Lizenzvertrag Vorlage (Word & PDF)

Kostenloser Lizenzvertrag für Software, Bilder, Designs, Texte, Marken und andere Rechte – mit Nutzungsumfang, Gebiet, Laufzeit, Vergütung und Unterlizenzen.

Vorlage herunterladen

Mit unserer kostenlosen Lizenzvertrag Vorlage kannst du die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken, Software, Designs, Bildern, Texten, Marken oder anderen geschützten Inhalten schriftlich regeln. Die Vorlage enthält unter anderem Regelungen zu Lizenzgegenstand, Nutzungsarten, einfacher oder ausschließlicher Lizenz, Gebiet, Laufzeit, Bearbeitung, Unterlizenzen, Vergütung, Drittinhalten, Vertragsende und Rückgabe beziehungsweise Löschung.

Ein Lizenzvertrag ist besonders sinnvoll, wenn der Rechteinhaber sein Werk nicht vollständig verkauft oder überträgt, sondern einem anderen nur bestimmte Nutzungsrechte einräumen möchte. Je genauer die erlaubte Nutzung beschrieben wird, desto geringer ist das Risiko, dass Lizenzgeber und Lizenznehmer später unterschiedliche Vorstellungen über Reichweite und Grenzen der Lizenz haben.

Die Vorlage steht als Word- und PDF-Datei zur Verfügung. Die Word-Version lässt sich vollständig bearbeiten und an Lizenzobjekt, Vergütung, Laufzeit und Nutzungsumfang anpassen. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und gemeinsamen Prüfen der Vereinbarung.

Für welche Lizenzgegenstände eignet sich die Vorlage?

Die Lizenzvertrag Vorlage kann für unterschiedliche Rechte und Inhalte angepasst werden.

Zum Beispiel für:

  • Software
  • Apps
  • Plugins
  • Fotografien
  • Grafiken
  • Illustrationen
  • Logos
  • Designs
  • Texte
  • Videos
  • Audioaufnahmen
  • Datenbanken
  • Marken und Kennzeichen
  • sonstige geschützte Werke

Was gehört in einen Lizenzvertrag?

Der Vertrag sollte insbesondere festlegen, was genutzt werden darf und welche Grenzen gelten.

Typische Inhalte sind:

  • Vertragsparteien
  • Lizenzgegenstand
  • Rechtsinhaberschaft
  • einfache oder ausschließliche Lizenz
  • erlaubte Nutzungsarten
  • räumlicher Geltungsbereich
  • zeitliche Dauer
  • inhaltliche Beschränkungen
  • Bearbeitungsrechte
  • Weitergabe an Dritte
  • Unterlizenzen
  • Nutzung durch verbundene Unternehmen
  • Vergütung
  • Abrechnung
  • Berichtspflichten
  • Urheber- oder Quellenangabe
  • Drittinhalte
  • Markennutzung
  • Vertraulichkeit
  • Vertragslaufzeit
  • Kündigung
  • Folgen des Vertragsendes

So verwendest du die Lizenzvertrag Vorlage

  1. Datei herunterladen: Nutze Word zum Bearbeiten oder PDF zum Ausdrucken.
  2. Lizenzgegenstand beschreiben: Bezeichne Software, Bild, Text, Design, Marke oder sonstiges Werk eindeutig.
  3. Lizenzart bestimmen: Entscheide, ob ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt werden soll.
  4. Nutzungsarten festlegen: Beschreibe, ob beispielsweise Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Online-Nutzung erlaubt sind.
  5. Gebiet bestimmen: Lege fest, ob die Lizenz nur für Deutschland, Europa oder weltweit gelten soll.
  6. Laufzeit eintragen: Ergänze Beginn und gegebenenfalls Ende der Lizenz.
  7. Weitergabe regeln: Bestimme, ob Unterlizenzen oder die Nutzung durch verbundene Unternehmen erlaubt sind.
  8. Vergütung vereinbaren: Trage Pauschale, laufende Lizenzgebühr oder umsatzabhängige Vergütung ein.
  9. Drittinhalte prüfen: Kläre, welche Bestandteile nicht vollständig dem Lizenzgeber gehören.
  10. Vertragsende regeln: Lege fest, welche Nutzungen danach eingestellt werden müssen.

