Franchisevertrag Vorlage (Word & PDF)
Kostenlose Franchisevertrag Vorlage für Marke, Know-how, Gebühren, Gebiet, Marketing, Qualitätsstandards, Laufzeit und Kündigung.
Vorlage herunterladen
Mit unserer kostenlosen Franchisevertrag Vorlage kannst du die wichtigsten Grundlagen einer Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer strukturiert festhalten. Die Vorlage berücksichtigt unter anderem das Franchisesystem, die Nutzung von Marke und Know-how, Eintritts- und laufende Franchisegebühren, Schulungen, Marketing, Gebiet, Warenbezug, Qualitätsstandards, Laufzeit und Kündigung.
Ein Franchisevertrag ist regelmäßig deutlich umfangreicher als ein einfacher Dienstleistungs- oder Lizenzvertrag. Der Franchisenehmer nutzt typischerweise ein bereits entwickeltes Geschäftskonzept, tritt unter einer bestimmten Marke auf und verpflichtet sich, Standards des Systems einzuhalten. Gleichzeitig bleibt er grundsätzlich ein selbstständiger Unternehmer und trägt sein eigenes wirtschaftliches Risiko.
Die Vorlage steht als Word- und PDF-Datei zur Verfügung. Die Word-Version lässt sich vollständig an das konkrete Franchisesystem anpassen. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken, Besprechen und strukturierten Prüfen der vorgesehenen Vertragsregelungen.
Franchiseverträge können erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen haben. Besonders Preisvorgaben, Gebietsbindungen, Bezugsverpflichtungen, Wettbewerbsverbote und lange Vertragslaufzeiten sollten individuell geprüft werden. Für größere Franchisesysteme sollte die Vorlage nicht ungeprüft als endgültiger Vertrag verwendet werden.
Was ist ein Franchisevertrag?
Ein Franchisevertrag regelt eine langfristige Zusammenarbeit zwischen einem Franchisegeber und einem Franchisenehmer.
Typischerweise stellt der Franchisegeber ein erprobtes Geschäftskonzept bereit. Dazu können gehören:
- Marke
- Geschäftsmodell
- Betriebshandbuch
- Know-how
- Werbekonzept
- Schulungen
- IT-Systeme
- Lieferantenstruktur
- Gestaltungsvorgaben
Der Franchisenehmer betreibt sein Unternehmen auf dieser Grundlage und zahlt dafür regelmäßig eine einmalige und/oder laufende Vergütung.
Für welche Franchisesysteme eignet sich die Vorlage?
Die Vorlage kann als Ausgangspunkt für verschiedene Branchen angepasst werden.
Zum Beispiel für:
- Gastronomie
- Einzelhandel
- Dienstleistungsunternehmen
- Fitnessstudios
- Nachhilfe
- Immobilienvermittlung
- Handwerk
- Pflege- und Betreuungsangebote
- Beauty und Wellness
- Autopflege
- Beratungsunternehmen
- digitale Geschäftsmodelle
Was gehört in einen Franchisevertrag?
Ein Franchisevertrag sollte das gesamte System und die Rechte und Pflichten beider Seiten möglichst klar beschreiben.
Typische Bestandteile sind:
- Vertragsparteien
- Franchisesystem
- Marke und Kennzeichen
- Know-how
- Betriebshandbuch
- Eintrittsgebühr
- laufende Franchisegebühr
- Marketinggebühr
- Gebiet
- Standort
- Ausstattung
- Sortiment
- Bezugsquellen
- Qualitätsstandards
- Schulungen
- Marketing
- Online-Auftritt
- IT-Systeme
- Berichtspflichten
- Kontrollrechte
- Datenschutz
- Vertraulichkeit
- Wettbewerbsregelungen
- Laufzeit
- Kündigung
- Folgen der Vertragsbeendigung
So verwendest du die Franchisevertrag Vorlage
- Datei herunterladen: Nutze Word zum Bearbeiten oder PDF zum Ausdrucken.
- Parteien eintragen: Ergänze Franchisegeber und Franchisenehmer vollständig.
- System beschreiben: Erkläre Geschäftsmodell, Marke und wesentliche Standards.
- Gebühren festlegen: Trage Eintrittsgebühr, laufende Gebühr und Marketingbeiträge ein.
- Gebiet bestimmen: Lege fest, ob und welcher Gebietsschutz gewährt wird.
- Leistungen definieren: Beschreibe Schulungen, Unterstützung, Software und Marketing.
- Pflichten festlegen: Ergänze Qualitäts-, Berichts- und Betriebspflichten des Franchisenehmers.
- Bezugsregelungen prüfen: Bestimme Lieferanten, Produkte und Einkaufsanforderungen.
- Laufzeit und Kündigung ergänzen: Lege Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigungsgründe fest.
- Beendigung regeln: Kläre Markenentfernung, Unterlagen, Restbestände und Kundendaten.
Beispiel für ein Franchisemodell
System: Gastronomie-Franchise
Eintrittsgebühr: 20.000 Euro
laufende Franchisegebühr: 6 Prozent des Nettoumsatzes
Marketinggebühr: 2 Prozent des Nettoumsatzes
Gebiet: Stadtgebiet Musterstadt
Laufzeit: fünf Jahre
Schulung: zwei Wochen vor Betriebseröffnung
Markennutzung: für Dauer des Franchisevertrags
Franchisegeber und Franchisenehmer bleiben selbstständig
Ein typisches Franchisemodell sieht vor, dass der Franchisenehmer ein rechtlich selbstständiger Unternehmer bleibt.
Er handelt grundsätzlich:
- im eigenen Namen,
- auf eigene Rechnung und
- auf eigenes wirtschaftliches Risiko.
