Immobilienverwaltervertrag Vorlage (Word & PDF)
Kostenlose Vorlage für die Mietverwaltung einer Immobilie – mit Verwaltungsaufgaben, Vergütung, Vollmachten, Mietzahlungen, Betriebskosten, Reparaturen, Laufzeit und Kündigung.
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Mit unserer kostenlosen Immobilienverwaltervertrag Vorlage kannst du die wichtigsten Vereinbarungen zwischen einem Immobilieneigentümer und einer Haus- oder Immobilienverwaltung schriftlich festhalten. Das Muster ist auf die laufende Mietverwaltung ausgerichtet und enthält Bereiche für Verwaltungsaufgaben, Vergütung, Mietzahlungen, Betriebskosten, Kautionen, Neuvermietung, Reparaturen, Vollmachten, Berichte, Laufzeit und Kündigung.
Die Vorlage steht als PDF und Word-Datei zur Verfügung. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und handschriftlichen Ergänzen. Die Word-Version kannst du direkt am Computer bearbeiten und an Immobilie, Verwaltungsumfang und individuelle Vereinbarungen anpassen.
Was ist ein Immobilienverwaltervertrag?
Ein Immobilienverwaltervertrag regelt, welche Aufgaben ein Eigentümer auf einen externen Verwalter überträgt und welche Vergütung dieser dafür erhält. Besonders bei vermieteten Wohnungen oder Mehrfamilienhäusern übernimmt eine Verwaltung häufig zahlreiche organisatorische, kaufmännische und technische Aufgaben.
Typische Inhalte eines Verwaltervertrags sind:
- Angaben zu Eigentümer und Verwalter
- Bezeichnung der verwalteten Immobilie
- Umfang der Mietverwaltung
- Mieterkommunikation
- Überwachung der Mietzahlungen
- Betriebskostenabrechnung
- Verwaltung von Mietkautionen
- Wohnungsübergaben und Rücknahmen
- Beauftragung kleinerer Reparaturen
- Neuvermietung
- Berichts- und Abrechnungspflichten
- Vergütung des Verwalters
- Vollmachten
- Laufzeit und Kündigung
Für welche Immobilien eignet sich die Vorlage?
Die Vorlage kann insbesondere für die Verwaltung vermieteter Immobilien angepasst werden.
Beispiele sind:
- vermietete Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser
- Wohnhäuser mit mehreren Mietparteien
- einzelne vermietete Wohnungen
- Wohn- und Geschäftshäuser
- kleinere Immobilienbestände
- vermietete Gewerbeeinheiten, wenn die Regelungen entsprechend angepasst werden
Mietverwaltung und WEG-Verwaltung unterscheiden
Unsere Vorlage ist ausdrücklich für die Mietverwaltung im Auftrag eines Eigentümers gedacht. Sie ist kein spezieller Verwaltervertrag für eine Wohnungseigentümergemeinschaft.
Bei einer WEG-Verwaltung ergeben sich besondere Aufgaben und Befugnisse aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Dazu gehören beispielsweise die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht.
Bei der hier behandelten Mietverwaltung steht dagegen das Vertragsverhältnis zwischen Eigentümer und Immobilienverwalter im Mittelpunkt.
Welche Angaben gehören in einen Immobilienverwaltervertrag?
Der Vertrag sollte möglichst genau festlegen, welche Aufgaben Bestandteil der vereinbarten Grundverwaltung sind und welche Tätigkeiten zusätzlich vergütet werden.
- Auftraggeber: Eigentümer der Immobilie.
- Verwalter: beauftragte Person oder Verwaltungsgesellschaft.
- Verwaltungsobjekt: Anschrift und Umfang der Immobilie.
- Verwaltungsbeginn: Beginn der Tätigkeit.
- Grundleistungen: regelmäßig geschuldete Verwaltungsaufgaben.
- Sonderleistungen: Tätigkeiten außerhalb der Grundvergütung.
- Vergütung: monatliche oder anderweitig vereinbarte Verwaltungsgebühr.
- Vollmacht: konkrete Vertretungsbefugnisse.
