Letter of Intent Vorlage (Word & PDF)

Kostenlose LOI-Vorlage für Unternehmenskauf, Beteiligung, Kooperation und andere Verhandlungen – mit Due Diligence, Exklusivität und Vertraulichkeit.

Vorlage herunterladen

Mit unserer kostenlosen Letter of Intent Vorlage kannst du den aktuellen Stand von Vertragsverhandlungen schriftlich festhalten, ohne bereits zwingend den geplanten Hauptvertrag abzuschließen. Ein Letter of Intent – kurz LOI – wird häufig bei Unternehmenskäufen, Beteiligungen, Kooperationen, Joint Ventures, Investitionen oder größeren Geschäftsprojekten eingesetzt.

Ein guter LOI sollte deutlich unterscheiden, welche Aussagen lediglich die derzeitige Absicht der Parteien wiedergeben und welche Regelungen bereits verbindlich gelten sollen. Typische verbindliche Nebenregelungen können beispielsweise Vertraulichkeit, Exklusivität, Kostentragung oder die Rückgabe vertraulicher Unterlagen betreffen.

Die Vorlage steht als Word- und PDF-Datei zur Verfügung. Die Word-Version lässt sich vollständig an das geplante Geschäft anpassen. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken, Besprechen und handschriftlichen Ergänzen.

Was ist ein Letter of Intent?

Ein Letter of Intent ist eine schriftliche Absichtserklärung zwischen Parteien, die über einen späteren Vertrag verhandeln.

Der LOI kann beispielsweise dokumentieren:

  • welche Transaktion geplant ist,
  • welche wirtschaftlichen Eckpunkte diskutiert werden,
  • welche Prüfungen noch stattfinden sollen,
  • welcher Zeitplan vorgesehen ist,
  • welche Voraussetzungen noch erfüllt werden müssen und
  • welche Nebenregelungen bereits verbindlich gelten.

Für welche Vorhaben eignet sich die LOI-Vorlage?

Die Vorlage kann für unterschiedliche geschäftliche Vorhaben angepasst werden.

Beispiele sind:

  • Unternehmenskauf
  • Kauf von Geschäftsanteilen
  • Asset Deal
  • Unternehmensbeteiligung
  • Investition
  • Joint Venture
  • strategische Kooperation
  • Franchise-Verhandlungen
  • Lizenzgeschäft
  • größeres Dienstleistungsprojekt
  • Technologiepartnerschaft
  • Vertriebspartnerschaft

Was gehört in einen Letter of Intent?

Der genaue Inhalt hängt vom geplanten Hauptvertrag ab. Typische Bestandteile sind jedoch:

  • Vertragsparteien
  • Hintergrund der Verhandlungen
  • Beschreibung des geplanten Geschäfts
  • wirtschaftliche Eckpunkte
  • Kaufpreis oder Bewertungsansatz
  • Finanzierung
  • Due Diligence
  • Zeitplan
  • Genehmigungen
  • Exklusivität
  • Vertraulichkeit
  • Kosten
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Rückgabe von Unterlagen
  • Abbruch der Verhandlungen
  • Verbindlichkeit einzelner Klauseln
  • Hinweis auf den späteren Hauptvertrag

So verwendest du die Letter of Intent Vorlage

  1. Datei herunterladen: Wähle Word zum Bearbeiten oder PDF zum Ausdrucken.
  2. Parteien eintragen: Bezeichne Käufer, Verkäufer, Investor oder Kooperationspartner vollständig.
  3. Vorhaben beschreiben: Erkläre kurz, welche Transaktion oder Zusammenarbeit geplant ist.
  4. Eckpunkte ergänzen: Halte Preisvorstellungen, Beteiligungsquote oder wesentliche Konditionen fest.
  5. Due Diligence definieren: Lege fest, welche Prüfungen noch durchgeführt werden sollen.
  6. Zeitplan eintragen: Bestimme geplante Termine für Prüfung, Verhandlung und Hauptvertrag.
  7. Verbindlichkeit kennzeichnen: Trenne unverbindliche Absichten von verbindlichen Klauseln.
  8. Exklusivität prüfen: Lege gegebenenfalls fest, ob während einer bestimmten Zeit mit anderen Interessenten verhandelt werden darf.
  9. Vertraulichkeit regeln: Bestimme den Umgang mit ausgetauschten Informationen.
  10. LOI unterschreiben: Beide Parteien erhalten eine vollständige Ausfertigung.

