Reiserücktritt Musterbrief (Word & PDF)

Kostenloser Musterbrief für den Rücktritt von einer Pauschalreise vor Reisebeginn – mit Buchungsdaten, Rücktrittserklärung, Rücktrittsgrund, Stornokosten und Bitte um schriftliche Bestätigung.

Vorlage herunterladen

Mit unserem kostenlosen Reiserücktritt Musterbrief kannst du gegenüber einem Reiseveranstalter erklären, dass du vor Reisebeginn von einer gebuchten Pauschalreise zurücktrittst.

Die Vorlage enthält Felder für Reiseveranstalter, Buchungsnummer, Reisezeitraum, Reiseziel, Reisende, Rücktrittserklärung, optionalen Rücktrittsgrund sowie die Bitte um schriftliche Bestätigung und Abrechnung möglicher Stornokosten.

Die Word-Version lässt sich vollständig an deine Reisebuchung anpassen. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen.

Wichtig: Von einer Pauschalreise kann vor Reisebeginn grundsätzlich jederzeit zurückgetreten werden. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Rücktritt kostenlos ist.

Was bedeutet Reiserücktritt?

Beim Reiserücktritt erklärt der Reisende vor Beginn der Reise, dass er die gebuchte Pauschalreise nicht antreten wird.

Umgangssprachlich wird dafür häufig auch der Begriff Reisestornierung verwendet.

Rechtlich spricht § 651h BGB bei Pauschalreisen vom Rücktritt vor Reisebeginn.

Kann ich eine Pauschalreise jederzeit stornieren?

Ja. Bei einer Pauschalreise kann der Reisende grundsätzlich jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.

Der Reiseveranstalter verliert dadurch seinen Anspruch auf den ursprünglich vereinbarten vollständigen Reisepreis.

Er kann jedoch grundsätzlich eine angemessene Entschädigung verlangen.

Was enthält unser Reiserücktritt Musterbrief?

Die Vorlage enthält insbesondere Bereiche für:

  • Name und Anschrift des Reisenden,
  • Reiseveranstalter,
  • Buchungs- oder Vorgangsnummer,
  • Reiseziel,
  • Reisezeitraum,
  • gebuchte Reisende,
  • eindeutige Rücktrittserklärung,
  • optional den Grund des Rücktritts,
  • Bitte um Stornobestätigung,
  • Bitte um Abrechnung der Rücktrittskosten,
  • gegebenenfalls Erstattungsforderung und
  • Unterschrift.

So verwendest du die Vorlage

  1. Buchungsunterlagen bereithalten: Notiere Veranstalter, Buchungsnummer und Reisezeitraum.
  2. Vertragspartner prüfen: Richte den Rücktritt grundsätzlich an den Reiseveranstalter beziehungsweise die zuständige Stelle.
  3. Rücktritt eindeutig erklären: Formuliere klar, dass du vom Pauschalreisevertrag zurücktrittst.
  4. Reise genau bezeichnen: Nenne Ziel, Zeitraum und Buchungsnummer.
  5. Grund nur bei Bedarf ergänzen: Für den normalen Rücktritt ist ein besonderer Grund grundsätzlich nicht erforderlich.
  6. Stornokosten prüfen: Bitte um transparente Abrechnung der verlangten Entschädigung.
  7. Erstattung verlangen: Fordere gegebenenfalls bereits gezahlte Beträge abzüglich berechtigter Rücktrittskosten zurück.
  8. Zugang dokumentieren: Bewahre einen Nachweis über die Rücktrittserklärung auf.
  9. Versicherung informieren: Besteht eine Reiserücktrittskostenversicherung, prüfe deren Bedingungen und Meldefristen separat.

Beispiel für einen Reiserücktritt

Beispiel

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit trete ich von der unter der Buchungsnummer 123456 gebuchten Pauschalreise nach Mallorca für den Zeitraum vom 20. bis 30. Oktober 2026 zurück.