- Laufzeit: Vertragsdauer.
- Kündigung: Voraussetzungen und Fristen.
So verwendest du die Immobilienverwaltervertrag Vorlage
Die Vorlage ist als anpassbares Muster aufgebaut. Gerade bei einer Immobilienverwaltung sollte genau festgelegt werden, welche Entscheidungen der Verwalter selbst treffen darf und wann die Zustimmung des Eigentümers erforderlich ist.
- Datei herunterladen: Wähle Word oder PDF.
- Vertragspartner eintragen: Ergänze Eigentümer und Immobilienverwalter.
- Immobilie beschreiben: Trage Anschrift und verwaltete Einheiten ein.
- Verwaltungsumfang festlegen: Wähle die tatsächlich gewünschten Aufgaben.
- Vergütung ergänzen: Lege Grundvergütung und mögliche Sondervergütungen fest.
- Reparaturbefugnisse bestimmen: Setze bei Bedarf eine Betragsgrenze.
- Vollmacht prüfen: Übertrage nur tatsächlich erforderliche Befugnisse.
- Berichtspflichten festlegen: Bestimme Rhythmus und Umfang der Eigentümerinformationen.
- Laufzeit und Kündigung ergänzen: Lege Vertragsdauer und Fristen fest.
- Vertrag unterzeichnen: Beide Parteien erhalten eine vollständige Ausfertigung.
Beispiel für einen Immobilienverwaltervertrag
Eigentümer: Max Mustermann
Verwalter: Muster Immobilienverwaltung GmbH
Verwaltungsobjekt: Musterstraße 10, 80331 München
Einheiten: 6 vermietete Wohnungen
Verwaltungsbeginn: 01.11.2026
Vergütung: 32 Euro netto je verwalteter Einheit und Monat
Reparaturfreigabe: bis 500 Euro netto je Einzelfall ohne vorherige Zustimmung
Verwaltungsobjekt genau bezeichnen
Der Vertrag sollte eindeutig erkennen lassen, welche Immobilie oder welche Einheiten verwaltet werden.
Geeignete Angaben sind:
- vollständige Anschrift
- Anzahl der Wohnungen
- Gewerbeeinheiten
- Garagen und Stellplätze
- Nebenflächen
- gegebenenfalls einzelne Wohnungsnummern
Verwaltungsunterlagen bei Vertragsbeginn
Damit der Verwalter seine Aufgaben übernehmen kann, benötigt er häufig umfangreiche Unterlagen.
Dazu können gehören:
- Mietverträge
- Mieterlisten
- Kontaktdaten
- Übergabeprotokolle
- Abrechnungen
- Zählerstände
- Versicherungsunterlagen
- Wartungsverträge
- Handwerkerkontakte
- Schlüssel
Aufgaben der kaufmännischen Mietverwaltung
Ein wesentlicher Teil der Immobilienverwaltung betrifft die kaufmännische Betreuung des Mietobjekts.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Überwachung eingehender Mieten
- Zuordnung von Zahlungen
- Information des Eigentümers über Rückstände
- Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
- Prüfung laufender Objektkosten
- Dokumentation von Einnahmen und Ausgaben
- Abrechnung gegenüber dem Eigentümer
Mietzahlungen überwachen
Der Vertrag sollte klarstellen, ob der Verwalter die laufenden Mietzahlungen lediglich überwacht oder auch selbst Zahlungen im Namen des Eigentümers entgegennimmt und verwaltet.
Werden Gelder des Eigentümers verwaltet, sollten Kontoführung, Zahlungswege und Abrechnung möglichst eindeutig geregelt werden.
Mietrückstände behandeln
Bleibt eine Mietzahlung aus, kann der Verwalter beispielsweise damit beauftragt werden, den Eigentümer zu informieren und vereinbarte außergerichtliche Schritte einzuleiten.
Der Vertrag sollte jedoch klar bestimmen, wie weit die Befugnisse reichen.
Der Verwalter überwacht die Mietzahlungen und informiert den Eigentümer über wesentliche Zahlungsrückstände. Weitergehende rechtliche Schritte werden nur nach vorheriger Abstimmung veranlasst.
