Datenschutz-Einwilligung Mitarbeiter Vorlage (Word & PDF)
Kostenlose Vorlage für freiwillige Datenschutz-Einwilligungen von Mitarbeitern – mit konkreten Zwecken, Auswahlmöglichkeiten, Widerruf und DSGVO-Hinweisen.
Vorlage herunterladen
Mit unserer kostenlosen Datenschutz-Einwilligung Mitarbeiter Vorlage kannst du freiwillige Einwilligungen von Beschäftigten in bestimmte Datenverarbeitungen strukturiert dokumentieren. Die Vorlage eignet sich beispielsweise für optionale Veröffentlichungen von Mitarbeiterinformationen, interne Kommunikationszwecke, Geburtstagslisten, freiwillige Kontaktangaben oder andere Verarbeitungsvorgänge, für die tatsächlich eine Einwilligung als Rechtsgrundlage verwendet werden soll.
Wichtig ist dabei: Nicht jede Verarbeitung von Beschäftigtendaten benötigt eine Einwilligung. Viele Daten dürfen bereits verarbeitet werden, wenn dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Eine zusätzliche Einwilligung sollte deshalb nicht pauschal für sämtliche Personaldaten eingeholt werden.
Gerade im Arbeitsverhältnis muss außerdem besonders auf die Freiwilligkeit geachtet werden. Beschäftigte stehen regelmäßig in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Eine Einwilligung sollte deshalb klar vom Arbeitsvertrag getrennt, verständlich formuliert und auf konkrete freiwillige Zwecke beschränkt werden.
Die Vorlage steht als Word- und PDF-Datei zur Verfügung. Die Word-Version lässt sich an Arbeitgeber, konkrete Zwecke und Auswahlmöglichkeiten anpassen. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und zur dokumentierten Erteilung oder Ablehnung einzelner Einwilligungen.
Eine pauschale Formulierung wie „Ich bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch meinen Arbeitgeber einverstanden“ ist für freiwillige Zusatzverarbeitungen regelmäßig zu ungenau. Zweck, Datenarten und vorgesehene Verwendung sollten möglichst konkret beschrieben werden.
Wann kann eine Mitarbeiter-Einwilligung sinnvoll sein?
Eine Einwilligung kann insbesondere für Verarbeitungsvorgänge relevant sein, die nicht bereits für das Arbeitsverhältnis erforderlich oder anderweitig gesetzlich erlaubt sind.
Beispiele können sein:
- freiwillige Veröffentlichung bestimmter Mitarbeiterinformationen
- interne Geburtstagslisten
- freiwillige Angabe einer privaten Telefonnummer
- freiwillige Verwendung eines privaten Fotos im Intranet
- bestimmte freiwillige interne Veranstaltungen
- freiwillige Veröffentlichung zusätzlicher Profilinformationen
Wann ist keine Einwilligung erforderlich?
§ 26 Abs. 1 BDSG erlaubt die Verarbeitung von Beschäftigtendaten unter anderem dann, wenn sie für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach dessen Begründung für Durchführung oder Beendigung erforderlich ist.
Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 26 BDSG.
Typische notwendige Beschäftigtendaten
Je nach Beschäftigungsverhältnis können beispielsweise erforderlich sein:
- Name
- Anschrift
- Bankverbindung
- Steuerdaten
- Sozialversicherungsdaten
- Arbeitszeitdaten
- Entgeltdaten
- Urlaubsinformationen
Ob eine konkrete Verarbeitung erforderlich ist, hängt immer vom jeweiligen Zweck ab.
Einwilligung nicht vorsorglich für alles verwenden
Arbeitgeber sollten Einwilligungen nicht als pauschale Absicherung für jede denkbare Datenverarbeitung verwenden.
Stattdessen sollte zuerst geprüft werden, welche Rechtsgrundlage tatsächlich passt.
Freiwilligkeit im Beschäftigungsverhältnis
§ 26 Abs. 2 BDSG stellt besondere Anforderungen an die Freiwilligkeit von Einwilligungen im Arbeitsverhältnis.
Dabei sind insbesondere:
- das bestehende Abhängigkeitsverhältnis und
- die konkreten Umstände der Einwilligung
zu berücksichtigen.
