Motorrad-Kaufvertrag Vorlage (Word & PDF)
Kostenloser Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Motorrads – mit Fahrzeugdaten, Kaufpreis, Umbauten, Mängeln, Zubehör und Übergabe.
Vorlage herunterladen
Mit unserer kostenlosen Motorrad-Kaufvertrag Vorlage kannst du den privaten Verkauf eines gebrauchten Motorrads schriftlich dokumentieren. Die Vorlage enthält Felder für Käufer und Verkäufer, Fahrzeugdaten, Kaufpreis, Kilometerstand, bekannte Mängel, Sturz- und Unfallschäden, Umbauten, Zubehör, Schlüssel, Fahrzeugpapiere und Übergabe.
Gerade bei gebrauchten Motorrädern sind Umbauten, Zubehör und mögliche Vorschäden oft besonders wichtig. Deshalb sollte im Vertrag möglichst genau festgehalten werden, welche Teile verbaut sind, welche Genehmigungsunterlagen vorhanden sind und welche Schäden dem Verkäufer bekannt sind.
Die Vorlage steht als Word- und PDF-Datei zur Verfügung. Die Word-Version kannst du direkt am Computer anpassen. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und gemeinsamen Ausfüllen bei der Übergabe.
Was gehört in einen Motorrad-Kaufvertrag?
Ein privater Kaufvertrag für ein gebrauchtes Motorrad sollte die wichtigsten Vereinbarungen eindeutig festhalten.
- Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
- Hersteller und Modell
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- amtliches Kennzeichen
- Erstzulassung
- Hubraum
- Motorleistung
- Kilometerstand
- Kaufpreis
- Zahlungsweise
- bekannte Mängel
- bekannte Sturz- und Unfallschäden
- Umbauten und Veränderungen
- Zusatzausstattung und Zubehör
- Originalteile
- Schlüssel
- Fahrzeugpapiere und Genehmigungsunterlagen
- Datum und Uhrzeit der Übergabe
- Regelung zur Sachmängelhaftung
So verwendest du die Motorrad-Kaufvertrag Vorlage
- Datei herunterladen: Wähle Word oder PDF.
- Vertragsparteien eintragen: Ergänze Käufer und Verkäufer.
- Motorrad identifizieren: Trage FIN, Kennzeichen, Hersteller und Modell ein.
- Technische Daten ergänzen: Hubraum, Leistung und Erstzulassung eintragen.
- Kilometerstand notieren: Übernimm den abgelesenen Stand.
- Schäden dokumentieren: Bekannte Sturz-, Unfall- und sonstige Schäden festhalten.
- Umbauten aufführen: Zubehör, Anbauteile und vorhandene Genehmigungen notieren.
- Kaufpreis festhalten: Betrag und Zahlungsweise vereinbaren.
- Übergabe dokumentieren: Schlüssel, Papiere und Zubehör abhaken.
- Beide Seiten unterschreiben: Käufer und Verkäufer erhalten jeweils eine Ausfertigung.
Beispiel für einen Motorrad-Kaufvertrag
Motorrad: Yamaha MT-07
Erstzulassung: 05/2021
Hubraum: 689 cm³
Leistung: 54 kW
Kilometerstand: 18.450 km laut Anzeige
Kaufpreis: 6.500 Euro
Umbauten: Zubehör-Endschalldämpfer, kurzer Kennzeichenhalter
Bekannte Schäden: Kratzer am rechten Lenkerende nach Umfaller im Stand
Zubehör: Originalauspuff, Soziussitz, zwei Schlüssel
Fahrzeug-Identifizierungsnummer prüfen
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, kurz FIN oder VIN, sollte mit den Fahrzeugpapieren und dem Motorrad übereinstimmen.
Vor Vertragsschluss empfiehlt es sich, die Nummer direkt am Fahrzeug mit der Zulassungsbescheinigung zu vergleichen.
Hubraum und Leistung eintragen
Bei Motorrädern sind Hubraum und Leistung besonders wichtige technische Angaben.
Diese Werte können beispielsweise für:
- Führerscheinklasse
- Versicherung
- Zulassung
- Fahrzeugwert
relevant sein.
Kilometerstand richtig angeben
Im Vertrag sollte der aktuell abgelesene Kilometerstand dokumentiert werden.
Abgelesener Kilometerstand: 18.450 km
Wenn die tatsächliche Gesamtlaufleistung nicht sicher bekannt ist, sollte keine weitergehende Garantie abgegeben werden.