Betriebskosten abrechnen
Bei vermieteten Immobilien gehört die Vorbereitung oder Erstellung von Betriebskostenabrechnungen häufig zu den Aufgaben einer Mietverwaltung.
Dabei können insbesondere folgende Arbeiten anfallen:
- Erfassung der umlagefähigen Kosten
- Zuordnung zu Abrechnungszeiträumen
- Berücksichtigung von Vorauszahlungen
- Anwendung vereinbarter Verteilerschlüssel
- Erfassung von Verbrauchsdaten
- Erstellung der Abrechnung für die Mieter
Für eine eigenständige Abrechnung findest du auf Smartvorlagen.de auch unsere Nebenkostenabrechnung Vorlage. Die entsprechende Seite ist bereits Bestandteil deines aktuellen Smartvorlagen-Bestands.
Mietkautionen verwalten
Der Verwalter kann damit beauftragt werden, die organisatorische Verwaltung von Mietkautionen zu übernehmen. Dabei sollte eindeutig geregelt sein, welche Aufgaben tatsächlich übertragen werden.
Dazu können gehören:
- Erfassung eingehender Kautionen
- Dokumentation der Kautionshöhe
- Zuordnung zur jeweiligen Mieteinheit
- Vorbereitung einer Kautionsabrechnung nach Mietende
Für die abschließende Abrechnung kann zusätzlich unsere Kautionsabrechnung Vorlage verwendet werden.
Mieterkommunikation übernehmen
Eine Hausverwaltung ist häufig erste Anlaufstelle für die Mieter. Deshalb sollte festgelegt werden, welche Kommunikation sie eigenständig übernehmen darf.
Typische Aufgaben sind:
- Beantwortung organisatorischer Fragen
- Entgegennahme von Schadensmeldungen
- Terminabstimmungen
- Weitergabe von Informationen des Eigentümers
- Koordination von Handwerkern
- Abstimmung von Wohnungsbesichtigungen
Mängelmeldungen bearbeiten
Geht eine Mängelmeldung eines Mieters ein, kann der Verwalter zunächst prüfen, dokumentieren und dem Eigentümer berichten.
Für schriftliche Mängelanzeigen gibt es auf Smartvorlagen.de bereits eine Mängelanzeige Wohnung Vorlage.
Technische Immobilienverwaltung
Neben kaufmännischen Aufgaben kann der Verwalter auch technische Tätigkeiten übernehmen.
Je nach Vertrag können dazu gehören:
- regelmäßige Objektbegehungen
- Entgegennahme von Schadensmeldungen
- Beauftragung von Handwerkern
- Koordination von Wartungsterminen
- Kontrolle ausgeführter Arbeiten
- Information des Eigentümers über größeren Reparaturbedarf
Reparaturbefugnis begrenzen
Eine praktische Regelung ist eine Betragsgrenze, bis zu der der Verwalter kleinere Reparaturen ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers beauftragen darf.
Der Verwalter darf notwendige Reparaturen bis zu einem Auftragswert von 500 Euro netto je Einzelfall eigenständig vergeben. Darüber hinaus ist vor Beauftragung die Zustimmung des Eigentümers einzuholen, sofern kein dringender Notfall vorliegt.
Notfälle gesondert regeln
Bei Rohrbruch, Heizungsausfall oder anderen dringenden Schäden kann schnelles Handeln erforderlich sein.
Der Vertrag kann deshalb eine gesonderte Befugnis für Maßnahmen vorsehen, die notwendig sind, um größere Schäden abzuwenden.
Auch hierbei sollte der Eigentümer möglichst unverzüglich informiert werden.
Handwerker beauftragen
Wird der Verwalter zur Beauftragung von Handwerkern ermächtigt, sollte klar sein, in welchem Umfang er im Namen des Eigentümers handeln darf.
Bei größeren Maßnahmen können beispielsweise Vergleichsangebote oder eine vorherige Freigabe vereinbart werden.