Keine automatische Vertretungsmacht
Der Franchisenehmer sollte nicht allein aufgrund des Franchisevertrags berechtigt sein, Verträge im Namen des Franchisegebers abzuschließen.
Der Franchisenehmer ist rechtlich selbstständig und nicht berechtigt, den Franchisegeber rechtsgeschäftlich zu vertreten, sofern keine gesonderte Vollmacht erteilt wurde.
Franchisesystem beschreiben
Der Vertrag sollte erkennen lassen, was das System ausmacht.
Dazu können gehören:
- Markenauftritt
- Produkt- oder Dienstleistungskonzept
- Geschäftsabläufe
- Marketingkonzept
- IT-System
- Lieferantenstruktur
- Service-Standards
Betriebshandbuch
Viele Franchisesysteme arbeiten mit einem Betriebshandbuch oder Franchisehandbuch.
Darin können detaillierte Vorgaben stehen zu:
- Arbeitsabläufen
- Ladengestaltung
- Kundenservice
- Produkten
- Hygiene
- Marketing
- IT
- Qualitätsstandards
Handbuch als Vertragsbestandteil
Der Vertrag kann bestimmen, dass ein bestimmter Stand des Handbuchs Bestandteil des Franchisesystems ist.
Gleichzeitig sollte geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen der Franchisegeber das Handbuch weiterentwickeln darf.
Änderungen des Franchisehandbuchs
Ein Franchisesystem muss häufig auf neue Technik, Marktbedingungen oder gesetzliche Anforderungen reagieren können.
Der Vertrag kann deshalb ein angemessenes Änderungsrecht vorsehen.
Ein uneingeschränktes Recht, das gesamte Geschäftsmodell einseitig und beliebig zu verändern, kann für den Franchisenehmer erhebliche wirtschaftliche Risiken schaffen. Änderungsrechte sollten daher klar begrenzt werden.
Markennutzung
Ein zentraler Bestandteil vieler Franchisesysteme ist die Nutzung einer Marke.
§ 30 MarkenG erlaubt die Lizenzierung einer Marke unter anderem für bestimmte:
- Waren oder Dienstleistungen,
- Gebiete,
- Zeiträume und
- Nutzungsformen.
Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 30 MarkenG.
Markenlizenz im Franchisevertrag
Der Vertrag sollte festlegen, welche Marken der Franchisenehmer verwenden darf.
Zum Beispiel:
- Wortmarke
- Logo
- Geschäftsbezeichnung
- Produktnamen
- Designsystem
Markennutzung zeitlich begrenzen
Die Nutzungsberechtigung sollte grundsätzlich an die Laufzeit des Franchisevertrags gekoppelt werden.
Nach Vertragsende sollte klar sein, dass eine weitere Verwendung nicht mehr erlaubt ist.
Qualitätsvorgaben für die Markennutzung
§ 30 MarkenG berücksichtigt ausdrücklich, dass bei einer Markenlizenz auch Anforderungen an die Qualität der angebotenen Waren oder Dienstleistungen vertraglich geregelt werden können.
Corporate Design
Der Franchisenehmer kann verpflichtet werden, bestimmte Gestaltungsvorgaben einzuhalten.
Zum Beispiel:
- Logo
- Farben
- Schriften
- Beschilderung
- Verpackungen
- Arbeitskleidung
Know-how
Franchisegeber stellen häufig betriebliches Wissen zur Verfügung, das über allgemein bekannte Informationen hinausgeht.
Dieses Know-how kann beispielsweise betreffen:
- Betriebsabläufe
- Kalkulationen
- Verkaufsmethoden
- Produktion
- Marketing
- Standortplanung
Know-how vertraulich behandeln
Der Vertrag sollte vorsehen, dass vertrauliches Systemwissen nicht unberechtigt an Dritte weitergegeben wird.
Für besonders sensible Informationen kann zusätzlich unsere Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Vorlage verwendet werden.
Schulung des Franchisenehmers
Vor Betriebsstart kann eine Grundschulung vorgesehen werden.
Diese kann beispielsweise umfassen:
- Geschäftsmodell
- Produkte
- Verkauf
- Software
- Marketing
- Qualitätsstandards
Schulungskosten
Der Vertrag sollte festlegen, ob Schulungen:
- in der Eintrittsgebühr enthalten sind,
- gesondert berechnet werden oder
- nur Reisekosten zusätzlich anfallen.
Weiterbildungen während der Vertragslaufzeit
Das System kann regelmäßige Schulungen oder Updates vorsehen.
Auch hier sollten Kosten und Umfang möglichst transparent sein.
Eintrittsgebühr
Viele Franchisesysteme verlangen zu Beginn eine einmalige Gebühr.
Diese kann beispielsweise abdecken:
- Systemzugang
- Grundschulung
- Standortberatung
- Erstausstattung mit Unterlagen
- Markteinführung
Fälligkeit der Eintrittsgebühr
Der Vertrag sollte eindeutig regeln, wann die Gebühr fällig wird.
Die einmalige Eintrittsgebühr in Höhe von 15.000 Euro netto ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung fällig.
Laufende Franchisegebühr
Die laufende Vergütung kann unterschiedlich berechnet werden.
Mögliche Modelle sind:
- fester Monatsbetrag
- Prozentsatz vom Umsatz
- Mindestgebühr
- Kombination aus Fest- und Umsatzkomponente
Umsatzabhängige Franchisegebühr
Bei einer prozentualen Gebühr sollte genau definiert werden, welche Umsätze einzubeziehen sind.
