Oldtimer-Kaufvertrag Vorlage (Word & PDF)

Kostenlose Kaufvertrag-Vorlage für den privaten Verkauf eines Oldtimers – mit Fahrzeugdaten, Zustand, Restaurierung, Originalität, Gutachten, Zubehör und Übergabe.

Vorlage herunterladen

Mit unserer kostenlosen Oldtimer-Kaufvertrag Vorlage können private Käufer und Verkäufer den Verkauf eines klassischen Fahrzeugs ausführlich dokumentieren. Neben den üblichen Fahrzeug- und Vertragsdaten berücksichtigt die Vorlage Besonderheiten, die bei historischen Fahrzeugen eine wichtige Rolle spielen können.

Dazu gehören insbesondere der Zustand des Fahrzeugs, bekannte Schäden, Restaurierungen und Umbauten, Angaben zur Originalität, vorhandene Gutachten, das H-Kennzeichen sowie mitverkaufte Ersatzteile, Dokumentationen und Zubehör.

Warum ein spezieller Kaufvertrag für Oldtimer?

Bei einem Oldtimer reicht ein sehr einfacher Kfz-Kaufvertrag häufig nicht aus, um alle für Käufer und Verkäufer interessanten Eigenschaften des Fahrzeugs festzuhalten.

Bei historischen Fahrzeugen können beispielsweise folgende Punkte für den Wert und die Kaufentscheidung besonders wichtig sein:

  • Originalität des Fahrzeugs,
  • durchgeführte Restaurierungen,
  • Austauschmotor oder Originalmotor,
  • Umbauten und technische Veränderungen,
  • bekannte Unfall- und Korrosionsschäden,
  • Qualität und Umfang früherer Reparaturen,
  • vorhandenes H-Kennzeichen,
  • Gutachten und Bewertungen,
  • historische Fahrzeugunterlagen und
  • mitverkaufte Original- und Ersatzteile.

Unsere Vorlage bietet deshalb deutlich mehr Platz für die Beschreibung des Fahrzeugs als ein gewöhnlicher Kaufvertrag.

Was enthält die Oldtimer-Kaufvertrag Vorlage?

Die Vorlage enthält unter anderem Bereiche für:

  • Daten von Verkäufer und Käufer,
  • Hersteller, Modell und Typ,
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN),
  • Erstzulassung und Baujahr,
  • aktuelles Kennzeichen,
  • Kilometerstand beziehungsweise abgelesenen Tachostand,
  • Motor- und Getriebeangaben, soweit bekannt,
  • H-Kennzeichen und vorhandenes Oldtimer-Gutachten,
  • Originalität und Abweichungen vom ursprünglichen Zustand,
  • Restaurierungen und Reparaturen,
  • Umbauten und technische Veränderungen,
  • bekannte Mängel und Schäden,
  • Korrosion und frühere Unfallschäden,
  • vorhandene Gutachten und Dokumentationen,
  • Zubehör und Ersatzteile,
  • Kaufpreis und Zahlungsweise sowie
  • Übergabe von Fahrzeug, Papieren, Schlüsseln und Unterlagen.

So verwendest du den Oldtimer-Kaufvertrag

  1. Vorlage herunterladen: Nutze die Word-Datei zum Bearbeiten oder die PDF-Version zum Ausdrucken.
  2. Vertragsparteien eintragen: Ergänze die vollständigen Angaben von Käufer und Verkäufer.
  3. Fahrzeugdaten übertragen: Vergleiche insbesondere die FIN mit den Fahrzeugpapieren.
  4. Zustand beschreiben: Dokumentiere bekannte Schäden, Mängel und Korrosion möglichst konkret.
  5. Restaurierungen angeben: Halte bekannte Restaurierungsarbeiten und größere Reparaturen fest.
  6. Originalität dokumentieren: Beschreibe, welche Komponenten original beziehungsweise ersetzt oder verändert wurden, soweit dies bekannt und belegbar ist.
  7. Gutachten eintragen: Notiere vorhandene Oldtimer-, Wert- oder sonstige Fahrzeuggutachten.
  8. Zubehör erfassen: Liste Ersatzteile, historische Dokumente und weiteres Zubehör auf.
  9. Kaufpreis und Übergabe festhalten: Ergänze Zahlungsweise, Übergabetermin und übergebene Unterlagen.
  10. Vertrag unterschreiben: Käufer und Verkäufer sollten jeweils eine vollständige unterschriebene Ausfertigung erhalten.

