Influencer-Vertrag Vorlage (Word & PDF)
Kostenlose Vorlage für Influencer- und Creator-Kooperationen – mit Posts, Reels, Vergütung, Werbekennzeichnung, Nutzungsrechten und Freigaben.
Vorlage herunterladen
Mit unserer kostenlosen Influencer-Vertrag Vorlage kannst du eine Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Agentur und Influencer beziehungsweise Content Creator strukturiert festhalten. Die Vorlage eignet sich für bezahlte Social-Media-Kampagnen, Produktkooperationen, Affiliate-Aktionen, Markenbotschafter-Programme und einzelne Posts, Reels, Stories oder Videos.
Ein Influencer-Vertrag sollte nicht nur die Anzahl der Veröffentlichungen regeln. Ebenso wichtig sind Briefing, kreative Freiheit, Freigaben, Werbekennzeichnung, Veröffentlichungszeitraum, Vergütung, Rabattcodes, Affiliate-Provisionen, Nutzungsrechte, Paid Media, Whitelisting, Exklusivität und der Umgang mit Ausfällen oder einer vorzeitigen Beendigung der Kampagne.
Gerade bei Social-Media-Kooperationen entstehen häufig Missverständnisse darüber, wie lange ein Beitrag online bleiben muss, ob das Unternehmen den Content auch selbst für Werbung verwenden darf und welche Änderungen nach der Produktion noch verlangt werden können. Solche Punkte sollten deshalb bereits vor Kampagnenstart möglichst konkret geregelt werden.
Die Vorlage steht als Word- und PDF-Datei zur Verfügung. Die Word-Version lässt sich vollständig an Plattform, Influencer, Kampagne und Vergütungsmodell anpassen. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und gemeinsamen Prüfen der vorgesehenen Kooperation.
Die Pflicht zur Werbekennzeichnung sollte nicht pauschal allein dem Vertragspartner überlassen werden. Unternehmen, Agentur und Influencer sollten bereits vor Veröffentlichung klären, wie kommerzielle Inhalte nach den jeweils geltenden gesetzlichen und plattformspezifischen Vorgaben gekennzeichnet werden.
Für welche Kooperationen eignet sich die Vorlage?
Die Vorlage kann für unterschiedliche Formen des Influencer-Marketings angepasst werden.
Zum Beispiel für:
- Instagram-Posts
- Instagram-Reels
- Instagram-Stories
- TikTok-Videos
- YouTube-Videos
- YouTube-Shorts
- Twitch-Kooperationen
- Podcast-Werbung
- Affiliate-Kampagnen
- Rabattcode-Kooperationen
- Produktplatzierungen
- Markenbotschafter-Programme
Was gehört in einen Influencer-Vertrag?
Der konkrete Inhalt hängt von Kampagne und Plattform ab. Typische Bestandteile sind:
- Vertragsparteien
- Kampagnenbeschreibung
- Plattformen und Accounts
- Posts, Reels, Stories oder Videos
- Veröffentlichungstermine
- Briefing
- Pflichtaussagen
- kreative Freiheit
- Freigabeprozess
- Korrekturschleifen
- Werbekennzeichnung
- Vergütung
- Produkte und Sachleistungen
- Affiliate-Provisionen
- Rabattcodes
- Reisekosten
- Mindest-Online-Dauer
- Reporting
- Nutzungsrechte
- Paid Media
- Whitelisting
- Exklusivität
- Vertraulichkeit
- Ausfallregelungen
- Laufzeit und Kündigung
So verwendest du die Influencer-Vertrag Vorlage
- Datei herunterladen: Nutze Word zum Bearbeiten oder PDF zum Ausdrucken.
- Parteien eintragen: Ergänze Unternehmen, Agentur und Influencer beziehungsweise Creator.
- Plattformen festlegen: Trage Instagram, TikTok, YouTube oder andere Kanäle ein.
- Deliverables bestimmen: Lege Anzahl und Format der Posts, Reels, Stories oder Videos fest.
- Briefing ergänzen: Definiere Botschaften, Produktmerkmale und gegebenenfalls Pflichtangaben.
- Freigaben regeln: Bestimme, welche Inhalte vor Veröffentlichung geprüft werden.
- Werbekennzeichnung berücksichtigen: Lege fest, dass gesetzliche und plattformspezifische Vorgaben einzuhalten sind.
- Vergütung eintragen: Ergänze Pauschale, Affiliate-Provision, Sachleistung oder Kombinationen.
- Nutzungsrechte bestimmen: Kläre, ob das Unternehmen den Content selbst weiterverwenden darf.
- Laufzeit und Ausfall regeln: Lege fest, was bei Krankheit, Absage oder Vertragsbeendigung geschieht.
Beispiel für eine Influencer-Kampagne
Plattform: Instagram
Deliverables: ein Reel und drei Story-Slides
Veröffentlichung: zwischen 1. und 7. November 2026
Vergütung: 2.500 Euro netto
Rabattcode: MUSTER10
Affiliate-Provision: zusätzlich 10 Prozent auf definierte Nettoverkäufe
Nutzungsrecht: organische Nutzung durch die Marke für drei Monate
Paid Media: nur nach gesonderter Vereinbarung
Influencer und Creator eindeutig bezeichnen
Der Vertrag sollte festlegen, mit welcher Person beziehungsweise welchem Unternehmen die Kooperation abgeschlossen wird.
