Hausratversicherung Schadensmeldung Vorlage (Word & PDF)

Kostenlose Vorlage zur Meldung von Hausratschäden – mit Schadenhergang, beschädigten oder gestohlenen Sachen, Belegen, Polizeiangaben und Anlagen.

Vorlage herunterladen

Mit unserer kostenlosen Hausratversicherung Schadensmeldung Vorlage kannst du einen Schaden an deinem Hausrat strukturiert bei deiner Versicherung melden. Die Vorlage hilft dir dabei, Versicherungsdaten, Schadenzeitpunkt, Schadenort, Schadenhergang, beschädigte oder gestohlene Gegenstände, Belege, Fotos und weitere wichtige Informationen übersichtlich zusammenzustellen.

Sie eignet sich beispielsweise für Schäden durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Feuer, Sturm, Hagel oder andere Ereignisse, soweit diese nach deinem individuellen Versicherungsvertrag abgesichert sind.

Welche Schäden tatsächlich versichert sind, hängt immer von deinem konkreten Tarif und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Gerade Elementargefahren wie Überschwemmung oder Starkregen sind nicht automatisch Bestandteil jeder Hausratversicherung.

Die Vorlage steht als Word- und PDF-Datei zur Verfügung. Die Word-Version kannst du direkt am Computer ausfüllen und an deinen Versicherungsfall anpassen. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen.

Wichtig

Melde einen größeren Schaden möglichst frühzeitig deinem Versicherer. Bei Einbruchdiebstahl solltest du zusätzlich die Polizei verständigen und eine möglichst vollständige Liste der gestohlenen beziehungsweise beschädigten Gegenstände erstellen.

Für welche Schäden eignet sich die Vorlage?

Die Schadensmeldung kann für verschiedene Arten von Hausratschäden angepasst werden.

Zum Beispiel für:

  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus nach Einbruch
  • Leitungswasserschaden
  • Brandschaden
  • Rauch- und Rußschaden
  • Sturmschaden
  • Hagelschaden
  • Blitzschaden
  • Überspannungsschaden, sofern mitversichert
  • Elementarschaden, sofern entsprechend versichert
  • Schäden an Möbeln
  • Schäden an Elektrogeräten
  • Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen

Was gehört in eine Hausrat-Schadensmeldung?

Je genauer die Angaben sind, desto leichter kann der Versicherer den Schaden prüfen.

Typische Bestandteile sind:

  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Versicherungsgesellschaft
  • Versicherungsnummer
  • Schadennummer, falls bereits vorhanden
  • Schadendatum
  • Uhrzeit oder ungefährer Zeitraum
  • Schadenort
  • Schadenart
  • Beschreibung des Schadenhergangs
  • bereits ergriffene Sofortmaßnahmen
  • beschädigte Gegenstände
  • gestohlene Gegenstände
  • geschätzte Schadenhöhe
  • Polizeiangaben bei Einbruch oder Diebstahl
  • Zeugen
  • Fotos und Videos
  • Kaufbelege und Rechnungen
  • Reparaturangebote
  • weitere Versicherungen
  • Bankverbindung

So verwendest du die Schadensmeldung

  1. Datei herunterladen: Nutze Word zum Bearbeiten oder PDF zum Ausdrucken.
  2. Versicherungsdaten eintragen: Ergänze Versicherer und Versicherungsnummer.
  3. Schadenzeitpunkt dokumentieren: Trage Datum, Uhrzeit und Schadenort ein.
  4. Schadenhergang beschreiben: Schildere möglichst sachlich, was passiert ist.
  5. Schaden begrenzen: Dokumentiere notwendige Sofortmaßnahmen.
  6. Gegenstände erfassen: Liste beschädigte, zerstörte oder gestohlene Sachen auf.
  7. Nachweise sammeln: Füge Fotos, Rechnungen, Seriennummern und Reparaturangebote bei.
  8. Polizei ergänzen: Bei Einbruch oder Diebstahl trägst du Aktenzeichen und Dienststelle ein.
  9. Unterlagen absenden: Übermittle die Schadensmeldung an deinen Versicherer.
  10. Kopien aufbewahren: Sichere Schadensmeldung und Anlagen für deine Unterlagen.

