Betreuungsverfügung Vorlage (Word & PDF)

Kostenlose Betreuungsverfügung zum Festhalten persönlicher Wünsche – mit gewünschter Betreuungsperson, Ersatzperson, Wohnen, Gesundheit, Pflege, Vermögen und wichtigen Kontakten.

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Mit unserer kostenlosen Betreuungsverfügung Vorlage kannst du festhalten, wen du als rechtliche Betreuungsperson wünschst, welche Person möglichst nicht bestellt werden soll und welche persönlichen Vorstellungen bei einer späteren Betreuung berücksichtigt werden sollen. Die Vorlage enthält außerdem Bereiche für Wohnwünsche, medizinische Angelegenheiten, Pflege, Vermögen, soziale Kontakte, Haustiere und wichtige Vorsorgedokumente.

Eine Betreuungsverfügung kann besonders sinnvoll sein, wenn du frühzeitig bestimmen möchtest, wer sich im Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung um deine Angelegenheiten kümmern soll. Gleichzeitig lassen sich persönliche Wünsche dokumentieren, die einer späteren Betreuungsperson und dem Betreuungsgericht wichtige Hinweise geben können.

Die Vorlage steht als Word- und PDF-Datei zur Verfügung. Die Word-Version lässt sich individuell bearbeiten und ergänzen. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung ist ein Vorsorgedokument für den Fall, dass später eine rechtliche Betreuung erforderlich werden sollte.

Darin kannst du insbesondere festhalten:

  • welche Person du als Betreuer oder Betreuerin wünschst,
  • welche Person du ausdrücklich nicht als Betreuungsperson möchtest,
  • wer ersatzweise berücksichtigt werden soll,
  • wie deine persönlichen Angelegenheiten geregelt werden sollen,
  • welche Wohnform du bevorzugst,
  • welche Personen weiterhin Kontakt zu dir haben sollen,
  • welche Vorstellungen du zur Pflege und Versorgung hast und
  • welche persönlichen Gewohnheiten und Wertvorstellungen berücksichtigt werden sollen.

Die Verfügung führt nicht automatisch dazu, dass die genannte Person tatsächlich Betreuer wird. Die Bestellung erfolgt durch das zuständige Betreuungsgericht.

Warum eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein kann

Ohne eigene Angaben muss das Betreuungsgericht im Bedarfsfall eine geeignete Person auswählen. Mit einer Betreuungsverfügung kannst du dagegen schon vorher dokumentieren, welche Personen und Vorstellungen für dich wichtig sind.

Das kann insbesondere helfen, wenn du:

  • eine bestimmte Vertrauensperson bevorzugst,
  • mehrere mögliche Betreuungspersonen zur Auswahl stellen möchtest,
  • eine bestimmte Person ausdrücklich ausschließen möchtest,
  • besondere Wünsche zur Wohnsituation hast,
  • bestimmte persönliche Gewohnheiten erhalten möchtest oder
  • deine Vorstellungen für eine mögliche Betreuung möglichst konkret festhalten möchtest.

So verwendest du die Betreuungsverfügung Vorlage

  1. Datei herunterladen: Wähle Word zum Bearbeiten oder PDF zum Ausdrucken.
  2. Persönliche Daten ergänzen: Trage Name, Geburtsdatum, Anschrift und Kontaktdaten ein.
  3. Betreuungsperson bestimmen: Nenne möglichst vollständig die Person, die du bevorzugst.
  4. Ersatzperson eintragen: Lege fest, wer berücksichtigt werden soll, falls deine erste Wahl nicht zur Verfügung steht.
  5. Unerwünschte Personen nennen: Falls erforderlich, kannst du Personen ausdrücklich ausschließen.
  6. Persönliche Wünsche ergänzen: Beschreibe deine Vorstellungen zu Wohnen, Pflege, Gesundheit und Vermögen.
  7. Vertrauenspersonen angeben: Hinterlege wichtige Angehörige und andere Ansprechpartner.
  8. Aufbewahrungsort festhalten: Sorge dafür, dass die Verfügung im Ernstfall gefunden werden kann.
  9. Datum und Unterschrift ergänzen: Unterzeichne das Dokument nach Fertigstellung.
  10. Regelmäßig prüfen: Aktualisiere die Verfügung, wenn sich Personen, Kontaktdaten oder deine Wünsche ändern.

