Dienstleistungsvertrag Vorlage (Word & PDF)
Kostenlose Vorlage für die Beauftragung von Dienstleistungen – mit Leistungsumfang, Vergütung, Terminen, Mitwirkung, Vertraulichkeit, Laufzeit und Kündigung.
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Mit unserer kostenlosen Dienstleistungsvertrag Vorlage kannst du die wichtigsten Vereinbarungen zwischen einem Auftraggeber und einem Dienstleister schriftlich festhalten. Das Muster enthält Bereiche für Leistungsumfang, Vergütung, Termine, Abrechnung, Mitwirkung, Kosten, Vertraulichkeit, Laufzeit und Kündigung.
Die Vorlage steht als PDF und Word-Datei zur Verfügung. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und handschriftlichen Ergänzen. Mit der Word-Version kannst du den Vertrag direkt am Computer bearbeiten und an die konkrete Dienstleistung anpassen.
Was ist ein Dienstleistungsvertrag?
Ein Dienstleistungsvertrag regelt, welche Leistungen ein Dienstleister für einen Auftraggeber erbringen soll und welche Vergütung dafür vereinbart wird. Er kann für einmalige Aufträge ebenso verwendet werden wie für eine längerfristige Zusammenarbeit.
Typische Vertragsinhalte sind:
- Angaben zu Auftraggeber und Dienstleister
- Beschreibung der vereinbarten Dienstleistungen
- Leistungszeitraum
- Vergütung
- Abrechnung und Zahlungsfrist
- zusätzliche Kosten
- Mitwirkung des Auftraggebers
- Kommunikation und Ansprechpartner
- Vertraulichkeit
- Datenschutz
- Laufzeit und Kündigung
- Rückgabe von Unterlagen und Arbeitsmitteln
Für welche Dienstleistungen eignet sich die Vorlage?
Die Vorlage ist bewusst allgemein gehalten und kann an unterschiedliche selbstständige Dienstleistungen angepasst werden.
Beispiele sind:
- Büro- und Assistenzleistungen
- Marketingdienstleistungen
- IT-Dienstleistungen
- Webseitenpflege
- Social-Media-Betreuung
- Hausmeisterleistungen
- Reinigungsleistungen
- Veranstaltungsservice
- administrative Unterstützung
- Projektunterstützung
- technische Dienstleistungen
- sonstige gewerbliche oder selbstständige Leistungen
Dienstvertrag oder Werkvertrag?
Bei Dienstleistungen sollte geklärt werden, ob hauptsächlich eine Tätigkeit oder ein bestimmter Erfolg geschuldet wird.
Nach § 611 BGB verpflichtet ein Dienstvertrag zur Leistung der vereinbarten Dienste. Beim Werkvertrag nach § 631 BGB steht dagegen die Herstellung eines bestimmten Werkes beziehungsweise die Herbeiführung eines vereinbarten Erfolgs im Mittelpunkt.
Beispielsweise kann die laufende Betreuung einer Webseite eher dienstvertraglich geprägt sein. Wird dagegen die vollständige Erstellung einer konkret definierten Webseite geschuldet, können werkvertragliche Regelungen eine größere Rolle spielen.
Weitere Informationen findest du direkt in § 611 BGB und § 631 BGB.
Warum ist die genaue Leistungsbeschreibung wichtig?
Eine möglichst konkrete Beschreibung der Dienstleistung hilft beiden Vertragsparteien dabei, den vereinbarten Umfang der Zusammenarbeit zu verstehen.
Statt lediglich „Marketing“ einzutragen, kann beispielsweise genauer formuliert werden:
Der Dienstleister übernimmt die laufende Pflege der Social-Media-Kanäle des Auftraggebers. Dazu gehören die Vorbereitung von Beiträgen, die Abstimmung der Inhalte mit dem Auftraggeber sowie die Veröffentlichung nach Freigabe.
Welche Angaben gehören in einen Dienstleistungsvertrag?
Der Vertrag sollte die organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit möglichst eindeutig festhalten.
- Vertragspartner: Name, Anschrift und gegebenenfalls Unternehmensdaten.
- Dienstleistung: genaue Beschreibung der vereinbarten Aufgaben.