Beispiel für einen Letter of Intent

Beispiel

Vorhaben: Erwerb von 100 Prozent der Geschäftsanteile an der Muster GmbH

vorläufiger Kaufpreis: 2.500.000 Euro

Due Diligence: Recht, Steuern, Finanzen, Personal und wesentliche Verträge

geplanter Abschluss: bis 31. Januar 2027

Exklusivität: 60 Tage

Vertraulichkeit: verbindlich

Kaufpreis und Abschluss des Unternehmenskaufs: ausdrücklich unverbindlich bis zur Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrags

LOI ist nicht automatisch unverbindlich

Ein häufiger Fehler besteht darin, davon auszugehen, dass ein Dokument allein wegen der Überschrift „Letter of Intent“ automatisch vollständig unverbindlich ist.

Entscheidend sind Inhalt, Formulierungen und die Gesamtumstände.

Deshalb sollte die Vorlage ausdrücklich klarstellen, welche Teile:

  • unverbindlich bleiben und
  • bereits rechtlich verbindlich sein sollen.

Unverbindliche Transaktionsabsichten

Typischerweise sollen zentrale wirtschaftliche Punkte eines LOI zunächst nur den aktuellen Verhandlungsstand darstellen.

Das kann beispielsweise betreffen:

  • beabsichtigten Kaufpreis
  • Beteiligungsquote
  • geplante Transaktionsstruktur
  • zukünftige Zusammenarbeit
  • Finanzierung
  • geplanten Vertragsabschluss
Beispiel

Die Parteien beabsichtigen, auf Grundlage der nachfolgend beschriebenen Eckpunkte über den Erwerb der Geschäftsanteile zu verhandeln. Eine Verpflichtung zum Abschluss des Unternehmenskaufvertrags wird durch diese Absichtserklärung nicht begründet.

Verbindliche Nebenregelungen

Auch wenn der eigentliche Unternehmenskauf oder die Kooperation noch nicht verbindlich vereinbart wird, können einzelne LOI-Klauseln bereits verbindlich sein.

Dazu gehören häufig:

  • Vertraulichkeit
  • Exklusivität
  • Kostentragung
  • Rückgabe von Unterlagen
  • Verbot öffentlicher Mitteilungen
  • anwendbares Recht

Verbindlichkeit ausdrücklich kennzeichnen

Besonders übersichtlich ist es, wenn der LOI einen eigenen Abschnitt zur Verbindlichkeit enthält.

Beispiel

Mit Ausnahme der ausdrücklich als verbindlich bezeichneten Regelungen zu Vertraulichkeit, Exklusivität und Kosten begründet dieser Letter of Intent keine Verpflichtung zum Abschluss des geplanten Hauptvertrags.

Vorvertragliche Pflichten können trotzdem entstehen

Auch unverbindliche Vertragsverhandlungen finden nicht in einem vollständig rechtsfreien Raum statt.

Nach § 311 Abs. 2 BGB kann bereits durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder die Anbahnung eines Vertrags ein Schuldverhältnis mit bestimmten Rücksichtnahmepflichten entstehen.

Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 311 BGB.

Abbruch von Vertragsverhandlungen

Ein unverbindlicher LOI sollte grundsätzlich deutlich machen, dass die Parteien den späteren Hauptvertrag noch nicht zwingend abschließen müssen.

Die bloße Möglichkeit, Verhandlungen abzubrechen, bedeutet jedoch nicht, dass in jeder Situation völlig ohne Rücksicht auf bereits geschaffene Vertrauenspositionen gehandelt werden kann.

Bei fortgeschrittenen oder wirtschaftlich bedeutenden Verhandlungen kann deshalb eine individuelle rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Offener Einigungsmangel

§ 154 BGB regelt den Fall, dass sich Parteien noch nicht über alle Punkte geeinigt haben, über die nach ihrer Vorstellung eine Vereinbarung getroffen werden soll.

Im Zweifel ist der Vertrag dann noch nicht geschlossen.

Den Gesetzestext findest du unter § 154 BGB.

Hauptvertrag ausdrücklich vorbehalten

Bei größeren Transaktionen sollte der LOI klar erkennen lassen, dass der endgültige Vertrag noch ausgehandelt und unterzeichnet werden muss.

Beispiel

Der Erwerb steht insbesondere unter dem Vorbehalt einer zufriedenstellenden Due Diligence, der abschließenden Einigung über sämtliche Vertragsbedingungen und der Unterzeichnung eines endgültigen Unternehmenskaufvertrags.

Kein versehentliches verbindliches Angebot abgeben

§ 145 BGB sieht grundsätzlich vor, dass jemand, der einem anderen den Abschluss eines Vertrags anbietet, an diesen Antrag gebunden ist, wenn die Bindung nicht ausgeschlossen wurde.

Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 145 BGB.