Beispiel für eine Betreuungsverfügung

Beispiel

Gewünschte Betreuungsperson: Anna Beispiel

Verhältnis: Schwester

Ersatzperson: Thomas Beispiel

Wohnwunsch: Solange dies vertretbar und organisatorisch möglich ist, möchte ich in meiner bisherigen Wohnung bleiben.

Pflege: Wenn Unterstützung notwendig wird, sollen zunächst ambulante Hilfen geprüft werden.

Vertrauensperson: Meine Schwester soll bei wichtigen Veränderungen informiert werden.

Welche Person kann als Betreuer vorgeschlagen werden?

In einer Betreuungsverfügung kannst du grundsätzlich eine Person benennen, der du vertraust und die du für geeignet hältst.

Das kann beispielsweise sein:

  • Ehepartner oder Ehepartnerin,
  • Lebenspartner oder Lebenspartnerin,
  • erwachsene Kinder,
  • Geschwister,
  • andere Angehörige,
  • enge Freunde oder
  • eine andere persönliche Vertrauensperson.

Nach § 1816 BGB soll das Betreuungsgericht dem Wunsch nach einer bestimmten Betreuungsperson grundsätzlich entsprechen, sofern die gewünschte Person für die Betreuung geeignet ist.

Eignung der gewünschten Betreuungsperson

Die bloße Nennung einer Person führt nicht automatisch zu ihrer Bestellung.

Das Gericht prüft, ob die Person geeignet ist, die gerichtlich festgelegten Aufgabenbereiche wahrzunehmen und die Angelegenheiten des Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu besorgen.

Deshalb kann es sinnvoll sein, die gewünschte Person vorab darüber zu informieren, dass sie in der Betreuungsverfügung genannt wird.

Ersatzperson bestimmen

Es ist sinnvoll, zusätzlich eine Ersatzperson einzutragen.

Die zuerst gewünschte Betreuungsperson könnte später beispielsweise:

  • selbst erkrankt sein,
  • verstorben sein,
  • weit entfernt wohnen,
  • die Betreuung nicht übernehmen wollen oder
  • vom Gericht als ungeeignet angesehen werden.

Eine Ersatzperson gibt dem Gericht eine weitere persönliche Orientierung.

Person ausdrücklich als Betreuer ablehnen

Eine Betreuungsverfügung kann nicht nur positive Wünsche enthalten.

Du kannst auch festhalten, dass eine bestimmte Person möglichst nicht als Betreuungsperson bestellt werden soll.

§ 1816 BGB sieht ausdrücklich vor, dass auch der Wunsch, eine bestimmte Person nicht als Betreuer zu bestellen, grundsätzlich zu berücksichtigen ist. Voraussetzung ist dabei, dass sich die Ablehnung gegen die konkrete Person und nicht lediglich allgemein gegen eine Betreuung richtet.

Beispiel für eine unerwünschte Betreuungsperson

Beispiel

Ich wünsche ausdrücklich nicht, dass Herr Max Beispiel zu meinem Betreuer bestellt wird.

Falls gewünscht, kann zusätzlich eine kurze persönliche Begründung aufgenommen werden.

Betreuungsverfügung und Selbstbestimmung

Das heutige Betreuungsrecht stellt die Wünsche der betroffenen Person besonders in den Mittelpunkt.

Nach § 1821 BGB soll die betreute Person ihr Leben im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach ihren eigenen Wünschen gestalten können.

Deshalb können neben der Wahl der Betreuungsperson auch persönliche Vorstellungen zur späteren Lebensführung wichtig sein.

Welche persönlichen Wünsche können eingetragen werden?

Die Betreuungsverfügung kann weit mehr enthalten als nur einen Namen.

Typische Wünsche betreffen beispielsweise:

  • Wohnort und Wohnform,
  • ambulante oder stationäre Versorgung,
  • Kontakt zu Angehörigen,
  • Umgang mit persönlichen Gegenständen,
  • Haustiere,
  • Vermögensverwaltung,
  • religiöse oder weltanschauliche Vorstellungen,
  • soziale Gewohnheiten und
  • bestimmte Vertrauenspersonen.

