Zustimmung Mieterhöhung Vorlage (Word & PDF)

Kostenlose Vorlage für die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete – mit vollständiger oder teilweiser Zustimmung, neuer Nettokaltmiete und Wirksamkeitsdatum.

Vorlage herunterladen

Mit unserer kostenlosen Zustimmung Mieterhöhung Vorlage kannst du als Mieter schriftlich auf ein Mieterhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete reagieren. Die Vorlage bietet sowohl eine Variante für die vollständige Zustimmung als auch eine Möglichkeit, nur einer bestimmten Miethöhe zuzustimmen.

Bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB erhöht der Vermieter die Miete nicht allein durch seine Erklärung. Er verlangt vielmehr die Zustimmung des Mieters zur künftig höheren Miete. Deshalb ist es sinnvoll, das Schreiben sorgfältig zu prüfen und die eigene Erklärung eindeutig zu formulieren.

Die Vorlage steht als Word- und PDF-Datei zur Verfügung. Die Word-Version lässt sich vollständig an das konkrete Mieterhöhungsverlangen anpassen. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen.

Was ist eine Zustimmung zur Mieterhöhung?

Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB kann der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zur Erhöhung verlangen.

Die Zustimmungserklärung dokumentiert, ob der Mieter:

  • der verlangten neuen Miete vollständig zustimmt,
  • nur einer bestimmten Miethöhe zustimmt oder
  • zunächst keine Zustimmung erklärt.

Unsere Vorlage ist speziell auf die ersten beiden Varianten ausgerichtet.

Für welche Mieterhöhung ist die Vorlage gedacht?

Die Vorlage eignet sich in erster Linie für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB.

Dabei geht es um eine Erhöhung der bestehenden Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Typischerweise wird ein solches Verlangen beispielsweise begründet durch:

  • einen Mietspiegel,
  • eine Mietdatenbank,
  • ein Sachverständigengutachten oder
  • vergleichbare Wohnungen.

Wann ist die Vorlage nicht passend?

Nicht jede Mieterhöhung folgt den Regeln der §§ 558 ff. BGB.

Die Vorlage sollte deshalb nicht ohne Prüfung verwendet werden bei:

  • Staffelmiete,
  • Indexmiete,
  • Modernisierungsmieterhöhung,
  • Betriebskostenerhöhung oder
  • einer frei ausgehandelten Änderung des Mietvertrags.

So verwendest du die Zustimmung Mieterhöhung Vorlage

  1. Mieterhöhungsverlangen prüfen: Lies das Schreiben des Vermieters vollständig durch.
  2. Bisherige Miete eintragen: Ergänze die bisherige Nettokaltmiete.
  3. Verlangte Miete übernehmen: Trage die vom Vermieter gewünschte neue Nettokaltmiete ein.
  4. Wirksamkeitsdatum prüfen: Übernimm den Zeitpunkt nicht ungeprüft, sondern gleiche ihn mit dem Zugang des Erhöhungsverlangens ab.
  5. Begründung prüfen: Sieh nach, auf welchen Mietspiegel, welche Vergleichswohnungen oder andere Begründung sich der Vermieter stützt.
  6. Zustimmungsvariante wählen: Entscheide zwischen vollständiger und teilweiser Zustimmung.
  7. Betrag eindeutig eintragen: Bei Teilzustimmung muss klar sein, welcher neuen Nettokaltmiete zugestimmt wird.
  8. Datum und Unterschrift ergänzen: Vervollständige die Erklärung.
  9. Kopie aufbewahren: Bewahre deine Zustimmung zusammen mit dem Mieterhöhungsverlangen auf.

Beispiel für eine vollständige Zustimmung

Beispiel

Bisherige Nettokaltmiete: 800 Euro

Verlangte Nettokaltmiete: 860 Euro

Erhöhung: 60 Euro monatlich

Erklärung: Zustimmung zur Erhöhung auf 860 Euro ab dem maßgeblichen Zeitpunkt.

