Einverständniserklärung Arztbehandlung Kind (Word & PDF)
Kostenlose Vorlage für eine Einverständniserklärung zur Arztbehandlung eines Kindes – mit Sorgeberechtigten, Begleitperson, Behandlung, Zeitraum, Kontaktdaten und wichtigen medizinischen Angaben.
Vorlage herunterladen
Mit unserer kostenlosen Einverständniserklärung zur Arztbehandlung eines Kindes können Sorgeberechtigte schriftlich festhalten, dass eine bestimmte Begleitperson mit dem Kind einen Arzttermin wahrnehmen darf und welche medizinischen Maßnahmen im angegebenen Rahmen erlaubt sein sollen.
Die Vorlage kann beispielsweise hilfreich sein, wenn ein Kind von Großeltern, erwachsenen Geschwistern, anderen Verwandten oder einer sonstigen Vertrauensperson zu einem Arzttermin begleitet wird und die Sorgeberechtigten selbst nicht anwesend sein können.
Die Erklärung sollte möglichst konkret formuliert werden. Eine pauschale unbegrenzte Zustimmung zu jeder denkbaren Behandlung ist in der Praxis häufig weniger sinnvoll als eine klar umrissene Erklärung für einen bestimmten Arzttermin, Zeitraum oder Behandlungsanlass.
Die Vorlage steht als Word- und PDF-Datei zur Verfügung. Die Word-Version lässt sich vollständig an das Kind, die Begleitperson und den vorgesehenen Behandlungsrahmen anpassen. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken, Ausfüllen und Unterschreiben.
Wann kann eine Einverständniserklärung sinnvoll sein?
Eine schriftliche Erklärung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn die Sorgeberechtigten bei einem Arzttermin nicht persönlich dabei sein können.
Typische Situationen sind:
- Großeltern begleiten das Kind zum Kinderarzt,
- eine andere Vertrauensperson übernimmt den Arztbesuch,
- ein Elternteil befindet sich vorübergehend im Ausland,
- das Kind hält sich mehrere Tage bei Verwandten auf,
- ein bereits vereinbarter Kontrolltermin findet ohne Eltern statt oder
- eine Begleitperson soll im Rahmen klar festgelegter Grenzen Entscheidungen ermöglichen können.
Beispiel für eine Einverständniserklärung
Kind: Max Mustermann, geb. 12.05.2016
Sorgeberechtigte: Anna und Thomas Mustermann
Begleitperson: Erika Mustermann, Großmutter
Zeitraum: 1.–15. Oktober 2026
Erlaubt: Vorstellung beim Kinderarzt, Untersuchung und übliche medizinisch erforderliche Maßnahmen nach ärztlicher Aufklärung
Rückfrage bei: 0170 1234567
Besonderheiten: Penicillin-Allergie
So verwendest du die Vorlage
- Kind eintragen: Ergänze vollständigen Namen und Geburtsdatum.
- Sorgeberechtigte angeben: Trage Namen und Kontaktdaten ein.
- Begleitperson benennen: Die Person sollte eindeutig identifizierbar sein.
- Zeitraum festlegen: Begrenze die Erklärung auf einen Termin oder einen klaren Zeitraum.
- Behandlungsrahmen bestimmen: Beschreibe möglichst konkret, wozu eingewilligt wird.
- Medizinische Besonderheiten ergänzen: Zum Beispiel Allergien, Medikamente oder wichtige Vorerkrankungen.
- Erreichbarkeit sicherstellen: Gib Telefonnummern für Rückfragen an.
- Unterschreiben: Sorgeberechtigte unterschreiben die Erklärung.
- Vorlage mitgeben: Die Begleitperson nimmt das Dokument zum Termin mit.
Rechtsgrundlage: Einwilligung nach § 630d BGB
Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme muss der Behandelnde grundsätzlich die Einwilligung des Patienten einholen.
Ist der Patient selbst nicht einwilligungsfähig, ist die Einwilligung einer hierzu berechtigten Person einzuholen.
Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 630d BGB – Einwilligung.
Einverständniserklärung ersetzt nicht die medizinische Aufklärung
Eine unterschriebene Vorlage bedeutet nicht, dass ein Arzt beliebige Maßnahmen ohne weitere Aufklärung durchführen darf.
Nach § 630d Abs. 2 BGB setzt eine wirksame Einwilligung grundsätzlich voraus, dass zuvor nach § 630e BGB ordnungsgemäß aufgeklärt wurde.
