DSGVO-Löschantrag Musterbrief (Word & PDF)
Kostenloser Musterbrief für die Löschung personenbezogener Daten nach Art. 17 DSGVO – vollständig oder gezielt für bestimmte Daten anpassbar.
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Mit unserem kostenlosen DSGVO-Löschantrag Musterbrief kannst du ein Unternehmen, eine Organisation oder eine andere verantwortliche Stelle auffordern, personenbezogene Daten über dich zu löschen. Grundlage ist insbesondere das Recht auf Löschung nach Art. 17 Datenschutz-Grundverordnung.
Die Vorlage kann sowohl für einen möglichst umfassenden Löschungsantrag als auch für die gezielte Löschung bestimmter personenbezogener Daten angepasst werden. Gleichzeitig berücksichtigt sie, dass ein Löschungsanspruch nicht in jedem Fall besteht – beispielsweise können gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder andere gesetzliche Ausnahmen einer sofortigen Löschung entgegenstehen.
Der Musterbrief steht als Word- und PDF-Datei zur Verfügung. Die Word-Version kannst du direkt am Computer bearbeiten. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und handschriftlichen Ergänzen.
Was ist das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO?
Art. 17 DSGVO gibt betroffenen Personen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die unverzügliche Löschung personenbezogener Daten zu verlangen.
Gleichzeitig verpflichtet die Vorschrift Verantwortliche in bestimmten Fällen auch dazu, personenbezogene Daten zu löschen.
Das Recht wird häufig auch als „Recht auf Vergessenwerden“ bezeichnet.
Wann kann ich die Löschung meiner Daten verlangen?
Art. 17 Abs. 1 DSGVO nennt mehrere mögliche Löschungsgründe.
Ein Löschungsanspruch kann insbesondere bestehen, wenn:
- die personenbezogenen Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr notwendig sind
- eine Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht
- wirksam Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt wurde und keine vorrangigen Gründe entgegenstehen
- personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden
- die Löschung zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist
- bestimmte Daten im Zusammenhang mit Diensten der Informationsgesellschaft gegenüber Kindern erhoben wurden
So verwendest du den DSGVO-Löschantrag Musterbrief
- Datei herunterladen: Wähle Word oder PDF.
- Absender eintragen: Ergänze Name und Kontaktdaten.
- Empfänger ergänzen: Trage das Unternehmen oder die verantwortliche Stelle ein.
- Kundendaten angeben: Ergänze bei Bedarf Kunden-, Vertrags- oder Kontonummer.
- Löschungsumfang festlegen: Entscheide zwischen vollständiger oder gezielter Löschung.
- Löschungsgrund nennen: Beschreibe, warum du die Löschung verlangst.
- Bestätigung anfordern: Bitte um Mitteilung über die erfolgte Löschung.
- Empfänger berücksichtigen: Bitte gegebenenfalls um Information über weitergegebene Löschungsmitteilungen.
- Versand dokumentieren: Bewahre einen Nachweis des Antrags auf.
- Antwort prüfen: Kontrolliere insbesondere, ob eine Ablehnung begründet wurde.
Beispiel für einen DSGVO-Löschantrag
Betreff: Antrag auf Löschung personenbezogener Daten nach Art. 17 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um Löschung der zu meiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten, soweit die Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO erfüllt sind und keine gesetzlichen Gründe einer Löschung entgegenstehen.
Soweit bestimmte Daten aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder anderer gesetzlicher Ausnahmen nicht gelöscht werden können, bitte ich um Mitteilung, welche Daten weiterhin gespeichert werden und auf welcher Grundlage dies erfolgt.
Bitte bestätigen Sie mir die Bearbeitung meines Antrags.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Vollständige oder gezielte Löschung?
Ein Löschungsantrag muss nicht zwingend alle beim Verantwortlichen vorhandenen Daten betreffen.
