Schadensmeldung Versicherung Vorlage (Word & PDF)
Kostenlose Vorlage zur Meldung eines Versicherungsfalls – mit Angaben zu Schaden, Hergang, beschädigten Sachen, Zeugen, Belegen und Schadenhöhe.
Vorlage herunterladen
Mit unserer kostenlosen Schadensmeldung Versicherung Vorlage kannst du einen Versicherungsfall strukturiert dokumentieren und deinem Versicherer die wichtigsten Angaben übermitteln. Die Vorlage eignet sich beispielsweise für Sach-, Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtschäden und lässt sich an den jeweiligen Versicherungsvertrag anpassen.
Erfasst werden unter anderem Versicherungsnummer, Schadendatum, Schadenort, Schadenhergang, beschädigte Gegenstände, geschätzte Schadenhöhe, Zeugen sowie vorhandene Fotos, Rechnungen und weitere Nachweise.
Die Vorlage steht als Word- und PDF-Datei zur Verfügung. Die Word-Version kannst du direkt am Computer ausfüllen und ergänzen. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und handschriftlichen Eintragen.
Wann wird eine Schadensmeldung benötigt?
Eine Schadensmeldung informiert den Versicherer darüber, dass ein Ereignis eingetreten ist, aus dem möglicherweise ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag entsteht.
Typische Beispiele sind:
- Wasserschaden in Wohnung oder Haus
- Sturmschaden am Gebäude
- Einbruch oder Diebstahl
- beschädigter Hausrat
- Haftpflichtschaden gegenüber einer anderen Person
- versehentlich beschädigtes fremdes Eigentum
- Leitungswasserschaden
- Brand- oder Rauchschaden
- bestimmte Elektronik- oder Geräteschäden
Ob der konkrete Schaden tatsächlich versichert ist, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen.
Was gehört in eine Schadensmeldung?
Eine gute Schadensmeldung sollte dem Versicherer ermöglichen, das Ereignis möglichst schnell einzuordnen.
Typischerweise werden folgende Angaben benötigt:
- Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
- Versicherungsgesellschaft
- Versicherungs- oder Vertragsnummer
- Datum und Uhrzeit des Schadens
- Schadenort
- Art des Schadens
- Beschreibung des Schadenhergangs
- beschädigte oder verlorene Gegenstände
- geschätzte Schadenhöhe
- beteiligte Personen
- Zeugen
- bereits durchgeführte Sofortmaßnahmen
- Fotos und sonstige Belege
So verwendest du die Schadensmeldung Vorlage
- Datei herunterladen: Wähle Word oder PDF.
- Versicherungsdaten eintragen: Ergänze Gesellschaft und Versicherungsnummer.
- Schadendaten erfassen: Trage Datum, Uhrzeit und Schadenort ein.
- Hergang beschreiben: Schilder den Ablauf sachlich und chronologisch.
- Schäden auflisten: Erfasse beschädigte, zerstörte oder verlorene Sachen.
- Schadenhöhe schätzen: Gib einen vorläufigen Betrag an, soweit möglich.
- Zeugen ergänzen: Trage vorhandene Kontaktdaten ein.
- Beweise sichern: Füge Fotos, Rechnungen und weitere Nachweise bei.
- Schaden melden: Übermittle die Unterlagen möglichst zeitnah an den Versicherer.
- Unterlagen aufbewahren: Speichere eine Kopie der Meldung und aller Anlagen.
Beispiel für eine Schadensmeldung
Versicherungsnummer: VS-123456789
Schadendatum: 14. September 2026
Schadenort: Musterstraße 10, 90402 Nürnberg
Schadenart: Leitungswasserschaden
Schadenhergang: Am Morgen wurde in der Küche Wasser auf dem Boden festgestellt. Als Ursache wurde eine undichte Verbindung unterhalb der Spüle festgestellt. Die Wasserzufuhr wurde unmittelbar abgestellt. Betroffen sind der Küchenboden und ein Unterschrank.
