Lizenzvertrag Vorlage (Word & PDF)
Kostenloser Lizenzvertrag für Software, Bilder, Designs, Texte, Marken und andere Rechte – mit Nutzungsumfang, Gebiet, Laufzeit, Vergütung und Unterlizenzen.
Vorlage herunterladen
Mit unserer kostenlosen Lizenzvertrag Vorlage kannst du die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken, Software, Designs, Bildern, Texten, Marken oder anderen geschützten Inhalten schriftlich regeln. Die Vorlage enthält unter anderem Regelungen zu Lizenzgegenstand, Nutzungsarten, einfacher oder ausschließlicher Lizenz, Gebiet, Laufzeit, Bearbeitung, Unterlizenzen, Vergütung, Drittinhalten, Vertragsende und Rückgabe beziehungsweise Löschung.
Ein Lizenzvertrag ist besonders sinnvoll, wenn der Rechteinhaber sein Werk nicht vollständig verkauft oder überträgt, sondern einem anderen nur bestimmte Nutzungsrechte einräumen möchte. Je genauer die erlaubte Nutzung beschrieben wird, desto geringer ist das Risiko, dass Lizenzgeber und Lizenznehmer später unterschiedliche Vorstellungen über Reichweite und Grenzen der Lizenz haben.
Die Vorlage steht als Word- und PDF-Datei zur Verfügung. Die Word-Version lässt sich vollständig bearbeiten und an Lizenzobjekt, Vergütung, Laufzeit und Nutzungsumfang anpassen. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und gemeinsamen Prüfen der Vereinbarung.
Für welche Lizenzgegenstände eignet sich die Vorlage?
Die Lizenzvertrag Vorlage kann für unterschiedliche Rechte und Inhalte angepasst werden.
Zum Beispiel für:
- Software
- Apps
- Plugins
- Fotografien
- Grafiken
- Illustrationen
- Logos
- Designs
- Texte
- Videos
- Audioaufnahmen
- Datenbanken
- Marken und Kennzeichen
- sonstige geschützte Werke
Was gehört in einen Lizenzvertrag?
Der Vertrag sollte insbesondere festlegen, was genutzt werden darf und welche Grenzen gelten.
Typische Inhalte sind:
- Vertragsparteien
- Lizenzgegenstand
- Rechtsinhaberschaft
- einfache oder ausschließliche Lizenz
- erlaubte Nutzungsarten
- räumlicher Geltungsbereich
- zeitliche Dauer
- inhaltliche Beschränkungen
- Bearbeitungsrechte
- Weitergabe an Dritte
- Unterlizenzen
- Nutzung durch verbundene Unternehmen
- Vergütung
- Abrechnung
- Berichtspflichten
- Urheber- oder Quellenangabe
- Drittinhalte
- Markennutzung
- Vertraulichkeit
- Vertragslaufzeit
- Kündigung
- Folgen des Vertragsendes
So verwendest du die Lizenzvertrag Vorlage
- Datei herunterladen: Nutze Word zum Bearbeiten oder PDF zum Ausdrucken.
- Lizenzgegenstand beschreiben: Bezeichne Software, Bild, Text, Design, Marke oder sonstiges Werk eindeutig.
- Lizenzart bestimmen: Entscheide, ob ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt werden soll.
- Nutzungsarten festlegen: Beschreibe, ob beispielsweise Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Online-Nutzung erlaubt sind.
- Gebiet bestimmen: Lege fest, ob die Lizenz nur für Deutschland, Europa oder weltweit gelten soll.
- Laufzeit eintragen: Ergänze Beginn und gegebenenfalls Ende der Lizenz.
- Weitergabe regeln: Bestimme, ob Unterlizenzen oder die Nutzung durch verbundene Unternehmen erlaubt sind.
- Vergütung vereinbaren: Trage Pauschale, laufende Lizenzgebühr oder umsatzabhängige Vergütung ein.
- Drittinhalte prüfen: Kläre, welche Bestandteile nicht vollständig dem Lizenzgeber gehören.
- Vertragsende regeln: Lege fest, welche Nutzungen danach eingestellt werden müssen.
