Eigenbedarfskündigung Vorlage (Word & PDF)
Kostenlose Vorlage für Vermieter zur Kündigung eines Wohnraummietvertrags wegen Eigenbedarfs – mit Bedarfsperson, konkreter Begründung, Kündigungstermin und Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Mieters.
Vorlage herunterladen
Mit unserer kostenlosen Eigenbedarfskündigung Vorlage können Vermieter die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses vorbereiten, wenn die Wohnung künftig für den Vermieter selbst, einen Familienangehörigen oder einen Angehörigen seines Haushalts benötigt wird.
Die Vorlage enthält Felder für Vermieter und Mieter, das Mietobjekt, die Person, für die Eigenbedarf geltend gemacht wird, die konkrete Begründung des Wohnbedarfs, den Kündigungstermin sowie einen Hinweis auf das gesetzliche Widerspruchsrecht des Mieters.
Die Word-Version lässt sich vollständig bearbeiten und sollte sorgfältig an den tatsächlichen Eigenbedarfsfall angepasst werden. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und Ergänzen.
Wichtig: Eine Eigenbedarfskündigung sollte niemals nur mit einem pauschalen Satz wie „Ich benötige die Wohnung selbst“ begründet werden. Entscheidend ist, dass die Bedarfsperson und ihr nachvollziehbares Interesse an der Wohnung ausreichend konkret beschrieben werden.
Was ist eine Eigenbedarfskündigung?
Eine Eigenbedarfskündigung ist eine ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter.
Nach § 573 BGB kann ein berechtigtes Interesse des Vermieters insbesondere dann vorliegen, wenn er die Wohnung benötigt für:
- sich selbst,
- Familienangehörige oder
- Angehörige seines Haushalts.
Der Wunsch, eine vermietete Wohnung künftig selbst oder für eine begünstigte Person zu nutzen, reicht allerdings nicht in jeder beliebigen Form aus. Der Nutzungswunsch muss ernsthaft bestehen und nachvollziehbar sein.
Was enthält unsere Eigenbedarfskündigung Vorlage?
Die Vorlage enthält insbesondere Bereiche für:
- Name und Anschrift des Vermieters,
- Name und Anschrift des Mieters,
- genaue Bezeichnung der Mietwohnung,
- Datum der Kündigung,
- Kündigung wegen Eigenbedarfs,
- Bedarfsperson,
- Verhältnis der Bedarfsperson zum Vermieter,
- konkrete Begründung des Wohnbedarfs,
- Kündigungstermin,
- hilfsweise Kündigung zum nächstmöglichen Termin,
- Hinweis auf das Widerspruchsrecht nach §§ 574 ff. BGB,
- Form und Frist des Widerspruchs,
- Bitte um Terminabstimmung zur Wohnungsübergabe und
- Unterschrift des Vermieters.
So verwendest du die Vorlage
- Mietvertrag prüfen: Kontrolliere Vertragsparteien, Beginn des Mietverhältnisses und mögliche Kündigungsausschlüsse.
- Eigenbedarf prüfen: Kläre, für welche konkrete Person die Wohnung benötigt wird.
- Bedarf nachvollziehbar begründen: Beschreibe, warum diese Person gerade diese Wohnung beziehen soll.
- Kündigungsfrist berechnen: Berücksichtige die bisherige Dauer des Mietverhältnisses.
- Sperrfristen prüfen: Besonders nach Umwandlung in Wohnungseigentum können Sonderregelungen gelten.
- Kündigungstermin eintragen: Nenne den berechneten Beendigungstermin.
- Widerspruchshinweis ergänzen: Informiere über Möglichkeit, Form und Frist des Härtewiderspruchs.
- Kündigung unterschreiben: Bei Wohnraum ist die gesetzliche Schriftform zu beachten.
- Zugang sicherstellen: Die Kündigung wird erst mit Zugang beim Mieter wirksam.
- Kopie aufbewahren: Sichere das vollständige unterschriebene Schreiben und den Zugangsnachweis.
Beispiel für eine Eigenbedarfskündigung
Sehr geehrte Frau Mustermann,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis über die Wohnung in der Musterstraße 10, 2. Obergeschoss rechts, 12345 Musterstadt, ordentlich wegen Eigenbedarfs zum 31. Januar 2027, hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Termin.
Die Wohnung wird künftig von meiner Tochter, Frau Erika Beispiel, benötigt.