Sofortmaßnahmen: Wasserzufuhr geschlossen, ausgetretenes Wasser aufgenommen und Installationsbetrieb verständigt.
Anlagen: Fotos des Schadens, Rechnung des Installateurs und Kaufbeleg des beschädigten Schranks.
Schaden möglichst zeitnah melden
Nach § 30 Versicherungsvertragsgesetz ist der Eintritt des Versicherungsfalls grundsätzlich unverzüglich anzuzeigen, nachdem der Versicherungsnehmer davon Kenntnis erlangt hat.
Deshalb solltest du mit einer Schadensmeldung nicht unnötig warten.
Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 30 VVG.
Was bedeutet „unverzüglich“?
„Unverzüglich“ bedeutet rechtlich nicht zwingend „innerhalb weniger Minuten“. Gemeint ist vielmehr ein Handeln ohne schuldhaftes Zögern.
Bei einem Versicherungsfall sollte die Meldung daher erfolgen, sobald dies unter den jeweiligen Umständen vernünftigerweise möglich ist.
Versicherungsbedingungen zusätzlich prüfen
Neben dem Versicherungsvertragsgesetz können dein Vertrag und die Versicherungsbedingungen weitere Obliegenheiten oder konkrete Meldewege vorsehen.
Prüfe deshalb insbesondere:
- Versicherungsschein
- Versicherungsbedingungen
- Schadenhotline
- Online-Schadenportal
- vertragliche Meldefristen
Schadenhergang sachlich beschreiben
Der Schadenhergang gehört zu den wichtigsten Bestandteilen einer Schadensmeldung.
Beschreibe möglichst:
- was passiert ist
- wann es passiert ist
- wo es passiert ist
- wie der Schaden bemerkt wurde
- welche Sachen betroffen sind
- welche Maßnahmen anschließend erfolgt sind
Die Beschreibung sollte sachlich bleiben und sich auf Tatsachen konzentrieren.
Keine Vermutungen als Tatsachen darstellen
Wenn die genaue Ursache noch nicht feststeht, sollte dies auch so formuliert werden.
Die genaue Ursache des Wasseraustritts ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Nach erster Einschätzung könnte eine undichte Rohrverbindung betroffen sein.
Das ist besser, als eine ungeklärte Ursache bereits als sicher feststehende Tatsache darzustellen.
Datum und Uhrzeit angeben
Notiere möglichst genau:
- Zeitpunkt des Ereignisses
- Zeitpunkt der Entdeckung
- Zeitpunkt erster Maßnahmen
Wenn die genaue Uhrzeit unbekannt ist, kannst du einen ungefähren Zeitraum angeben.
Schadenort genau beschreiben
Bei Immobilien sollte neben der Adresse auch angegeben werden, welcher Bereich betroffen ist.
Schadenort: Musterstraße 10, 1. Obergeschoss, Badezimmer und angrenzender Flur.
Fotos vom Schaden machen
Fotos können helfen, Zustand und Umfang eines Schadens zu dokumentieren.
Fotografiere nach Möglichkeit:
- Gesamtansicht des Schadenorts
- betroffene Gegenstände
- Detailaufnahmen
- mögliche Schadenursache
- Spuren des Ereignisses
Bei dringenden Sicherungsmaßnahmen sollte die Gefahrenabwehr allerdings Vorrang vor einer perfekten Fotodokumentation haben.
Beschädigte Gegenstände auflisten
Bei einem Sachschaden solltest du möglichst genau festhalten, welche Gegenstände betroffen sind.
Sinnvolle Angaben sind:
- Bezeichnung
- Hersteller
- Modell
- Kaufdatum
- Kaufpreis
- ungefähres Alter
- Art der Beschädigung
- vorhandene Kaufbelege
Beispiel für eine Schadenliste
Gegenstand: Küchenunterschrank
Kaufjahr: 2023
Kaufpreis: 490 Euro
Beschädigung: Seitenwand und Sockel durch Wasser aufgequollen
Nachweis: Rechnung vorhanden
Schadenhöhe zunächst schätzen
Unmittelbar nach einem Schaden steht die endgültige Schadenhöhe häufig noch nicht fest.
