Arbeitsvertrag Familienangehörige Vorlage (Word & PDF)
Kostenloser Arbeitsvertrag für Familienangehörige – mit Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Zeitnachweis und Dokumentation des Beschäftigungsverhältnisses.
Vorlage herunterladen
Mit unserer kostenlosen Arbeitsvertrag Familienangehörige Vorlage kannst du ein Beschäftigungsverhältnis mit Ehepartner, Lebenspartner, Kindern, Eltern oder anderen Angehörigen schriftlich dokumentieren. Die Vorlage enthält Felder und Regelungen für Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Krankheit, Zeitnachweise, Nebentätigkeiten und die tatsächliche Durchführung des Arbeitsverhältnisses.
Gerade bei Beschäftigungsverhältnissen innerhalb einer Familie ist eine klare schriftliche Vereinbarung sinnvoll. Arbeitgeber und Familienangehöriger sollten möglichst genauso nachvollziehbar festhalten, welche Arbeit geschuldet wird, wann sie erbracht wird und welche Vergütung dafür gezahlt wird, wie es auch bei einem vergleichbaren fremden Arbeitnehmer üblich wäre.
Die Vorlage steht als Word- und PDF-Datei zur Verfügung. Die Word-Version lässt sich vollständig bearbeiten. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken, gemeinsamen Ausfüllen und anschließenden Unterschreiben.
Für welche Familienangehörigen eignet sich die Vorlage?
Die Vorlage kann grundsätzlich für unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse innerhalb einer Familie angepasst werden.
Typische Beispiele sind:
- Ehepartner oder Ehepartnerin
- eingetragener Lebenspartner oder Lebenspartnerin
- Lebensgefährte oder Lebensgefährtin
- volljährige Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Schwiegereltern
- sonstige Angehörige
Entscheidend ist nicht allein das Verwandtschaftsverhältnis, sondern wie das Arbeitsverhältnis konkret vereinbart und tatsächlich durchgeführt wird.
Was gehört in einen Arbeitsvertrag mit Familienangehörigen?
Ein Arbeitsvertrag innerhalb der Familie sollte die wesentlichen Arbeitsbedingungen möglichst eindeutig festhalten.
Dazu gehören insbesondere:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Verwandtschafts- oder Familienverhältnis
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsort
- konkrete Tätigkeit
- regelmäßige Arbeitszeit
- Verteilung der Arbeitszeit
- Vergütung
- Zahlungszeitpunkt
- Bankverbindung
- Urlaub
- Arbeitsunfähigkeit
- Überstunden
- Arbeitszeitnachweise
- Nebentätigkeiten
- Vertraulichkeit
- Kündigungsfristen
- Rückgabe von Firmeneigentum
So verwendest du die Vorlage
- Datei herunterladen: Wähle Word oder PDF.
- Vertragsparteien eintragen: Ergänze Arbeitgeber und beschäftigten Familienangehörigen vollständig.
- Familienverhältnis angeben: Dokumentiere beispielsweise Ehepartner, Kind, Elternteil oder Geschwister.
- Aufgaben konkret beschreiben: Halte fest, welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeführt werden sollen.
- Arbeitszeit vereinbaren: Ergänze Wochenstunden, Arbeitstage und gegebenenfalls flexible Zeiten.
- Vergütung festlegen: Trage Bruttogehalt beziehungsweise Stundenlohn und Zahlungszeitpunkt ein.
- Zahlungsweg bestimmen: Regelmäßige Überweisungen auf ein eigenes Konto schaffen eine nachvollziehbare Dokumentation.
- Urlaub und Krankheit regeln: Ergänze die für das Beschäftigungsverhältnis geltenden Vereinbarungen.
- Arbeitszeit dokumentieren: Lege bei Bedarf fest, wie Arbeitsstunden oder Einsätze erfasst werden.
- Beide Seiten unterschreiben: Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten jeweils eine Ausfertigung.
Beispiel für ein Arbeitsverhältnis mit dem Ehepartner
Arbeitnehmerin: Ehefrau des Betriebsinhabers
Tätigkeit: Büroorganisation, Rechnungsprüfung und Terminverwaltung
Arbeitszeit: 15 Stunden pro Woche
Arbeitstage: Montag, Mittwoch und Freitag
Vergütung: 1.350 Euro brutto monatlich
Auszahlung: monatlich per Überweisung auf das Konto der Arbeitnehmerin
Urlaub: anteilig auf Grundlage der vereinbarten Arbeitstage
Familienangehöriger oder normale Arbeitskraft?