Meine Tochter lebt derzeit in einer deutlich kleineren Wohnung und wird aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels ihren Lebensmittelpunkt nach Musterstadt verlegen. Die gekündigte Wohnung liegt in unmittelbarer Nähe zu ihrem neuen Arbeitsplatz und soll von ihr dauerhaft als Hauptwohnung genutzt werden.
Ich bitte Sie, die Wohnung spätestens zum Ende des Mietverhältnisses geräumt und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben.
Sie können der Kündigung unter den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 574 ff. BGB widersprechen. Einzelheiten zu Form und Frist finden Sie im weiteren Verlauf dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Wann darf wegen Eigenbedarfs gekündigt werden?
§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB nennt den Bedarf des Vermieters für sich, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts ausdrücklich als möglichen Kündigungsgrund.
Ein zulässiger Eigenbedarf setzt jedoch einen ernsthaften Nutzungswunsch voraus.
Der Vermieter sollte deshalb konkret beantworten können:
- Wer soll einziehen?
- In welchem Verhältnis steht die Person zum Vermieter?
- Warum benötigt diese Person Wohnraum?
- Warum soll gerade die gekündigte Wohnung genutzt werden?
- Ist der Einzug tatsächlich geplant?
Für wen kann Eigenbedarf geltend gemacht werden?
Das Gesetz nennt ausdrücklich:
- den Vermieter selbst,
- Familienangehörige und
- Angehörige seines Haushalts.
Welche Personen im Einzelfall als Familienangehörige ausreichend eng mit dem Vermieter verbunden sind, wird durch Gesetz und Rechtsprechung näher bestimmt.
Eigenbedarf für den Vermieter selbst
Der klassische Fall liegt vor, wenn der Vermieter selbst in die Wohnung einziehen möchte.
Mögliche Gründe können beispielsweise sein:
- Trennung oder Scheidung,
- Umzug an einen anderen Arbeitsort,
- Verkleinerung oder Vergrößerung des eigenen Wohnraums,
- gesundheitliche Gründe,
- Wunsch nach altersgerechtem Wohnen oder
- Rückkehr aus dem Ausland.
Der Wunsch muss nicht zwingend aus einer Notlage entstehen. Entscheidend ist, dass er ernsthaft verfolgt und nachvollziehbar ist.
Eigenbedarf für Kinder
Eine Kündigung zugunsten eigener Kinder ist ein typischer Eigenbedarfsfall.
Denkbare Situationen sind beispielsweise:
- Auszug aus dem Elternhaus,
- Studium oder Ausbildung,
- Gründung eines eigenen Haushalts,
- Familiengründung oder
- Arbeitsplatzwechsel.
Auch hier sollte das tatsächliche Interesse der Bedarfsperson beschrieben werden.
Eigenbedarf für Eltern
Auch der Wohnbedarf der Eltern des Vermieters kann grundsätzlich berücksichtigt werden.
Dies kann beispielsweise relevant werden, wenn:
- die Eltern näher beim Vermieter wohnen sollen,
- Unterstützung im Alltag erforderlich wird,
- die bisherige Wohnung ungeeignet ist oder
- eine räumliche Zusammenführung der Familie geplant ist.
Eigenbedarf für Geschwister oder andere Verwandte
Bei weiter entfernten Verwandten sollte besonders sorgfältig geprüft werden, ob die erforderliche familiäre Nähe vorliegt.
Nicht jede beliebige verwandtschaftliche Beziehung genügt automatisch.
Je weiter der Verwandtschaftsgrad entfernt ist, desto wichtiger kann die konkrete persönliche Verbundenheit werden.
Eigenbedarf für Haushaltsangehörige
Das Gesetz erfasst neben Familienangehörigen auch Angehörige des Haushalts des Vermieters.
Damit können unter bestimmten Voraussetzungen auch Personen einbezogen sein, die nicht mit dem Vermieter verwandt sind, aber dauerhaft zu seinem Haushalt gehören.
Welche Begründung muss in der Kündigung stehen?
Nach § 573 Abs. 3 BGB muss das berechtigte Interesse des Vermieters im Kündigungsschreiben angegeben werden.
Bei Eigenbedarf sollten mindestens erkennbar sein:
- die Bedarfsperson und
- das Interesse dieser Person an der Nutzung der Wohnung.