Beispiel für eine teilweise Zustimmung

Beispiel

Bisherige Nettokaltmiete: 800 Euro

Vom Vermieter verlangt: 900 Euro

Vom Mieter anerkannt: 860 Euro

Erklärung: Zustimmung ausschließlich bis zu einer Nettokaltmiete von 860 Euro.

Was bedeutet ortsübliche Vergleichsmiete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete wird nach § 558 Abs. 2 BGB aus den üblichen Entgelten für vergleichbaren Wohnraum gebildet.

Bei der Vergleichbarkeit spielen insbesondere eine Rolle:

  • Art der Wohnung,
  • Größe,
  • Ausstattung,
  • Beschaffenheit,
  • Lage sowie
  • energetische Ausstattung und Beschaffenheit.

Berücksichtigt werden die Entgelte, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde innerhalb des gesetzlich bestimmten Betrachtungszeitraums vereinbart oder geändert wurden.

Mietspiegel als Begründung

Sehr häufig wird ein Mieterhöhungsverlangen mit dem örtlichen Mietspiegel begründet.

Dabei sollte geprüft werden:

  • welches Mietspiegelfeld verwendet wurde,
  • welche Wohnfläche angesetzt wurde,
  • welches Baujahr berücksichtigt wurde,
  • welche Ausstattungsmerkmale einbezogen wurden und
  • ob Zu- oder Abschläge nachvollziehbar sind.

Andere Begründungsmöglichkeiten

§ 558a BGB nennt mehrere Möglichkeiten, mit denen ein Erhöhungsverlangen begründet werden kann.

Dazu gehören insbesondere:

  • Mietspiegel,
  • Auskunft aus einer Mietdatenbank,
  • begründetes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder
  • Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen.

Bei der letztgenannten Variante genügt nach § 558a BGB grundsätzlich die Benennung von drei vergleichbaren Wohnungen.

Mieterhöhungsverlangen muss begründet werden

Ein Erhöhungsverlangen nach § 558 BGB muss dem Mieter in Textform erklärt und begründet werden.

Der Mieter soll dadurch nachvollziehen können, weshalb die verlangte neue Miete aus Sicht des Vermieters zulässig sein soll.

Wie lange muss die Miete vorher unverändert sein?

Nach § 558 Abs. 1 BGB kann die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden, wenn die Miete zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist.

Das Erhöhungsverlangen selbst kann frühestens ein Jahr nach der letzten entsprechenden Mieterhöhung geltend gemacht werden.

Beispiel zur Wartezeit

Beispiel

Wurde die bisherige Vergleichsmiete zuletzt zum 1. Januar erhöht, muss sie bei Eintritt der nächsten Erhöhung grundsätzlich mindestens 15 Monate unverändert gewesen sein.

Bei der Berechnung können Besonderheiten des konkreten Mietverhältnisses eine Rolle spielen.

Was ist die Kappungsgrenze?

Die Kappungsgrenze begrenzt zusätzlich, wie stark eine Miete bei einer Erhöhung nach § 558 BGB innerhalb eines bestimmten Zeitraums steigen darf.

Grundsätzlich darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöhen.

In Gebieten, die von der jeweiligen Landesregierung entsprechend bestimmt wurden, beträgt die Kappungsgrenze 15 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Kappungsgrenze und Vergleichsmiete sind zwei verschiedene Grenzen

Für eine Mieterhöhung nach § 558 BGB müssen beide Grenzen berücksichtigt werden.

Grundprinzip

Die verlangte Miete darf nicht einfach deshalb erhöht werden, weil die Kappungsgrenze noch nicht ausgeschöpft ist.

Sie muss zusätzlich innerhalb der zulässigen ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Beispiel zur Kappungsgrenze

Beispiel

Ausgangsmiete: 800 Euro

20 Prozent davon: 160 Euro

Rechnerische Grenze: 960 Euro

Das bedeutet nicht automatisch, dass eine Erhöhung auf 960 Euro zulässig wäre. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann eine niedrigere Grenze vorgeben.