Wartungsverträge überwachen
Zum Verwaltungsumfang können auch bestehende Verträge rund um die Immobilie gehören.
Beispiele sind:
- Heizungswartung
- Aufzugwartung
- Hausmeisterdienst
- Gebäudereinigung
- Winterdienst
- Gartenpflege
- Rauchwarnmelder-Service
Versicherungsfälle weiterleiten
Bei Schäden am Gebäude kann der Verwalter je nach Vereinbarung Unterlagen zusammentragen, Schäden dokumentieren und den Eigentümer bei der Kommunikation mit Versicherern unterstützen.
Ob der Verwalter selbst rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber einem Versicherer abgeben darf, sollte von seiner Vollmacht gedeckt sein.
Neuvermietung als Zusatzleistung
Nicht jede laufende Hausverwaltung umfasst automatisch die vollständige Neuvermietung einer frei werdenden Wohnung.
Deshalb sollte ausdrücklich geregelt werden, ob folgende Tätigkeiten in der Grundvergütung enthalten sind:
- Erstellung eines Inserats
- Bearbeitung von Interessentenanfragen
- Besichtigungen
- Prüfung von Bewerbungsunterlagen
- Auswahl geeigneter Interessenten
- Vorbereitung des Mietvertrags
- Wohnungsübergabe
Neue Mietverträge vorbereiten
Der Verwalter kann damit beauftragt werden, Mietverträge nach den Vorgaben des Eigentümers vorzubereiten.
Eine allgemeine Vorlage für Wohnraummietverhältnisse findest du unter Mietvertrag Wohnung Vorlage. Diese URL ist ebenfalls bereits im Smartvorlagen-Bestand vorhanden.
Miethöhe nicht ungeprüft festlegen
Der Eigentümer sollte festlegen, ob der Verwalter lediglich eine vorgeschlagene Miethöhe vorbereitet oder diese innerhalb eines ausdrücklich vereinbarten Rahmens eigenständig bestimmen darf.
Bei Wohnraum können gesetzliche Vorgaben zur Miethöhe relevant sein. Deshalb sollte eine allgemeine Vollmacht nicht einfach als unbegrenzte Befugnis zur Festsetzung beliebiger Mieten verstanden werden.
Wohnungsübergaben durchführen
Bei einem Mieterwechsel kann der Verwalter die Übergabe oder Rücknahme der Wohnung übernehmen.
Dabei können dokumentiert werden:
- Zustand der Räume
- Zählerstände
- sichtbare Schäden
- Schlüssel
- Einbauten
- offene Arbeiten
Für die Dokumentation steht unsere Wohnungsübergabeprotokoll Vorlage zur Verfügung.
Schlüsselübergaben dokumentieren
Erhält die Verwaltung Schlüssel für Wohnungen, Haustüren, Keller oder technische Räume, sollte deren Anzahl dokumentiert werden.
Dafür kannst du zusätzlich unsere Schlüsselübergabeprotokoll Vorlage nutzen. Die entsprechende Seite befindet sich ebenfalls in der aktuellen Sitemap.
Vollmacht und Verwaltervertrag unterscheiden
Der Immobilienverwaltervertrag beschreibt die Aufgaben und Pflichten der Parteien. Eine Vollmacht legt dagegen fest, welche rechtsgeschäftlichen Erklärungen der Verwalter gegenüber Dritten im Namen des Eigentümers abgeben darf.
Beide Dokumente sollten aufeinander abgestimmt sein.
Vollmacht nicht unnötig weit formulieren
Eine Immobilienverwaltung benötigt nicht für jede Tätigkeit eine unbegrenzte Generalvollmacht.
Stattdessen können Befugnisse konkret benannt werden, beispielsweise:
- Entgegennahme von Erklärungen der Mieter
- Abschluss bestimmter Dienstleistungsaufträge
- Beauftragung kleiner Reparaturen
- Durchführung von Wohnungsübergaben
- Kommunikation mit Versorgern
Bank- und Zahlungsbefugnisse gesondert regeln
Wenn der Verwalter über Konten oder Gelder des Eigentümers verfügen darf, sollte dies ausdrücklich und besonders sorgfältig geregelt werden.