Wünsche zur eigenen Wohnung festhalten

Für viele Menschen ist die Frage besonders wichtig, ob sie möglichst lange in ihrer bisherigen Wohnung bleiben können.

Ein entsprechender Wunsch kann ausdrücklich aufgenommen werden.

Beispiel

Solange dies verantwortbar und praktisch möglich ist, wünsche ich, in meiner bisherigen Wohnung zu bleiben. Bevor ein Umzug in eine stationäre Einrichtung erfolgt, sollen nach Möglichkeit ambulante Hilfen geprüft werden.

Eine solche Formulierung ist ein persönlicher Wunsch. Ob er später vollständig umgesetzt werden kann, hängt von der konkreten Situation ab.

Wünsche für eine Pflegeeinrichtung

Falls eine Versorgung zu Hause später nicht mehr möglich ist, können auch Wünsche zu einer Pflegeeinrichtung festgehalten werden.

Beispielsweise:

  • bevorzugte Einrichtung,
  • bevorzugter Ort oder Stadtteil,
  • Nähe zu Angehörigen,
  • bestimmte Wohnform,
  • religiöse oder kulturelle Ausrichtung oder
  • eine ausdrücklich unerwünschte Einrichtung.

Pflegewünsche dokumentieren

Auch Vorstellungen zur Pflege können Teil der Betreuungsverfügung sein.

Die Vorlage enthält deshalb Auswahlmöglichkeiten für:

  • Versorgung zu Hause,
  • ambulanten Pflegedienst,
  • Unterstützung durch Angehörige,
  • Tagespflege und
  • stationäre Pflege.

Zusätzlich können individuelle Wünsche ergänzt werden.

Gesundheitliche Angelegenheiten

In der Betreuungsverfügung können wichtige Ansprechpartner und vorhandene Vorsorgedokumente angegeben werden.

Zum Beispiel:

  • Hausarzt,
  • Fachärzte,
  • Patientenverfügung,
  • Vorsorgevollmacht,
  • Schweigepflichtentbindung,
  • Medikamentenplan und
  • weitere medizinische Unterlagen.

Die Betreuungsverfügung selbst ersetzt jedoch keine detaillierte Patientenverfügung für konkrete medizinische Behandlungssituationen.

Betreuungsverfügung und Patientenverfügung unterscheiden

Beide Dokumente verfolgen unterschiedliche Zwecke.

Unterschied

Betreuungsverfügung: legt insbesondere Wünsche zur Person des Betreuers und zur Durchführung einer möglichen Betreuung fest.

Patientenverfügung: enthält Festlegungen zu bestimmten medizinischen Maßnahmen für den Fall, dass die betroffene Person selbst nicht mehr einwilligen oder entscheiden kann.

Für medizinische Behandlungswünsche steht unsere Patientenverfügung Vorlage zur Verfügung.

Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht unterscheiden

Auch eine Vorsorgevollmacht ist nicht dasselbe wie eine Betreuungsverfügung.

Mit einer Vorsorgevollmacht wird einer Vertrauensperson unmittelbar Vertretungsmacht für die festgelegten Angelegenheiten eingeräumt.

Eine Betreuungsverfügung enthält dagegen Wünsche für den Fall, dass ein Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnet.

Kurz erklärt

Vorsorgevollmacht: Eine bevollmächtigte Person darf im festgelegten Umfang für dich handeln.

Betreuungsverfügung: Das Betreuungsgericht erhält Vorgaben und Wünsche für den Fall einer notwendigen rechtlichen Betreuung.

Eine kostenlose Vorlage findest du auf unserer Seite Vorsorgevollmacht Vorlage.

Kann man beide Dokumente miteinander kombinieren?

Ja. Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht schließen sich nicht gegenseitig aus.

Es kann sinnvoll sein, zusätzlich zur Vorsorgevollmacht festzulegen, welche Person als Betreuer gewünscht wird, falls die Vollmacht später aus irgendeinem Grund nicht ausreicht oder eine Betreuung dennoch erforderlich werden sollte.