Wann muss der Mieter zustimmen?

Die Zustimmungsfrist ergibt sich aus § 558b BGB.

Stimmt der Mieter nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens zu, kann der Vermieter innerhalb der gesetzlichen weiteren Frist auf Zustimmung klagen.

Beispiel für die Zustimmungsfrist

Beispiel

Zugang des Erhöhungsverlangens: 10. September

September: Zugangsmonat

Oktober: erster Kalendermonat danach

November: zweiter Kalendermonat danach

Zustimmungsfrist: grundsätzlich bis 30. November

Ab wann ist die höhere Miete zu zahlen?

Soweit der Mieter der Erhöhung zustimmt, wird die erhöhte Miete nach § 558b Abs. 1 BGB grundsätzlich mit Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens geschuldet.

Beispiel

Zugang: 10. September

Erster Monat danach: Oktober

Zweiter Monat danach: November

Dritter Monat: Dezember

Erhöhte Miete: grundsätzlich ab 1. Dezember

Zugangsdatum unbedingt notieren

Das Datum auf dem Schreiben des Vermieters ist nicht zwingend dasselbe wie das Datum, an dem das Erhöhungsverlangen tatsächlich beim Mieter eingegangen ist.

Für verschiedene Fristen kann deshalb der tatsächliche Zugang relevant sein.

Vollständige Zustimmung

Wer die verlangte Mieterhöhung nach Prüfung akzeptiert, kann mit der Vorlage eindeutig bestätigen:

  • welches Erhöhungsverlangen gemeint ist,
  • welcher neuen Nettokaltmiete zugestimmt wird und
  • ab welchem Zeitpunkt die Zustimmung gelten soll.

Neue Nettokaltmiete eindeutig nennen

Im Schreiben sollte möglichst nicht lediglich stehen „Ich stimme der Mieterhöhung zu“.

Eindeutiger ist die Angabe des konkreten Betrags.

Beispiel

Ich stimme der Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete von bisher 800 Euro auf 860 Euro zu.

Teilweise Zustimmung

Ein Mieter kann zu dem Ergebnis kommen, dass nicht die gesamte verlangte Erhöhung nachvollziehbar ist, wohl aber ein geringerer Betrag.

Dann kann die Zustimmung ausdrücklich auf einen bestimmten Betrag begrenzt werden.

Teilzustimmung eindeutig formulieren

Bei einer teilweisen Zustimmung sollte keine Unklarheit darüber bestehen, welcher Betrag anerkannt wird.

Beispiel

Der verlangten Erhöhung auf 900 Euro stimme ich nicht vollständig zu. Ich erkläre meine Zustimmung ausschließlich zu einer Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete auf 860 Euro.

Warum Teilzustimmung sorgfältig prüfen?

Mit einer Zustimmung wird eine bestimmte höhere Miete anerkannt.

Deshalb sollte vor einer Teilzustimmung nachvollziehbar berechnet werden, warum gerade der gewählte Betrag als richtig angesehen wird.

Mieterhöhung rechnerisch prüfen

Vor der Zustimmung können mindestens folgende Werte gegenübergestellt werden:

  • bisherige Nettokaltmiete,
  • verlangte Nettokaltmiete,
  • Erhöhungsbetrag in Euro,
  • prozentuale Erhöhung,
  • Mietspiegelwert beziehungsweise Vergleichsmiete und
  • gegebenenfalls Kappungsgrenze.

Prozentuale Erhöhung berechnen

Beispiel

Bisherige Miete: 800 Euro

Neue Miete: 880 Euro

Erhöhung: 80 Euro

Prozentuale Erhöhung: 10 Prozent

Nettokaltmiete statt Warmmiete vergleichen

Bei einer Erhöhung nach § 558 BGB geht es grundsätzlich um die Miete ohne Betriebskosten.

Deshalb sollten Nettokaltmiete und Betriebskostenvorauszahlungen bei der Prüfung nicht miteinander vermischt werden.