Der Vertrag kann beispielsweise Zahlungsgrenzen, zulässige Zwecke und Berichtspflichten festlegen.
Eigentümer regelmäßig informieren
Der Vertrag sollte bestimmen, wie häufig der Eigentümer über die Verwaltung informiert wird.
Mögliche Varianten sind:
- monatlicher Bericht
- quartalsweise Abrechnung
- jährlicher Verwaltungsbericht
- sofortige Information bei besonderen Ereignissen
Abrechnung gegenüber dem Eigentümer
Bei der Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben sollte der Eigentümer nachvollziehen können, welche Zahlungen für das Objekt erfolgt sind.
Eine Abrechnung kann beispielsweise enthalten:
- Mieteinnahmen
- Betriebskostenvorauszahlungen
- Reparaturkosten
- laufende Objektkosten
- Verwaltungsvergütung
- sonstige vereinbarte Ausgaben
Originalbelege und digitale Belege
Im Vertrag kann vereinbart werden, wie Rechnungen, Belege und sonstige Unterlagen aufbewahrt und dem Eigentümer zur Verfügung gestellt werden.
Bei digitaler Verwaltung sollte zusätzlich geklärt werden, in welchem Format Daten nach Vertragsende herausgegeben werden.
Verwaltervergütung festlegen
Die Vergütung kann beispielsweise je verwalteter Einheit oder als monatliche Gesamtpauschale vereinbart werden.
Der Verwalter erhält für die vereinbarte laufende Mietverwaltung eine monatliche Grundvergütung von 32 Euro netto je verwalteter Wohneinheit.
Grundvergütung und Sonderleistungen trennen
Um spätere Unklarheiten zu vermeiden, sollte klar sein, welche Leistungen bereits durch die monatliche Verwaltungsgebühr abgegolten sind.
Zusätzliche Vergütungen können beispielsweise vereinbart werden für:
- Neuvermietung
- umfangreiche Sanierungsmaßnahmen
- besondere Rechtsfälle
- außergewöhnlich aufwendige Schadensfälle
- zusätzliche Objekttermine
- Erstellung besonderer Auswertungen
Beispiel für eine Sondervergütung
Für eine vollständige Neuvermietung einschließlich Inserat, Besichtigungen, Vertragsvorbereitung und Übergabe wird eine gesonderte Vergütung gemäß der individuellen Vereinbarung der Parteien berechnet.
Auslagen und Fremdkosten
Neben der Verwaltungsvergütung können zusätzliche Kosten entstehen.
Beispiele sind:
- Porto
- Grundbuch- oder Registerauskünfte
- Handwerkerrechnungen
- Schlüsseldienste
- externe Dienstleister
- notwendige Fahrtkosten
Der Vertrag sollte klären, welche Auslagen separat abgerechnet werden dürfen.
Datenschutz bei der Immobilienverwaltung
Ein Immobilienverwalter verarbeitet regelmäßig personenbezogene Daten von Mietern, Interessenten und Dienstleistern.
Dazu können gehören:
- Kontaktdaten
- Bankverbindungen
- Mietvertragsdaten
- Zahlungsinformationen
- Schriftverkehr
- Unterlagen von Mietinteressenten
Der Umgang mit diesen Daten sollte den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Vertrauliche Informationen schützen
Der Verwalter erhält regelmäßig Einblick in wirtschaftliche und persönliche Informationen des Eigentümers und der Mieter.
Eine Vertraulichkeitsregelung kann deshalb auch über das Ende des Verwaltervertrags hinaus relevant sein.
Wohnimmobilienverwalter und § 34c GewO
Wer gewerbsmäßig für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwaltet, kann als Wohnimmobilienverwalter unter die Erlaubnispflicht des § 34c Gewerbeordnung fallen.
Der Verwalter sollte deshalb selbst prüfen, welche gewerberechtlichen Voraussetzungen für seine konkrete Tätigkeit erfüllt sein müssen.
Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 34c GewO.