- Leistungszeitraum: Beginn und gegebenenfalls Ende.
- Termine: feste Termine oder regelmäßige Leistungsintervalle.
- Vergütung: Stundenhonorar, Tagessatz, Pauschale oder monatliche Vergütung.
- Abrechnung: Rechnungsstellung und Zahlungsfrist.
- Nebenkosten: Reise-, Material- oder Fremdkosten.
- Mitwirkung: erforderliche Informationen und Zugänge des Auftraggebers.
- Vertraulichkeit: Umgang mit internen Informationen.
- Kündigung: Beendigung der Zusammenarbeit.
So verwendest du die Dienstleistungsvertrag Vorlage
Die Vorlage kann direkt an die jeweilige Dienstleistung angepasst werden. Besonders Leistungsumfang, Vergütung und Laufzeit sollten nicht einfach unverändert übernommen werden.
- Datei herunterladen: Wähle PDF oder Word.
- Vertragspartner ergänzen: Trage Auftraggeber und Dienstleister ein.
- Dienstleistung beschreiben: Formuliere möglichst konkret, welche Aufgaben übernommen werden.
- Leistungszeitraum festlegen: Ergänze Beginn und gegebenenfalls Ende.
- Vergütung vereinbaren: Wähle Stundenhonorar, Pauschale oder eine andere Abrechnung.
- Zusatzkosten regeln: Kläre Reise-, Material- und sonstige Kosten.
- Mitwirkung festhalten: Notiere, welche Unterlagen oder Zugänge benötigt werden.
- Vertraulichkeit prüfen: Passe die Regelungen an den Auftrag an.
- Kündigung ergänzen: Lege eine passende Regelung für das Vertragsende fest.
- Vertrag unterschreiben: Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung.
Beispiel für einen Dienstleistungsvertrag
Eine einfache Vereinbarung könnte beispielsweise so aussehen:
Auftraggeber: Musterhandel GmbH
Dienstleister: Max Mustermann Services
Dienstleistung: laufende Pflege und Aktualisierung der Unternehmenswebseite.
Vergütung: 75 Euro netto je Stunde.
Abrechnung: monatlich nach tatsächlichem Zeitaufwand.
Beginn: 01.10.2026
Laufzeit: unbefristet mit vereinbarter Kündigungsfrist.
Leistungsumfang klar begrenzen
Bei laufenden Dienstleistungen kann schnell unklar werden, welche zusätzlichen Aufgaben noch vom vereinbarten Honorar umfasst sind. Deshalb ist eine Abgrenzung sinnvoll.
Beispielsweise können im Vertrag sowohl enthaltene als auch ausdrücklich nicht enthaltene Leistungen genannt werden.
Enthalten: Aktualisierung bestehender Seiten, Austausch von Bildern und kleinere Textänderungen.
Nicht enthalten: vollständige Neugestaltung der Webseite, Programmierung neuer Funktionen und Erstellung umfangreicher neuer Inhalte.
Einmalige und laufende Dienstleistungen
Die Vorlage kann sowohl für einen einzelnen Auftrag als auch für regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen verwendet werden.
Typische Varianten sind:
- einmalige Dienstleistung
- befristetes Projekt
- monatliche Betreuung
- regelmäßige Wartung
- laufende Unterstützung
- Rahmenvereinbarung für wiederkehrende Aufträge
Stundenhonorar vereinbaren
Wird nach Zeitaufwand abgerechnet, sollte der Stundensatz eindeutig festgelegt werden.
Stundensatz: 65 Euro netto.
Abrechnung: nach tatsächlich geleisteter Arbeitszeit in Einheiten von 15 Minuten.
Arbeitszeiten dokumentieren
Bei einer Abrechnung nach Stunden kann eine regelmäßige Zeiterfassung hilfreich sein. Damit lässt sich nachvollziehen, wie viel Zeit für den Auftrag aufgewendet wurde.
Für diesen Zweck kannst du unsere Stundenzettel Vorlage verwenden.
Pauschalvergütung vereinbaren
Bei klar überschaubaren Dienstleistungen kann auch eine feste Pauschale vereinbart werden.