Beispiel für eine Schadensmeldung

Beispiel

Schadenart: Einbruchdiebstahl

Schadentag: 15. September 2026

Schadenort: versicherte Wohnung

Feststellung: gegen 19:30 Uhr nach Rückkehr nach Hause

Schaden: aufgebrochene Wohnungstür, gestohlener Laptop, Schmuck und Bargeld

Polizei: sofort verständigt

Nachweise: Fotos, Kaufbelege und Stehlgutliste beigefügt

Versicherungsnummer angeben

Die Versicherungsnummer hilft dem Versicherer, die Meldung schnell dem richtigen Vertrag zuzuordnen.

Du findest sie beispielsweise auf:

  • Versicherungsschein
  • Beitragsrechnung
  • Kundenportal
  • Versicherungs-App

Schadennummer ergänzen

Hast du den Schaden bereits telefonisch oder online gemeldet, wurde möglicherweise schon eine Schadennummer vergeben.

Diese kannst du in der schriftlichen Meldung ergänzen.

Schadendatum möglichst genau angeben

Trage ein, wann der Schaden eingetreten beziehungsweise festgestellt worden ist.

Ist der genaue Zeitpunkt unbekannt, kannst du einen Zeitraum angeben.

Beispiel

Die Wohnung wurde am 12. September 2026 um 08:00 Uhr verlassen. Der Einbruch wurde bei der Rückkehr am 14. September 2026 um 18:30 Uhr festgestellt.

Schadenort eindeutig beschreiben

Neben der Anschrift kann relevant sein, in welchem Bereich der Schaden entstanden ist.

Zum Beispiel:

  • Wohnzimmer
  • Küche
  • Schlafzimmer
  • Keller
  • Garage
  • Abstellraum

Hausrat und Gebäude unterscheiden

Die Hausratversicherung betrifft grundsätzlich bewegliche Sachen des Haushalts. Schäden am Gebäude selbst können dagegen in den Bereich einer Wohngebäudeversicherung fallen.

Beispiel

Ein beschädigter Fernseher kann Hausrat sein. Ein Schaden an einer fest zum Gebäude gehörenden Leitung oder Gebäudewand kann dagegen eher die Wohngebäudeversicherung betreffen.

Schadenhergang sachlich beschreiben

Beschreibe den Ablauf möglichst chronologisch und ohne Vermutungen, die du nicht sicher belegen kannst.

Hilfreiche Angaben sind:

  • was passiert ist
  • wann du den Schaden bemerkt hast
  • welcher Bereich betroffen ist
  • welche Ursache erkennbar war
  • welche Maßnahmen sofort getroffen wurden

Keine Ursache erfinden

Wenn du die genaue Ursache noch nicht kennst, kannst du dies ausdrücklich angeben.

Beispiel

Die Ursache des Wasseraustritts ist derzeit noch nicht abschließend festgestellt. Ein Installationsbetrieb wurde mit der Prüfung beauftragt.

Schadenminderung

Nach § 82 Versicherungsvertragsgesetz soll der Versicherungsnehmer nach Eintritt eines Versicherungsfalls nach Möglichkeit dafür sorgen, dass der Schaden nicht unnötig größer wird.

Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 82 VVG.

Typische Sofortmaßnahmen

Je nach Schaden können beispielsweise sinnvoll sein:

  • Wasserzufuhr abstellen
  • Strom abschalten, soweit erforderlich und gefahrlos möglich
  • Feuerwehr verständigen
  • Notdienst rufen
  • Fenster provisorisch sichern
  • gestohlene Zahlungskarten sperren
  • weitere Sachen vor Nässe schützen

Eigene Sicherheit geht vor

Begib dich zur Schadenminderung nicht selbst in Gefahr.

Bei Feuer, Strom, Gas oder anderen gefährlichen Situationen sollten Feuerwehr beziehungsweise geeignete Fachkräfte eingeschaltet werden.

Weisungen des Versicherers

§ 82 VVG sieht außerdem vor, dass zumutbare Weisungen des Versicherers beachtet beziehungsweise eingeholt werden sollen, wenn die Umstände dies gestatten.

Nicht sofort alles entsorgen

Beschädigte Gegenstände sollten möglichst nicht voreilig weggeworfen werden, wenn der Versicherer sie möglicherweise noch besichtigen möchte.

Tipp

Fotografiere beschädigte Gegenstände möglichst vor Reinigung, Reparatur oder Entsorgung. Ist eine sofortige Entsorgung aus Sicherheits- oder Hygienegründen notwendig, dokumentiere den Zustand vorher besonders sorgfältig.