Beispiel für einen Lizenzvertrag

Beispiel

Lizenzgegenstand: individuell erstelltes Grafikdesign

Lizenzart: einfaches Nutzungsrecht

Nutzung: Unternehmenswebsite, Social Media und digitale Werbeanzeigen

Gebiet: weltweit

Laufzeit: fünf Jahre

Bearbeitung: Anpassung von Größe und Format erlaubt, inhaltliche Veränderungen nur mit Zustimmung

Unterlizenzierung: nicht gestattet

Vergütung: einmalig 3.500 Euro netto

Lizenzgegenstand eindeutig bezeichnen

Der wichtigste Ausgangspunkt eines Lizenzvertrags ist die Frage, woran überhaupt Rechte eingeräumt werden.

Die Bezeichnung sollte möglichst eindeutig sein.

Beispiel

Nicht nur „Logo“, sondern: „Logo des Unternehmens Muster GmbH gemäß finaler Datei Musterlogo-Final-2026.ai vom 15. September 2026“.

Anlagen verwenden

Bei mehreren Dateien oder umfangreichen Lizenzgegenständen kann eine Anlage sinnvoll sein.

Diese kann beispielsweise enthalten:

  • Dateinamen
  • Versionen
  • Screenshots
  • Werkbeschreibungen
  • Seriennummern
  • Markennummern

Die Anlage sollte ausdrücklich Bestandteil des Vertrags sein.

Was ist ein Nutzungsrecht?

§ 31 UrhG erlaubt dem Urheber, anderen Personen Nutzungsrechte an einem Werk einzuräumen.

Diese Rechte können sich auf einzelne oder alle Nutzungsarten beziehen und als einfaches oder ausschließliches Recht ausgestaltet werden. Außerdem können sie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt werden.

Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 31 UrhG.

Einfaches Nutzungsrecht

Bei einem einfachen Nutzungsrecht darf der Lizenznehmer das Werk in dem vereinbarten Umfang nutzen.

Der Lizenzgeber kann jedoch grundsätzlich auch selbst weiter nutzen und anderen Personen ebenfalls entsprechende Rechte einräumen.

Beispiel

Ein Fotograf lizenziert dasselbe Stockfoto an mehrere Unternehmen für deren Websites.

Ausschließliches Nutzungsrecht

Ein ausschließliches Nutzungsrecht gibt dem Lizenznehmer eine deutlich stärkere Position.

Nach § 31 Abs. 3 UrhG kann der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Werk grundsätzlich unter Ausschluss anderer Personen auf die erlaubte Art nutzen. Es kann vereinbart werden, dass bestimmte Nutzungen beim Urheber verbleiben.

Beispiel

Ein Unternehmen erhält das ausschließliche Recht, eine bestimmte Illustration weltweit für seine Produktverpackungen zu verwenden.

Ausschließliche Lizenz nicht leichtfertig einräumen

Eine Exklusivlizenz kann den Lizenzgeber erheblich einschränken.

Vor der Vereinbarung sollte insbesondere geklärt werden:

  • für welche Nutzungsarten Exklusivität gelten soll,
  • in welchem Gebiet,
  • für welchen Zeitraum und
  • ob der Lizenzgeber selbst weiter nutzen darf.

Nutzungsarten konkret benennen

Die Formulierung „Der Lizenznehmer darf das Werk verwenden“ ist häufig zu ungenau.

Bei einem Bild können beispielsweise folgende Nutzungen relevant sein:

  • Website
  • Social Media
  • Printanzeigen
  • Flyer
  • Plakate
  • Produktverpackungen
  • Newsletter
  • Online-Werbung

Vertragszweck spielt eine wichtige Rolle

§ 31 Abs. 5 UrhG bestimmt, dass sich der Umfang eines Nutzungsrechts bei nicht ausdrücklich bezeichneten Nutzungsarten nach dem Vertragszweck richtet.

Gerade deshalb ist eine konkrete Beschreibung der geplanten Nutzung sinnvoll.

Räumliche Beschränkung

Eine Lizenz kann beispielsweise gelten:

  • nur für Deutschland
  • für Deutschland, Österreich und die Schweiz
  • für die Europäische Union
  • für Europa
  • weltweit

Der räumliche Umfang sollte zur tatsächlichen Geschäftstätigkeit passen.

