Sponsoringvertrag Vorlage (Word & PDF)
Kostenlose Vorlage für einen Sponsoringvertrag – mit Leistungen des Sponsors, Gegenleistungen, Werberechten, Logo- und Mediennutzung, Laufzeit, Exklusivität und Kündigung.
Vorlage herunterladen
Mit unserer kostenlosen Sponsoringvertrag Vorlage kannst du die Zusammenarbeit zwischen einem Sponsor und einem gesponserten Unternehmen, Verein, Veranstalter, Projekt oder einer anderen Organisation schriftlich regeln. Die Vorlage eignet sich sowohl für Geldsponsoring als auch für Sach- und Leistungssponsoring.
Im Mittelpunkt stehen die gegenseitigen Leistungen: Der Sponsor stellt beispielsweise einen Geldbetrag, Produkte, Dienstleistungen oder andere Vorteile zur Verfügung. Der Sponsoringpartner verpflichtet sich im Gegenzug typischerweise zu Werbe-, Kommunikations- oder Präsentationsleistungen.
Die Word-Version lässt sich vollständig bearbeiten und an das konkrete Sponsoringprojekt anpassen. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken, Durchsehen und handschriftlichen Ergänzen.
Was ist ein Sponsoringvertrag?
Ein Sponsoringvertrag legt fest, welche Leistungen Sponsor und Sponsoringpartner gegenseitig erbringen. Anders als bei einer klassischen Spende steht beim Sponsoring regelmäßig eine Gegenleistung im Zusammenhang mit Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Markenpräsenz oder Kommunikation im Vordergrund.
Typische Sponsoringbereiche sind beispielsweise:
- Sportvereine und Sportveranstaltungen,
- Kulturveranstaltungen,
- Konzerte und Festivals,
- soziale Projekte,
- Bildungsprojekte,
- Messen und Kongresse,
- Online-Projekte,
- Podcasts und Medienformate,
- Influencer- und Creator-Projekte oder
- Unternehmensveranstaltungen.
Was enthält unsere Sponsoringvertrag Vorlage?
Die Vorlage enthält insbesondere Regelungen zu:
- Vertragsparteien,
- Sponsoringprojekt,
- Ziel und Gegenstand des Sponsorings,
- Geldleistungen,
- Sachleistungen,
- Dienstleistungen,
- Fälligkeit und Zahlungsweise,
- Gegenleistungen des Sponsoringpartners,
- Logo- und Markenplatzierung,
- Werbeflächen,
- Social-Media-Leistungen,
- Veranstaltungspräsenz,
- Tickets und Einladungen,
- Nennung als Sponsor,
- Nutzungsrechten an Logos und Materialien,
- Fotos und Videos,
- Freigaben,
- Exklusivität und Branchenschutz,
- Dokumentation der Leistungen,
- Laufzeit,
- Kündigung,
- Ausfall oder Verschiebung einer Veranstaltung,
- Vertraulichkeit sowie
- Schlussbestimmungen.
So verwendest du die Sponsoringvertrag Vorlage
- Datei herunterladen: Nutze Word zum Bearbeiten oder PDF zum Ausdrucken.
- Vertragsparteien eintragen: Ergänze Sponsor und Sponsoringpartner mit vollständigen Unternehmens- beziehungsweise Kontaktdaten.
- Projekt beschreiben: Lege eindeutig fest, auf welche Veranstaltung, Mannschaft, Kampagne oder welches Projekt sich das Sponsoring bezieht.
- Sponsoringleistung bestimmen: Trage Geldbetrag, Sachleistung oder Dienstleistung möglichst genau ein.
- Gegenleistungen festlegen: Definiere konkret, welche Werbung, Logo-Platzierungen, Beiträge oder sonstigen Leistungen erbracht werden.
- Nutzungsrechte regeln: Lege fest, welche Logos, Fotos, Texte und Medien von welcher Vertragspartei verwendet werden dürfen.
- Exklusivität prüfen: Entscheide, ob weitere Sponsoren aus derselben Branche zulässig sind.
- Laufzeit festlegen: Bestimme Beginn und Ende des Sponsorings sowie gegebenenfalls Verlängerungsmöglichkeiten.