Fotos und Videos anfertigen

Eine gute Bilddokumentation kann die Schadenprüfung erleichtern.

Fotografiere beispielsweise:

  • gesamten Schadenbereich
  • einzelne beschädigte Gegenstände
  • Einbruchspuren
  • aufgebrochene Türen
  • beschädigte Fenster
  • Wasserstände
  • Ruß- oder Brandschäden

Übersichts- und Detailfotos kombinieren

Übersichtsbilder zeigen den Zusammenhang, Detailbilder einzelne Beschädigungen.

Originaldateien aufbewahren

Bewahre nach Möglichkeit auch die ursprünglichen Foto- und Videodateien auf.

Liste beschädigter Gegenstände

Für jeden beschädigten oder zerstörten Gegenstand kannst du eine Tabellenzeile vorsehen.

Sinnvolle Angaben sind:

  • Gegenstand
  • Hersteller
  • Modell
  • Seriennummer
  • Kaufdatum
  • Kaufpreis
  • Schadenart
  • geschätzte Reparaturkosten

Beispiel für die Gegenstandsliste

Beispiel

Gegenstand: Notebook

Hersteller: Beispiel

Modell: Pro 15

Kaufdatum: 10.02.2025

Kaufpreis: 1.399 Euro

Schaden: durch Leitungswasser vollständig ausgefallen

Nachweis: Rechnung und Fotos vorhanden

Kaufbelege beifügen

Kaufbelege können die Anschaffung und den Wert eines Gegenstands dokumentieren.

Geeignet können sein:

  • Rechnungen
  • Kassenbons
  • Bestellbestätigungen
  • Kontoauszüge
  • Garantienachweise

Fehlender Kaufbeleg bedeutet nicht automatisch fehlender Nachweis

Ist keine Rechnung mehr vorhanden, können gegebenenfalls andere Informationen helfen.

Zum Beispiel:

  • Fotos vor dem Schaden
  • Produktbezeichnung
  • Seriennummer
  • Kontoauszug
  • Zeugen

Seriennummern dokumentieren

Bei elektronischen Geräten erleichtern Seriennummern die eindeutige Identifizierung.

Das gilt insbesondere für:

  • Laptops
  • Tablets
  • Smartphones
  • Kameras
  • Fernseher

Einbruchdiebstahl sofort melden

Bei einem Einbruch sollten Polizei und Versicherung möglichst schnell verständigt werden.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt ausdrücklich eine unverzügliche Meldung an beide Stellen.

Polizei nicht erst nach Tagen informieren

Die Polizei sollte möglichst zeitnah Gelegenheit erhalten, Spuren zu sichern und den Tatort aufzunehmen.

Tatort möglichst nicht verändern

Nach einem Einbruch solltest du den Schadenbereich möglichst nicht unnötig verändern, bevor Polizei beziehungsweise Versicherer ihn dokumentieren konnten.

Notwendige Sicherungsmaßnahmen bleiben davon natürlich unberührt.

Aktenzeichen der Polizei

Nach der Anzeige erhältst du in der Regel ein Akten- beziehungsweise Vorgangszeichen.

Dieses kannst du dem Versicherer mitteilen.

Polizeidienststelle eintragen

Die Vorlage enthält Platz für:

  • Dienststelle
  • Datum der Anzeige
  • Aktenzeichen
  • Ansprechpartner, soweit bekannt

Stehlgutliste erstellen

Bei Einbruch oder Diebstahl ist eine möglichst vollständige Liste der entwendeten Gegenstände besonders wichtig.

Die Verbraucherzentrale bezeichnet diese Aufstellung als Stehlgutliste und empfiehlt, sie sowohl bei der Polizei als auch beim Versicherer einzureichen.

Was gehört auf die Stehlgutliste?

Für jeden gestohlenen Gegenstand solltest du möglichst erfassen:

  • genaue Bezeichnung
  • Marke
  • Modell
  • Seriennummer
  • Kaufdatum
  • Kaufpreis
  • Wiederbeschaffungswert, soweit bekannt
  • besondere Merkmale

Beispiel Stehlgutliste

Beispiel

Gegenstand: Laptop

Marke/Modell: MusterBook Pro 14

Seriennummer: MBP123456

Kaufdatum: 06.03.2026

Kaufpreis: 1.799 Euro

Besonderheiten: silberfarben, kleine Beschädigung links am Gehäuse

Stehlgutliste vollständig ergänzen

Entdeckst du später, dass weitere Gegenstände fehlen, solltest du die Liste bei Polizei und Versicherung entsprechend ergänzen.