Zu klären sind beispielsweise:
- Nettoumsatz oder Bruttoumsatz
- Gutscheine
- Rabatte
- Stornierungen
- Retouren
- Online-Umsätze
Beispiel für eine Umsatzgebühr
Der Franchisenehmer zahlt monatlich eine Franchisegebühr in Höhe von 5 Prozent des im jeweiligen Monat erzielten Nettoumsatzes.
Mindestgebühr
Ein Franchisegeber kann zusätzlich eine monatliche Mindestgebühr vorsehen.
Dies sollte wirtschaftlich transparent und mit dem Gesamtkonzept abgestimmt sein.
Marketinggebühr
Viele Systeme erheben zusätzlich einen Beitrag für zentrale Werbung.
Der Vertrag kann regeln:
- Höhe
- Berechnungsgrundlage
- Fälligkeit
- Verwendungszweck
Marketingfonds
Werden Gebühren in einem zentralen Marketingfonds gesammelt, kann festgelegt werden, für welche Maßnahmen sie verwendet werden dürfen.
Zum Beispiel:
- Online-Werbung
- TV- oder Radiowerbung
- Social Media
- Markenentwicklung
- überregionale Kampagnen
Lokales Marketing
Zusätzlich kann der Franchisenehmer verpflichtet werden, einen bestimmten Mindestbetrag für lokale Werbung einzusetzen.
Standort
Bei standortgebundenen Konzepten sollte der konkrete Standort vertraglich berücksichtigt werden.
Relevant können sein:
- Adresse
- Fläche
- Lage
- Mietvertrag
- Eröffnungstermin
Standortfreigabe
Der Franchisegeber kann sich ein Zustimmungsrecht für den Standort vorbehalten.
Die Kriterien sollten nachvollziehbar sein.
Mietvertrag bleibt eigenes Rechtsverhältnis
Ein Franchisevertrag ersetzt grundsätzlich nicht den Mietvertrag über die Geschäftsräume.
Franchisenehmer sollten Laufzeit und Kündigungsfristen von Franchise- und Mietvertrag möglichst aufeinander abstimmen.
Umbau und Einrichtung
Das System kann konkrete Anforderungen an:
- Ladenbau
- Möbel
- Beleuchtung
- Beschilderung
- Technik
stellen.
Investitionskosten transparent machen
Vor Vertragsabschluss sollte möglichst klar sein, welche Anfangsinvestitionen zusätzlich zur Franchisegebühr entstehen.
Keine Umsatzgarantie
Der Franchisegeber sollte nicht unbeabsichtigt garantieren, dass bestimmte Umsätze oder Gewinne erreicht werden.
Wirtschaftliche Beispielrechnungen und Erfahrungswerte dienen lediglich der Orientierung und stellen keine Garantie eines bestimmten Umsatzes oder Gewinns dar.
Wirtschaftlichkeitsangaben nachvollziehbar verwenden
Werden konkrete Umsatz- oder Ertragsdaten präsentiert, sollten diese sachlich nachvollziehbar und nicht irreführend sein.
Gebietsschutz
Ein Franchisenehmer kann für ein bestimmtes Gebiet Schutz erhalten.
Zum Beispiel:
- Stadt
- Postleitzahlengebiet
- Landkreis
- Radius um einen Standort
Gebiet exakt definieren
Unklare Formulierungen wie „Region München“ können später zu Streit führen.
Besser ist eine eindeutige Anlage mit:
- Postleitzahlen
- Gemeinden
- Karte
- Radius
Gebietsschutz ist nicht automatisch vollständig exklusiv
Der Vertrag sollte klären, was der Schutz tatsächlich umfasst.
Zum Beispiel:
- keine weitere Franchise-Niederlassung
- keine eigene Filiale des Franchisegebers
- Online-Vertrieb ausgenommen
- Großkunden ausgenommen
Online-Vertrieb
Besonders wichtig ist die Frage, wie Online-Verkäufe behandelt werden.
Zu regeln sind beispielsweise:
- zentraler Online-Shop
- lokaler Online-Shop
- Bestellzuordnung
- Provisionen
- Click & Collect
Gebietsschutz kartellrechtlich prüfen
Gebietsbeschränkungen zwischen Unternehmen können wettbewerbsrechtlich relevant sein.
§ 1 GWB verbietet Vereinbarungen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Den Gesetzestext findest du unter § 1 GWB.
Freistellungsmöglichkeiten
Nicht jede Vertriebsbeschränkung ist automatisch unzulässig.
§ 2 GWB enthält unter bestimmten Voraussetzungen Freistellungsmöglichkeiten und verweist auch auf die europäischen Gruppenfreistellungsverordnungen.
Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 2 GWB.
Preisgestaltung
Ein besonders sensibler Bereich ist die Frage, welche Preise der Franchisenehmer verlangen soll.
Der Franchisegeber kann beispielsweise unverbindliche Preisempfehlungen oder Aktionskonzepte vorsehen, soweit dies rechtlich zulässig ausgestaltet ist.
Verbindliche Wiederverkaufspreise nicht pauschal festlegen
Eine Verpflichtung selbstständiger Franchisenehmer, bestimmte Wiederverkaufspreise zwingend einzuhalten, kann kartellrechtlich besonders problematisch sein.
Preisvorgaben sollten nicht einfach aus einem alten Muster übernommen werden. Gerade Mindest- oder Festpreisbindungen benötigen eine kartellrechtlich saubere Prüfung.
Preisempfehlungen
Sollen Preise lediglich empfohlen werden, sollte die Unverbindlichkeit entsprechend deutlich sein und auch praktisch respektiert werden.
Sortiment
Der Franchisevertrag kann bestimmen, welche Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden.