Ein Familienangehöriger kann grundsätzlich wie jeder andere Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt werden.
Die familiäre Beziehung bedeutet nicht automatisch, dass die Tätigkeit nur eine private Gefälligkeit ist.
Umgekehrt wird aber auch nicht jede gelegentliche Mithilfe automatisch zu einem Arbeitsverhältnis.
Für die Beurteilung kommt es auf die tatsächlichen Umstände an.
Arbeitsvertrag tatsächlich durchführen
Besonders wichtig ist, dass der Vertrag nicht nur auf dem Papier besteht.
Der Bundesfinanzhof stellt bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen auf eine Gesamtwürdigung der objektiven Umstände ab. Von besonderer Bedeutung ist, ob die wesentlichen Vertragspflichten tatsächlich durchgeführt werden.
Das bedeutet insbesondere:
- die vereinbarte Arbeit wird tatsächlich erbracht,
- die vereinbarte Vergütung wird tatsächlich gezahlt,
- Arbeitgeberpflichten werden tatsächlich erfüllt und
- das Arbeitsverhältnis wird im Alltag entsprechend der Vereinbarung gelebt.
Weitere Informationen findest du beispielsweise in der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen.
Fremdvergleich bei Arbeitsverträgen mit Angehörigen
Bei steuerlicher Betrachtung spielt häufig der sogenannte Fremdvergleich eine Rolle.
Vereinfacht gesagt wird betrachtet, ob die wesentlichen Vereinbarungen und ihre Durchführung nachvollziehbar zu einem echten Beschäftigungsverhältnis passen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- eine konkrete Tätigkeit
- eine nachvollziehbare Arbeitszeit
- eine angemessene Vergütung
- regelmäßige Gehaltszahlung
- Urlaubsregelungen
- tatsächliche Arbeitsleistung
Nicht jede kleine Abweichung macht den Vertrag unwirksam
Ein Arbeitsverhältnis zwischen Familienangehörigen muss nicht in jedem einzelnen Detail exakt einem Arbeitsvertrag mit einer fremden Person entsprechen.
Der Bundesfinanzhof betont, dass die Gesamtheit der objektiven Umstände betrachtet werden muss. Nicht jede geringfügige Abweichung führt automatisch dazu, dass ein Angehörigen-Arbeitsverhältnis steuerlich nicht anerkannt wird.
Wichtig bleiben jedoch die wesentlichen Hauptpflichten: Arbeit gegen Vergütung.
Tätigkeit möglichst konkret beschreiben
Die Aufgabe sollte nicht lediglich mit Formulierungen wie „Mithilfe im Betrieb“ oder „allgemeine Unterstützung“ beschrieben werden.
Besser ist eine konkrete Beschreibung.
Die Arbeitnehmerin übernimmt die Bearbeitung eingehender Rechnungen, Terminvereinbarungen mit Kunden, vorbereitende Büroorganisation, Ablage sowie die Pflege der Kundendaten.
Typische Tätigkeiten von Familienangehörigen im Betrieb
Je nach Unternehmen können Familienangehörige beispielsweise eingesetzt werden für:
- Buchhaltungs- und Bürovorbereitung
- Telefon und Empfang
- Terminplanung
- Kundenbetreuung
- Verkauf
- Lagerarbeiten
- Versand
- Social Media
- Reinigung
- Fahr- und Botendienste
- Verwaltung
- Assistenz
Im Vertrag sollten nur Aufgaben stehen, die tatsächlich zum Beschäftigungsverhältnis gehören.
Arbeitszeit eindeutig vereinbaren
Die regelmäßige Arbeitszeit sollte nicht offenbleiben.
Festgehalten werden können beispielsweise:
- Wochenstunden
- monatliche Arbeitsstunden
- regelmäßige Arbeitstage
- Beginn und Ende der Arbeitszeit
- flexibler Arbeitszeitrahmen
- Pausen
Regelmäßige Arbeitszeit: 12 Stunden pro Woche.
Arbeitstage: Dienstag, Donnerstag und Freitag.
Regelmäßiger Zeitraum: jeweils 9:00 bis 13:00 Uhr.
Arbeitszeitnachweise können sinnvoll sein
Gerade bei Teilzeit-, Stundenlohn- oder flexibel eingesetzten Familienangehörigen kann eine nachvollziehbare Arbeitszeiterfassung sinnvoll sein.
Damit lässt sich später leichter nachvollziehen, wann und in welchem Umfang tatsächlich gearbeitet wurde.