Du kannst deshalb zunächst eine vorläufige Schätzung angeben und darauf hinweisen, dass weitere Rechnungen oder Kostenvoranschläge nachgereicht werden.
Die Schadenhöhe kann derzeit noch nicht abschließend beziffert werden. Nach erster Einschätzung liegt sie bei etwa 2.000 bis 2.500 Euro. Kostenvoranschläge werden nachgereicht.
Rechnungen und Kaufbelege sammeln
Kaufbelege können helfen, Eigentum, Alter und ursprünglichen Wert beschädigter Gegenstände nachzuweisen.
Mögliche Nachweise sind:
- Rechnungen
- Kassenbons
- Bestellbestätigungen
- Kontoauszüge
- Garantienachweise
- alte Fotos
- Produktunterlagen
Kein Kaufbeleg mehr vorhanden?
Fehlt eine Originalrechnung, bedeutet dies nicht automatisch, dass überhaupt keine Regulierung möglich ist.
Andere Nachweise können im Einzelfall ebenfalls hilfreich sein.
Teile dem Versicherer möglichst genau mit, wann und wo der Gegenstand gekauft wurde und welche Unterlagen noch vorhanden sind.
Der Versicherer darf weitere Auskünfte verlangen
Nach § 31 VVG kann der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls Informationen verlangen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs seiner Leistungspflicht erforderlich sind.
Auch Belege können verlangt werden, soweit deren Beschaffung dem Versicherungsnehmer billigerweise zugemutet werden kann.
Den Gesetzestext findest du unter § 31 VVG.
Fragen des Versicherers vollständig beantworten
Nach der ersten Schadensmeldung können Rückfragen folgen.
Typische Fragen betreffen:
- genauen Schadenhergang
- Schadenursache
- Eigentumsverhältnisse
- Anschaffungszeitpunkt
- frühere Schäden
- weitere Versicherungen
- Reparaturkosten
Beantworte Fragen wahrheitsgemäß und so vollständig, wie es dir möglich ist.
Schadenminderung beachten
Bei Sachversicherungen verpflichtet § 82 VVG den Versicherungsnehmer grundsätzlich dazu, nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
Das bedeutet: Ein bereits eingetretener Schaden sollte nicht unnötig größer werden.
Typische Sofortmaßnahmen
Je nach Schaden können beispielsweise folgende Maßnahmen sinnvoll sein:
- Wasserzufuhr abstellen
- Stromversorgung bei Gefahr unterbrechen
- Feuerwehr verständigen
- Fenster oder Türen provisorisch sichern
- Gegenstände aus einem Gefahrenbereich entfernen
- weitere Wasserausbreitung verhindern
- Notreparaturen durchführen lassen
Dabei solltest du dich selbstverständlich nicht selbst in Gefahr bringen.
Weisungen des Versicherers berücksichtigen
§ 82 VVG sieht außerdem vor, dass zumutbare Weisungen des Versicherers befolgt beziehungsweise – soweit die Umstände dies gestatten – eingeholt werden sollen.
Bei größeren Schäden kann es deshalb sinnvoll sein, vor umfangreichen Reparatur- oder Entsorgungsmaßnahmen zunächst mit dem Versicherer Rücksprache zu halten.
Notmaßnahmen müssen häufig sofort erfolgen
Besteht die Gefahr, dass sich der Schaden ohne sofortiges Handeln erheblich vergrößert, solltest du notwendige Sicherungsmaßnahmen nicht nur deshalb unterlassen, weil der Versicherer gerade nicht erreichbar ist.
Dokumentiere solche Maßnahmen möglichst gut.
Beschädigte Gegenstände nicht vorschnell entsorgen
Der Versicherer kann ein Interesse daran haben, beschädigte Gegenstände selbst zu besichtigen oder durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen.
Deshalb solltest du beschädigte Sachen nach Möglichkeit nicht sofort entsorgen.