Beispiel für einen Oldtimer-Kaufvertrag

Beispiel

Fahrzeug: Mercedes-Benz 280 SL

Baujahr: 1970

Erstzulassung: 06/1970

FIN: 1130XXXXXXXXXXXX

Abgelesener Tachostand: 86.500 km

H-Kennzeichen: vorhanden

Restaurierung: Karosserie und Lackierung 2018 überarbeitet. Rechnungen und Fotodokumentation vorhanden.

Bekannte Mängel: kleinere Lackabplatzung an der Fahrertür; altersbedingte Gebrauchsspuren im Innenraum.

Mitverkauft: Ersatzrad, Bordwerkzeug, zwei Fahrzeugschlüssel, historische Bedienungsanleitung und Dokumentation der Restaurierung.

Kaufpreis: 58.000 Euro

Fahrzeugdaten möglichst genau eintragen

Gerade bei wertvollen historischen Fahrzeugen sollte eindeutig dokumentiert werden, welches Fahrzeug Gegenstand des Kaufvertrags ist.

Wichtige Angaben sind beispielsweise:

  • Hersteller,
  • Modell und Typ,
  • FIN beziehungsweise Fahrgestellnummer,
  • Baujahr,
  • Erstzulassung,
  • amtliches Kennzeichen,
  • Hubraum und Leistung laut Fahrzeugpapieren sowie
  • gegebenenfalls Motor- oder weitere Identifikationsnummern.

Tachostand beim Oldtimer richtig angeben

Bei älteren Fahrzeugen ist nicht immer sicher nachvollziehbar, ob der angezeigte Kilometerstand der tatsächlichen Gesamtlaufleistung entspricht. Ein Tacho kann ausgetauscht worden sein oder bei älteren Anzeigen bereits einen vollständigen Zählerdurchlauf hinter sich haben.

Ist die tatsächliche Laufleistung nicht sicher bekannt, sollte deshalb nicht ohne entsprechende Grundlage eine bestimmte Gesamtlaufleistung zugesichert werden.

Beispiel

Abgelesener Tachostand: 86.500 km

Tatsächliche Gesamtlaufleistung: dem Verkäufer nicht sicher bekannt.

Originalität des Oldtimers dokumentieren

Bei historischen Fahrzeugen kann die Frage nach dem Originalzustand einen erheblichen Einfluss auf den Wert haben. Deshalb enthält die Vorlage einen eigenen Bereich für Angaben zur Originalität.

Dort können beispielsweise Angaben gemacht werden zu:

  • Motor,
  • Getriebe,
  • Karosserie,
  • Lackierung,
  • Innenausstattung,
  • Felgen,
  • Fahrwerk und
  • weiteren wesentlichen Komponenten.

Verkäufer sollten dabei nur Eigenschaften bestätigen, die sie tatsächlich kennen oder anhand von Unterlagen nachvollziehen können.

Was bedeutet „Matching Numbers“?

Im Oldtimerbereich wird der Ausdruck „Matching Numbers“ häufig verwendet, wenn wesentliche Fahrzeugkomponenten beziehungsweise deren Identifikationsnummern dem ursprünglichen Fahrzeugzustand zugeordnet werden können.

Welche Komponenten dabei berücksichtigt werden und wie die Originalität nachgewiesen wird, kann jedoch je nach Hersteller, Modell und Bewertung unterschiedlich sein.

Deshalb sollte die Bezeichnung im Kaufvertrag nur verwendet werden, wenn eine entsprechende Aussage tatsächlich nachvollziehbar belegt werden kann.

Sinnvolle Dokumentation

Motor: laut vorliegender Herstellerbescheinigung dem Fahrzeug zugeordnet.

Nachweis: Herstellerbescheinigung vom 12.05.2024 wird dem Käufer übergeben.