Dafür kannst du unsere Arbeitszeitnachweis Vorlage verwenden.
Fehlende Stundenzettel führen nicht automatisch zur Nichtanerkennung
Arbeitszeitaufzeichnungen sind ein mögliches Beweismittel, aber nicht in jedem Angehörigen-Arbeitsverhältnis ein eigenständiges gesetzliches Tatbestandsmerkmal.
Der Bundesfinanzhof hat nochmals hervorgehoben, dass nicht allein aus fehlenden Arbeitszeitaufzeichnungen auf die steuerliche Nichtanerkennung geschlossen werden darf. Entscheidend bleibt die Gesamtwürdigung der tatsächlichen Durchführung.
Trotzdem können saubere Aufzeichnungen in der Praxis sehr hilfreich sein.
Vergütung eindeutig vereinbaren
Die Vergütung sollte klar im Arbeitsvertrag stehen.
Mögliche Varianten sind:
- monatliches Festgehalt
- Stundenlohn
- Grundgehalt mit zusätzlichen Zuschlägen
- Teilzeitvergütung
Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit ein monatliches Bruttogehalt von 1.800 Euro. Die Auszahlung erfolgt jeweils zum Monatsende per Überweisung.
Gehalt tatsächlich auszahlen
Eine nur auf dem Papier vereinbarte Vergütung, die tatsächlich nicht gezahlt wird, kann problematisch sein.
Der Bundesfinanzhof berücksichtigt bei der Gesamtwürdigung ausdrücklich, ob der Arbeitgeber seinerseits die vereinbarten Arbeitgeberpflichten und insbesondere die Lohnzahlung tatsächlich erfüllt.
Die vereinbarte Vergütung sollte deshalb entsprechend dem Vertrag tatsächlich ausgezahlt werden.
Überweisung schafft nachvollziehbaren Zahlungsnachweis
Eine regelmäßige Überweisung auf das Konto des beschäftigten Familienangehörigen erleichtert die Dokumentation der Gehaltszahlungen.
Verwende bei der Überweisung einen eindeutigen Verwendungszweck wie „Gehalt September 2026“.
Eigenes Konto des Familienangehörigen
In der Praxis ist es besonders übersichtlich, wenn das Gehalt auf ein Konto gezahlt wird, über das der beschäftigte Angehörige tatsächlich verfügen kann.
Wie einzelne Kontomodelle steuerlich zu bewerten sind, hängt allerdings von den konkreten Umständen ab und sollte bei Zweifeln mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Angemessene Vergütung festlegen
Die Vergütung sollte zur tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und zum zeitlichen Umfang passen.
Orientierung können beispielsweise bieten:
- Vergütung vergleichbarer Arbeitnehmer im eigenen Betrieb
- regionale Gehälter
- einschlägige Tarifvergütungen
- Qualifikation und Berufserfahrung
- Umfang der Verantwortung
Eine offensichtlich nicht zur Tätigkeit passende Gestaltung kann zusätzlichen Erklärungsbedarf auslösen.
Unbezahlte Mehrarbeit innerhalb der Familie
Gerade in Familienbetrieben kommt es vor, dass Angehörige gelegentlich mehr helfen als vertraglich vereinbart.
Nach der BFH-Rechtsprechung führt unbezahlte Mehrarbeit über die vereinbarte Stundenzahl hinaus nicht automatisch dazu, dass das Arbeitsverhältnis insgesamt nicht anerkannt werden kann.
Entscheidend bleibt die Gesamtbetrachtung und insbesondere, ob die vereinbarte Vergütung weiterhin nachvollziehbar als Gegenleistung für die Arbeit angesehen werden kann.
Minijob mit Familienangehörigen
Auch ein Familienangehöriger kann grundsätzlich im Rahmen eines Minijobs beschäftigt werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt werden.
Der Vertrag sollte auch hier die tatsächliche Tätigkeit, Arbeitszeit und Vergütung korrekt wiedergeben.
Für eine entsprechende Beschäftigung kannst du unsere Minijob-Arbeitsvertrag Vorlage als ergänzende Orientierung verwenden.
Teilzeit mit Ehepartner oder Angehörigen
Viele Angehörigen-Arbeitsverhältnisse werden in Teilzeit durchgeführt.
Besonders wichtig sind dann:
- regelmäßige Wochenstunden
- Verteilung auf die Arbeitstage
- Vergütung
- Urlaubsberechnung
- Mehrarbeit
- Arbeitszeitnachweise
Eine allgemeine Vorlage für Teilzeitbeschäftigungen findest du unter Teilzeitarbeitsvertrag Vorlage.