Sturzschäden bei Motorrädern besonders wichtig
Bei Motorrädern ist nicht jeder Schaden auf einen klassischen Verkehrsunfall zurückzuführen. Schon ein Umfallen im Stand kann sichtbare Schäden verursachen.
Typische Bereiche sind:
- Lenkerenden
- Brems- und Kupplungshebel
- Motordeckel
- Verkleidung
- Spiegel
- Fußrasten
- Auspuff
Umfaller und Unfall unterscheiden
Ein kleiner Umfaller im Stand ist etwas anderes als ein Unfall während der Fahrt.
Beides sollte aber möglichst konkret beschrieben werden, wenn entsprechende Schäden bekannt sind.
Motorrad im Jahr 2024 beim Rangieren nach rechts umgefallen. Dabei wurden Lenkerende und Bremshebel beschädigt. Keine weiteren Schäden bekannt.
Bekannte Unfallschäden offenlegen
Kennt der Verkäufer frühere Unfallschäden, sollten diese schriftlich dokumentiert werden.
Hilfreich sind Angaben zu:
- Unfalljahr
- betroffenem Fahrzeugbereich
- Art der Reparatur
- ausgetauschten Teilen
- vorhandenen Rechnungen
Keine Unfallfreiheit zusichern, wenn sie nicht sicher bekannt ist
Wer nicht sicher weiß, ob das Motorrad während seiner gesamten Lebensdauer unfallfrei war, sollte keine uneingeschränkte Garantie abgeben.
Dem Verkäufer sind während seiner Besitzzeit keine Unfallschäden bekannt. Zur Zeit vor seinem Erwerb liegen keine gesicherten Informationen vor.
Umbauten vollständig dokumentieren
Umbauten spielen bei Motorrädern oft eine größere Rolle als bei normalen Pkw.
Typische Änderungen sind:
- Auspuffanlage
- Lenker
- Spiegel
- Brems- oder Kupplungshebel
- Fußrastenanlage
- Federbein oder Fahrwerk
- Verkleidung
- Kennzeichenhalter
- Beleuchtung
- Blinker
- Windschutzscheibe
- Leistungsänderungen
ABE und Eintragungen prüfen
Bei Zubehör- und Anbauteilen sollte geprüft werden, ob eine Allgemeine Betriebserlaubnis, Genehmigung, Abnahme oder Eintragung erforderlich ist.
Der ADAC empfiehlt beim Kauf eines gebrauchten Motorrads ausdrücklich, bei nicht originalen Fahrzeugteilen die Eintragung in den Fahrzeugpapieren zu prüfen beziehungsweise vorhandene ABE-Unterlagen mit übernehmen zu lassen.
Betriebserlaubnis bei Änderungen beachten
Nach § 19 StVZO kann die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs unter anderem erlöschen, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder sich das Abgas- beziehungsweise Geräuschverhalten verschlechtert.
Bei genehmigten Zubehörteilen müssen zudem die jeweiligen Einschränkungen und Einbauvorgaben eingehalten werden.
Auspuffanlage besonders prüfen
Bei gebrauchten Motorrädern ist ein Zubehör-Endschalldämpfer häufig verbaut.
Prüfe insbesondere:
- Hersteller und Typ
- Genehmigungskennzeichnung
- vorhandene Unterlagen
- ordnungsgemäßen Einbau
- eventuelle zusätzliche Änderungen
Originalauspuff mitverkaufen
Ist der ursprüngliche Auspuff noch vorhanden, sollte im Vertrag stehen, ob er Bestandteil des Kaufpreises ist.
Zusätzlich übergeben: Original-Endschalldämpfer einschließlich Befestigungsmaterial.
Originalteile allgemein dokumentieren
Nach Umbauten werden Originalteile häufig aufbewahrt.
Dazu können gehören:
- Originalspiegel
- Originalblinker
- Originalkennzeichenhalter
- Originalhebel
- Originalauspuff
- Originalsitzbank
Im Vertrag sollte eindeutig festgehalten werden, welche Teile mitverkauft werden.
Technische Änderungen in den Papieren
Bestimmte Veränderungen können in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein.
Käufer sollten die Eintragungen mit dem tatsächlichen Zustand des Motorrads vergleichen.