Berufshaftpflicht und Weiterbildung
§ 34c GewO enthält für erlaubnispflichtige Wohnimmobilienverwalter unter anderem Anforderungen im Zusammenhang mit einer Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Weiterbildungspflicht.
Diese gewerberechtlichen Pflichten entstehen nicht erst durch die Formulierung des Verwaltervertrags, sondern müssen unabhängig davon vom Verwalter berücksichtigt werden.
Laufzeit des Immobilienverwaltervertrags
Ein Verwaltervertrag kann für einen bestimmten Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden.
Bei einer Mietverwaltung kann beispielsweise eine anfängliche Vertragsdauer mit anschließender Verlängerung vorgesehen werden.
Der Vertrag beginnt am 1. November 2026 und wird zunächst für zwölf Monate geschlossen. Anschließend verlängert er sich nach Maßgabe der individuell vereinbarten Vertragsregelung.
Kündigungsfrist festlegen
Bei laufenden Verwaltungsverträgen sollte eindeutig geregelt werden, wann und mit welcher Frist ordentlich gekündigt werden kann.
Eine passende Kündigungsfrist hängt unter anderem davon ab, wie umfangreich die Verwaltung ist und wie aufwendig eine Übergabe an einen neuen Verwalter wäre.
Außerordentliche Kündigung
Gesetzliche Möglichkeiten zur außerordentlichen Beendigung können bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder anderen besonderen Umständen bestehen.
Eine allgemeine Vorlage sollte solche Rechte nicht pauschal ausschließen.
Übergabe nach Vertragsende
Nach Ende des Verwaltervertrags muss ein geordneter Übergang möglich sein.
Zur Übergabe können beispielsweise gehören:
- Mietverträge
- Mieterkorrespondenz
- Abrechnungen
- Belege
- Kautionsunterlagen
- Schlüssel
- laufende Handwerkeraufträge
- Wartungsverträge
- digitale Verwaltungsdaten
- offene Vorgänge
Offene Vorgänge dokumentieren
Vor Vertragsende sollte festgehalten werden, welche Angelegenheiten noch nicht abgeschlossen sind.
Das können beispielsweise offene Reparaturen, ausstehende Betriebskostenabrechnungen oder laufende Mieterwechsel sein.
Keine automatische WEG-Verwaltung durch diese Vorlage
Ein Mietverwaltervertrag für einen einzelnen Eigentümer sollte nicht einfach als Vertrag für eine Wohnungseigentümergemeinschaft verwendet werden.
Für einen WEG-Verwalter gelten besondere gesetzliche Regelungen. § 27 WEG enthält beispielsweise eigene Aufgaben und Befugnisse des Verwalters; § 28 WEG behandelt unter anderem Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht.
Diese Besonderheiten sind bewusst nicht Gegenstand dieser Vorlage.
Typische Fehler beim Immobilienverwaltervertrag
Viele spätere Unklarheiten lassen sich vermeiden, wenn Aufgaben und Befugnisse bereits bei Vertragsbeginn präzise festgelegt werden.
- Aufgaben zu allgemein: Grundleistungen konkret auflisten.
- Sonderleistungen fehlen: zusätzliche Vergütung transparent regeln.
- Reparaturgrenze fehlt: festlegen, wann Zustimmung erforderlich ist.
- Vollmacht zu weit: Befugnisse auf tatsächlich notwendige Tätigkeiten begrenzen.
- Neuvermietung ungeklärt: Umfang und Vergütung separat bestimmen.
- Berichtspflichten fehlen: Rhythmus und Inhalt der Abrechnung vereinbaren.
- Vertragsende nicht geregelt: Herausgabe von Unterlagen und Daten festlegen.
- WEG- und Mietverwaltung vermischt: unterschiedliche Verwaltungsformen sauber trennen.
Immobilienverwaltervertrag regelmäßig prüfen
Aufgaben einer Immobilienverwaltung können sich im Laufe der Zeit verändern. Deshalb kann es sinnvoll sein, den Vertrag bei größeren Änderungen des Immobilienbestands oder des Verwaltungsumfangs anzupassen.