Wertgegenstände besonders dokumentieren

Bei Schmuck, Uhren, Sammlungen oder anderen Wertgegenständen können besonders genaue Nachweise erforderlich sein.

Hilfreich sind beispielsweise:

  • Fotos
  • Rechnungen
  • Zertifikate
  • Expertisen
  • Serien- oder Identifikationsnummern

Schmuck beschreiben

Bei Schmuck solltest du beispielsweise angeben:

  • Material
  • Steine
  • Marke
  • Größe
  • Gravur
  • besondere Merkmale

Bargeld angeben

Wurde Bargeld gestohlen, solltest du die Höhe möglichst nachvollziehbar angeben.

Beachte, dass für Bargeld und bestimmte Wertsachen tarifabhängige Entschädigungsgrenzen gelten können.

Zahlungskarten sofort sperren

Sind Bank- oder Kreditkarten gestohlen worden, sollten sie möglichst schnell gesperrt werden.

Ausweisdokumente melden

Bei gestohlenen Ausweisdokumenten können zusätzlich Meldungen bei zuständigen Behörden erforderlich sein.

Schlüssel gestohlen

Wurden Wohnungs- oder Hausschlüssel gestohlen, sollte geprüft werden, ob ein Austausch von Schließzylindern erforderlich ist.

Versicherer über Sicherungsmaßnahmen informieren

Notwendige Kosten solltest du dokumentieren und Belege aufbewahren.

Einbruchspuren fotografieren

Fotografiere beispielsweise:

  • Hebelspuren
  • beschädigte Schlösser
  • zerbrochene Fenster
  • aufgebrochene Schränke

Einbruch und einfacher Diebstahl unterscheiden

Nicht jeder Verlust eines Gegenstands ist automatisch ein versicherter Einbruchdiebstahl.

Ob Versicherungsschutz besteht, hängt von Ereignis und Vertragsbedingungen ab.

Trickdiebstahl

Auch Trickdiebstahl ist nicht automatisch in jedem Hausrattarif versichert.

Prüfe daher die Versicherungsbedingungen.

Vandalismus

Vandalismusschäden nach einem Einbruch können je nach Versicherungsbedingungen zum versicherten Umfang gehören.

Leitungswasserschaden

Bei einem Leitungswasserschaden sollte zunächst versucht werden, weiteren Wasseraustritt zu stoppen, soweit dies gefahrlos möglich ist.

Dokumentiere beispielsweise:

  • betroffene Räume
  • Wasserhöhe
  • durchfeuchtete Möbel
  • beschädigte Elektronik
  • Ursache, soweit bekannt

Wasserzufuhr abstellen

Wenn möglich und sicher, kann das Absperren der Wasserzufuhr weitere Schäden verhindern.

Notdienst

Bei dringenden Schäden kann ein Installations- oder Notdienst erforderlich sein.

Bewahre Rechnung und Einsatzbericht auf.

Leckortung

Ist die Ursache unklar, kann eine professionelle Leckortung erforderlich werden.

Gebäudeschaden separat dokumentieren

Bei Leitungswasser können gleichzeitig Hausrat und Gebäude betroffen sein.

Dokumentiere beide Bereiche getrennt.

Brandschaden

Nach einem Brand können neben Feuer auch Rauch, Ruß oder Löschwasser den Hausrat beschädigen.

Feuerwehrbericht

Ist die Feuerwehr im Einsatz gewesen, können Einsatzdaten oder Berichte für die Schadenbearbeitung hilfreich sein.

Ruß nicht vorschnell reinigen

Bei größeren Brandschäden sollte eine Reinigung gegebenenfalls mit Versicherer und Fachbetrieb abgestimmt werden.

Elektrische Geräte

Beschädigte elektrische Geräte sollten nach Feuer oder Wassereinwirkung nicht ungeprüft wieder eingeschaltet werden.

Sturm- und Hagelschäden

Bei Sturm oder Hagel kann beispielsweise Hausrat durch eindringendes Wasser beschädigt werden.

