Maklervertrag Vorlage (Word & PDF)
Kostenlose Vorlage für einen Immobilienmaklervertrag – mit Objekt, Maklerauftrag, Leistungen, Provision, Laufzeit, Pflichten und Kündigung.
Vorlage herunterladen
Mit unserer kostenlosen Maklervertrag Vorlage kannst du die wichtigsten Vereinbarungen zwischen einem Auftraggeber und einem Immobilienmakler schriftlich festhalten. Das Muster enthält Bereiche für Objekt, Art des Maklerauftrags, Leistungen, Provision, Aufwendungsersatz, Mitwirkung, Laufzeit und Kündigung.
Die Vorlage steht als PDF und Word-Datei zur Verfügung. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und handschriftlichen Ergänzen. Mit der Word-Version kannst du den Vertrag direkt am Computer bearbeiten und an Objekt, Auftrag und vereinbarte Maklerleistung anpassen.
Was ist ein Maklervertrag?
Ein Maklervertrag regelt, welche Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit ein Makler für seinen Auftraggeber übernehmen soll und unter welchen Voraussetzungen eine Provision geschuldet wird.
Typische Vertragsinhalte sind:
- Auftraggeber und Makler
- Bezeichnung der Immobilie
- Art des Maklerauftrags
- gewünschte Vermittlungsleistung
- Maklerpflichten
- Mitwirkung des Auftraggebers
- Maklerprovision
- Aufwendungsersatz
- Laufzeit
- Kündigung
- Datenschutz und Vertraulichkeit
Für welche Immobilien eignet sich die Vorlage?
Die Vorlage kann insbesondere für Makleraufträge rund um Immobilien angepasst werden.
Beispiele sind:
- Eigentumswohnungen
- Einfamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Grundstücke
- Gewerbeimmobilien
- Büroflächen
- Ladenlokale
- vermietete Immobilien
Maklervertrag beim Verkauf einer Immobilie
Beim Immobilienverkauf beauftragt der Eigentümer einen Makler typischerweise damit, Kaufinteressenten nachzuweisen oder den Abschluss eines Kaufvertrags zu vermitteln.
Im Vertrag sollte möglichst genau festgehalten werden:
- welche Immobilie vermittelt werden soll
- welche Leistungen der Makler übernimmt
- welcher Angebotspreis vorgesehen ist
- welche Provision vereinbart wird
- wie lange der Auftrag läuft
- ob ein einfacher oder exklusiver Maklerauftrag vereinbart wird
Wann entsteht der Anspruch auf Maklerprovision?
Nach § 652 BGB entsteht der Anspruch auf den vereinbarten Maklerlohn grundsätzlich nur, wenn der angestrebte Vertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers tatsächlich zustande kommt.
Das bedeutet: Eine bloße Tätigkeit des Maklers löst nicht automatisch eine Provision aus. Zwischen Maklerleistung und Vertragsabschluss muss der erforderliche Zusammenhang bestehen.
Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 652 BGB.
Welche Angaben gehören in einen Maklervertrag?
Der Vertrag sollte den konkreten Auftrag möglichst eindeutig beschreiben.
- Auftraggeber: Name und Anschrift.
- Makler: Unternehmens- und Kontaktdaten.
- Objekt: Anschrift und Art der Immobilie.
- Auftragsart: einfacher oder exklusiver Auftrag.
- Leistungen: Nachweis, Vermittlung oder weitere vereinbarte Tätigkeiten.
- Provision: Höhe und Berechnungsgrundlage.
- Aufwendungen: gegebenenfalls gesonderte Erstattung.
- Laufzeit: Beginn und Vertragsdauer.
- Kündigung: Voraussetzungen und Fristen.
So verwendest du die Maklervertrag Vorlage
- Datei herunterladen: Wähle Word oder PDF.
- Vertragspartner eintragen: Ergänze Auftraggeber und Makler.
- Immobilie beschreiben: Trage Objektart und Anschrift ein.
- Auftragsart festlegen: Bestimme, ob ein einfacher oder exklusiver Auftrag gewünscht ist.
- Maklerleistungen ergänzen: Lege die konkreten Tätigkeiten fest.
- Provision eintragen: Bestimme Höhe und Berechnungsgrundlage.
- Aufwendungen regeln: Kläre mögliche Zusatzkosten.
- Laufzeit festlegen: Ergänze Vertragsbeginn und gegebenenfalls Ende.
- Kündigung prüfen: Lege passende Regelungen fest.
- Vertrag vollständig dokumentieren: Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung.