Für die vereinbarten Dienstleistungen wird eine monatliche Pauschale in Höhe von 750 Euro netto vereinbart.
Bei einer Pauschale sollte möglichst genau beschrieben werden, welche Leistungen und welcher Umfang darin enthalten sind.
Tagessatz für Dienstleistungen
Bei Vor-Ort-Einsätzen, Workshops oder größeren Projekten kann ein Tagessatz sinnvoll sein.
Tagessatz: 800 Euro netto für einen Einsatztag von bis zu acht Stunden.
Monatliche Dienstleistungspauschale
Bei dauerhaft wiederkehrenden Aufgaben kann eine monatliche Vergütung vereinbart werden.
Dabei sollte festgelegt werden, welcher Leistungsumfang von der Pauschale umfasst ist und wie zusätzliche Leistungen abgerechnet werden.
Zusatzleistungen separat vereinbaren
Aufgaben außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sollten nicht automatisch als Bestandteil des Vertrags angesehen werden.
Zusätzliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden vor ihrer Durchführung abgestimmt und nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
Rechnungsstellung festlegen
Der Vertrag kann bestimmen, wann der Dienstleister seine Leistungen abrechnet.
Mögliche Varianten sind:
- monatlich
- nach Abschluss einer einzelnen Dienstleistung
- wöchentlich
- nach bestimmten Projektabschnitten
- durch Abschlagsrechnungen
Zahlungsfrist festlegen
Eine konkrete Zahlungsfrist sorgt für klare Verhältnisse.
Die Vergütung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig.
Angebot vor Vertragsabschluss
Vor Abschluss des Dienstleistungsvertrags kann zunächst ein Angebot erstellt werden. Darin lassen sich Leistungsumfang und Preis übersichtlich darstellen.
Unsere Angebot Vorlage kannst du dafür separat verwenden.
Auftrag schriftlich bestätigen
Bei einzelnen Aufträgen kann zusätzlich eine Auftragsbestätigung sinnvoll sein. Sie fasst die konkreten Leistungen, Preise und Termine eines bestimmten Auftrags zusammen.
Dafür steht unsere Auftragsbestätigung Vorlage zur Verfügung.
Reise- und Fahrtkosten
Wenn Dienstleistungen beim Kunden vor Ort erbracht werden, können Reise- und Fahrtkosten entstehen.
Im Vertrag sollte geklärt werden, ob beispielsweise folgende Kosten zusätzlich berechnet werden:
- Kilometerkosten
- Bahnfahrten
- Flugtickets
- Übernachtungen
- Parkgebühren
- Taxi
Reisekosten dokumentieren
Bei regelmäßigen Auswärtsterminen können Reisekosten gesondert dokumentiert werden.
Auf Smartvorlagen.de findest du dafür unsere Reisekostenabrechnung Vorlage.
Materialkosten und Fremdkosten
Bei manchen Dienstleistungen entstehen Kosten für Material, Software, Lizenzen oder externe Anbieter.
Der Vertrag sollte regeln, ob solche Kosten im vereinbarten Honorar enthalten sind oder zusätzlich berechnet werden dürfen.
Zusatzkosten vorab freigeben
Eine vorherige Abstimmung schützt beide Seiten vor unerwarteten Ausgaben.
Material- und Fremdkosten oberhalb von 100 Euro werden nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers ausgelöst.
Leistungstermine vereinbaren
Bei zeitkritischen Dienstleistungen können konkrete Termine festgelegt werden.
Beispiele sind:
- Beginn der Tätigkeit
- regelmäßige Einsatztage
- Besprechungstermine
- Zwischentermine
- Projektende
Termine realistisch formulieren
Nicht jeder Termin muss automatisch als garantiertes Arbeitsergebnis ausgestaltet werden. Bei dienstvertraglich geprägten Leistungen kann beispielsweise ein Zeitraum oder ein geplanter Termin vereinbart werden.
Ist dagegen ein bestimmter Erfolg bis zu einem festen Termin geschuldet, kann dies für die Einordnung des Vertrags relevant sein.
Mitwirkung des Auftraggebers
Viele Dienstleistungen können nur erbracht werden, wenn der Auftraggeber notwendige Informationen oder Zugänge rechtzeitig bereitstellt.