Ausnahmen können beispielsweise bestehen, wenn:
- Gesundheitsgefahr besteht
- Verderb droht
- behördliche Vorgaben bestehen
- eine Aufbewahrung objektiv unzumutbar ist
Fotos und sonstige Dokumentation sind in solchen Fällen besonders wichtig.
Reparaturen nicht unnötig vorwegnehmen
Bei größeren Schäden kann der Versicherer zunächst einen Gutachter oder Sachverständigen einschalten wollen.
Deshalb solltest du – soweit keine dringende Schadenminderung erforderlich ist – größere Reparaturen möglichst mit dem Versicherer abstimmen.
Kostenvoranschlag einholen
Bei reparierbaren Schäden kann ein Kostenvoranschlag helfen, die voraussichtliche Schadenhöhe zu bestimmen.
Er kann insbesondere enthalten:
- Arbeitskosten
- Materialkosten
- notwendige Nebenarbeiten
- voraussichtliche Reparaturdauer
Zeugen angeben
Haben andere Personen den Schaden oder den Schadenhergang beobachtet, kannst du sie als Zeugen angeben.
Notiere möglichst:
- Name
- Anschrift
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
- welche Beobachtung die Person gemacht hat
Haftpflichtschaden
Bei einem Haftpflichtschaden behauptet eine andere Person, dass du für einen Schaden verantwortlich bist.
Eine Haftpflichtversicherung prüft grundsätzlich nicht nur, ob sie einen berechtigten Anspruch regulieren muss, sondern kann auch unbegründete Ansprüche abwehren.
Bei Haftpflichtfällen besondere Meldepflichten beachten
Für die Haftpflichtversicherung enthält § 104 VVG besondere Anzeigepflichten.
Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer grundsätzlich innerhalb einer Woche Tatsachen anzeigen, die eine Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Wird ein Anspruch gegen ihn geltend gemacht, besteht ebenfalls grundsätzlich eine Wochenfrist für die Anzeige.
Wird der Anspruch gerichtlich geltend gemacht oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ist dies unverzüglich anzuzeigen.
Den Gesetzestext findest du unter § 104 VVG.
Kein vorschnelles Schuldanerkenntnis
Bei einem Haftpflichtschaden solltest du den tatsächlichen Ablauf vollständig schildern, aber keine ungeprüften rechtlichen Aussagen darüber treffen, wer „zu 100 Prozent schuld“ ist.
Die rechtliche Bewertung kann dem Versicherer beziehungsweise bei einem Streit den beteiligten Parteien vorbehalten bleiben.
Beim Tragen des Schranks stieß ich mit einer Ecke gegen die Glastür. Die Scheibe zerbrach anschließend.
Eine solche Tatsachenbeschreibung ist meist hilfreicher als eine pauschale rechtliche Schuldzuweisung.
Ansprüche Dritter weiterleiten
Erhältst du nach einem Haftpflichtschaden:
- eine Zahlungsforderung
- ein Anwaltsschreiben
- eine Klage
- einen gerichtlichen Mahnbescheid
- sonstige rechtliche Korrespondenz
solltest du diese möglichst umgehend an deinen Haftpflichtversicherer weiterleiten und die jeweiligen Fristen beachten.
Hausratschaden melden
Bei einem Hausratschaden können insbesondere bewegliche Gegenstände im Haushalt betroffen sein.
Typische Angaben sind:
- betroffene Gegenstände
- Anschaffungsjahr
- Kaufpreis
- Art der Beschädigung
- Kaufbelege
- Fotos
Gebäudeschaden melden
Bei einem Gebäudeschaden solltest du möglichst genau beschreiben, welche Gebäudeteile betroffen sind.