Urlaub auch bei Familienangehörigen regeln
Ein echtes Arbeitsverhältnis innerhalb einer Familie sollte beim Thema Urlaub nicht völlig anders behandelt werden als andere Arbeitsverhältnisse.
Im Vertrag sollte deshalb stehen, wie viele Urlaubstage vereinbart sind.
Bei weniger als fünf Arbeitstagen pro Woche ist die Zahl der Urlaubstage entsprechend auf die vereinbarten Arbeitstage zu beziehen.
Arbeitet die beschäftigte Person regelmäßig nur an drei Tagen pro Woche, sollte der Urlaubsanspruch auf diese Drei-Tage-Woche abgestimmt werden.
Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
Auch bei einem Familienmitglied sollte festgelegt werden, wie eine Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen ist.
Der Vertrag kann beispielsweise vorsehen, dass die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen ist und die gesetzlichen beziehungsweise betrieblichen Regelungen zum Nachweis gelten.
Die familiäre Beziehung sollte nicht dazu führen, dass Arbeitsausfälle überhaupt nicht dokumentiert werden.
Nachweisgesetz beachten
Das Nachweisgesetz gilt grundsätzlich für Arbeitnehmer und nennt zahlreiche wesentliche Vertragsbedingungen, die dokumentiert werden müssen.
Dazu gehören unter anderem:
- Vertragsparteien
- Beginn
- Arbeitsort
- Tätigkeitsbeschreibung
- Probezeit
- Vergütung
- Arbeitszeit
- Urlaub
- Kündigungsverfahren
Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 2 NachwG.
Arbeitsvertrag nicht rückwirkend „erfinden“
Ein Arbeitsvertrag sollte idealerweise vor Beginn beziehungsweise rechtzeitig im Zusammenhang mit der Beschäftigungsaufnahme abgeschlossen und anschließend entsprechend durchgeführt werden.
Wer erst Jahre später versucht, eine bisher informelle familiäre Mithilfe rückwirkend als detailliertes Arbeitsverhältnis zu dokumentieren, kann damit die tatsächlichen früheren Verhältnisse nicht automatisch verändern.
Private Hilfe von betrieblicher Arbeit trennen
Familienangehörige helfen sich im Alltag häufig gegenseitig.
Bei einem Beschäftigungsverhältnis sollte möglichst nachvollziehbar sein, welche Tätigkeiten als Arbeitnehmer erbracht werden und was gegebenenfalls lediglich gelegentliche private Hilfe ist.
Die regelmäßige Bearbeitung der betrieblichen Rechnungen an drei festen Tagen pro Woche kann Teil des Arbeitsverhältnisses sein. Eine gelegentliche private Hilfe beim Umzug des Betriebsinhabers gehört dagegen nicht automatisch dazu.
Arbeitsort festlegen
Der Arbeitsort sollte auch bei einem Angehörigen eindeutig angegeben werden.
Mögliche Varianten sind beispielsweise:
- Betriebsstätte
- Ladengeschäft
- Büro
- Homeoffice
- wechselnde Einsatzorte
Bei regelmäßigem Arbeiten von zu Hause können zusätzliche Regelungen sinnvoll sein.
Homeoffice innerhalb eines Familienbetriebs
Arbeitet der Angehörige beispielsweise von der gemeinsamen Wohnung aus für den Betrieb, sollten die tatsächlichen Arbeitsaufgaben trotzdem nachvollziehbar bleiben.
Für organisatorische Fragen rund um mobiles Arbeiten kannst du zusätzlich unsere Homeoffice-Vereinbarung Vorlage verwenden.
Personaldaten vollständig dokumentieren
Auch Familienangehörige benötigen im Rahmen eines echten Beschäftigungsverhältnisses die üblichen Personaldaten.
Je nach Beschäftigung können beispielsweise benötigt werden:
- Name und Anschrift
- Geburtsdatum
- Steuerdaten
- Sozialversicherungsdaten
- Bankverbindung
- Kontaktdaten
Für die betriebliche Erfassung kann unsere Personalbogen Vorlage genutzt werden.
Sozialversicherung gesondert prüfen
Die steuerliche Behandlung eines Angehörigen-Arbeitsvertrags und die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung sind nicht automatisch dasselbe.
Insbesondere bei Ehegatten, Lebenspartnern oder bestimmten Familienkonstellationen kann es sinnvoll sein, die sozialversicherungsrechtliche Einordnung gesondert zu prüfen.