Dazu können gehören:
- Zugangsdaten
- Unterlagen
- Projektinformationen
- Räume
- Arbeitsmittel
- Ansprechpartner
- Freigaben
Ansprechpartner benennen
Bei längeren Projekten kann es sinnvoll sein, auf beiden Seiten feste Ansprechpartner zu benennen.
Damit ist klar, wer Fragen beantworten, Informationen bereitstellen oder Entscheidungen abstimmen kann.
Änderungen des Leistungsumfangs
Während eines laufenden Auftrags können zusätzliche Wünsche entstehen. Größere Änderungen sollten dokumentiert werden.
Das betrifft insbesondere:
- zusätzliche Aufgaben
- weitere Standorte
- mehr Arbeitsstunden
- zusätzliche Termine
- neue technische Anforderungen
- zusätzliche Materialien
Änderungen schriftlich bestätigen
Bei größeren Anpassungen kann eine kurze schriftliche Bestätigung sinnvoll sein. Dadurch bleibt nachvollziehbar, was ursprünglich vereinbart war und was später hinzugekommen ist.
Selbstständige Organisation der Dienstleistung
Wird der Vertrag mit einem selbstständigen Dienstleister geschlossen, sollte die tatsächliche Zusammenarbeit zur gewählten Vertragsform passen.
Eine bloße Vertragsbezeichnung kann ein tatsächliches Arbeitsverhältnis nicht ausschließen. Entscheidend sind immer die konkreten Umstände der Zusammenarbeit.
Dienstleistungsvertrag oder Arbeitsvertrag?
Ein Dienstleistungsvertrag mit einem selbstständigen Unternehmen oder Auftragnehmer ist nicht mit einem Arbeitsvertrag gleichzusetzen.
Wenn tatsächlich eine abhängige Beschäftigung mit entsprechender Eingliederung und Weisungsgebundenheit gewollt ist, sollte ein passender Arbeitsvertrag verwendet werden.
Auf Smartvorlagen.de findest du dafür unsere Arbeitsvertrag Vorlage.
Eigene Arbeitsmittel
Je nach Art der Dienstleistung kann der Dienstleister eigene Arbeitsmittel verwenden oder auf Arbeitsmittel des Auftraggebers angewiesen sein.
Im Vertrag kann festgehalten werden, wer beispielsweise folgende Dinge bereitstellt:
- Computer
- Software
- Werkzeuge
- Fahrzeuge
- Materialien
- Schutzkleidung
- Zugänge und Benutzerkonten
Arbeitsort festlegen
Die Dienstleistung kann beim Auftraggeber, beim Dienstleister, beim Kunden oder vollständig remote erbracht werden.
Bei Bedarf können bestimmte Einsatzorte im Vertrag ausdrücklich genannt werden.
Vertraulichkeit vereinbaren
Dienstleister erhalten möglicherweise Einblick in interne Informationen des Auftraggebers. Deshalb kann eine Vertraulichkeitsregelung sinnvoll sein.
Geschützt werden können beispielsweise:
- Kundendaten
- Preise
- Geschäftsabläufe
- technische Informationen
- interne Dokumente
- Zugangsdaten
- nicht veröffentlichte Projekte
Datenschutz berücksichtigen
Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, sollten die tatsächlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen geprüft werden.
Je nach Art der Zusammenarbeit kann zusätzlich zum Dienstleistungsvertrag eine gesonderte datenschutzrechtliche Vereinbarung erforderlich sein.
Zugangsdaten schützen
Werden dem Dienstleister Passwörter, Benutzerkonten oder technische Zugänge überlassen, sollte geregelt werden, wie damit umzugehen ist.
Nach Ende des Vertrags sollten nicht mehr benötigte Zugänge geändert, deaktiviert oder zurückgegeben werden.
Unterlagen nach Vertragsende zurückgeben
Der Vertrag kann vorsehen, dass erhaltene Unterlagen, Geräte und sonstige Gegenstände nach Beendigung der Zusammenarbeit zurückgegeben werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- Schlüssel
- Zugangskarten
- Geräte
- Originalunterlagen
- Datenträger
- Firmenmaterial
Laufzeit des Dienstleistungsvertrags
Der Vertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.