Wann kann Freiwilligkeit vorliegen?
§ 26 Abs. 2 BDSG nennt als mögliche Beispiele insbesondere Situationen, in denen:
- für den Beschäftigten ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Vorteil erreicht wird oder
- Arbeitgeber und Beschäftigter gleichgelagerte Interessen verfolgen.
Keine Nachteile bei Ablehnung
Bei tatsächlich freiwilligen Zusatzverarbeitungen sollte die Verweigerung der Einwilligung nicht zu sachlich unbegründeten Nachteilen führen.
Ein Mitarbeiter möchte nicht, dass sein Geburtstag auf einer freiwilligen internen Geburtstagsliste erscheint. Diese Entscheidung sollte seine arbeitsvertragliche Stellung nicht beeinträchtigen.
Einwilligung vom Arbeitsvertrag trennen
Eine freiwillige Einwilligung sollte möglichst nicht unauffällig zwischen zwingenden arbeitsvertraglichen Regelungen versteckt werden.
Eine separate Erklärung erleichtert die Transparenz und Dokumentation.
So verwendest du die Datenschutz-Einwilligung Mitarbeiter Vorlage
- Zweck prüfen: Kläre zuerst, ob überhaupt eine Einwilligung benötigt wird.
- Arbeitgeber eintragen: Ergänze den verantwortlichen Arbeitgeber vollständig.
- Mitarbeiterdaten ergänzen: Trage nur die für die Erklärung notwendigen Identifikationsdaten ein.
- Zwecke auswählen: Beschreibe jede freiwillige Verarbeitung getrennt.
- Datenarten nennen: Lege fest, welche personenbezogenen Daten betroffen sind.
- Empfänger angeben: Beschreibe, wer auf die Daten zugreifen kann.
- Dauer bestimmen: Lege fest, wie lange die Einwilligung beziehungsweise Verarbeitung vorgesehen ist.
- Widerruf erklären: Informiere darüber, wie die Einwilligung widerrufen werden kann.
- Auswahl ermöglichen: Verwende getrennte Ja-/Nein-Entscheidungen, wenn mehrere Zwecke vorgesehen sind.
- Erklärung dokumentieren: Bewahre die erteilte Einwilligung nachvollziehbar auf.
Einzelne Zwecke getrennt auswählen
Mehrere unterschiedliche Datenverarbeitungen sollten möglichst nicht in einer einzigen Alles-oder-nichts-Erklärung zusammengefasst werden.
☐ Ich willige in die Veröffentlichung meines Geburtstags ohne Geburtsjahr in einer internen Geburtstagsübersicht ein.
☐ Ich willige in die Nutzung meiner freiwillig angegebenen privaten Telefonnummer für Notfallkontakte ein.
☐ Ich willige in die Veröffentlichung meines Mitarbeiterfotos im internen Intranet ein.
Granulare Einwilligung
Eine getrennte Auswahl ermöglicht dem Mitarbeiter beispielsweise, einer internen Telefonnummernliste zuzustimmen und gleichzeitig eine andere optionale Veröffentlichung abzulehnen.
Zweck konkret beschreiben
Eine Einwilligung sollte erkennen lassen, wofür die Daten verwendet werden.
Die private Mobiltelefonnummer wird ausschließlich verwendet, um den Mitarbeiter in dringenden betrieblichen Ausnahmefällen erreichen zu können, wenn eine Kontaktaufnahme über die regulären betrieblichen Kommunikationswege nicht möglich ist.
Unklare Zweckformulierungen vermeiden
Formulierungen wie:
- „für betriebliche Zwecke“
- „für alle notwendigen Zwecke“
- „für zukünftige Verarbeitungen“
sind für eine freiwillige Einwilligung häufig zu weit und zu unbestimmt.
Datenarten nennen
Zusätzlich zum Zweck sollte klar sein, welche Daten betroffen sind.
Zum Beispiel:
- Foto
- private Telefonnummer
- private E-Mail-Adresse
- Geburtstag
- Hobbyangabe
- Profiltext
Nur notwendige Daten für den freiwilligen Zweck verwenden
Auch bei einer Einwilligung sollten nicht mehr Daten verarbeitet werden, als für den beschriebenen Zweck sinnvoll sind.