Der Arbeitsvertrag allein entscheidet nicht abschließend darüber, ob eine abhängige Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt.
Familienangehöriger als echter Arbeitnehmer
Für ein tatsächlich durchgeführtes Arbeitsverhältnis spricht beispielsweise, wenn der Angehörige:
- bestimmte Aufgaben übernehmen muss,
- regelmäßig arbeitet,
- eine vereinbarte Vergütung erhält,
- in die betriebliche Organisation eingebunden ist und
- die Beschäftigung nachvollziehbar dokumentiert wird.
Keine künstliche Gestaltung nur für Betriebsausgaben
Ein Arbeitsvertrag sollte nicht lediglich abgeschlossen werden, um Zahlungen innerhalb der Familie formal als Betriebsausgaben erscheinen zu lassen.
Die vereinbarten Leistungen müssen tatsächlich erbracht werden.
Der Bundesfinanzhof stellt gerade bei Angehörigenverträgen auf die tatsächliche Durchführung der gegenseitigen Hauptpflichten ab.
Arbeitsleistung nachweisen können
Wie die tatsächliche Arbeitsleistung nachgewiesen werden kann, hängt von der Tätigkeit ab.
Geeignete Unterlagen können beispielsweise sein:
- Arbeitszeitaufzeichnungen
- Kalendereinträge
- bearbeitete Vorgänge
- E-Mails
- Kundenkommunikation
- Abrechnungen
- Projektunterlagen
- betriebliche Dokumentationen
Nicht jede Tätigkeit benötigt dieselben Nachweise.
Stellenbeschreibung als Anlage
Bei umfangreicheren Aufgaben kann eine Stellenbeschreibung als Anlage zum Arbeitsvertrag sinnvoll sein.
Damit muss der eigentliche Vertrag nicht mit jeder einzelnen Tätigkeit überladen werden.
Probezeit vereinbaren
Auch bei einem Familienangehörigen kann eine Probezeit vereinbart werden.
Ob dies im konkreten Verhältnis sinnvoll ist, hängt von der Tätigkeit und der geplanten Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab.
Die Probezeit sollte nicht nur deshalb weggelassen werden, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander verwandt sind, wenn sie bei einer vergleichbaren fremden Beschäftigung vereinbart worden wäre.
Befristung besonders sorgfältig behandeln
Soll der Angehörige nur für einen bestimmten Zeitraum beschäftigt werden, können die gesetzlichen Anforderungen an befristete Arbeitsverträge relevant sein.
Die familiäre Beziehung schafft keine automatische Ausnahme von diesen Vorgaben.
Für eine befristete Beschäftigung gibt es unsere Befristeter Arbeitsvertrag Vorlage.
Überstunden regeln
Auch im Familienbetrieb sollte nicht völlig offenbleiben, was passiert, wenn mehr als die vereinbarte Arbeitszeit gearbeitet wird.
Mögliche Regelungen sind:
- Vergütung zusätzlicher Stunden
- Freizeitausgleich
- vorherige Zustimmung des Arbeitgebers
- Dokumentation der Mehrarbeit
Urlaubsanträge nicht nur mündlich handhaben
Gerade bei kleineren Familienunternehmen wird Urlaub häufig informell besprochen.
Eine kurze Dokumentation kann trotzdem sinnvoll sein, damit die tatsächliche Zahl der Urlaubstage nachvollziehbar bleibt.
Hierfür kann beispielsweise unsere Urlaubsantrag Vorlage verwendet werden.
Nebentätigkeiten
Arbeitet der Angehörige zusätzlich für andere Arbeitgeber oder selbstständig, kann eine Regelung zu Nebentätigkeiten sinnvoll sein.
Insbesondere sollten mögliche Interessenkonflikte oder Konkurrenzsituationen berücksichtigt werden.
Vertrauliche Unternehmensinformationen
Auch innerhalb einer Familie können Arbeitnehmer Zugang zu sensiblen Daten erhalten.
Dazu gehören beispielsweise:
- Kundendaten
- Preise und Kalkulationen
- Lieferantenkonditionen
- Personalinformationen
- Geschäftszahlen
- Zugangsdaten
Der Vertrag sollte deshalb bei Bedarf eine Vertraulichkeitsregelung enthalten.
Private und betriebliche Daten trennen
Gerade wenn ein Familienmitglied von zu Hause oder auf privaten Geräten arbeitet, können private und betriebliche Informationen schnell vermischt werden.