Werden beispielsweise zusätzliche Häuser, Wohnungen oder umfangreiche technische Aufgaben übernommen, sollte dies schriftlich dokumentiert werden.
Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?
Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.
- PDF: geeignet zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen.
- Word: besonders praktisch, wenn Aufgaben, Vergütung, Vollmachten oder Objektangaben individuell angepasst werden sollen.
Bei einem Immobilienverwaltervertrag ist die Word-Version besonders flexibel, da sich Verwaltungsumfang und Befugnisse von Immobilie zu Immobilie erheblich unterscheiden können.
Vorlage individuell anpassen
Die Vorlage ist ein allgemeines Muster für die Mietverwaltung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.
Bei umfangreichen Immobilienbeständen, weitreichenden Zahlungs- oder Vertretungsvollmachten, gewerblichen Sonderobjekten oder komplexen Vertragsgestaltungen kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein.
Immobilienverwaltervertrag Vorlage kostenlos herunterladen
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Häufige Fragen zum Immobilienverwaltervertrag
Was gehört in einen Immobilienverwaltervertrag?
Typische Inhalte sind Verwaltungsobjekt, Aufgaben des Verwalters, Vergütung, Mietverwaltung, Betriebskosten, Reparaturbefugnisse, Vollmachten, Berichtspflichten, Laufzeit und Kündigung.
Was ist der Unterschied zwischen Mietverwaltung und WEG-Verwaltung?
Bei der Mietverwaltung beauftragt ein Eigentümer einen Verwalter mit der Betreuung seiner vermieteten Immobilie. Eine WEG-Verwaltung betrifft dagegen das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft und unterliegt besonderen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes.
Darf ein Immobilienverwalter Reparaturen selbst beauftragen?
Das kann im Verwaltervertrag beziehungsweise in einer dazu passenden Vollmacht geregelt werden. Häufig wird eine Betragsgrenze vereinbart, bis zu der notwendige Reparaturen ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers vergeben werden dürfen.
Kann der Verwalter die Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, die Erstellung oder Vorbereitung von Betriebskostenabrechnungen kann als Aufgabe der Mietverwaltung vereinbart werden. Umfang und Vergütung sollten im Vertrag eindeutig festgelegt sein.
Ist die Neuvermietung automatisch in der Verwaltungsgebühr enthalten?
Nein, das sollte ausdrücklich geregelt werden. Besichtigungen, Mieterauswahl, Vertragsvorbereitung und Wohnungsübergabe können Bestandteil der Grundvergütung oder separat zu vergütende Sonderleistungen sein.
Braucht ein Immobilienverwalter eine Vollmacht?
Für rechtsgeschäftliche Handlungen im Namen des Eigentümers kann eine entsprechende Vollmacht erforderlich sein. Sie sollte auf die tatsächlich übertragenen Aufgaben abgestimmt und nicht unnötig weit formuliert werden.
Benötigt ein Wohnimmobilienverwalter eine Erlaubnis?
Wer gewerbsmäßig für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwaltet, kann nach § 34c GewO erlaubnispflichtiger Wohnimmobilienverwalter sein. Die konkreten Voraussetzungen sollten vor Aufnahme der Tätigkeit geprüft werden.
Wie wird die Vergütung einer Hausverwaltung vereinbart?
Möglich sind beispielsweise eine monatliche Vergütung je Einheit oder eine Gesamtpauschale. Sonderleistungen wie Neuvermietungen oder umfangreiche Zusatzarbeiten können separat vergütet werden.
Was passiert nach Ende des Verwaltervertrags?
Unterlagen, Schlüssel, Abrechnungen, Belege, digitale Verwaltungsdaten und Informationen zu offenen Vorgängen sollten geordnet an den Eigentümer oder einen neuen Verwalter übergeben werden.
Kann ich die Immobilienverwaltervertrag Vorlage bearbeiten?
Ja. Die Word-Version lässt sich direkt am Computer bearbeiten und an Immobilie, Verwaltungsaufgaben, Vergütung, Vollmachten und Laufzeit anpassen.