleibenden Regelungen bewusst ausgewählt werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen vor allem:
- Haftungsrisiken,
- Geschäftsführungsbefugnisse,
- Vertretungsregelungen,
- Mehrheitsverhältnisse,
- Gewinn- und Verlustverteilung,
- Kündigungsrechte,
- Nachfolgeregelungen und
- Abfindungsklauseln.
Hinweis: Die Vorlage ist ein allgemeines Muster und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Besonders bei größeren Einlagen, Immobilien, ungewöhnlichen Beteiligungsstrukturen oder hohen wirtschaftlichen Risiken sollte der konkrete Gesellschaftsvertrag fachlich geprüft werden.
OHG-Gesellschaftsvertrag Vorlage kostenlos herunterladen
Lade die kostenlose OHG-Gesellschaftsvertrag Vorlage als Word- oder PDF-Datei herunter und passe Gesellschafter, Einlagen, Geschäftsführung, Vertretung, Gewinnverteilung und Ausscheidensregelungen individuell an.
Häufige Fragen zum OHG-Gesellschaftsvertrag
Was ist eine OHG?
Die offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die typischerweise ein Handelsgewerbe unter gemeinschaftlicher Firma betreibt. Kennzeichnend ist insbesondere, dass die Haftung der Gesellschafter gegenüber Gesellschaftsgläubigern nicht auf eine Einlage beschränkt ist.
Braucht eine OHG einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag?
Ein OHG-Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich nicht allein wegen der Rechtsform zwingend schriftlich abzuschließen. Eine schriftliche Vereinbarung ist praktisch jedoch sehr sinnvoll, um Einlagen, Geschäftsführung, Vertretung, Gewinnverteilung und Ausscheidensregelungen nachvollziehbar festzuhalten. Besondere Vertragsinhalte können zusätzliche Formanforderungen auslösen.
Muss eine OHG ins Handelsregister eingetragen werden?
Eine OHG, die ein Handelsgewerbe betreibt, ist zum Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung enthält unter anderem Angaben zur Firma, zum Sitz, zur Geschäftsanschrift, zu den Gesellschaftern und zur Vertretungsbefugnis.
Wie hoch ist das Mindestkapital einer OHG?
Für die OHG gibt es kein mit der GmbH vergleichbares gesetzliches Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Welche Einlagen die Gesellschafter leisten, kann grundsätzlich gesellschaftsvertraglich vereinbart werden.
Haften OHG-Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen?
Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der OHG gegenüber den Gesellschaftsgläubigern grundsätzlich persönlich als Gesamtschuldner. Eine entgegenstehende rein interne Vereinbarung beschränkt diese gesetzliche Außenhaftung grundsätzlich nicht.
Wer darf bei einer OHG die Geschäfte führen?
Nach der gesetzlichen Grundregel sind alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch abweichende Geschäftsführungsregelungen enthalten.
Wer darf eine OHG vertreten?
Grundsätzlich ist jeder Gesellschafter zur Vertretung befugt, wenn er nicht durch den Gesellschaftsvertrag davon ausgeschlossen ist. Im Vertrag können beispielsweise auch Gesamtvertretungsregelungen vorgesehen werden.
Müssen Beschlüsse einer OHG einstimmig gefasst werden?
Ohne abweichende gesellschaftsvertragliche Regelung bedürfen Gesellschafterbeschlüsse grundsätzlich der Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen Mehrheitsentscheidungen vorsehen.
Wie werden Gewinn und Verlust einer OHG verteilt?
Die Gewinn- und Verlustverteilung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und den wirksam getroffenen gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen. Deshalb sollte im Gesellschaftsvertrag möglichst eindeutig festgelegt werden, nach welchem Schlüssel Gewinn und Verlust zwischen den Gesellschaftern verteilt werden.
Kann ein OHG-Gesellschafter kündigen?
Bei einem auf unbestimmte Zeit eingegangenen Gesellschaftsverhältnis sieht das Gesetz grundsätzlich eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ablauf des Geschäftsjahres vor. Für wichtige Gründe und weitere besondere Fälle bestehen zusätzliche Regelungen.
Was passiert beim Tod eines OHG-Gesellschafters?
Der Tod eines Gesellschafters ist gesetzlich grundsätzlich ein Ausscheidensgrund. Im Gesellschaftsvertrag können jedoch besondere Fortsetzungs- und Nachfolgeregelungen vorgesehen werden. Diese sollten mit der erbrechtlichen Planung abgestimmt werden.
Haftet ein neuer Gesellschafter für bereits bestehende Schulden?
Wer in eine bestehende OHG eintritt, haftet nach den gesetzlichen Regelungen grundsätzlich auch für bereits vor seinem Eintritt begründete Gesellschaftsverbindlichkeiten. Eine anderslautende interne Vereinbarung ist gegenüber Gläubigern grundsätzlich nicht ausreichend, um diese Haftung auszuschließen.
Was ist der Unterschied zwischen OHG und GbR?
Beide sind Personengesellschaften. Die OHG ist jedoch handelsrechtlich geprägt und unterliegt insbesondere den besonderen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Welche Rechtsform vorliegt beziehungsweise gewählt werden kann, hängt insbesondere von Art und Umfang der Tätigkeit und gegebenenfalls einer Eintragung ab.
Was ist der Unterschied zwischen OHG und KG?
Bei der OHG haften grundsätzlich sämtliche Gesellschafter persönlich. Bei der KG gibt es dagegen mindestens einen persönlich haftenden Komplementär und einen oder mehrere Kommanditisten, für deren Haftung besondere gesetzliche Regeln gelten.
Kann ich die Word-Vorlage verändern?
Ja. Die Word-Version ist vollständig bearbeitbar. Einlagen, Geschäftsführungsregeln, Vertretung, Mehrheiten, Gewinnverteilung und Ausscheidensregelungen können an die konkrete OHG angepasst werden.
Ist die OHG-Gesellschaftsvertrag Vorlage rechtlich verbindlich?
Die Vorlage ist ein allgemeines Muster. Ob einzelne Klauseln im konkreten Fall geeignet und wirksam sind, hängt von der jeweiligen Gesellschaft und den vereinbarten Regelungen ab. Bei wirtschaftlich bedeutenden oder komplexen Gesellschaften empfiehlt sich eine individuelle fachliche Prüfung.