Aufklärung nach § 630e BGB
Die medizinische Aufklärung umfasst insbesondere:
- Art der Maßnahme,
- Umfang,
- Durchführung,
- zu erwartende Folgen,
- Risiken,
- Notwendigkeit,
- Dringlichkeit,
- Eignung und
- Erfolgsaussichten.
Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 630e BGB – Aufklärungspflichten.
Aufklärung muss verständlich sein
Die Aufklärung muss grundsätzlich so erfolgen, dass die entscheidungsberechtigte Person die wesentlichen Umstände der Behandlung verstehen und eine informierte Entscheidung treffen kann.
Schriftliche Vorlage allein reicht nicht immer
Eine bereits vorab unterschriebene Einverständniserklärung kann praktisch hilfreich sein, ersetzt aber insbesondere bei weitergehenden oder risikoreicheren Maßnahmen nicht automatisch ein erforderliches Aufklärungsgespräch.
Keine starre Altersgrenze für die Einwilligungsfähigkeit
Bei Minderjährigen gibt es keine allgemeine Regel wie „ab 14 darf das Kind immer selbst entscheiden“ oder „unter 16 entscheiden immer ausschließlich die Eltern“.
Entscheidend ist vielmehr, ob der minderjährige Patient im konkreten Fall aufgrund seiner Reife und seines Verständnisses die Bedeutung, Folgen und Risiken der geplanten Maßnahme erfassen und eine entsprechende Entscheidung treffen kann.
Einwilligungsfähigkeit hängt von der konkreten Behandlung ab
Ein Kind oder Jugendlicher kann eine einfache medizinische Maßnahme möglicherweise bereits gut verstehen, während für einen komplexen oder risikoreichen Eingriff ein deutlich höheres Verständnis erforderlich sein kann.
Die Einwilligungsfähigkeit wird deshalb bezogen auf die konkrete Behandlung beurteilt.
Wer beurteilt die Einwilligungsfähigkeit?
Die behandelnde Ärztin beziehungsweise der behandelnde Arzt muss im jeweiligen Einzelfall beurteilen, ob der minderjährige Patient die notwendige Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit besitzt.
Alter allein entscheidet nicht
Das Alter ist ein wichtiger Anhaltspunkt, aber nicht das alleinige Kriterium. Reife, Verständnis und Schwierigkeit der konkreten medizinischen Entscheidung spielen ebenfalls eine Rolle.
Wenn das Kind selbst einwilligungsfähig ist
Ist ein minderjähriger Patient für die konkrete Maßnahme bereits einwilligungsfähig, besitzt sein eigener Wille erhebliches rechtliches Gewicht.
Die behandelnde Praxis muss die konkrete Situation bewerten und entscheiden, welche Einwilligungen erforderlich sind.
Wenn das Kind nicht einwilligungsfähig ist
Kann das Kind Bedeutung und Tragweite der konkreten Behandlung noch nicht ausreichend verstehen, ist grundsätzlich die Einwilligung einer hierzu berechtigten Person erforderlich.
Das sind regelmäßig die Personensorgeberechtigten.
Auch ein nicht einwilligungsfähiges Kind soll informiert werden
§ 630e Abs. 5 BGB sieht vor, dass einem Patienten, der selbst nicht einwilligungsfähig ist, die wesentlichen Umstände der Behandlung entsprechend seinem Verständnis erläutert werden sollen, wenn er die Erklärung aufgrund seines Entwicklungsstandes aufnehmen kann und dies seinem Wohl nicht widerspricht.
Kindgerechte Aufklärung
Das bedeutet praktisch: Auch wenn die rechtliche Entscheidung bei den Sorgeberechtigten liegt, sollte das Kind nicht einfach vollständig aus dem Gespräch ausgeschlossen werden.
Je nach Alter und Verständnis kann der Arzt erklären:
- was untersucht wird,
- warum die Untersuchung erforderlich ist,
- was bei der Behandlung passiert und
- ob beispielsweise Schmerzen oder andere Belastungen zu erwarten sind.
Wer darf für ein Kind entscheiden?
Bei nicht selbst einwilligungsfähigen Minderjährigen kommt es grundsätzlich auf die Personensorge an.
Eine Begleitperson wie Großmutter, Großvater, Tante, Onkel oder Babysitter ist nicht allein aufgrund der Begleitung automatisch sorgeberechtigt.
Deshalb ist eine schriftliche Erklärung sinnvoll
Eine schriftliche Erklärung kann gegenüber der Arztpraxis dokumentieren, welche Befugnisse die Sorgeberechtigten der Begleitperson für den konkreten Termin eingeräumt haben.