Online-Nutzung und territoriale Grenzen

Bei Websites und Social Media kann eine rein territoriale Beschränkung praktisch schwieriger sein, weil Inhalte weltweit abrufbar sein können.

In solchen Fällen sollte die gewünschte Regelung besonders klar formuliert werden.

Zeitliche Beschränkung

Nutzungsrechte können auch nur für einen bestimmten Zeitraum eingeräumt werden.

Beispiele:

  • ein Jahr
  • drei Jahre
  • fünf Jahre
  • für die Vertragslaufzeit
  • zeitlich unbeschränkt

Beginn der Lizenz festlegen

Die Lizenz kann beispielsweise beginnen:

  • mit Vertragsunterzeichnung,
  • mit Übergabe des Lizenzgegenstands oder
  • mit vollständiger Zahlung.

Welche Variante gilt, sollte ausdrücklich bestimmt werden.

Nutzungsrechte an Zahlung koppeln

In der Praxis kann vereinbart werden, dass die vorgesehenen Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der Lizenzvergütung eingeräumt werden.

Beispiel

Die vereinbarten Nutzungsrechte werden mit vollständigem Eingang der Lizenzgebühr beim Lizenzgeber eingeräumt.

Inhaltliche Beschränkung

Eine Lizenz kann auch nur für bestimmte Zwecke gelten.

Beispiele:

  • Werbung für ein bestimmtes Produkt
  • interne Unternehmensnutzung
  • Schulungszwecke
  • Nutzung innerhalb einer App
  • redaktionelle Verwendung

Bearbeitungsrechte regeln

Ein besonders häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob der Lizenznehmer das Werk verändern darf.

Der Vertrag sollte deshalb ausdrücklich festlegen, ob beispielsweise erlaubt sind:

  • Zuschneiden
  • Größenänderung
  • Farbänderungen
  • Übersetzungen
  • Textänderungen
  • technische Anpassungen
  • Weiterentwicklung

Technische Anpassung von inhaltlicher Veränderung unterscheiden

Beispiel

Die Anpassung eines Bildformats von 16:9 auf 1:1 kann erlaubt sein, während eine inhaltliche Veränderung des Motivs ausgeschlossen bleibt.

Weiterentwicklung von Software

Bei Software ist häufig besonders wichtig, ob der Lizenznehmer den Quellcode bearbeiten und die Software weiterentwickeln darf.

Diese Frage sollte ausdrücklich geregelt werden.

Softwarelizenz besonders konkret gestalten

Bei Software können zusätzlich relevant sein:

  • Anzahl der Benutzer
  • Anzahl der Installationen
  • Server oder Mandanten
  • Unternehmensgruppe
  • Test- und Produktivsysteme
  • Quellcodezugang
  • Bearbeitungsrecht

User-Lizenz

Eine Softwarelizenz kann beispielsweise auf eine bestimmte Zahl von Nutzern begrenzt werden.

Beispiel

Der Lizenznehmer darf die Software für maximal 50 namentlich eingerichtete Benutzer innerhalb seines Unternehmens einsetzen.

Unternehmenslizenz

Alternativ kann die Nutzung für ein Unternehmen oder eine definierte Unternehmensgruppe erlaubt werden.

Dabei sollte genau bestimmt werden, welche Gesellschaften erfasst sind.

Nutzung durch Dienstleister

Ein Unternehmen benötigt möglicherweise externe Agenturen, Rechenzentren oder IT-Dienstleister zur technischen Nutzung des Lizenzgegenstands.

Der Vertrag kann festlegen, ob solche Dienstleister im Auftrag des Lizenznehmers Zugriff erhalten dürfen.

Übertragung eines Nutzungsrechts

§ 34 UrhG sieht grundsätzlich vor, dass ein Nutzungsrecht nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden kann, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift oder anderweitige zulässige Regelungen bestehen.

Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 34 UrhG.

Unterlizenzierung regeln

Eine Unterlizenz bedeutet vereinfacht, dass der Lizenznehmer seinerseits einem Dritten Nutzungsrechte einräumt.