Beispiel für einen Lizenzvertrag
Lizenzgegenstand: individuell erstelltes Grafikdesign
Lizenzart: einfaches Nutzungsrecht
Nutzung: Unternehmenswebsite, Social Media und digitale Werbeanzeigen
Gebiet: weltweit
Laufzeit: fünf Jahre
Bearbeitung: Anpassung von Größe und Format erlaubt, inhaltliche Veränderungen nur mit Zustimmung
Unterlizenzierung: nicht gestattet
Vergütung: einmalig 3.500 Euro netto
Lizenzgegenstand eindeutig bezeichnen
Der wichtigste Ausgangspunkt eines Lizenzvertrags ist die Frage, woran überhaupt Rechte eingeräumt werden.
Die Bezeichnung sollte möglichst eindeutig sein.
Nicht nur „Logo“, sondern: „Logo des Unternehmens Muster GmbH gemäß finaler Datei Musterlogo-Final-2026.ai vom 15. September 2026“.
Anlagen verwenden
Bei mehreren Dateien oder umfangreichen Lizenzgegenständen kann eine Anlage sinnvoll sein.
Diese kann beispielsweise enthalten:
- Dateinamen
- Versionen
- Screenshots
- Werkbeschreibungen
- Seriennummern
- Markennummern
Die Anlage sollte ausdrücklich Bestandteil des Vertrags sein.
Was ist ein Nutzungsrecht?
§ 31 UrhG erlaubt dem Urheber, anderen Personen Nutzungsrechte an einem Werk einzuräumen.
Diese Rechte können sich auf einzelne oder alle Nutzungsarten beziehen und als einfaches oder ausschließliches Recht ausgestaltet werden. Außerdem können sie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt werden.
Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 31 UrhG.
Einfaches Nutzungsrecht
Bei einem einfachen Nutzungsrecht darf der Lizenznehmer das Werk in dem vereinbarten Umfang nutzen.
Der Lizenzgeber kann jedoch grundsätzlich auch selbst weiter nutzen und anderen Personen ebenfalls entsprechende Rechte einräumen.
Ein Fotograf lizenziert dasselbe Stockfoto an mehrere Unternehmen für deren Websites.
Ausschließliches Nutzungsrecht
Ein ausschließliches Nutzungsrecht gibt dem Lizenznehmer eine deutlich stärkere Position.
Nach § 31 Abs. 3 UrhG kann der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Werk grundsätzlich unter Ausschluss anderer Personen auf die erlaubte Art nutzen. Es kann vereinbart werden, dass bestimmte Nutzungen beim Urheber verbleiben.
Ein Unternehmen erhält das ausschließliche Recht, eine bestimmte Illustration weltweit für seine Produktverpackungen zu verwenden.
Ausschließliche Lizenz nicht leichtfertig einräumen
Eine Exklusivlizenz kann den Lizenzgeber erheblich einschränken.
Vor der Vereinbarung sollte insbesondere geklärt werden:
- für welche Nutzungsarten Exklusivität gelten soll,
- in welchem Gebiet,
- für welchen Zeitraum und
- ob der Lizenzgeber selbst weiter nutzen darf.
Nutzungsarten konkret benennen
Die Formulierung „Der Lizenznehmer darf das Werk verwenden“ ist häufig zu ungenau.
Bei einem Bild können beispielsweise folgende Nutzungen relevant sein:
- Website
- Social Media
- Printanzeigen
- Flyer
- Plakate
- Produktverpackungen
- Newsletter
- Online-Werbung
Vertragszweck spielt eine wichtige Rolle
§ 31 Abs. 5 UrhG bestimmt, dass sich der Umfang eines Nutzungsrechts bei nicht ausdrücklich bezeichneten Nutzungsarten nach dem Vertragszweck richtet.
Gerade deshalb ist eine konkrete Beschreibung der geplanten Nutzung sinnvoll.
Räumliche Beschränkung
Eine Lizenz kann beispielsweise gelten:
- nur für Deutschland
- für Deutschland, Österreich und die Schweiz
- für die Europäische Union
- für Europa
- weltweit
Der räumliche Umfang sollte zur tatsächlichen Geschäftstätigkeit passen.