ABE-Unterlagen mit übergeben
§ 19 StVZO sieht für bestimmte genehmigungspflichtige Teile auch Mitführpflichten vor, sofern die entsprechenden Angaben nicht bereits in den Fahrzeugpapieren enthalten sind.
Deshalb gehören vorhandene Genehmigungs- und Abnahmeunterlagen mit in die Übergabeliste.
Bekannte technische Mängel
Auch sonstige bekannte technische Probleme sollten möglichst konkret im Kaufvertrag stehen.
Beispiele sind:
- schwache Batterie
- verschlissene Reifen
- undichte Gabel
- verschlissener Kettensatz
- Probleme mit der Kupplung
- defekte Griffheizung
- Fehleranzeigen
- nicht funktionierende Beleuchtung
Reifen dokumentieren
Motorradreifen haben großen Einfluss auf die Fahrsicherheit.
Bei Bedarf können im Vertrag zusätzlich festgehalten werden:
- Hersteller
- Typ
- ungefähre Profiltiefe
- Alter
- sichtbare Beschädigungen
Kette und Ritzel prüfen
Bei kettengetriebenen Motorrädern kann der Zustand des Kettensatzes relevant sein.
Ein verschlissener Kettensatz kann kurz nach dem Kauf erhebliche Zusatzkosten verursachen.
Bremsen ansehen
Vor dem Kauf sollten auch Bremsbeläge, Bremsscheiben und Bremsleitungen betrachtet werden.
Bekannte Defekte gehören in den Vertrag.
Fahrwerk und Gabel
Undichte Gabelsimmerringe oder Veränderungen am Fahrwerk können ebenfalls relevant sein.
Bei Zubehör-Fahrwerken sollte geprüft werden, ob die erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind.
Servicehistorie festhalten
Vorhandene Wartungsunterlagen können Aufschluss über die Pflege des Motorrads geben.
Typische Unterlagen sind:
- Serviceheft
- Werkstattrechnungen
- Inspektionsnachweise
- Reifenrechnungen
- Nachweise über Ventilspielkontrollen
- Reparaturrechnungen
Serviceheft nicht als vollständig bezeichnen, wenn Lücken bestehen
Wenn Wartungen nicht lückenlos dokumentiert sind, sollte keine vollständige Servicehistorie zugesichert werden.
Hauptuntersuchung dokumentieren
Im Kaufvertrag kann festgehalten werden, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist.
Hauptuntersuchung gültig bis: 05/2027
Was bedeutet Sachmängelhaftung?
Grundsätzlich gelten beim Kaufvertrag die gesetzlichen Vorschriften über Sachmängel.
Bei einem echten Privatverkauf kann die Sachmängelhaftung jedoch grundsätzlich vertraglich ausgeschlossen werden.
Auch der ADAC weist bei seinem aktuellen Motorrad-Kaufvertrag darauf hin, dass ein solcher Ausschluss beim privaten Verkauf möglich ist.
Grenzen des Haftungsausschlusses
§ 444 BGB setzt klare Grenzen.
Ein Verkäufer kann sich auf einen vereinbarten Haftungsausschluss nicht berufen, soweit er:
- einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder
- eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.
Den Gesetzestext findest du unter § 444 BGB.
Haftungsausschluss ist kein Freibrief
Ein Verkäufer darf bekannte erhebliche Mängel nicht bewusst verschweigen und anschließend davon ausgehen, dass ihn ein allgemeiner Haftungsausschluss schützt.
Der Verkäufer weiß, dass der Motorradrahmen nach einem Unfall beschädigt wurde, verschweigt dies aber bewusst. Ein allgemeiner Haftungsausschluss kann ihn für einen arglistig verschwiegenen Mangel nicht schützen.
Privatverkauf und Händlerverkauf unterscheiden
Unsere Vorlage ist für den privaten Verkauf eines gebrauchten Motorrads gedacht.
Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, gelten die besonderen Regeln des Verbrauchsgüterkaufs. Ein vollständiger Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung wie bei einem Privatverkauf ist dann nicht möglich. Darauf weist auch der ADAC ausdrücklich hin.
Wann gilt jemand als Unternehmer?
Entscheidend ist nicht nur, ob jemand Motorrad-Händler ist.
Auch eine selbstständig oder gewerblich tätige Person kann beim Verkauf als Unternehmer handeln, wenn das Motorrad ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugeordnet ist.
Kaufpreis eindeutig eintragen
Der Kaufpreis sollte als konkreter Gesamtbetrag festgehalten werden.
