Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Vorlage (Word & PDF)
Kostenlose NDA Vorlage für vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Projekte und Geschäftskontakte – einseitig oder gegenseitig anpassbar.
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Mit unserer kostenlosen Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Vorlage kannst du festhalten, wie vertrauliche Informationen zwischen Unternehmen, Selbstständigen, Projektpartnern oder anderen Geschäftspartnern behandelt werden sollen. Das Muster enthält Regelungen zur Definition vertraulicher Informationen, zulässigen Nutzung, Weitergabe an Mitarbeiter und Berater, gesetzlichen Offenlegungspflichten, Rückgabe und Löschung von Unterlagen sowie zur Dauer der Geheimhaltung.
Die Vorlage steht als Word- und PDF-Datei zur Verfügung. Die Word-Version lässt sich direkt am Computer an das konkrete Projekt anpassen. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und handschriftlichen Ergänzen.
Was ist eine NDA?
NDA steht für Non-Disclosure Agreement. Im Deutschen wird dafür meist der Begriff Geheimhaltungsvereinbarung oder Verschwiegenheitsvereinbarung verwendet.
Mit einer NDA verpflichten sich eine oder mehrere Parteien, bestimmte vertrauliche Informationen nicht unbefugt weiterzugeben und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
Wann ist eine Geheimhaltungsvereinbarung sinnvoll?
Eine NDA kann sinnvoll sein, bevor sensible Informationen an eine andere Person oder ein anderes Unternehmen weitergegeben werden.
Typische Situationen sind:
- Vertragsverhandlungen
- Unternehmenskooperationen
- Beratungsprojekte
- Softwareentwicklung
- Produktentwicklung
- Agenturprojekte
- Unternehmenskäufe
- Investorengespräche
- Due-Diligence-Prüfungen
- Zusammenarbeit mit Freelancern
- Gespräche mit Lieferanten
- Entwicklung neuer Geschäftsideen
Welche Angaben gehören in eine NDA?
Eine Geheimhaltungsvereinbarung sollte möglichst klar regeln, welche Informationen geschützt werden und was die empfangende Partei damit tun darf.
- Vertragsparteien: Wer gibt und wer erhält Informationen?
- Zweck: Warum werden vertrauliche Informationen ausgetauscht?
- vertrauliche Informationen: Welche Informationen sind geschützt?
- Ausnahmen: Welche Informationen gelten nicht als vertraulich?
- Nutzung: Zu welchem Zweck dürfen Informationen verwendet werden?
- Weitergabe: Wer darf zusätzlich Zugang erhalten?
- Schutzmaßnahmen: Wie müssen Informationen geschützt werden?
- gesetzliche Offenlegung: Was passiert bei einer Offenlegungspflicht?
- Rückgabe und Löschung: Was geschieht nach Ende des Projekts?
- Laufzeit: Wie lange gilt die Vereinbarung?
- Folgen eines Verstoßes: Welche gesetzlichen Ansprüche bleiben bestehen?
So verwendest du die NDA Vorlage
- Datei herunterladen: Wähle Word oder PDF.
- Parteien eintragen: Ergänze die beteiligten Unternehmen oder Personen.
- Zweck festlegen: Beschreibe das Projekt oder die geplante Zusammenarbeit.
- Vertrauliche Informationen definieren: Passe die Kategorien an das konkrete Projekt an.
- Einseitig oder gegenseitig wählen: Lege fest, ob nur eine oder beide Seiten Informationen offenlegen.
- Empfängerkreis bestimmen: Definiere Mitarbeiter, Berater oder verbundene Personen mit Zugangsbedarf.
- Ausnahmen prüfen: Öffentlich bekannte oder unabhängig entwickelte Informationen berücksichtigen.
- Dauer festlegen: Bestimme Vertrags- und Geheimhaltungsdauer.
- Rückgabe und Löschung anpassen: Beachte Backups und gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
- Vereinbarung unterschreiben: Beide Parteien erhalten eine vollständige Ausfertigung.
Beispiel für eine Geheimhaltungsvereinbarung
Offenlegende Partei: Mustertechnik GmbH
Empfangende Partei: Beispiel Consulting GmbH
Zweck: Prüfung einer möglichen Zusammenarbeit bei der Entwicklung einer neuen Softwareplattform
Vertrauliche Informationen: technische Unterlagen, Kalkulationen, Kundendaten, Produktplanung und Geschäftsstrategie
Zulässige Nutzung: ausschließlich zur Prüfung und Durchführung des Projekts
Einseitige oder gegenseitige NDA?