Ein LOI sollte deshalb nicht unbeabsichtigt wie ein vollständig ausgehandeltes und bindendes Vertragsangebot formuliert werden, wenn genau dies nicht gewollt ist.

Transaktion genau beschreiben

Der LOI sollte erkennen lassen, worüber überhaupt verhandelt wird.

Bei einem Unternehmenskauf kann beispielsweise unterschieden werden zwischen:

  • Share Deal
  • Asset Deal
  • Minderheitsbeteiligung
  • Mehrheitsbeteiligung
  • Kapitalerhöhung

Share Deal

Bei einem Share Deal werden Anteile an einer Gesellschaft erworben.

Beispiel

Der Käufer beabsichtigt, sämtliche Geschäftsanteile an der Muster GmbH vom Verkäufer zu erwerben.

Asset Deal

Bei einem Asset Deal werden dagegen bestimmte Vermögensgegenstände beziehungsweise Unternehmensteile übertragen.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Maschinen
  • Vorräte
  • Kundenverträge
  • Marken
  • Domains
  • Software
  • sonstige Vermögenswerte

Welche Gegenstände später tatsächlich übertragen werden, muss im endgültigen Vertrag deutlich genauer geregelt werden.

Kaufpreis im LOI

Der LOI kann eine vorläufige Kaufpreisvorstellung enthalten.

Diese kann beispielsweise formuliert werden als:

  • fester vorläufiger Kaufpreis
  • Preisspanne
  • Unternehmensbewertung
  • Multiplikator
  • Formel auf Basis bestimmter Kennzahlen

Kaufpreis ausdrücklich vorläufig kennzeichnen

Beispiel

Auf Grundlage der bisher vorliegenden Informationen gehen die Parteien derzeit von einem vorläufigen Unternehmenswert von 3 Millionen Euro aus. Der endgültige Kaufpreis bleibt insbesondere vom Ergebnis der Due Diligence und den weiteren Vertragsverhandlungen abhängig.

Enterprise Value und Equity Value unterscheiden

Bei professionellen Unternehmensverkäufen sollte genau verstanden werden, auf welche Bewertungsgröße sich ein Betrag bezieht.

Insbesondere kann zwischen Unternehmenswert und tatsächlichem Kaufpreis für die Geschäftsanteile unterschieden werden.

Finanzverbindlichkeiten, liquide Mittel und Working Capital können dabei eine Rolle spielen.

Kaufpreisanpassung ankündigen

Ein LOI kann bereits festhalten, dass später beispielsweise eine Anpassung anhand von:

  • Net Debt
  • Cash
  • Working Capital
  • Abschlussbilanz
  • anderen Kennzahlen

vorgesehen ist.

Die konkrete Berechnung gehört regelmäßig in den endgültigen Kaufvertrag.

Earn-out im LOI

Ein Teil des Kaufpreises kann von der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens abhängig gemacht werden.

Beispiel

Zusätzlich zum festen Kaufpreis soll ein erfolgsabhängiger Betrag gezahlt werden, dessen Höhe sich nach dem EBITDA der beiden folgenden Geschäftsjahre richtet.

Berechnung, Informationsrechte und Manipulationsschutz müssen später deutlich detaillierter geregelt werden.

Finanzierungsvorbehalt

Benötigt der Käufer eine externe Finanzierung, kann der LOI unter einen entsprechenden Vorbehalt gestellt werden.

Es sollte dann deutlich sein, ob eine bereits gesicherte Finanzierung vorausgesetzt wird oder deren Beschaffung noch Teil des weiteren Prozesses ist.

Due Diligence vereinbaren

Vor größeren Transaktionen möchte ein Käufer regelmäßig das Zielunternehmen prüfen.

Der LOI kann deshalb Umfang und Ablauf einer Due Diligence beschreiben.

Typische Prüfungsbereiche sind:

  • Finanzen
  • Steuern
  • Recht
  • Personal
  • Kundenverträge
  • Lieferanten
  • Immobilien
  • geistiges Eigentum
  • IT
  • Datenschutz

Due Diligence ist noch keine Kaufzusage

Dass ein Interessent umfangreiche Unterlagen prüft, bedeutet nicht automatisch, dass anschließend tatsächlich ein Unternehmenskaufvertrag geschlossen wird.

Der LOI sollte diese Trennung deutlich machen.

Datenraum

Bei größeren Transaktionen werden Unterlagen häufig über einen elektronischen Datenraum bereitgestellt.

Der LOI kann beispielsweise festlegen:

  • wer Zugriff erhält,
  • welche Berater Zugriff erhalten dürfen,
  • wie Informationen behandelt werden und
  • wann Zugänge wieder entfernt werden.