Beispiele:
- Dach
- Fenster
- Türen
- Wände
- Boden
- fest eingebaute Einrichtungen
- Rohrleitungen
Wasserschaden dokumentieren
Bei einem Wasserschaden können neben Fotos insbesondere folgende Informationen hilfreich sein:
- vermutete Austrittsstelle
- Zeitpunkt der Entdeckung
- betroffene Räume
- abgestellte Wasserzufuhr
- beauftragte Handwerker
- Feuchtigkeits- oder Trocknungsmaßnahmen
Sturmschaden melden
Bei einem Sturmschaden solltest du insbesondere dokumentieren:
- Schadendatum
- beschädigte Gebäudeteile
- Fotos
- notwendige Sicherungsmaßnahmen
- gegebenenfalls Wetterinformationen
Welche Windstärke oder weiteren Voraussetzungen für deinen Versicherungsschutz gelten, ergibt sich aus deinem Vertrag und den Versicherungsbedingungen.
Einbruch oder Diebstahl
Bei Einbruch- oder Diebstahlschäden kann zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erforderlich oder nach den Versicherungsbedingungen vorgesehen sein.
Notiere gegebenenfalls:
- polizeiliches Aktenzeichen
- zuständige Dienststelle
- Liste entwendeter Sachen
- Kaufbelege
- Seriennummern
Schaden bei mehreren Versicherungen
In bestimmten Situationen können mehrere Versicherungen für ein Ereignis relevant sein.
Beispielsweise kann ein Wasserschaden sowohl Gebäudeteile als auch Hausrat betreffen.
Teile den beteiligten Versicherern die erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß mit.
Versicherungsnummer immer angeben
Die Versicherungsnummer hilft dem Versicherer, deine Meldung schnell dem richtigen Vertrag zuzuordnen.
Versicherungsart: Hausratversicherung
Versicherungsnummer: HR-987654321
Schadennummer nach Eröffnung notieren
Nach Eingang der Meldung vergibt der Versicherer häufig eine eigene Schadennummer.
Verwende diese Nummer bei der weiteren Korrespondenz.
Schadensmeldung online, per E-Mail oder Brief
Viele Versicherer bieten inzwischen unterschiedliche Meldewege an:
- Online-Portal
- Versicherungs-App
- Telefonhotline
- Brief
- Versicherungsvermittler
Unsere Vorlage kannst du unabhängig davon zur Vorbereitung und Dokumentation der erforderlichen Angaben nutzen.
Telefonische Meldung dokumentieren
Wenn du den Schaden telefonisch meldest, notiere möglichst:
- Datum
- Uhrzeit
- Name des Gesprächspartners
- Schadennummer
- wichtige Hinweise des Versicherers
Zusätzlich kann eine schriftliche Dokumentation sinnvoll sein.
Keine falschen Angaben machen
Angaben zum Schaden sollten vollständig und wahrheitsgemäß sein.
Bewusst falsche oder erfundene Angaben können erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.
Unsichere Angaben als solche kennzeichnen
Wenn du einen Betrag, Zeitpunkt oder Schadenumfang noch nicht sicher kennst, gib dies offen an.
Der genaue Wiederbeschaffungswert ist derzeit noch nicht bekannt und wird nachgereicht.
Vorläufige Meldung ist möglich
Du musst nicht immer warten, bis sämtliche Rechnungen, Kostenvoranschläge und Nachweise vollständig vorliegen.
Gerade wegen der Pflicht zur zeitnahen Schadenanzeige kann eine erste Meldung sinnvoll sein, wobei fehlende Unterlagen anschließend ergänzt werden.
Belege nachreichen
Du kannst in der Schadensmeldung deutlich machen, welche Unterlagen noch folgen.
Die vollständige Reparaturrechnung liegt derzeit noch nicht vor. Ich werde diese nach Erhalt unverzüglich nachreichen.
Selbstbehalt prüfen
Viele Versicherungsverträge enthalten einen Selbstbehalt.
Dieser Betrag wird im Schadenfall grundsätzlich vom Versicherungsnehmer selbst getragen.
Prüfe deshalb in deinen Vertragsunterlagen, ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt vereinbart ist.
Versicherungssumme und Leistungsgrenzen
Auch Versicherungssummen, Entschädigungsgrenzen oder besondere Sublimits können die Erstattung beeinflussen.