Geheimhaltungsvereinbarungen können grundsätzlich einseitig oder gegenseitig ausgestaltet werden.
Einseitige Geheimhaltungsvereinbarung
Bei einer einseitigen NDA gibt hauptsächlich eine Partei vertrauliche Informationen an die andere weiter.
Beispiel:
Ein Unternehmen erklärt einem externen Dienstleister eine bislang nicht veröffentlichte Produktidee. Der Dienstleister erhält vertrauliche Informationen, gibt selbst aber kaum sensible Informationen zurück.
Gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung
Bei einer gegenseitigen NDA legen beide Parteien vertrauliche Informationen offen und übernehmen entsprechende Geheimhaltungspflichten.
Diese Variante eignet sich beispielsweise bei gemeinsamen Projekten oder Kooperationsverhandlungen.
Zweck der Offenlegung festlegen
Eine NDA sollte nicht nur festlegen, dass Informationen geheim sind. Ebenso wichtig ist, wofür sie überhaupt genutzt werden dürfen.
Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich zur Prüfung, Vorbereitung und Durchführung der geplanten Zusammenarbeit verwendet werden.
Damit wird verhindert, dass erhaltene Informationen zwar nicht öffentlich weitergegeben, aber für eigene fremde Projekte genutzt werden.
Was sind vertrauliche Informationen?
Die NDA sollte eine möglichst verständliche Definition enthalten.
Vertrauliche Informationen können beispielsweise sein:
- Geschäftspläne
- Geschäftsmodelle
- Kalkulationen
- Preislisten
- Kundenlisten
- Lieferantendaten
- Marketingstrategien
- Software und Quellcode
- technische Zeichnungen
- Produktideen
- Prototypen
- Produktionsverfahren
- Vertragsbedingungen
- Finanzdaten
- interne Auswertungen
- Forschungsergebnisse
- nicht veröffentlichte Projekte
- Zugangsdaten
Nicht nur schriftliche Informationen schützen
Vertrauliche Informationen können in unterschiedlichen Formen übermittelt werden.
Beispiele sind:
- Dokumente
- E-Mails
- Dateien
- Präsentationen
- Datenbanken
- mündliche Informationen
- Fotos
- Muster
- Prototypen
- Video- oder Bildschirmpräsentationen
Die Vereinbarung kann daher ausdrücklich mehrere Informationsformen erfassen.
Was ist ein Geschäftsgeheimnis?
Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen enthält eine eigene gesetzliche Definition.
Nach § 2 GeschGehG muss eine Information unter anderem wirtschaftlichen Wert besitzen, nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sein und Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen sein.
Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 2 GeschGehG.
NDA und Geschäftsgeheimnisgesetz
Eine Geheimhaltungsvereinbarung kann ein wichtiger Bestandteil der organisatorischen Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen sein.
Eine NDA allein macht jedoch nicht automatisch jede Information zu einem Geschäftsgeheimnis.
Je nach Bedeutung der Informationen können zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein.
Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen
Zum Schutz wichtiger Informationen können beispielsweise folgende Maßnahmen sinnvoll sein:
- Zugriffsrechte beschränken
- Passwortschutz verwenden
- Dokumente als vertraulich kennzeichnen
- Informationen nur nach Need-to-know-Prinzip weitergeben
- Geheimhaltungsvereinbarungen abschließen
- Zugriffe technisch protokollieren
- sensible Unterlagen sicher aufbewahren
- Mitarbeiter über Geheimhaltungspflichten informieren
Need-to-know-Prinzip
Der Zugang zu vertraulichen Informationen sollte auf Personen beschränkt werden, die diese Informationen tatsächlich für das vereinbarte Projekt benötigen.
Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitern oder Beratern zugänglich machen, die diese zur Durchführung des vereinbarten Zwecks benötigen und zur angemessenen Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Weitergabe an Mitarbeiter
Unternehmen müssen vertrauliche Informationen häufig intern an Mitarbeiter weitergeben.
Die NDA kann dies zulassen, sofern:
- die Information für deren Aufgabe benötigt wird
- die Personen angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind
- der Zugang nicht weiter reicht als erforderlich
Weitergabe an externe Berater
Auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder technische Berater können im Rahmen eines Projekts Zugang zu Informationen benötigen.