Private Telefonnummer
Eine private Telefonnummer kann für bestimmte freiwillige Notfall- oder Kontaktzwecke erfasst werden.
Der Mitarbeiter sollte wissen:
- wer Zugriff erhält,
- wann die Nummer genutzt wird und
- wie sie gelöscht werden kann.
Private E-Mail-Adresse
Auch bei einer privaten E-Mail-Adresse sollte der Zweck klar definiert sein.
Eine freiwillige Kontaktadresse sollte nicht ohne weitere Grundlage für beliebige betriebliche Kommunikation oder Werbung genutzt werden.
Geburtstagslisten
Interne Geburtstagsübersichten sind ein typisches Beispiel für eine freiwillige Zusatzverarbeitung.
Die Einwilligung kann festlegen, ob:
- nur Tag und Monat oder
- auch das Geburtsjahr
veröffentlicht werden.
Geburtsjahr häufig nicht erforderlich
Für eine einfache interne Geburtstagsliste genügt regelmäßig der Tag und Monat, wenn das Alter keine Rolle spielt.
Interne Mitarbeiterprofile
Intranets oder interne Teamseiten können zusätzliche Angaben enthalten.
Zum Beispiel:
- Foto
- kurze Vorstellung
- Hobbys
- Sprachen
- persönliche Interessen
Freiwillige Angaben klar kennzeichnen
Mitarbeiter sollten erkennen können, welche Angaben zwingend und welche freiwillig sind.
Fotos von Mitarbeitern
Fotos verdienen besondere Aufmerksamkeit, weil sie intern und extern sehr unterschiedlich verwendet werden können.
Für eine externe Veröffentlichung auf Website, Social Media oder Printmaterialien sollte eine spezialisierte Erklärung verwendet werden.
Dafür erstellen wir als nächste Vorlage die Einwilligung Fotoveröffentlichung Mitarbeiter.
Interne und externe Nutzung trennen
Ein Mitarbeiter kann beispielsweise mit einem Foto im internen Intranet einverstanden sein, aber nicht mit einer Veröffentlichung auf Instagram oder der öffentlichen Unternehmenswebsite.
Interne Kommunikationskanäle
Eine Einwilligung kann konkret festlegen, auf welchen internen Kanälen Daten erscheinen dürfen.
Zum Beispiel:
- Intranet
- Mitarbeiter-App
- interner Newsletter
- interne Präsentationen
Externe Veröffentlichung separat behandeln
Öffentliche Websites, Social Media und Werbematerialien besitzen eine deutlich größere Reichweite.
Diese Zwecke sollten daher nicht nebenbei in einer allgemeinen internen Einwilligung versteckt werden.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Art. 9 DSGVO schützt bestimmte besonders sensible Datenkategorien besonders stark.
Dazu gehören unter anderem Daten, aus denen hervorgehen:
- rassische oder ethnische Herkunft
- politische Meinungen
- religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
- Gewerkschaftszugehörigkeit
sowie genetische Daten, bestimmte biometrische Daten, Gesundheitsdaten und Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung.
Den aktuellen Gesetzestext findest du unter DSGVO bei EUR-Lex.
Einwilligung muss bei besonderen Kategorien ausdrücklich sein
§ 26 Abs. 3 BDSG bestimmt für Beschäftigtendaten ausdrücklich, dass sich eine Einwilligung in die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten auch ausdrücklich auf diese Daten beziehen muss.
Eine allgemeine Einwilligung in „personenbezogene Daten“ reicht nicht automatisch aus, wenn beispielsweise freiwillig Gesundheitsdaten oder andere besondere Kategorien verarbeitet werden sollen.
Gesundheitsdaten im Beschäftigungsverhältnis
Gesundheitsdaten können im Arbeitsverhältnis auch auf anderen Rechtsgrundlagen verarbeitet werden, wenn dies gesetzlich erforderlich und zulässig ist.
Eine Einwilligung sollte deshalb nicht vorsorglich für sämtliche Gesundheitsinformationen eingeholt werden.
Freiwillige Gesundheitsangebote
Bei bestimmten freiwilligen Gesundheits- oder Wellnessprogrammen kann eine gesonderte Prüfung der Rechtsgrundlage und der konkreten Datenverarbeitung notwendig sein.