- Ausfall regeln: Vereinbare, was beispielsweise bei Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung passiert.
- Vertrag prüfen: Kontrolliere vor der Unterzeichnung insbesondere Leistungen, Rechte, Laufzeit und Beendigungsregeln.
Beispiel für ein Sponsoring
Ein regionales Unternehmen unterstützt einen Sportverein für eine Saison.
Sponsoringleistung: 10.000 Euro
Gegenleistungen:
- Logo auf einer Werbebande,
- Logo auf der Sponsoren-Seite der Vereinswebsite,
- Nennung bei ausgewählten Veranstaltungen,
- zwei Social-Media-Beiträge und
- zehn Eintrittskarten für Heimveranstaltungen.
Der Vertrag legt zusätzlich fest, wie lange die Logos verwendet werden dürfen und ob Wettbewerber des Sponsors ebenfalls als Sponsoren auftreten dürfen.
Geldsponsoring
Beim Geldsponsoring verpflichtet sich der Sponsor zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags.
Im Vertrag sollten mindestens geregelt werden:
- Gesamtbetrag,
- gegebenenfalls Umsatzsteuer,
- Fälligkeit,
- Zahlungsplan,
- Bankverbindung und
- Voraussetzungen für einzelne Teilzahlungen.
Bei längerfristigen Vereinbarungen kann beispielsweise eine Zahlung pro Saison, Kalenderjahr oder Projektphase vorgesehen werden.
Sachsponsoring
Nicht jedes Sponsoring erfolgt durch Geld. Ein Sponsor kann auch Produkte oder andere Sachleistungen zur Verfügung stellen.
- Sportbekleidung,
- Getränke,
- technische Geräte,
- Fahrzeuge,
- Werbematerial,
- Ausstattung oder
- Veranstaltungsequipment.
Bei Sachleistungen sollte möglichst genau dokumentiert werden, welche Gegenstände in welcher Menge und zu welchem Zeitpunkt bereitgestellt werden.
Dienstleistungen als Sponsoring
Auch Dienstleistungen können Bestandteil des Sponsorings sein.
Ein Unternehmen kann beispielsweise:
- eine Website erstellen,
- Veranstaltungstechnik bereitstellen,
- Marketing übernehmen,
- Transportleistungen erbringen,
- Räumlichkeiten zur Verfügung stellen oder
- Beratungsleistungen übernehmen.
Bei solchen Leistungen sollte der Umfang möglichst genauso konkret beschrieben werden wie bei einem normalen Dienstleistungsauftrag.
Gegenleistungen des Sponsoringpartners
Ein Sponsoringvertrag sollte nicht nur beschreiben, was der Sponsor zahlt. Ebenso wichtig ist eine genaue Beschreibung der Gegenleistungen.
Mögliche Leistungen des Sponsoringpartners sind beispielsweise:
- Logo-Platzierung,
- Werbebanner,
- Nennung auf der Website,
- Social-Media-Beiträge,
- Nennung in Pressemitteilungen,
- Branding auf Veranstaltungsflächen,
- Produktpräsentationen,
- Tickets oder VIP-Einladungen,
- Messestände,
- Speaker-Nennungen oder
- Einbindung in Newsletter.
Werbeleistungen möglichst konkret beschreiben
Eine Formulierung wie „Der Sponsor wird angemessen beworben“ ist häufig zu ungenau.
Besser ist es, Anzahl, Position, Größe, Zeitraum und Medium möglichst konkret festzulegen.
Das Logo des Sponsors wird während der Vertragslaufzeit auf der Sponsoren-Seite der Website dargestellt.
Zusätzlich veröffentlicht der Sponsoringpartner im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni drei vereinbarte Social-Media-Beiträge, in denen der Sponsor entsprechend den vereinbarten Vorgaben genannt wird.
Logo-Nutzung vertraglich regeln
Für Sponsoringmaßnahmen werden häufig Unternehmenslogos, Vereinslogos, Grafiken oder andere Kennzeichen ausgetauscht.
Im Vertrag sollte deshalb geregelt werden:
- welches Logo verwendet werden darf,
- für welche Medien,
- für welchen Zeitraum,
- ob Änderungen zulässig sind,
- ob Gestaltungsrichtlinien einzuhalten sind und
- wann die Verwendung nach Vertragsende eingestellt werden muss.