Bei professionellen Creatorn kann Vertragspartner beispielsweise sein:
- Einzelunternehmer
- UG
- GmbH
- Management-Agentur
Account genau angeben
Der betreffende Social-Media-Account sollte möglichst eindeutig genannt werden.
Die vereinbarten Leistungen werden über den Instagram-Account @beispielcreator veröffentlicht.
Kampagne konkret beschreiben
Eine Formulierung wie „Der Influencer bewirbt das Produkt“ ist häufig zu allgemein.
Besser ist eine klare Beschreibung von:
- Produkt
- Kampagnenziel
- Zeitraum
- Plattform
- Content-Format
- gegebenenfalls Zielgruppe
Deliverables genau festlegen
Zu den wichtigsten Vertragsbestandteilen gehören die konkreten Leistungen des Influencers.
Zum Beispiel:
- ein Feed-Post
- zwei Reels
- fünf Story-Slides
- ein TikTok-Video
- eine YouTube-Integration
- ein Livestream
Story-Slides einzeln definieren
Bei Stories sollte geklärt werden, ob beispielsweise „drei Stories“ drei einzelne Slides oder drei getrennte Story-Sequenzen bedeuten.
Video-Länge
Bei Videos kann eine ungefähre Mindest- oder Ziellänge sinnvoll sein.
Das TikTok-Video soll eine Länge von ungefähr 30 bis 60 Sekunden besitzen.
YouTube-Integration
Bei einer Integration in ein längeres Video kann zusätzlich geregelt werden:
- Mindestdauer der Produktintegration
- Position im Video
- Link in Beschreibung
- Rabattcode
Briefing
Das Unternehmen kann ein Kampagnenbriefing bereitstellen.
Darin können beispielsweise stehen:
- Produktinformationen
- Kampagnenziel
- Kernbotschaften
- Links
- Hashtags
- Rabattcode
- Veröffentlichungsfenster
Briefing als Anlage
Bei umfangreichen Kampagnen kann das Briefing als Vertragsanlage beigefügt werden.
Pflichtaussagen
Bestimmte Informationen können zwingend im Content vorkommen sollen.
Zum Beispiel:
- Produktname
- Markenname
- Aktionszeitraum
- Rabattcode
- Link
Keine unwahren Werbeaussagen verlangen
Der Influencer sollte nicht verpflichtet werden, Tatsachen zu behaupten, die nicht zutreffen oder die er nicht nachvollziehbar vertreten kann.
Ein Vertrag sollte nicht vorgeben, dass der Influencer ein Produkt zwingend als „das beste Produkt am Markt“ oder als persönlich intensiv getestet darstellen muss, wenn dies tatsächlich nicht der Fall ist.
Persönliche Meinung des Influencers
Influencer-Marketing lebt häufig davon, dass der Content zur Person und zum Kanal passt.
Der Vertrag kann deshalb einen angemessenen kreativen Spielraum vorsehen.
Kreative Freiheit
Der Influencer kann beispielsweise selbst bestimmen:
- Bildsprache
- Formulierungen
- Storytelling
- Musik innerhalb zulässiger Rechte
soweit das vereinbarte Briefing eingehalten wird.
Markenvorgaben
Gleichzeitig kann das Unternehmen bestimmte Vorgaben machen.
Zum Beispiel:
- Logo nicht verändern
- Produkt richtig darstellen
- keine falschen Versprechen
- bestimmte Aussagen vermeiden
Freigabeprozess
Bei bezahlten Kampagnen kann vereinbart werden, dass Inhalte vor Veröffentlichung zur Prüfung eingereicht werden.
Was darf geprüft werden?
Der Freigabeprozess kann insbesondere prüfen:
- Markenname
- Produktangaben
- Pflichtbotschaften
- Links
- Rabattcode
- Werbekennzeichnung
Keine vollständige kreative Neuproduktion als Korrektur
Der Vertrag sollte unterscheiden zwischen einer normalen Korrektur und einer grundlegenden Änderung des vereinbarten Konzepts.
Korrekturschleifen
Im vereinbarten Honorar ist eine gebündelte Korrekturschleife enthalten. Änderungen des ursprünglichen Briefings können eine zusätzliche Vergütung auslösen.
Freigabefrist des Unternehmens
Auch das Unternehmen sollte sich nicht unbegrenzt Zeit für Feedback nehmen.
Eine Freigabefrist kann beispielsweise zwei oder drei Werktage betragen.
Verspätete Freigabe
Verzögert sich die Freigabe, kann sich der geplante Veröffentlichungstermin entsprechend verschieben.
Veröffentlichungstermin
Der Vertrag kann einen konkreten Tag oder ein Veröffentlichungsfenster festlegen.