Dokumentiere:

  • beschädigte Sachen
  • betroffenen Raum
  • Eintrittsstelle
  • Datum und Uhrzeit

Sturmdefinition kann tarifabhängig sein

Versicherungsbedingungen enthalten regelmäßig konkrete Voraussetzungen für Sturmschäden.

Prüfe daher deinen Vertrag.

Elementarschäden

Schäden durch beispielsweise Überschwemmung oder Starkregen sind nicht automatisch Bestandteil jeder normalen Hausratversicherung.

Hierfür kann ein zusätzlicher Elementarschutz erforderlich sein.

Wichtig

Gib in der Schadensmeldung den tatsächlichen Schadenhergang an, ohne selbst vorschnell festzulegen, welche Versicherungsdeckung greifen muss. Die Deckungsprüfung übernimmt der Versicherer anhand deines Vertrags.

Beschädigte Gegenstände reparieren lassen

Bei reparierbaren Gegenständen kann ein Kostenvoranschlag sinnvoll sein.

Größere Reparaturen solltest du gegebenenfalls vorher mit dem Versicherer abstimmen.

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag kann insbesondere enthalten:

  • Gegenstand
  • Art des Schadens
  • Reparaturumfang
  • voraussichtliche Kosten

Totalschaden

Ist eine Reparatur wirtschaftlich oder technisch nicht möglich, kann dies durch einen Fachbetrieb dokumentiert werden.

Wiederbeschaffung nicht vorschnell vornehmen

Bei größeren Positionen kann es sinnvoll sein, vor der Ersatzbeschaffung mit dem Versicherer zu klären, welche Nachweise benötigt werden.

Wiederbeschaffungswert

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Hausratversicherung bei versicherten Schäden grundsätzlich häufig den Betrag ersetzt, der zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Gegenstands zu heutigen Preisen erforderlich ist. Maßgeblich bleiben jedoch die jeweiligen Vertragsbedingungen.

Alter Gegenstand bedeutet nicht automatisch ursprünglicher Kaufpreis

Kaufpreis und heutiger Wiederbeschaffungspreis können voneinander abweichen.

Unterversicherung

Je nach Vertragsgestaltung kann auch eine vereinbarte Versicherungssumme beziehungsweise ein Unterversicherungsverzicht relevant sein.

Prüfe deinen Versicherungsschein.

Selbstbeteiligung

Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei der Regulierung entsprechend den Vertragsbedingungen berücksichtigt.

Zeugen

Gab es Personen, die das Ereignis beobachtet oder den Schaden unmittelbar danach gesehen haben, kannst du deren Kontaktdaten angeben.

Zeugenangaben sachlich halten

Trage nur Personen ein, die tatsächlich etwas zum Schadenhergang beitragen können.

Dritte als Schadenverursacher

Ist möglicherweise eine andere Person oder ein Unternehmen für den Schaden verantwortlich, solltest du dies dem Versicherer mitteilen.

Zum Beispiel:

  • Handwerker
  • Nachbar
  • Vermieter
  • Hausverwaltung

Keine Schuldfrage vorschnell abschließend bewerten

Beschreibe zunächst die bekannten Tatsachen.

Die rechtliche Verantwortlichkeit kann später geprüft werden.

Andere Versicherungen

Je nach Schaden können mehrere Versicherungen betroffen sein.

Zum Beispiel:

  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Haftpflichtversicherung eines Dritten

Doppelregulierung vermeiden

Ein Schaden darf nicht mehrfach in voller Höhe ersetzt werden.

Gib daher an, wenn bereits ein anderer Versicherer eingeschaltet wurde.

Mietwohnung

Bei Schäden in einer Mietwohnung kann neben dem eigenen Hausrat auch Eigentum des Vermieters betroffen sein.

Vermieter informieren

Bei Gebäudeschäden sollte der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung möglichst früh informiert werden.

Eigener Hausrat getrennt erfassen

Liste deine beschädigten beweglichen Gegenstände separat von Schäden an Wänden, Böden oder fest eingebauten Bestandteilen auf.

Keller und Garage

Hausrat kann je nach Vertrag auch in bestimmten Nebenräumen versichert sein.

Prüfe jedoch die konkreten Versicherungsbedingungen und Entschädigungsgrenzen.

Fahrräder

Für Fahrraddiebstahl können besondere Voraussetzungen, Zusatzbausteine oder Entschädigungsgrenzen gelten.