Nutzungsrechte an Fotos, Videos und anderen Inhalten
Werden im Zusammenhang mit dem Sponsoring Fotos, Videos, Grafiken oder andere urheberrechtlich geschützte Inhalte verwendet, sollten die dafür erforderlichen Nutzungsrechte ausdrücklich geregelt werden.
Nutzungsrechte können beispielsweise beschränkt werden nach:
- Vertragsdauer,
- Gebiet,
- Medium,
- Werbekampagne,
- Online- und Offline-Nutzung sowie
- Art der Verwendung.
Außerdem sollte geklärt werden, ob ein einfaches Nutzungsrecht genügt oder weitergehende Rechte erforderlich sind.
Rechte Dritter beachten
Nur weil eine Vertragspartei ein Foto oder Video besitzt, bedeutet das nicht automatisch, dass sie sämtliche erforderlichen Rechte daran weitergeben darf.
Je nach Material können beispielsweise Rechte relevant sein von:
- Fotografen,
- Grafikdesignern,
- Musikurhebern,
- abgebildeten Personen,
- Markeninhabern oder
- anderen Rechteinhabern.
Im Vertrag sollte deshalb festgelegt werden, dass bereitgestellte Inhalte nur im vereinbarten und rechtlich zulässigen Umfang verwendet werden dürfen.
Social-Media-Sponsoring
Social Media spielt bei vielen Sponsoringverträgen eine zentrale Rolle.
Hier sollten insbesondere festgelegt werden:
- Plattform,
- Anzahl der Veröffentlichungen,
- ungefährer Veröffentlichungszeitraum,
- Format wie Beitrag, Story oder Video,
- Verlinkung oder Markierung des Sponsors,
- Freigabeprozesse sowie
- gesetzlich erforderliche Werbekennzeichnung.
Werden einzelne Creator oder Influencer für konkrete Werbeleistungen verpflichtet, kann zusätzlich ein umfassender Influencer-Vertrag sinnvoll sein.
Muss Sponsoring als Werbung gekennzeichnet werden?
Je nach konkreter Veröffentlichung können gesetzliche Anforderungen an die Erkennbarkeit kommerzieller Kommunikation bestehen.
Dies betrifft insbesondere redaktionell wirkende Beiträge, Social-Media-Inhalte und andere Medienformate, bei denen eine geschäftliche Gegenleistung besteht.
Der Vertrag sollte daher keine Vorgabe enthalten, Werbung bewusst zu verschleiern. Die konkrete Kennzeichnung sollte sich nach dem jeweiligen Medium und den geltenden rechtlichen Anforderungen richten.
Exklusivität und Branchenschutz
Ein Sponsor möchte häufig verhindern, dass während derselben Veranstaltung oder Kampagne gleichzeitig ein direkter Wettbewerber prominent auftritt.
Dafür kann ein Branchenschutz vereinbart werden.
Der Sponsoringpartner verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keinen weiteren Hauptsponsor aus dem Bereich „Sportgetränke“ für dieselbe Veranstaltung aufzunehmen.
Eine solche Klausel sollte die betreffende Branche möglichst konkret beschreiben.
Was bedeutet Exklusivsponsor?
Die Bezeichnung „Exklusivsponsor“ sollte nicht allein verwendet werden, ohne zu erklären, was die Exklusivität umfasst.
Sie kann sich beispielsweise beziehen auf:
- eine bestimmte Branche,
- eine Produktkategorie,
- eine Werbefläche,
- eine Veranstaltung,
- ein bestimmtes Team oder
- einen bestimmten Zeitraum.
Je klarer die Abgrenzung, desto geringer ist das Risiko späterer Konflikte.
Sponsoringpakete und Leistungsstufen
Bei Veranstaltungen werden häufig verschiedene Pakete angeboten, beispielsweise:
- Hauptsponsor,
- Premium-Sponsor,
- Gold-Sponsor,
- Silber-Sponsor oder
- Partner.
Wenn solche Bezeichnungen verwendet werden, sollten die jeweils enthaltenen Leistungen entweder direkt im Vertrag oder in einer verbindlichen Anlage aufgeführt werden.