Klare Regeln zu:
- Firmengeräten
- E-Mail-Konten
- Dateispeicherung
- Passwörtern
- Kundendaten
können deshalb sinnvoll sein.
Firmeneigentum dokumentieren
Erhält der Angehörige betriebliche Gegenstände, sollten diese wie bei anderen Mitarbeitern dokumentiert werden.
Beispiele:
- Laptop
- Smartphone
- Schlüssel
- Firmenkarte
- Werkzeuge
- Arbeitskleidung
Bei Ende des Arbeitsverhältnisses kann dafür unser Übergabeprotokoll Arbeitsplatz & Firmeneigentum hilfreich sein.
Kündigung auch innerhalb der Familie schriftlich behandeln
Ein Arbeitsverhältnis wird nicht automatisch dadurch beendet, dass sich die familiären oder persönlichen Verhältnisse verändern.
Soll das Beschäftigungsverhältnis beendet werden, sind die arbeitsrechtlichen Vorgaben zu beachten.
Familienkonflikte und Arbeitsverhältnis sollten möglichst voneinander getrennt betrachtet werden.
Scheidung beendet den Arbeitsvertrag nicht automatisch
Wird beispielsweise ein Ehepartner im Betrieb des anderen beschäftigt, beendet eine Trennung oder Scheidung das bestehende Arbeitsverhältnis nicht automatisch.
Ob und wie das Arbeitsverhältnis beendet werden kann, richtet sich nach dem Vertrag und den anwendbaren arbeitsrechtlichen Vorschriften.
Arbeitszeugnis auch für Angehörige
Wird ein echtes Arbeitsverhältnis beendet, kann auch für einen beschäftigten Familienangehörigen ein Arbeitszeugnis relevant sein.
Das gilt insbesondere dann, wenn die Person sich später bei einem anderen Unternehmen bewirbt.
Dafür findest du unsere Arbeitszeugnis Vorlage.
Lohnabrechnung nicht vergessen
Die Beschäftigung eines Familienangehörigen sollte nicht lediglich durch gelegentliche private Geldzahlungen abgewickelt werden.
Bei einem regulären Arbeitsverhältnis gehören die jeweils erforderlichen Arbeitgeber- und Abrechnungspflichten dazu.
Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten im Einzelfall bestehen, sollte bei Bedarf fachlich geprüft werden.
Arbeitsvertrag mit Kindern
Bei volljährigen Kindern kann grundsätzlich ein normales Arbeitsverhältnis vereinbart werden.
Bei minderjährigen Kindern gelten dagegen zusätzliche arbeits- und jugendarbeitsschutzrechtliche Vorgaben. Diese Vorlage sollte deshalb nicht ungeprüft für minderjährige Kinder verwendet werden.
Arbeitsvertrag mit Eltern
Auch Eltern können im Unternehmen ihrer erwachsenen Kinder beschäftigt werden.
Wichtig bleiben dieselben Grundfragen:
- Welche Arbeit wird geleistet?
- Wie viele Stunden werden gearbeitet?
- Wie hoch ist die Vergütung?
- Wird sie tatsächlich gezahlt?
- Wie wird das Arbeitsverhältnis im Alltag durchgeführt?
Arbeitsvertrag mit Geschwistern
Bei Geschwistern gelten ebenfalls keine völlig eigenen arbeitsrechtlichen Vertragsregeln.
Für steuerliche Zwecke kann das Angehörigenverhältnis jedoch bei der Würdigung der tatsächlichen Vereinbarungen eine Rolle spielen.
Familienbetrieb bedeutet nicht „formlos“
Gerade in kleinen Familienunternehmen entsteht schnell der Eindruck, viele Dinge müssten nicht schriftlich geregelt werden.
Ein klarer Arbeitsvertrag kann jedoch sowohl gegenüber Behörden und Beratern als auch innerhalb der Familie helfen, spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Dokumentationsblatt zur Beschäftigung
Zusätzlich zum eigentlichen Arbeitsvertrag kann es sinnvoll sein, intern kurz festzuhalten:
- warum die Stelle benötigt wird,
- welche Aufgaben übernommen werden,
- wie die Vergütung festgelegt wurde,
- welcher zeitliche Umfang erforderlich ist und
- wie die Arbeitsleistung dokumentiert wird.
Diese Angaben müssen nicht automatisch Bestandteil des Arbeitsvertrags sein, können aber die betriebliche Dokumentation verbessern.
Vergütung mit vergleichbaren Mitarbeitern prüfen
Beschäftigt das Unternehmen bereits Arbeitnehmer mit ähnlichen Aufgaben, kann deren Vergütung eine sinnvolle Orientierung bieten.