Die Buchung betrifft folgende Reisende:

Max Mustermann
Erika Mustermann

Bitte bestätigen Sie mir den Rücktritt schriftlich und teilen Sie mir die Höhe der gegebenenfalls verlangten Rücktrittsentschädigung nachvollziehbar mit.

Bereits geleistete Zahlungen, die nicht zur Deckung einer berechtigten Rücktrittsentschädigung benötigt werden, bitte ich entsprechend abzurechnen und zurückzuerstatten.

Mit freundlichen Grüßen

Muss ich einen Grund für den Reiserücktritt nennen?

Für den normalen Rücktritt von einer Pauschalreise vor Reisebeginn ist grundsätzlich kein besonderer Rücktrittsgrund erforderlich.

Du kannst also auch zurücktreten, weil du die Reise aus persönlichen Gründen nicht mehr antreten möchtest.

Der Grund kann allerdings wichtig werden, wenn:

  • eine Reiserücktrittskostenversicherung in Anspruch genommen werden soll oder
  • ein kostenfreier Rücktritt wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände geltend gemacht wird.

Was kostet ein Reiserücktritt?

Der Reiseveranstalter kann grundsätzlich eine angemessene Entschädigung verlangen.

Viele Reiseverträge enthalten dafür gestaffelte Stornopauschalen.

Typischerweise steigt die verlangte Quote, je näher der Rücktritt am vorgesehenen Reisebeginn liegt.

Warum steigen Stornokosten häufig kurz vor Reisebeginn?

Je später eine Reise storniert wird, desto schwieriger kann es für den Veranstalter sein, die freigewordenen Reiseleistungen anderweitig zu verwenden.

Das Gesetz berücksichtigt deshalb unter anderem:

  • den Zeitraum zwischen Rücktritt und Reisebeginn,
  • ersparte Aufwendungen des Veranstalters und
  • mögliche Einnahmen durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.

Sind Stornopauschalen immer verbindlich?

Ein Reiseveranstalter kann angemessene Entschädigungspauschalen vertraglich festlegen.

Sie müssen jedoch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Eine verlangte Stornopauschale sollte deshalb anhand der konkreten Buchungsbedingungen und des Einzelfalls geprüft werden.

Keine Stornopauschale im Vertrag?

Auch wenn keine feste Pauschale vereinbart wurde, kann grundsätzlich eine Entschädigung verlangt werden.

Die Berechnung richtet sich dann nach dem Reisepreis abzüglich insbesondere:

  • ersparter Aufwendungen und
  • Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen.

Kann ich die Berechnung der Stornokosten verlangen?

Ja. Wird keine vereinbarte Entschädigungspauschale angewendet, ist der Reiseveranstalter auf Verlangen verpflichtet, die Höhe der individuell berechneten Entschädigung zu begründen.

Eine entsprechende Bitte kann direkt in den Musterbrief aufgenommen werden.

Formulierung

„Bitte teilen Sie mir die Berechnung der geltend gemachten Rücktrittsentschädigung nachvollziehbar mit.“

Wann ist der Rücktritt kostenlos?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Reisende ohne Zahlung einer Rücktrittsentschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Das kann insbesondere der Fall sein, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die:

  • die Durchführung der Pauschalreise oder
  • die Beförderung von Personen zum Bestimmungsort

erheblich beeinträchtigen.

Was sind unvermeidbare außergewöhnliche Umstände?

Nach dem Gesetz müssen die Umstände außerhalb der Kontrolle der Partei liegen, die sich darauf beruft, und ihre Folgen dürfen sich selbst bei allen zumutbaren Vorkehrungen nicht vermeiden lassen.

Denkbar können je nach Situation beispielsweise sein:

  • schwerwiegende Naturereignisse,
  • erhebliche Sicherheitsprobleme,
  • bestimmte kriegerische Ereignisse oder
  • andere außergewöhnliche Situationen.