Das kann zur Sicherung eines einheitlichen Markenauftritts sinnvoll sein.
Kernsortiment
Ein verbindliches Kernsortiment kann beispielsweise Produkte enthalten, die jeder Franchisenehmer anbieten soll.
Zusatzsortiment
Für zusätzliche Produkte kann eine vorherige Zustimmung des Franchisegebers verlangt werden.
Bezugsbindung
Der Franchisegeber kann vorsehen, dass bestimmte Waren von:
- ihm selbst,
- bestimmten Lieferanten oder
- freigegebenen Lieferanten
bezogen werden.
Grund für Bezugsbindungen
Bezugsbindungen können beispielsweise der Sicherung dienen von:
- Produktqualität
- einheitlichem Geschmack
- Markenstandard
- Produktsicherheit
Bezugsbindungen kartellrechtlich prüfen
Sehr weitreichende oder langfristige Bezugsverpflichtungen können ebenfalls wettbewerbsrechtlich relevant sein.
Dauer, Produktgruppe und Marktstellung der Beteiligten sollten berücksichtigt werden.
Alternative Lieferanten
Ein Verfahren zur Freigabe gleichwertiger Lieferanten kann in manchen Systemen sinnvoll sein.
Der Vertrag kann beispielsweise objektive Qualitätskriterien definieren.
Mindestabnahmemengen
Ein Franchisesystem kann Mindestabnahmen vorsehen.
Diese sollten jedoch wirtschaftlich realistisch sein und transparent dargestellt werden.
Lieferengpässe
Es sollte geklärt werden, was passiert, wenn ein vorgeschriebener Lieferant nicht liefern kann.
Qualitätsstandards
Einheitliche Qualität ist für viele Franchisesysteme entscheidend.
Standards können betreffen:
- Produkte
- Service
- Hygiene
- Öffnungszeiten
- Gestaltung
- Mitarbeiterschulung
- Reaktionszeiten
Qualitätskontrollen
Der Franchisegeber kann angemessene Kontrollrechte erhalten.
Zum Beispiel:
- Betriebsbesuche
- Testkäufe
- Qualitätsaudits
- Überprüfung von Kennzahlen
Kontrollen angemessen durchführen
Kontrollrechte sollten nicht zu einer unnötigen Störung des laufenden Betriebs führen.
Mängelbeseitigung
Bei Verstößen gegen Systemstandards kann eine Frist zur Abhilfe vorgesehen werden.
Festgestellte behebbare Qualitätsmängel sind innerhalb einer angemessenen schriftlich gesetzten Frist zu beseitigen.
Öffnungszeiten
Bei stationären Systemen können Mindestöffnungszeiten vorgesehen werden.
Dabei sollten lokale Besonderheiten und gesetzliche Anforderungen berücksichtigt werden.
Personal des Franchisenehmers
Der Franchisenehmer bleibt grundsätzlich selbst für seine Mitarbeiter verantwortlich.
Dazu gehören insbesondere:
- Einstellung
- Vergütung
- Arbeitszeit
- Sozialversicherung
- Kündigung
Schulungsanforderungen für Mitarbeiter
Das Franchisesystem kann vorsehen, dass bestimmte Mitarbeiter Schulungen absolvieren.
Keine Arbeitgeberstellung des Franchisegebers
Der Vertrag sollte die unternehmerische Eigenständigkeit nicht dadurch unterlaufen, dass der Franchisegeber faktisch sämtliche individuellen Personalentscheidungen übernimmt.
Persönliche Mitarbeit des Franchisenehmers
Bei inhabergeführten Konzepten kann persönliche Mitarbeit verlangt werden.
Der Umfang sollte eindeutig festgelegt sein.
Betriebsleiter
Alternativ kann erlaubt werden, einen qualifizierten Betriebsleiter einzusetzen.
IT-Systeme
Viele Franchisesysteme verwenden einheitliche:
- Kassensysteme
- CRM-Systeme
- Warenwirtschaft
- Bestellsysteme
- Reporting-Tools
IT-Kosten
Der Vertrag sollte regeln, wer:
- Lizenzen
- Hardware
- Updates
- Support
bezahlt.
Systemänderungen
Bei verpflichtender Software sollte der Franchisegeber die Systeme weiterentwickeln können, ohne dem Franchisenehmer unangemessene oder völlig unkalkulierbare Kosten aufzuerlegen.
Datenschutz
Bei gemeinsamen IT-Systemen können personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Dazu können gehören:
- Kundendaten
- Mitarbeiterdaten
- Bestelldaten
- Newsletter-Daten
Datenschutzrollen prüfen
Es sollte geprüft werden, ob Franchisegeber und Franchisenehmer:
- jeweils eigenständig Verantwortliche,
- gemeinsam Verantwortliche oder
- Auftraggeber und Auftragsverarbeiter
sind.
AVV bei Auftragsverarbeitung
Verarbeitet eine Partei personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag der anderen, kann zusätzlich ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich sein.
Berichtspflichten
Bei umsatzabhängigen Gebühren benötigt der Franchisegeber regelmäßig bestimmte Geschäftsdaten.
Zum Beispiel:
- Monatsumsatz
- Anzahl Transaktionen
- Warenbezug
- Rabatte
- Stornierungen
Reporting-Verfahren
Der Vertrag kann bestimmen:
- welche Daten zu melden sind,
- in welcher Form,
- bis zu welchem Termin.
Prüfrechte
Zur Überprüfung umsatzabhängiger Gebühren können angemessene Einsichts- oder Prüfungsrechte vorgesehen werden.
