Geschäftsführer-Anstellungsvertrag Vorlage (Word & PDF)

Kostenlose Vorlage für die vertraglichen Bedingungen eines GmbH-Geschäftsführers – mit Aufgaben, Vergütung, Bonus, Urlaub, Dienstwagen, Nebentätigkeit, Wettbewerbsregeln und Kündigung.

Vorlage herunterladen

Mit unserer kostenlosen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag Vorlage kannst du die wichtigsten vertraglichen Bedingungen zwischen einer GmbH und ihrem Geschäftsführer schriftlich festhalten. Das Muster enthält Regelungen zu Aufgaben und Pflichten, Vertretung, Zustimmungsvorbehalten, Vergütung, Bonus, Auslagen, Dienstwagen, Urlaub, Krankheit, Nebentätigkeiten, Wettbewerbstätigkeit, Vertraulichkeit, Vertragsdauer und Kündigung.

Die Vorlage steht als Word- und PDF-Datei zur Verfügung. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und handschriftlichen Ergänzen. Mit der Word-Version kannst du den Vertrag direkt am Computer bearbeiten und an die konkrete GmbH sowie die Vergütungs- und Aufgabenstruktur des Geschäftsführers anpassen.

Was ist ein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag?

Der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag regelt das schuldrechtliche Verhältnis zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer. Er legt insbesondere fest, welche Leistungen der Geschäftsführer erbringen muss und welche Vergütung und sonstigen Leistungen er dafür erhält.

Davon zu unterscheiden ist die Bestellung zum Geschäftsführer. Durch die Bestellung erhält die betreffende Person ihre organschaftliche Stellung als Geschäftsführer der GmbH.

Diese Trennung zwischen Organstellung und Anstellungsverhältnis ist bei Geschäftsführern besonders wichtig.

Bestellung und Anstellungsvertrag sind nicht dasselbe

Eine Person wird nicht allein dadurch Geschäftsführer, dass sie einen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag unterschreibt. Die Bestellung zum Geschäftsführer erfolgt gesellschaftsrechtlich.

Nach § 46 Nr. 5 GmbHG gehören die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern grundsätzlich zum Aufgabenbereich der Gesellschafter.

Den Gesetzestext findest du unter § 46 GmbHG.

Was regelt die Geschäftsführer-Anstellungsvertrag Vorlage?

Die Vorlage bietet eine Grundstruktur für typische Vertragsbereiche eines GmbH-Geschäftsführers:

  • Vertragsparteien
  • Beginn des Anstellungsverhältnisses
  • Aufgaben und Verantwortungsbereich
  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Zustimmungspflicht für bestimmte Geschäfte
  • Arbeitsleistung und zeitlicher Einsatz
  • Festvergütung
  • variable Vergütung und Bonus
  • Auslagen und Reisekosten
  • Dienstwagen
  • Urlaub
  • Arbeitsverhinderung und Krankheit
  • Nebentätigkeiten
  • Wettbewerbstätigkeit
  • Vertraulichkeit
  • Versicherungen
  • Vertragslaufzeit
  • Kündigung
  • Folgen der Abberufung
  • Rückgabe von Geschäftsunterlagen und Arbeitsmitteln

So verwendest du die Geschäftsführer-Anstellungsvertrag Vorlage

  1. Datei herunterladen: Wähle Word oder PDF.
  2. GmbH und Geschäftsführer eintragen: Ergänze die vollständigen Vertragsparteien.
  3. Beginn festlegen: Trage den Beginn des Anstellungsverhältnisses ein.
  4. Aufgaben beschreiben: Definiere Verantwortungsbereich und besondere Pflichten.
  5. Zustimmungsvorbehalte festlegen: Bestimme, welche Geschäfte vorher genehmigt werden müssen.
  6. Vergütung eintragen: Ergänze Festgehalt und gegebenenfalls Bonus.
  7. Nebenleistungen regeln: Passe Dienstwagen, Reisekosten und Versicherungen an.
  8. Urlaub und Abwesenheit ergänzen: Lege die individuellen Regelungen fest.
  9. Laufzeit und Kündigung prüfen: Stimme Vertrag und Organstellung aufeinander ab.
  10. Vertrag individuell prüfen: Besonders bei Gesellschafter-Geschäftsführern und hohen Vergütungen kann fachliche Beratung sinnvoll sein.