Restaurierungen ausführlich festhalten

Viele Oldtimer wurden im Laufe ihres Lebens teilweise oder vollständig restauriert. Umfang und Qualität solcher Arbeiten können für den Fahrzeugwert besonders relevant sein.

Im Vertrag können beispielsweise folgende Arbeiten dokumentiert werden:

  • Karosserierestaurierung,
  • Neulackierung,
  • Motorüberholung,
  • Getriebeüberholung,
  • Erneuerung der Innenausstattung,
  • Arbeiten an Fahrwerk und Bremsen,
  • Schweißarbeiten,
  • Korrosionsbehandlung und
  • Erneuerung elektrischer Komponenten.

Restaurierungsunterlagen als Anlage

Sind Rechnungen, Fotos oder sonstige Nachweise über eine Restaurierung vorhanden, können diese im Kaufvertrag aufgeführt und bei der Übergabe mitgegeben werden.

Beispiel

Teilrestaurierung zwischen 2017 und 2019.

Vorhandene Unterlagen:

☐ Rechnungen

☐ Fotodokumentation

☐ Werkstattberichte

☐ Teilelisten

☐ Sonstige Unterlagen: __________________________

Bekannte Rost- und Korrosionsschäden

Korrosion ist bei vielen älteren Fahrzeugen ein besonders wichtiger Punkt. Bekannte Roststellen und bereits durchgeführte Korrosionsreparaturen sollten deshalb möglichst konkret dokumentiert werden.

Das betrifft beispielsweise:

  • Schweller,
  • Radläufe,
  • Bodenbleche,
  • Türunterkanten,
  • Rahmenbereiche,
  • Achsbefestigungen und
  • andere modellspezifisch anfällige Bereiche.

Der Kaufvertrag ersetzt allerdings keine technische Untersuchung des Fahrzeugs.

Unfallschäden und frühere Reparaturen

Bekannte frühere Unfallschäden sollten ebenfalls dokumentiert werden. Soweit bekannt, können Art und Umfang des Schadens sowie die anschließende Reparatur beschrieben werden.

Beispiel

Unfallschaden an der linken Fahrzeugfront im Jahr 1998. Kotflügel und Stoßfänger wurden ersetzt. Reparaturrechnung liegt nicht mehr vor.

Ist die frühere Fahrzeughistorie nicht vollständig bekannt, sollte dies entsprechend kenntlich gemacht werden.

Umbauten und technische Veränderungen angeben

Bei Oldtimern können nachträgliche Veränderungen Auswirkungen auf Zustand, Betriebserlaubnis, historische Einstufung oder Fahrzeugwert haben.

Deshalb sollten bekannte Umbauten möglichst genau aufgeführt werden, beispielsweise:

  • anderer Motor,
  • anderes Getriebe,
  • Fahrwerksänderungen,
  • andere Felgen oder Reifen,
  • geänderte Bremsanlage,
  • Sportauspuff,
  • Umbauten der Karosserie oder
  • Änderungen im Innenraum.

Vorhandene Eintragungen, Abnahmen und Unterlagen können bei der Übergabe mit dokumentiert werden.

Was bedeutet das H-Kennzeichen?

Das H-Kennzeichen ist ein besonderes Kennzeichen für Fahrzeuge, die als Oldtimer eingestuft wurden. Voraussetzung für die Zuteilung ist unter anderem ein Gutachten nach § 23 StVZO.

Ist für das verkaufte Fahrzeug bereits ein H-Kennzeichen vorhanden, kann dies im Kaufvertrag festgehalten werden.

Gutachten nach § 23 StVZO

§ 23 StVZO regelt das Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer. Die Begutachtung erfolgt durch die hierfür vorgesehenen Sachverständigen beziehungsweise Prüfingenieure.

Ist ein solches Gutachten vorhanden, sollte im Kaufvertrag dokumentiert werden:

  • Datum des Gutachtens,
  • ausstellende Prüforganisation beziehungsweise prüfende Person und
  • ob das Gutachten dem Käufer übergeben wird.

Ein vorhandenes älteres Gutachten beschreibt den Zustand beziehungsweise die Einstufung zum damaligen Zeitpunkt und ersetzt keine aktuelle Prüfung des Fahrzeugs.