Fahrrad eindeutig beschreiben

Hilfreich sind:

  • Hersteller
  • Modell
  • Rahmennummer
  • Farbe
  • Kaufpreis
  • Kaufdatum

Wertgegenstandsgrenzen

Für Schmuck, Bargeld und andere Wertsachen können im Versicherungsvertrag besondere Entschädigungsgrenzen vorgesehen sein.

Aufbewahrung kann relevant sein

Bei besonders wertvollen Sachen kann auch die Art der Aufbewahrung eine Rolle spielen.

Vorschäden angeben

War ein Gegenstand bereits vor dem Ereignis beschädigt, sollte dies wahrheitsgemäß angegeben werden.

Keine Schäden hinzufügen, die nicht entstanden sind

Die Schadensmeldung sollte ausschließlich tatsächlich entstandene Schäden enthalten.

Geschätzte Gesamtschadenhöhe

Wenn noch nicht alle Rechnungen oder Kostenvoranschläge vorliegen, kann zunächst eine vorläufige Schätzung angegeben werden.

Beispiel

Die derzeit geschätzte Schadenhöhe beträgt etwa 8.000 Euro. Eine abschließende Aufstellung folgt nach Eingang der noch ausstehenden Kostenvoranschläge.

Vorläufige und endgültige Schadensliste unterscheiden

Gerade bei größeren Schäden kann die Liste später ergänzt werden.

Schadensmeldung zunächst nicht unnötig verzögern

Du musst nicht zwingend auf den letzten Beleg warten, bevor du überhaupt Kontakt mit der Versicherung aufnimmst.

Anlagen nummerieren

Bei umfangreichen Schadensfällen kann eine nummerierte Anlagenliste hilfreich sein.

Zum Beispiel:

  • Anlage 1 – Fotos Schadenbereich
  • Anlage 2 – Gegenstandsliste
  • Anlage 3 – Kaufbelege
  • Anlage 4 – Polizeianzeige
  • Anlage 5 – Kostenvoranschlag

Dateien sinnvoll benennen

Bei elektronischer Übermittlung kannst du Dateien beispielsweise so benennen:

  • 01-schadensfotos.pdf
  • 02-stehlgutliste.pdf
  • 03-rechnungen.pdf
  • 04-polizeianzeige.pdf

Originalbelege aufbewahren

Versende bei einer digitalen Meldung möglichst zunächst Kopien beziehungsweise Scans und bewahre Originalunterlagen auf.

Bankverbindung

Eine Bankverbindung kann angegeben werden, wenn der Versicherer sie für eine Auszahlung benötigt.

Kontoinhaber angeben

Weicht der Kontoinhaber vom Versicherungsnehmer ab, sollte dies kenntlich gemacht werden.

Kontaktmöglichkeiten

Gib eine aktuelle Telefonnummer und E-Mail-Adresse an, damit Rückfragen schnell geklärt werden können.

Erreichbarkeit bei größerem Schaden

Bei einem erheblichen Schaden kann eine schnelle Abstimmung mit Sachbearbeiter oder Gutachter notwendig sein.

Gutachter oder Sachverständiger

Der Versicherer kann bei größeren Schäden einen Gutachter oder Sachverständigen einsetzen.

Schadenstelle zugänglich halten

Soweit möglich, solltest du eine Besichtigung ermöglichen und den Zustand dokumentiert erhalten.

Reparaturen vor Besichtigung

Dringende Sicherungsmaßnahmen können notwendig sein. Größere endgültige Reparaturen sollten jedoch gegebenenfalls zunächst abgestimmt werden.

Notmaßnahmen dokumentieren

Bewahre Rechnungen für notwendige Sofortmaßnahmen auf.

§ 83 VVG – Aufwendungsersatz

§ 83 VVG enthält Regelungen zum Ersatz bestimmter Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens den Umständen nach für geboten halten durfte.

Den Gesetzestext findest du unter § 83 VVG.

Keine Garantie für Kostenerstattung

Ob eine konkrete Maßnahme oder Rechnung erstattet wird, hängt vom Einzelfall und Versicherungsvertrag ab.

Versicherungsbedingungen beachten

Neben dem Versicherungsvertragsgesetz sind deine individuellen Versicherungsbedingungen wichtig.