Beispiel für einen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

Beispiel

Gesellschaft: Mustertechnik GmbH

Geschäftsführer: Max Mustermann

Beginn: 01.11.2026

Festvergütung: 96.000 Euro brutto jährlich

Auszahlung: in zwölf gleichen Monatsraten

Bonus: bis zu 15 % der jährlichen Festvergütung nach vereinbarten Zielen

Urlaub: 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Dienstwagen: nach gesonderter Dienstwagenregelung

Aufgaben des Geschäftsführers festlegen

Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der GmbH und trägt dabei eine besondere gesellschaftsrechtliche Verantwortung.

Im Vertrag können beispielsweise folgende Aufgaben genannt werden:

  • strategische Unternehmensführung
  • operative Geschäftsleitung
  • Finanzplanung
  • Vertrieb
  • Personal
  • Vertragsverhandlungen
  • Überwachung von Liquidität und Zahlungsverkehr
  • Organisation interner Abläufe
  • Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
  • Berichterstattung gegenüber den Gesellschaftern

Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers

§ 43 GmbHG verpflichtet Geschäftsführer, in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.

Verletzt ein Geschäftsführer seine Pflichten, kann er der Gesellschaft nach den gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz eines dadurch entstandenen Schadens verpflichtet sein.

Den Gesetzestext findest du unter § 43 GmbHG.

Gesetze und Gesellschaftsvertrag beachten

Der Geschäftsführer ist nicht ausschließlich an seinen Anstellungsvertrag gebunden. Für seine Tätigkeit sind zusätzlich insbesondere relevant:

  • GmbH-Gesetz
  • Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Satzung
  • Gesellschafterbeschlüsse
  • gegebenenfalls Geschäftsordnung
  • gesetzliche Steuer- und Buchführungspflichten
  • weitere für das Unternehmen geltende Vorschriften

Vertretung der GmbH

Nach § 35 GmbHG wird die GmbH gerichtlich und außergerichtlich durch ihre Geschäftsführer vertreten.

Bei mehreren Geschäftsführern gilt grundsätzlich Gesamtvertretung, sofern der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung bestimmt.

Den aktuellen Gesetzestext findest du unter § 35 GmbHG.

Einzelvertretung oder Gesamtvertretung

Bei mehreren Geschäftsführern sollte nicht allein der Anstellungsvertrag betrachtet werden. Maßgeblich sind insbesondere Gesellschaftsvertrag, Bestellung und die zum Handelsregister angemeldete Vertretungsregelung.

Beispiel

Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags, des Bestellungsbeschlusses und der im Handelsregister eingetragenen Vertretungsregelung.

§ 181 BGB und Insichgeschäfte

§ 181 BGB beschränkt grundsätzlich Rechtsgeschäfte, bei denen ein Vertreter auf beiden Seiten des Geschäfts tätig wird oder mit sich selbst ein Geschäft abschließt.

Eine Befreiung von § 181 BGB kann unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen werden. Ob eine solche Befreiung gewünscht und zulässig ist, sollte gesellschaftsrechtlich korrekt beschlossen und dokumentiert werden.

Den Gesetzestext findest du unter § 181 BGB.

Zustimmungspflichtige Geschäfte festlegen

Auch wenn ein Geschäftsführer die GmbH nach außen vertreten kann, können im Innenverhältnis bestimmte Geschäfte von einer vorherigen Zustimmung der Gesellschafter abhängig gemacht werden.