Gewerkschaftszugehörigkeit
Auch Angaben zur Gewerkschaftszugehörigkeit gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten.
Sie sollten nicht ohne klaren rechtlichen Grund oder ausdrückliche zulässige Einwilligung verarbeitet werden.
Religiöse Angaben
Auch Informationen über religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen sind besonders geschützt.
Empfänger der Daten
Die Einwilligung sollte erkennen lassen, wer die Daten erhalten beziehungsweise sehen kann.
Mögliche Empfänger sind:
- Personalabteilung
- Vorgesetzte
- bestimmte Teams
- alle Mitarbeiter
- externe Dienstleister
- Öffentlichkeit
„Intern“ genauer beschreiben
Der Begriff „intern“ kann bei großen Unternehmen tausende Personen umfassen.
Wenn möglich, sollte klar beschrieben werden, welcher Personenkreis Zugriff erhält.
Externe Dienstleister
Werden Daten über externe Systeme verarbeitet, können beispielsweise IT- oder Cloud-Dienstleister beteiligt sein.
Auftragsverarbeitung prüfen
Verarbeitet ein externer Dienstleister personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Arbeitgebers, kann zusätzlich ein AVV erforderlich sein.
Dafür steht unsere Auftragsverarbeitungsvertrag AVV Vorlage zur Verfügung.
Drittlandübermittlungen
Werden Daten über Anbieter außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet, können zusätzliche Anforderungen der DSGVO gelten.
Dies ist insbesondere bei internationalen Cloud- und Social-Media-Diensten relevant.
Transparenz über eingesetzte Systeme
Bei freiwilligen Veröffentlichungen sollte der Mitarbeiter möglichst nachvollziehen können, über welche Kanäle die Daten verarbeitet werden.
Dauer der Einwilligung
Die Einwilligung kann beispielsweise gelten:
- für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses,
- bis zum Widerruf oder
- für einen konkret bestimmten Zeitraum.
Einwilligung nicht automatisch unbegrenzt gestalten
Bei manchen Zwecken endet die Notwendigkeit spätestens mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen.
Ausscheiden aus dem Unternehmen
Der Vertrag beziehungsweise die Einwilligung sollte berücksichtigen, was nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses geschieht.
Zum Beispiel:
- Löschung aus internen Verzeichnissen
- Entfernung aus freiwilligen Teamprofilen
- Beendigung von Kontaktlisten
Widerrufsrecht
§ 26 Abs. 2 BDSG verlangt, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten über sein Widerrufsrecht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO informiert.
Ein Widerruf muss für die Zukunft möglich sein.
Widerruf jederzeit möglich
Eine auf Einwilligung beruhende Verarbeitung kann grundsätzlich für die Zukunft widerrufen werden.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@musterfirma.de widerrufen werden.
Widerruf so einfach wie möglich
Der Widerruf sollte nicht unnötig erschwert werden.
Wenn eine Einwilligung beispielsweise elektronisch erteilt werden kann, sollte der Widerruf nicht zwingend nur per unterschriebenem Brief möglich sein.
Wirkung des Widerrufs
Der Widerruf wirkt grundsätzlich für die Zukunft.
Eine zuvor auf Grundlage einer wirksam erteilten Einwilligung erfolgte Verarbeitung wird dadurch nicht rückwirkend automatisch rechtswidrig.
Widerruf praktisch umsetzen
Nach Eingang eines Widerrufs sollte geprüft werden:
- welche Daten betroffen sind,
- wo sie gespeichert sind,
- welche Veröffentlichung zu entfernen ist und
- ob eine andere Rechtsgrundlage besteht.
Widerruf dokumentieren
Auch der Eingang und die Umsetzung eines Widerrufs sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
Widerruf einzelner Zwecke
Bei mehreren getrennten Einwilligungen sollte möglichst auch nur ein einzelner Zweck widerrufen werden können.
Ein Mitarbeiter widerruft die Veröffentlichung seines Geburtstags, möchte aber weiterhin freiwillig seine private Notfallnummer hinterlegt lassen.