Der Bundesgerichtshof verlangt keine vollständige Lebensgeschichte. Der Kündigungsgrund muss jedoch ausreichend individualisierbar sein.
Bedarfsperson konkret nennen
Die Person sollte möglichst eindeutig bezeichnet werden.
„Die Wohnung wird künftig von meiner Tochter Erika Beispiel benötigt.“
Weniger geeignet ist:
„Die Wohnung wird für Familienangehörige benötigt.“
Warum die Wohnung benötigt wird
Neben der Person sollte das Nutzungsinteresse beschrieben werden.
„Mein Sohn nimmt zum 1. Februar 2027 eine Beschäftigung in Nürnberg auf und benötigt deshalb eine eigene Wohnung in der Stadt. Er beabsichtigt, die gekündigte Wohnung dauerhaft selbst zu bewohnen.“
Muss eine besondere Notlage bestehen?
Nein. Eigenbedarf setzt nicht voraus, dass der Vermieter oder Angehörige ansonsten obdachlos würde.
Der Nutzungswunsch muss aber ernsthaft, vernünftig und tatsächlich vorhanden sein.
Vorgeschobener Eigenbedarf
Problematisch ist eine Kündigung, wenn der behauptete Eigenbedarf tatsächlich gar nicht besteht und nur vorgeschoben wird, um den Mieter aus der Wohnung zu bekommen.
Ein vorgetäuschter Eigenbedarf kann erhebliche rechtliche Konsequenzen und Schadensersatzansprüche auslösen.
Eigenbedarf nur zur höheren Neuvermietung?
Nein. Eine Eigenbedarfskündigung darf nicht als Vorwand genutzt werden, um die Wohnung anschließend lediglich zu einer höheren Miete neu zu vermieten.
Der behauptete Nutzungswunsch muss tatsächlich bestehen.
Eigenbedarf für berufliche Nutzung
§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB spricht ausdrücklich davon, dass der Vermieter die Räume „als Wohnung“ benötigt.
Eine ausschließlich gewerbliche oder berufliche Nutzung fällt deshalb nicht ohne Weiteres unter denselben Eigenbedarfstatbestand.
Andere berechtigte Interessen können gesondert zu prüfen sein.
Welche Form muss die Eigenbedarfskündigung haben?
Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf nach § 568 BGB der schriftlichen Form.
Eine einfache E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder SMS genügt daher grundsätzlich nicht.
Das Kündigungsschreiben sollte im Original von der kündigenden Person beziehungsweise den kündigenden Vermietern unterschrieben werden.
Alle Vermieter müssen berücksichtigt werden
Bestehen auf Vermieterseite mehrere Vertragspartner, muss geprüft werden, von wem die Kündigung erklärt werden muss.
Eine Kündigung durch nur eine von mehreren vermietenden Personen kann problematisch sein, wenn keine entsprechende Vertretungsmacht besteht.
Alle Mieter richtig anschreiben
Ebenso müssen grundsätzlich sämtliche Personen berücksichtigt werden, die Partei des Mietvertrags sind.
Wohnt beispielsweise ein Ehepaar in der Wohnung und sind beide Vertragspartner, sollte die Kündigung gegenüber beiden Mietern erklärt werden.
Welche Kündigungsfrist gilt bei Eigenbedarf?
Für die ordentliche Kündigung durch den Vermieter gelten grundsätzlich die Fristen des § 573c BGB.
Die Grundfrist beträgt etwa drei Monate.
Für den Vermieter verlängert sie sich abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses:
- bis 5 Jahre Mietdauer: grundsätzlich etwa 3 Monate,
- mehr als 5 Jahre: grundsätzlich etwa 6 Monate,
- mehr als 8 Jahre: grundsätzlich etwa 9 Monate.
Für die exakte Berechnung ist zusätzlich entscheidend, wann die Kündigung beim Mieter zugeht.
Warum der dritte Werktag wichtig ist
Nach § 573c BGB ist die Kündigung grundsätzlich spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
Geht das Schreiben später zu, kann sich der Kündigungstermin entsprechend nach hinten verschieben.
Hilfsweise zum nächstmöglichen Termin kündigen
Da Fehler bei der Fristberechnung vorkommen können, enthält die Vorlage eine mögliche Formulierung wie:
„Hiermit kündige ich das Mietverhältnis zum 31. Januar 2027, hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Termin.“
Dadurch wird eine falsche Terminberechnung nicht automatisch in jedem Fall geheilt, die Formulierung kann aber praktisch sinnvoll sein.