Ob dies erlaubt ist, sollte ausdrücklich im Vertrag stehen.

Weitere Nutzungsrechte nach § 35 UrhG

Bei ausschließlichen Nutzungsrechten ist für die Einräumung weiterer Nutzungsrechte grundsätzlich die Zustimmung des Urhebers erforderlich, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

Den Gesetzestext findest du unter § 35 UrhG.

Unterlizenz nur für bestimmte Fälle erlauben

Die Erlaubnis muss nicht vollständig oder unbegrenzt sein.

Beispiel

Unterlizenzen dürfen ausschließlich an verbundene Unternehmen innerhalb der Unternehmensgruppe des Lizenznehmers eingeräumt werden.

Verbundene Unternehmen definieren

Wenn Konzerngesellschaften einbezogen werden sollen, sollte möglichst eindeutig beschrieben werden, welche Unternehmen darunter fallen.

Bei Veränderungen der Unternehmensstruktur kann zusätzlich geregelt werden, was mit bestehenden Nutzungsrechten geschieht.

Weiterverkauf und Weitergabe

Der Vertrag sollte festlegen, ob der Lizenznehmer den Lizenzgegenstand:

  • weiterverkaufen,
  • weitergeben,
  • vermieten oder
  • anderen Personen dauerhaft überlassen

darf.

Bei Software können zusätzliche gesetzliche Besonderheiten zu beachten sein.

Lizenzvergütung als Einmalzahlung

Eine häufige Gestaltung ist eine einmalige Pauschalvergütung.

Beispiel

Für die vereinbarten Nutzungsrechte zahlt der Lizenznehmer einmalig 10.000 Euro netto.

Laufende Lizenzgebühr

Alternativ kann eine monatliche oder jährliche Gebühr vereinbart werden.

Dies ist beispielsweise bei Software oder Markenlizenzen üblich.

Umsatzabhängige Lizenzvergütung

Eine Lizenzgebühr kann auch von Umsätzen abhängig gemacht werden.

Beispiel

Der Lizenznehmer zahlt fünf Prozent des mit den lizenzierten Produkten erzielten Nettoumsatzes.

Berechnungsgrundlage genau definieren

Bei umsatzabhängiger Vergütung sollte klar sein, was als Umsatz zählt.

Zu regeln sind beispielsweise:

  • Netto- oder Bruttoumsatz
  • Retouren
  • Rabatte
  • Versandkosten
  • Steuern
  • Gutschriften

Abrechnungszeitraum festlegen

Eine variable Lizenzvergütung kann beispielsweise:

  • monatlich
  • quartalsweise
  • halbjährlich
  • jährlich

abgerechnet werden.

Berichtspflichten

Bei umsatz- oder nutzungsabhängigen Gebühren kann der Lizenznehmer verpflichtet werden, regelmäßige Abrechnungsberichte vorzulegen.

Diese können beispielsweise enthalten:

  • verkaufte Stückzahl
  • Umsatz
  • aktive Nutzer
  • Installationen
  • Unterlizenzen

Prüfrechte

Bei variabler Vergütung kann ein angemessenes Prüf- oder Kontrollrecht des Lizenzgebers vereinbart werden.

Dabei sollten Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.

Mindestlizenzgebühr

Bei einer umsatzabhängigen Lizenz kann zusätzlich ein Mindestbetrag vereinbart werden.

Beispiel

Die jährliche Lizenzgebühr beträgt fünf Prozent des Nettoumsatzes, mindestens jedoch 10.000 Euro netto pro Vertragsjahr.

Urheberbenennung

Bei kreativen Werken kann vereinbart werden, ob und wie der Urheber genannt wird.

Beispiele:

  • Namensnennung direkt am Werk
  • Nennung im Impressum
  • Nennung in Credits
  • keine sichtbare Nennung im vereinbarten Umfang

Quellenhinweis bei Bildern und Medien

Bei Bildern, Videos oder anderen Medien können zusätzliche Vorgaben zur Quellen- oder Urheberangabe bestehen.

Der Vertrag sollte entsprechende Anforderungen klar dokumentieren.

Drittinhalte berücksichtigen

Ein Lizenzgegenstand kann Bestandteile enthalten, an denen der Lizenzgeber nicht sämtliche Rechte selbst hält.