Kaufpreis: 6.500 Euro
Zahlungsweise festlegen
Mögliche Zahlungsarten sind:
- Barzahlung
- Echtzeitüberweisung
- Banküberweisung
- Anzahlung und Restzahlung
Der ADAC empfiehlt privaten Verkäufern, das Motorrad grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung zu übergeben.
Zulassungsbescheinigung Teil II erst nach Zahlung übergeben
Die Zulassungsbescheinigung Teil II sollte nicht voreilig herausgegeben werden.
Der ADAC rät Verkäufern ebenfalls dazu, sie erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises zu übergeben.
Barzahlung quittieren
Der Verkäufer bestätigt den vollständigen Erhalt des Kaufpreises in Höhe von 6.500 Euro.
Schlüssel vollständig übergeben
Motorräder können mehrere unterschiedliche Schlüssel haben.
Beispiele:
- Zündschlüssel
- Ersatzschlüssel
- Topcase-Schlüssel
- Kofferschlüssel
- Tank- oder Sitzbankschlüssel bei älteren Modellen
Der ADAC empfiehlt ebenfalls, alle vorhandenen Schlüssel bei der Übergabe zu erfassen.
Fahrzeugpapiere und Unterlagen
Bei der Übergabe können insbesondere folgende Unterlagen dazugehören:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung, soweit vorhanden
- HU-Bericht
- Serviceheft
- Betriebsanleitung
- ABE-Unterlagen
- Teilegutachten
- Abnahmebescheinigungen
Auch der ADAC nennt diese Unterlagen als typische Bestandteile der Motorradübergabe.
Zubehör vollständig auflisten
Zusätzliches Zubehör kann bei Motorrädern einen beträchtlichen Wert haben.
Beispiele sind:
- Seitenkoffer
- Topcase
- Tankrucksack
- Motorradständer
- Abdeckplane
- Navigationsgerät
- Heizgriffe
- Windschutzscheibe
- Motorradbekleidung
Es sollte klar sein, was im Kaufpreis enthalten ist.
Motorradbekleidung separat beschreiben
Werden Helm, Jacke oder andere Ausrüstung mitverkauft, sollte dies ebenfalls konkret festgehalten werden.
Gerade bei Helmen können Alter und Zustand sicherheitsrelevant sein.
Probefahrt vor dem Kauf
Vor dem Kauf eines gebrauchten Motorrads ist eine Probefahrt sinnvoll, sofern Versicherungsschutz und Fahrerlaubnis geklärt sind.
Der Verkäufer sollte sich den erforderlichen Führerschein zeigen lassen. Auch der ADAC empfiehlt ausdrücklich, die Fahrerlaubnis vor einer Probefahrt zu prüfen.
Führerscheinklasse beachten
Nicht jeder Motorradführerschein berechtigt zum Führen jedes Motorrads.
Je nach Leistung und Fahrzeugart kommen unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen in Betracht.
Probefahrt schriftlich regeln
Bei einem hochwertigen Motorrad kann eine gesonderte Probefahrtvereinbarung sinnvoll sein.
Darin lassen sich beispielsweise festhalten:
- Fahrer
- Führerschein
- Zeitraum
- Rückgabe
- Haftung
- Selbstbeteiligung
Dafür kannst du unsere Probefahrtvereinbarung Vorlage verwenden.
Motorrad vor dem Kauf prüfen
Der ADAC empfiehlt, ein gebrauchtes Motorrad vor Vertragsschluss gründlich zu prüfen und gegebenenfalls einen unabhängigen Fahrzeugcheck durchführen zu lassen.
Bei einer Besichtigung können beispielsweise geprüft werden:
- Motor
- Getriebe
- Kupplung
- Bremsen
- Reifen
- Gabel
- Federbein
- Kette
- Rahmen
- Elektrik
- Beleuchtung
Rahmen besonders sorgfältig prüfen
Schäden oder Verformungen am Rahmen können erheblich sein.
Bei Verdacht auf einen früheren schweren Unfall kann eine fachkundige Prüfung sinnvoll sein.
Lenkanschläge ansehen
Beschädigungen an den Lenkanschlägen können Hinweise auf einen stärkeren Sturz oder Unfall geben.
Sie sollten bei einer Besichtigung berücksichtigt werden.