Wann beginnt die Kündigungsfrist?
Entscheidend ist grundsätzlich der Zugang beim Mieter, nicht das Datum, an dem der Vermieter den Brief geschrieben oder zur Post gebracht hat.
Der Vermieter sollte deshalb ausreichend Zeit für die Zustellung einplanen.
Eigenbedarf nach Kauf einer vermieteten Wohnung
Beim Kauf einer vermieteten Wohnung tritt der Erwerber grundsätzlich in das bestehende Mietverhältnis ein.
Ein Eigentümerwechsel beendet den Mietvertrag nicht automatisch.
Zusätzlich kann eine besondere Sperrfrist für Eigenbedarf gelten, wenn eine vermietete Wohnung erst nach Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt und anschließend veräußert wurde.
Sperrfrist nach Wohnungsumwandlung
Nach § 577a BGB kann in solchen Fällen grundsätzlich eine Sperrfrist von drei Jahren gelten.
In Gebieten mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt können Landesregierungen die Frist auf bis zu zehn Jahre verlängern.
Deshalb sollte vor einer Kündigung nach einem Wohnungskauf geprüft werden, ob eine solche Kündigungsbeschränkung besteht.
Keine allgemeine Sperrfrist nach jedem Kauf
Die Sperrfrist des § 577a BGB gilt nicht automatisch bei jedem Verkauf einer bereits bestehenden Eigentumswohnung.
Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere die zeitliche Reihenfolge von Vermietung, Umwandlung und Veräußerung.
Eigenbedarf bei befristetem Mietvertrag
Ein wirksam befristeter Wohnraummietvertrag kann während seiner Laufzeit nicht automatisch ordentlich wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.
Hier muss zunächst geprüft werden, welche Vertrags- und gesetzlichen Regelungen für die Befristung gelten.
Kündigungsausschluss im Mietvertrag
Auch ein vertraglicher Kündigungsausschluss kann eine Eigenbedarfskündigung zeitweise verhindern.
Vor Ausspruch der Kündigung sollte deshalb immer der Mietvertrag geprüft werden.
Eigenbedarf schon bei Abschluss des Mietvertrags bekannt
Problematisch kann es sein, wenn der Vermieter bereits bei Abschluss des Mietvertrags konkret wusste, dass er die Wohnung kurze Zeit später für sich oder Angehörige benötigen würde, dies aber nicht angemessen berücksichtigt hat.
Ob daraus im Einzelfall rechtliche Folgen entstehen, hängt von den konkreten Umständen ab.
Wegfall des Eigenbedarfs
Fällt der Eigenbedarf nach Ausspruch der Kündigung weg, kann dies rechtlich relevant sein.
Dies kann beispielsweise passieren, wenn:
- die Bedarfsperson ihre Pläne ändert,
- sie eine andere Wohnung bezieht,
- der geplante Arbeitsplatzwechsel entfällt oder
- andere Umstände den Einzug überflüssig machen.
Der Vermieter sollte eine solche Änderung nicht einfach verschweigen.
Alternative Wohnung im selben Gebäude
Wird während der Kündigungsfrist eine andere geeignete Wohnung des Vermieters im selben Gebäude oder in derselben Wohnanlage frei, können sich besondere Pflichten beziehungsweise rechtliche Auswirkungen ergeben.
Eine solche Situation sollte vor weiteren Schritten geprüft werden.
Mieter darf der Kündigung widersprechen
Nach § 574 BGB kann der Mieter einer ordentlichen Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung für:
- ihn selbst,
- seine Familie oder
- einen anderen Angehörigen seines Haushalts
eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde.
Was kann eine soziale Härte sein?
Ob ein Härtefall vorliegt, hängt immer vom Einzelfall ab.
Denkbar sind beispielsweise:
- schwere Erkrankung,
- sehr hohes Alter zusammen mit weiteren Belastungsfaktoren,
- besondere Pflegebedürftigkeit,
- Schwangerschaft,
- besondere gesundheitliche Risiken durch einen Umzug oder
- fehlender angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen.
Hohes Alter allein reicht nicht automatisch
Das Alter eines Mieters kann bei der Interessenabwägung erheblich sein.