Du kannst beispielsweise verlangen:
- alle löschbaren personenbezogenen Daten zu entfernen
- nur ein altes Kundenkonto zu löschen
- bestimmte Kontaktdaten zu entfernen
- nicht mehr erforderliche Profildaten zu löschen
- für Werbung gespeicherte Daten zu entfernen
- bestimmte veraltete Angaben zu löschen
Wann ist ein gezielter Löschungsantrag sinnvoll?
Eine selektive Löschung kann sinnvoll sein, wenn du bestimmte Daten entfernen lassen möchtest, während beispielsweise ein laufender Vertrag weiterhin besteht.
Du möchtest eine frühere Telefonnummer und eine alte Lieferadresse löschen lassen, dein bestehendes Kundenkonto aber weiterhin nutzen.
Daten werden nicht mehr benötigt
Einer der wichtigsten Löschungsgründe liegt vor, wenn personenbezogene Daten für die Zwecke, für die sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind.
Das kann beispielsweise nach dem Ende einer Geschäftsbeziehung relevant werden.
Beispiel nach Vertragsende
Ein Vertrag ist seit längerer Zeit beendet. Bestimmte Kontaktdaten werden für die Vertragsabwicklung nicht mehr benötigt und es besteht auch keine andere Rechtsgrundlage für ihre weitere Speicherung.
Widerruf einer Einwilligung
Beruht eine Datenverarbeitung ausschließlich auf deiner Einwilligung, kannst du diese grundsätzlich widerrufen.
Besteht danach keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, kann daraus ein Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO entstehen.
Widerruf bedeutet nicht immer automatische Löschung aller Daten
Der Widerruf einer Einwilligung betrifft die Verarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruht.
Für andere Daten können unabhängig davon weiterhin gesetzliche oder vertragliche Rechtsgrundlagen bestehen.
Beispiel Newsletter
Du widerrufst eine Einwilligung für einen Newsletter und verlangst die Löschung der dafür gespeicherten Daten, soweit diese nicht für einen anderen rechtmäßigen Zweck benötigt werden.
Unrechtmäßig verarbeitete Daten
Wurden personenbezogene Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage verarbeitet, nennt Art. 17 DSGVO auch dies ausdrücklich als möglichen Löschungsgrund.
Ob eine Verarbeitung tatsächlich unrechtmäßig ist, hängt von den konkreten Umständen ab.
Löschung nach einem Widerspruch
Auch ein Widerspruch nach Art. 21 DSGVO kann zu einer Löschung führen.
Bei bestimmten Verarbeitungen muss allerdings geprüft werden, ob überwiegende berechtigte Gründe für die weitere Verarbeitung bestehen.
Für Direktwerbung gelten besonders weitgehende Widerspruchsrechte.
Löschung und Widerspruch sind unterschiedliche Rechte
Mit einem Widerspruch verlangst du zunächst, dass eine bestimmte Datenverarbeitung nicht weiter erfolgt.
Mit einem Löschungsantrag verlangst du dagegen die Entfernung personenbezogener Daten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Nicht jede gespeicherte Information muss sofort gelöscht werden
Das Löschungsrecht ist nicht unbegrenzt.
Art. 17 Abs. 3 DSGVO enthält mehrere wichtige Ausnahmen. Auch nationale Vorschriften können im Einzelfall relevant sein.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten
Unternehmen müssen bestimmte Unterlagen aufgrund gesetzlicher Vorschriften für festgelegte Zeiträume aufbewahren.
Das kann beispielsweise betreffen:
- Rechnungen
- Buchungsunterlagen
- steuerlich relevante Unterlagen
- bestimmte Geschäftsunterlagen
Solche Daten können nicht allein deshalb sofort gelöscht werden, weil eine Person dies verlangt.
Beispiel für Aufbewahrungspflichten
Du löschst dein Kundenkonto bei einem Online-Shop. Bestimmte Kontodaten können entfernt werden, während steuerlich erforderliche Rechnungsinformationen gegebenenfalls weiterhin für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum gespeichert werden müssen.
Sperren statt aktiv weiterverwenden
Wenn Daten aufgrund einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht weiterhin gespeichert werden müssen, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie weiterhin für beliebige andere Zwecke genutzt werden dürfen.