Ob tatsächlich ein kostenloses Rücktrittsrecht besteht, muss immer konkret geprüft werden.

Reicht persönliche Angst vor der Reise?

Eine rein persönliche Befürchtung reicht nicht automatisch aus, um einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreien Rücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände zu begründen.

Entscheidend ist die objektive Situation am Reiseziel beziehungsweise in dessen unmittelbarer Nähe und deren konkrete Auswirkungen auf die Reise.

Welche Rolle spielen Reise- und Sicherheitshinweise?

Offizielle Hinweise können bei der Beurteilung der tatsächlichen Lage eine wichtige Rolle spielen.

Sie ersetzen jedoch nicht automatisch die Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 651h BGB im konkreten Fall erfüllt sind.

Was passiert mit bereits gezahltem Geld?

Nach dem Rücktritt verliert der Veranstalter grundsätzlich den Anspruch auf den vollständigen Reisepreis.

Er darf jedoch eine berechtigte Rücktrittsentschädigung einbehalten beziehungsweise verlangen.

Ein darüber hinausgehender bereits gezahlter Betrag ist zu erstatten.

Erstattung innerhalb von 14 Tagen

Ist der Reiseveranstalter infolge des Rücktritts zur Rückerstattung verpflichtet, muss diese nach § 651h BGB grundsätzlich unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erfolgen.

Rücktritt möglichst früh erklären

Wenn bereits sicher feststeht, dass die Reise nicht angetreten werden kann, kann ein früher Rücktritt finanziell vorteilhaft sein.

Bei vielen Stornomodellen erhöhen sich die Rücktrittskosten mit zunehmender Nähe zum Reisebeginn.

Rücktritt nicht unnötig hinauszögern

Wer beispielsweise bereits weiß, dass er aus einem persönlichen Grund nicht reisen kann, sollte zunächst die Buchungsbedingungen und gegebenenfalls die Reiserücktrittsversicherung prüfen.

Ein unnötiges Abwarten kann höhere Stornokosten verursachen.

Kann ich die Reise auf jemand anderen übertragen?

Bei Pauschalreisen kann unter den Voraussetzungen des § 651e BGB statt eines Rücktritts auch eine Vertragsübertragung auf eine andere Person möglich sein.

Die andere Person muss die vertraglichen Reiseerfordernisse erfüllen.

Wie früh muss eine Ersatzperson benannt werden?

Die Erklärung muss innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn erfolgen.

Sie gilt gesetzlich jedenfalls dann als rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.

Können bei einer Ersatzperson Mehrkosten entstehen?

Ja. Durch die Übertragung können beispielsweise Umbuchungs- oder Bearbeitungskosten entstehen.

Der Veranstalter darf jedoch nur angemessene und tatsächlich entstandene Mehrkosten verlangen und muss diese nachweisen.

Rücktritt oder Umbuchung?

Bevor eine Reise vollständig storniert wird, kann es sich lohnen zu prüfen, ob eine Umbuchung wirtschaftlich günstiger ist.

Ob eine Umbuchung möglich ist und welche Gebühren entstehen, hängt allerdings von Vertrag und Veranstalter ab.

Reiserücktrittskostenversicherung

Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann je nach Versicherungsvertrag bestimmte Stornokosten übernehmen.

Typische versicherte Ereignisse können je nach Tarif beispielsweise sein:

  • unerwartete schwere Erkrankung,
  • schwerer Unfall,
  • bestimmte Todesfälle im versicherten Personenkreis oder
  • andere ausdrücklich versicherte Ereignisse.

Entscheidend sind immer die konkreten Versicherungsbedingungen.

Nicht jeder Rücktrittsgrund ist versichert

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist keine allgemeine Stornoflatrate.

Wer lediglich keine Lust mehr auf die Reise hat oder seine Reiseplanung freiwillig ändert, hat dadurch nicht automatisch einen Versicherungsanspruch.