Beispiel für einen Maklervertrag
Auftraggeber: Max Mustermann
Makler: Muster Immobilien GmbH
Objekt: Eigentumswohnung, Musterstraße 10, 80331 München
Auftrag: Vermittlung des Verkaufs der Immobilie
Angebotspreis: 495.000 Euro
Provision: gemäß individueller Vereinbarung
Vertragsbeginn: 01.10.2026
Nachweismakler und Vermittlungsmakler
Ein Makler kann unterschiedliche Leistungen übernehmen.
Beim Nachweis weist der Makler dem Auftraggeber eine konkrete Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags nach. Bei der Vermittlung wirkt der Makler darüber hinaus aktiv auf den Abschluss des Hauptvertrags hin.
Im Maklervertrag kann festgelegt werden, welche Leistung konkret geschuldet wird.
Einfacher Maklerauftrag
Bei einem einfachen Maklerauftrag kann der Auftraggeber grundsätzlich auch weitere Makler einschalten und selbst nach einem Käufer oder Mieter suchen.
Die genaue Ausgestaltung sollte im Vertrag deutlich benannt werden.
Alleinauftrag
Bei einem Makleralleinauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber typischerweise, während der vereinbarten Laufzeit keinen weiteren Makler mit derselben Vermittlung zu beauftragen.
Wie weit der Alleinauftrag reicht, sollte eindeutig formuliert werden.
Qualifizierter Alleinauftrag
Ein qualifizierter Alleinauftrag kann noch weitergehende Pflichten des Auftraggebers enthalten. Solche Vereinbarungen sollten besonders sorgfältig formuliert und nicht einfach pauschal aus Mustern übernommen werden.
Objekt genau beschreiben
Im Vertrag sollte eindeutig stehen, welche Immobilie Gegenstand des Maklerauftrags ist.
Geeignete Angaben sind beispielsweise:
- vollständige Anschrift
- Objektart
- Wohn- oder Nutzfläche
- Grundstücksgröße
- Einheiten
- Stellplätze oder Garagen
- weitere Besonderheiten
Angebotspreis festlegen
Bei einem Verkaufsauftrag kann ein gewünschter Angebotspreis aufgenommen werden.
Die Immobilie soll zunächst zu einem Angebotspreis von 495.000 Euro öffentlich angeboten werden. Änderungen des Angebotspreises werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Maklerleistungen konkret festlegen
Neben dem eigentlichen Nachweis oder der Vermittlung kann der Makler weitere Leistungen übernehmen.
Beispiele sind:
- Aufnahme der Objektdaten
- Erstellung eines Exposés
- Immobilienfotografie
- Veröffentlichung auf Immobilienportalen
- Bearbeitung von Interessentenanfragen
- Durchführung von Besichtigungen
- Vorauswahl von Interessenten
- Weitergabe von Kaufangeboten
- Unterstützung bei Vertragsvorbereitung
Exposé und Werbung
Der Vertrag kann festlegen, über welche Wege das Objekt beworben werden darf.
Dazu können gehören:
- Immobilienportale
- Maklerwebseite
- Social Media
- Schaufenster
- Printanzeigen
- direkte Ansprache vorgemerkter Interessenten
Fotos der Immobilie
Für die Vermarktung werden häufig Fotos benötigt. Der Vertrag kann deshalb regeln, ob der Makler Aufnahmen erstellen und für die vereinbarte Vermarktung verwenden darf.
Bei bewohnten Immobilien sollten dabei auch die Rechte und Interessen der Bewohner berücksichtigt werden.
Unterlagen des Auftraggebers
Für die Immobilienvermittlung benötigt der Makler häufig verschiedene Objektunterlagen.
Beispiele sind:
- Grundrisse
- Flächenangaben
- Grundbuchinformationen
- Energieausweis
- Baubeschreibung
- Teilungserklärung
- Hausgeldabrechnungen
- Mietverträge bei vermieteten Objekten
Angaben zur Immobilie korrekt machen
Der Auftraggeber sollte dem Makler möglichst vollständige und zutreffende Informationen zur Immobilie zur Verfügung stellen.
Der Makler wiederum sollte Angaben nicht ungeprüft als eigene Garantie darstellen, wenn sie lediglich vom Eigentümer oder aus Unterlagen übernommen wurden.
Provision eindeutig vereinbaren
Im Maklervertrag sollte klar stehen, welche Provision vereinbart wird und auf welche Berechnungsgrundlage sie sich bezieht.
Die Maklerprovision wird als prozentualer Anteil des im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises festgelegt. Die konkrete Höhe ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung der Parteien.