Keine Kopplung unnötiger Einwilligungen
Eine freiwillige Einwilligung sollte nicht ohne sachlichen Grund Voraussetzung dafür sein, überhaupt einen Arbeitsvertrag abschließen oder eine reguläre Arbeitsleistung erbringen zu können.
Kopplung und Freiwilligkeit
Je stärker eine Leistung davon abhängig gemacht wird, dass ein Beschäftigter einer nicht erforderlichen Datenverarbeitung zustimmt, desto genauer muss die Freiwilligkeit geprüft werden.
Keine versteckten Einwilligungen
Einwilligungsklauseln sollten klar erkennbar sein.
Sie sollten nicht in langen allgemeinen Vertragsbedingungen verborgen werden.
Klare Sprache verwenden
Die Erklärung sollte für Mitarbeiter verständlich sein.
Unnötig komplizierte juristische Formulierungen helfen weder Arbeitgeber noch Beschäftigten.
Ja und Nein ermöglichen
Bei einem freiwilligen Formular kann es sinnvoll sein, für jeden Zweck sowohl Zustimmung als auch Ablehnung dokumentieren zu können.
Keine vorangekreuzten Kästchen
Die Entscheidung sollte aktiv vom Mitarbeiter getroffen werden.
Elektronische Einwilligung
§ 26 Abs. 2 BDSG sieht vor, dass eine Beschäftigteneinwilligung grundsätzlich schriftlich oder elektronisch erfolgen soll, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist.
Elektronischen Nachweis speichern
Bei elektronischen Einwilligungen sollte nachvollziehbar bleiben:
- wer eingewilligt hat,
- wann die Einwilligung erfolgte und
- welcher Erklärungstext zu diesem Zeitpunkt galt.
Versionsnummer verwenden
Bei digitalen Formularen kann eine Versionsnummer des Einwilligungstextes sinnvoll sein.
Nachweispflicht
Der Verantwortliche sollte nachweisen können, dass eine Einwilligung erteilt wurde.
Personalakte oder Datenschutzsystem
Die Einwilligung kann je nach interner Organisation in der Personalakte oder in einem geeigneten Datenschutzsystem dokumentiert werden.
Zugriff auf Einwilligungen begrenzen
Nicht jeder Mitarbeiter im Unternehmen benötigt Zugriff auf die Dokumentation freiwilliger Einwilligungen.
Informationspflichten nach DSGVO
Zusätzlich zur eigentlichen Einwilligung können Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO bestehen.
Typische Informationen sind beispielsweise:
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Datenschutzbeauftragter, soweit vorhanden
- Zwecke der Verarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Empfänger
- Speicherdauer
- Betroffenenrechte
- Beschwerderecht
Einwilligung und Datenschutzhinweis unterscheiden
Die Einwilligung ist die freiwillige Erklärung des Mitarbeiters.
Der Datenschutzhinweis informiert dagegen umfassender über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Beides kann kombiniert, aber klar getrennt werden
Ein Formular kann sowohl Informationen als auch eine Einwilligung enthalten. Der eigentliche Zustimmungsteil sollte jedoch eindeutig erkennbar bleiben.
Recht auf Auskunft
Beschäftigte besitzen grundsätzlich die datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte der DSGVO, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind.
Dazu gehört unter anderem das Recht auf Auskunft.
Recht auf Berichtigung
Unrichtige personenbezogene Daten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen berichtigt werden.
Recht auf Löschung
Auch ein Löschungsanspruch kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.
Unsere DSGVO-Musterbriefe
Für allgemeine Betroffenenanfragen stehen auf Smartvorlagen außerdem unsere Vorlagen für Datenschutz-Auskunft und DSGVO-Löschantrag zur Verfügung.
Beschwerderecht
Beschäftigte können sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen an eine zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.
Datenschutzbeauftragter
Hat das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten, können dessen Kontaktdaten in den Datenschutzhinweisen angegeben werden.
Betriebsrat und Personalrat
§ 26 Abs. 6 BDSG stellt klar, dass Beteiligungsrechte von Interessenvertretungen der Beschäftigten unberührt bleiben.
Betriebsvereinbarungen
Bestimmte Datenverarbeitungen können auch auf einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung beruhen.