Es führt jedoch nicht unabhängig von allen weiteren Umständen automatisch dazu, dass eine Eigenbedarfskündigung unwirksam ist.
Fehlender Ersatzwohnraum
§ 574 Abs. 2 BGB nennt ausdrücklich auch den Fall, dass angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
Ob dies tatsächlich vorliegt, muss anhand des konkreten Wohnungsmarkts und der persönlichen Situation beurteilt werden.
Wie muss der Mieter widersprechen?
Der Widerspruch nach § 574b BGB ist in Textform zu erklären.
Das ist von der Schriftform der eigentlichen Kündigung zu unterscheiden.
Bis wann muss der Mieter widersprechen?
Grundsätzlich kann der Vermieter die Fortsetzung ablehnen, wenn der Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der vorgesehenen Beendigung des Mietverhältnisses erklärt wurde.
Deshalb sollte der Mieter rechtzeitig über diese Frist informiert werden.
Widerspruchshinweis im Kündigungsschreiben
Nach § 568 Abs. 2 BGB soll der Vermieter den Mieter rechtzeitig auf:
- die Möglichkeit des Widerspruchs,
- dessen Form und
- dessen Frist
hinweisen.
Unsere Vorlage enthält dafür einen entsprechenden Abschnitt.
Was passiert, wenn der Hinweis fehlt?
Fehlt der rechtzeitige Hinweis, verliert der Mieter sein Widerspruchsrecht nicht automatisch.
Nach § 574b BGB kann der Widerspruch dann unter bestimmten Voraussetzungen noch im ersten Termin eines späteren Räumungsrechtsstreits erklärt werden.
Kündigung beendet das Mietverhältnis nicht sofort
Eine ordentliche Eigenbedarfskündigung wirkt erst zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist.
Bis dahin läuft das Mietverhältnis grundsätzlich weiter.
Der Mieter muss insbesondere weiterhin die Miete zahlen und der Vermieter seine mietvertraglichen Pflichten erfüllen.
Muss der Mieter nach der Kündigung sofort ausziehen?
Nein. Der Mieter muss die Wohnung grundsätzlich erst zum wirksamen Beendigungszeitpunkt zurückgeben.
Ein früherer Auszug kann freiwillig vereinbart werden.
Was passiert, wenn der Mieter nicht auszieht?
Zieht der Mieter nach Ablauf eines wirksam beendeten Mietverhältnisses nicht aus, darf der Vermieter ihn nicht eigenmächtig aus der Wohnung setzen.
Gegebenenfalls muss ein Räumungsanspruch gerichtlich durchgesetzt werden.
Eigenmächtiger Austausch der Schlösser oder Entfernung des Eigentums des Mieters ist nicht der richtige Weg.
Wohnungsübergabe vorbereiten
Vor Ende des Mietverhältnisses sollten Vermieter und Mieter einen Übergabetermin abstimmen.
Dabei können insbesondere dokumentiert werden:
- Zustand der Räume,
- Zählerstände,
- Schlüssel,
- erkennbare Schäden und
- sonstige offene Punkte.
Dafür findest du auf Smartvorlagen unsere Wohnungsübergabeprotokoll Vorlage.
Kaution nach Eigenbedarfskündigung
Auch bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs gelten für die Kaution die normalen Regeln der Abwicklung nach Ende des Mietverhältnisses.
Der Vermieter darf die Kaution nicht automatisch allein deshalb vollständig einbehalten, weil er selbst gekündigt hat.
Eigenbedarf und Schadensersatz
Besondere Risiken entstehen, wenn der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war.
Ist der Mieter aufgrund eines tatsächlich nicht bestehenden Eigenbedarfs ausgezogen, können abhängig vom Sachverhalt Schadensersatzansprüche entstehen.
Betroffen sein können beispielsweise:
- Umzugskosten,
- Maklerkosten,
- Mehrkosten einer neuen Wohnung oder
- andere durch den Umzug verursachte Schäden.
Was passiert, wenn die Bedarfsperson später doch nicht einzieht?
Dass die ursprünglich vorgesehene Person später nicht einzieht, beweist nicht automatisch, dass der Eigenbedarf von Anfang an vorgetäuscht war.
Entscheidend ist, ob bei Ausspruch der Kündigung tatsächlich ein ernsthafter Nutzungswunsch bestand und warum sich die Pläne später geändert haben.