Online-Nutzung und territoriale Grenzen
Bei Websites und Social Media kann eine rein territoriale Beschränkung praktisch schwieriger sein, weil Inhalte weltweit abrufbar sein können.
In solchen Fällen sollte die gewünschte Regelung besonders klar formuliert werden.
Zeitliche Beschränkung
Nutzungsrechte können auch nur für einen bestimmten Zeitraum eingeräumt werden.
Beispiele:
- ein Jahr
- drei Jahre
- fünf Jahre
- für die Vertragslaufzeit
- zeitlich unbeschränkt
Beginn der Lizenz festlegen
Die Lizenz kann beispielsweise beginnen:
- mit Vertragsunterzeichnung,
- mit Übergabe des Lizenzgegenstands oder
- mit vollständiger Zahlung.
Welche Variante gilt, sollte ausdrücklich bestimmt werden.
Nutzungsrechte an Zahlung koppeln
In der Praxis kann vereinbart werden, dass die vorgesehenen Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der Lizenzvergütung eingeräumt werden.
Die vereinbarten Nutzungsrechte werden mit vollständigem Eingang der Lizenzgebühr beim Lizenzgeber eingeräumt.
Inhaltliche Beschränkung
Eine Lizenz kann auch nur für bestimmte Zwecke gelten.
Beispiele:
- Werbung für ein bestimmtes Produkt
- interne Unternehmensnutzung
- Schulungszwecke
- Nutzung innerhalb einer App
- redaktionelle Verwendung
Bearbeitungsrechte regeln
Ein besonders häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob der Lizenznehmer das Werk verändern darf.
Der Vertrag sollte deshalb ausdrücklich festlegen, ob beispielsweise erlaubt sind:
- Zuschneiden
- Größenänderung
- Farbänderungen
- Übersetzungen
- Textänderungen
- technische Anpassungen
- Weiterentwicklung
Technische Anpassung von inhaltlicher Veränderung unterscheiden
Die Anpassung eines Bildformats von 16:9 auf 1:1 kann erlaubt sein, während eine inhaltliche Veränderung des Motivs ausgeschlossen bleibt.
Weiterentwicklung von Software
Bei Software ist häufig besonders wichtig, ob der Lizenznehmer den Quellcode bearbeiten und die Software weiterentwickeln darf.
Diese Frage sollte ausdrücklich geregelt werden.
Softwarelizenz besonders konkret gestalten
Bei Software können zusätzlich relevant sein:
- Anzahl der Benutzer
- Anzahl der Installationen
- Server oder Mandanten
- Unternehmensgruppe
- Test- und Produktivsysteme
- Quellcodezugang
- Bearbeitungsrecht
User-Lizenz
Eine Softwarelizenz kann beispielsweise auf eine bestimmte Zahl von Nutzern begrenzt werden.
Der Lizenznehmer darf die Software für maximal 50 namentlich eingerichtete Benutzer innerhalb seines Unternehmens einsetzen.
Unternehmenslizenz
Alternativ kann die Nutzung für ein Unternehmen oder eine definierte Unternehmensgruppe erlaubt werden.
Dabei sollte genau bestimmt werden, welche Gesellschaften erfasst sind.
Nutzung durch Dienstleister
Ein Unternehmen benötigt möglicherweise externe Agenturen, Rechenzentren oder IT-Dienstleister zur technischen Nutzung des Lizenzgegenstands.
Der Vertrag kann festlegen, ob solche Dienstleister im Auftrag des Lizenznehmers Zugriff erhalten dürfen.
Übertragung eines Nutzungsrechts
§ 34 UrhG sieht grundsätzlich vor, dass ein Nutzungsrecht nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden kann, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift oder anderweitige zulässige Regelungen bestehen.
Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 34 UrhG.
Unterlizenzierung regeln
Eine Unterlizenz bedeutet vereinfacht, dass der Lizenznehmer seinerseits einem Dritten Nutzungsrechte einräumt.
Ob dies erlaubt ist, sollte ausdrücklich im Vertrag stehen.