Je nach Situation kann eine Beschränkung der weiteren Verarbeitung erforderlich sein.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Neben Löschung, Auskunft und Widerspruch kennt die DSGVO auch das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
Dieses Recht kann insbesondere dann relevant sein, wenn Daten vorerst nicht gelöscht werden können oder zwischen den Parteien Streit über ihre weitere Verarbeitung besteht.
Geltendmachung von Rechtsansprüchen
Art. 17 Abs. 3 DSGVO sieht eine Ausnahme vor, soweit eine Verarbeitung für die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Ein Unternehmen kann daher unter bestimmten Voraussetzungen Daten weiterhin aufbewahren, wenn diese beispielsweise für einen laufenden oder konkret absehbaren Rechtsstreit benötigt werden.
Meinungs- und Informationsfreiheit
Das Löschungsrecht findet außerdem Grenzen, wenn eine Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information erforderlich ist.
Dieser Punkt kann insbesondere bei Veröffentlichungen, Medieninhalten oder Bewertungsportalen relevant werden.
Öffentliches Interesse und gesetzliche Aufgaben
Auch gesetzliche Aufgaben, öffentliches Interesse, bestimmte Archivzwecke sowie wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke können unter den gesetzlichen Voraussetzungen einer Löschung entgegenstehen.
Deshalb sollte ein Musterbrief nicht behaupten, jede Speicherung müsse ausnahmslos entfernt werden.
Was passiert, wenn Daten öffentlich gemacht wurden?
Hat ein Verantwortlicher personenbezogene Daten öffentlich gemacht und besteht eine Löschungspflicht, enthält Art. 17 Abs. 2 DSGVO zusätzliche Regeln.
Der Verantwortliche muss unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen treffen, um andere Verantwortliche darüber zu informieren, dass eine betroffene Person die Löschung bestimmter Links, Kopien oder Replikationen verlangt hat.
Das „Recht auf Vergessenwerden“
Dieser Teil des Art. 17 DSGVO wird häufig mit dem Begriff Recht auf Vergessenwerden verbunden.
Besonders bekannt ist die Diskussion bei personenbezogenen Informationen, die über Suchmaschinen oder öffentlich zugängliche Internetseiten auffindbar sind.
Löschungsantrag bei einer Suchmaschine
Bei Suchmaschinenergebnissen können besondere Abwägungen zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit erforderlich sein.
Ein allgemeiner Löschungsantrag bei einem Unternehmen ist deshalb nicht vollständig mit einem Antrag auf Entfernung bestimmter Suchergebnisse gleichzusetzen.
Weitergegebene Daten und Empfänger
Art. 19 DSGVO verpflichtet Verantwortliche unter bestimmten Voraussetzungen dazu, Empfänger personenbezogener Daten über eine Löschung zu informieren.
Das betrifft Empfänger, denen die Daten zuvor offengelegt wurden, soweit die Information nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.
Information über Empfänger verlangen
Die betroffene Person kann grundsätzlich verlangen, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
Unsere Vorlage kann deshalb um eine entsprechende Bitte ergänzt werden.
Bitte informieren Sie die Empfänger meiner personenbezogenen Daten über die erfolgte Löschung, soweit Art. 19 DSGVO dies vorsieht, und teilen Sie mir auf Wunsch die betreffenden Empfänger mit.
Wie lange hat ein Unternehmen für die Bearbeitung?
Für Betroffenenanträge gilt grundsätzlich Art. 12 DSGVO.
Der Verantwortliche muss grundsätzlich unverzüglich und spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die ergriffenen Maßnahmen informieren.
Kann die Monatsfrist verlängert werden?
Bei komplexen oder zahlreichen Anträgen kann die Frist unter den gesetzlichen Voraussetzungen um zwei weitere Monate verlängert werden.
Der Verantwortliche muss innerhalb des ersten Monats über die Verlängerung und deren Gründe informieren.