Darin können insbesondere geregelt sein:

  • versicherte Gefahren
  • Ausschlüsse
  • Obliegenheiten
  • Selbstbeteiligung
  • Entschädigungsgrenzen
  • Nachweispflichten

Schaden möglichst wahrheitsgemäß und vollständig melden

Unrichtige oder bewusst unvollständige Angaben können die Schadenregulierung erheblich beeinträchtigen.

Nachfragen des Versicherers beantworten

Der Versicherer kann zusätzliche Informationen und Belege anfordern, soweit diese zur Prüfung des Versicherungsfalls benötigt werden.

Schriftliche Kommunikation aufbewahren

Speichere beispielsweise:

  • E-Mails
  • Schreiben
  • Schadennummer
  • Uploadbestätigungen
  • Gesprächsnotizen

Telefonate kurz dokumentieren

Notiere nach wichtigen Telefonaten:

  • Datum
  • Uhrzeit
  • Ansprechpartner
  • wesentliche Aussagen

Fristen beachten

Reagiert der Versicherer mit konkreten Anforderungen oder Fristen, solltest du diese möglichst beachten beziehungsweise bei Problemen rechtzeitig Rücksprache halten.

Schadensmeldung nicht mit Schuldanerkenntnis verwechseln

Eine Schadensmeldung dient zunächst dazu, den Versicherungsfall zu dokumentieren und prüfen zu lassen.

Unklarheiten offen angeben

Ist eine Information noch nicht bekannt, kannst du dies kenntlich machen und später ergänzen.

Versicherung Schadensmeldung allgemein

Für einen Schaden, der nicht speziell die Hausratversicherung betrifft, kannst du auch unsere Versicherung Schadensmeldung Vorlage verwenden.

Kfz-Schaden

Bei einem Verkehrsunfall oder Fahrzeugschaden ist dagegen unsere Kfz Schadensmeldung Vorlage besser auf die benötigten Fahrzeug- und Unfallangaben zugeschnitten.

Typische Fehler bei der Hausrat-Schadensmeldung

Eine unvollständige Dokumentation kann Rückfragen und Verzögerungen verursachen.

  • Schaden zu spät gemeldet: Versicherer erfährt erst lange nach dem Ereignis davon.
  • keine Fotos: Schaden wurde beseitigt, bevor er dokumentiert wurde.
  • Gegenstände entsorgt: eine Besichtigung ist nicht mehr möglich.
  • Stehlgutliste unvollständig: Marke, Modell oder Wert fehlen.
  • Polizei nicht informiert: Einbruchdiebstahl wurde nicht zeitnah angezeigt.
  • keine Kaufnachweise: vorhandene Rechnungen werden nicht beigefügt.
  • Hausrat und Gebäude vermischt: unterschiedliche Schäden werden nicht getrennt.
  • Schadenursache geraten: Vermutungen werden als sichere Tatsachen dargestellt.
  • keine Sofortmaßnahmen: der Schaden vergrößert sich unnötig.
  • Originalunterlagen verloren: es existiert keine eigene Kopie mehr.

Checkliste nach einem Hausratschaden

Nach einem Schaden kannst du dich an folgender Checkliste orientieren:

  • Ist die Gefahrenstelle gesichert?
  • Wurde weiterer Schaden soweit möglich verhindert?
  • Ist der Versicherer informiert?
  • Ist bei Einbruch oder Straftat die Polizei informiert?
  • Wurden Fotos und Videos erstellt?
  • Ist der Schadenhergang dokumentiert?
  • Sind beschädigte Sachen aufgelistet?
  • Ist bei Einbruch eine Stehlgutliste erstellt?
  • Sind Kaufbelege und Rechnungen vorhanden?
  • Sind Seriennummern erfasst?
  • Sind Notdienstrechnungen gesichert?
  • Wurden Zeugen notiert?
  • Wurden andere betroffene Versicherungen angegeben?
  • Sind alle Anlagen kopiert oder gespeichert?

Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?

Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.

  • Word: ideal, um Schadenhergang, Gegenstandslisten, Polizeidaten und Anlagen direkt am Computer zu ergänzen.
  • PDF: praktisch zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen nach einem Schaden.

Hausrat-Schadensmeldung individuell anpassen

Ein kleiner Wasserschaden an einem einzelnen Möbelstück benötigt deutlich weniger Angaben als ein größerer Einbruch mit zahlreichen entwendeten Wertgegenständen oder ein Brand mit umfangreicher Schadenliste.