Weitere Nutzungsrechte nach § 35 UrhG
Bei ausschließlichen Nutzungsrechten ist für die Einräumung weiterer Nutzungsrechte grundsätzlich die Zustimmung des Urhebers erforderlich, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Den Gesetzestext findest du unter § 35 UrhG.
Unterlizenz nur für bestimmte Fälle erlauben
Die Erlaubnis muss nicht vollständig oder unbegrenzt sein.
Unterlizenzen dürfen ausschließlich an verbundene Unternehmen innerhalb der Unternehmensgruppe des Lizenznehmers eingeräumt werden.
Verbundene Unternehmen definieren
Wenn Konzerngesellschaften einbezogen werden sollen, sollte möglichst eindeutig beschrieben werden, welche Unternehmen darunter fallen.
Bei Veränderungen der Unternehmensstruktur kann zusätzlich geregelt werden, was mit bestehenden Nutzungsrechten geschieht.
Weiterverkauf und Weitergabe
Der Vertrag sollte festlegen, ob der Lizenznehmer den Lizenzgegenstand:
- weiterverkaufen,
- weitergeben,
- vermieten oder
- anderen Personen dauerhaft überlassen
darf.
Bei Software können zusätzliche gesetzliche Besonderheiten zu beachten sein.
Lizenzvergütung als Einmalzahlung
Eine häufige Gestaltung ist eine einmalige Pauschalvergütung.
Für die vereinbarten Nutzungsrechte zahlt der Lizenznehmer einmalig 10.000 Euro netto.
Laufende Lizenzgebühr
Alternativ kann eine monatliche oder jährliche Gebühr vereinbart werden.
Dies ist beispielsweise bei Software oder Markenlizenzen üblich.
Umsatzabhängige Lizenzvergütung
Eine Lizenzgebühr kann auch von Umsätzen abhängig gemacht werden.
Der Lizenznehmer zahlt fünf Prozent des mit den lizenzierten Produkten erzielten Nettoumsatzes.
Berechnungsgrundlage genau definieren
Bei umsatzabhängiger Vergütung sollte klar sein, was als Umsatz zählt.
Zu regeln sind beispielsweise:
- Netto- oder Bruttoumsatz
- Retouren
- Rabatte
- Versandkosten
- Steuern
- Gutschriften
Abrechnungszeitraum festlegen
Eine variable Lizenzvergütung kann beispielsweise:
- monatlich
- quartalsweise
- halbjährlich
- jährlich
abgerechnet werden.
Berichtspflichten
Bei umsatz- oder nutzungsabhängigen Gebühren kann der Lizenznehmer verpflichtet werden, regelmäßige Abrechnungsberichte vorzulegen.
Diese können beispielsweise enthalten:
- verkaufte Stückzahl
- Umsatz
- aktive Nutzer
- Installationen
- Unterlizenzen
Prüfrechte
Bei variabler Vergütung kann ein angemessenes Prüf- oder Kontrollrecht des Lizenzgebers vereinbart werden.
Dabei sollten Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.
Mindestlizenzgebühr
Bei einer umsatzabhängigen Lizenz kann zusätzlich ein Mindestbetrag vereinbart werden.
Die jährliche Lizenzgebühr beträgt fünf Prozent des Nettoumsatzes, mindestens jedoch 10.000 Euro netto pro Vertragsjahr.
Urheberbenennung
Bei kreativen Werken kann vereinbart werden, ob und wie der Urheber genannt wird.
Beispiele:
- Namensnennung direkt am Werk
- Nennung im Impressum
- Nennung in Credits
- keine sichtbare Nennung im vereinbarten Umfang
Quellenhinweis bei Bildern und Medien
Bei Bildern, Videos oder anderen Medien können zusätzliche Vorgaben zur Quellen- oder Urheberangabe bestehen.
Der Vertrag sollte entsprechende Anforderungen klar dokumentieren.
Drittinhalte berücksichtigen
Ein Lizenzgegenstand kann Bestandteile enthalten, an denen der Lizenzgeber nicht sämtliche Rechte selbst hält.