Regelfall: Reaktion innerhalb eines Monats.
Bei komplexen Fällen: Verlängerung um bis zu zwei weitere Monate möglich.
Die Daten müssen „unverzüglich“ gelöscht werden
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Löschung vorliegen, verlangt Art. 17 DSGVO eine Löschung ohne unangemessene Verzögerung.
Die Monatsfrist des Art. 12 betrifft die Reaktion auf den Antrag und bedeutet nicht, dass ein Verantwortlicher eine eindeutig erforderliche Löschung ohne Grund einen Monat hinauszögern darf.
Muss das Unternehmen die Löschung bestätigen?
Du kannst in deinem Schreiben ausdrücklich um eine Bestätigung bitten.
Der Verantwortliche muss dich ohnehin über die auf deinen Antrag ergriffenen Maßnahmen informieren.
Beispiel für eine Bitte um Bestätigung
Bitte bestätigen Sie mir die erfolgte Löschung beziehungsweise teilen Sie mir mit, welche Daten aus welchen gesetzlichen Gründen weiterhin gespeichert werden.
Was muss eine Ablehnung enthalten?
Wird auf einen Antrag nicht tätig geworden, muss der Verantwortliche grundsätzlich über die Gründe dafür informieren.
Außerdem muss auf die Möglichkeit einer Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde und auf einen gerichtlichen Rechtsbehelf hingewiesen werden.
Was tun, wenn die Löschung abgelehnt wird?
Wird dein Antrag vollständig oder teilweise abgelehnt, solltest du zunächst prüfen, welche Begründung genannt wird.
Mögliche Gründe können beispielsweise sein:
- gesetzliche Aufbewahrungspflicht
- laufender Vertrag
- notwendige Rechtsverteidigung
- gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung
- öffentliches Interesse
- Meinungs- und Informationsfreiheit
Teilweise Löschung ist möglich
Eine Ablehnung muss nicht bedeuten, dass sämtliche Daten gespeichert bleiben dürfen.
Es kann vorkommen, dass bestimmte Daten gelöscht werden müssen, während andere aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung weiterhin gespeichert werden.
Beispiel für teilweise Löschung
Ein ehemaliges Kundenkonto wird entfernt. Bestimmte Rechnungsdaten bleiben dagegen aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert.
DSGVO-Löschantrag per E-Mail
Ein Löschungsantrag kann grundsätzlich auch elektronisch gestellt werden.
Eine E-Mail ist deshalb in vielen Fällen ein praktischer Weg.
Bei wichtigen oder später möglicherweise streitigen Anträgen solltest du den Versand dokumentieren.
Löschantrag per Brief
Alternativ kannst du den ausgefüllten Musterbrief per Post versenden.
Auch hier kann ein geeigneter Versandnachweis sinnvoll sein, damit der Zeitpunkt des Eingangs später nachvollziehbar bleibt.
Wohin schicke ich den Löschantrag?
Der Antrag richtet sich grundsätzlich an den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung.
Viele Unternehmen nennen in ihrer Datenschutzerklärung:
- eine Datenschutz-E-Mail-Adresse
- den Datenschutzbeauftragten
- eine zentrale Kontaktadresse
- eine Postanschrift
Muss ich den Datenschutzbeauftragten anschreiben?
Nicht zwingend. Der Antrag richtet sich rechtlich an den Verantwortlichen.
Eine speziell angegebene Datenschutzadresse oder ein Datenschutzbeauftragter kann jedoch ein geeigneter Kontaktweg sein.
Muss ich eine Kundennummer angeben?
Eine Kundennummer, Vertragsnummer oder andere eindeutige Kennung kann helfen, deine Daten zuverlässig zuzuordnen.
Du solltest jedoch nur Informationen übermitteln, die für die Bearbeitung sinnvoll sind.
Muss ich eine Ausweiskopie beilegen?
Nicht automatisch.
Bestehen begründete Zweifel an der Identität des Antragstellers, kann der Verantwortliche zusätzliche Informationen zur Identitätsbestätigung verlangen.