Versicherung möglichst schnell informieren

Besteht eine Reiserücktrittskostenversicherung, sollten nach Eintritt eines möglichen Versicherungsfalls die Versicherungsbedingungen geprüft und erforderliche Meldungen zeitnah vorgenommen werden.

Für eine entsprechende Schadenmeldung findest du auf Smartvorlagen unsere Reiseversicherung Schadensmeldung Vorlage.

Welche Unterlagen braucht die Reiserücktrittsversicherung?

Abhängig vom Rücktrittsgrund können beispielsweise erforderlich sein:

  • Buchungsbestätigung,
  • Stornobestätigung,
  • Stornokostenabrechnung,
  • ärztliche Unterlagen,
  • Versicherungsnummer und
  • weitere Nachweise über das versicherte Ereignis.

Reiseveranstalter und Versicherung getrennt informieren

Der Rücktritt gegenüber dem Reiseveranstalter und die Schadenmeldung an eine Reiserücktrittskostenversicherung sind zwei getrennte Vorgänge.

Die Versicherung storniert die Reise nicht automatisch für dich.

Deshalb sollte die Rücktrittserklärung rechtzeitig beim Veranstalter eingehen.

Reiseveranstalter oder Reisebüro?

Aus den Buchungsunterlagen sollte hervorgehen, wer Reiseveranstalter ist.

Ein Reisebüro oder Buchungsportal kann lediglich Vermittler sein.

Der Rücktritt sollte so erklärt werden, dass er den zuständigen Vertragspartner beziehungsweise eine hierfür vorgesehene Empfangsstelle erreicht.

Buchungsnummer unbedingt angeben

Damit der Rücktritt eindeutig zugeordnet werden kann, sollte die Buchungsnummer gut sichtbar im Schreiben stehen.

Bei mehreren Reisenden sollten außerdem sämtliche betroffenen Personen genannt werden.

Nur eine Person möchte zurücktreten

Bei einer gemeinsamen Buchung kann die Situation komplizierter sein, wenn nur ein einzelner Reisender nicht mitreisen möchte.

Dadurch können beispielsweise Auswirkungen auf:

  • Zimmerbelegung,
  • Gesamtpreis,
  • Einzelzimmerzuschläge oder
  • weitere Reisebestandteile

entstehen.

In diesem Fall sollte der Veranstalter vor der Erklärung nach den finanziellen Folgen gefragt werden.

Rücktritt von Flug und Hotel als Pauschalreise

Wurden Flug und Hotel als Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht, gelten grundsätzlich die Pauschalreiseregeln.

Wurden Flug und Hotel dagegen getrennt bei verschiedenen Unternehmen gebucht, können unterschiedliche Vertrags- und Stornoregeln gelten.

Einzelne Hotelbuchung

Bei einem separat gebuchten Hotel gilt § 651h BGB nicht automatisch.

Entscheidend sind insbesondere:

  • Buchungsbedingungen,
  • vereinbarte Stornierungsoptionen,
  • Tarif und
  • anwendbares Vertragsrecht.

Für die Dokumentation deiner Hoteldaten kannst du unsere Hotelbuchungsbestätigung Vorlage verwenden.

Einzeln gebuchter Flug

Auch ein separat gebuchter Flug unterliegt nicht automatisch dem Pauschalreiserecht des § 651h BGB.

Ob ein selbst gewünschter Rücktritt beziehungsweise eine Stornierung möglich ist und wie viel erstattet wird, hängt von Tarif, Vertragsbedingungen und weiteren gesetzlichen Regelungen ab.

Rücktritt und Flugannullierung nicht verwechseln

Beim Reiserücktritt entscheidet der Reisende selbst vor Reisebeginn, die Reise nicht anzutreten.

Bei einer Flugannullierung sagt dagegen das Luftfahrtunternehmen den Flug ab.

Das sind rechtlich unterschiedliche Situationen.

Rücktritt und Kündigung wegen Reisemängeln unterscheiden

Der Rücktritt nach § 651h BGB erfolgt vor Reisebeginn.