Vermögensangelegenheiten in der Betreuungsverfügung

Die Vorlage enthält auch einen Bereich für persönliche Wünsche zum Umgang mit finanziellen Angelegenheiten.

Dort kann beispielsweise festgehalten werden:

  • dass laufende Rechnungen zuverlässig bezahlt werden sollen,
  • dass eine Immobilie möglichst erhalten werden soll,
  • dass persönliche Gegenstände nicht ohne wichtigen Grund verkauft werden sollen,
  • dass bestimmte Vertrauenspersonen bei größeren Entscheidungen einbezogen werden sollen oder
  • dass bestimmte Spar- oder Vorsorgeverträge möglichst fortgeführt werden sollen.

Solche Wünsche sollten möglichst konkret und nachvollziehbar formuliert werden.

Persönliche Gegenstände berücksichtigen

Nicht nur große Vermögenswerte können persönlich wichtig sein.

Auch einzelne Gegenstände können für die betroffene Person eine besondere emotionale Bedeutung haben.

Beispiel

Meine Fotoalben, persönlichen Briefe und Erinnerungsstücke sollen nach Möglichkeit nicht verkauft oder entsorgt werden. Falls eine Aufbewahrung in meiner Wohnung nicht mehr möglich ist, sollen sie zunächst meiner Tochter angeboten werden.

Haustiere in der Betreuungsverfügung

Wer ein Haustier besitzt, kann bereits im Voraus festlegen, wer sich darum kümmern soll, wenn dies selbst nicht mehr möglich ist.

Sinnvolle Angaben sind:

  • Tierart und Name,
  • gewünschte Betreuungsperson,
  • Tierarzt,
  • Medikamente,
  • besondere Fütterung und
  • Aufbewahrungsort wichtiger Tierunterlagen.

Soziale Kontakte festhalten

Eine Betreuung betrifft häufig nicht nur Behörden- und Finanzangelegenheiten, sondern auch das alltägliche Leben.

Deshalb können Vertrauenspersonen eingetragen werden, zu denen der Kontakt nach Möglichkeit erhalten bleiben soll.

Die Vorlage enthält Platz für mehrere Angehörige oder Freunde einschließlich Telefonnummer und Verhältnis zur betroffenen Person.

Personen von Informationen ausschließen

Falls bestimmte Personen nicht einbezogen werden sollen, kann auch dies dokumentiert werden.

Dabei sollte möglichst konkret beschrieben werden, worauf sich dieser Wunsch bezieht.

Religiöse und weltanschauliche Wünsche

§ 1821 BGB verlangt bei nicht mehr feststellbaren aktuellen Wünschen unter anderem die Berücksichtigung früherer Äußerungen sowie ethischer und religiöser Überzeugungen bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens.

Deshalb können solche Wertvorstellungen in einer Betreuungsverfügung eine wichtige Orientierung darstellen.

Denkbar sind beispielsweise Hinweise zu:

  • Religion,
  • Gottesdiensten,
  • Ernährungsgewohnheiten,
  • kulturellen Gewohnheiten,
  • bestimmten Feiertagen oder
  • persönlichen Überzeugungen.

Gewohnheiten des täglichen Lebens

Auch scheinbar kleine Dinge können für die Lebensqualität wichtig sein.

Zum Beispiel:

  • bevorzugter Tagesablauf,
  • regelmäßige Spaziergänge,
  • bestimmte Hobbys,
  • Lieblingsmusik,
  • Vereinskontakte,
  • Besuche bestimmter Personen oder
  • besondere Ernährungsgewohnheiten.

Solche Informationen helfen später dabei, persönliche Wünsche besser nachzuvollziehen.

Wie konkret sollte eine Betreuungsverfügung sein?

Die Verfügung sollte konkret genug sein, um im Ernstfall Orientierung zu geben.

Zu allgemeine Aussagen wie „Es soll alles in meinem Sinne geregelt werden“ helfen häufig weniger als konkrete Wünsche.

Beispiel

Sehr allgemein: Ich möchte möglichst gut versorgt werden.

Konkreter: Solange dies gesundheitlich und organisatorisch möglich ist, wünsche ich eine ambulante Versorgung in meiner bisherigen Wohnung. Meine Schwester Anna soll bei Entscheidungen über einen späteren Umzug einbezogen werden.