Eine vollständige Ausweiskopie sollte nicht routinemäßig versendet werden, wenn eine datensparsamere Identifikation ausreicht.
Warum eine Identitätsprüfung sinnvoll sein kann
Der Verantwortliche muss vermeiden, dass eine fremde Person die Löschung eines Kundenkontos oder wichtiger personenbezogener Daten veranlasst.
Eine angemessene Identitätsprüfung dient deshalb auch dem Schutz der betroffenen Person.
Erst Auskunft, dann Löschung
Wenn du nicht weißt, welche Daten ein Unternehmen über dich gespeichert hat, kann es sinnvoll sein, zunächst eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO zu verlangen.
Danach kannst du besser entscheiden, welche Informationen gelöscht werden sollen.
Auskunft und Löschung kombinieren
Grundsätzlich können Betroffenenrechte auch in einem Schreiben kombiniert werden.
In komplizierten Fällen kann es jedoch übersichtlicher sein, zunächst Auskunft zu verlangen und anschließend einen gezielten Löschungsantrag zu stellen.
Löschung und Berichtigung unterscheiden
Ist eine personenbezogene Angabe lediglich falsch, muss sie nicht zwingend vollständig gelöscht werden.
In diesem Fall kann das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO passender sein.
Eine gespeicherte Adresse ist veraltet. Wenn du weiterhin Kunde bist, kann eine Berichtigung der Anschrift sinnvoller sein als die vollständige Löschung des Datensatzes.
Löschung und Einschränkung unterscheiden
Bei einer Einschränkung bleiben Daten grundsätzlich gespeichert, dürfen aber nur noch in begrenztem Umfang verarbeitet werden.
Eine Einschränkung kann in bestimmten Situationen eine Alternative zur sofortigen Löschung sein.
Löschung bei Direktwerbung
Wenn personenbezogene Daten ausschließlich für Direktwerbung verarbeitet werden und du der Verarbeitung wirksam widersprichst, dürfen die Daten nicht mehr für diesen Zweck verarbeitet werden.
Ob darüber hinaus eine vollständige Löschung erfolgen muss, hängt davon ab, ob noch andere rechtmäßige Verarbeitungszwecke bestehen.
Werbesperrliste nach Widerspruch
In manchen Fällen kann eine minimale Speicherung gerade erforderlich sein, um sicherzustellen, dass eine Person zukünftig nicht erneut Werbung erhält.
Ein solcher Sperrvermerk ist nicht dasselbe wie eine weitere Nutzung der Daten für Werbung.
Löschantrag bei einem Online-Shop
Nach Beendigung eines Kundenkontos kann ein Löschungsantrag beispielsweise betreffen:
- Kundenprofil
- gespeicherte Lieferadressen
- Wunschlisten
- Marketingprofile
- nicht mehr benötigte Kontaktdaten
Rechnungs- und steuerlich relevante Daten können davon teilweise ausgenommen sein.
Löschantrag bei einem Newsletter
Nach Abmeldung von einem Newsletter können die für den Newsletterversand verwendeten Daten grundsätzlich nicht einfach weiter für denselben Zweck genutzt werden.
Ob bestimmte Nachweisdaten weiter gespeichert werden dürfen oder müssen, ist gesondert zu beurteilen.
Löschantrag bei sozialen Netzwerken
Bei sozialen Netzwerken können unter anderem Profilinformationen, Beiträge, Nachrichten, Nutzungsdaten oder andere Daten betroffen sein.
Für einzelne Inhalte können allerdings unterschiedliche gesetzliche und technische Bedingungen gelten.
Löschantrag beim ehemaligen Arbeitgeber
Auch nach Ende eines Arbeitsverhältnisses können personenbezogene Daten beim früheren Arbeitgeber gespeichert sein.
Eine vollständige sofortige Löschung aller Personaldaten ist jedoch nicht automatisch geschuldet. Aufbewahrungspflichten und mögliche Rechtsansprüche können eine weitere Speicherung bestimmter Daten rechtfertigen.