Eine zusätzliche Einwilligung ist dann nicht automatisch erforderlich.
Einwilligung nicht zur Umgehung einer Betriebsvereinbarung verwenden
Bestehen kollektivrechtliche Regelungen, sollten diese in die Datenschutzprüfung einbezogen werden.
Mitarbeiter-App
Bei freiwilligen Funktionen einer Mitarbeiter-App können zusätzliche Einwilligungen relevant sein.
Zum Beispiel:
- freiwilliges Profilfoto
- private Kontaktdaten
- freiwillige Interessenangaben
Pflichtfunktionen der Mitarbeiter-App
Funktionen, die zwingend für die Arbeitsorganisation benötigt werden, sollten nicht künstlich als Einwilligungslösung ausgestaltet werden, wenn eine andere Rechtsgrundlage einschlägig ist.
Private Geräte
Werden freiwillige private Kontaktdaten oder Geräteinformationen verarbeitet, sollte der Zweck besonders klar sein.
Bring Your Own Device
Bei BYOD-Modellen können zusätzlich technische und datenschutzrechtliche Regelungen erforderlich sein.
Standortdaten
Standortdaten von Mitarbeitern können besonders eingriffsintensiv sein.
Eine pauschale Einwilligung in dauerhafte Standortüberwachung sollte nicht ungeprüft verwendet werden.
GPS und Zeiterfassung
Ob Standortdaten erforderlich und zulässig sind, hängt stark vom konkreten Arbeitsablauf und Zweck ab.
Videoaufnahmen
Videoaufnahmen von Beschäftigten können ebenfalls besondere datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen.
Eine freiwillige Marketingaufnahme ist etwas anderes als eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz.
Biometrische Daten
Biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer Person gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten.
Fingerabdrucksysteme
Werden Fingerabdruck- oder Gesichtserkennungssysteme eingesetzt, sollte die Rechtsgrundlage besonders sorgfältig geprüft werden.
Interne Telefonlisten
Dienstliche Telefonnummern können für die betriebliche Kommunikation erforderlich sein.
Private Telefonnummern sollten davon unterschieden werden.
Notfallkontakte
Ein Mitarbeiter kann freiwillig eine Person nennen, die in bestimmten Notfällen kontaktiert werden darf.
Dabei sind auch die personenbezogenen Daten dieser dritten Person zu berücksichtigen.
Daten Dritter
Gibt ein Beschäftigter Daten von Angehörigen oder Notfallkontakten an, sollte der Arbeitgeber auch für diese Verarbeitung eine passende Rechtsgrundlage und Information berücksichtigen.
Interne Newsletter
Bei dienstlichen E-Mail-Adressen können interne Unternehmensinformationen regelmäßig Teil der normalen Arbeitskommunikation sein.
Eine freiwillige Einwilligung ist dafür nicht automatisch erforderlich.
Private E-Mail-Adressen für Newsletter
Sollen Informationen an eine private Adresse geschickt werden, sollte der Zweck gesondert geprüft werden.
Mitarbeiterbefragungen
Freiwillige Mitarbeiterbefragungen können personenbezogen oder anonym durchgeführt werden.
Anonyme Befragung bevorzugen, wenn ausreichend
Werden personenbezogene Daten für den Zweck nicht benötigt, kann eine anonyme Ausgestaltung datenschutzfreundlicher sein.
Veröffentlichung von Jubiläen
Auch Betriebsjubiläen oder besondere persönliche Ereignisse können in internen Medien veröffentlicht werden.
Bei freiwilligen Zusatzinformationen kann eine Auswahlmöglichkeit sinnvoll sein.
Namensschilder
Namensschilder können je nach Tätigkeit betrieblich erforderlich sein.
Eine Einwilligung ist daher nicht in jedem Fall die passende Rechtsgrundlage.
Website-Mitarbeiterseite
Öffentliche Mitarbeiterprofile sind anders zu bewerten als interne Verzeichnisse.
Für Fotoveröffentlichungen sollte zusätzlich die speziellere Vorlage verwendet werden.
LinkedIn und Social Media
Ein Arbeitgeber sollte einen Mitarbeiter nicht ohne klare Grundlage dazu verpflichten, sein privates Social-Media-Profil für Unternehmenswerbung zu nutzen.