Typische Varianten sind:
- ein bestimmter Einsatztag
- ein festgelegter Zeitraum
- ein mehrmonatiges Projekt
- laufende Zusammenarbeit
Befristeter Dienstleistungsvertrag
Beginn: 01.10.2026
Ende: 31.12.2026
Leistung: Unterstützung bei der Pflege und Aktualisierung der Unternehmenswebseite.
Unbefristete Zusammenarbeit
Bei regelmäßig wiederkehrenden Dienstleistungen kann ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Dann sollte insbesondere geregelt werden, wie die Zusammenarbeit beendet werden kann.
Kündigungsfrist vereinbaren
Eine klare Kündigungsregelung verhindert Unklarheiten darüber, wann ein laufender Vertrag endet.
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Welche Kündigungsregelung tatsächlich passt, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab.
Außerordentliche Beendigung
Gesetzliche Möglichkeiten zur außerordentlichen Vertragsbeendigung können daneben weiterhin bestehen. Eine allgemeine Vorlage sollte deshalb keine pauschalen Aussagen treffen, die unabhängig vom Einzelfall sämtliche gesetzlichen Rechte ausschließen.
Offene Leistungen bei Vertragsende
Bei Vertragsende sollte geklärt werden, wie noch offene Leistungen behandelt werden.
Typische Punkte sind:
- Abrechnung bereits erbrachter Leistungen
- Übergabe des aktuellen Bearbeitungsstands
- Rückgabe von Unterlagen
- Rückgabe von Schlüsseln oder Geräten
- Übergabe von Arbeitsergebnissen
- Deaktivierung von Zugängen
Dienstleistungsvertrag und Beratungsvertrag
Ein Beratungsvertrag ist eine speziellere Form der Zusammenarbeit, bei der Beratungs-, Analyse- oder Empfehlungstätigkeiten im Mittelpunkt stehen.
Der allgemeine Dienstleistungsvertrag ist breiter angelegt und kann für zahlreiche praktische, technische oder organisatorische Leistungen verwendet werden.
Dienstleistungsvertrag und Kaufvertrag
Beim Dienstleistungsvertrag steht eine Tätigkeit im Mittelpunkt. Ein Kaufvertrag betrifft dagegen den Erwerb beziehungsweise Verkauf einer Sache.
Wer beispielsweise ein Gerät kauft und zusätzlich dessen regelmäßige Wartung beauftragt, kann es deshalb mit unterschiedlichen Vertragstypen zu tun haben.
Dienstleistungsvertrag und Werkvertrag
Der wichtigste Unterschied liegt regelmäßig darin, ob lediglich eine Tätigkeit oder ein bestimmter Erfolg vereinbart wird.
§ 611 BGB beschreibt den Dienstvertrag als Verpflichtung zur Leistung versprochener Dienste. § 631 BGB verpflichtet beim Werkvertrag dagegen zur Herstellung des versprochenen Werkes beziehungsweise zur Herbeiführung eines vereinbarten Erfolgs.
Abnahme nicht automatisch erforderlich
Eine förmliche Abnahme ist ein typischer Bestandteil des Werkvertragsrechts. Bei einem reinen Dienstvertrag steht dagegen die Erbringung der vereinbarten Tätigkeit im Vordergrund.
Wenn ein bestimmtes fertiges Arbeitsergebnis abgenommen werden soll, sollte geprüft werden, ob der Vertrag tatsächlich noch rein dienstvertraglich ausgestaltet ist.
Keine Erfolgsgarantie ohne klare Vereinbarung
Bei einer Dienstleistung sollte nicht automatisch ein wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg versprochen werden, wenn tatsächlich nur die fachgerechte Tätigkeit geschuldet sein soll.
Das kann beispielsweise bei Marketing, Betreuung, Verwaltung oder laufender Unterstützung relevant sein.
Typische Fehler bei einem Dienstleistungsvertrag
Viele Unklarheiten entstehen durch zu allgemeine Vertragsformulierungen.
- Leistung nicht genau beschrieben: Aufgaben möglichst konkret benennen.