Löschantrag bei einer Versicherung
Versicherer können nach Vertragsende weiterhin gesetzlich oder zur Abwicklung und Verteidigung von Ansprüchen bestimmte Daten benötigen.
Ein Löschungsantrag kann trotzdem sinnvoll sein, um prüfen zu lassen, welche Daten nicht mehr erforderlich sind.
Löschantrag bei einer Bank
Auch Banken unterliegen zahlreichen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.
Ein Antrag nach Art. 17 DSGVO bedeutet daher nicht, dass nach Beendigung eines Kontos sämtliche historischen Daten sofort gelöscht werden müssen.
Personenbezogene Daten im Internet
Sind Daten öffentlich im Internet verfügbar, kann eine Löschung komplexer sein als bei einem internen Kundendatensatz.
Es kann beispielsweise zwischen Löschung beim ursprünglichen Anbieter und Entfernung aus Suchmaschinenergebnissen unterschieden werden.
Kopien und Replikationen
Hat ein Verantwortlicher Daten selbst öffentlich gemacht und muss diese löschen, können nach Art. 17 Abs. 2 DSGVO zusätzliche Informationspflichten gegenüber anderen Verantwortlichen bestehen.
Dabei sind verfügbare Technologie und Implementierungskosten zu berücksichtigen.
Backups und Sicherungskopien
Eine sofortige physische Entfernung jedes Datenfragments aus jeder technischen Sicherungskopie kann technisch anders funktionieren als die Löschung aus einem aktiven Produktivsystem.
Entscheidend ist, dass personenbezogene Daten nicht ohne rechtmäßigen Grund weiter aktiv verarbeitet werden und die jeweiligen Löschkonzepte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
BDSG kann ergänzend relevant sein
In Deutschland enthält § 35 Bundesdatenschutzgesetz zusätzliche Regelungen zum Recht auf Löschung in bestimmten besonderen Fällen, etwa bei bestimmten nicht automatisierten Datenverarbeitungen.
Für einen normalen Löschungsantrag bleibt Art. 17 DSGVO jedoch der zentrale Ausgangspunkt.
Was tun, wenn keine Antwort kommt?
Reagiert der Verantwortliche nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, kannst du zunächst an deinen Antrag erinnern.
Daneben besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.
Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht
Die DSGVO gibt betroffenen Personen ein Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Welche Behörde zuständig ist, hängt insbesondere vom Verantwortlichen und dessen Sitz beziehungsweise Tätigkeitsbereich ab.
Nachweis des Antrags aufbewahren
Für spätere Nachfragen kann es hilfreich sein, folgende Unterlagen aufzubewahren:
- Kopie des Löschantrags
- E-Mail mit Versanddatum
- postalischer Versandnachweis
- Antwort des Verantwortlichen
- gegebenenfalls weitere Korrespondenz
Typische Fehler beim DSGVO-Löschantrag
- Anspruch absolut formuliert: gesetzliche Ausnahmen berücksichtigen.
- keine Zuordnung möglich: genügend Identifikationsdaten angeben.
- unnötige Ausweiskopie: Datensparsamkeit beachten.
- Aufbewahrungspflichten ignoriert: bestimmte Daten dürfen oder müssen weiter gespeichert werden.
- Auskunft und Löschung verwechselt: zunächst Datenbestand prüfen, wenn er unbekannt ist.
- Empfänger vergessen: Art. 19 DSGVO kann zusätzliche Informationspflichten auslösen.
- keine Bestätigung verlangt: schriftliche Rückmeldung erleichtert die Dokumentation.
- Versand nicht nachweisbar: bei wichtigen Fällen Dokumentation aufbewahren.
Ist ein Anwalt für einen Löschantrag notwendig?
Für einen normalen Löschungsantrag nach Art. 17 DSGVO benötigst du grundsätzlich keinen Anwalt.
Du kannst dein Betroffenenrecht selbst gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen.