Die Vereinbarung sollte festlegen, unter welchen Voraussetzungen eine solche Weitergabe zulässig ist.
Keine automatische Weitergabe an beliebige Dritte
Eine Partei sollte vertrauliche Informationen nicht allein deshalb beliebig weitergeben dürfen, weil der Dritte ebenfalls geschäftlich beteiligt ist.
Der Kreis zulässiger Empfänger sollte kontrollierbar bleiben.
Ausnahmen von der Geheimhaltung
Eine ausgewogene NDA sollte auch festlegen, welche Informationen nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen.
Typische Ausnahmen sind Informationen, die:
- bereits öffentlich bekannt sind
- später ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden
- dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren
- rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden
- unabhängig ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden
Öffentlich bekannte Informationen
Informationen, die allgemein zugänglich sind, sollten nicht allein durch eine pauschale NDA dauerhaft monopolisiert werden.
Die Geheimhaltungspflicht sollte deshalb auf tatsächlich vertrauliche Informationen ausgerichtet sein.
Unabhängig entwickelte Informationen
Eine empfangende Partei kann möglicherweise dieselbe oder eine ähnliche Lösung unabhängig entwickeln.
Eine entsprechende Ausnahme kann verhindern, dass jede spätere ähnliche Entwicklung automatisch als Vertragsverstoß behandelt wird.
Bereits bekannte Informationen
War eine Information dem Empfänger nachweislich bereits vor der Offenlegung rechtmäßig bekannt, kann sie von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen werden.
In wichtigen Projekten kann eine Dokumentation des bereits vorhandenen Wissens sinnvoll sein.
Reverse Engineering nicht pauschal übersehen
§ 3 GeschGehG nennt unter bestimmten Voraussetzungen das Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines rechtmäßig besessenen oder öffentlich verfügbaren Produkts als erlaubte Handlung.
Das Gesetz berücksichtigt dabei ausdrücklich, ob eine Pflicht zur Beschränkung der Erlangung eines Geschäftsgeheimnisses besteht.
Wer bestimmte Untersuchungen oder ein Reverse Engineering vertraglich ausschließen möchte, sollte dies deshalb bewusst und passend zum konkreten Projekt regeln.
Unbefugte Nutzung und Offenlegung
§ 4 GeschGehG enthält gesetzliche Verbote gegen das unbefugte Erlangen, Nutzen oder Offenlegen von Geschäftsgeheimnissen.
Insbesondere kann eine Nutzung oder Offenlegung rechtswidrig sein, wenn gegen eine bestehende Pflicht zur Beschränkung der Nutzung oder gegen eine Geheimhaltungspflicht verstoßen wird.
Den Gesetzestext findest du unter § 4 GeschGehG.
Nutzung nur für den vereinbarten Zweck
Eine NDA sollte nicht nur die Veröffentlichung verbieten, sondern die Nutzung der Informationen auf den vereinbarten Zweck beschränken.
So kann beispielsweise verhindert werden, dass ein Projektpartner die erhaltenen Informationen für ein eigenes Konkurrenzprodukt verwendet.
Keine Übertragung von Rechten durch die NDA
Die bloße Offenlegung vertraulicher Informationen sollte grundsätzlich nicht automatisch dazu führen, dass Urheberrechte, Patente, Markenrechte oder andere Nutzungsrechte übertragen werden.
Durch die Offenlegung vertraulicher Informationen werden keine Eigentums-, Lizenz- oder sonstigen Nutzungsrechte übertragen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
NDA ist kein Lizenzvertrag
Eine Geheimhaltungsvereinbarung regelt in erster Linie den Umgang mit Informationen.
Soll beispielsweise Software genutzt, eine Marke verwendet oder eine Erfindung verwertet werden, können zusätzliche Vereinbarungen erforderlich sein.
NDA verpflichtet nicht automatisch zum Vertragsschluss
Gerade bei Verhandlungen ist wichtig: Eine Geheimhaltungsvereinbarung muss nicht bedeuten, dass anschließend tatsächlich ein Hauptvertrag abgeschlossen wird.
Diese Vereinbarung verpflichtet keine Partei zum Abschluss eines weiteren Vertrags oder zur Durchführung der geplanten Zusammenarbeit.