Dokumentation des Eigenbedarfs
Gerade bei einer möglicherweise streitigen Kündigung sollte der Vermieter den tatsächlichen Nutzungswunsch nachvollziehbar dokumentieren können.
Dazu können je nach Fall gehören:
- konkrete Umzugsplanung,
- berufliche Veränderung,
- aktuelle Wohnsituation der Bedarfsperson oder
- sonstige nachvollziehbare Umstände.
Eigenbedarf bei juristischen Personen
Bei Gesellschaften oder anderen juristischen Personen ist Eigenbedarf rechtlich komplizierter, weil eine juristische Person nicht selbst „wohnen“ kann.
Hier sollte nicht ohne individuelle Prüfung mit einer Standardvorlage gearbeitet werden.
GbR und andere Vermietermehrheiten
Auch bei Vermietermehrheiten oder Personengesellschaften können Besonderheiten bestehen.
Wer kündigungsberechtigt ist und für wen Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, sollte vor Ausspruch der Kündigung geklärt werden.
Eigenbedarfskündigung und allgemeine Mietvertragskündigung
Unsere Kündigung Mietvertrag Vorlage ist für allgemeine Kündigungssituationen gedacht.
Eine Eigenbedarfskündigung erfordert dagegen eine besonders konkrete Begründung des berechtigten Interesses des Vermieters.
Typische Fehler bei einer Eigenbedarfskündigung
- Bedarfsperson fehlt: Es wird nur allgemein „Eigenbedarf“ behauptet.
- Begründung zu pauschal: Der konkrete Nutzungswunsch ist nicht nachvollziehbar.
- Falsche Person: Für eine Person wird Eigenbedarf geltend gemacht, die nicht vom gesetzlichen Tatbestand erfasst ist.
- Kündigungsfrist falsch berechnet: Die Mietdauer wird nicht berücksichtigt.
- Schriftform nicht eingehalten: Es wird nur per E-Mail oder Messenger gekündigt.
- Nicht alle Mieter angeschrieben: Eine Vertragspartei wird übersehen.
- Nicht alle Vermieter berücksichtigt: Die Kündigung wird nicht wirksam erklärt.
- Sperrfrist übersehen: § 577a BGB wird nach einer Wohnungsumwandlung nicht geprüft.
- Kündigungsausschluss übersehen: Der Mietvertrag enthält besondere Regelungen.
- Widerspruchshinweis fehlt: Der Mieter wird nicht über sein Sozialwiderspruchsrecht informiert.
- Eigenbedarf nur vorgeschoben: Tatsächlich ist eine Neuvermietung geplant.
- Wegfall des Bedarfs verschwiegen: Die ursprüngliche Einzugsplanung besteht nicht mehr.
Checkliste vor dem Versand
- Mietvertrag vollständig geprüft?
- Unbefristetes beziehungsweise kündbares Mietverhältnis?
- Bedarfsperson eindeutig bestimmt?
- Verhältnis zum Vermieter geprüft?
- Ernsthafter Nutzungswunsch vorhanden?
- Begründung konkret genug?
- Alle Mieter korrekt bezeichnet?
- Alle Vermieter berücksichtigt?
- Kündigungsfrist richtig berechnet?
- Kündigungsausschluss geprüft?
- Sperrfrist nach § 577a BGB geprüft?
- Widerspruchshinweis enthalten?
- Schriftform eingehalten?
- Original unterschrieben?
- Zugang beweisbar?
Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?
Die Eigenbedarfskündigung Vorlage steht kostenlos als Word- und PDF-Datei zur Verfügung.
- Word: besonders geeignet, um Bedarfsperson, Begründung, Kündigungstermin und Widerspruchshinweis individuell anzupassen.
- PDF: praktisch zum Ausdrucken und handschriftlichen Ergänzen.
Vorlage unbedingt individuell anpassen
Eine Eigenbedarfskündigung gehört zu den Schreiben, bei denen eine bloße Übernahme allgemeiner Textbausteine besonders riskant sein kann.
Die Kündigung muss zum tatsächlichen Sachverhalt passen.
Besonders wichtig sind:
- die richtige Bedarfsperson,
- der tatsächliche Nutzungswunsch,
- eine nachvollziehbare Begründung,
- korrekte Kündigungsfristen,
- mögliche Sperr- oder Ausschlussfristen und
- das Widerspruchsrecht des Mieters.