Einverständniserklärung ist keine Übertragung des Sorgerechts
Mit einer solchen Erklärung wird nicht das gesamte elterliche Sorgerecht auf die Begleitperson übertragen.
Sie soll vielmehr eine konkrete organisatorische beziehungsweise medizinische Situation regeln.
Großeltern beim Arztbesuch
Großeltern begleiten Kinder häufig zu Untersuchungen oder Kontrollterminen.
Die Vorlage kann dafür beispielsweise enthalten:
- Name der Großmutter oder des Großvaters,
- Name und Geburtsdatum des Kindes,
- konkreter Termin oder Zeitraum,
- erlaubter Behandlungsrahmen und
- Kontaktdaten der Eltern.
Andere Verwandte als Begleitperson
Die Vorlage kann entsprechend auch für:
- erwachsene Geschwister,
- Tante oder Onkel,
- andere Familienangehörige oder
- eine andere Vertrauensperson
angepasst werden.
Begleitperson eindeutig benennen
Die Erklärung sollte nicht lediglich von „einer Betreuungsperson“ sprechen.
Besser sind:
- vollständiger Name,
- gegebenenfalls Geburtsdatum und
- Verhältnis zum Kind.
Personalausweis der Begleitperson
Eine Arztpraxis kann im Einzelfall verlangen, dass sich die begleitende Person ausweist.
Deshalb kann es sinnvoll sein, einen Ausweis mitzunehmen.
Versicherungskarte des Kindes
Bei gesetzlich versicherten Kindern sollte die elektronische Gesundheitskarte beziehungsweise die für die Behandlung benötigte Versicherungsinformation mitgegeben werden.
Kontaktdaten der Eltern
Die Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten ist besonders wichtig, wenn während des Termins eine weitergehende medizinische Entscheidung erforderlich wird.
Die Vorlage kann daher enthalten:
- Mobilnummer Mutter,
- Mobilnummer Vater,
- alternative Telefonnummer und
- gegebenenfalls E-Mail-Adresse.
Mehrere Telefonnummern angeben
Wenn möglich, sollte nicht nur eine einzige Nummer angegeben werden.
Kann ein Elternteil gerade nicht erreicht werden, steht dann noch eine Alternative zur Verfügung.
Zeitraum der Erklärung begrenzen
Eine Einverständniserklärung muss nicht unbegrenzt gelten.
Sie kann beispielsweise gelten:
- nur am Tag des Termins,
- für eine bestimmte Behandlungsserie,
- für eine Woche oder
- während eines Aufenthalts bei den Großeltern.
Beispiel für einen klaren Zeitraum
Diese Einverständniserklärung gilt für Arztbesuche im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis einschließlich 15. Oktober 2026.
Konkreten Arzttermin nennen
Ist nur ein einzelner Termin vorgesehen, kann die Erklärung noch enger gefasst werden.
Die Erklärung gilt ausschließlich für den Termin am 7. Oktober 2026 bei der Kinderarztpraxis Dr. Muster.
Arztpraxis angeben
Falls bereits bekannt, kann die konkrete Praxis oder Klinik eingetragen werden.
Das reduziert die Gefahr, dass die Erklärung außerhalb des ursprünglich beabsichtigten Zusammenhangs verwendet wird.
Behandlung möglichst konkret beschreiben
Statt pauschal „alle medizinischen Behandlungen“ zu erlauben, kann ein konkreter Rahmen festgelegt werden.
Zum Beispiel:
- ärztliche Untersuchung,
- Kontrolluntersuchung,
- Diagnostik im vereinbarten Rahmen,
- Wundversorgung oder
- andere konkret bezeichnete Maßnahmen.
Keine unbegrenzte Blankoeinwilligung
Eine pauschale Einverständniserklärung für jeden denkbaren Eingriff ist nicht für jede Situation geeignet.
Insbesondere bei größeren, risikoreichen oder unerwarteten Maßnahmen wird regelmäßig eine konkrete medizinische Aufklärung und Entscheidung erforderlich sein.
Routineuntersuchung
Bei einem bereits vereinbarten Routine- oder Kontrolltermin kann die Erklärung relativ eng auf diesen Termin zugeschnitten werden.
Akute Erkrankung
Wird das Kind während eines Aufenthalts bei einer anderen Person plötzlich krank, kann eine zeitlich begrenzte Einverständniserklärung hilfreich sein, damit die Begleitperson das Kind ärztlich vorstellen kann.
Größerer Eingriff
Bei Operationen, Narkosen oder anderen bedeutsamen Eingriffen sind regelmäßig umfangreichere Aufklärungs- und Einwilligungsfragen zu klären.