Das Reel wird zwischen dem 10. und 12. November 2026 veröffentlicht. Der konkrete Zeitpunkt wird unter Berücksichtigung der üblichen Posting-Zeiten des Influencers festgelegt.
Uhrzeit nicht unnötig festlegen
Wenn keine Kampagnenlogik dies verlangt, kann dem Influencer bei der genauen Uhrzeit Flexibilität eingeräumt werden.
Mindest-Online-Dauer
Bei Feed-Posts, Reels oder Videos sollte geregelt werden, wie lange der Inhalt online bleiben muss.
Zum Beispiel:
- 30 Tage
- 90 Tage
- sechs Monate
- dauerhaft, soweit zumutbar
Stories haben begrenzte Laufzeit
Normale Story-Inhalte verschwinden plattformbedingt regelmäßig nach einer bestimmten Zeit.
Eine längere Sichtbarkeit müsste beispielsweise über Highlights vereinbart werden.
Story-Highlight
Wenn ein Beitrag zusätzlich in einem Highlight gespeichert werden soll, sollte Dauer und Bezeichnung geregelt werden.
Werbekennzeichnung
Kommerzielle Influencer-Inhalte können einer Kennzeichnungspflicht unterliegen.
§ 5a Abs. 4 UWG bestimmt, dass der kommerzielle Zweck einer geschäftlichen Handlung kenntlich zu machen ist, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt.
Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 5a UWG.
Gegenleistung ist besonders relevant
§ 5a Abs. 4 UWG stellt für Handlungen zugunsten eines fremden Unternehmens darauf ab, ob der Handelnde ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erhält oder sich versprechen lässt.
Eine Gegenleistung kann deshalb nicht nur aus einer klassischen Geldzahlung bestehen.
Auch Sachleistungen können relevant sein
Je nach konkreter Gestaltung können beispielsweise auch:
- kostenlose Produkte
- Reisen
- Hotelübernachtungen
- Einladungen
- Rabatte
als Gegenleistung beziehungsweise kommerzieller Vorteil relevant sein.
Leitfaden der Medienanstalten
Für die praktische Kennzeichnung von Werbung in Social Media stellen die Medienanstalten einen eigenen Leitfaden bereit.
Den aktuellen Leitfaden findest du unter Leitfaden Werbekennzeichnung bei Online-Medien.
Werbung klar erkennbar kennzeichnen
Nach den Empfehlungen der Medienanstalten sollte die Werbekennzeichnung für Nutzer unmittelbar erkennbar sein.
Als klare Begriffe werden insbesondere verwendet:
- Werbung
- Anzeige
- bezahlte Werbepartnerschaft
Kennzeichnung nicht verstecken
Die Kennzeichnung sollte nicht erst:
- nach vielen Hashtags,
- nach einem „Mehr anzeigen“-Klick oder
- an einer schlecht sichtbaren Stelle
erscheinen.
Story-Slides kennzeichnen
Bei werblichen Story-Sequenzen sollte die Kennzeichnung so umgesetzt werden, dass der kommerzielle Charakter auch bei einzelnen betroffenen Slides erkennbar bleibt.
Die Medienanstalten empfehlen eine klare Kennzeichnung direkt im jeweiligen werblichen Inhalt. Ein pauschaler Hinweis irgendwo im Profil ersetzt die Kennzeichnung des konkreten werblichen Beitrags nicht.
Plattform-Kennzeichnung nutzen
Viele Plattformen bieten eigene Funktionen wie „Paid Partnership“ oder „bezahlte Werbepartnerschaft“ an.
Der Vertrag kann vorsehen, dass diese Funktionen verwendet werden, soweit sie für die konkrete Kooperation geeignet sind.
Plattform-Tool nicht blind als alleinige Lösung behandeln
Ob die konkrete Kennzeichnung ausreichend ist, hängt von der tatsächlichen Darstellung und dem jeweiligen Inhalt ab.
Unternehmen und Influencer sollten Kennzeichnung abstimmen
Beide Seiten sollten bereits im Briefing festlegen, welche Kennzeichnung für den geplanten Content vorgesehen ist.
Vergütung
Influencer-Kooperationen können auf unterschiedliche Weise vergütet werden.
Mögliche Modelle sind:
- Festhonorar
- Sachleistung
- Affiliate-Provision
- Umsatzbeteiligung
- Festhonorar plus Provision
Festhonorar
Der Influencer erhält für die vereinbarten Kampagnenleistungen ein Honorar von 3.000 Euro netto.
Vergütung pro Content-Format
Alternativ können einzelne Leistungen separat bepreist werden.
Zum Beispiel:
- Reel 2.000 Euro
- Story-Sequenz 800 Euro
- TikTok-Video 1.500 Euro
Fälligkeit
Der Vertrag sollte festlegen, wann das Honorar fällig wird.
Zum Beispiel:
- nach Veröffentlichung
- 50 Prozent vorab
- nach vollständiger Kampagne
Sachleistungen
Produkte können zusätzlich oder anstelle einer Geldzahlung bereitgestellt werden.
Der Vertrag sollte klären, ob das Produkt:
- geschenkt wird,
- nur geliehen wird oder
- nach der Kampagne zurückzugeben ist.