Erfolgsabhängigkeit der Provision
Der klassische Maklerlohn ist grundsätzlich erfolgsabhängig. Nach § 652 BGB muss der Hauptvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers zustande kommen.
Aufwendungsersatz separat vereinbaren
Aufwendungen werden dem Makler nach § 652 Abs. 2 BGB grundsätzlich nur ersetzt, wenn dies vereinbart wurde. Das gilt auch dann, wenn der gewünschte Hauptvertrag nicht zustande kommt.
Wenn beispielsweise außergewöhnliche Inserats- oder Marketingkosten erstattet werden sollen, sollte dies ausdrücklich im Vertrag festgehalten werden.
Wohnung oder Einfamilienhaus verkaufen
Für Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gelten besondere gesetzliche Vorschriften.
Nach § 656a BGB bedarf ein Maklervertrag, der auf den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus gerichtet ist, der Textform.
Damit reicht beispielsweise eine entsprechend dokumentierte Erklärung in Textform; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht in jedem Fall Voraussetzung für die Einhaltung dieser gesetzlichen Form.
Maklerprovision bei Tätigkeit für beide Parteien
Bei Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser gelten besondere Regeln, wenn der Makler sowohl mit Verkäufer als auch Käufer einen Maklervertrag geschlossen hat.
§ 656c BGB bestimmt für die dort erfassten Fälle, dass sich beide Parteien nur in gleicher Höhe zur Zahlung von Maklerlohn verpflichten können. Wird der Makler für eine Seite unentgeltlich tätig, kann er sich auch von der anderen Seite keine Provision versprechen lassen. Die Regel gilt im persönlichen Anwendungsbereich des § 656b BGB, also wenn der Käufer Verbraucher ist.
Maklerkosten bei Beauftragung durch nur eine Partei
Hat bei einem Kauf über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus nur eine Partei den Makler beauftragt, gelten ebenfalls besondere Regeln für die Weitergabe von Maklerkosten.
Nach § 656d BGB kann die andere Kaufvertragspartei nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Zahlung oder Erstattung verpflichtet werden. Die ursprünglich beauftragende Partei muss mindestens in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichtet bleiben.
Provision nicht pauschal verteilen
Bei Wohnungskäufen und Einfamilienhäusern sollte die Provisionsregelung deshalb nicht einfach frei aus einem allgemeinen Maklervertrag übernommen werden.
Entscheidend ist unter anderem:
- wer den Makler beauftragt hat
- ob der Makler für beide Parteien tätig ist
- ob der Käufer Verbraucher ist
- welche Provisionsvereinbarung tatsächlich getroffen wurde
Maklervertrag bei Vermietung
Bei der Vermittlung von Mietwohnungen gelten andere Sonderregeln als beim Verkauf einer Immobilie.
Das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung enthält insbesondere besondere Voraussetzungen für den Provisionsanspruch gegenüber Wohnungssuchenden.
Bestellerprinzip bei Mietwohnungen
Ein Wohnungsvermittler darf von einem Wohnungssuchenden grundsätzlich nur dann eine Provision verlangen, wenn er ausschließlich aufgrund des Vermittlungsvertrags mit diesem Wohnungssuchenden den Auftrag vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten einholt, die Wohnung anzubieten.
Diese Regel ist in § 2 Abs. 1a WoVermRG festgelegt.
Textform bei Wohnungsvermittlung
Der Vermittlungsvertrag über Wohnraum bedarf nach § 2 WoVermRG ebenfalls der Textform.
Höchstgrenze der Provision bei Wohnraum
Wenn der Wohnungssuchende nach den gesetzlichen Voraussetzungen provisionspflichtig ist, darf das Entgelt nach § 3 WoVermRG grundsätzlich zwei Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer nicht übersteigen. Gesondert abzurechnende Nebenkosten bleiben bei der Berechnung der Monatsmiete unberücksichtigt.
Verkauf und Vermietung nicht vermischen
Die rechtlichen Regeln für einen Verkaufsauftrag und einen Wohnungsvermittlungsauftrag unterscheiden sich erheblich.
Deshalb sollte die Vorlage immer an die tatsächliche Tätigkeit des Maklers angepasst werden.
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sollte dem Makler die für die Vermittlung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.
Dazu können gehören:
- Objektdaten
- Pläne
- Fotofreigaben
- Besichtigungsmöglichkeiten
- Informationen zu bekannten Besonderheiten
- erforderliche Nachweise
Besichtigungstermine
Der Maklervertrag kann regeln, wie Besichtigungen organisiert werden und wer Zugang zur Immobilie ermöglicht.