Eine allgemeine Begleitvollmacht sollte hierfür nicht als automatischer Ersatz für das konkrete Aufklärungsgespräch verstanden werden.
Operation oder Narkose
Ist bereits eine Operation oder Narkose geplant, sollte direkt mit der behandelnden Einrichtung geklärt werden:
- welche Sorgeberechtigten einwilligen müssen,
- welche Formulare verwendet werden,
- wer am Aufklärungsgespräch teilnehmen muss und
- welche Unterschriften erforderlich sind.
Gemeinsames Sorgerecht
Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern hängt die Frage, welche Zustimmung für eine Behandlung erforderlich ist, unter anderem von Bedeutung, Risiko und Umständen der konkreten medizinischen Maßnahme ab.
Bei erheblichen Eingriffen sollte daher nicht pauschal angenommen werden, dass eine einzige Unterschrift in jeder Situation genügt.
Alltägliche und erhebliche medizinische Entscheidungen unterscheiden
Eine gewöhnliche Untersuchung wegen einer leichten Erkrankung ist rechtlich und praktisch anders einzuordnen als beispielsweise:
- eine größere Operation,
- eine risikoreiche Behandlung oder
- eine Entscheidung mit erheblichen langfristigen Auswirkungen.
Praxis vorher fragen
Wenn bereits feststeht, dass Eltern beim Termin nicht anwesend sein werden, kann es sinnvoll sein, die Praxis vorher anzurufen.
So lässt sich klären, ob:
- die eigene Einverständniserklärung genügt,
- die Praxis ein eigenes Formular verwendet oder
- eine persönliche oder telefonische Rücksprache erforderlich ist.
Arztpraxis kann eigenes Formular verwenden
Viele Arztpraxen, Zahnärzte, Kliniken oder Krankenhäuser haben eigene Einwilligungs- und Aufklärungsunterlagen.
Die Smartvorlagen-Erklärung kann daher die organisatorische Vorbereitung erleichtern, ersetzt aber nicht zwingend ein Formular der behandelnden Einrichtung.
Allergien angeben
Bekannte Allergien sollten möglichst klar notiert werden.
Zum Beispiel:
- Arzneimittelallergien,
- Latexallergie,
- Kontrastmittelreaktionen oder
- andere medizinisch relevante Allergien.
Beispiel Allergie
Bekannte Allergie: Penicillin
Regelmäßig eingenommene Medikamente
Wenn das Kind regelmäßig Arzneimittel einnimmt, können diese ebenfalls angegeben werden.
Sinnvoll sind:
- Name des Medikaments,
- Dosierung,
- Einnahmezeit und
- Grund der Einnahme, soweit relevant.
Vorerkrankungen
Wichtige Vorerkrankungen können für die ärztliche Behandlung relevant sein.
Die Erklärung sollte allerdings nur medizinisch sinnvolle Informationen enthalten.
Notfallkontakte ergänzen
Neben den Sorgeberechtigten kann ein zusätzlicher Notfallkontakt sinnvoll sein.
Für eine umfassendere Übersicht kannst du außerdem unsere Notfallkontaktliste Vorlage verwenden.
Behandelnder Kinderarzt
Falls das Kind von einer anderen Praxis behandelt wird, kann der reguläre Kinderarzt als zusätzlicher Kontakt angegeben werden.
Impfpass mitgeben?
Ob der Impfpass benötigt wird, hängt vom Anlass des Arztbesuchs ab.
Bei Impfungen oder bestimmten medizinischen Fragestellungen kann er wichtig sein.
Medikamentenplan
Nimmt das Kind mehrere Medikamente ein, kann eine gesonderte Übersicht sinnvoll sein.
Einverständnis zu Medikamentengabe
Wenn im Rahmen des Termins Medikamente verabreicht oder verordnet werden sollen, entscheidet die behandelnde Praxis anhand der konkreten Situation, welche Aufklärung und Einwilligung erforderlich ist.
Einverständnis kann widerrufen werden
Nach § 630d Abs. 3 BGB kann eine Einwilligung grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden.
Widerruf vor dem Termin
Soll die bereits erteilte Erklärung nicht mehr gelten, sollten sowohl die Begleitperson als auch die Arztpraxis möglichst rechtzeitig informiert werden.
Widerruf während der Behandlung
Ein Widerruf kann auch während eines laufenden Behandlungsprozesses relevant werden. Welche medizinischen Folgen daraus entstehen, sollte unmittelbar mit dem Behandelnden besprochen werden.
Notfallbehandlung ohne erreichbare Eltern
Eine besonders wichtige Ausnahme enthält § 630d Abs. 1 BGB für unaufschiebbare Maßnahmen.