- Vergütung unklar: Höhe und Abrechnungsart festlegen.
- Zusatzleistungen fehlen: Umgang mit Mehrarbeit regeln.
- Nebenkosten ungeklärt: Reise- und Materialkosten berücksichtigen.
- Termine nicht definiert: wichtige Zeitpunkte schriftlich festhalten.
- Mitwirkung fehlt: erforderliche Unterlagen und Zugänge benennen.
- Vertraulichkeit vergessen: sensible Informationen schützen.
- Kündigung nicht geregelt: Vertragsende klar gestalten.
Vertrag vor Beginn der Dienstleistung abschließen
Am übersichtlichsten ist es, die wichtigsten Vereinbarungen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich festzuhalten.
So wissen beide Parteien von Anfang an, welche Leistungen erwartet werden, wie abgerechnet wird und welche Aufgaben zusätzlich vereinbart werden müssen.
Word oder PDF – welches Format ist besser?
Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.
- PDF: geeignet zum Ausdrucken und handschriftlichen Ergänzen.
- Word: besonders praktisch, wenn Leistungsumfang, Vergütung oder zusätzliche Vertragsregelungen individuell angepasst werden sollen.
Da Dienstleistungen sehr unterschiedlich ausgestaltet sein können, ist die Word-Version besonders flexibel.
Dienstleistungsvertrag individuell anpassen
Die Vorlage ist ein allgemeines Muster. Sie sollte immer an Art, Umfang und Dauer der konkreten Dienstleistung angepasst werden.
Bei komplexen Projekten, hohen Auftragswerten oder unklarer Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein.
Dienstleistungsvertrag Vorlage kostenlos herunterladen
Lade die kostenlose Dienstleistungsvertrag Vorlage als PDF oder Word-Datei herunter und passe Leistungen, Vergütung, Termine, Kosten, Laufzeit und weitere Vereinbarungen an deinen Auftrag an.
Häufige Fragen zum Dienstleistungsvertrag
Was gehört in einen Dienstleistungsvertrag?
Typische Inhalte sind Vertragspartner, Leistungsbeschreibung, Vergütung, Abrechnung, Termine, Kosten, Mitwirkung, Vertraulichkeit, Laufzeit und Kündigung.
Was ist der Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag?
Beim Dienstvertrag steht grundsätzlich die vereinbarte Tätigkeit im Mittelpunkt. Beim Werkvertrag wird dagegen ein bestimmter Erfolg beziehungsweise ein bestimmtes Werk geschuldet. Entscheidend ist die konkrete Vertragsgestaltung.
Kann ein Dienstleistungsvertrag einmalig abgeschlossen werden?
Ja. Die Vorlage kann sowohl für einzelne Dienstleistungen als auch für befristete Projekte oder eine längerfristige Zusammenarbeit angepasst werden.
Wie kann eine Dienstleistung vergütet werden?
Möglich sind beispielsweise Stundenhonorar, Tagessatz, Projektpauschale oder eine regelmäßige monatliche Vergütung. Die Abrechnung sollte zum tatsächlichen Leistungsumfang passen.
Sollten Zusatzkosten geregelt werden?
Ja. Wenn Reise-, Material- oder Fremdkosten entstehen können, sollte festgelegt werden, ob diese im Honorar enthalten sind oder zusätzlich berechnet werden.
Kann ein Dienstleistungsvertrag unbefristet sein?
Ja. Bei regelmäßig wiederkehrenden Dienstleistungen kann ein Vertrag auch auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Dann sollte eine passende Kündigungsregelung enthalten sein.
Muss bei einem Dienstleistungsvertrag ein bestimmter Erfolg erreicht werden?
Bei einem klassischen Dienstvertrag steht grundsätzlich die Erbringung der vereinbarten Tätigkeit im Vordergrund. Wird dagegen ausdrücklich ein bestimmter Erfolg geschuldet, kann eine werkvertragliche Einordnung in Betracht kommen.
Kann ich die Dienstleistungsvertrag Vorlage bearbeiten?
Ja. Die Word-Version lässt sich am Computer bearbeiten und an Leistungen, Vergütung, Termine, Laufzeit und weitere Vereinbarungen anpassen.