Freiwilliges Employee Advocacy
Freiwillige Programme können gesondert geregelt werden.
Keine Einwilligung für unbekannte zukünftige Zwecke
Eine Einwilligung sollte nicht alle denkbaren zukünftigen Datenverarbeitungen pauschal abdecken.
Neuer Zweck kann neue Prüfung erfordern
Soll ein bisher nur intern gespeichertes Profil später öffentlich auf der Website veröffentlicht werden, kann eine neue Einwilligung beziehungsweise eine neue Rechtsgrundlagenprüfung notwendig sein.
Änderung des Zwecks dokumentieren
Wesentliche Zweckänderungen sollten nicht unbemerkt auf Grundlage einer alten Einwilligung umgesetzt werden.
Widerruf beim Arbeitgeberwechsel
Beim Ausscheiden sollte geprüft werden, welche freiwilligen Veröffentlichungen zu entfernen sind.
Interne Archivsysteme
Nicht jede historische Speicherung muss sofort gelöscht werden, wenn andere gesetzliche Gründe für die Aufbewahrung bestehen.
Die Verarbeitung zu neuen freiwilligen Zwecken sollte jedoch beendet werden.
Einwilligung und Geheimhaltung unterscheiden
Eine Datenschutz-Einwilligung erlaubt bestimmte Datenverarbeitungen.
Eine Geheimhaltungsvereinbarung verpflichtet dagegen zum Schutz vertraulicher Informationen.
Dafür steht unsere Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Vorlage zur Verfügung.
Einwilligung und AVV unterscheiden
Eine Einwilligung wird von der betroffenen Person erteilt.
Ein AVV ist dagegen eine Vereinbarung zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter.
Beide Dokumente erfüllen völlig unterschiedliche Funktionen.
Typische Fehler bei Mitarbeiter-Einwilligungen
Gerade im Arbeitsverhältnis können schlecht formulierte Einwilligungen problematisch sein.
- Einwilligung für alle Personaldaten: erforderliche Datenverarbeitung und freiwillige Zwecke werden vermischt.
- Zweck zu allgemein: Mitarbeiter weiß nicht, wofür Daten verwendet werden.
- keine echte Wahl: Ablehnung führt faktisch zu Nachteilen.
- mehrere Zwecke gekoppelt: nur eine Gesamtzustimmung ist möglich.
- Widerruf fehlt: Mitarbeiter wird nicht ausreichend informiert.
- Empfänger unbekannt: interne und öffentliche Nutzung werden vermischt.
- besondere Daten übersehen: ausdrückliche Einwilligung fehlt.
- alte Einwilligung für neuen Zweck: Zweckänderungen werden nicht neu geprüft.
- Einwilligung nicht dokumentiert: Nachweis ist später nicht möglich.
- externe Veröffentlichung versteckt: Social Media und Intranet werden gleichbehandelt.
Checkliste vor Verwendung
Vor Einsatz einer Beschäftigteneinwilligung sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet sein:
- Wird für diesen Zweck überhaupt eine Einwilligung benötigt?
- Ist die Entscheidung tatsächlich freiwillig?
- Entstehen bei Ablehnung keine sachwidrigen Nachteile?
- Ist der Zweck konkret beschrieben?
- Welche Daten werden verarbeitet?
- Wer erhält Zugriff?
- Ist die Verarbeitung intern oder öffentlich?
- Gibt es mehrere getrennte Zwecke?
- Sind besondere Kategorien personenbezogener Daten betroffen?
- Ist ein Widerruf einfach möglich?
- Wie wird die Einwilligung dokumentiert?
- Was geschieht nach Ausscheiden des Mitarbeiters?
- Sind zusätzliche Datenschutzhinweise erforderlich?
Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?
Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.
- Word: ideal, um konkrete Einwilligungszwecke, Datenarten, Empfänger und Widerrufsmöglichkeiten individuell anzupassen.
- PDF: praktisch zum Ausdrucken und zur dokumentierten Auswahl der freiwilligen Einwilligungen.
Datenschutz-Einwilligung individuell anpassen
Eine Einwilligung für eine interne Geburtstagsliste benötigt andere Angaben als die Nutzung privater Kontaktdaten oder die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten.