Vertraulichkeit während der Due Diligence

Im Datenraum befinden sich häufig hochsensible Unternehmensinformationen.

Dazu können gehören:

  • Kundenlisten
  • Mitarbeiterdaten
  • Verträge
  • Geschäftszahlen
  • Kalkulationen
  • Geschäftsgeheimnisse
  • technische Unterlagen

Eine verbindliche Vertraulichkeitsregelung ist deshalb besonders wichtig.

Separate NDA verwenden

Bei umfangreichen oder besonders vertraulichen Verhandlungen kann die Geheimhaltung auch in einer eigenständigen Vereinbarung geregelt werden.

Dafür kannst du unsere Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Vorlage verwenden.

Bereits bestehende NDA berücksichtigen

Haben die Parteien schon vor dem LOI eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen, sollte klar sein, ob diese:

  • unverändert fortgilt,
  • ergänzt wird oder
  • durch die LOI-Regelung ersetzt werden soll.

Exklusivität

Der Käufer oder Investor möchte häufig verhindern, dass während seiner Prüfung gleichzeitig mit anderen Interessenten über dieselbe Transaktion verhandelt wird.

Eine solche Exklusivitätsklausel kann bereits verbindlich vereinbart werden.

Exklusivitätsdauer bestimmen

Die Dauer sollte klar begrenzt werden.

Beispiel

Der Verkäufer verpflichtet sich, für einen Zeitraum von 60 Tagen ab Unterzeichnung dieses Letter of Intent keine Verhandlungen über den Verkauf des Unternehmens mit anderen Interessenten aufzunehmen oder fortzuführen.

Exklusivität nicht unbegrenzt vereinbaren

Eine sehr lange Bindung kann für den Verkäufer erhebliche wirtschaftliche Nachteile verursachen.

Die Dauer sollte deshalb zur voraussichtlichen Due-Diligence- und Verhandlungsphase passen.

Was umfasst die Exklusivität?

Der LOI sollte beispielsweise klären, ob der Verkäufer:

  • andere Angebote einholen darf,
  • auf unaufgeforderte Angebote reagieren darf,
  • Gespräche fortführen darf,
  • Informationen an Dritte weitergeben darf.

Exklusivität und Informationspflicht

Zusätzlich kann vorgesehen werden, dass der Verkäufer den Interessenten informiert, wenn während der Exklusivitätsperiode trotzdem ein Angebot eines Dritten eingeht.

Keine automatische Exklusivität

Ohne entsprechende Vereinbarung sollte ein Interessent nicht davon ausgehen, dass die Gegenseite allein wegen laufender Verhandlungen keine Gespräche mit anderen Parteien führen darf.

Zeitplan im LOI

Ein Letter of Intent kann den weiteren Prozess strukturieren.

Beispielsweise:

  • Öffnung des Datenraums
  • Beginn Due Diligence
  • Ende Due Diligence
  • erster Vertragsentwurf
  • Vertragsverhandlungen
  • Signing
  • Closing

Beispiel für einen Zeitplan

Beispiel

Datenraum: ab 1. Oktober

Due Diligence: bis 31. Oktober

erster Kaufvertragsentwurf: bis 10. November

geplantes Signing: bis 30. November

geplantes Closing: spätestens 31. Dezember

Zeitplan nicht automatisch als Garantie formulieren

Bei komplexen Transaktionen können Prüfung, Finanzierung oder Genehmigungen länger dauern.

Der LOI kann deshalb deutlich machen, ob Termine lediglich Zieltermine darstellen.

Signing und Closing unterscheiden

Bei größeren Transaktionen fallen Vertragsunterzeichnung und tatsächlicher Vollzug nicht zwingend auf denselben Tag.

Zwischen Signing und Closing können noch Bedingungen erfüllt werden müssen.

Closing Conditions

Der LOI kann bereits mögliche Vollzugsbedingungen nennen.

Zum Beispiel:

  • behördliche Genehmigungen
  • Zustimmung von Banken
  • Zustimmung wichtiger Vertragspartner
  • Finanzierung
  • gesellschaftsrechtliche Beschlüsse

Interne Genehmigungen

Auch innerhalb eines Unternehmens kann ein Vertragsabschluss noch unter dem Vorbehalt bestimmter Zustimmungen stehen.

Beispielsweise:

  • Geschäftsführung
  • Vorstand
  • Aufsichtsrat
  • Gesellschafterversammlung
  • Investment Committee

Kooperation statt Unternehmenskauf

Ein LOI kann auch genutzt werden, um eine geplante Kooperation vorzubereiten.