Anlagen zum Sponsoringvertrag
Gerade umfangreiche Sponsoringvereinbarungen lassen sich übersichtlicher gestalten, wenn Details in Anlagen ausgelagert werden.
Mögliche Anlagen sind:
- Leistungskatalog,
- Sponsoringpaket,
- Logodateien,
- Gestaltungsrichtlinien,
- Terminplan,
- Social-Media-Plan,
- Aufstellung der Werbeflächen oder
- Veranstaltungsplan.
Im Hauptvertrag sollte klar bezeichnet werden, welche Anlagen Bestandteil der Vereinbarung sind.
Laufzeit des Sponsoringvertrags
Die Vertragslaufzeit sollte eindeutig festgelegt werden.
Ein Sponsoring kann beispielsweise abgeschlossen werden für:
- eine einzelne Veranstaltung,
- eine Saison,
- ein Kalenderjahr,
- mehrere Jahre oder
- die Dauer eines bestimmten Projekts.
Bei automatischer Verlängerung sollten Verlängerungszeitraum und Kündigungsfrist klar angegeben werden.
Was passiert bei einer Veranstaltungsabsage?
Bei Event-Sponsoring sollte unbedingt geregelt werden, was passiert, wenn die geplante Veranstaltung nicht stattfindet.
In Betracht kommen beispielsweise:
- vollständige Rückzahlung,
- anteilige Rückzahlung,
- Verschiebung der Sponsoringleistung,
- Ersatzveranstaltung,
- alternative Werbeleistung oder
- individuelle Neuverhandlung.
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt insbesondere davon ab, welche Leistungen bereits erbracht wurden.
Verschiebung einer Veranstaltung
Nicht jede Terminänderung führt zwangsläufig dazu, dass ein Sponsoring vollständig beendet werden soll.
Der Vertrag kann deshalb unterscheiden zwischen:
- Absage,
- Verschiebung innerhalb eines bestimmten Zeitraums und
- wesentlicher Änderung des Veranstaltungskonzepts.
So lässt sich beispielsweise vereinbaren, dass der Vertrag bei einer Verschiebung zunächst für den Ersatztermin fortgeführt wird.
Was passiert, wenn Leistungen nicht erbracht werden?
Werden zugesagte Werbe- oder Sponsoringmaßnahmen nicht erbracht, können sich je nach Vertrag und Umständen Ansprüche der anderen Vertragspartei ergeben.
Die Vereinbarung kann deshalb ein abgestuftes Verfahren vorsehen:
- schriftliche Mitteilung,
- angemessene Nachholmöglichkeit,
- Ersatzleistung,
- gegebenenfalls Anpassung der Vergütung oder
- Kündigung bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen.
Eine automatische pauschale Sanktion sollte nicht ungeprüft aufgenommen werden.
Dokumentation der Sponsoringmaßnahmen
Bei umfangreichen Sponsoringpaketen kann vereinbart werden, dass der Sponsoringpartner die durchgeführten Maßnahmen dokumentiert.
Geeignete Nachweise sind beispielsweise:
- Fotos von Werbeflächen,
- Screenshots von Online-Veröffentlichungen,
- Links zu Beiträgen,
- Veranstaltungsprogramme oder
- sonstige Leistungsnachweise.
Das erleichtert beiden Parteien die Kontrolle, ob die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden.
Freigabe von Werbematerial
Der Sponsor kann ein berechtigtes Interesse daran haben, dass sein Logo, Markenname oder Werbematerial nicht verändert oder in einem unerwünschten Zusammenhang dargestellt wird.
Eine Freigaberegelung kann deshalb festlegen, welche Materialien vor Veröffentlichung abgestimmt werden müssen.
Gleichzeitig sollte der Freigabeprozess praktikabel bleiben und beispielsweise eine klare Reaktionsfrist vorsehen.
Änderungen von Logos oder Marken
Ändert ein Sponsor während der Vertragslaufzeit sein Logo oder Corporate Design, sollte geklärt werden, wie vorhandene Werbemittel behandelt werden.
Bei gedruckten Bannern oder bereits produzierten Materialien können sofortige Änderungen erhebliche Kosten verursachen.