Beispiele sind:

  • Stockfotos
  • Schriftarten
  • Musik
  • Open-Source-Software
  • Icons
  • Plugins
  • Bibliotheken

Drittlizenzen getrennt behandeln

Der Lizenzgeber kann dem Lizenznehmer grundsätzlich nicht mehr Rechte einräumen, als ihm selbst zur Verfügung stehen.

Drittkomponenten sollten deshalb mit ihren eigenen Lizenzbedingungen berücksichtigt werden.

Open Source bei Software

Bei Softwareprojekten kommen häufig Open-Source-Bibliotheken zum Einsatz.

Diese Komponenten unterliegen eigenen Lizenzbedingungen und sollten nicht einfach so behandelt werden, als stünden sämtliche Rechte uneingeschränkt dem Lizenzgeber zu.

Liste von Drittkomponenten

Eine Anlage kann beispielsweise enthalten:

  • Name der Komponente
  • Version
  • Lizenztyp
  • Quelle

Markenlizenz

Auch Marken können Gegenstand von Lizenzvereinbarungen sein.

Bei einer Markenlizenz sollten zusätzlich geregelt werden:

  • konkrete Marke
  • Markennummer
  • erlaubte Waren und Dienstleistungen
  • Gebiet
  • Gestaltungsrichtlinien
  • Qualitätsanforderungen
  • Werbemittel

Markenrichtlinien beachten

Der Markeninhaber kann verlangen, dass Logos nur in bestimmten Farben, Größen oder Gestaltungsformen verwendet werden.

Solche Vorgaben können als Anlage zum Lizenzvertrag aufgenommen werden.

Markenänderungen vermeiden

Der Lizenznehmer sollte eine Marke nicht eigenmächtig so verändern, dass der gewünschte Markenauftritt oder Schutz beeinträchtigt wird.

Zulässige Anpassungen sollten vertraglich geklärt werden.

Qualitätsanforderungen bei Markenlizenzen

Wer eine Marke für Produkte oder Dienstleistungen nutzt, kann verpflichtet werden, bestimmte Qualitätsstandards einzuhalten.

Der Vertrag kann hierfür Kontroll- und Nachweismöglichkeiten vorsehen.

Lizenzvertrag und Software-Erstellungsvertrag

Ein Software-Erstellungsvertrag regelt hauptsächlich die Entwicklung einer neuen Software.

Ein Lizenzvertrag regelt dagegen vor allem, wie bereits bestehende Rechte genutzt werden dürfen.

Bei individuellen Softwareprojekten können beide Bereiche miteinander verbunden sein.

Lizenzvertrag und Dienstleistungsvertrag

Der Lizenzvertrag betrifft grundsätzlich Rechte an einem Lizenzgegenstand.

Ein Dienstleistungsvertrag betrifft dagegen die Erbringung einer Tätigkeit.

Beispiel

Ein Designer erstellt laufend Werbegrafiken als Dienstleistung. Zusätzlich erhält der Kunde Nutzungsrechte an den fertigen Grafiken. Beide Bereiche sollten sauber geregelt sein.

Geheimhaltung bei Lizenzverträgen

Ein Lizenznehmer kann Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten.

Beispiele sind:

  • Quellcode
  • unveröffentlichte Designs
  • Produktkonzepte
  • Geschäftsmodelle
  • technische Dokumentationen

Bei besonders sensiblen Informationen kann zusätzlich unsere Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Vorlage verwendet werden.

Referenznutzung regeln

Der Lizenzgeber möchte möglicherweise öffentlich damit werben, dass ein bestimmtes Unternehmen seine Inhalte oder Software nutzt.

Ob Name und Logo des Lizenznehmers als Referenz verwendet werden dürfen, sollte bei Bedarf ausdrücklich vereinbart werden.

Bearbeitung durch externe Agenturen

Unternehmen lassen lizenzierte Inhalte häufig von Agenturen technisch bearbeiten.

Der Vertrag sollte festlegen, ob solche Dienstleister Zugriff erhalten dürfen.

Dies ist nicht automatisch dasselbe wie eine Unterlizenzierung.