Steuerberaterbestätigung
Bei größeren Systemen kann gegebenenfalls eine Bestätigung bestimmter Umsatzangaben vereinbart werden.
Marketing des Franchisegebers
Der Franchisegeber kann zentrale Kampagnen organisieren.
Zum Beispiel:
- Markenwerbung
- Social Media
- SEO
- Online Ads
- PR
Lokale Werbung des Franchisenehmers
Der Franchisenehmer kann zusätzlich für lokale Werbung verantwortlich sein.
Werbemittel freigeben
Um das Markenbild zu schützen, kann eine vorherige Freigabe eigener Werbemittel verlangt werden.
Social Media
Der Vertrag kann klären, ob lokale Social-Media-Konten erlaubt sind.
Zu regeln sind beispielsweise:
- Benennung des Accounts
- Corporate Design
- Zugangsdaten
- Übergabe bei Vertragsende
Domains
Auch lokale Domains sollten klar zugeordnet werden.
Besonders wichtig ist die Frage, wem eine Domain nach Ende des Franchisevertrags zusteht.
Online-Bewertungen
Systemstandards können den professionellen Umgang mit Bewertungen regeln.
Manipulation oder unzulässige Einflussnahme sollte jedoch nicht verlangt werden.
Unternehmerisches Risiko
Der Franchisenehmer trägt grundsätzlich sein eigenes unternehmerisches Risiko.
Er sollte insbesondere selbst prüfen:
- Standort
- Finanzierung
- Personalbedarf
- Investitionskosten
- Liquidität
Keine Gewinngarantie
Ein Franchisesystem kann Erfahrungswerte liefern, aber zukünftige Gewinne hängen von zahlreichen Faktoren ab.
Finanzierungsbedarf
Vor Vertragsabschluss sollte der Franchisenehmer sämtliche Anfangskosten erfassen.
Dazu können gehören:
- Eintrittsgebühr
- Umbau
- Mietkaution
- Inventar
- Warenlager
- IT
- Marketing
- Liquiditätsreserve
Finanzierung nicht nur auf Startkosten ausrichten
Auch die ersten Monate mit möglicherweise niedrigerem Umsatz sollten in der Liquiditätsplanung berücksichtigt werden.
Versicherungen
Der Franchisevertrag kann bestimmte Versicherungen verlangen.
Zum Beispiel:
- Betriebshaftpflicht
- Produkthaftpflicht
- Inhaltsversicherung
- Cyberversicherung
- Betriebsunterbrechung
Versicherungsschutz nachweisen
Bei wichtigen Risiken kann ein regelmäßiger Nachweis vorgesehen werden.
Vertraulichkeit
Der Franchisenehmer erhält häufig Zugriff auf vertrauliche Systeminformationen.
Dazu können gehören:
- Handbuch
- Kalkulationen
- Lieferantenkonditionen
- Marketingstrategien
- interne Software
- Geschäftsprozesse
Vertraulichkeit nach Vertragsende
Geschäftsgeheimnisse können auch nach Ende des Vertrags weiter geschützt werden.
Unterlagen zurückgeben
Nach Vertragsende können zurückzugeben oder zu löschen sein:
- Franchisehandbücher
- Schulungsunterlagen
- interne Dateien
- Zugangsdaten
- Marketingmaterialien
Wettbewerbsverbot während der Vertragslaufzeit
Der Franchisegeber kann ein berechtigtes Interesse daran haben, dass der Franchisenehmer nicht gleichzeitig ein unmittelbar konkurrierendes System betreibt.
Solche Beschränkungen müssen jedoch wettbewerbsrechtlich zulässig ausgestaltet werden.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Besonders sensibel sind Verbote, die noch nach Vertragsende gelten sollen.
Dauer, Gebiet, Tätigkeit und wirtschaftliche Auswirkungen sollten individuell geprüft werden.
Ein pauschales mehrjähriges Wettbewerbsverbot für sämtliche Tätigkeiten in einer ganzen Branche sollte nicht ungeprüft aus einem Muster übernommen werden.
Kundenschutz
Auch Regelungen zur Abwerbung bestimmter Kunden können vorgesehen werden.
Sie sollten auf ein berechtigtes Interesse beschränkt bleiben.
Mitarbeiterabwerbung
Ein beschränktes Verbot aktiver Abwerbung wichtiger Mitarbeiter kann ebenfalls diskutiert werden.
Laufzeit des Franchisevertrags
Franchiseverträge werden häufig für mehrere Jahre abgeschlossen, weil der Franchisenehmer erhebliche Anfangsinvestitionen tätigt.
Mögliche Laufzeiten sind beispielsweise:
- drei Jahre
- fünf Jahre
- zehn Jahre
Laufzeit zur Investition passend wählen
Eine sehr kurze Vertragslaufzeit kann problematisch sein, wenn hohe Investitionen wirtschaftlich nicht amortisiert werden können.
Verlängerungsoption
Der Vertrag kann eine Möglichkeit zur Verlängerung vorsehen.
Zu klären sind:
- Frist
- Form
- Voraussetzungen
- neue Gebühren
Automatische Verlängerung
Alternativ kann der Vertrag automatisch verlängert werden, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Ordentliche Kündigung
Bei einem fest befristeten Franchisevertrag kann eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich sein.
Die konkrete Regelung sollte zur Investitionsstruktur passen.
Außerordentliche Kündigung
Franchiseverträge sind typischerweise Dauerschuldverhältnisse.
§ 314 BGB ermöglicht bei Dauerschuldverhältnissen eine Kündigung aus wichtigem Grund, wenn die Fortsetzung unter Berücksichtigung der Umstände und Interessen nicht zugemutet werden kann.