Gesetzlich erforderliche Offenlegung
Manchmal kann eine Partei gesetzlich oder aufgrund einer behördlichen beziehungsweise gerichtlichen Anordnung verpflichtet sein, Informationen offenzulegen.
Eine NDA sollte solche Fälle nicht pauschal verbieten.
Sinnvoll kann sein, soweit rechtlich zulässig:
- die andere Partei vorher zu informieren
- nur die erforderlichen Informationen offenzulegen
- auf vertrauliche Behandlung hinzuwirken
Hinweisgeber und öffentliches Interesse
Eine NDA sollte auch gesetzlich geschützte Offenlegungen nicht pauschal ausschließen.
§ 5 GeschGehG enthält unter anderem Ausnahmen für die Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung oder eines beruflichen beziehungsweise sonstigen Fehlverhaltens, wenn die Offenlegung geeignet ist, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen.
Den Gesetzestext findest du unter § 5 GeschGehG.
Keine Klausel gegen jede Meldung von Missständen
Eine Geheimhaltungsklausel sollte nicht so formuliert werden, dass sie unabhängig von gesetzlichen Schutzvorschriften jede Meldung eines Rechtsverstoßes verbietet.
Gesetzlich geschützte Hinweisgeberrechte und Offenlegungspflichten bleiben zu beachten.
Datenschutz und NDA unterscheiden
Geheimhaltung und Datenschutz überschneiden sich teilweise, sind aber nicht dasselbe.
Eine NDA kann beispielsweise vertrauliche Geschäftsstrategien schützen, auch wenn diese keine personenbezogenen Daten enthalten.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, müssen zusätzlich die jeweils geltenden Datenschutzvorschriften beachtet werden.
NDA ersetzt keine Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Verarbeitet ein externer Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens, kann zusätzlich eine datenschutzrechtliche Vereinbarung erforderlich sein.
Eine allgemeine NDA ersetzt eine solche gegebenenfalls notwendige Vereinbarung nicht.
Technische Schutzmaßnahmen
Bei besonders sensiblen digitalen Informationen kann die Vereinbarung durch organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen ergänzt werden.
Beispiele sind:
- verschlüsselte Übertragung
- Mehr-Faktor-Authentifizierung
- Zugriffsbeschränkungen
- verschlüsselte Datenträger
- Protokollierung von Zugriffen
- Trennung von Projektbereichen
Kopien und Vervielfältigungen
Die NDA kann bestimmen, dass Kopien vertraulicher Informationen nur erstellt werden dürfen, soweit dies für den vereinbarten Zweck erforderlich ist.
Das kann besonders bei technischen Unterlagen, Kundenlisten oder sensiblen Datensätzen sinnvoll sein.
Rückgabe von Unterlagen
Nach Ende der Zusammenarbeit kann die offenlegende Partei verlangen, dass vertrauliche Unterlagen zurückgegeben werden.
Dazu können gehören:
- Papierdokumente
- Datenträger
- Muster
- Prototypen
- technische Zeichnungen
- Originalunterlagen
Löschung digitaler Informationen
Für digitale Dateien kann statt einer Rückgabe eine Löschung vorgesehen werden.
Nach Beendigung des vereinbarten Zwecks sind vertrauliche Informationen auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder technisch unvermeidbaren Sicherungskopien entgegenstehen.
Backups berücksichtigen
Eine Verpflichtung zur sofortigen vollständigen Löschung jedes Datenfragments kann in modernen IT-Systemen praktisch unmöglich sein, wenn Informationen in regulären Sicherungskopien enthalten sind.
Die NDA kann deshalb vorsehen, dass unvermeidbare Backups weiterhin vertraulich behandelt und nicht für andere Zwecke wiederhergestellt werden.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten
Unterlagen dürfen nicht gelöscht werden, wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht.
Solche Unterlagen können stattdessen weiterhin der Geheimhaltung unterliegen und für andere Zwecke gesperrt bleiben.
Dauer der NDA
Die Vereinbarung sollte festlegen, ab wann sie gilt und wie lange die vertragliche Geheimhaltungspflicht besteht.
Es kann unterschieden werden zwischen:
- Laufzeit der Zusammenarbeit
- Laufzeit der NDA
- Dauer der Geheimhaltung nach Vertragsende
Geheimhaltung nach Projektende
Vertrauliche Informationen verlieren nicht automatisch mit dem Ende eines Projekts ihren Schutzbedarf.