Hat die Pauschalreise bereits begonnen und wird sie durch erhebliche Reisemängel beeinträchtigt, können andere Rechte einschlägig sein.

Rücktritt wegen Krankheit

Eine Erkrankung ermöglicht grundsätzlich den Rücktritt von der Reise.

Gegenüber dem Veranstalter bedeutet die Krankheit allein aber nicht automatisch, dass keine Stornokosten anfallen.

Hier kann insbesondere eine vorhandene Reiserücktrittskostenversicherung relevant sein.

Ärztliches Attest

Der Reiseveranstalter benötigt für den normalen Rücktritt grundsätzlich nicht zwingend einen medizinischen Grund.

Eine Versicherung kann dagegen abhängig von ihren Bedingungen ärztliche Nachweise verlangen.

Diese beiden Sachverhalte sollten nicht miteinander verwechselt werden.

Rücktritt wegen Unfall

Auch nach einem Unfall kann die Reise storniert werden.

Ob eine Versicherung die dadurch entstehenden Stornokosten übernimmt, hängt davon ab, ob der konkrete Versicherungsfall nach den Versicherungsbedingungen gedeckt ist.

Rücktritt wegen Todesfall in der Familie

Ein Todesfall kann in bestimmten Versicherungsverträgen einen versicherten Reiserücktrittsgrund darstellen.

Welche Angehörigen beziehungsweise Risikopersonen erfasst sind, ergibt sich aus den konkreten Versicherungsbedingungen.

Rücktritt wegen Arbeitsplatz oder beruflicher Gründe

Auch hier gilt: Der Rücktritt gegenüber dem Veranstalter ist grundsätzlich möglich.

Ob eine Reiserücktrittskostenversicherung für berufliche Ereignisse eintritt, hängt ausschließlich vom vereinbarten Tarif und dessen Versicherungsbedingungen ab.

Rücktritt wegen Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft führt nicht automatisch zu einem kostenlosen Reiserücktritt.

Bei gesundheitlichen Komplikationen oder anderen versicherten Ereignissen kann jedoch je nach Versicherungsvertrag eine Reiserücktrittskostenversicherung eingreifen.

Kostenlosen Rücktritt nicht vorschnell behaupten

Gerade bei außergewöhnlichen Ereignissen sollte zunächst geprüft werden:

  • Was passiert konkret am Reiseziel?
  • Liegt das Ereignis am Bestimmungsort oder in unmittelbarer Nähe?
  • Wird die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt?
  • Ist die Beförderung zum Reiseziel erheblich beeinträchtigt?
  • Handelt es sich tatsächlich um unvermeidbare außergewöhnliche Umstände?

Wann zählt der Rücktritt?

Für die Höhe möglicher Stornokosten kann der Zeitpunkt entscheidend sein, zu dem die Rücktrittserklärung beim Veranstalter eingeht.

Deshalb sollte der Zugang nachvollziehbar dokumentiert werden.

Wie sollte ich den Rücktritt übermitteln?

Nutze einen vom Veranstalter vorgesehenen und nachvollziehbaren Kommunikationsweg.

Möglich können je nach Anbieter sein:

  • Online-Kundenkonto,
  • Stornierungsformular,
  • E-Mail,
  • schriftliche Erklärung oder
  • andere vom Veranstalter angebotene Kontaktwege.

Prüfe zusätzlich die Buchungsbedingungen.

Telefonische Stornierung

Eine telefonische Mitteilung kann praktisch sein, lässt sich später aber schlechter nachweisen.

Nach einem Telefonat sollte deshalb möglichst eine schriftliche Bestätigung verlangt werden.

Stornobestätigung verlangen

Bitte den Reiseveranstalter ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung des Rücktritts.

Diese sollte möglichst enthalten:

  • Buchungsnummer,
  • Rücktrittsdatum,
  • betroffene Reisende,
  • Höhe der Stornokosten und
  • gegebenenfalls verbleibenden Erstattungsbetrag.