Den Gesetzestext findest du unter § 314 BGB.
Abmahnung oder Abhilfefrist
Besteht der wichtige Grund in einer Vertragsverletzung, ist nach § 314 BGB grundsätzlich zunächst eine erfolglose Abhilfefrist oder Abmahnung erforderlich, soweit keine Ausnahme greift.
Vertragliche Kündigungsgründe
Zusätzlich können typische Pflichtverletzungen beschrieben werden.
Zum Beispiel:
- wiederholte Nichtzahlung von Gebühren
- schwere Markenverletzung
- dauerhafte Qualitätsverstöße
- Weitergabe vertraulichen Know-hows
- unzulässiger Konkurrenzbetrieb
Nicht jede Pflichtverletzung rechtfertigt sofortige Kündigung
Die Schwere des Verstoßes und die Umstände des Einzelfalls sind zu berücksichtigen.
Zahlungsverzug
Bei ausstehenden Gebühren kann ein strukturiertes Mahn- und Eskalationsverfahren vorgesehen werden.
Insolvenz
Insolvenzbezogene Vertragsklauseln sollten mit zwingendem Insolvenzrecht abgestimmt werden.
Ein Vertrag kann insolvenzrechtliche Vorschriften nicht beliebig ausschließen.
Vertragsende und Marke
Mit Ende des Franchisevertrags sollte grundsätzlich auch die Berechtigung zur Nutzung der Franchise-Marke enden.
De-Branding
Der Vertrag kann verlangen, dass der ehemalige Franchisenehmer innerhalb einer bestimmten Frist:
- Logos entfernt,
- Schilder entfernt,
- Markenbekleidung nicht mehr verwendet,
- Websites anpasst,
- Social-Media-Accounts umbenennt.
Frist für De-Branding
Eine klare Frist verhindert Streit darüber, wie lange alte Kennzeichen weiter sichtbar bleiben dürfen.
Restbestände
Bei Warenfranchise sollte geregelt werden, was mit vorhandenen Waren nach Vertragsende geschieht.
Mögliche Modelle sind:
- Abverkaufsfrist
- Rückkauf durch Franchisegeber
- Verkauf ohne Marke
- Entsorgung bestimmter Materialien
Rückkaufpflicht nicht automatisch annehmen
Ob der Franchisegeber Waren zurücknehmen muss, sollte ausdrücklich vereinbart werden.
Inventar
Auch speziell gebrandete Möbel oder Ausstattung können nach Vertragsende zum Thema werden.
Softwarezugänge beenden
Nach Vertragsende sollten Zugänge zu zentralen Systemen kontrolliert deaktiviert werden.
Kundendaten
Es sollte geklärt werden, welche Partei Kundendaten nach Vertragsende weiter verwenden darf.
Dabei sind vertragliche Regelungen und Datenschutzrecht gemeinsam zu betrachten.
Social-Media-Konten
Bei lokal geführten Accounts sollte bereits im Vertrag festgelegt werden, wem:
- Account
- Follower
- Zugangsdaten
- Inhalte
nach Vertragsende zugeordnet werden.
Telefonnummer und Domain
Auch geschäftlich genutzte Telefonnummern und Domains können erheblichen Kundenwert besitzen.
Die Zuordnung sollte deshalb nicht offenbleiben.
Übertragung des Franchisebetriebs
Der Franchisenehmer sollte nicht ohne Weiteres seinen gesamten Franchisebetrieb an einen beliebigen Dritten übertragen können, wenn dessen persönliche oder wirtschaftliche Eignung für das System wichtig ist.
Zustimmung des Franchisegebers
Eine Übertragung kann von einer sachlich begründeten Zustimmung abhängig gemacht werden.
Nachfolger
Der Vertrag kann festlegen, welche Voraussetzungen ein möglicher Nachfolger erfüllen muss.
Zum Beispiel:
- fachliche Qualifikation
- Finanzierung
- Schulung
- Bonität
Tod des Franchisenehmers
Bei einem Einzelunternehmer sollte geregelt werden, was im Todesfall geschieht.
Mögliche Modelle sind:
- Fortführung durch geeigneten Erben
- Übergangsfrist
- Veräußerung des Betriebs
- Beendigung des Vertrags
Unternehmensverkauf des Franchisegebers
Auch Veränderungen auf Seiten des Franchisegebers können relevant sein.
Der Vertrag kann bestimmen, ob Rechte und Pflichten auf Rechtsnachfolger übergehen können.
Verkauf des Franchisebetriebs
Bei einem Betriebsverkauf können zusätzlich unsere Unternehmenskaufvertrag Vorlage oder andere Transaktionsdokumente relevant sein.
Franchisevertrag und Lizenzvertrag unterscheiden
Ein reiner Lizenzvertrag beschränkt sich typischerweise stärker auf Nutzungsrechte.
Ein Franchisevertrag enthält dagegen regelmäßig ein umfassenderes Geschäftssystem mit:
- Marke
- Know-how
- Betriebsstandards
- Unterstützung
- laufenden Pflichten
Für reine Lizenzmodelle steht unsere Lizenzvertrag Vorlage zur Verfügung.
Franchisevertrag und Kooperationsvertrag unterscheiden
Bei einer klassischen Kooperation begegnen sich die Parteien häufig stärker auf gleicher Ebene und bringen jeweils eigene Leistungen in ein gemeinsames Projekt ein.
Beim Franchise stellt dagegen typischerweise der Franchisegeber ein bereits bestehendes System bereit, das der Franchisenehmer nach bestimmten Vorgaben nutzt.