Kann eine notwendige Einwilligung nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf eine unaufschiebbare medizinische Maßnahme durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.
Beispiel für eine Notfallsituation
Ein Kind erleidet einen schweren Unfall und benötigt sofort eine medizinische Maßnahme. Die Eltern sind trotz sofortiger Kontaktversuche nicht erreichbar und ein Aufschub würde die Gesundheit erheblich gefährden.
Eine notwendige Notfallversorgung muss nicht allein deshalb unterbleiben, weil keine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.
Notfallregel nicht mit normalem Arztbesuch verwechseln
Die gesetzliche Notfallregel gilt für unaufschiebbare Maßnahmen und ersetzt nicht die normale Einwilligung bei planbaren Untersuchungen oder Behandlungen.
Einverständniserklärung verhindert keine Notfallversorgung
Auch ohne vorbereitete Vollmacht dürfen medizinisch unaufschiebbare Maßnahmen unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchgeführt werden.
Die Vorlage dient deshalb vor allem dazu, planbare und weniger dringende Situationen organisatorisch besser vorzubereiten.
Begleitperson sollte nicht medizinisch raten müssen
Die Begleitperson ist grundsätzlich nicht dafür da, eigenständig eine medizinische Diagnose oder Behandlung festzulegen.
Sie kann Informationen weitergeben, Fragen beantworten und – soweit von der Erklärung erfasst – in entsprechende Maßnahmen einwilligen.
Eltern telefonisch erreichbar halten
Auch bei einer vorhandenen schriftlichen Erklärung ist es sinnvoll, dass wenigstens ein Sorgeberechtigter während des Arzttermins möglichst erreichbar ist.
Telefonische Rücksprache ermöglichen
Ergibt sich während des Termins eine unerwartete Situation, kann die Praxis so unmittelbar mit den Eltern sprechen.
Telefonische Einwilligung
Ob und wie eine telefonische Einwilligung in einer konkreten Situation dokumentiert und akzeptiert werden kann, entscheidet die behandelnde Einrichtung nach den medizinischen und rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Falls.
Schriftliche Erklärung schafft Klarheit
Eine vorbereitete Einverständniserklärung hat gegenüber einer rein mündlichen Absprache den Vorteil, dass:
- Begleitperson eindeutig benannt ist,
- Zeitraum feststeht,
- Kontaktdaten vorhanden sind und
- Behandlungsrahmen nachvollziehbar festgehalten wurde.
Einverständniserklärung und Krankenkassenvollmacht unterscheiden
Eine Einverständniserklärung für einen Arzttermin ist nicht dasselbe wie eine Vollmacht gegenüber der Krankenkasse.
Einverständniserklärung Arztbehandlung: betrifft die medizinische Vorstellung und die Einwilligung in einen bestimmten Behandlungsrahmen.
Krankenkassenvollmacht: betrifft die Vertretung gegenüber der Krankenversicherung in Verwaltungsangelegenheiten.
Für die Krankenkasse findest du unsere Vollmacht Krankenkasse Vorlage.
Einverständniserklärung und Schweigepflichtentbindung unterscheiden
Auch eine Schweigepflichtentbindung erfüllt einen anderen Zweck.
Sie betrifft insbesondere die Frage, ob eine zur Verschwiegenheit verpflichtete Person bestimmte vertrauliche Informationen an einen bezeichneten Empfänger weitergeben darf.
Dafür findest du unsere Schweigepflichtentbindung Vorlage.
Darf die Begleitperson medizinische Informationen erhalten?
Bei einem Arztbesuch kann es notwendig sein, dass die Begleitperson Informationen zum Untersuchungsergebnis oder zur weiteren Behandlung erhält.
Wer möchte, dass die Begleitperson solche Informationen im vorgesehenen Rahmen entgegennehmen darf, kann dies ausdrücklich in der Erklärung festhalten.
Datenschutz und Gesundheitsdaten
Gesundheitsinformationen sind besonders sensible personenbezogene Daten.
Die Erklärung sollte deshalb nur der tatsächlich vorgesehenen Begleitperson ausgehändigt und nicht unnötig weitergegeben werden.
Diagnosen nicht unnötig in die Vorlage schreiben
Es sollten nur solche medizinischen Angaben aufgenommen werden, die für den Arzttermin oder eine sichere Behandlung tatsächlich hilfreich sind.
Gemeinsames Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern
Auch wenn Eltern getrennt leben, kann weiterhin gemeinsames Sorgerecht bestehen.