Lizenz nur für eigenen Unternehmenszweck

Der Lizenzvertrag kann die Nutzung beispielsweise auf eigene interne oder kommerzielle Zwecke des Lizenznehmers beschränken.

Dadurch wird verhindert, dass das Lizenzobjekt selbst zum Gegenstand einer neuen Lizenzverwertung wird.

Verbotene Nutzungen festlegen

Je nach Lizenzgegenstand können ausdrücklich ausgeschlossen werden:

  • Weiterverkauf als eigenständiges Werk
  • Unterlizenzierung
  • unzulässige Bearbeitung
  • Nutzung außerhalb des vereinbarten Gebiets
  • Nutzung nach Vertragsende
  • Nutzung für bestimmte Branchen oder Produkte

Unzulässige Nutzung durch Dritte

Der Lizenznehmer sollte den Lizenzgegenstand nicht unkontrolliert an Personen weitergeben, die selbst keine Nutzungsberechtigung besitzen.

Bei digitalen Inhalten können angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sinnvoll sein.

Rechte Dritter

Ein Lizenzgeber sollte nur Rechte zusagen, die er tatsächlich einräumen kann.

Bei komplexen Lizenzketten kann deshalb geprüft werden:

  • wer Urheber ist,
  • welche Nutzungsrechte bereits übertragen wurden,
  • ob Ausschließlichkeitsrechte bestehen und
  • welche Drittkomponenten enthalten sind.

Rechtekette dokumentieren

Besonders bei Agenturen und Unternehmen kann ein Werk von mehreren Personen erstellt worden sein.

Eine saubere Rechtekette hilft dabei sicherzustellen, dass der Lizenzgeber die vereinbarten Nutzungsrechte tatsächlich einräumen darf.

Gewährleistung für Rechtebestand nicht pauschal formulieren

Bei Zusicherungen zur Rechteinhaberschaft sollten Umfang und bekannte Drittbestandteile berücksichtigt werden.

Absolute Garantien ohne tatsächliche Prüfung können erhebliche Risiken verursachen.

Schutzrechtsverletzungen durch Nutzung

Kommt es zu Ansprüchen Dritter, sollte der Vertrag regeln, wie die Parteien zusammenarbeiten.

Zum Beispiel:

  • Informationspflicht
  • Abstimmung der Rechtsverteidigung
  • keine eigenmächtigen Anerkenntnisse
  • gegebenenfalls Ersatz- oder Änderungsmaßnahmen

Vertragslaufzeit

Der Lizenzvertrag kann beispielsweise:

  • befristet
  • unbefristet
  • an ein bestimmtes Projekt gekoppelt oder
  • an eine laufende Vergütung gebunden

werden.

Befristete Lizenz

Beispiel

Die Lizenz beginnt am 1. Januar 2027 und endet automatisch am 31. Dezember 2031.

Unbefristete Lizenz

Bei einer zeitlich unbeschränkten Lizenz sollte besonders sorgfältig geregelt werden, ob sie:

  • kündbar ist,
  • mit einer Einmalzahlung abgegolten wird oder
  • von laufenden Gebühren abhängt.

Gesetzliche Besonderheiten beachten

Bei urheberrechtlichen Verträgen können neben § 31 UrhG weitere gesetzliche Regelungen eine Rolle spielen.

Bei pauschal vergüteten langfristigen ausschließlichen Nutzungsrechten enthält beispielsweise § 40a UrhG besondere Vorgaben für bestimmte Fälle. Solche komplexen Rechteübertragungen sollten deshalb nicht allein auf eine allgemeine Vorlage gestützt werden.

Kündigungsrecht

Bei laufenden Lizenzverträgen sollte klar geregelt sein:

  • ob ordentlich gekündigt werden kann,
  • mit welcher Frist und
  • zu welchem Zeitpunkt.

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Beendigung kann beispielsweise bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen relevant sein.

Dazu können je nach Vertrag gehören:

  • erheblicher Zahlungsverzug
  • unzulässige Unterlizenzierung
  • erhebliche Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs
  • schwere Verletzung von Geheimhaltungspflichten

Was passiert nach Vertragsende?

Der Vertrag sollte festlegen, welche Folgen das Ende der Lizenz hat.