Eine nachvertragliche Geheimhaltung kann daher sinnvoll sein.
Keine pauschale Ewigkeit für jede Information
Eine unbegrenzte Geheimhaltungspflicht für sämtliche jemals ausgetauschten Informationen kann unverhältnismäßig sein.
Bei besonders sensiblen Geschäftsgeheimnissen kann dagegen ein Schutz erforderlich sein, solange die Information tatsächlich geheim und schutzwürdig bleibt.
Unterschiedliche Informationen unterschiedlich behandeln
Je nach Projekt kann es sinnvoll sein, zwischen normalen vertraulichen Informationen und besonders sensiblen Geschäftsgeheimnissen zu unterscheiden.
Allgemeine vertrauliche Informationen unterliegen fünf Jahre nach Vertragsende der Geheimhaltung. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt die Geheimhaltungspflicht, solange die gesetzlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses fortbestehen.
Eine solche Regelung muss zum konkreten Vertragsverhältnis passen.
Vertragsstrafe nicht automatisch erforderlich
Eine NDA muss nicht zwingend eine Vertragsstrafe enthalten.
Sehr hohe oder pauschale Vertragsstrafen können rechtlich problematisch sein. Ob eine Vertragsstrafe sinnvoll ist, hängt insbesondere von Informationswert, Vertragsparteien und Risiko des Projekts ab.
Schadensersatz bei Geheimnisverletzungen
Bei rechtswidriger Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses können nach dem GeschGehG verschiedene Ansprüche bestehen.
Das Gesetz sieht unter anderem Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz vor.
Eine NDA muss diese gesetzlichen Rechte nicht vollständig neu erfinden.
Unterlassungsanspruch
§ 6 GeschGehG sieht bei einer Rechtsverletzung grundsätzlich Ansprüche auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung vor.
Je nach Fall können deshalb nicht nur Geldansprüche relevant sein, sondern auch die Verhinderung einer weiteren Nutzung oder Offenlegung.
Geschäftsgeheimnisse nicht zu breit definieren
Eine Definition wie „Alles, was irgendwie mit dem Unternehmen zu tun hat, ist vertraulich“ kann unnötig weit sein.
Besser ist eine verständliche Kombination aus konkreten Kategorien und einer allgemeinen Definition, die tatsächlich schutzwürdige Informationen erfasst.
Kennzeichnung als vertraulich
Die Parteien können vereinbaren, wichtige Unterlagen als „vertraulich“ oder ähnlich zu kennzeichnen.
Eine solche Kennzeichnung kann die praktische Zuordnung erleichtern.
Allerdings sollte nicht zwingend jeder Schutz davon abhängen, dass auf jeder einzelnen Datei ein bestimmter Vermerk steht, sofern aus den Umständen offensichtlich ist, dass die Information vertraulich ist.
Mündlich übermittelte Informationen
Bei mündlichen Gesprächen kann eine NDA festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Informationen als vertraulich gelten.
Eine Möglichkeit ist beispielsweise, besonders wichtige mündliche Informationen innerhalb eines bestimmten Zeitraums schriftlich zu bestätigen.
NDA vor Informationsaustausch abschließen
Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist besonders sinnvoll, wenn sie abgeschlossen wird, bevor sensible Informationen offengelegt werden.
Bereits veröffentlichte oder unkontrolliert verbreitete Informationen lassen sich nachträglich oft nicht mehr in gleicher Weise schützen.
Dokumentieren, wer Informationen erhält
Bei besonders wertvollen Informationen kann es sinnvoll sein zu dokumentieren:
- welche Informationen übermittelt wurden
- wann die Offenlegung erfolgte
- an wen die Informationen gingen
- zu welchem Zweck sie übermittelt wurden
Dies kann bei späteren Streitigkeiten die Nachvollziehbarkeit verbessern.
NDA bei Freelancern und Dienstleistern
Externe Dienstleister erhalten häufig Einblick in interne Systeme, Kundendaten oder Geschäftsabläufe.
Eine Geheimhaltungsvereinbarung kann deshalb insbesondere bei folgenden Auftragnehmern sinnvoll sein:
- IT-Dienstleister
- Webentwickler
- Designer
- Marketingagenturen
- Unternehmensberater
- Freelancer
- Techniker
- Projektpartner
NDA und Dienstleistungsvertrag
Eine Geheimhaltungsvereinbarung kann separat abgeschlossen oder als Bestandteil eines Dienstleistungsvertrags vereinbart werden.