Bei komplizierten Streitfällen, Veröffentlichungen im Internet, umfangreichen Rechtsansprüchen oder wiederholter Ablehnung kann individuelle rechtliche Beratung sinnvoll sein.
Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?
Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.
- PDF: geeignet zum Ausdrucken und handschriftlichen Ergänzen.
- Word: besonders praktisch, wenn du bestimmte Daten, Konten, Vertragsnummern oder Löschungsgründe individuell ergänzen möchtest.
Für einen gezielten Löschungsantrag ist die Word-Version besonders flexibel, weil du den Umfang des Antrags an die konkrete Situation anpassen kannst.
DSGVO-Löschantrag individuell anpassen
Die Vorlage ist ein allgemeines Muster und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.
Bei gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, laufenden Rechtsstreitigkeiten, öffentlichen Veröffentlichungen oder besonderen gesetzlichen Datenverarbeitungen kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein.
DSGVO-Löschantrag Musterbrief kostenlos herunterladen
Lade den kostenlosen DSGVO-Löschantrag als PDF oder Word-Datei herunter und passe Absender, Empfänger, betroffene Daten und Löschungsgrund an deine Situation an.
Häufige Fragen zum DSGVO-Löschantrag
Wann kann ich die Löschung meiner Daten verlangen?
Ein Löschungsanspruch kann beispielsweise bestehen, wenn personenbezogene Daten für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr notwendig sind, eine Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage besteht oder Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
Muss ein Unternehmen auf jeden Löschantrag sämtliche Daten löschen?
Nein. Art. 17 DSGVO enthält Ausnahmen. Beispielsweise können gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Rechtsansprüche oder andere gesetzlich anerkannte Gründe einer sofortigen vollständigen Löschung entgegenstehen.
Wie lange hat ein Unternehmen für die Bearbeitung?
Grundsätzlich muss der Verantwortliche unverzüglich und spätestens innerhalb eines Monats über die auf den Antrag ergriffenen Maßnahmen informieren. Bei komplexen oder zahlreichen Anträgen kann die Frist unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlängert werden.
Kann ich nur bestimmte Daten löschen lassen?
Ja. Ein Löschungsantrag kann gezielt auf bestimmte personenbezogene Daten beschränkt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für deren Löschung vorliegen.
Was passiert mit Daten, die gesetzlich aufbewahrt werden müssen?
Solche Daten müssen gegebenenfalls bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert bleiben. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie weiterhin für beliebige andere Zwecke verwendet werden dürfen.
Muss das Unternehmen andere Empfänger über die Löschung informieren?
Art. 19 DSGVO sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass Empfänger, denen Daten offengelegt wurden, über eine Löschung informiert werden. Ausnahmen bestehen insbesondere bei Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigem Aufwand.
Kann ich einen Löschantrag per E-Mail senden?
Ja. Betroffenenanträge können grundsätzlich auch elektronisch gestellt werden. Bei wichtigen Fällen solltest du den Versand dokumentieren.
Muss ich eine Ausweiskopie mitsenden?
Nicht automatisch. Bestehen begründete Zweifel an deiner Identität, darf der Verantwortliche zusätzliche Informationen verlangen. Die Identitätsprüfung sollte jedoch möglichst datensparsam erfolgen.
Was kann ich tun, wenn mein Löschantrag abgelehnt wird?
Prüfe zunächst die Begründung. Du kannst gegebenenfalls eine ergänzende Erklärung verlangen und dich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren oder weitere rechtliche Schritte prüfen.
Sollte ich zuerst eine DSGVO-Auskunft verlangen?
Wenn du nicht weißt, welche personenbezogenen Daten gespeichert sind, kann eine vorherige Auskunft nach Art. 15 DSGVO sinnvoll sein. Anschließend lässt sich ein Löschungsantrag gezielter formulieren.
Kann ich die DSGVO-Löschantrag Vorlage bearbeiten?
Ja. Die Word-Version lässt sich direkt am Computer bearbeiten und an Unternehmen, Kundennummer, betroffene Daten und deine konkrete Situation anpassen.