Nebenkosten können separat verändert werden

Eine Änderung von Betriebskostenvorauszahlungen folgt anderen Regeln als eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Deshalb können sich Nettokaltmiete und monatliche Gesamtzahlung aus unterschiedlichen Gründen verändern.

Staffelmiete – andere Regeln

Bei einer Staffelmiete werden zukünftige Miethöhen beziehungsweise Erhöhungen bereits im Mietvertrag festgelegt.

Nach § 557a BGB ist während der Laufzeit einer Staffelmiete eine Erhöhung nach § 558 grundsätzlich ausgeschlossen.

Unsere Zustimmungsvorlage für eine Vergleichsmietenerhöhung ist daher für eine reguläre Mietstaffel nicht vorgesehen.

Indexmiete – ebenfalls andere Regeln

Bei einer Indexmiete richtet sich die Mietentwicklung nach dem vereinbarten Preisindex.

Während einer wirksamen Indexmietvereinbarung ist eine Erhöhung nach § 558 grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Regeln findest du in § 557b BGB.

Modernisierungsmieterhöhung

Auch eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung folgt eigenen Vorschriften.

Sie sollte deshalb nicht mit einer Zustimmung zur ortsüblichen Vergleichsmiete verwechselt werden.

Mieterhöhung und Mietpreisbremse unterscheiden

Die sogenannte Mietpreisbremse betrifft in erster Linie die zulässige Miethöhe bei Beginn eines neuen Mietverhältnisses in entsprechend bestimmten Gebieten.

Die Erhöhung einer bereits laufenden Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete richtet sich dagegen insbesondere nach §§ 558 ff. BGB.

Mehrere Mieter im Mietvertrag

Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter, sollte geprüft werden, an wen das Erhöhungsverlangen gerichtet wurde und wer die Zustimmung erklären muss.

Bei einem gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrag sollte die Erklärung nicht vorschnell nur von einer einzelnen Person abgegeben werden.

Mehrere Vermieter

Auch auf Vermieterseite können mehrere Personen Vertragspartner sein.

Die Zustimmung sollte sich eindeutig auf das konkrete Mieterhöhungsverlangen beziehen und an die dort genannten Absender beziehungsweise Empfangsstellen gerichtet werden.

Mieterhöhung durch Hausverwaltung

Erfolgt das Schreiben über eine Hausverwaltung, sollte geprüft werden, ob diese erkennbar im Namen des Vermieters handelt.

Für die Antwort kann regelmäßig die im Erhöhungsverlangen genannte Kontakt- oder Rücksendeadresse verwendet werden.

Muss die Zustimmung unterschrieben werden?

Für das Mieterhöhungsverlangen schreibt § 558a BGB Textform vor. Bei der Reaktion des Mieters ist es trotzdem praktisch, eine klare schriftliche Erklärung mit Datum und gegebenenfalls Unterschrift zu verwenden.

So lässt sich später leichter nachweisen, welcher Erhöhung tatsächlich zugestimmt wurde.

Zustimmung per E-Mail

Eine eindeutige Erklärung kann grundsätzlich auch elektronisch dokumentiert werden.

Wer spätere Missverständnisse vermeiden möchte, sollte jedoch darauf achten, dass:

  • Wohnung und Mietverhältnis eindeutig bezeichnet sind,
  • die neue Miethöhe genannt wird,
  • der Umfang der Zustimmung klar ist und
  • die Erklärung dauerhaft gespeichert wird.

Zustimmung nicht unter Zeitdruck erklären

Der Gesetzgeber räumt dem Mieter eine Überlegungsfrist ein.

Ein Mieterhöhungsverlangen muss deshalb nicht zwingend am Tag des Eingangs unterschrieben zurückgesendet werden.

Die Zeit kann genutzt werden, um Mietspiegel, Berechnung und weitere Voraussetzungen zu prüfen.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Wird die Zustimmung nicht innerhalb der Frist erteilt, bedeutet das nicht automatisch, dass das Mietverhältnis endet.