H-Kennzeichen und Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag selbst begründet keinen Anspruch auf ein H-Kennzeichen. Das H-Kennzeichen wird im Zulassungsverfahren auf Grundlage der hierfür geltenden Voraussetzungen zugeteilt.

Deshalb sollte der Vertrag lediglich dokumentieren, ob das Fahrzeug derzeit ein entsprechendes Kennzeichen besitzt und welche Gutachten beziehungsweise Unterlagen vorhanden sind.

Wertgutachten beim Oldtimer

Bei wertvollen Oldtimern existiert häufig zusätzlich ein Wertgutachten. Dieses ist vom Gutachten für die Oldtimer-Einstufung zu unterscheiden.

Ist ein Wertgutachten vorhanden, können beispielsweise folgende Angaben in den Kaufvertrag aufgenommen werden:

  • Datum des Gutachtens,
  • Gutachter beziehungsweise Organisation,
  • Bewertungsgrundlage,
  • im Gutachten ausgewiesener Wert und
  • Übergabe des Gutachtens an den Käufer.

Ein älteres Wertgutachten bedeutet nicht automatisch, dass der darin ausgewiesene Wert dem aktuellen Marktwert oder dem vereinbarten Kaufpreis entspricht.

Zustandsnoten nicht ungeprüft übernehmen

Bei Oldtimern werden häufig Zustandsnoten verwendet. Wenn eine solche Bewertung im Kaufvertrag genannt wird, sollte deutlich sein, worauf sie beruht.

Eine vorhandene Zustandsnote aus einem Gutachten kann beispielsweise zusammen mit Datum und Gutachter dokumentiert werden. Verkäufer sollten dagegen nicht ohne entsprechende Grundlage eine bestimmte fachliche Zustandsnote zusichern.

Historische Unterlagen können wichtig sein

Zur Geschichte eines Oldtimers können zahlreiche Dokumente gehören. Je nach Fahrzeug können diese auch für den Käufer interessant sein.

Beispiele sind:

  • alte Fahrzeugbriefe,
  • historische Zulassungsunterlagen,
  • Wartungs- und Serviceunterlagen,
  • Reparaturrechnungen,
  • Restaurierungsrechnungen,
  • Fotodokumentationen,
  • alte TÜV- beziehungsweise HU-Unterlagen,
  • Herstellerbescheinigungen,
  • Original-Bedienungsanleitungen und
  • sonstige Dokumente zur Fahrzeughistorie.

Fahrzeughistorie vorsichtig beschreiben

Bei einem mehrere Jahrzehnte alten Fahrzeug lässt sich die vollständige Historie nicht immer lückenlos nachvollziehen.

Verkäufer sollten deshalb zwischen belegbaren Tatsachen und Informationen unterscheiden, die lediglich von früheren Eigentümern überliefert wurden.

Beispiel

Belegt: Motorüberholung 2019 laut vorliegender Werkstattrechnung.

Nicht vollständig belegt: Nach Angaben des Vorbesitzers wurde das Fahrzeug in den 1990er-Jahren neu lackiert. Unterlagen hierzu liegen nicht vor.

Bekannte Mängel konkret dokumentieren

Gerade bei einem alten Fahrzeug können altersbedingte Gebrauchsspuren und technische Mängel vorhanden sein. Bekannte Probleme sollten möglichst konkret beschrieben werden.

Beispiele:

  • Ölverlust,
  • Korrosionsstellen,
  • beschädigte Lackbereiche,
  • Risse in Sitzen oder Armaturenbrett,
  • defekte Instrumente,
  • Probleme an Elektrik oder Beleuchtung,
  • Geräusche an Motor oder Getriebe und
  • sonstige bekannte technische Mängel.

Kenntnis des Käufers von bekannten Mängeln

Bekannte Mängel sollten nicht nur mündlich besprochen, sondern möglichst im Vertrag dokumentiert werden. Das erleichtert später den Nachweis darüber, welcher Zustand bei Vertragsschluss bekannt war.

Nach § 442 BGB sind Rechte des Käufers wegen eines Mangels grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kennt.

Sachmängelhaftung beim privaten Oldtimerverkauf

Bei einem Verkauf zwischen Privatpersonen kann die Haftung für Mängel vertraglich ausgeschlossen beziehungsweise beschränkt werden.