Motor kalt starten
Bei einer Besichtigung kann ein Kaltstart mehr über Startverhalten und mögliche auffällige Geräusche zeigen als ein bereits warmgefahrener Motor.
Warnleuchten beachten
Kontrollleuchten sollten beim Start den vorgesehenen Selbsttest durchführen und anschließend entsprechend erlöschen.
Bekannte Fehlermeldungen sollten im Vertrag dokumentiert werden.
Zahl der Vorbesitzer
Die Zahl der Vorbesitzer kann für Käufer interessant sein.
Der ADAC empfiehlt, sie ebenso wie die Gesamtfahrleistung im Kaufvertrag festzuhalten.
Verkaufsanzeige speichern
Für Käufer kann es sinnvoll sein, die ursprüngliche Online-Anzeige aufzubewahren.
Darin können wichtige Angaben stehen zu:
- Zustand
- Unfallfreiheit
- Ausstattung
- Laufleistung
- Umbauten
Mündliche Zusagen in den Vertrag aufnehmen
Wichtige Aussagen sollten schriftlich dokumentiert werden.
Der Verkäufer verpflichtet sich, vor Übergabe den hinteren Reifen zu erneuern.
Angemeldetes Motorrad verkaufen
Auch ein noch zugelassenes Motorrad kann verkauft werden.
Für den Verkäufer bestehen jedoch Risiken, solange das Fahrzeug noch nicht umgemeldet wurde.
Der ADAC empfiehlt deshalb, die Ummeldung möglichst gemeinsam vorzunehmen oder das Motorrad vor der Übergabe außer Betrieb zu setzen.
Verkauf an Zulassungsstelle und Versicherung melden
Der Verkäufer sollte den Verkauf zeitnah der Zulassungsstelle und seinem Versicherer mitteilen.
Der ADAC empfiehlt, entsprechende Verkaufsmeldungen zu versenden und Kopien aufzubewahren.
Datum und Uhrzeit der Übergabe
Der genaue Übergabezeitpunkt sollte im Vertrag stehen.
Übergabe: 16.09.2026 um 18:45 Uhr
Das kann später bei Verkehrsverstößen, Unfällen oder Versicherungsfragen wichtig sein.
Motorrad erst nach vollständiger Bezahlung übergeben
Bei einem privaten Verkauf ist es grundsätzlich sinnvoll, Fahrzeug, Schlüssel und wichtige Papiere erst zu übergeben, wenn die vereinbarte Zahlung erfolgt ist.
Finanziertes Motorrad
Ist das Motorrad noch finanziert, kann die finanzierende Bank Rechte an Fahrzeug oder Fahrzeugpapieren haben.
Vor dem Verkauf sollte geklärt werden, ob das Motorrad frei veräußert werden darf und wie die Finanzierung abgelöst wird.
Leasingmotorrad
Bei Leasingfahrzeugen ist der Leasingnehmer regelmäßig nicht Eigentümer.
Ein solches Motorrad kann nicht ohne entsprechende Berechtigung wie eigenes Eigentum privat verkauft werden.
Verkauf durch Bevollmächtigten
Verhandelt nicht der Eigentümer selbst, sollte sich der Käufer eine schriftliche Verkaufsvollmacht zeigen lassen.
Auch der ADAC empfiehlt in solchen Fällen, Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten zu prüfen und dessen Daten festzuhalten.
Keine Leerstellen offenlassen
Nach dem Ausfüllen sollten nicht benötigte freie Bereiche gestrichen werden.
So wird verhindert, dass nachträglich Angaben ergänzt werden, die bei Vertragsschluss nicht vereinbart waren.
Änderungen gemeinsam bestätigen
Werden handschriftliche Angaben korrigiert, sollten beide Vertragsparteien die Änderung eindeutig bestätigen.
Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung
Käufer und Verkäufer sollten jeweils einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag erhalten.
Typische Fehler beim Motorradverkauf
- Sturzschäden verschweigen: bekannte Schäden dokumentieren.
- Umbauten nicht aufführen: Zubehör und Veränderungen vollständig nennen.
- ABE fehlt: Genehmigungsunterlagen mit übergeben.
- Originalteile vergessen: mitverkaufte Teile schriftlich erfassen.
- Unfallfreiheit leichtfertig zusichern: nur sichere Aussagen treffen.
- Kilometerstand unklar formulieren: abgelesenen Stand eintragen.
- Schlüssel fehlen: Anzahl und Art dokumentieren.