Leihprodukte
Bei hochwertigen Produkten kann ein Rückgabetermin vereinbart werden.
Beschädigung eines Leihprodukts
Der Vertrag kann regeln, wie mit Beschädigung oder Verlust während des vereinbarten Nutzungszeitraums umgegangen wird.
Affiliate-Provision
Bei Affiliate-Kampagnen erhält der Influencer häufig eine Provision für zugeordnete Verkäufe.
Zu regeln sind:
- Provisionshöhe
- Berechnungsgrundlage
- Tracking-Zeitraum
- Stornierungen
- Retouren
- Auszahlung
Netto- oder Bruttoumsatz?
Die Berechnungsgrundlage sollte eindeutig sein.
Die Provision beträgt 10 Prozent des tatsächlich vereinnahmten Netto-Warenwerts der über den individuellen Affiliate-Link zugeordneten und nicht retournierten Bestellungen.
Rabattcodes
Ein persönlicher Rabattcode kann gleichzeitig Marketinginstrument und Tracking-Methode sein.
Zu klären sind beispielsweise:
- Rabattbetrag
- Aktionszeitraum
- ausgeschlossene Produkte
- Kombinierbarkeit
Kein Anspruch auf perfekte Tracking-Zuordnung
Affiliate-Tracking kann durch technische oder datenschutzbedingte Faktoren beeinflusst werden.
Der Vertrag kann deshalb festlegen, welche Datenquelle für die Provisionsabrechnung maßgeblich ist.
Reisekosten
Bei Events, Produktionen oder Pressereisen können zusätzliche Kosten entstehen.
Zu regeln sind:
- Fahrt
- Flug
- Hotel
- Verpflegung
- Transfers
Reisekosten vorab abstimmen
Bei größeren Ausgaben kann eine vorherige Zustimmung erforderlich sein.
Nutzungsrechte am Content
Fotos, Videos, Texte und andere kreative Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein.
Der Vertrag sollte deshalb festlegen, welche Nutzungsrechte das Unternehmen erhält.
§ 31 UrhG ermöglicht die Einräumung einfacher oder ausschließlicher sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkter Nutzungsrechte.
Den Gesetzestext findest du unter § 31 UrhG.
Organische Nutzung
Das Unternehmen kann beispielsweise das Recht erhalten, den Content auf eigenen organischen Social-Media-Kanälen erneut zu veröffentlichen.
Paid Media ist etwas anderes
Die Nutzung eines Influencer-Videos in bezahlter Werbung kann wirtschaftlich deutlich weiter reichen als ein einfacher Repost.
Paid-Media-Rechte sollten deshalb ausdrücklich vereinbart werden.
Paid Social Ads
Zu regeln sind insbesondere:
- Plattformen
- Dauer
- Gebiet
- Budget
- Bearbeitungsrecht
Whitelisting
Beim Whitelisting beziehungsweise Creator Advertising wird Werbung gegebenenfalls über oder unter Nutzung des Creator-Accounts ausgespielt.
Hierfür sollte eine ausdrückliche Vereinbarung bestehen.
Account-Zugriff vermeiden
Wo Plattformfunktionen rollenbasierte Werberechte ermöglichen, sollte das Unternehmen nicht unnötig das persönliche Passwort des Influencers verlangen.
Whitelisting-Zeitraum
Der Vertrag kann beispielsweise 30, 60 oder 90 Tage festlegen.
Paid-Media-Budget
Es kann sinnvoll sein, auch ein maximales Werbebudget oder einen erneuten Abstimmungsmechanismus bei höheren Spendings vorzusehen.
Bearbeitung des Influencer-Contents
Das Unternehmen sollte nicht automatisch jede beliebige Veränderung vornehmen dürfen.
Zu regeln ist beispielsweise, ob erlaubt sind:
- Kürzungen
- Untertitel
- Formatanpassungen
- Logo-Einblendungen
- Übersetzungen
Keine sinnentstellende Bearbeitung
Bearbeitungen sollten die ursprüngliche Aussage des Creators nicht irreführend verändern.
Name und Bild des Influencers
Bei Werbeanzeigen kann neben dem Content auch der Name oder das Bild des Influencers verwendet werden.
Der Umfang sollte ausdrücklich geregelt werden.
Keine unbegrenzte Testimonial-Nutzung
Eine einmalige Social-Media-Kooperation sollte nicht automatisch zu einem zeitlich unbegrenzten Recht führen, den Influencer weltweit als Markenbotschafter für sämtliche Werbung einzusetzen.
Dauer der Nutzungsrechte
Nutzungsrechte können beispielsweise eingeräumt werden für:
- drei Monate
- sechs Monate
- ein Jahr
- unbefristet
Der Umfang sollte zur Vergütung passen.
Gebiet der Nutzung
Bei internationalen Marken kann die Nutzung beispielsweise auf:
- Deutschland
- DACH
- EU
- weltweit
beschränkt werden.
Drittplattformen
Es sollte festgelegt werden, ob Content auch auf:
- Website
- Newsletter
- Online-Shop
- Amazon
- Printwerbung
verwendet werden darf.