Muss eine Betreuungsverfügung handschriftlich sein?

Für eine praktische Betreuungsverfügung kann ein vorbereitetes Dokument verwendet und anschließend individuell ergänzt werden.

Die Word-Vorlage lässt sich deshalb am Computer bearbeiten. Alternativ kann die PDF-Version ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt werden.

Wichtig ist vor allem, dass eindeutig erkennbar ist, von wem die Verfügung stammt und welche Wünsche tatsächlich erklärt werden.

Datum und Unterschrift

Die Vorlage enthält am Ende Felder für Ort, Datum und Unterschrift.

Das Datum ist hilfreich, weil sich dadurch nachvollziehen lässt, wann die Erklärung erstellt beziehungsweise zuletzt bestätigt wurde.

Betreuungsverfügung regelmäßig aktualisieren

Lebenssituationen können sich verändern.

Zum Beispiel können:

  • Kontaktpersonen wechseln,
  • eine gewünschte Betreuungsperson umziehen,
  • Familienverhältnisse sich verändern,
  • eine Pflegeeinrichtung nicht mehr infrage kommen oder
  • sich persönliche Wünsche ändern.

Deshalb sollte die Verfügung in gewissen Abständen überprüft werden.

Erneute Bestätigung mit Datum

Unsere Vorlage enthält einen optionalen Bereich, in dem die Verfügung erneut mit Datum und Unterschrift bestätigt werden kann.

Damit lässt sich dokumentieren, dass die darin enthaltenen Wünsche weiterhin den eigenen Vorstellungen entsprechen.

Wo sollte die Betreuungsverfügung aufbewahrt werden?

Die beste Verfügung hilft wenig, wenn sie im Bedarfsfall nicht gefunden wird.

Geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten können beispielsweise sein:

  • ein gut zugänglicher Vorsorgeordner,
  • ein Notfallordner,
  • eine Dokumentenmappe,
  • bei einer Vertrauensperson oder
  • gemeinsam mit anderen Vorsorgedokumenten.

Mindestens eine Vertrauensperson sollte wissen, dass die Verfügung existiert und wo das Original aufbewahrt wird.

Was passiert mit der Verfügung bei einem Betreuungsverfahren?

§ 1816 BGB enthält eine wichtige Regelung: Wer von einem Verfahren über die Bestellung eines Betreuers erfährt und eine Betreuungsverfügung besitzt, hat sie dem Betreuungsgericht zu übermitteln.

Deshalb sollte das Dokument im Ernstfall möglichst schnell auffindbar sein.

Betreuungsverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister

Angaben zu einer Betreuungsverfügung können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.

Dadurch können Betreuungsgerichte feststellen, dass eine Vorsorgeangelegenheit registriert wurde.

Die Registrierung ersetzt jedoch nicht die sorgfältige Aufbewahrung und Aktualisierung der eigenen Vorsorgedokumente.

Änderungen beim Zentralen Vorsorgeregister ab Oktober 2026

Nach Angaben des Zentralen Vorsorgeregisters ist ab dem 1. Oktober 2026 zusätzlich vorgesehen, dass auf Wunsch elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen über bestimmte institutionelle Nutzer im Register hinterlegt werden können.

Bis dahin werden im Register grundsätzlich Angaben zur Vorsorgeangelegenheit gespeichert; die eigentlichen Dokumente sind dort nicht automatisch als Volltext hinterlegt.

Betreuungsverfügung widerrufen oder ändern

Solange du deine Entscheidungen selbst treffen kannst, kannst du eine frühere Betreuungsverfügung ändern und durch eine neue Fassung ersetzen.

Wenn du eine neue Version erstellst, sollte möglichst vermieden werden, dass mehrere widersprüchliche Fassungen gleichzeitig im Umlauf sind.

Sinnvoll kann sein:

  • alte Exemplare einzuziehen oder deutlich als ungültig zu kennzeichnen,
  • Vertrauenspersonen über die neue Fassung zu informieren,
  • den Aufbewahrungsort zu aktualisieren und
  • gegebenenfalls bestehende Registerdaten anzupassen.