Für andere Partnerschaftsmodelle kannst du unsere Kooperationsvertrag Vorlage verwenden.
Vorvertragliche Informationen
Ein Franchiseinteressent trifft häufig erhebliche Investitionsentscheidungen auf Grundlage der Informationen des Franchisegebers.
Deshalb sollten wirtschaftlich wesentliche Angaben vor Vertragsschluss sorgfältig und nachvollziehbar kommuniziert werden.
Investitionsplan offenlegen
Der Interessent sollte möglichst erkennen können, welche typischen Anfangskosten entstehen können.
Dazu gehören beispielsweise:
- Eintrittsgebühr
- Umbau
- Technik
- Warenbestand
- Miete
- Personal
- Marketing
Umsatzprognosen nicht überzeichnen
Beispielrechnungen sollten als solche gekennzeichnet sein und nicht als sichere Prognose erscheinen.
Bestehende Franchisebetriebe
Bei einem etablierten System können historische Erfahrungswerte hilfreich sein.
Sie ersetzen jedoch keine eigene Wirtschaftlichkeitsprüfung des konkreten Standorts.
Systembeirat
Größere Systeme können einen Franchisebeirat oder vergleichbare Beteiligungsstrukturen vorsehen.
Der Vertrag kann klären, ob dessen Beschlüsse:
- beratend oder
- verbindlich
sind.
Innovation im System
Franchisenehmer können Ideen für neue Produkte oder Abläufe entwickeln.
Es sollte geregelt sein, ob und wie solche Verbesserungen im gesamten System genutzt werden dürfen.
Neue Produkte
Der Franchisegeber kann das Sortiment weiterentwickeln.
Erhebliche neue Investitionspflichten sollten jedoch nicht völlig unbegrenzt entstehen können.
Modernisierungspflichten
Bei längeren Verträgen kann eine regelmäßige Modernisierung von Geschäftsräumen vorgesehen werden.
Der Umfang und die Kosten sollten möglichst planbar bleiben.
Umbau während der Vertragslaufzeit
Der Vertrag kann beispielsweise festlegen, dass wesentliche Umbauten nur in angemessenen Abständen verlangt werden dürfen.
Audits
Zur Sicherung des Systems können regelmäßige Audits durchgeführt werden.
Diese können betreffen:
- Markenauftritt
- Qualität
- Hygiene
- Reporting
- Datenschutz
Auditkosten
Es sollte klar sein, wer normale und gegebenenfalls wiederholte Nachprüfungen bezahlt.
Vertragsstrafe
Franchiseverträge enthalten teilweise Vertragsstrafen für bestimmte schwerwiegende Verstöße.
Solche Klauseln sollten nicht pauschal und unverhältnismäßig ausgestaltet werden.
Keine pauschale Vertragsstrafe für jede Kleinigkeit
Eine Vertragsstrafe sollte auf klar definierte und tatsächlich bedeutsame Pflichtverletzungen beschränkt sein.
Haftung
Der Franchisevertrag sollte regeln, dass grundsätzlich jeder Partner für seinen eigenen Geschäftsbetrieb verantwortlich bleibt.
Kundenansprüche
Der Franchisenehmer ist typischerweise selbst Vertragspartner seiner Kunden.
Der konkrete Außenauftritt sollte dies deutlich machen.
Produkthaftung
Bei Produkten kann die Haftung je nach Hersteller-, Lieferanten- und Vertriebsstruktur unterschiedlich verteilt sein.
Freistellungen
Für bestimmte Risiken können angemessene Freistellungsregelungen vorgesehen werden.
Zum Beispiel für:
- Markenverletzungen
- unzulässige lokale Werbung
- Verstöße gegen lokale Gesetze
- eigene Personalentscheidungen
Keine vollständige Haftungsfreiheit des Franchisegebers
Ein Franchisevertrag sollte nicht so formuliert sein, als könne eine Partei sämtliche gesetzlich zwingenden Haftungsrisiken unabhängig vom eigenen Verhalten ausschließen.
Steuern
Der Franchisenehmer erfüllt seine steuerlichen Pflichten grundsätzlich selbst.
Dazu können gehören:
- Einkommen- oder Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer
Gebühren netto oder brutto?
Franchisegebühren sollten klar als Netto- oder Bruttobeträge bezeichnet werden.
Alle Franchise- und Marketinggebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
Internationale Franchisesysteme
Bei grenzüberschreitenden Systemen entstehen zusätzliche Fragen.
Zum Beispiel:
- anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- Markenschutz
- Steuern
- Datentransfers
- Währung
Anwendbares Recht
Bei internationalen Verträgen sollte klar geregelt werden, welches Recht Anwendung findet.
Gerichtsstand
Soweit zulässig, kann ein Gerichtsstand bestimmt werden.
Schiedsgericht
Bei größeren internationalen Systemen kann auch ein Schiedsverfahren vereinbart werden.
Kosten und Verfahrensregeln sollten dabei bewusst berücksichtigt werden.
Typische Fehler bei Franchiseverträgen
Gerade bei langfristigen Franchisesystemen können unklare Regelungen hohe wirtschaftliche Folgen haben.
- System nicht klar beschrieben: Pflichten und Leistungen bleiben unklar.
- Gebührenberechnung ungenau: Streit über Umsatzdefinitionen entsteht.
- Gebietsschutz nicht eindeutig: Online- und Offline-Vertrieb überschneiden sich.
- Preisbindung unkritisch übernommen: kartellrechtliche Risiken entstehen.
- Bezugsbindung zu weit: wettbewerbsrechtliche Grenzen werden nicht geprüft.
- Markenrechte unklar: Umfang der Lizenz ist nicht definiert.