Ein solcher Haftungsausschluss ist jedoch nicht grenzenlos. Nach § 444 BGB kann sich ein Verkäufer darauf insbesondere nicht berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernommen hat.

Bekannte erhebliche Mängel sollten deshalb nicht verschwiegen, sondern möglichst eindeutig dokumentiert werden.

Vorsicht bei Beschaffenheitsangaben

Bei Oldtimern können Aussagen wie „Originalmotor“, „unfallfrei“, „Matching Numbers“, „komplett restauriert“ oder Angaben zur tatsächlichen Laufleistung erheblich sein.

Solche Aussagen sollten deshalb nur getroffen werden, wenn der Verkäufer sie tatsächlich beurteilen und gegebenenfalls belegen kann.

Beispiel

Konkreter: Motor laut Motornummer und beigefügter Herstellerbescheinigung dem Fahrzeug zugeordnet.

Vorsicht bei pauschalen Aussagen: Garantiert vollständig original und unfallfrei seit Erstzulassung.

Ersatzteile und Zubehör in den Vertrag aufnehmen

Bei Oldtimern werden häufig zusätzliche Teile zusammen mit dem Fahrzeug verkauft. Diese können einen erheblichen eigenen Wert besitzen.

Beispiele sind:

  • Originalfelgen,
  • Ersatzmotor oder Motorteile,
  • Getriebeteile,
  • Chromteile,
  • Scheinwerfer und Leuchten,
  • Karosserieteile,
  • Originalradio,
  • Werkzeug,
  • Ersatzschlüssel und
  • sonstige historische Originalteile.

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte genau festgehalten werden, welche Teile im Kaufpreis enthalten sind.

Kaufpreis und Zahlungsweise festhalten

Der vereinbarte Kaufpreis sollte eindeutig eingetragen werden. Bei höherpreisigen Oldtimern ist außerdem eine klare Vereinbarung über die Zahlungsweise sinnvoll.

Im Vertrag können beispielsweise festgehalten werden:

  • Gesamtkaufpreis,
  • Anzahlung,
  • Restbetrag,
  • Zahlungsart und
  • Zeitpunkt der vollständigen Zahlung.

Anzahlung beim Oldtimerkauf

Beispiel

Kaufpreis: 45.000 Euro

Anzahlung: 5.000 Euro bei Vertragsunterzeichnung

Restbetrag: 40.000 Euro vor beziehungsweise bei Fahrzeugübergabe

Bei einer Anzahlung sollte klar geregelt werden, wann der Restbetrag fällig wird und wann das Fahrzeug übergeben wird.

Was sollte bei der Übergabe dokumentiert werden?

Bei der Fahrzeugübergabe sollten Käufer und Verkäufer festhalten, welche Dokumente, Schlüssel und weiteren Gegenstände tatsächlich übergeben wurden.

Dazu können gehören:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I,
  • Zulassungsbescheinigung Teil II,
  • HU-Unterlagen,
  • Gutachten nach § 23 StVZO,
  • Wertgutachten,
  • Restaurierungsunterlagen,
  • Rechnungen,
  • historische Dokumente,
  • Schlüssel,
  • Bordwerkzeug und
  • vereinbarte Ersatzteile.

Übergabezeitpunkt festhalten

Datum und möglichst auch Uhrzeit der Übergabe können im Vertrag dokumentiert werden. Außerdem sollte festgehalten werden, ob das Fahrzeug zugelassen oder außer Betrieb gesetzt übergeben wird.

Beispiel

Übergabe: 10.10.2026 um 15:30 Uhr

Zustand: Fahrzeug wird zugelassen übergeben.

Schlüssel: 2 Fahrzeugschlüssel

Unterlagen: Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, HU-Bericht, §-23-Gutachten und Restaurierungsordner.

Besichtigung und Probefahrt

Ein Kaufvertrag ersetzt keine Besichtigung oder technische Prüfung. Insbesondere bei höherpreisigen historischen Fahrzeugen kann es sinnvoll sein, Zustand und Technik vor dem Kauf fachkundig prüfen zu lassen.