Der Vertrag kann deshalb unterscheiden zwischen neuen digitalen Veröffentlichungen und bereits hergestellten physischen Werbemitteln.
Vertrauliche Informationen schützen
Im Rahmen einer Sponsoringkooperation können vertrauliche Informationen ausgetauscht werden, beispielsweise:
- Marketingpläne,
- Budgetangaben,
- noch nicht veröffentlichte Veranstaltungen,
- Kundeninformationen,
- Kampagnenkonzepte oder
- geschäftliche Konditionen.
Für umfangreichere Geheimhaltungspflichten kann zusätzlich unsere Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) verwendet werden.
Sponsoringvertrag oder Kooperationsvertrag?
Bei einem Sponsoring steht typischerweise die Förderung gegen eine vereinbarte Werbe- beziehungsweise Kommunikationsleistung im Vordergrund.
Arbeiten dagegen zwei Unternehmen gleichberechtigt an einem gemeinsamen Projekt, kann ein Kooperationsvertrag besser geeignet sein.
Sponsoringvertrag: Sponsor unterstützt Projekt oder Partner und erhält vereinbarte Werbe- oder Kommunikationsleistungen.
Kooperationsvertrag: Zwei oder mehrere Parteien arbeiten gemeinsam an einem Projekt und übernehmen jeweils eigene Aufgaben.
Sponsoring und Spende sind nicht dasselbe
Sponsoring sollte steuerlich nicht automatisch wie eine Spende behandelt werden.
Beim Sponsoring verfolgt der Sponsor regelmäßig eigene Werbe- oder Öffentlichkeitsziele und erhält dafür vereinbarte Gegenleistungen.
Ob und wie Zahlungen beim Sponsor und beim Empfänger steuerlich zu behandeln sind, hängt von den konkreten Umständen ab.
Gerade Vereine und gemeinnützige Organisationen sollten Sponsoringeinnahmen deshalb steuerlich korrekt einordnen lassen.
Rechnung über Sponsoring
Ob für die Sponsoringleistung eine Rechnung mit Umsatzsteuer auszustellen ist, hängt von der konkreten Leistung und der steuerlichen Situation des Sponsoringpartners ab.
Der Vertrag sollte deshalb nicht pauschal behaupten, Sponsoring sei stets umsatzsteuerpflichtig oder stets steuerfrei.
Bei Unsicherheiten sollte die steuerliche Behandlung vor Vertragsabschluss beziehungsweise Rechnungsstellung geprüft werden.
Kündigung eines Sponsoringvertrags
Bei einer festen Vertragslaufzeit endet der Vertrag grundsätzlich nach der vereinbarten Dauer, soweit keine Verlängerung vorgesehen ist.
Zusätzlich kann ein außerordentliches Kündigungsrecht für wichtige Fälle vereinbart werden.
Denkbare Situationen sind beispielsweise:
- schwerwiegende Vertragsverletzung,
- dauerhafte Nichterbringung wesentlicher Leistungen,
- Insolvenz, soweit eine Vertragsbeendigung rechtlich zulässig ist,
- erhebliche Rufschädigung im Zusammenhang mit dem Vertragszweck oder
- andere ausdrücklich geregelte wichtige Gründe.
Image- und Moralklauseln
Bei prominenten Personen, Vereinen, Influencern oder öffentlich sichtbaren Projekten werden manchmal sogenannte Moral- oder Reputationsklauseln verwendet.
Damit soll geregelt werden, was passiert, wenn das Verhalten einer Vertragspartei die andere erheblich schädigt.
Solche Klauseln sollten nicht nur allgemein auf „schlechtes Verhalten“ abstellen, sondern möglichst konkrete Voraussetzungen und Folgen enthalten.
Was passiert mit Werbematerial nach Vertragsende?
Der Vertrag sollte festlegen, wann Logos und Werbemittel nach Ablauf der Zusammenarbeit entfernt werden müssen.
Dabei kann zwischen verschiedenen Medien unterschieden werden:
- Website,
- Social Media,
- Banner,
- Printmaterialien,
- Videos und
- bereits veröffentlichten Archivbeiträgen.