Die gemeldete Schadenhöhe entspricht daher nicht automatisch dem später ausgezahlten Betrag.
Neuwert oder Zeitwert
Je nach Versicherungsart und Vertragsbedingungen kann die Entschädigung beispielsweise auf Basis von Neuwert, Zeitwert oder Reparaturkosten erfolgen.
Die konkrete Berechnung hängt vom Vertrag ab.
Gutachter des Versicherers
Bei größeren Schäden kann der Versicherer einen Sachverständigen einschalten.
Bis zur Besichtigung solltest du den Schaden möglichst dokumentieren und nur solche Veränderungen vornehmen, die für Sicherheit und Schadenminderung erforderlich sind.
Eigener Gutachter
Ob die Kosten eines selbst beauftragten Gutachters übernommen werden, sollte vor Beauftragung geklärt werden.
Eine eigenständige Beauftragung bedeutet nicht automatisch, dass der Versicherer sämtliche Kosten trägt.
Schadensmeldung ist noch keine Leistungszusage
Mit der Meldung eines Schadens beantragst du die Prüfung des Versicherungsfalls.
Der Versicherer prüft anschließend unter anderem:
- ob Versicherungsschutz besteht
- ob der Schaden vom versicherten Risiko umfasst ist
- welcher Umfang versichert ist
- welche Entschädigung geschuldet ist
Was tun bei Rückfragen?
Antworte möglichst geordnet und verwende bei weiterer Korrespondenz immer die Schadennummer.
Wenn einzelne Fragen unklar sind, kannst du beim Versicherer nachfragen, welche Angaben oder Unterlagen konkret benötigt werden.
Was tun bei Ablehnung?
Lehnt der Versicherer die Regulierung ganz oder teilweise ab, solltest du die Begründung sorgfältig prüfen.
Relevant können insbesondere sein:
- Versicherungsbedingungen
- Ausschlüsse
- Selbstbehalt
- Schadenursache
- Deckungsumfang
- behauptete Obliegenheitsverletzungen
Bei größeren oder rechtlich komplizierten Schäden kann individuelle Beratung sinnvoll sein.
Typische Fehler bei einer Schadensmeldung
- Schaden zu spät melden: Versicherungsfall möglichst zeitnah anzeigen.
- Hergang zu ungenau: Ereignis chronologisch beschreiben.
- keine Fotos: Zustand möglichst früh dokumentieren.
- Gegenstände sofort entsorgen: mögliche Besichtigung berücksichtigen.
- notwendige Schadenminderung unterlassen: weitere Schäden soweit möglich verhindern.
- größere Reparatur ohne Abstimmung: bei nicht dringenden Arbeiten zunächst Versicherer kontaktieren.
- Schadenhöhe erfinden: unsichere Beträge als Schätzung kennzeichnen.
- Belege nicht aufbewahren: Rechnungen, Fotos und Korrespondenz sichern.
- rechtliche Schuld vorschnell anerkennen: insbesondere bei Haftpflichtfällen Tatsachen schildern.
Diese Vorlage ist nicht speziell für Kfz-Schäden
Die Schadensmeldung auf dieser Seite ist bewusst allgemein gehalten und eignet sich für unterschiedliche Versicherungsarten.
Bei einem Verkehrsunfall oder Kfz-Schaden werden zusätzliche Informationen benötigt, beispielsweise:
- Kennzeichen
- Fahrzeugdaten
- Unfallgegner
- gegnerischer Versicherer
- Polizeidaten
- Unfallskizze
- Fahrzeugschäden
Dafür ist eine separate Kfz-Schadensmeldung besser geeignet.
Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?
Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.
- PDF: praktisch zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen.
- Word: besonders geeignet, wenn du den Schadenhergang ausführlicher beschreiben oder zusätzliche Positionen ergänzen möchtest.
Bei komplexeren Schadenfällen ist die Word-Version besonders flexibel.