Nach § 558b Abs. 2 BGB kann der Vermieter vielmehr auf Erteilung der Zustimmung klagen.

Für diese Klage sieht das Gesetz eine weitere Frist vor.

Zustimmungsklage

Stimmt der Mieter nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens zu, kann der Vermieter die Zustimmung gerichtlich geltend machen.

Die Klage muss grundsätzlich innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.

Fehlerhaftes Mieterhöhungsverlangen

Ein Erhöhungsverlangen sollte nicht allein deshalb unterschrieben werden, weil es vom Vermieter stammt.

Geprüft werden können insbesondere:

  • Form des Verlangens,
  • Begründung,
  • Ausgangsmiete,
  • Vergleichsmiete,
  • Kappungsgrenze,
  • Wartezeit und
  • Wirksamkeitszeitpunkt.

Falsche Wohnfläche im Erhöhungsverlangen

Wurde bei der Berechnung eine Wohnfläche zugrunde gelegt, die vom tatsächlichen beziehungsweise maßgeblichen Wert abweicht, kann dies Einfluss auf die Berechnung haben.

Die im Erhöhungsverlangen angesetzte Fläche sollte deshalb mit Mietvertrag und vorhandenen Unterlagen abgeglichen werden.

Falsches Mietspiegelfeld

Mietspiegel unterscheiden Wohnungen häufig nach verschiedenen Kriterien.

Je nach Mietspiegel können beispielsweise relevant sein:

  • Baujahr,
  • Größe,
  • Ausstattung,
  • Wohnlage und
  • energetische Merkmale.

Eine falsche Einordnung kann zu einem abweichenden Vergleichsmietwert führen.

Vergleichswohnungen prüfen

Wird die Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen begründet, sollte nachvollzogen werden, welche Wohnungen genannt werden und inwieweit sie mit der eigenen Wohnung vergleichbar sind.

Nach § 558a BGB genügt für dieses Begründungsmittel grundsätzlich die Benennung von drei Wohnungen.

Qualifizierter Mietspiegel

Ein qualifizierter Mietspiegel erfüllt besondere gesetzliche Anforderungen.

Enthält ein einschlägiger qualifizierter Mietspiegel Angaben für die betreffende Wohnung, muss der Vermieter diese Angaben nach § 558a Abs. 3 BGB grundsätzlich auch dann mitteilen, wenn er sein Verlangen auf ein anderes Begründungsmittel stützt.

Mieterhöhung unterhalb des Mietspiegels

Auch wenn die verlangte Miete unterhalb eines Mietspiegelwertes liegt, müssen die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Der Mietspiegel allein ersetzt beispielsweise nicht die Prüfung der Kappungsgrenze und der zeitlichen Voraussetzungen.

Eine Zustimmung kann finanzielle Folgen haben

Vor der Zustimmung sollte die monatliche Mehrbelastung berechnet werden.

Beispiel

Monatliche Erhöhung: 60 Euro

Mehrkosten pro Jahr: 720 Euro

So lässt sich die Auswirkung der neuen Miete auf das Haushaltsbudget besser einschätzen.

Neue Gesamtmiete berechnen

Neben der neuen Nettokaltmiete kann für die eigene Finanzplanung auch die zukünftige monatliche Gesamtzahlung berechnet werden.

Beispiel

Neue Nettokaltmiete: 860 Euro

Betriebskostenvorauszahlung: 180 Euro

Heizkostenvorauszahlung: 90 Euro

Monatliche Gesamtzahlung: 1.130 Euro

Mieterhöhung im Haushaltsbudget berücksichtigen

Eine dauerhafte Erhöhung der Wohnkosten sollte in der persönlichen Finanzplanung berücksichtigt werden.

Für eine monatliche Übersicht kannst du unsere Haushaltsbuch Vorlage verwenden.

Zustimmung und spätere Betriebskostenabrechnung

Die Zustimmung zur neuen Nettokaltmiete bedeutet nicht, dass damit auch eine spätere Betriebskostenabrechnung anerkannt wird.