Erhält eine fremde Bürokraft für dieselbe Tätigkeit und denselben Umfang 18 Euro pro Stunde, sollte nachvollziehbar sein, warum ein beschäftigter Angehöriger für vergleichbare Arbeit erheblich mehr oder weniger erhält.
Änderungen schriftlich dokumentieren
Ändern sich später Arbeitszeit, Vergütung oder Aufgaben, sollte die Änderung nachvollziehbar festgehalten werden.
Das ist besonders sinnvoll bei:
- Erhöhung oder Reduzierung der Wochenstunden
- Gehaltserhöhung
- Wechsel des Aufgabenbereichs
- Umstellung auf Homeoffice
- Wechsel von Minijob auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Nicht benötigte Regelungen entfernen
Die Word-Version der Vorlage kann individuell angepasst werden.
Regelungen, die mit dem tatsächlichen Arbeitsverhältnis nichts zu tun haben, sollten nicht nur vorsorglich im Vertrag stehen bleiben.
Der fertige Vertrag sollte möglichst genau zur tatsächlichen Beschäftigung passen.
Arbeitsvertrag und tatsächlicher Alltag müssen zusammenpassen
Ein besonders ausführlicher Vertrag hilft wenig, wenn er im Alltag völlig anders umgesetzt wird.
Stehen im Vertrag feste 20 Wochenstunden und ein monatliches Gehalt, tatsächlich arbeitet der Angehörige aber nur gelegentlich einige Stunden und erhält unregelmäßige Zahlungen, passen Vertrag und tatsächliche Durchführung nicht zusammen.
Typische Fehler bei Arbeitsverträgen mit Familienangehörigen
- Tätigkeit zu ungenau: Nur „Mithilfe im Betrieb“ einzutragen schafft wenig Klarheit.
- Arbeitszeit offenlassen: Der vereinbarte Umfang sollte nachvollziehbar sein.
- Gehalt nur auf dem Papier: Die vereinbarte Vergütung sollte tatsächlich gezahlt werden.
- private Zahlungen vermischen: Gehalt und private Familienzahlungen sollten unterscheidbar bleiben.
- Vertrag nicht tatsächlich umsetzen: Die tatsächliche Durchführung ist besonders wichtig.
- Arbeitsleistung nicht nachvollziehbar: Bei flexiblen Tätigkeiten können Aufzeichnungen hilfreich sein.
- Familienmitglied von Arbeitnehmerpflichten ausnehmen: Ein echtes Arbeitsverhältnis sollte auch praktisch als solches behandelt werden.
- Sozialversicherung nicht prüfen: Die Einordnung kann eine gesonderte Prüfung erfordern.
- Urlaub und Krankheit ignorieren: Auch diese Punkte gehören zu einem regulären Arbeitsverhältnis.
- Änderungen nur mündlich vereinbaren: Wichtige Änderungen sollten dokumentiert werden.
Word oder PDF – welches Format ist besser?
Beide Dateien enthalten dieselbe Grundstruktur.
- Word: besonders geeignet, wenn Tätigkeit, Arbeitszeiten, Vergütung und individuelle Regelungen direkt am Computer angepasst werden sollen.
- PDF: praktisch zum Ausdrucken, Durchsehen und handschriftlichen Ergänzen.
Wann reicht ein normaler Arbeitsvertrag?
Arbeitsrechtlich benötigt nicht jedes Beschäftigungsverhältnis mit einem Angehörigen einen völlig speziellen Vertrag.
Der besondere Nutzen dieser Vorlage liegt vor allem darin, dass sie die für Familienbeschäftigungen typischen Dokumentationspunkte besonders berücksichtigt.
Für ein gewöhnliches Beschäftigungsverhältnis ohne diese Besonderheiten kannst du auch unsere allgemeine Arbeitsvertrag Vorlage verwenden.
Steuerliche Anerkennung kann nicht garantiert werden
Eine Vorlage allein kann nicht garantieren, dass ein Arbeitsverhältnis steuerlich oder sozialversicherungsrechtlich in einer bestimmten Weise beurteilt wird.
Entscheidend sind insbesondere die konkreten Vertragsbedingungen und die tatsächliche Durchführung.
Bei größeren Vergütungen, ungewöhnlichen Arbeitszeitmodellen oder Unsicherheiten zur steuerlichen beziehungsweise sozialversicherungsrechtlichen Behandlung kann eine individuelle Beratung sinnvoll sein.