Insbesondere bei alten Social-Media-Beiträgen oder Veranstaltungsarchiven kann eine differenzierte Regelung sinnvoller sein als eine pauschale sofortige Löschung sämtlicher Inhalte.
Typische Fehler bei einem Sponsoringvertrag
- Gegenleistung zu ungenau: Es wird lediglich „Werbung für den Sponsor“ vereinbart.
- Logo-Nutzung nicht geregelt: Umfang und Dauer der Markenverwendung bleiben offen.
- Social Media ohne Details: Anzahl, Plattform und Format der Beiträge sind nicht festgelegt.
- Exklusivität nicht definiert: Es bleibt unklar, welche Wettbewerber ausgeschlossen sind.
- Ausfall nicht geregelt: Niemand weiß, was bei einer abgesagten Veranstaltung mit dem Sponsoringbetrag geschieht.
- Keine Freigaberegelung: Logos oder Werbematerial werden ohne Abstimmung verändert.
- Rechte Dritter übersehen: Fotos oder Videos werden genutzt, obwohl erforderliche Rechte fehlen.
- Steuerliche Behandlung vorausgesetzt: Sponsoring wird automatisch wie eine Spende behandelt.
- Vertragsende vergessen: Die weitere Nutzung von Logos und Werbemitteln bleibt ungeklärt.
- Standardvertrag ungeprüft übernommen: Die vereinbarten Leistungen passen nicht zum konkreten Sponsoringpaket.
Welche Punkte sollten vor der Unterschrift geklärt werden?
- Was genau wird gesponsert?
- Wie hoch ist der Sponsoringbetrag?
- Gibt es Sach- oder Dienstleistungen?
- Welche konkreten Gegenleistungen erhält der Sponsor?
- Wo wird das Logo dargestellt?
- Wie lange dürfen Marken und Inhalte verwendet werden?
- Gibt es Social-Media-Leistungen?
- Ist Branchenschutz vorgesehen?
- Welche weiteren Sponsoren sind zulässig?
- Welche Freigaben sind erforderlich?
- Wie werden Leistungen dokumentiert?
- Was passiert bei einer Absage?
- Was passiert bei einer Verschiebung?
- Wie lange läuft der Vertrag?
- Wann kann außerordentlich gekündigt werden?
Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?
Die Sponsoringvertrag Vorlage steht kostenlos als Word- und PDF-Datei zur Verfügung.
- Word: ideal, wenn Leistungen, Gegenleistungen, Sponsoringpakete, Nutzungsrechte und Laufzeit individuell angepasst werden sollen.
- PDF: praktisch zum Ausdrucken, Durchsehen und handschriftlichen Ergänzen.
Da Sponsoringverträge je nach Projekt sehr unterschiedlich ausgestaltet werden können, ist für umfangreichere Anpassungen meistens die Word-Version sinnvoll.
Sponsoringvertrag individuell anpassen
Ein guter Sponsoringvertrag sollte vor allem deutlich machen, welchen wirtschaftlichen Austausch beide Parteien vereinbart haben.
Besonders wichtig sind deshalb:
- exakte Sponsoringleistung,
- konkrete Gegenleistungen,
- Umfang der Werberechte,
- Nutzungsrechte,
- Exklusivität,
- Laufzeit sowie
- Folgen bei Ausfall oder Vertragsverletzungen.
Hinweis: Die Vorlage ist ein allgemeines Muster und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Besonders bei hohen Sponsoringbeträgen, umfangreichen Markenrechten, gemeinnützigen Organisationen oder komplexen Medienkampagnen sollte die konkrete Vereinbarung fachlich geprüft werden.
Sponsoringvertrag Vorlage kostenlos herunterladen
Lade die kostenlose Sponsoringvertrag Vorlage als Word- oder PDF-Datei herunter und passe Sponsoringleistung, Gegenleistungen, Werberechte, Nutzungsrechte, Exklusivität und Vertragslaufzeit individuell an.
Häufige Fragen zum Sponsoringvertrag
Was ist ein Sponsoringvertrag?
Ein Sponsoringvertrag regelt die gegenseitigen Leistungen zwischen Sponsor und Sponsoringpartner. Der Sponsor stellt beispielsweise Geld, Sachmittel oder Dienstleistungen bereit und erhält dafür vereinbarte Werbe-, Kommunikations- oder Präsentationsleistungen.