- Handbuch beliebig änderbar: Investitionsrisiken werden unkalkulierbar.
- Kündigung nicht geregelt: langfristige Bindung wird problematisch.
- Vertragsende nicht vorbereitet: Marke, Waren und Kundendaten bleiben ungeklärt.
- Investitionskosten unterschätzt: Finanzierung reicht nur für die Eröffnung.
Checkliste vor Unterzeichnung
Vor Abschluss des Franchisevertrags sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
- Ist das Franchisesystem vollständig beschrieben?
- Welche Marke darf genutzt werden?
- Welche Eintrittsgebühr fällt an?
- Wie wird die laufende Gebühr berechnet?
- Gibt es eine Marketinggebühr?
- Besteht Gebietsschutz?
- Wie wird Online-Vertrieb behandelt?
- Gibt es Bezugsbindungen?
- Welche Investitionen sind erforderlich?
- Welche Schulungen werden angeboten?
- Welche Qualitätsstandards gelten?
- Wie darf das Handbuch geändert werden?
- Welche Wettbewerbsregelungen gelten?
- Wie lange läuft der Vertrag?
- Wie kann er beendet werden?
- Was passiert mit Marke, Waren und Kundendaten danach?
Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?
Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.
- Word: ideal, um Marke, Gebühren, Gebiet, Bezugsregeln, Systempflichten, Laufzeit und Kündigung individuell anzupassen.
- PDF: praktisch zum Ausdrucken und strukturierten Prüfen des gesamten Franchise-Modells.
Franchisevertrag individuell anpassen
Ein kleines Dienstleistungsfranchise mit niedriger Einstiegsinvestition benötigt andere Regelungen als ein Gastronomiesystem mit Ladenbau, langfristigem Mietvertrag, Warenbezug, zentraler IT und sechsstelliger Anfangsinvestition.
Die Vorlage ist deshalb eine allgemeine Arbeitsgrundlage und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.
Besonders bei verbindlichen Preisvorgaben, Gebietsschutz, Bezugsbindung, nachvertraglichem Wettbewerbsverbot, hohen Investitionen oder internationalen Systemen sollte der endgültige Vertrag individuell geprüft werden.
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Häufige Fragen zum Franchisevertrag
Was ist ein Franchisevertrag?
Ein Franchisevertrag regelt eine langfristige Zusammenarbeit, bei der der Franchisenehmer ein Geschäftssystem, eine Marke und häufig weiteres Know-how des Franchisegebers nutzt und dafür bestimmte Gebühren zahlt.
Ist ein Franchisenehmer selbstständig?
Typischerweise ja. Der Franchisenehmer betreibt grundsätzlich ein eigenes Unternehmen auf eigene Rechnung und eigenes wirtschaftliches Risiko, obwohl er Standards des Franchisesystems einhalten muss.
Welche Gebühren gibt es bei Franchise?
Häufig gibt es eine einmalige Eintrittsgebühr, eine laufende Franchisegebühr und gegebenenfalls einen zusätzlichen Marketingbeitrag. Höhe und Berechnung sollten im Vertrag eindeutig geregelt werden.
Darf der Franchisenehmer die Marke nutzen?
Der Franchisevertrag kann dem Franchisenehmer für die Dauer der Zusammenarbeit ein Nutzungsrecht an bestimmten Marken einräumen. § 30 MarkenG erlaubt entsprechende Markenlizenzen.
Was bedeutet Gebietsschutz?
Gebietsschutz bedeutet, dass dem Franchisenehmer für ein bestimmtes Gebiet bestimmte Exklusivrechte zugesagt werden. Der genaue Umfang sollte klar geregelt werden, insbesondere hinsichtlich weiterer Standorte und Online-Vertrieb.
Darf ein Franchisegeber Verkaufspreise festlegen?
Verbindliche Wiederverkaufspreise können kartellrechtlich besonders problematisch sein. Preisregelungen und Empfehlungen sollten deshalb sorgfältig anhand des Wettbewerbsrechts geprüft werden.
Darf der Franchisegeber bestimmte Lieferanten vorschreiben?
Bezugsbindungen können Teil eines Franchisesystems sein, beispielsweise um einheitliche Qualität sicherzustellen. Umfang und Dauer können jedoch wettbewerbsrechtlich relevant sein und sollten nicht pauschal gestaltet werden.
Wie lange läuft ein Franchisevertrag?
Franchiseverträge werden häufig für mehrere Jahre abgeschlossen. Die Laufzeit sollte insbesondere zu den notwendigen Anfangsinvestitionen und zur wirtschaftlichen Amortisation passen.
Kann ein Franchisevertrag vorzeitig gekündigt werden?
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann bei Dauerschuldverhältnissen § 314 BGB relevant sein. Zusätzlich können im Vertrag konkrete Kündigungsgründe und Abhilfeverfahren geregelt werden.
Was passiert mit der Marke nach Vertragsende?
Die Berechtigung zur Markennutzung endet typischerweise mit dem Franchisevertrag. Logos, Beschilderung, Websites und andere Markenhinweise müssen dann entsprechend den vertraglichen Regelungen entfernt werden.
Was passiert mit Restbeständen nach Vertragsende?
Das sollte ausdrücklich geregelt werden. Möglich sind beispielsweise eine Abverkaufsfrist, Rückkaufvereinbarungen oder die Entfernung von Markenkennzeichnungen.
Kann ich die Franchisevertrag Vorlage bearbeiten?
Ja. Die Word-Version lässt sich vollständig an Franchisesystem, Marke, Gebühren, Gebiet, Sortiment, Marketing, Laufzeit und Kündigung anpassen.