Beispiele sind:
- Stockfotos
- Schriftarten
- Musik
- Open-Source-Software
- Icons
- Plugins
- Bibliotheken
Drittlizenzen getrennt behandeln
Der Lizenzgeber kann dem Lizenznehmer grundsätzlich nicht mehr Rechte einräumen, als ihm selbst zur Verfügung stehen.
Drittkomponenten sollten deshalb mit ihren eigenen Lizenzbedingungen berücksichtigt werden.
Open Source bei Software
Bei Softwareprojekten kommen häufig Open-Source-Bibliotheken zum Einsatz.
Diese Komponenten unterliegen eigenen Lizenzbedingungen und sollten nicht einfach so behandelt werden, als stünden sämtliche Rechte uneingeschränkt dem Lizenzgeber zu.
Liste von Drittkomponenten
Eine Anlage kann beispielsweise enthalten:
- Name der Komponente
- Version
- Lizenztyp
- Quelle
Markenlizenz
Auch Marken können Gegenstand von Lizenzvereinbarungen sein.
Bei einer Markenlizenz sollten zusätzlich geregelt werden:
- konkrete Marke
- Markennummer
- erlaubte Waren und Dienstleistungen
- Gebiet
- Gestaltungsrichtlinien
- Qualitätsanforderungen
- Werbemittel
Markenrichtlinien beachten
Der Markeninhaber kann verlangen, dass Logos nur in bestimmten Farben, Größen oder Gestaltungsformen verwendet werden.
Solche Vorgaben können als Anlage zum Lizenzvertrag aufgenommen werden.
Markenänderungen vermeiden
Der Lizenznehmer sollte eine Marke nicht eigenmächtig so verändern, dass der gewünschte Markenauftritt oder Schutz beeinträchtigt wird.
Zulässige Anpassungen sollten vertraglich geklärt werden.
Qualitätsanforderungen bei Markenlizenzen
Wer eine Marke für Produkte oder Dienstleistungen nutzt, kann verpflichtet werden, bestimmte Qualitätsstandards einzuhalten.
Der Vertrag kann hierfür Kontroll- und Nachweismöglichkeiten vorsehen.
Lizenzvertrag und Software-Erstellungsvertrag
Ein Software-Erstellungsvertrag regelt hauptsächlich die Entwicklung einer neuen Software.
Ein Lizenzvertrag regelt dagegen vor allem, wie bereits bestehende Rechte genutzt werden dürfen.
Bei individuellen Softwareprojekten können beide Bereiche miteinander verbunden sein.
Lizenzvertrag und Dienstleistungsvertrag
Der Lizenzvertrag betrifft grundsätzlich Rechte an einem Lizenzgegenstand.
Ein Dienstleistungsvertrag betrifft dagegen die Erbringung einer Tätigkeit.
Ein Designer erstellt laufend Werbegrafiken als Dienstleistung. Zusätzlich erhält der Kunde Nutzungsrechte an den fertigen Grafiken. Beide Bereiche sollten sauber geregelt sein.
Geheimhaltung bei Lizenzverträgen
Ein Lizenznehmer kann Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten.
Beispiele sind:
- Quellcode
- unveröffentlichte Designs
- Produktkonzepte
- Geschäftsmodelle
- technische Dokumentationen
Bei besonders sensiblen Informationen kann zusätzlich unsere Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Vorlage verwendet werden.
Referenznutzung regeln
Der Lizenzgeber möchte möglicherweise öffentlich damit werben, dass ein bestimmtes Unternehmen seine Inhalte oder Software nutzt.
Ob Name und Logo des Lizenznehmers als Referenz verwendet werden dürfen, sollte bei Bedarf ausdrücklich vereinbart werden.
Bearbeitung durch externe Agenturen
Unternehmen lassen lizenzierte Inhalte häufig von Agenturen technisch bearbeiten.
Der Vertrag sollte festlegen, ob solche Dienstleister Zugriff erhalten dürfen.
Dies ist nicht automatisch dasselbe wie eine Unterlizenzierung.
Lizenz nur für eigenen Unternehmenszweck
Der Lizenzvertrag kann die Nutzung beispielsweise auf eigene interne oder kommerzielle Zwecke des Lizenznehmers beschränken.