Für eine umfassende Regelung der eigentlichen Leistung kannst du unsere Dienstleistungsvertrag Vorlage verwenden.
NDA bei Beratungsprojekten
Berater erhalten häufig Einblick in Finanzdaten, Geschäftsstrategien und interne Strukturen.
Die Geheimhaltung kann daher zusätzlich zu den eigentlichen Beratungsleistungen vereinbart werden.
NDA mit Arbeitnehmern
Auch Arbeitnehmer können Geheimhaltungspflichten haben. Für Arbeitnehmer gelten jedoch zusätzliche arbeitsrechtliche Besonderheiten.
Eine für zwei unabhängige Unternehmen gedachte NDA sollte deshalb nicht ohne Prüfung unverändert als Arbeitnehmervereinbarung verwendet werden.
Allgemeines Wissen darf nicht vollständig blockiert werden
Eine Geheimhaltungsvereinbarung sollte nicht so weit gefasst sein, dass eine Person praktisch daran gehindert wird, allgemeine berufliche Kenntnisse und Erfahrungen weiterhin zu nutzen.
Geschützt werden sollen konkrete vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse.
NDA ist kein Wettbewerbsverbot
Eine Geheimhaltungsvereinbarung verbietet grundsätzlich die Nutzung und Weitergabe vertraulicher Informationen.
Sie bedeutet nicht automatisch, dass eine Partei künftig überhaupt nicht mehr für Wettbewerber tätig sein darf.
Ein echtes Wettbewerbsverbot ist rechtlich eine andere Regelung und sollte gesondert geprüft werden.
Keine automatische Exklusivität
Auch eine Zusammenarbeit mit einer anderen Partei wird durch eine NDA nicht automatisch exklusiv.
Soll eine Exklusivität vereinbart werden, muss dies gesondert geregelt werden.
NDA bei Unternehmensverkauf
Bei einem möglichen Unternehmenskauf werden häufig sehr sensible Daten offengelegt.
Dazu gehören beispielsweise:
- Umsätze
- Gewinne
- Kundenstrukturen
- Personalinformationen
- Verträge
- Verbindlichkeiten
- Geschäftsstrategien
In solchen Fällen kann eine individuell auf den Transaktionsprozess zugeschnittene NDA sinnvoll sein.
NDA bei Investoren
Auch bei Investorengesprächen kann eine Geheimhaltungsvereinbarung genutzt werden.
In der Praxis hängt die Bereitschaft zur Unterzeichnung jedoch von Art und Phase der Gespräche sowie von der jeweiligen Verhandlungsposition ab.
NDA bei Produktideen
Eine NDA kann verhindern, dass offengelegte Produktinformationen vertragswidrig genutzt oder weitergegeben werden.
Sie ersetzt jedoch keinen eigenständigen gewerblichen Rechtsschutz wie beispielsweise Patent-, Marken- oder Designschutz, sofern dessen Voraussetzungen vorliegen.
Internationale Zusammenarbeit
Bei Vertragspartnern in unterschiedlichen Staaten können zusätzliche Fragen entstehen.
Dazu gehören insbesondere:
- anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- Vertragssprache
- Durchsetzbarkeit im Ausland
- internationale Datenschutzanforderungen
Für grenzüberschreitende NDA sollte deshalb gegebenenfalls eine individuelle rechtliche Prüfung erfolgen.
Typische Fehler bei einer NDA
- Vertrauliche Informationen zu unklar: relevante Kategorien benennen.
- keine Ausnahmen: öffentlich bekannte und unabhängig entwickelte Informationen berücksichtigen.
- Nutzungszweck fehlt: Informationen nur für das konkrete Projekt freigeben.
- Weitergabe an Dritte zu weit: Need-to-know-Prinzip verwenden.
- gesetzliche Offenlegung verboten: zwingende Offenlegungspflichten berücksichtigen.
- Whistleblowing pauschal ausgeschlossen: gesetzliche Schutzvorschriften beachten.
- Backups vergessen: technisch unvermeidbare Sicherungskopien berücksichtigen.
- jede Information unbegrenzt geheim: Schutzdauer angemessen gestalten.
- NDA mit Wettbewerbsverbot verwechselt: unterschiedliche Regelungsziele beachten.