Bei einer Besichtigung können beispielsweise kontrolliert werden:

  • Karosserie und Lack,
  • Unterboden und Rahmen,
  • Korrosionsstellen,
  • Motor und Getriebe,
  • Fahrwerk und Bremsen,
  • Elektrik,
  • Innenausstattung,
  • Umbauten und
  • Übereinstimmung der Identifikationsmerkmale mit den Unterlagen.

Fotos als Anlage zum Kaufvertrag

Bei einem wertvollen Oldtimer kann eine Fotodokumentation den Kaufvertrag sinnvoll ergänzen. Sichtbare Schäden, besondere Ausstattungsmerkmale oder mitverkaufte Ersatzteile lassen sich so zusätzlich dokumentieren.

Werden Fotos als Vertragsanlage verwendet, sollten sie eindeutig bezeichnet werden.

Beispiel

Die von Käufer und Verkäufer bestätigten Fotos 1 bis 12 dokumentieren den sichtbaren Fahrzeugzustand zum Zeitpunkt der Übergabe und werden dem Vertrag als Anlage beigefügt.

Checkliste vor der Unterschrift

  • Personalien von Käufer und Verkäufer vollständig?
  • FIN mit Fahrzeugpapieren abgeglichen?
  • Baujahr und Erstzulassung korrekt?
  • Tachostand als abgelesener Stand korrekt dokumentiert?
  • bekannte Unfallschäden angegeben?
  • Korrosionsschäden dokumentiert?
  • Restaurierungen aufgeführt?
  • Umbauten und technische Veränderungen eingetragen?
  • Angaben zur Originalität überprüft?
  • §-23-Gutachten beziehungsweise H-Kennzeichen dokumentiert?
  • Wertgutachten aufgeführt, falls vorhanden?
  • Ersatzteile und Zubehör vollständig aufgelistet?
  • Kaufpreis und Zahlungsweise eindeutig?
  • Übergabetermin festgehalten?
  • übergebene Papiere und Schlüssel dokumentiert?
  • beide Vertragsparteien haben unterschrieben?

Typische Fehler beim Oldtimer-Kaufvertrag

  • Originalität pauschal zugesichert: Aussagen werden getroffen, obwohl keine ausreichenden Nachweise vorhanden sind.
  • Tachostand mit Gesamtlaufleistung verwechselt: Bei älteren Fahrzeugen ist die tatsächliche Laufleistung nicht immer nachvollziehbar.
  • Restaurierung zu allgemein beschrieben: Umfang und Zeitpunkt der Arbeiten bleiben unklar.
  • Korrosion nicht dokumentiert: bekannte Roststellen fehlen im Vertrag.
  • Umbauten fehlen: technische Veränderungen werden nicht aufgeführt.
  • Gutachten verwechselt: Wertgutachten und Gutachten zur Oldtimer-Einstufung werden gleichgesetzt.
  • Ersatzteile nicht aufgeführt: später ist unklar, welche Teile Bestandteil des Kaufpreises waren.
  • Historie als gesicherte Tatsache dargestellt: Angaben früherer Eigentümer werden ohne Nachweis übernommen.

Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?

Die Oldtimer-Kaufvertrag Vorlage steht kostenlos in zwei Formaten zur Verfügung:

  • Word: besonders geeignet, um ausführliche Angaben zu Restaurierung, Originalität, Schäden, Gutachten und Zubehör einzutragen.
  • PDF: praktisch zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen.

Gerade bei einem individuell restaurierten oder umfangreich dokumentierten Oldtimer bietet die bearbeitbare Word-Version zusätzlichen Platz für fahrzeugspezifische Angaben.

Kaufvertrag und Anlagen gemeinsam aufbewahren

Bei einem Oldtimer können neben dem eigentlichen Kaufvertrag zahlreiche weitere Unterlagen zum Verkauf gehören. Käufer und Verkäufer sollten deshalb eindeutig dokumentieren, welche Anlagen Bestandteil der Vereinbarung beziehungsweise bei der Übergabe ausgehändigt wurden.

Dazu können Gutachten, Fotos, Restaurierungsnachweise, Rechnungen und Zubehörlisten gehören.

Hinweis: Die Vorlage ist ein allgemeines Muster für den privaten Verkauf eines Oldtimers und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder technische Fahrzeugbegutachtung.