Dadurch wird verhindert, dass das Lizenzobjekt selbst zum Gegenstand einer neuen Lizenzverwertung wird.
Verbotene Nutzungen festlegen
Je nach Lizenzgegenstand können ausdrücklich ausgeschlossen werden:
- Weiterverkauf als eigenständiges Werk
- Unterlizenzierung
- unzulässige Bearbeitung
- Nutzung außerhalb des vereinbarten Gebiets
- Nutzung nach Vertragsende
- Nutzung für bestimmte Branchen oder Produkte
Unzulässige Nutzung durch Dritte
Der Lizenznehmer sollte den Lizenzgegenstand nicht unkontrolliert an Personen weitergeben, die selbst keine Nutzungsberechtigung besitzen.
Bei digitalen Inhalten können angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sinnvoll sein.
Rechte Dritter
Ein Lizenzgeber sollte nur Rechte zusagen, die er tatsächlich einräumen kann.
Bei komplexen Lizenzketten kann deshalb geprüft werden:
- wer Urheber ist,
- welche Nutzungsrechte bereits übertragen wurden,
- ob Ausschließlichkeitsrechte bestehen und
- welche Drittkomponenten enthalten sind.
Rechtekette dokumentieren
Besonders bei Agenturen und Unternehmen kann ein Werk von mehreren Personen erstellt worden sein.
Eine saubere Rechtekette hilft dabei sicherzustellen, dass der Lizenzgeber die vereinbarten Nutzungsrechte tatsächlich einräumen darf.
Gewährleistung für Rechtebestand nicht pauschal formulieren
Bei Zusicherungen zur Rechteinhaberschaft sollten Umfang und bekannte Drittbestandteile berücksichtigt werden.
Absolute Garantien ohne tatsächliche Prüfung können erhebliche Risiken verursachen.
Schutzrechtsverletzungen durch Nutzung
Kommt es zu Ansprüchen Dritter, sollte der Vertrag regeln, wie die Parteien zusammenarbeiten.
Zum Beispiel:
- Informationspflicht
- Abstimmung der Rechtsverteidigung
- keine eigenmächtigen Anerkenntnisse
- gegebenenfalls Ersatz- oder Änderungsmaßnahmen
Vertragslaufzeit
Der Lizenzvertrag kann beispielsweise:
- befristet
- unbefristet
- an ein bestimmtes Projekt gekoppelt oder
- an eine laufende Vergütung gebunden
werden.
Befristete Lizenz
Die Lizenz beginnt am 1. Januar 2027 und endet automatisch am 31. Dezember 2031.
Unbefristete Lizenz
Bei einer zeitlich unbeschränkten Lizenz sollte besonders sorgfältig geregelt werden, ob sie:
- kündbar ist,
- mit einer Einmalzahlung abgegolten wird oder
- von laufenden Gebühren abhängt.
Gesetzliche Besonderheiten beachten
Bei urheberrechtlichen Verträgen können neben § 31 UrhG weitere gesetzliche Regelungen eine Rolle spielen.
Bei pauschal vergüteten langfristigen ausschließlichen Nutzungsrechten enthält beispielsweise § 40a UrhG besondere Vorgaben für bestimmte Fälle. Solche komplexen Rechteübertragungen sollten deshalb nicht allein auf eine allgemeine Vorlage gestützt werden.
Kündigungsrecht
Bei laufenden Lizenzverträgen sollte klar geregelt sein:
- ob ordentlich gekündigt werden kann,
- mit welcher Frist und
- zu welchem Zeitpunkt.
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Beendigung kann beispielsweise bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen relevant sein.
Dazu können je nach Vertrag gehören:
- erheblicher Zahlungsverzug
- unzulässige Unterlizenzierung
- erhebliche Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs
- schwere Verletzung von Geheimhaltungspflichten
Was passiert nach Vertragsende?
Der Vertrag sollte festlegen, welche Folgen das Ende der Lizenz hat.