Die Vorlage ist deshalb eine allgemeine Arbeitsgrundlage und ersetzt keine individuelle datenschutzrechtliche Beratung.
Besonders bei sensiblen Beschäftigtendaten, Standortüberwachung, biometrischen Verfahren, umfangreichen Mitarbeiterprofilen oder internationalen Datenübermittlungen sollte die konkrete Rechtsgrundlage individuell geprüft werden.
Datenschutz-Einwilligung Mitarbeiter kostenlos herunterladen
Lade die kostenlose Datenschutz-Einwilligung Mitarbeiter Vorlage als Word- oder PDF-Datei herunter und passe Zwecke, Datenarten, Empfänger, Auswahlmöglichkeiten und Widerruf individuell an.
Häufige Fragen zur Datenschutz-Einwilligung von Mitarbeitern
Braucht ein Arbeitgeber für jede Verarbeitung von Mitarbeiterdaten eine Einwilligung?
Nein. § 26 Abs. 1 BDSG erlaubt bestimmte Verarbeitungen, wenn sie für Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Eine Einwilligung ist nur eine mögliche Rechtsgrundlage.
Muss eine Mitarbeiter-Einwilligung freiwillig sein?
Ja. § 26 Abs. 2 BDSG verlangt eine besondere Prüfung der Freiwilligkeit und berücksichtigt dabei insbesondere das Abhängigkeitsverhältnis im Beschäftigungsverhältnis.
Kann eine Einwilligung Teil des Arbeitsvertrags sein?
Sie sollte jedenfalls klar und verständlich von anderen Regelungen unterscheidbar sein. Bei freiwilligen Zusatzverarbeitungen kann eine separate Erklärung die Freiwilligkeit und Dokumentation erleichtern.
Kann ein Mitarbeiter seine Einwilligung widerrufen?
Ja. Über das Widerrufsrecht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO muss der Beschäftigte informiert werden. Der Widerruf wirkt grundsätzlich für die Zukunft.
Darf eine private Telefonnummer freiwillig gespeichert werden?
Das kann je nach Zweck auf Grundlage einer freiwilligen Einwilligung möglich sein. Es sollte klar geregelt werden, wer Zugriff erhält, wann die Nummer verwendet wird und wie ein Widerruf möglich ist.
Darf ein Arbeitgeber Geburtstage intern veröffentlichen?
Für eine freiwillige interne Geburtstagsliste kann eine Einwilligung sinnvoll sein. Mitarbeiter sollten auswählen können, ob sie teilnehmen möchten und welche Angaben veröffentlicht werden.
Was gilt für Gesundheitsdaten?
Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Soll eine Verarbeitung auf Einwilligung gestützt werden, muss diese bei Beschäftigten ausdrücklich auch diese besonderen Daten erfassen.
Kann eine Einwilligung mehrere Zwecke gleichzeitig abdecken?
Unterschiedliche freiwillige Zwecke sollten möglichst getrennt auswählbar sein. So kann ein Mitarbeiter beispielsweise einer internen Kontaktliste zustimmen und eine andere Veröffentlichung ablehnen.
Muss die Einwilligung schriftlich erfolgen?
§ 26 Abs. 2 BDSG sieht grundsätzlich eine schriftliche oder elektronische Einwilligung vor, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist.
Was passiert nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen?
Es sollte geprüft werden, welche freiwilligen Datenverarbeitungen nicht mehr benötigt werden und welche Veröffentlichungen zu entfernen sind. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten können davon unabhängig fortbestehen.
Ist eine Fotoeinwilligung dasselbe wie eine allgemeine Datenschutz-Einwilligung?
Nein. Foto- und Videoveröffentlichungen können zusätzliche rechtliche Fragen aufwerfen und sollten insbesondere bei öffentlicher Verwendung möglichst gesondert und konkret geregelt werden.
Kann ich die Datenschutz-Einwilligung Mitarbeiter Vorlage bearbeiten?
Ja. Die Word-Version lässt sich vollständig an Arbeitgeber, konkrete Zwecke, Datenarten, Empfänger, Dauer und Widerrufsmöglichkeiten anpassen.