Arbeitsvertrag individuell anpassen
Diese Vorlage ist ein allgemeines Muster und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung.
Insbesondere bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen, Beschäftigungen von Kindern oder Eltern sowie bei besonderen Vergütungsmodellen sollte die konkrete Gestaltung zum tatsächlichen Arbeitsverhältnis passen.
Arbeitsvertrag Familienangehörige kostenlos herunterladen
Lade die kostenlose Arbeitsvertrag Familienangehörige Vorlage als Word- oder PDF-Datei herunter und passe Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub sowie weitere Bedingungen an das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis an.
Häufige Fragen zum Arbeitsvertrag mit Familienangehörigen
Kann ich meinen Ehepartner im eigenen Betrieb anstellen?
Grundsätzlich kann auch zwischen Ehepartnern ein echtes Arbeitsverhältnis bestehen. Wichtig sind klare Vereinbarungen und die tatsächliche Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses.
Muss ein Arbeitsvertrag mit Familienangehörigen schriftlich sein?
Eine schriftliche beziehungsweise den gesetzlichen Nachweispflichten entsprechende Dokumentation ist dringend sinnvoll. Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber zudem zur Dokumentation wesentlicher Arbeitsbedingungen.
Was bedeutet Fremdvergleich bei einem Angehörigen-Arbeitsvertrag?
Dabei wird im Rahmen einer Gesamtwürdigung betrachtet, ob die Vereinbarungen und ihre tatsächliche Durchführung nachvollziehbar zu einem ernsthaft gewollten betrieblichen Arbeitsverhältnis passen.
Muss das Gehalt an den Familienangehörigen tatsächlich ausgezahlt werden?
Bei einem echten Arbeitsverhältnis sollte die vertraglich vereinbarte Vergütung tatsächlich entsprechend der Vereinbarung gezahlt werden. Eine nur auf dem Papier stehende Gehaltsregelung kann problematisch sein.
Brauche ich für den beschäftigten Ehepartner Stundenzettel?
Arbeitszeitaufzeichnungen können sehr sinnvoll und je nach Tätigkeit beziehungsweise gesetzlichen Vorgaben erforderlich sein. Für die steuerliche Anerkennung eines Angehörigen-Arbeitsverhältnisses sind fehlende Stundenzettel nach der BFH-Rechtsprechung jedoch nicht isoliert das einzige entscheidende Kriterium.
Kann ein Familienangehöriger als Minijobber beschäftigt werden?
Grundsätzlich ja, sofern die jeweils geltenden Voraussetzungen erfüllt werden und das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich entsprechend vereinbart und durchgeführt wird.
Kann ich meinem Familienangehörigen ein höheres Gehalt zahlen?
Die Vergütung sollte zur Tätigkeit, Arbeitszeit, Qualifikation und Verantwortung passen. Bei deutlich ungewöhnlichen Konditionen kann eine steuerliche Prüfung des Angehörigenverhältnisses besondere Bedeutung bekommen.
Muss der Familienangehörige Urlaub bekommen?
Besteht tatsächlich ein Arbeitsverhältnis, gelten grundsätzlich auch die arbeitsrechtlichen Vorschriften zum Urlaub. Die konkrete Zahl der Urlaubstage hängt unter anderem von der vereinbarten Anzahl der Arbeitstage ab.
Ist kostenlose Mehrarbeit im Familienbetrieb problematisch?
Gelegentliche unbezahlte Mehrarbeit führt nach der BFH-Rechtsprechung nicht automatisch dazu, dass ein Angehörigen-Arbeitsverhältnis insgesamt nicht anerkannt werden kann. Entscheidend sind die Gesamtumstände.
Muss das Gehalt auf ein eigenes Konto überwiesen werden?
Eine nachvollziehbare regelmäßige Überweisung auf ein Konto, über das der beschäftigte Angehörige verfügen kann, erleichtert die Dokumentation. Die konkrete steuerliche Bewertung hängt jedoch von den Gesamtumständen ab.
Ist die Vorlage auch für Eltern oder erwachsene Kinder geeignet?
Ja. Die Vorlage kann auch für die Beschäftigung von Eltern, volljährigen Kindern, Geschwistern oder anderen Angehörigen angepasst werden.
Kann ich die Arbeitsvertrag Familienangehörige Vorlage bearbeiten?
Ja. Die Word-Version lässt sich vollständig bearbeiten und an Tätigkeit, Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub und die konkrete Beschäftigung im Familienbetrieb anpassen.