Beispielsweise:
- Nutzung einstellen
- Dateien löschen
- Datenträger zurückgeben
- Zugang deaktivieren
- Markenzeichen entfernen
- Restbestände behandeln
Digitale Inhalte löschen
Bei digital lizenzierten Dateien kann vorgesehen werden, dass nach Vertragsende nicht mehr zulässige Kopien gelöscht werden.
Technisch unvermeidbare Sicherungskopien können gegebenenfalls gesondert behandelt werden.
Restbestände bei Produkten
Bei physischen Produkten kann eine sogenannte Abverkaufsfrist sinnvoll sein.
Bereits produzierte und mit der lizenzierten Marke versehene Waren dürfen noch drei Monate nach Vertragsende abverkauft werden.
Ob eine solche Regelung gewünscht ist, sollte ausdrücklich vereinbart werden.
Keine automatische Abverkaufsfrist
Ohne entsprechende Vereinbarung sollte nicht selbstverständlich davon ausgegangen werden, dass nach Lizenzende beliebig weiterproduziert oder verkauft werden darf.
Archivkopien
Unternehmen möchten möglicherweise einzelne Kopien ausschließlich zu Dokumentations- oder Nachweiszwecken behalten.
Ob dies erlaubt sein soll, kann im Vertrag festgelegt werden.
Lizenzverletzung dokumentieren
Bei Streit über den Nutzungsumfang kann die schriftliche Vereinbarung besonders wichtig sein.
Deshalb sollten insbesondere:
- Lizenzgegenstand
- Nutzungsarten
- Gebiet
- Laufzeit
- Bearbeitung
- Unterlizenzierung
nicht unnötig offen bleiben.
Keine mündlichen Zusatzrechte
Wichtige Erweiterungen der Lizenz sollten schriftlich dokumentiert werden.
Wurde ursprünglich nur die Nutzung auf einer Website erlaubt und soll das Werk später auch auf Produktverpackungen erscheinen, kann dies durch eine schriftliche Vertragsergänzung geregelt werden.
Änderungen des Lizenzumfangs
Ein Lizenzvertrag kann während seiner Laufzeit angepasst werden.
Typische Änderungen sind:
- neue Länder
- weitere Nutzungsarten
- zusätzliche Benutzer
- weitere Konzerngesellschaften
- Verlängerung der Laufzeit
Lizenzvertrag regelmäßig überprüfen
Bei langjährigen Verträgen kann sich die tatsächliche Nutzung erheblich verändern.
Deshalb kann regelmäßig geprüft werden, ob die vorhandene Lizenz noch zur tatsächlichen Verwendung passt.
Typische Fehler bei Lizenzverträgen
- Lizenzgegenstand unklar: Es ist nicht eindeutig, welches Werk gemeint ist.
- „alle Rechte“ ohne Konkretisierung: Umfang und Zweck bleiben unklar.
- einfache und ausschließliche Lizenz verwechselt: Beide haben unterschiedliche Folgen.
- Gebiet fehlt: Unklarheit über internationale Nutzung.
- Bearbeitungsrecht fehlt: Anpassungen werden vorgenommen, ohne dass geklärt ist, ob sie erlaubt sind.
- Unterlizenzen nicht geregelt: Rechte werden an Dritte weitergegeben.
- Drittinhalte übersehen: Der Lizenzgeber besitzt nicht sämtliche Rechte.
- Vergütung unklar: Abrechnungsbasis bei Umsatzlizenz fehlt.
- Vertragsende nicht geregelt: Nutzung läuft nach Vertragsende weiter.
- Unternehmen und Dienstleister nicht berücksichtigt: Externe Agenturen benötigen eventuell Zugriff.
Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?
Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.
- Word: ideal, um Lizenzgegenstand, Nutzungsarten, Gebiet, Vergütung und Laufzeit individuell anzupassen.
- PDF: praktisch zum Ausdrucken, Prüfen und gemeinsamen Abstimmen der Lizenzbedingungen.
Lizenzvertrag individuell anpassen
Lizenzverträge können wirtschaftlich sehr unterschiedlich sein. Eine einfache Bildlizenz für eine Website benötigt andere Regelungen als eine exklusive weltweite Marken- oder Softwarelizenz.
Die Vorlage ist deshalb ein allgemeines Muster und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.