- pauschale hohe Vertragsstrafe: Angemessenheit individuell prüfen.
Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?
Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.
- PDF: geeignet zum Ausdrucken und handschriftlichen Ergänzen.
- Word: besonders praktisch, wenn Informationskategorien, Zweck, Empfängerkreis und Laufzeit individuell angepasst werden sollen.
Bei einer NDA ist die Word-Version besonders sinnvoll, da der Schutzbereich möglichst genau auf das konkrete Projekt abgestimmt werden sollte.
Geheimhaltungsvereinbarung individuell anpassen
Die Vorlage ist ein allgemeines Muster und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.
Besonders bei wertvollen Technologien, Unternehmenskäufen, internationalen Vertragsbeziehungen, hochsensiblen Geschäftsgeheimnissen oder geplanten Vertragsstrafen kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein.
Geheimhaltungsvereinbarung NDA kostenlos herunterladen
Lade die kostenlose NDA Vorlage als PDF oder Word-Datei herunter und passe Parteien, vertrauliche Informationen, Nutzungszweck, Ausnahmen, Weitergabe, Rückgabe und Laufzeit an dein Projekt an.
Häufige Fragen zur Geheimhaltungsvereinbarung / NDA
Was bedeutet NDA?
NDA steht für Non-Disclosure Agreement. Im Deutschen werden auch die Begriffe Geheimhaltungsvereinbarung oder Verschwiegenheitsvereinbarung verwendet.
Was wird mit einer NDA geschützt?
Eine NDA kann beispielsweise Geschäftspläne, Kundendaten, Preise, technische Unterlagen, Quellcode, Kalkulationen, Produktideen und andere vertrauliche Informationen erfassen.
Was ist der Unterschied zwischen einseitiger und gegenseitiger NDA?
Bei einer einseitigen NDA gibt hauptsächlich eine Partei vertrauliche Informationen weiter. Bei einer gegenseitigen NDA legen beide Parteien sensible Informationen offen und verpflichten sich jeweils zur Geheimhaltung.
Ist jede vertrauliche Information automatisch ein Geschäftsgeheimnis?
Nein. § 2 GeschGehG stellt zusätzliche Voraussetzungen auf. Unter anderem muss die Information wirtschaftlichen Wert haben, nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sein und Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen sein.
Kann eine NDA auch mündliche Informationen schützen?
Ja, wenn die Vereinbarung entsprechend formuliert ist. Bei wichtigen mündlichen Informationen kann zusätzlich eine nachträgliche schriftliche Kennzeichnung oder Bestätigung vereinbart werden.
Dürfen vertrauliche Informationen an Mitarbeiter weitergegeben werden?
Das kann vereinbart werden. Sinnvoll ist eine Beschränkung auf Personen, die die Informationen für den vereinbarten Zweck tatsächlich benötigen und selbst angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Was passiert, wenn Informationen gesetzlich offengelegt werden müssen?
Eine NDA sollte zwingende gesetzliche, gerichtliche oder behördliche Offenlegungspflichten nicht ausschließen. Soweit zulässig, kann eine vorherige Information der anderen Partei vereinbart werden.
Kann eine NDA Whistleblowing verbieten?
Gesetzlich geschützte Offenlegungen können nicht einfach durch eine pauschale Geheimhaltungsklausel ausgeschlossen werden. § 5 GeschGehG enthält insbesondere Ausnahmen für bestimmte Offenlegungen im öffentlichen Interesse.
Wie lange sollte eine NDA gelten?
Das hängt von Art und Wert der Informationen ab. Allgemeine vertrauliche Informationen können mit einer bestimmten Nachlaufzeit geschützt werden, während echte Geschäftsgeheimnisse gegebenenfalls so lange schutzbedürftig sind, wie ihre gesetzlichen Voraussetzungen fortbestehen.
Muss eine NDA eine Vertragsstrafe enthalten?
Nein. Eine Vertragsstrafe ist nicht zwingend erforderlich. Sehr weitgehende oder pauschal hohe Vertragsstrafen sollten individuell geprüft werden.
Kann ich die NDA Vorlage bearbeiten?
Ja. Die Word-Version lässt sich direkt am Computer bearbeiten und an Parteien, Projekt, Informationskategorien, zulässige Nutzung und Dauer der Geheimhaltung anpassen.