Beispielsweise:

  • Nutzung einstellen
  • Dateien löschen
  • Datenträger zurückgeben
  • Zugang deaktivieren
  • Markenzeichen entfernen
  • Restbestände behandeln

Digitale Inhalte löschen

Bei digital lizenzierten Dateien kann vorgesehen werden, dass nach Vertragsende nicht mehr zulässige Kopien gelöscht werden.

Technisch unvermeidbare Sicherungskopien können gegebenenfalls gesondert behandelt werden.

Restbestände bei Produkten

Bei physischen Produkten kann eine sogenannte Abverkaufsfrist sinnvoll sein.

Beispiel

Bereits produzierte und mit der lizenzierten Marke versehene Waren dürfen noch drei Monate nach Vertragsende abverkauft werden.

Ob eine solche Regelung gewünscht ist, sollte ausdrücklich vereinbart werden.

Keine automatische Abverkaufsfrist

Ohne entsprechende Vereinbarung sollte nicht selbstverständlich davon ausgegangen werden, dass nach Lizenzende beliebig weiterproduziert oder verkauft werden darf.

Archivkopien

Unternehmen möchten möglicherweise einzelne Kopien ausschließlich zu Dokumentations- oder Nachweiszwecken behalten.

Ob dies erlaubt sein soll, kann im Vertrag festgelegt werden.

Lizenzverletzung dokumentieren

Bei Streit über den Nutzungsumfang kann die schriftliche Vereinbarung besonders wichtig sein.

Deshalb sollten insbesondere:

  • Lizenzgegenstand
  • Nutzungsarten
  • Gebiet
  • Laufzeit
  • Bearbeitung
  • Unterlizenzierung

nicht unnötig offen bleiben.

Keine mündlichen Zusatzrechte

Wichtige Erweiterungen der Lizenz sollten schriftlich dokumentiert werden.

Beispiel

Wurde ursprünglich nur die Nutzung auf einer Website erlaubt und soll das Werk später auch auf Produktverpackungen erscheinen, kann dies durch eine schriftliche Vertragsergänzung geregelt werden.

Änderungen des Lizenzumfangs

Ein Lizenzvertrag kann während seiner Laufzeit angepasst werden.

Typische Änderungen sind:

  • neue Länder
  • weitere Nutzungsarten
  • zusätzliche Benutzer
  • weitere Konzerngesellschaften
  • Verlängerung der Laufzeit

Lizenzvertrag regelmäßig überprüfen

Bei langjährigen Verträgen kann sich die tatsächliche Nutzung erheblich verändern.

Deshalb kann regelmäßig geprüft werden, ob die vorhandene Lizenz noch zur tatsächlichen Verwendung passt.

Typische Fehler bei Lizenzverträgen

  • Lizenzgegenstand unklar: Es ist nicht eindeutig, welches Werk gemeint ist.
  • „alle Rechte“ ohne Konkretisierung: Umfang und Zweck bleiben unklar.
  • einfache und ausschließliche Lizenz verwechselt: Beide haben unterschiedliche Folgen.
  • Gebiet fehlt: Unklarheit über internationale Nutzung.
  • Bearbeitungsrecht fehlt: Anpassungen werden vorgenommen, ohne dass geklärt ist, ob sie erlaubt sind.
  • Unterlizenzen nicht geregelt: Rechte werden an Dritte weitergegeben.
  • Drittinhalte übersehen: Der Lizenzgeber besitzt nicht sämtliche Rechte.
  • Vergütung unklar: Abrechnungsbasis bei Umsatzlizenz fehlt.
  • Vertragsende nicht geregelt: Nutzung läuft nach Vertragsende weiter.
  • Unternehmen und Dienstleister nicht berücksichtigt: Externe Agenturen benötigen eventuell Zugriff.

Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?

Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.

  • Word: ideal, um Lizenzgegenstand, Nutzungsarten, Gebiet, Vergütung und Laufzeit individuell anzupassen.
  • PDF: praktisch zum Ausdrucken, Prüfen und gemeinsamen Abstimmen der Lizenzbedingungen.

Lizenzvertrag individuell anpassen

Lizenzverträge können wirtschaftlich sehr unterschiedlich sein. Eine einfache Bildlizenz für eine Website benötigt andere Regelungen als eine exklusive weltweite Marken- oder Softwarelizenz.