Bei wertvollen Marken, umfangreicher Software, exklusiven Nutzungsrechten, internationalen Lizenzmodellen oder komplexen Unterlizenzstrukturen kann eine individuelle Prüfung besonders sinnvoll sein.
Lizenzvertrag kostenlos herunterladen
Lade die kostenlose Lizenzvertrag Vorlage als Word- oder PDF-Datei herunter und passe Lizenzgegenstand, Nutzungsrechte, Gebiet, Laufzeit, Vergütung und Unterlizenzierung individuell an.
Häufige Fragen zum Lizenzvertrag
Was ist ein Lizenzvertrag?
Ein Lizenzvertrag regelt, in welchem Umfang eine andere Person oder ein Unternehmen bestimmte Rechte an einem Werk, einer Software, Marke oder einem sonstigen Lizenzgegenstand nutzen darf.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und ausschließlichem Nutzungsrecht?
Beim einfachen Nutzungsrecht kann der Rechteinhaber grundsätzlich auch anderen Personen entsprechende Rechte einräumen. Das ausschließliche Nutzungsrecht gibt dem Lizenznehmer eine deutlich stärkere und grundsätzlich exklusive Nutzungsposition im vereinbarten Umfang.
Kann eine Lizenz zeitlich begrenzt werden?
Ja. Nach § 31 UrhG können Nutzungsrechte unter anderem zeitlich beschränkt eingeräumt werden. Der Vertrag kann beispielsweise eine Laufzeit von einem, drei oder fünf Jahren vorsehen.
Kann eine Lizenz nur für bestimmte Länder gelten?
Ja. Nutzungsrechte können räumlich beschränkt werden, beispielsweise auf Deutschland, die Europäische Union oder ein anderes vereinbartes Gebiet.
Darf der Lizenznehmer das Werk verändern?
Das sollte ausdrücklich geregelt werden. Der Vertrag kann beispielsweise technische Anpassungen erlauben, während weitergehende inhaltliche Veränderungen nur mit Zustimmung des Lizenzgebers zulässig sein sollen.
Was ist eine Unterlizenz?
Bei einer Unterlizenz räumt der Lizenznehmer einem weiteren Dritten Nutzungsrechte ein. Ob und in welchem Umfang dies zulässig ist, sollte im Lizenzvertrag ausdrücklich festgelegt werden.
Darf ein Nutzungsrecht einfach an ein anderes Unternehmen übertragen werden?
§ 34 UrhG sieht grundsätzlich die Zustimmung des Urhebers für die Übertragung eines Nutzungsrechts vor, soweit keine gesetzliche Ausnahme oder zulässige abweichende Gestaltung greift.
Welche Vergütungsmodelle sind bei Lizenzverträgen möglich?
Möglich sind beispielsweise eine einmalige Pauschale, monatliche oder jährliche Lizenzgebühren, Stücklizenzen oder umsatzabhängige Vergütungsmodelle.
Kann ein Lizenzvertrag für Software verwendet werden?
Ja. Bei Software sollten zusätzlich Benutzerzahl, Installationen, Quellcode, Bearbeitungsrechte, Drittkomponenten und Open-Source-Lizenzen berücksichtigt werden.
Kann auch eine Marke lizenziert werden?
Ja. Bei einer Markenlizenz sollten zusätzlich die konkrete Marke, erlaubte Waren oder Dienstleistungen, Gebiet, Qualitätsanforderungen und Markenrichtlinien berücksichtigt werden.
Was passiert nach Ende eines Lizenzvertrags?
Je nach Vereinbarung muss die Nutzung eingestellt werden. Dateien, Zugänge oder Datenträger können zurückzugeben beziehungsweise zu löschen sein. Für bereits produzierte Waren kann gegebenenfalls eine gesonderte Abverkaufsregelung vereinbart werden.
Kann ich die Lizenzvertrag Vorlage bearbeiten?
Ja. Die Word-Version lässt sich vollständig bearbeiten und an Lizenzgegenstand, Lizenzart, Nutzungsumfang, Gebiet, Vergütung, Unterlizenzen und Laufzeit anpassen.