Dann können beispielsweise folgende Punkte skizziert werden:

  • Zweck der Kooperation
  • Aufgabenverteilung
  • gemeinsames Produkt
  • Vertrieb
  • Kosten
  • Umsatzverteilung
  • geistiges Eigentum

Der spätere verbindliche Vertrag kann anschließend detaillierter ausgearbeitet werden.

Kooperationsvertrag als Hauptvertrag

Wenn aus der Absichtserklärung eine verbindliche Zusammenarbeit entstehen soll, kann anschließend ein gesonderter Kooperationsvertrag abgeschlossen werden.

Die konkreten Aufgaben und finanziellen Regelungen sollten dann nicht dauerhaft nur im LOI stehen bleiben.

Joint Venture

Auch bei einem geplanten Joint Venture kann ein LOI erste Eckpunkte enthalten.

Dazu können gehören:

  • Beteiligungsquoten
  • Kapitalbeiträge
  • Geschäftszweck
  • Management
  • Entscheidungsrechte
  • Gewinnverteilung

Die endgültige gesellschaftsrechtliche Struktur erfordert regelmäßig deutlich umfangreichere Vereinbarungen.

Investition und Beteiligung

Bei Investorenverhandlungen können im LOI beispielsweise festgehalten werden:

  • Investitionssumme
  • Unternehmensbewertung
  • Beteiligungsquote
  • Kapitalerhöhung
  • Vorzugsrechte
  • Informationsrechte
  • geplanter Zeitplan

Term Sheet und LOI

Ein Term Sheet verfolgt häufig einen ähnlichen Zweck wie ein Letter of Intent.

Ein Term Sheet ist häufig stärker tabellarisch beziehungsweise stichpunktartig aufgebaut, während ein LOI oft als klassisches Schreiben oder Vereinbarung formuliert wird.

Entscheidend ist aber nicht die Überschrift, sondern der tatsächliche Inhalt und die gewollte Verbindlichkeit.

Memorandum of Understanding

Auch die Bezeichnung Memorandum of Understanding – kurz MoU – wird in der Praxis für vorläufige Verständigungen verwendet.

Auch hierbei sollte sorgfältig geklärt werden, welche Regelungen verbindlich sein sollen.

Kosten der Verhandlungen

Due Diligence und Vertragsverhandlungen können erhebliche Kosten verursachen.

Der LOI kann beispielsweise festlegen:

  • jede Partei trägt ihre eigenen Kosten,
  • bestimmte gemeinsame Kosten werden geteilt oder
  • bestimmte Auslagen werden übernommen.
Beispiel

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten ihrer Berater unabhängig davon, ob die geplante Transaktion später abgeschlossen wird.

Beraterkosten berücksichtigen

Zu den Transaktionskosten können gehören:

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • M&A-Berater
  • technische Berater
  • Finanzierungsberater

Break Fee

In einzelnen Transaktionen kann über eine Zahlung für den Fall des Scheiterns der Transaktion verhandelt werden.

Solche Regelungen können rechtlich und wirtschaftlich erheblich sein und sollten nicht unkritisch in einen Standard-LOI aufgenommen werden.

Keine automatische Kostenerstattung bei Abbruch

Nur weil eine Partei bereits Berater beauftragt und erhebliche Kosten getragen hat, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Gegenseite diese Kosten übernehmen muss.

Die konkrete Rechtslage kann von den Umständen der Verhandlungen abhängen.

Keine gesellschaftsrechtliche Verbindung durch LOI

Bei Kooperationen kann ausdrücklich klargestellt werden, dass der LOI allein keine Gesellschaft, kein Joint Venture und keine Vertretungsmacht begründet.

Beispiel

Durch diese Absichtserklärung wird weder eine Gesellschaft noch eine Vertretungs-, Handelsvertreter- oder sonstige gemeinsame Organisationsstruktur begründet.

Keine Vertretungsmacht

Keine Partei sollte allein aufgrund des LOI Verträge im Namen der anderen Partei abschließen dürfen, sofern dies nicht ausdrücklich gewollt ist.

Keine operative Vorleistung

Wenn noch kein Hauptvertrag besteht, sollte geklärt sein, ob bereits Leistungen erbracht werden sollen.

Ein LOI sollte nicht unbeabsichtigt dazu führen, dass:

  • Produkte geliefert,
  • Dienstleistungen ausgeführt oder
  • Personal bereitgestellt

wird, obwohl die Vergütung und Haftung noch nicht verbindlich geregelt sind.

Vorleistungen separat beauftragen

Sind bereits während der Verhandlungsphase konkrete Beratungs- oder Projektleistungen erforderlich, können diese in einem eigenen Vertrag geregelt werden.