Rohmaterial
Der Influencer sollte nicht automatisch verpflichtet sein, sämtliches Rohmaterial zu übergeben.
Rohdateien können separat vereinbart werden.
Musikrechte
Ein besonders wichtiger Punkt sind Musiklizenzen.
Ein Track, den ein Influencer innerhalb einer Social-Media-App für organischen Content verwenden darf, muss nicht automatisch auch für:
- Paid Ads
- Website-Werbung
- andere Plattformen
lizenziert sein.
Musik für Paid Media prüfen
Soll Influencer-Content zusätzlich als Werbung ausgespielt werden, sollten die dafür erforderlichen Musikrechte vorab geklärt werden.
Drittmaterialien
Auch andere Inhalte können Rechte Dritter betreffen.
Zum Beispiel:
- Fotos
- Videos
- Grafiken
- Logos
- Locations
Unternehmen stellt Produktmaterial bereit
Das Unternehmen sollte sicherstellen, dass von ihm bereitgestellte Marken- und Produktmaterialien für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen.
Influencer stellt eigenen Content bereit
Der Influencer sollte grundsätzlich darauf achten, dass seine Produktion keine unberechtigten Inhalte Dritter verwendet.
Exklusivität
Marken können verlangen, dass der Influencer während einer bestimmten Zeit keine direkten Wettbewerber bewirbt.
Wettbewerber konkret definieren
Eine Formulierung wie „keine Konkurrenzprodukte“ kann zu unklar sein.
Besser ist eine klare Definition von:
- Produktkategorie
- konkreten Wettbewerbern
- Zeitraum
- Plattformen
Exklusivität vor und nach Kampagne
Der Influencer veröffentlicht sieben Tage vor und 14 Tage nach dem vereinbarten Kampagnenbeitrag keine bezahlte Kooperation für ausdrücklich benannte direkte Wettbewerbsprodukte.
Bestehende Kooperationen offenlegen
Vor Vertragsschluss kann der Influencer auf bereits vereinbarte relevante Markenkooperationen hinweisen.
Keine unangemessen lange Exklusivität
Je länger und breiter ein Wettbewerbsverbot ist, desto stärker kann es die wirtschaftliche Tätigkeit des Influencers beeinträchtigen.
Dauer und Umfang sollten deshalb zur Vergütung passen.
Reporting
Nach Veröffentlichung kann der Influencer bestimmte Kampagnendaten bereitstellen.
Zum Beispiel:
- Reichweite
- Impressionen
- Views
- Klicks
- Story-Reichweite
- Interaktionen
Screenshot der Insights
Plattformdaten können beispielsweise über Screenshots oder exportierte Statistiken dokumentiert werden.
Reporting-Zeitpunkt
Es kann sinnvoll sein, Insights erst nach einem bestimmten Zeitraum zu übermitteln.
Zum Beispiel sieben oder 14 Tage nach Veröffentlichung.
Keine Reichweitengarantie
Ein Influencer kann grundsätzlich nicht garantieren, dass ein bestimmter Beitrag eine exakt festgelegte Reichweite erzielt.
Plattformalgorithmen und Nutzerverhalten liegen nur teilweise in seinem Einflussbereich.
Followerzahl nicht mit garantierten Views gleichsetzen
Eine bestimmte Followerzahl bedeutet nicht automatisch, dass jeder Beitrag dieselbe Zahl an Personen erreicht.
Keine gekauften Interaktionen
Der Vertrag kann festlegen, dass keine künstlichen:
- Follower
- Likes
- Views
- Kommentare
zur Erfüllung von Kampagnenkennzahlen eingesetzt werden dürfen.
Gewinnspiele
Wenn die Kooperation ein Gewinnspiel enthält, müssen zusätzliche Anforderungen berücksichtigt werden.
Zu klären sind:
- Teilnahmebedingungen
- Teilnahmezeitraum
- Gewinn
- Auswahl
- Plattformhinweise
Verantwortung für Teilnahmebedingungen
Der Vertrag sollte klären, wer die erforderlichen Bedingungen bereitstellt und verantwortet.
Community Management
Es kann vereinbart werden, ob der Influencer auf Kommentare oder Fragen zur Kampagne reagieren soll.
Produktfragen
Bei fachlich komplexen Produkten kann das Unternehmen verbindliche Informationen bereitstellen, auf die der Influencer verweisen kann.
Beschwerden
Bei schwerwiegenden Beschwerden oder rechtlichen Vorwürfen kann ein Eskalationskontakt vereinbart werden.
Markenkrise
Kommt es während der Kampagne zu einer erheblichen Krise rund um das beworbene Unternehmen oder Produkt, kann eine Verschiebung oder Unterbrechung sinnvoll sein.
Creator-Krise
Auch öffentliche Kontroversen rund um den Influencer können die Kampagne beeinflussen.
Reputationsklauseln vorsichtig formulieren
Eine pauschale Klausel, nach der das Unternehmen bei jeder subjektiv als negativ empfundenen Äußerung sofort ohne Vergütung kündigen kann, kann zu weit gehen.