Mehrere Betreuungspersonen nennen

Du kannst mehrere Personen in der Verfügung erwähnen.

Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn du unterschiedliche Personen für verschiedene Situationen bevorzugst oder eine Ersatzperson bestimmen möchtest.

Nach § 1817 BGB kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen auch mehrere Betreuer bestellen und unterschiedliche Aufgabenbereiche festlegen.

Aufgabenbereiche einer Betreuung

Eine rechtliche Betreuung bedeutet nicht automatisch, dass eine Betreuungsperson sämtliche Angelegenheiten übernimmt.

Nach § 1815 BGB ordnet das Gericht diejenigen Aufgabenbereiche an, in denen eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist.

Je nach Einzelfall können beispielsweise betroffen sein:

  • Vermögensangelegenheiten,
  • Wohnungsangelegenheiten,
  • Gesundheitsangelegenheiten,
  • Behördenangelegenheiten oder
  • bestimmte andere rechtliche Angelegenheiten.

Rechtliche Betreuung bedeutet nicht automatische Entmündigung

Eine rechtliche Betreuung nimmt einer volljährigen Person nicht automatisch ihre Geschäftsfähigkeit oder das Recht, eigene Entscheidungen zu treffen.

Das heutige Betreuungsrecht ist darauf ausgerichtet, die betroffene Person bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen und ihre Wünsche möglichst zu berücksichtigen.

Was sollte nicht in der Betreuungsverfügung fehlen?

Eine gut ausgefüllte Verfügung sollte insbesondere enthalten:

  • vollständige persönliche Daten,
  • gewünschte Betreuungsperson,
  • Kontaktdaten dieser Person,
  • Ersatzperson,
  • gegebenenfalls unerwünschte Betreuungspersonen,
  • Wünsche zur Wohnsituation,
  • Wünsche zu Pflege und Versorgung,
  • Hinweise zu bestehenden Vorsorgedokumenten,
  • wichtige Vertrauenspersonen,
  • persönliche Wertvorstellungen,
  • Aufbewahrungsort und
  • Datum und Unterschrift.

Typische Fehler bei einer Betreuungsverfügung

  • Keine Ersatzperson: Die gewünschte Person steht im Ernstfall möglicherweise nicht zur Verfügung.
  • Veraltete Kontaktdaten: Betreuungspersonen können nicht erreicht werden.
  • Wünsche zu allgemein: Aussagen geben später wenig konkrete Orientierung.
  • Aufbewahrungsort unbekannt: Das Dokument wird im Betreuungsverfahren nicht gefunden.
  • Widersprüchliche Dokumente: Mehrere unterschiedliche Fassungen können Unsicherheit verursachen.
  • Keine Aktualisierung: Personen oder Wünsche entsprechen nicht mehr der aktuellen Lebenssituation.
  • Verwechslung mit Vorsorgevollmacht: Eine Betreuungsverfügung erteilt nicht automatisch Vertretungsmacht.
  • Verwechslung mit Patientenverfügung: Medizinische Behandlungswünsche benötigen gegebenenfalls ein eigenes Dokument.

Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?

Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.

  • Word: ideal, wenn Betreuungspersonen, persönliche Wünsche, Wohnvorstellungen und weitere Angaben direkt am Computer eingetragen und verändert werden sollen.
  • PDF: praktisch zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen oder für die Ablage im persönlichen Vorsorgeordner.

Betreuungsverfügung individuell anpassen

Eine Betreuungsverfügung ist ein sehr persönliches Dokument. Welche Angaben wichtig sind, hängt von der eigenen Familie, Wohnsituation, Gesundheit, Vermögenssituation und den persönlichen Wertvorstellungen ab.

Die Vorlage bietet deshalb umfangreiche Auswahl- und Freitextfelder, die nicht vollständig ausgefüllt werden müssen. Nicht passende Bereiche können in der Word-Version gelöscht oder beim Ausfüllen der PDF-Version einfach frei gelassen werden.

Betreuungsverfügung kostenlos herunterladen

Lade die kostenlose Betreuungsverfügung Vorlage als Word- oder PDF-Datei herunter und halte gewünschte Betreuungspersonen, Ersatzpersonen sowie persönliche Wünsche zu Wohnen, Pflege, Gesundheit und Vermögen übersichtlich fest.