Die Vorlage ist deshalb ein allgemeines Muster und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.

Bei wertvollen Marken, umfangreicher Software, exklusiven Nutzungsrechten, internationalen Lizenzmodellen oder komplexen Unterlizenzstrukturen kann eine individuelle Prüfung besonders sinnvoll sein.

Lizenzvertrag kostenlos herunterladen

Lade die kostenlose Lizenzvertrag Vorlage als Word- oder PDF-Datei herunter und passe Lizenzgegenstand, Nutzungsrechte, Gebiet, Laufzeit, Vergütung und Unterlizenzierung individuell an.

Häufige Fragen zum Lizenzvertrag

Was ist ein Lizenzvertrag?

Ein Lizenzvertrag regelt, in welchem Umfang eine andere Person oder ein Unternehmen bestimmte Rechte an einem Werk, einer Software, Marke oder einem sonstigen Lizenzgegenstand nutzen darf.

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und ausschließlichem Nutzungsrecht?

Beim einfachen Nutzungsrecht kann der Rechteinhaber grundsätzlich auch anderen Personen entsprechende Rechte einräumen. Das ausschließliche Nutzungsrecht gibt dem Lizenznehmer eine deutlich stärkere und grundsätzlich exklusive Nutzungsposition im vereinbarten Umfang.

Kann eine Lizenz zeitlich begrenzt werden?

Ja. Nach § 31 UrhG können Nutzungsrechte unter anderem zeitlich beschränkt eingeräumt werden. Der Vertrag kann beispielsweise eine Laufzeit von einem, drei oder fünf Jahren vorsehen.

Kann eine Lizenz nur für bestimmte Länder gelten?

Ja. Nutzungsrechte können räumlich beschränkt werden, beispielsweise auf Deutschland, die Europäische Union oder ein anderes vereinbartes Gebiet.

Darf der Lizenznehmer das Werk verändern?

Das sollte ausdrücklich geregelt werden. Der Vertrag kann beispielsweise technische Anpassungen erlauben, während weitergehende inhaltliche Veränderungen nur mit Zustimmung des Lizenzgebers zulässig sein sollen.

Was ist eine Unterlizenz?

Bei einer Unterlizenz räumt der Lizenznehmer einem weiteren Dritten Nutzungsrechte ein. Ob und in welchem Umfang dies zulässig ist, sollte im Lizenzvertrag ausdrücklich festgelegt werden.

Darf ein Nutzungsrecht einfach an ein anderes Unternehmen übertragen werden?

§ 34 UrhG sieht grundsätzlich die Zustimmung des Urhebers für die Übertragung eines Nutzungsrechts vor, soweit keine gesetzliche Ausnahme oder zulässige abweichende Gestaltung greift.

Welche Vergütungsmodelle sind bei Lizenzverträgen möglich?

Möglich sind beispielsweise eine einmalige Pauschale, monatliche oder jährliche Lizenzgebühren, Stücklizenzen oder umsatzabhängige Vergütungsmodelle.

Kann ein Lizenzvertrag für Software verwendet werden?

Ja. Bei Software sollten zusätzlich Benutzerzahl, Installationen, Quellcode, Bearbeitungsrechte, Drittkomponenten und Open-Source-Lizenzen berücksichtigt werden.

Kann auch eine Marke lizenziert werden?

Ja. Bei einer Markenlizenz sollten zusätzlich die konkrete Marke, erlaubte Waren oder Dienstleistungen, Gebiet, Qualitätsanforderungen und Markenrichtlinien berücksichtigt werden.

Was passiert nach Ende eines Lizenzvertrags?

Je nach Vereinbarung muss die Nutzung eingestellt werden. Dateien, Zugänge oder Datenträger können zurückzugeben beziehungsweise zu löschen sein. Für bereits produzierte Waren kann gegebenenfalls eine gesonderte Abverkaufsregelung vereinbart werden.

Kann ich die Lizenzvertrag Vorlage bearbeiten?

Ja. Die Word-Version lässt sich vollständig bearbeiten und an Lizenzgegenstand, Lizenzart, Nutzungsumfang, Gebiet, Vergütung, Unterlizenzen und Laufzeit anpassen.

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