- Kaufpreis nicht quittieren: Zahlung bestätigen.
- Übergabezeitpunkt fehlt: Datum und Uhrzeit eintragen.
- Privatvorlage bei Händlerverkauf verwenden: Verbrauchsgüterkauf beachten.
Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?
Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.
- PDF: praktisch zum Ausdrucken und gemeinsamen Ausfüllen bei Besichtigung und Übergabe.
- Word: besonders geeignet, wenn Umbauten, Zubehör, Schäden und individuelle Vereinbarungen bereits vorab eingetragen werden sollen.
Motorrad-Kaufvertrag individuell anpassen
Die Vorlage ist ein allgemeines Muster für den privaten Verkauf eines gebrauchten Motorrads und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.
Bei hochwertigen Motorrädern, umfangreichen Umbauten, unklaren Genehmigungen, schweren Vorschäden oder internationalen Verkäufen kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein.
Motorrad-Kaufvertrag kostenlos herunterladen
Lade die kostenlose Motorrad-Kaufvertrag Vorlage als PDF oder Word-Datei herunter und ergänze Käufer, Verkäufer, Fahrzeugdaten, Kaufpreis, Schäden, Umbauten, Zubehör und Übergabe.
Häufige Fragen zum Motorrad-Kaufvertrag
Brauche ich für den privaten Motorradverkauf einen Kaufvertrag?
Ein schriftlicher Kaufvertrag ist sehr empfehlenswert. Er dokumentiert Fahrzeug, Kaufpreis, Schäden, Umbauten, Zubehör und Übergabe und kann spätere Missverständnisse vermeiden.
Kann ein privater Motorradverkäufer die Sachmängelhaftung ausschließen?
Bei einem echten Privatverkauf kann die gesetzliche Sachmängelhaftung grundsätzlich vertraglich ausgeschlossen werden.
Gilt der Haftungsausschluss auch bei verschwiegenen Mängeln?
Nein. Nach § 444 BGB kann sich ein Verkäufer auf den Haftungsausschluss nicht berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.
Sollten Sturzschäden im Vertrag stehen?
Ja. Bekannte Sturz-, Umfall- und Unfallschäden sollten möglichst konkret beschrieben werden, auch wenn sie repariert wurden.
Was ist bei einem Zubehör-Auspuff zu beachten?
Prüfe, ob für die verbaute Anlage die erforderliche Genehmigung vorhanden ist und ob Einbauvorgaben oder Eintragungen beachtet wurden. Vorhandene Unterlagen sollten mit übergeben werden.
Müssen Umbauten im Motorrad-Kaufvertrag aufgeführt werden?
Das ist sehr empfehlenswert. Besonders Auspuff, Fahrwerk, Beleuchtung, Lenker, Hebel und andere Anbauteile sollten zusammen mit vorhandenen ABE-, Abnahme- oder Eintragungsunterlagen dokumentiert werden.
Welche Unterlagen sollte der Käufer erhalten?
Typischerweise gehören Zulassungsbescheinigung Teil I und II, HU-Bericht, Serviceunterlagen, Bedienungsanleitung sowie vorhandene ABE-, Teilegutachten- und Abnahmeunterlagen dazu.
Welche Schlüssel sollten übergeben werden?
Alle vorhandenen Original- und Ersatzschlüssel sowie gegebenenfalls Schlüssel für Koffer, Topcase oder anderes Zubehör sollten übergeben und dokumentiert werden.
Kann ich ein noch angemeldetes Motorrad verkaufen?
Das ist grundsätzlich möglich. Für den Verkäufer bestehen bis zur Ummeldung jedoch praktische Risiken. Deshalb sollte die Ummeldung möglichst zeitnah erfolgen beziehungsweise das Motorrad vor Übergabe außer Betrieb gesetzt werden.
Ist die Vorlage auch für einen Händlerverkauf geeignet?
Nein. Die Vorlage ist auf den privaten Verkauf eines gebrauchten Motorrads ausgerichtet. Beim Verkauf eines Unternehmers an einen Verbraucher gelten zusätzliche gesetzliche Vorgaben.
Kann ich die Motorrad-Kaufvertrag Vorlage bearbeiten?
Ja. Die Word-Version lässt sich direkt am Computer bearbeiten und an Motorrad, Kaufpreis, Umbauten, Zubehör, Schäden und individuelle Vereinbarungen anpassen.