Unterlagen vollständig aufbewahren

Bewahre insbesondere auf:

  • Buchungsbestätigung,
  • Rechnung,
  • Zahlungsnachweise,
  • Rücktrittserklärung,
  • Zugangsnachweis,
  • Stornobestätigung,
  • Stornokostenabrechnung und
  • gegebenenfalls Versicherungsunterlagen.

Reisecheckliste nutzen

Wer wichtige Buchungen, Dokumente und Versicherungen systematisch erfassen möchte, findet bei Smartvorlagen außerdem unsere Reisecheckliste Vorlage.

Typische Fehler beim Reiserücktritt

  • Rücktritt nur telefonisch erklärt: Es fehlt später ein Nachweis.
  • Buchungsnummer fehlt: Die Erklärung kann nicht eindeutig zugeordnet werden.
  • Rücktritt unnötig hinausgezögert: Stornokosten steigen möglicherweise.
  • Kostenfreien Rücktritt unterstellt: Außergewöhnliche Umstände werden nicht konkret geprüft.
  • Versicherung mit Veranstalter verwechselt: Die Schadenmeldung ersetzt die Stornierung nicht.
  • Kein Versicherungsnachweis: Benötigte Unterlagen fehlen.
  • Stornokosten ungeprüft akzeptiert: Die Abrechnung wird nicht nachvollzogen.
  • Pauschalreise und Einzelbuchung verwechselt: Falsche Rücktrittsregeln werden angewendet.
  • Ersatzperson nicht geprüft: Eine mögliche Alternative zur Stornierung bleibt ungenutzt.
  • Keine Stornobestätigung: Später ist der Vorgang nicht sauber dokumentiert.

Checkliste vor dem Rücktritt

  • Handelt es sich um eine Pauschalreise?
  • Reiseveranstalter festgestellt?
  • Buchungsnummer vorhanden?
  • Reisezeitraum angegeben?
  • Alle betroffenen Reisenden genannt?
  • Rücktritt eindeutig formuliert?
  • Stornobedingungen geprüft?
  • Mögliche Stornokosten geprüft?
  • Kostenfreier Rücktritt möglicherweise gegeben?
  • Außergewöhnliche Umstände dokumentiert?
  • Umbuchung geprüft?
  • Ersatzperson geprüft?
  • Reiserücktrittskostenversicherung vorhanden?
  • Versicherungsbedingungen geprüft?
  • Zugang des Rücktritts dokumentiert?
  • Stornobestätigung angefordert?

Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?

Der Reiserücktritt Musterbrief steht kostenlos als Word- und PDF-Datei zur Verfügung.

  • Word: ideal, um Buchungsdaten, Rücktrittsgrund und individuelle Forderungen anzupassen.
  • PDF: praktisch zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen.

Musterbrief individuell anpassen

Für einen eindeutigen Reiserücktritt sollten insbesondere enthalten sein:

  • Reiseveranstalter,
  • Buchungsnummer,
  • Reiseziel,
  • Reisezeitraum,
  • betroffene Reisende,
  • klare Rücktrittserklärung,
  • gegebenenfalls besonderer Rücktrittsgrund und
  • Bitte um Abrechnung und Bestätigung.

Hinweis: Dieser Musterbrief ist eine allgemeine Vorlage und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Ob der Rücktritt kostenlos möglich ist oder welche Stornokosten entstehen, hängt vom konkreten Pauschalreisevertrag und den Umständen des Einzelfalls ab.

Reiserücktritt Musterbrief kostenlos herunterladen

Lade den kostenlosen Musterbrief als Word- oder PDF-Datei herunter und ergänze Reiseveranstalter, Buchungsnummer, Reisezeitraum, Rücktrittserklärung und gegebenenfalls deinen Rücktrittsgrund.

Häufige Fragen zum Reiserücktritt

Kann ich eine Pauschalreise jederzeit stornieren?