Schwerwiegende, konkret definierte Fälle sollten möglichst präzise beschrieben werden.
Verhalten außerhalb der Kampagne
Influencer bleiben eigenständige Personen beziehungsweise Unternehmer. Der Vertrag sollte nicht unnötig sämtliche private oder öffentliche Tätigkeit kontrollieren.
Krankheit
Kann der Influencer wegen Krankheit nicht rechtzeitig produzieren, sollte ein Verfahren vorgesehen werden.
Zum Beispiel:
- unverzügliche Mitteilung
- Ersatztermin
- Verschiebung
- Beendigung, wenn Kampagne zeitkritisch ist
Ausfall einer Veranstaltung
Bei Event-Kooperationen kann geregelt werden, was geschieht, wenn eine Veranstaltung abgesagt wird.
Höhere Gewalt
Außergewöhnliche externe Ereignisse können eine Leistung verhindern.
Die Parteien können für solche Fälle eine Anpassungs- oder Verschiebungsregelung vorsehen.
Plattformausfall
Auch technische Störungen einer Plattform können eine termingerechte Veröffentlichung verhindern.
Account-Sperrung
Wird der relevante Account vorübergehend gesperrt, sollte eine alternative Lösung abgestimmt werden.
Löschung des Contents
Der Influencer sollte vereinbarte Inhalte während der Mindestlaufzeit grundsätzlich nicht ohne Grund löschen.
Wann darf Content entfernt werden?
Gründe können beispielsweise sein:
- rechtliche Beanstandung
- Plattformvorgabe
- Sicherheitsproblem
- gemeinsame Vereinbarung
Unternehmen verlangt Löschung
Auch das Unternehmen kann in bestimmten Situationen ein Interesse an der Entfernung haben, beispielsweise bei einem Produktrückruf.
Vergütung bei nachträglicher Löschung
Der Vertrag sollte klären, ob und wie sich eine vom Unternehmen verlangte vorzeitige Entfernung auf die bereits verdiente Vergütung auswirkt.
Influencer arbeitet selbstständig
Professionelle Influencer erbringen ihre Leistungen typischerweise selbstständig und organisieren Produktion und Arbeitszeit grundsätzlich eigenverantwortlich.
Keine unnötige persönliche Weisungsbindung
Der Vertrag sollte ein Kampagnenbriefing nicht mit einer umfassenden arbeitsrechtlichen Weisungsstruktur verwechseln.
Steuern und Sozialversicherung
Der Influencer ist grundsätzlich für seine eigenen steuerlichen Verpflichtungen verantwortlich, soweit er selbstständig tätig ist.
Sachleistungen dokumentieren
Auch kostenlose Produkte oder andere Vorteile können steuerlich relevant sein.
Rechnung
Bei einer entgeltlichen Kooperation kann der Influencer beziehungsweise sein Unternehmen eine Rechnung stellen.
Der Vertrag sollte klarstellen, ob die vereinbarte Vergütung:
- netto oder
- brutto
gemeint ist.
Management und Agentur
Viele Influencer werden durch Managements vertreten.
Der Vertrag sollte eindeutig festlegen, ob:
- das Management nur vermittelt oder
- selbst Vertragspartner wird.
Vertretungsvollmacht prüfen
Unterzeichnet ein Management im Namen des Influencers, sollte eine entsprechende Vertretungsbefugnis bestehen.
Subunternehmer
Der Influencer kann für die Produktion gegebenenfalls:
- Fotografen
- Videografen
- Editoren
- Assistenten
einsetzen.
Persönliche Leistung bleibt wichtig
Bei einer Influencer-Kampagne steht häufig gerade die Person des Influencers im Mittelpunkt.
Deshalb sollte der eigentliche Auftritt nicht ohne Zustimmung vollständig auf einen Dritten übertragen werden.
Vertraulichkeit
Vor einer Produkteinführung können Influencer vertrauliche Informationen erhalten.
Zum Beispiel:
- neue Produkte
- Preise
- Launch-Termine
- Kampagnenkonzepte
- interne Bilder
Embargo
Ein konkretes Veröffentlichungs-Embargo kann festgelegt werden.
Informationen zum neuen Produkt dürfen nicht vor dem 15. November 2026 um 10:00 Uhr veröffentlicht werden.
Separate NDA
Bei besonders vertraulichen Kampagnen kann zusätzlich unsere Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Vorlage verwendet werden.
Datenschutz
Bei Kampagnen können personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Zum Beispiel bei:
- Gewinnspielen
- Lead-Aktionen
- Newsletter-Kampagnen
- personalisiertem Tracking
Rollen der Beteiligten prüfen
Unternehmen, Agentur und Influencer sollten klären, wer für welche Datenverarbeitung verantwortlich ist.
Kein unnötiger Austausch von Followerdaten
Ein Influencer sollte nicht ohne rechtliche Grundlage personenbezogene Informationen seiner Community an ein Unternehmen übertragen.
Laufzeit des Influencer-Vertrags
Der Vertrag kann nur für eine einzelne Kampagne oder für eine langfristige Zusammenarbeit gelten.