Bei bedeutsamen medizinischen Entscheidungen kann die konkrete sorgerechtliche Situation deshalb eine Rolle spielen.
Alleiniges Sorgerecht
Besteht alleinige Personensorge, kann dies für die Frage relevant sein, wer rechtswirksam in eine medizinische Behandlung einwilligen darf.
Bei Unsicherheit kann die Praxis einen entsprechenden Nachweis verlangen.
Pflegeeltern oder andere Betreuungspersonen
Bei Pflegeverhältnissen oder anderen besonderen Betreuungssituationen können eigene rechtliche Regelungen gelten.
Eine allgemeine Vorlage sollte hier nicht ohne Prüfung der konkreten Vertretungsbefugnisse verwendet werden.
Schulausflug oder Klassenfahrt
Auch bei Klassenfahrten oder längeren schulischen Ausflügen kann eine medizinische Einverständniserklärung relevant werden.
Schulen verwenden hierfür häufig eigene Formulare und Notfallunterlagen.
Sportverein oder Ferienlager
Dasselbe gilt für:
- Ferienlager,
- Sportfreizeiten,
- Jugendreisen oder
- andere mehrtägige Veranstaltungen.
Die Vorlage kann angepasst werden, sollte aber mit den Formularen des jeweiligen Veranstalters abgestimmt werden.
Urlaub mit Großeltern
Verreist ein Kind ohne die Eltern mit den Großeltern, kann eine zeitlich begrenzte medizinische Einverständniserklärung zusätzlich zu anderen Reiseunterlagen sinnvoll sein.
Auslandsreise mit Kind
Bei Reisen ins Ausland können andere medizinische, versicherungsrechtliche und rechtliche Anforderungen gelten.
Eine deutsche Vorlage wird nicht automatisch von jeder ausländischen Klinik oder Behörde in derselben Weise akzeptiert.
Mehrsprachige Version
Bei einer längeren Auslandsreise kann zusätzlich eine Übersetzung in die Sprache des Reiselandes oder zumindest ins Englische hilfreich sein.
Versicherungsdaten für Auslandsreise
Zusätzlich können griffbereit sein:
- Krankenversicherung,
- Auslandskrankenversicherung,
- Versicherungsnummer und
- Notfalltelefon des Versicherers.
Geburtsdatum des Kindes
Das Geburtsdatum sollte in der Vorlage enthalten sein, damit Arztpraxis und Begleitperson das Kind eindeutig identifizieren können.
Anschrift des Kindes
Auch die Anschrift kann ergänzt werden, insbesondere wenn die Praxis das Kind bislang nicht kennt.
Unterschrift der Sorgeberechtigten
Die Erklärung sollte von der beziehungsweise den hierzu berechtigten Personen unterschrieben werden.
Bei gemeinsamem Sorgerecht und bedeutenderen Behandlungen kann die Frage, welche Zustimmung erforderlich ist, im konkreten Fall mit der Praxis geklärt werden.
Ort und Datum
Ort und Datum zeigen, wann die Erklärung abgegeben wurde.
Aktuelle Erklärung verwenden
Eine für einen bestimmten Termin ausgestellte Erklärung sollte nicht Jahre später für völlig andere Behandlungen verwendet werden.
Praxis kann Rückfrage stellen
Auch bei vollständig ausgefüllter Vorlage kann ein Arzt die Sorgeberechtigten kontaktieren, wenn:
- die Behandlung über den vorgesehenen Rahmen hinausgeht,
- medizinische Fragen ungeklärt sind,
- der Umfang der Einwilligung unklar ist oder
- eine weitergehende Entscheidung erforderlich wird.
Behandlung kann verschoben werden
Ist eine geplante Maßnahme nicht dringend und fehlt eine erforderliche wirksame Einwilligung, kann die Behandlung gegebenenfalls verschoben werden, bis die notwendigen Voraussetzungen geklärt sind.
Einverständnis nicht unter Druck erteilen
Die Entscheidung über eine medizinische Behandlung sollte nach ausreichender Aufklärung und ohne unzulässigen Druck getroffen werden.
Fragen zum Eingriff stellen
Vor einer Einwilligung können Sorgeberechtigte beziehungsweise ein einwilligungsfähiger minderjähriger Patient insbesondere fragen:
- Warum ist die Maßnahme notwendig?
- Welche Risiken bestehen?
- Welche Alternativen gibt es?
- Was geschieht ohne Behandlung?
- Welche Nachsorge ist erforderlich?
Aufklärungsunterlagen aufbewahren
Nach § 630e BGB sind dem Patienten Abschriften der Unterlagen auszuhändigen, die er im Zusammenhang mit Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat.