Was sollte in einem Sponsoringvertrag stehen?
Wichtig sind insbesondere Vertragsparteien, Sponsoringgegenstand, Leistungen des Sponsors, Gegenleistungen, Nutzungsrechte, Exklusivität, Laufzeit, Fälligkeit, Ausfallregelungen und Kündigung.
Kann Sponsoring auch aus Sachleistungen bestehen?
Ja. Neben Geld können beispielsweise Produkte, Fahrzeuge, Technik, Ausstattung oder Dienstleistungen als Sponsoringleistung vereinbart werden.
Ist Sponsoring dasselbe wie eine Spende?
Nein. Beim Sponsoring verfolgt der Sponsor regelmäßig eigene Werbe- oder Öffentlichkeitsziele und erhält dafür Gegenleistungen. Eine Spende ist davon steuerlich und rechtlich zu unterscheiden.
Darf der Sponsor das Logo des Vereins oder Projekts verwenden?
Nur im vereinbarten beziehungsweise anderweitig erlaubten Umfang. Im Sponsoringvertrag sollte ausdrücklich geregelt werden, welche Kennzeichen für welche Medien und welchen Zeitraum verwendet werden dürfen.
Darf der Sponsoringpartner das Logo des Sponsors verändern?
Das sollte vertraglich geregelt werden. Häufig wird vereinbart, dass Logos nur entsprechend den bereitgestellten Gestaltungsrichtlinien verwendet und nicht ohne Zustimmung verändert werden dürfen.
Was bedeutet Branchenschutz?
Branchenschutz bedeutet, dass der Sponsoringpartner während des vereinbarten Zeitraums keine oder nur eingeschränkt weitere Sponsoren aus einer bestimmten Konkurrenzbranche aufnimmt.
Was passiert, wenn eine gesponserte Veranstaltung abgesagt wird?
Das hängt von der Vereinbarung ab. Der Vertrag kann beispielsweise Rückzahlung, Teilrückzahlung, Ersatzleistungen, einen Ersatztermin oder eine Neuverhandlung vorsehen.
Muss Werbung im Rahmen eines Sponsorings gekennzeichnet werden?
Je nach Medium und Gestaltung können Anforderungen an die Erkennbarkeit kommerzieller Kommunikation bestehen. Dies ist insbesondere bei Social Media und redaktionell wirkenden Inhalten relevant.
Kann ein Sponsoringvertrag mehrere Jahre laufen?
Ja. Sponsoring kann für eine Veranstaltung, eine Saison oder mehrere Jahre vereinbart werden. Bei längeren Verträgen sollten Laufzeit, Verlängerung und Kündigung eindeutig geregelt werden.
Können Fotos und Videos im Sponsoringvertrag geregelt werden?
Ja. Werden geschützte Medien genutzt, sollte festgelegt werden, wer welche Nutzungsrechte für welchen Zeitraum, welches Gebiet und welche Medien erhält.
Ist ein Sponsoringvertrag steuerpflichtig?
Die steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Gestaltung, den Leistungen und den Beteiligten ab. Sponsoring sollte nicht automatisch wie eine Spende behandelt werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine steuerliche Prüfung.
Was ist der Unterschied zwischen Sponsoringvertrag und Kooperationsvertrag?
Beim Sponsoring steht typischerweise eine Förderung gegen Werbe- oder Kommunikationsleistungen im Vordergrund. Bei einer Kooperation arbeiten die Parteien dagegen häufig gemeinsam an einem Projekt und übernehmen jeweils eigene Aufgaben.
Kann ich die Word-Vorlage vollständig bearbeiten?
Ja. Geld- oder Sachleistungen, Gegenleistungen, Werberechte, Social-Media-Leistungen, Laufzeit und weitere Vertragsbestandteile lassen sich individuell anpassen.
Ist die Vorlage auch für einen Sportverein geeignet?
Grundsätzlich kann sie auch für Sportvereine angepasst werden. Gemeinnützige Vereine sollten insbesondere die steuerliche Behandlung ihrer Sponsoringleistungen und Einnahmen berücksichtigen.