Mögliche Varianten sind:
- ein einzelner Post
- ein Kampagnenmonat
- sechs Monate
- zwölfmonatige Markenbotschafter-Kooperation
Einzelkampagne
Bei einer einzelnen Kampagne endet der Vertrag typischerweise nach Erfüllung aller vereinbarten Leistungen und Pflichten.
Markenbotschafter-Vertrag
Bei langfristigen Kooperationen sollten zusätzlich geregelt werden:
- regelmäßige Deliverables
- Exklusivität
- monatliche Vergütung
- Planung
- Kündigung
Ordentliche Kündigung
Bei längerfristigen Verträgen kann eine ordentliche Kündigungsfrist vereinbart werden.
Außerordentliche Kündigung
Schwerwiegende Vertragsverletzungen können eine vorzeitige Beendigung rechtfertigen.
Mögliche Beispiele sind:
- bewusste Nichtveröffentlichung
- schwere Vertraulichkeitsverletzung
- unberechtigte Nutzung von Marken
- wiederholte erhebliche Pflichtverletzungen
Vergütung bei vorzeitiger Beendigung
Wurde Content bereits vollständig produziert, aber aus Gründen auf Seiten des Unternehmens nicht veröffentlicht, sollte geklärt sein, welche Vergütung trotzdem anfällt.
Kill Fee
Bei Kampagnen kann eine sogenannte Kill Fee vereinbart werden, wenn das Unternehmen einen bereits bestätigten Auftrag kurzfristig absagt.
Wird die Kampagne nach Beginn der Produktion ohne vom Influencer zu vertretenden Grund abgesagt, erhält der Influencer eine anteilige Vergütung für bereits erbrachte Leistungen.
Stornierungsfristen
Bei Events oder aufwendigen Produktionen können abgestufte Stornokosten sinnvoll sein.
Content-Übergabe bei Vertragsende
Nach Ende der Kooperation sollte klar sein, welche bereits eingeräumten Nutzungsrechte fortbestehen.
Paid Ads nach Vertragsende
Wenn Paid-Media-Rechte nur für einen bestimmten Zeitraum gelten, müssen Werbeanzeigen nach dessen Ablauf entsprechend beendet werden.
Whitelisting beenden
Plattformberechtigungen sollten nach Ende des vereinbarten Zeitraums entzogen werden.
Exklusivität endet
Wettbewerbsbeschränkungen sollten nach dem vereinbarten Zeitraum automatisch enden.
Influencer-Vertrag und Agenturvertrag unterscheiden
Ein Influencer-Vertrag ist auf die konkrete Leistung eines Creators zugeschnitten.
Für eine umfassendere laufende Marketingbetreuung eignet sich dagegen unsere Agenturvertrag Vorlage.
Influencer-Vertrag und Kooperationsvertrag
Bei einer gleichberechtigten längerfristigen Zusammenarbeit, bei der beide Parteien eigene Leistungen in ein gemeinsames Projekt einbringen, kann auch unsere Kooperationsvertrag Vorlage interessant sein.
Influencer-Vertrag und Dienstleistungsvertrag
Bei allgemeinen kreativen oder sonstigen Leistungen ohne spezifischen Influencer-Bezug kann ein Dienstleistungsvertrag besser passen.
Typische Fehler bei Influencer-Verträgen
Viele Probleme entstehen durch ungenaue Kampagnenbeschreibungen.
- Deliverables unklar: Story-Slides und Story-Sequenzen werden verwechselt.
- Werbekennzeichnung fehlt: rechtliche Anforderungen werden nicht berücksichtigt.
- zu viele Freigaben: kreative Produktion wird unnötig blockiert.
- Nutzungsrechte fehlen: Marke geht davon aus, Content kostenlos für Ads verwenden zu dürfen.
- Paid Media nicht geregelt: organische und bezahlte Nutzung werden vermischt.
- Musikrechte übersehen: organischer Content darf nicht ohne Weiteres für Ads verwendet werden.
- Exklusivität zu weit: Influencer darf über lange Zeit kaum andere Kooperationen annehmen.
- Affiliate-Abrechnung unklar: Retouren und Stornierungen sind nicht berücksichtigt.
- keine Ausfallregelung: Krankheit oder Eventabsage führen zu Streit.
- Mindest-Online-Dauer fehlt: Beitrag wird früher gelöscht als erwartet.
Checkliste vor Unterzeichnung
Vor Abschluss des Influencer-Vertrags sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet sein:
- Welche Plattformen sind betroffen?
- Wie viele Posts, Reels, Stories oder Videos werden erstellt?
- Wann erfolgt die Veröffentlichung?
- Welche Pflichtaussagen gibt es?
- Wie viel kreative Freiheit bleibt?
- Wie viele Korrekturschleifen sind enthalten?
- Wie wird Werbung gekennzeichnet?
- Wie hoch ist das Honorar?
- Gibt es Affiliate-Provision oder Rabattcode?
- Wie lange bleibt der Content online?
- Welche Nutzungsrechte erhält die Marke?
- Ist Paid Media erlaubt?
- Ist Whitelisting vorgesehen?