Bei vermieteten Objekten müssen dabei die Rechte der dort wohnenden oder gewerblich tätigen Mieter berücksichtigt werden.
Interessenten dokumentieren
Bei einer erfolgreichen Vermittlung kann es wichtig sein, nachvollziehen zu können, welche Interessenten durch den Makler nachgewiesen wurden.
Eine sorgfältige Dokumentation kann insbesondere relevant sein, wenn später geklärt werden muss, ob der Vertragsabschluss auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist.
Direktkontakt mit Interessenten
Der Vertrag kann regeln, dass der Auftraggeber den Makler informiert, wenn sich ein vom Makler nachgewiesener Interessent unmittelbar an ihn wendet.
Solche Regelungen sollten sachgerecht formuliert werden und dürfen nicht dazu dienen, einen Provisionsanspruch ohne die gesetzlichen Voraussetzungen künstlich zu schaffen.
Doppeltätigkeit des Maklers
Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Makler für beide Seiten tätig werden darf, hängt von der konkreten Vertrags- und Immobilienart ab.
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern müssen insbesondere die besonderen Provisionsregeln der §§ 656b bis 656d BGB beachtet werden.
Reservierungsvereinbarungen nicht automatisch einbauen
Eine Reservierungsvereinbarung ist nicht identisch mit dem eigentlichen Maklervertrag. Sie kann zusätzliche rechtliche Fragen auslösen und sollte daher nicht einfach als Standardbestandteil eines Maklerauftrags behandelt werden.
Laufzeit des Maklervertrags
Ein Maklervertrag kann für eine feste Zeit oder je nach Ausgestaltung unbefristet geschlossen werden.
Der Maklerauftrag beginnt am 1. Oktober 2026 und wird zunächst für sechs Monate geschlossen.
Vertragsverlängerung
Wenn sich der Maklerauftrag automatisch verlängern soll, sollte die Regelung klar und transparent formuliert werden.
Bei vorformulierten Vertragsbedingungen können zusätzliche Anforderungen an die Wirksamkeit einer Verlängerungsklausel bestehen.
Kündigung des Maklervertrags
Bei befristeten und unbefristeten Verträgen können unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten bestehen.
Der Vertrag sollte klar festlegen, ob eine ordentliche Kündigung möglich ist und welche Frist dafür gilt.
Nachwirkende Provisionsansprüche
Die Beendigung des Maklervertrags bedeutet nicht zwingend, dass ein später geschlossener Hauptvertrag niemals mehr provisionsrelevant sein kann.
Entscheidend ist, ob der spätere Vertrag noch auf den während der Vertragszeit erbrachten Nachweis oder die Vermittlung zurückzuführen ist. Pauschale zeitlich unbegrenzte Provisionsklauseln sollten jedoch nicht ungeprüft verwendet werden.
Datenschutz bei der Immobilienvermittlung
Makler verarbeiten regelmäßig personenbezogene Daten von Auftraggebern und Interessenten.
Dazu können gehören:
- Name und Anschrift
- Kontaktdaten
- Finanzierungsinformationen
- Objektanfragen
- Besichtigungsdaten
- Unterlagen von Kauf- oder Mietinteressenten
Diese Daten sollten nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen verarbeitet werden.
Vertrauliche Unterlagen schützen
Nicht alle Informationen über eine Immobilie sollten ohne Weiteres öffentlich verbreitet werden.
Der Vertrag kann deshalb regeln, welche Unterlagen nur an ernsthafte Interessenten herausgegeben werden dürfen.
Maklervertrag und Kaufvertrag unterscheiden
Der Maklervertrag regelt das Verhältnis zwischen Makler und Auftraggeber. Der spätere Kaufvertrag über die Immobilie ist ein eigenständiger Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer.
Für einen privaten Verkauf anderer Sachen findest du auf Smartvorlagen.de beispielsweise unsere Kaufvertrag Vorlage. Ein Immobilienkauf selbst erfordert jedoch die gesetzlich vorgeschriebene notarielle Beurkundung und sollte nicht mit einer allgemeinen Kaufvertragsvorlage abgewickelt werden.
Maklervertrag und Immobilienverwaltung unterscheiden
Ein Makler vermittelt oder weist Vertragsgelegenheiten nach. Eine Immobilienverwaltung übernimmt dagegen laufende Aufgaben rund um eine bereits vermietete Immobilie.
Für diesen Zweck steht auf Smartvorlagen.de die separate Immobilienverwaltervertrag Vorlage zur Verfügung.
Typische Fehler beim Maklervertrag
Ein Maklervertrag sollte besonders bei Immobiliengeschäften möglichst eindeutig formuliert sein.