Hinweis: Diese Vorlage ist ein allgemeines Muster und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wegen der erheblichen Folgen einer unwirksamen oder vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung sollte die konkrete Kündigung bei Unsicherheiten rechtlich geprüft werden.
Eigenbedarfskündigung Vorlage kostenlos herunterladen
Lade die kostenlose Vorlage als Word- oder PDF-Datei herunter und ergänze Bedarfsperson, konkrete Begründung, Kündigungstermin und Widerspruchshinweis individuell.
Häufige Fragen zur Eigenbedarfskündigung
Wann darf ein Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen?
Ein berechtigtes Interesse kann nach § 573 BGB insbesondere vorliegen, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts als Wohnung benötigt.
Muss der Eigenbedarf begründet werden?
Ja. Der Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben angegeben werden. Bei Eigenbedarf sollten Bedarfsperson und deren Interesse an der Wohnung ausreichend konkret erkennbar sein.
Reicht die Formulierung „Kündigung wegen Eigenbedarfs“?
Nein, eine rein pauschale Formulierung ist riskant. Der konkrete Eigenbedarfsgrund sollte individualisiert dargestellt werden.
Muss eine Eigenbedarfskündigung schriftlich erfolgen?
Ja. Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf nach § 568 BGB der Schriftform.
Kann ich wegen Eigenbedarfs per E-Mail kündigen?
Eine reine E-Mail erfüllt die gesetzliche Schriftform einer Wohnraumkündigung grundsätzlich nicht.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Die Grundfrist beträgt für Vermieter grundsätzlich etwa drei Monate. Nach mehr als fünf beziehungsweise acht Jahren seit Überlassung des Wohnraums verlängert sich die Vermieterfrist um jeweils drei Monate.
Kann für die eigenen Kinder Eigenbedarf angemeldet werden?
Ja. Eigene Kinder gehören zu den typischen Bedarfspersonen. Der tatsächliche Nutzungswunsch muss jedoch auch hier konkret bestehen.
Muss eine Notlage bestehen?
Nein. Der Eigenbedarf setzt keine existenzielle Wohnungsnot voraus. Der Wohnwunsch muss aber ernsthaft und nachvollziehbar sein.
Kann der Mieter der Eigenbedarfskündigung widersprechen?
Ja. Unter den Voraussetzungen der §§ 574 ff. BGB kann der Mieter wegen besonderer Härte die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
Bis wann muss der Mieter widersprechen?
Grundsätzlich spätestens zwei Monate vor der vorgesehenen Beendigung des Mietverhältnisses. Fehlt ein rechtzeitiger Hinweis des Vermieters, gelten Besonderheiten.
Muss der Vermieter auf das Widerspruchsrecht hinweisen?
Nach § 568 BGB soll der Vermieter rechtzeitig auf Möglichkeit, Form und Frist des Widerspruchs nach §§ 574 bis 574b BGB hinweisen.
Gilt nach dem Kauf einer Wohnung immer eine Eigenbedarfssperre?
Nein. Die Sperrfrist des § 577a BGB setzt bestimmte Voraussetzungen voraus, insbesondere im Zusammenhang mit einer Umwandlung in Wohnungseigentum und anschließender Veräußerung.
Wie lang kann die Sperrfrist sein?
Grundsätzlich drei Jahre. In bestimmten durch Landesverordnung bestimmten Gebieten kann sie bis zu zehn Jahre betragen.
Was passiert, wenn der Eigenbedarf später wegfällt?
Der Wegfall des Bedarfs kann rechtlich relevant sein. Der Vermieter sollte eine wesentliche Änderung der ursprünglichen Einzugsplanung nicht einfach ignorieren.
Kann vorgetäuschter Eigenbedarf Schadensersatz auslösen?
Ja. War der Eigenbedarf tatsächlich nur vorgeschoben und ist der Mieter deshalb ausgezogen, können je nach Einzelfall Schadensersatzansprüche entstehen.
Darf der Vermieter den Mieter selbst aus der Wohnung setzen?
Nein. Zieht der Mieter nach einer Kündigung nicht freiwillig aus, muss ein Räumungsanspruch gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden.
Kann ich die Word-Vorlage bearbeiten?
Ja. Bedarfsperson, Eigenbedarfsbegründung, Kündigungstermin, Widerspruchshinweis und weitere Angaben können vollständig angepasst werden.