Unterschriebene Kopie mitnehmen
Auch von der eigenen Einverständniserklärung sollte eine Kopie aufbewahrt werden.
Original bei der Begleitperson
Für den Arzttermin kann die Begleitperson das unterschriebene Original oder eine von der Praxis akzeptierte Kopie mitführen.
Vorher klären, welche Form die Praxis akzeptiert
Bei wichtigen oder geplanten Eingriffen sollte nicht erst am Behandlungstag geklärt werden, ob die Praxis eine bestimmte Form verlangt.
Keine Garantie für Durchführung einer konkreten Behandlung
Die Einverständniserklärung bedeutet nicht, dass eine bestimmte Behandlung medizinisch durchgeführt werden muss.
Über medizinische Indikation und Durchführung entscheidet der behandelnde Arzt nach fachlichen Kriterien und im Rahmen der erforderlichen Einwilligung.
Keine Selbstdiagnosen in die Vorlage aufnehmen
Die Vorlage dient der Einwilligung und Organisation. Medizinische Diagnosen oder konkrete Therapieanweisungen sollten nicht ohne ärztliche Grundlage festgelegt werden.
Typische Fehler bei der Einverständniserklärung
- Begleitperson nicht eindeutig benannt: Die Praxis weiß nicht sicher, wer bevollmächtigt wurde.
- Kein Zeitraum: Die Erklärung ist unnötig unbegrenzt.
- Behandlung völlig pauschal formuliert: Der tatsächliche Umfang bleibt unklar.
- Keine Telefonnummern: Eltern sind bei Rückfragen nicht erreichbar.
- Allergien fehlen: wichtige medizinische Information wird nicht weitergegeben.
- Versicherungskarte vergessen: administrative Probleme entstehen beim Termin.
- Einverständniserklärung mit Sorgerechtsübertragung verwechselt: Das Dokument überträgt nicht automatisch die gesamte Personensorge.
- Starre Altersgrenze angenommen: Einwilligungsfähigkeit Minderjähriger wird immer im konkreten Fall beurteilt.
- Aufklärung ignoriert: Eine unterschriebene Vorlage ersetzt nicht automatisch eine erforderliche medizinische Aufklärung.
- Notfallversorgung falsch eingeschätzt: unaufschiebbare Maßnahmen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ohne rechtzeitig einholbare Einwilligung erfolgen.
Was sollte die Begleitperson mitnehmen?
Je nach Termin können sinnvoll sein:
- Einverständniserklärung,
- Versicherungskarte,
- Impfpass, falls erforderlich,
- Medikamentenübersicht,
- Allergieinformationen,
- Kontaktdaten der Eltern und
- eigener Ausweis.
Vor dem Termin noch einmal kontrollieren
Prüfe insbesondere:
- Stimmen Name und Geburtsdatum des Kindes?
- Ist die Begleitperson richtig angegeben?
- Ist der Zeitraum aktuell?
- Ist der Behandlungsrahmen ausreichend klar?
- Sind Allergien und Medikamente aktuell?
- Sind die Eltern telefonisch erreichbar?
- Ist die Erklärung unterschrieben?
Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?
Beide Versionen enthalten die grundlegende Struktur der Einverständniserklärung.
- Word: ideal, um Begleitperson, Behandlungsrahmen, Zeitraum und medizinische Hinweise individuell anzupassen.
- PDF: praktisch zum Ausdrucken, handschriftlichen Ausfüllen und Unterschreiben.
Vorlage individuell anpassen
Ein Kontrolltermin beim Kinderarzt benötigt möglicherweise eine sehr einfache Erklärung. Für einen längeren Aufenthalt bei den Großeltern kann dagegen ein größerer Zeitraum und ein etwas breiterer Behandlungsrahmen sinnvoll sein.
Bei Operationen, Narkosen oder anderen bedeutsamen Eingriffen sollte dagegen direkt mit der behandelnden Einrichtung geklärt werden, welche konkrete Aufklärung und Einwilligung erforderlich sind.
Einverständniserklärung Arztbehandlung Kind kostenlos herunterladen
Lade die kostenlose Einverständniserklärung zur Arztbehandlung eines Kindes als Word- oder PDF-Datei herunter und halte Sorgeberechtigte, Begleitperson, Zeitraum, Behandlungsrahmen, Kontaktdaten und wichtige medizinische Informationen übersichtlich fest.
Häufige Fragen zur Einverständniserklärung für die Arztbehandlung eines Kindes
Kann mein Kind mit den Großeltern zum Arzt gehen?