Häufige Fragen zur Betreuungsverfügung

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung können Wünsche für den Fall einer späteren rechtlichen Betreuung festgehalten werden. Dazu gehören insbesondere die gewünschte Betreuungsperson und persönliche Vorstellungen zur Durchführung der Betreuung.

Was ist der Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht erhält eine bestimmte Person Vertretungsmacht für die festgelegten Angelegenheiten. Eine Betreuungsverfügung richtet sich dagegen an den Fall, dass ein Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnet, und enthält Wünsche zur Auswahl und Tätigkeit des Betreuers.

Kann ich selbst bestimmen, wer mein Betreuer werden soll?

Du kannst eine bestimmte Person vorschlagen. Nach § 1816 BGB soll das Betreuungsgericht diesem Wunsch grundsätzlich entsprechen, wenn die vorgeschlagene Person für die Betreuung geeignet ist.

Kann ich eine bestimmte Person als Betreuer ausschließen?

Ja. In der Betreuungsverfügung kann ausdrücklich festgehalten werden, dass eine bestimmte Person nicht als Betreuer bestellt werden soll. Auch dieser persönliche Wunsch ist nach § 1816 BGB grundsätzlich zu berücksichtigen.

Brauche ich zusätzlich eine Ersatzperson?

Eine Ersatzperson ist nicht zwingend, aber praktisch sinnvoll. Die zuerst gewünschte Person könnte später verhindert sein, die Betreuung nicht übernehmen wollen oder für die konkrete Betreuung nicht geeignet sein.

Kann ich persönliche Wohnwünsche festhalten?

Ja. Du kannst beispielsweise festhalten, dass du möglichst lange in deiner bisherigen Wohnung leben möchtest, ambulante Hilfen bevorzugst oder im Fall einer stationären Versorgung eine bestimmte Einrichtung oder Region bevorzugst.

Kann ich Wünsche zu meinem Vermögen festhalten?

Ja. Die Verfügung kann beispielsweise Wünsche zum Erhalt einer Immobilie, zum Umgang mit persönlichen Gegenständen oder zur Einbeziehung bestimmter Vertrauenspersonen bei größeren Entscheidungen enthalten.

Ersetzt die Betreuungsverfügung eine Patientenverfügung?

Nein. Eine Patientenverfügung enthält Festlegungen zu medizinischen Behandlungsmaßnahmen für bestimmte Situationen. Eine Betreuungsverfügung betrifft dagegen vor allem die Auswahl einer Betreuungsperson und Wünsche zur Durchführung einer rechtlichen Betreuung.

Muss eine Betreuungsverfügung handschriftlich geschrieben werden?

Eine vorbereitete Vorlage kann am Computer ausgefüllt oder ausgedruckt und handschriftlich ergänzt werden. Wichtig ist, dass die Erklärung eindeutig der betreffenden Person zugeordnet werden kann und ihre eigenen Wünsche wiedergibt.

Wo sollte ich die Betreuungsverfügung aufbewahren?

Sie sollte an einem sicheren, aber im Ernstfall auffindbaren Ort aufbewahrt werden. Eine Vertrauensperson sollte wissen, dass das Dokument existiert und wo sich das Original befindet.

Kann eine Betreuungsverfügung registriert werden?

Ja. Angaben zu einer Betreuungsverfügung können beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Dadurch können Betreuungsgerichte feststellen, dass eine entsprechende Vorsorgeangelegenheit vorhanden ist.

Kann ich meine Betreuungsverfügung später ändern?

Ja. Wenn sich Betreuungspersonen, Kontaktdaten oder persönliche Vorstellungen ändern, kann eine neue Fassung erstellt werden. Widersprüchliche alte Exemplare sollten möglichst eingezogen beziehungsweise eindeutig als überholt gekennzeichnet werden.

Sollte ich die Betreuungsverfügung regelmäßig neu unterschreiben?

Eine regelmäßige Überprüfung ist sinnvoll, damit Kontaktdaten und persönliche Wünsche aktuell bleiben. Unsere Vorlage enthält deshalb einen optionalen Bereich zur erneuten Bestätigung mit Datum und Unterschrift.

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