Für Beratungsleistungen kann beispielsweise unsere Beratungsvertrag Vorlage verwendet werden.

Öffentliche Kommunikation

Ein geplanter Unternehmenskauf oder eine strategische Kooperation kann sehr sensibel sein.

Der LOI kann deshalb festlegen, dass Pressemitteilungen oder öffentliche Aussagen nur gemeinsam abgestimmt erfolgen dürfen.

Social Media ebenfalls berücksichtigen

Eine Vertraulichkeitsregelung kann neben Pressemitteilungen auch Veröffentlichungen über:

  • LinkedIn
  • Facebook
  • Unternehmenswebsites
  • Newsletter

erfassen.

Mitarbeiter nicht vorschnell informieren

Gerade bei Unternehmensverkäufen kann die Information von Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten sensible Auswirkungen haben.

Die Parteien können deshalb abstimmen, wann und durch wen bestimmte Gruppen informiert werden.

Kontakt zu Mitarbeitern oder Kunden beschränken

Während einer Due Diligence kann vereinbart werden, dass der Kaufinteressent Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten nicht ohne Zustimmung des Verkäufers direkt kontaktiert.

Abwerbeverbot

Teilweise wird zusätzlich vereinbart, dass während einer bestimmten Zeit keine Mitarbeiter der anderen Partei abgeworben werden.

Solche Regelungen sollten hinsichtlich Umfang, Dauer und rechtlicher Zulässigkeit sorgfältig geprüft werden.

Wettbewerbsbeschränkungen nicht beiläufig aufnehmen

Sehr weitgehende Wettbewerbs- oder Kundenverbote können rechtlich problematisch sein.

Ein allgemeiner LOI sollte deshalb keine unnötig umfassenden Wettbewerbsbeschränkungen enthalten.

Datenschutz bei Due Diligence

In Datenräumen können personenbezogene Daten enthalten sein.

Insbesondere bei:

  • Mitarbeiterdaten
  • Kundendaten
  • Vertragsdaten
  • Gehaltsinformationen

sollte geprüft werden, welche Daten für die Prüfung tatsächlich erforderlich sind und wie sie geschützt werden.

Daten minimieren

Personenbezogene Informationen sollten nicht allein deshalb vollständig offengelegt werden, weil ein Interessent eine Due Diligence durchführt.

Je nach Prüfungszweck können beispielsweise Schwärzungen oder aggregierte Daten sinnvoll sein.

Rückgabe und Löschung von Informationen

Scheitert die Transaktion, sollte der LOI regeln, was mit bereitgestellten vertraulichen Unterlagen geschieht.

Vereinbart werden kann beispielsweise:

  • Rückgabe physischer Unterlagen
  • Löschung digitaler Kopien
  • Löschung von Datenraum-Downloads
  • Ausnahmen für gesetzliche Aufbewahrungspflichten

Sicherungskopien berücksichtigen

Vollständige technische Löschung aus automatischen Backups kann nicht immer sofort möglich sein.

Solche Fälle können gesondert geregelt werden, wobei die Informationen weiterhin vertraulich bleiben sollten.

Keine Verpflichtung zur Herausgabe aller Informationen

Ein LOI kann festlegen, welche Informationen im Rahmen der Due Diligence bereitgestellt werden sollen.

Besonders sensible Informationen können gegebenenfalls erst später oder unter zusätzlichen Schutzmaßnahmen offengelegt werden.

Geschäftsgeheimnisse schützen

Bei Verhandlungen mit einem potenziellen Wettbewerber kann besondere Vorsicht erforderlich sein.

Extrem sensible Preis-, Kunden- oder Marktinformationen sollten nicht unkontrolliert weitergegeben werden.

Clean Team bei sensiblen Transaktionen

Bei größeren Transaktionen zwischen Wettbewerbern werden besonders sensible Informationen teilweise nur einem eingeschränkten Beraterkreis zugänglich gemacht.

Ob solche Strukturen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

Anwendbares Recht

Bei internationalen Verhandlungen kann vereinbart werden, welches Recht auf die verbindlichen Teile des LOI Anwendung finden soll.

Dies sollte insbesondere bei Parteien aus unterschiedlichen Staaten nicht offenbleiben.

Gerichtsstand

Ein Gerichtsstand kann für verbindliche Teile der Vereinbarung relevant sein.

Ob eine entsprechende Klausel wirksam vereinbart werden kann, hängt von den beteiligten Parteien und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Formvorschriften des Hauptvertrags

Ein LOI ersetzt nicht notwendige Formvorschriften des späteren Hauptvertrags.