Ja. Vor Reisebeginn kann der Reisende nach § 651h BGB grundsätzlich jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Veranstalter kann jedoch eine angemessene Rücktrittsentschädigung verlangen.

Muss ich einen Grund für den Rücktritt nennen?

Für den normalen Rücktritt von einer Pauschalreise ist grundsätzlich kein besonderer Grund erforderlich. Für Versicherungsleistungen oder einen kostenfreien Rücktritt kann der Grund jedoch entscheidend sein.

Wie hoch sind die Stornokosten?

Das hängt insbesondere von den vereinbarten Rücktrittspauschalen, dem Zeitpunkt des Rücktritts sowie ersparten und anderweitig verwerteten Reiseleistungen ab.

Kann ich die Berechnung der Stornokosten verlangen?

Wird die Entschädigung individuell und nicht anhand einer vereinbarten Pauschale berechnet, muss der Reiseveranstalter ihre Höhe auf Verlangen begründen.

Wann kann ich kostenlos von einer Pauschalreise zurücktreten?

Das kann insbesondere bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe möglich sein, wenn diese die Durchführung der Reise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Der Veranstalter verliert nach dem Rücktritt grundsätzlich den Anspruch auf den vollen Reisepreis, kann aber eine berechtigte Rücktrittsentschädigung verlangen. Darüber hinaus gezahlte Beträge sind zurückzuerstatten.

Wie schnell muss der Veranstalter eine geschuldete Erstattung zahlen?

Eine infolge des Rücktritts geschuldete Erstattung muss nach § 651h BGB grundsätzlich unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erfolgen.

Kann ich statt einer Stornierung eine Ersatzperson schicken?

Bei einer Pauschalreise kann unter den Voraussetzungen des § 651e BGB eine andere Person in den Vertrag eintreten. Eine Erklärung spätestens sieben Tage vor Reisebeginn gilt jedenfalls als rechtzeitig.

Darf der Veranstalter für die Ersatzperson Gebühren verlangen?

Angemessene und tatsächlich durch die Vertragsübertragung entstandene Mehrkosten können verlangt werden. Der Veranstalter muss deren Höhe nachweisen.

Zahlt meine Reiserücktrittsversicherung immer die Stornokosten?

Nein. Die Versicherung leistet nur, wenn ein nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen versichertes Ereignis vorliegt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist Krankheit automatisch ein kostenloser Rücktrittsgrund?

Gegenüber dem Reiseveranstalter führt eine persönliche Erkrankung nicht automatisch zu einem kostenfreien Rücktritt nach § 651h Abs. 3 BGB. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann je nach Tarif jedoch eintreten.

Gilt § 651h BGB auch für ein einzeln gebuchtes Hotel?

Nicht automatisch. Die Vorschrift betrifft den Rücktritt von Pauschalreisen. Für separat gebuchte Hotels gelten insbesondere die jeweiligen Buchungs- und Vertragsbedingungen.

Gilt der Musterbrief auch für einen einzelnen Flug?

Die Vorlage ist primär für Pauschalreisen gedacht. Bei einem einzeln gebuchten Flug können andere Tarif- und Vertragsbedingungen gelten.

Wann sollte ich die Reise stornieren?

Steht fest, dass die Reise nicht angetreten wird, sollte nicht unnötig gewartet werden. Bei vielen Verträgen erhöhen sich die Stornokosten, je näher der Reisebeginn rückt.

Sollte ich eine Stornobestätigung verlangen?

Ja. Eine schriftliche Bestätigung mit Rücktrittsdatum, Buchungsnummer und Kostenabrechnung erleichtert die weitere Dokumentation und gegebenenfalls die Abrechnung mit einer Versicherung.

Kann ich die Word-Vorlage vollständig bearbeiten?

Ja. Reiseveranstalter, Buchungsdaten, Reisende, Rücktrittsgrund, Forderungen und weitere Angaben können individuell angepasst werden.

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