- Welche Exklusivität gilt?
- Was passiert bei Krankheit oder Kampagnenabsage?
- Wie lange läuft die Vereinbarung?
Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?
Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.
- Word: ideal, um Plattformen, Deliverables, Vergütung, Kennzeichnung, Nutzungsrechte, Exklusivität und Laufzeit individuell anzupassen.
- PDF: praktisch zum Ausdrucken, Besprechen und strukturierten Prüfen der Influencer-Kooperation.
Influencer-Vertrag individuell anpassen
Eine einzelne Instagram-Story für ein kostenlos zugesandtes Produkt benötigt andere Regelungen als eine sechsmonatige Markenbotschafter-Kampagne mit monatlichen Reels, Affiliate-Provision, Paid Media und Whitelisting.
Die Vorlage ist deshalb eine allgemeine Arbeitsgrundlage und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.
Besonders bei umfangreichen Paid-Media-Rechten, langfristiger Exklusivität, internationalen Kampagnen, Gewinnspielen oder stark regulierten Produkten sollte die endgültige Vereinbarung individuell geprüft werden.
Influencer-Vertrag kostenlos herunterladen
Lade die kostenlose Influencer-Vertrag Vorlage als Word- oder PDF-Datei herunter und passe Posts, Reels, Vergütung, Werbekennzeichnung, Nutzungsrechte, Exklusivität und Laufzeit individuell an.
Häufige Fragen zum Influencer-Vertrag
Was ist ein Influencer-Vertrag?
Ein Influencer-Vertrag regelt eine Social-Media-Kooperation zwischen einem Unternehmen und einem Influencer beziehungsweise Creator. Typische Inhalte sind Deliverables, Vergütung, Werbekennzeichnung, Nutzungsrechte, Freigaben und Laufzeit.
Muss Influencer-Werbung gekennzeichnet werden?
Kommerzielle Inhalte können kennzeichnungspflichtig sein. § 5a Abs. 4 UWG verlangt die Kenntlichmachung des kommerziellen Zwecks, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Zusätzlich gelten medienrechtliche und plattformspezifische Vorgaben.
Welche Kennzeichnung eignet sich für Influencer-Werbung?
Die Medienanstalten empfehlen klare und unmittelbar erkennbare Kennzeichnungen wie „Werbung“, „Anzeige“ oder „bezahlte Werbepartnerschaft“. Die konkrete Kennzeichnung sollte zum jeweiligen Format passen.
Muss jeder Story-Slide gekennzeichnet werden?
Bei einer werblichen Story-Sequenz sollte die Werbeeigenschaft auch bei den einzelnen betroffenen Slides klar erkennbar sein. Der Leitfaden der Medienanstalten empfiehlt eine entsprechende Kennzeichnung unmittelbar im werblichen Inhalt.
Kann ein Unternehmen Influencer-Content für eigene Werbung nutzen?
Nur im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte. Organische Reposts, Paid Ads, Website-Nutzung und Whitelisting sollten getrennt und möglichst eindeutig geregelt werden.
Was ist Whitelisting bei Influencer-Marketing?
Beim Whitelisting beziehungsweise Creator Advertising erhält eine Marke bestimmte Berechtigungen, um Werbeanzeigen unter Einbeziehung des Creator-Accounts auszuspielen. Zeitraum, Plattform und Nutzungsumfang sollten ausdrücklich vereinbart werden.
Darf die Marke Influencer-Videos beliebig bearbeiten?
Nicht automatisch. Bearbeitungsrechte sollten vertraglich geregelt werden. Möglich sind beispielsweise Kürzungen, Untertitel oder Formatänderungen, ohne die Aussage des Influencers sinnentstellend zu verändern.
Kann eine Affiliate-Provision zusätzlich zum Honorar vereinbart werden?
Ja. Der Vertrag sollte dann Provisionshöhe, Berechnungsgrundlage, Tracking, Retouren, Stornierungen und Auszahlung möglichst eindeutig regeln.
Kann eine Marke Exklusivität verlangen?
Eine begrenzte Exklusivität kann vereinbart werden. Wettbewerber, Produktkategorie, Zeitraum und Plattformen sollten möglichst konkret benannt werden. Sehr weitreichende Beschränkungen sollten individuell geprüft werden.
Muss ein Influencer eine bestimmte Reichweite garantieren?
Nicht automatisch. Reichweite und Views hängen auch von Plattformalgorithmen und Nutzerverhalten ab. Soll tatsächlich eine bestimmte Erfolgspflicht gelten, müsste dies ausdrücklich und realistisch vereinbart werden.
Was passiert, wenn der Influencer krank wird?
Der Vertrag kann eine Mitteilungspflicht sowie Ersatztermine, Verschiebung oder bei zeitkritischen Kampagnen gegebenenfalls eine Beendigung vorsehen.
Kann ich die Influencer-Vertrag Vorlage bearbeiten?
Ja. Die Word-Version lässt sich vollständig an Plattform, Content-Formate, Vergütung, Werbekennzeichnung, Nutzungsrechte, Exklusivität, Reporting und Laufzeit anpassen.