Die Vorlage ist deshalb eine allgemeine Arbeitshilfe. Welche Unterlagen dein Versicherer tatsächlich benötigt und welche Schäden versichert sind, richtet sich nach deinem individuellen Versicherungsvertrag und dem konkreten Schadenfall.

Hausratversicherung Schadensmeldung kostenlos herunterladen

Lade die kostenlose Hausratversicherung Schadensmeldung als Word- oder PDF-Datei herunter und dokumentiere Schadenhergang, beschädigte oder gestohlene Gegenstände, Belege, Polizeiangaben und weitere Anlagen übersichtlich.

Häufige Fragen zur Hausratversicherung Schadensmeldung

Wann sollte ich einen Hausratschaden melden?

Einen Versicherungsfall solltest du möglichst frühzeitig deinem Versicherer melden und die vertraglichen Melde- und Mitwirkungspflichten beachten. Bei Einbruchdiebstahl sollte zusätzlich die Polizei zeitnah verständigt werden.

Muss ich einen Einbruch bei der Polizei melden?

Bei Einbruchdiebstahl solltest du den Vorfall unverzüglich der Polizei melden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, Polizei und Versicherer möglichst schnell mit einer Stehlgutliste über die gestohlenen beziehungsweise beschädigten Gegenstände zu versorgen.

Was ist eine Stehlgutliste?

Eine Stehlgutliste ist eine möglichst genaue Aufstellung der bei einem Einbruch oder Diebstahl entwendeten Gegenstände. Sie kann Angaben zu Marke, Modell, Seriennummer, Kaufdatum, Wert und besonderen Merkmalen enthalten.

Brauche ich für jeden Gegenstand eine Rechnung?

Kaufbelege sind sehr hilfreich, aber nicht immer für jeden älteren Gegenstand vorhanden. Je nach Einzelfall können auch Fotos, Kontoauszüge, Seriennummern oder andere Nachweise zur Dokumentation beitragen.

Darf ich beschädigte Gegenstände sofort wegwerfen?

Beschädigte Gegenstände solltest du möglichst nicht vorschnell entsorgen, solange der Versicherer sie eventuell noch besichtigen möchte. Ist eine sofortige Entsorgung aus Sicherheits- oder Hygienegründen notwendig, sollte der Zustand vorher sorgfältig dokumentiert werden.

Muss ich versuchen, den Schaden zu begrenzen?

Ja. § 82 VVG verpflichtet Versicherungsnehmer grundsätzlich dazu, nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Dabei musst du dich selbstverständlich nicht selbst in Gefahr bringen.

Was sollte ich bei einem Wasserschaden zuerst tun?

Soweit gefahrlos möglich, solltest du weiteren Wasseraustritt stoppen beziehungsweise die Wasserzufuhr abstellen, den Schaden dokumentieren und bei Bedarf einen Notdienst sowie den Versicherer verständigen.

Was ist bei Wertgegenständen wichtig?

Schmuck, Uhren und andere wertvolle Sachen sollten möglichst genau mit Fotos, Rechnungen, Zertifikaten, besonderen Merkmalen und gegebenenfalls Identifikationsnummern dokumentiert werden. Im Vertrag können besondere Entschädigungsgrenzen gelten.

Zahlt die Hausratversicherung auch bei Überschwemmung?

Nicht automatisch. Schäden durch bestimmte Naturgefahren wie Überschwemmung oder Starkregen können einen zusätzlichen Elementarschutz voraussetzen. Entscheidend sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Was ist der Unterschied zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung?

Die Hausratversicherung betrifft grundsätzlich bewegliche Sachen des Haushalts. Die Wohngebäudeversicherung betrifft dagegen typischerweise das Gebäude und fest damit verbundene Bestandteile. Bei einem Ereignis können beide Versicherungen betroffen sein.

Kann ich einen noch nicht vollständig bezifferten Schaden schon melden?

Ja. Du kannst den Versicherer zunächst über den Schaden informieren und deutlich machen, dass eine vollständige Schadenaufstellung oder weitere Belege noch nachgereicht werden. Folge dabei den konkreten Anforderungen deines Versicherers.

Kann ich die Hausratversicherung Schadensmeldung Vorlage bearbeiten?

Ja. Die Word-Version lässt sich vollständig an Schadenart, Gegenstände, Polizeiangaben, Zeugen, Schadenhöhe und Anlagen anpassen.

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