Beide Bereiche sollten getrennt betrachtet werden.

Keine unnötigen Zusatzformulierungen

Wer der Mieterhöhung zustimmt, sollte möglichst eindeutig erklären, welchem Betrag zugestimmt wird.

Unklare oder widersprüchliche Zusatzformulierungen können später zu Auslegungsfragen führen.

Kopie des Mieterhöhungsverlangens aufbewahren

Zusammen mit der eigenen Zustimmung sollten folgende Unterlagen aufbewahrt werden:

  • Mieterhöhungsverlangen,
  • eventuelle Anlagen,
  • Mietspiegelauszug,
  • eigene Berechnung,
  • Zustimmungsschreiben und
  • Versand- oder Zugangsnachweis.

Zustimmung per Post versenden

Bei postalischem Versand kann eine Kopie des unterschriebenen Schreibens aufbewahrt werden.

Wenn der spätere Zugang relevant werden könnte, sollte eine geeignete Versandform gewählt werden.

Was tun bei Zweifeln?

Wenn Berechnung, Mietspiegel, Kappungsgrenze oder andere Voraussetzungen unklar sind, kann vor einer Zustimmung eine fachkundige Prüfung sinnvoll sein.

Mögliche Ansprechpartner sind beispielsweise:

  • Mieterverein,
  • Verbraucherberatung oder
  • auf Mietrecht spezialisierte Rechtsberatung.

Nach der Zustimmung Dauerauftrag ändern

Nach wirksamer Zustimmung sollte geprüft werden, ob die Miete per Dauerauftrag gezahlt wird.

Der Betrag sollte erst zum tatsächlich maßgeblichen Erhöhungszeitpunkt angepasst werden.

SEPA-Lastschrift

Wird die Miete durch den Vermieter eingezogen, sollte nach der ersten erhöhten Abbuchung geprüft werden, ob der Betrag mit der zugestimmten Miete übereinstimmt.

Zustimmung zur Mieterhöhung bei bestehendem Mietvertrag

Die Zustimmung ersetzt nicht den gesamten bestehenden Mietvertrag.

Sie betrifft grundsätzlich die konkrete Änderung der Miethöhe, während die übrigen mietvertraglichen Vereinbarungen fortbestehen.

Typische Fehler bei der Zustimmung zur Mieterhöhung

  • Mieterhöhung ungeprüft unterschreiben: Mietspiegel und Berechnung werden nicht kontrolliert.
  • Warmmiete statt Nettokaltmiete eintragen: unterschiedliche Kostenbestandteile werden vermischt.
  • Keinen konkreten Betrag nennen: der Umfang der Zustimmung bleibt unklar.
  • Teilzustimmung ungenau formulieren: es ist nicht eindeutig, welcher Betrag akzeptiert wird.
  • Zugangsdatum ignorieren: Zustimmungs- und Zahlungszeitpunkt werden falsch berechnet.
  • Kappungsgrenze nicht prüfen: nur die Vergleichsmiete wird betrachtet.
  • Staffel- oder Indexmiete übersehen: die falschen gesetzlichen Regeln werden angewendet.
  • Mehrere Mieter nicht berücksichtigen: das Schreiben stammt nur von einer Vertragspartei.
  • Keine Kopie aufbewahren: später ist die abgegebene Erklärung nicht mehr nachvollziehbar.

Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?

Beide Downloads enthalten die grundlegende Zustimmungserklärung.

  • Word: ideal, um Beträge, Daten, Teilzustimmung und eigene Formulierungen direkt am Computer anzupassen.
  • PDF: praktisch zum Ausdrucken, handschriftlichen Ausfüllen und Unterschreiben.

Zustimmung Mieterhöhung individuell anpassen

Jedes Mieterhöhungsverlangen ist unterschiedlich. Deshalb sollten insbesondere Miethöhe, Zugang, Begründung und gewünschter Wirksamkeitszeitpunkt aus dem tatsächlichen Schreiben des Vermieters übernommen und geprüft werden.