Oldtimer-Kaufvertrag kostenlos herunterladen

Lade die kostenlose Oldtimer-Kaufvertrag Vorlage als Word oder PDF herunter und dokumentiere Fahrzeugdaten, Zustand, Restaurierung, Gutachten, Zubehör und Übergabe.

Häufige Fragen zum Oldtimer-Kaufvertrag

Was sollte in einem Oldtimer-Kaufvertrag stehen?

Neben den üblichen Angaben zu Käufer, Verkäufer, Fahrzeug und Kaufpreis sollten bei einem Oldtimer insbesondere Zustand, bekannte Schäden, Restaurierungen, Umbauten, Originalität, vorhandene Gutachten, Zubehör und Fahrzeughistorie dokumentiert werden.

Warum reicht ein normaler Kfz-Kaufvertrag nicht immer aus?

Ein normaler Kfz-Kaufvertrag kann grundsätzlich auch für ältere Fahrzeuge verwendet werden. Bei Oldtimern sind jedoch häufig zusätzliche Angaben zu Restaurierung, Originalität, historischen Unterlagen, Gutachten und Ersatzteilen sinnvoll.

Sollte der Tachostand im Oldtimer-Kaufvertrag stehen?

Ja. Ist die tatsächliche Gesamtlaufleistung allerdings nicht sicher bekannt, kann ausdrücklich nur der abgelesene Tachostand dokumentiert und darauf hingewiesen werden, dass die Gesamtlaufleistung nicht sicher nachvollziehbar ist.

Was bedeutet Matching Numbers beim Oldtimer?

Der Ausdruck wird im Oldtimerbereich für die Zuordnung bestimmter Fahrzeugkomponenten und Identifikationsnummern zum ursprünglichen Fahrzeug verwendet. Eine solche Angabe sollte im Kaufvertrag nur gemacht werden, wenn sie tatsächlich nachvollziehbar belegt werden kann.

Sollten Restaurierungen im Kaufvertrag stehen?

Ja. Bekannte Restaurierungen und größere Reparaturen können möglichst konkret mit Zeitraum, Umfang und vorhandenen Nachweisen dokumentiert werden.

Was ist ein Gutachten nach § 23 StVZO?

Das Gutachten dient der Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Ist ein solches Gutachten vorhanden, können Datum und Übergabe des Dokuments im Kaufvertrag festgehalten werden.

Ist ein Wertgutachten dasselbe wie ein §-23-Gutachten?

Nein. Ein Wertgutachten dient insbesondere der Bewertung des Fahrzeugs. Das Gutachten nach § 23 StVZO dient dagegen der Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer.

Sollten Rostschäden angegeben werden?

Bekannte Korrosions- und Rostschäden sollten möglichst konkret dokumentiert werden. Das gilt auch für bekannte frühere Korrosionsreparaturen.

Kann ein privater Verkäufer die Sachmängelhaftung ausschließen?

Bei einem Verkauf zwischen Privatpersonen kann die Haftung für Mängel vertraglich ausgeschlossen beziehungsweise beschränkt werden. Nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer darauf insbesondere nicht berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.

Sollten Ersatzteile im Kaufvertrag aufgeführt werden?

Ja. Werden Originalteile, Ersatzteile, Werkzeug oder anderes Zubehör mitverkauft, sollte möglichst eindeutig dokumentiert werden, was im vereinbarten Kaufpreis enthalten ist.

Ist ein H-Kennzeichen automatisch auf den Käufer übertragbar?

Der Kaufvertrag selbst entscheidet nicht über die Zuteilung eines Kennzeichens. Für das Oldtimerkennzeichen gelten die zulassungsrechtlichen Voraussetzungen. Im Vertrag sollte daher lediglich der aktuelle Status des Fahrzeugs und das vorhandene §-23-Gutachten dokumentiert werden.

Kann ich die Word-Vorlage individuell bearbeiten?

Ja. Die Word-Datei kann bearbeitet und beispielsweise um zusätzliche Restaurierungsarbeiten, Gutachten, Zubehör, bekannte Mängel oder weitere individuelle Vereinbarungen ergänzt werden.

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