Ja, eine Begleitung durch Großeltern ist grundsätzlich möglich. Je nach Behandlung kann die Arztpraxis allerdings eine Einwilligung oder Vollmacht der Sorgeberechtigten benötigen. Eine schriftliche Erklärung kann die Situation erleichtern.
Brauchen Großeltern eine schriftliche Vollmacht für den Arztbesuch?
Bei einfachen organisatorischen Situationen kann die Praxis unterschiedlich verfahren. Eine schriftliche Erklärung ist jedoch sinnvoll, um Begleitperson, Zeitraum, Erreichbarkeit der Eltern und erlaubten Behandlungsrahmen eindeutig zu dokumentieren.
Ab welchem Alter darf ein Kind selbst in eine Behandlung einwilligen?
Es gibt keine starre gesetzliche Altersgrenze für jede medizinische Behandlung. Entscheidend ist, ob das Kind beziehungsweise der Jugendliche die Bedeutung, Tragweite und Risiken der konkreten Maßnahme ausreichend verstehen und entsprechend entscheiden kann.
Wer entscheidet, ob ein Kind einwilligungsfähig ist?
Die behandelnde Ärztin beziehungsweise der behandelnde Arzt muss die Einwilligungsfähigkeit im Hinblick auf die konkrete medizinische Maßnahme und den Entwicklungsstand des Minderjährigen beurteilen.
Reicht die Vorlage für eine Operation?
Nicht zwingend. Bei Operationen, Narkosen und anderen bedeutsamen Eingriffen gelten umfangreiche Aufklärungs- und Einwilligungsanforderungen. Die behandelnde Einrichtung sollte vorher gefragt werden, welche konkreten Unterlagen und Unterschriften benötigt werden.
Ersetzt die Einverständniserklärung das Aufklärungsgespräch?
Nein. Nach § 630d BGB setzt eine wirksame Einwilligung grundsätzlich eine ordnungsgemäße Aufklärung nach § 630e BGB voraus. Eine vorbereitete Erklärung ersetzt daher nicht automatisch eine notwendige medizinische Aufklärung.
Muss das Kind selbst über die Behandlung informiert werden?
Ist das Kind selbst nicht einwilligungsfähig, sollen ihm die wesentlichen Umstände der Behandlung dennoch entsprechend seinem Entwicklungsstand und Verständnis erläutert werden, soweit es diese aufnehmen kann und dies seinem Wohl nicht widerspricht.
Was passiert im medizinischen Notfall, wenn die Eltern nicht erreichbar sind?
Kann bei einer unaufschiebbaren medizinischen Maßnahme eine erforderliche Einwilligung nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf die Maßnahme nach § 630d BGB durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.
Kann ich die Einverständniserklärung zeitlich begrenzen?
Ja. Sie kann beispielsweise nur für einen einzelnen Arzttermin, einen bestimmten Aufenthalt bei den Großeltern oder einen konkret festgelegten Zeitraum gelten.
Kann ich nur bestimmte Behandlungen erlauben?
Ja. Der Behandlungsrahmen kann möglichst konkret beschrieben und auf bestimmte Untersuchungen beziehungsweise einen bestimmten Anlass beschränkt werden.
Kann die Einwilligung widerrufen werden?
Ja. Nach § 630d Abs. 3 BGB kann eine Einwilligung grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden.
Was sollte die Begleitperson zum Arzttermin mitnehmen?
Sinnvoll sind insbesondere die unterschriebene Einverständniserklärung, Krankenversicherungskarte des Kindes, Kontaktdaten der Eltern sowie je nach Anlass Impfpass, Medikamentenübersicht und Informationen zu Allergien oder wichtigen Vorerkrankungen.
Ist eine Einverständniserklärung dasselbe wie eine Krankenkassenvollmacht?
Nein. Die Einverständniserklärung betrifft die medizinische Behandlung beziehungsweise den Arztbesuch. Eine Krankenkassenvollmacht betrifft dagegen die Vertretung in Verwaltungsangelegenheiten gegenüber der Krankenversicherung.
Kann die Arztpraxis ein eigenes Formular verlangen?
Ja. Gerade bei geplanten Eingriffen verwenden Arztpraxen und Kliniken häufig eigene Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen. Es ist deshalb sinnvoll, bei größeren Behandlungen vorher nachzufragen.
Kann ich die Word-Vorlage individuell bearbeiten?
Ja. Die Word-Version lässt sich vollständig an Kind, Sorgeberechtigte, Begleitperson, Zeitraum, Arztpraxis, Behandlungsrahmen, Allergien, Medikamente und Kontaktdaten anpassen.