Schadensmeldung individuell anpassen
Die Vorlage ist ein allgemeines Muster und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.
Welche Angaben, Fristen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, hängt insbesondere von Versicherungsart, Vertrag und Schadenereignis ab.
Schadensmeldung Versicherung kostenlos herunterladen
Lade die kostenlose Schadensmeldung als PDF oder Word-Datei herunter und ergänze Versicherungsnummer, Schadenhergang, Schadenhöhe, Zeugen und vorhandene Nachweise.
Häufige Fragen zur Schadensmeldung
Wie schnell muss ich einen Versicherungsschaden melden?
Nach § 30 VVG ist der Versicherungsfall grundsätzlich unverzüglich anzuzeigen, nachdem du davon Kenntnis erlangt hast. Zusätzlich solltest du die konkreten Versicherungsbedingungen beachten.
Welche Angaben gehören in eine Schadensmeldung?
Typische Angaben sind Versicherungsnummer, Schadendatum, Schadenort, Schadenhergang, beschädigte Gegenstände, vorläufige Schadenhöhe, Zeugen, Sofortmaßnahmen und vorhandene Nachweise.
Muss ich Fotos vom Schaden machen?
Fotos sind häufig sehr hilfreich, um Art und Umfang des Schadens zu dokumentieren. Notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenminderung haben jedoch Vorrang.
Muss ich sofort die genaue Schadenhöhe kennen?
Nein. Wenn die endgültige Schadenhöhe noch nicht feststeht, kannst du zunächst eine Schätzung angeben und Rechnungen oder Kostenvoranschläge später nachreichen.
Darf ich beschädigte Sachen sofort wegwerfen?
Nach Möglichkeit solltest du beschädigte Gegenstände zunächst aufbewahren, weil der Versicherer sie eventuell besichtigen möchte. Wenn eine Aufbewahrung nicht möglich oder unzumutbar ist, solltest du den Zustand möglichst gründlich dokumentieren.
Muss ich verhindern, dass der Schaden größer wird?
Bei Sachversicherungen sieht § 82 VVG grundsätzlich eine Pflicht vor, nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Du solltest dich dabei jedoch nicht selbst in Gefahr bringen.
Kann die Versicherung weitere Unterlagen verlangen?
Ja. Nach § 31 VVG kann der Versicherer Auskünfte verlangen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs seiner Leistungspflicht erforderlich sind. Zumutbare Belege können ebenfalls verlangt werden.
Welche Frist gilt bei einem Haftpflichtschaden?
Für Haftpflichtversicherungen enthält § 104 VVG besondere Regeln. Tatsachen, die eine Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten begründen könnten, sowie geltend gemachte Ansprüche müssen grundsätzlich innerhalb einer Woche angezeigt werden. Gerichtliche Geltendmachung oder ein Ermittlungsverfahren sind unverzüglich mitzuteilen.
Sollte ich bei einem Haftpflichtschaden meine Schuld anerkennen?
Du solltest den tatsächlichen Hergang vollständig und wahrheitsgemäß schildern. Eine vorschnelle rechtliche Bewertung oder ein ungeprüftes Schuldanerkenntnis ist dagegen nicht erforderlich.
Kann ich die Schadensmeldung per E-Mail senden?
Viele Versicherer akzeptieren elektronische Schadenmeldungen oder stellen eigene Online-Portale bereit. Maßgeblich sind die vereinbarten Meldewege und Versicherungsbedingungen.
Ist die Vorlage auch für einen Autounfall geeignet?
Die Vorlage ist allgemein aufgebaut. Für einen Kfz-Schaden ist eine spezielle Kfz-Schadensmeldung sinnvoller, weil dort zusätzliche Angaben zu Fahrzeugen, Beteiligten, Versicherung, Polizei und Unfallhergang benötigt werden.
Kann ich die Schadensmeldung Vorlage bearbeiten?
Ja. Die Word-Version lässt sich direkt am Computer bearbeiten und an Versicherungsart, Schadenereignis und die benötigten Angaben anpassen.