Nicht zutreffende Varianten können in der Word-Version entfernt werden. Bei einer Teilzustimmung sollte der akzeptierte Betrag besonders eindeutig eingetragen werden.

Zustimmung Mieterhöhung Vorlage kostenlos herunterladen

Lade die kostenlose Zustimmung zur Mieterhöhung als Word- oder PDF-Datei herunter und erkläre die vollständige oder teilweise Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete schriftlich und eindeutig.

Häufige Fragen zur Zustimmung zur Mieterhöhung

Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?

Bei einer Erhöhung nach § 558 BGB verlangt der Vermieter die Zustimmung des Mieters. Ob ein Anspruch auf Zustimmung besteht, hängt davon ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der verlangten Erhöhung erfüllt sind.

Wie lange habe ich Zeit, einer Mieterhöhung zuzustimmen?

Nach § 558b BGB kann der Mieter grundsätzlich bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens zustimmen.

Ab wann muss die erhöhte Miete gezahlt werden?

Soweit der Mieter zustimmt, wird die erhöhte Miete nach § 558b Abs. 1 BGB grundsätzlich mit Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens geschuldet.

Kann ich einer Mieterhöhung nur teilweise zustimmen?

Eine Zustimmung kann auf einen bestimmten Betrag begrenzt werden. Dabei sollte eindeutig formuliert sein, bis zu welcher neuen Nettokaltmiete zugestimmt wird. Ob diese Teilzustimmung der tatsächlich geschuldeten Miethöhe entspricht, hängt vom konkreten Erhöhungsverlangen ab.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung nach § 558 BGB sein?

Die verlangte Miete darf insbesondere die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Zusätzlich gilt grundsätzlich eine Kappungsgrenze von 20 Prozent innerhalb von drei Jahren, die in entsprechend bestimmten Gebieten auf 15 Prozent abgesenkt ist.

Was ist die Kappungsgrenze?

Die Kappungsgrenze begrenzt den Anstieg der Miete bei Erhöhungen nach § 558 BGB innerhalb von drei Jahren. Sie beträgt grundsätzlich 20 Prozent, in durch Landesverordnung bestimmten Gebieten 15 Prozent.

Muss der Vermieter die Mieterhöhung begründen?

Ja. Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB muss nach § 558a BGB in Textform erklärt und begründet werden. Als Begründungsmittel kommen unter anderem Mietspiegel, Mietdatenbank, Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen in Betracht.

Reichen drei Vergleichswohnungen?

§ 558a BGB sieht die Benennung entsprechender Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen als mögliches Begründungsmittel vor; dabei genügt grundsätzlich die Benennung von drei Wohnungen.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Erfolgt innerhalb der gesetzlichen Frist keine Zustimmung, kann der Vermieter unter den Voraussetzungen des § 558b BGB auf Erteilung der Zustimmung klagen.

Gilt die Vorlage auch bei einer Indexmiete?

Nein, nicht ohne Weiteres. Während einer Indexmietvereinbarung ist eine Erhöhung nach § 558 grundsätzlich ausgeschlossen. Für Indexmieten gelten die besonderen Regeln des § 557b BGB.

Gilt die Vorlage bei einer Staffelmiete?

Für eine reguläre Staffelmieterhöhung ist die Vorlage nicht gedacht. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach § 558 grundsätzlich ausgeschlossen.

Müssen bei mehreren Mietern alle zustimmen?

Bei mehreren Vertragsparteien sollte genau geprüft werden, wer Mieter ist und an wen das Erhöhungsverlangen gerichtet wurde. Die Zustimmung sollte das gemeinsame Mietverhältnis eindeutig abdecken.

Kann ich die Word-Vorlage individuell bearbeiten?

Ja. Die Word-Version lässt sich vollständig an das konkrete Mieterhöhungsverlangen anpassen. Beträge, Datum, Wirksamkeitszeitpunkt und die Variante der Zustimmung können individuell geändert werden.

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