- Objekt nicht klar bezeichnet: Immobilie eindeutig angeben.
- Auftrag unklar: Nachweis und Vermittlung konkret beschreiben.
- Provisionshöhe offen: Höhe und Berechnungsgrundlage festhalten.
- Sonderregeln ignoriert: §§ 656a ff. BGB bei Wohnungen und Einfamilienhäusern beachten.
- Vermietung und Verkauf verwechselt: unterschiedliche gesetzliche Regelungen berücksichtigen.
- Aufwendungsersatz nicht geregelt: Zusatzkosten nur bewusst vereinbaren.
- Laufzeit unklar: Beginn, Ende und Kündigung festlegen.
- Alleinauftrag nicht eindeutig: Umfang der Exklusivität klar definieren.
Maklervertrag vor Beginn der Vermarktung abschließen
Die wichtigsten Vereinbarungen sollten möglichst feststehen, bevor der Makler mit Inseraten, Besichtigungen oder der Ansprache von Interessenten beginnt.
So lässt sich später besser nachvollziehen, welche Leistungen vereinbart und welche Provisionsregelungen getroffen wurden.
Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?
Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.
- PDF: geeignet zum Ausdrucken und handschriftlichen Ergänzen.
- Word: besonders praktisch, wenn Objekt, Maklerleistungen, Provision, Laufzeit und individuelle Vereinbarungen angepasst werden sollen.
Bei Maklerverträgen ist die Word-Version besonders flexibel, da sich Verkaufsauftrag, Vermietungsauftrag und Provisionsmodelle deutlich unterscheiden können.
Maklervertrag individuell anpassen
Die Vorlage ist ein allgemeines Muster und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung.
Besonders bei Alleinaufträgen, besonderen Provisionsvereinbarungen, Verbraucherkäufen von Wohnungen oder Einfamilienhäusern und Wohnungsvermittlung sollte die jeweilige Vertragsgestaltung sorgfältig geprüft werden.
Maklervertrag Vorlage kostenlos herunterladen
Lade die kostenlose Maklervertrag Vorlage als PDF oder Word-Datei herunter und passe Objekt, Auftrag, Maklerleistungen, Provision, Laufzeit und weitere Vereinbarungen an.
Häufige Fragen zum Maklervertrag
Was gehört in einen Maklervertrag?
Typische Inhalte sind Auftraggeber, Makler, Immobilie, Art des Maklerauftrags, vereinbarte Leistungen, Provision, Aufwendungsersatz, Laufzeit und Kündigung.
Wann muss eine Maklerprovision bezahlt werden?
Beim klassischen Maklervertrag entsteht der Anspruch grundsätzlich dann, wenn der angestrebte Hauptvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers zustande kommt. Maßgeblich ist insbesondere § 652 BGB.
Muss ein Maklervertrag schriftlich abgeschlossen werden?
Für Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses schreibt § 656a BGB Textform vor. Auch Vermittlungsverträge über Wohnraum unterliegen nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz der Textform.
Wer zahlt den Makler beim Wohnungskauf?
Das hängt von der konkreten Beauftragung ab. Bei Verbraucherkäufen von Wohnungen und Einfamilienhäusern enthalten §§ 656b bis 656d BGB besondere Regeln zur Verteilung der Maklerkosten.
Was ist ein Makleralleinauftrag?
Bei einem Makleralleinauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber typischerweise, während der vereinbarten Laufzeit keinen weiteren Makler für denselben Auftrag einzuschalten. Die genaue Reichweite sollte im Vertrag festgelegt werden.
Darf ein Makler zusätzliche Kosten abrechnen?
Aufwendungen werden nach § 652 Abs. 2 BGB grundsätzlich nur ersetzt, wenn dies vereinbart wurde. Solche Kosten sollten deshalb ausdrücklich und transparent geregelt werden.
Gilt bei Mietwohnungen das Bestellerprinzip?
Ja. Bei der Wohnungsvermittlung gelten besondere gesetzliche Regeln. Ein Wohnungssuchender darf grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a WoVermRG zur Maklerprovision verpflichtet werden.
Kann ein Maklervertrag gekündigt werden?
Ob und mit welcher Frist eine ordentliche Kündigung möglich ist, hängt von Laufzeit und Vertragsgestaltung ab. Die Kündigungsregelung sollte deshalb ausdrücklich im Vertrag festgehalten werden.
Kann ich die Maklervertrag Vorlage bearbeiten?
Ja. Die Word-Version lässt sich direkt am Computer bearbeiten und an Immobilie, Maklerleistung, Provisionsregelung und Laufzeit anpassen.