Bei bestimmten Transaktionen kann beispielsweise eine notarielle Beurkundung erforderlich sein.

Bei Grundstücksgeschäften regelt § 311b BGB entsprechende Formanforderungen.

Den Gesetzestext findest du unter § 311b BGB.

GmbH-Anteile

Bei einem späteren Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen gelten besondere gesellschaftsrechtliche Formanforderungen.

Ein einfacher LOI ersetzt den erforderlichen endgültigen Anteilskauf- und Übertragungsvertrag nicht.

Unterschrift unter LOI

Die Unterzeichnung dokumentiert, dass beide Seiten den festgehaltenen Stand der Verhandlungen und die ausdrücklich verbindlichen Nebenregelungen akzeptieren.

Sie sollte jedoch nicht im Widerspruch zu einer Klausel stehen, nach der der eigentliche Hauptvertrag noch nicht geschlossen ist.

Befristung des Letter of Intent

Ein LOI kann ein Ablaufdatum enthalten.

Beispiel

Diese Absichtserklärung endet am 31. Dezember 2026, sofern die Parteien bis dahin keinen endgültigen Vertrag abgeschlossen oder schriftlich eine Verlängerung vereinbart haben.

Vertraulichkeit kann länger gelten

Auch wenn der LOI selbst endet, können einzelne verbindliche Regelungen darüber hinaus fortgelten.

Dies betrifft häufig insbesondere die Vertraulichkeit.

Exklusivität kann früher enden

Die Exklusivitätsfrist muss nicht genauso lang sein wie der gesamte LOI.

Sie kann beispielsweise nach 45 oder 60 Tagen auslaufen, während andere Regelungen fortgelten.

Verhandlungen regelmäßig dokumentieren

Nach Unterzeichnung des LOI entwickeln sich Verhandlungen häufig weiter.

Wichtige Änderungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

Beispiele:

  • geänderter Kaufpreis
  • neue Transaktionsstruktur
  • verlängerte Exklusivität
  • geänderter Zeitplan
  • weitere Closing-Bedingungen

LOI nicht ständig überschreiben

Bei größeren Änderungen kann eine schriftliche Ergänzung oder ein neuer LOI übersichtlicher sein, als immer neue mündliche Absprachen neben dem ursprünglichen Dokument bestehen zu lassen.

Letter of Intent bei Dienstleistungsprojekten

Auch vor einem größeren Dienstleistungsvertrag kann ein LOI sinnvoll sein.

Darin können beispielsweise festgehalten werden:

  • geplanter Projektumfang
  • Budgetrahmen
  • Projektbeginn
  • Ressourcen
  • geplanter Vertragsschluss

Die eigentlichen Leistungen sollten anschließend in einem verbindlichen Dienstleistungsvertrag geregelt werden.

Letter of Intent bei Lizenzgeschäften

Bei umfangreichen Lizenzverhandlungen kann ein LOI beispielsweise bereits Eckpunkte zu:

  • Lizenzgegenstand
  • Gebiet
  • Exklusivität
  • Lizenzgebühr
  • Laufzeit

enthalten.

Die vollständigen Nutzungsrechte sollten später im eigentlichen Lizenzvertrag eindeutig geregelt werden.

Keine zu detaillierte Endfassung imitieren

Je vollständiger ein LOI bereits alle wesentlichen Punkte verbindlich formuliert, desto wichtiger wird die Frage, ob möglicherweise bereits ein Vertragsschluss gewollt oder erreicht wurde.

Wer bewusst nur einen Verhandlungsrahmen schaffen möchte, sollte das Dokument entsprechend formulieren.

Typische Fehler bei einem Letter of Intent

  • alles pauschal als unverbindlich bezeichnen: Auch gewünschte Exklusivität oder Vertraulichkeit wird dadurch möglicherweise unklar.
  • Verbindlichkeit gar nicht regeln: Es bleibt offen, welche Klauseln gelten sollen.
  • Kaufpreis wie endgültige Zusage formulieren: Der vorläufige Charakter fehlt.
  • keinen Hauptvertragsvorbehalt aufnehmen: Der spätere Vertragsschluss wird nicht deutlich abgegrenzt.
  • Exklusivität ohne Enddatum: Die andere Partei wird möglicherweise übermäßig lange gebunden.
  • Due Diligence nicht beschreiben: Umfang und Zugang zu Unterlagen bleiben unklar.
  • Vertraulichkeit vergessen: sensible Unternehmensdaten werden bereits ausgetauscht.
  • Kosten nicht regeln: bei Abbruch entstehen Diskussionen über Beraterkosten.
  • öffentliche Kommunikation offenlassen: Transaktion wird vorzeitig bekannt.
  • LOI mit dem Hauptvertrag verwechseln: wesentliche endgültige Vertragsregelungen fehlen weiterhin.

Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?

Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.

  • Word: ideal, um Transaktion, Kaufpreisvorstellung, Due Diligence, Zeitplan, Exklusivität und Verbindlichkeit individuell anzupassen.
  • PDF: praktisch zum Ausdrucken, Prüfen und gemeinsamen Besprechen der Eckpunkte.

Letter of Intent individuell anpassen

Ein LOI für einen kleinen Kooperationsvertrag unterscheidet sich erheblich von einer Absichtserklärung für einen Unternehmensverkauf im Millionenbereich.

Die Vorlage ist deshalb ein allgemeines Muster und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Beratung.

Insbesondere bei Unternehmenskäufen, Beteiligungen, internationalen Transaktionen, längerer Exklusivität oder umfangreichen vorvertraglichen Pflichten kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein.

Letter of Intent kostenlos herunterladen

Lade die kostenlose Letter of Intent Vorlage als Word- oder PDF-Datei herunter und passe Transaktion, Eckpunkte, Due Diligence, Exklusivität, Vertraulichkeit und Zeitplan individuell an.

Häufige Fragen zum Letter of Intent

Was bedeutet Letter of Intent?

Letter of Intent bedeutet Absichtserklärung. Das Dokument hält typischerweise den aktuellen Stand von Vertragsverhandlungen und die geplanten Eckpunkte eines späteren Geschäfts fest.

Ist ein Letter of Intent verbindlich?

Das hängt vom konkreten Inhalt ab. Häufig bleiben die wesentlichen Transaktionsabsichten unverbindlich, während einzelne Klauseln wie Vertraulichkeit, Exklusivität oder Kostentragung ausdrücklich verbindlich vereinbart werden.

Kann trotz unverbindlichem LOI eine rechtliche Pflicht entstehen?

Ja. Nach § 311 Abs. 2 BGB können bereits durch Vertragsverhandlungen vorvertragliche Rücksichtnahmepflichten entstehen. Deshalb bedeutet „unverbindlich“ nicht, dass während der Verhandlungen keinerlei rechtliche Pflichten bestehen.

Was ist eine Exklusivitätsklausel im LOI?

Damit kann sich beispielsweise ein Verkäufer für einen bestimmten Zeitraum verpflichten, nicht parallel mit anderen Kaufinteressenten über dieselbe Transaktion zu verhandeln.

Wie lange sollte Exklusivität gelten?

Das hängt von Umfang und Dauer der geplanten Prüfung und Verhandlungen ab. Wichtig ist vor allem, die Exklusivitätsperiode eindeutig zeitlich zu begrenzen.

Was ist eine Due Diligence?

Bei einer Due Diligence prüft ein Interessent das geplante Transaktionsobjekt genauer. Bei einem Unternehmenskauf können beispielsweise Finanzen, Steuern, Verträge, Personal, IT und rechtliche Risiken untersucht werden.

Muss ein Kaufpreis im LOI endgültig sein?

Nein. Ein Kaufpreis kann ausdrücklich als vorläufige Preisvorstellung oder als von der Due Diligence und den weiteren Vertragsverhandlungen abhängig bezeichnet werden.

Kann ein LOI beendet werden?

Ein unverbindlicher LOI kann grundsätzlich vorsehen, dass keine Pflicht zum Abschluss des Hauptvertrags besteht. Einzelne bereits verbindlich vereinbarte Pflichten wie Vertraulichkeit können jedoch weiterhin gelten.

Wer trägt die Kosten einer Due Diligence?

Das kann im LOI geregelt werden. Häufig vereinbaren die Parteien, dass jede Seite ihre eigenen Berater- und Verhandlungskosten selbst trägt.

Was passiert mit vertraulichen Daten, wenn die Transaktion scheitert?

Der LOI kann vorsehen, dass vertrauliche Unterlagen zurückgegeben beziehungsweise digitale Kopien gelöscht werden müssen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und technische Backups können gesondert berücksichtigt werden.

Ist ein LOI dasselbe wie ein Unternehmenskaufvertrag?

Nein. Ein LOI dient häufig nur der Vorbereitung und Strukturierung der Verhandlungen. Der endgültige Unternehmenskaufvertrag enthält die verbindlichen und detaillierten Regelungen zur eigentlichen Transaktion.

Kann ich die Letter of Intent Vorlage bearbeiten?

Ja. Die Word-Version lässt sich vollständig bearbeiten und an Unternehmenskauf, Beteiligung, Kooperation, Investition oder ein anderes geplantes Geschäft anpassen.

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