Typische Zustimmungsvorbehalte betreffen beispielsweise:

  • Investitionen über einer bestimmten Wertgrenze
  • Aufnahme größerer Kredite
  • Kauf oder Verkauf von Immobilien
  • Gründung oder Erwerb anderer Unternehmen
  • Verkauf wesentlicher Unternehmensbereiche
  • Abschluss langfristiger Miet- oder Leasingverträge
  • Einstellung besonders hoch vergüteter Mitarbeiter
  • Gewährung großer Darlehen
  • Übernahme von Bürgschaften
  • Geschäfte mit Gesellschaftern oder nahestehenden Personen

Betragsgrenzen konkret eintragen

Beispiel

Investitionen mit einem Einzelwert von mehr als 25.000 Euro bedürfen vor Abschluss der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

Solche Schwellenwerte sollten zur Größe und Geschäftstätigkeit der GmbH passen.

Interne Zustimmung und Vertretungsmacht unterscheiden

Interne Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis sind von der Vertretungsmacht gegenüber Dritten zu unterscheiden.

§ 37 GmbHG enthält hierzu besondere Regelungen. Ein Geschäftsführer kann daher intern gegen Vorgaben verstoßen, obwohl ein Geschäft gegenüber einem Dritten wirksam zustande kommt.

Gesellschafterbeschlüsse beachten

Der Anstellungsvertrag kann festlegen, dass der Geschäftsführer die gesetzlichen Vorgaben, den Gesellschaftsvertrag und rechtmäßige Beschlüsse der Gesellschafter zu beachten hat.

Dadurch wird die organisatorische Einbindung des Geschäftsführers transparent festgehalten.

Vergütung des Geschäftsführers

Die Vergütung gehört zu den zentralen Bestandteilen des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags.

Sie kann aus mehreren Bestandteilen bestehen:

  • Festgehalt
  • Bonus
  • Tantieme
  • Sachleistungen
  • Dienstwagen
  • Versicherungsleistungen
  • Altersversorgung

Festgehalt vereinbaren

Beispiel

Der Geschäftsführer erhält eine jährliche Festvergütung von 96.000 Euro brutto, zahlbar in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen.

Bei der konkreten Gestaltung sind insbesondere steuerliche und gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Bonus oder Tantieme

Zusätzlich zum Festgehalt kann eine variable Vergütung vereinbart werden.

Als Grundlage kommen beispielsweise in Betracht:

  • Jahresergebnis
  • Umsatz
  • EBIT oder EBITDA
  • Gewinn
  • individuelle Zielerreichung
  • operative Kennzahlen
  • Kombination mehrerer Kriterien

Bonusregelung möglichst klar formulieren

Eine variable Vergütung sollte nicht nur mit einem unbestimmten Hinweis auf einen „erfolgsabhängigen Bonus“ beschrieben werden.

Der Vertrag oder eine ergänzende Zielvereinbarung sollte möglichst regeln:

  • Berechnungsgrundlage
  • Zielwert
  • Maximalbetrag
  • Bewertungszeitraum
  • Zeitpunkt der Feststellung
  • Auszahlungszeitpunkt
  • Behandlung bei unterjährigem Eintritt oder Ausscheiden

Beispiel für eine variable Vergütung

Beispiel

Zusätzlich zur Festvergütung kann der Geschäftsführer eine jährliche variable Vergütung von bis zu 15 % der jährlichen Festvergütung erhalten. Voraussetzungen und Berechnung richten sich nach der für das jeweilige Geschäftsjahr schriftlich festgelegten Zielvereinbarung.

Angemessenheit der Geschäftsführer-Vergütung

Gerade bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer können Vergütungsbestandteile steuerlich besonders relevant sein.

Festgehalt, Bonus, Tantieme, Dienstwagen und weitere Vorteile sollten deshalb nicht ohne Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen vereinbart werden.

Reisekosten und Auslagen

Der Vertrag kann bestimmen, welche geschäftlich veranlassten Kosten von der GmbH übernommen werden.

Dazu können gehören:

  • Fahrtkosten
  • Flugkosten
  • Hotelkosten
  • Bewirtungskosten
  • Parkgebühren
  • sonstige notwendige Geschäftsauslagen

Für die interne Dokumentation steht auf Smartvorlagen.de auch unsere Reisekostenabrechnung Vorlage zur Verfügung.

Dienstwagen für den Geschäftsführer

Die GmbH kann dem Geschäftsführer einen Dienstwagen zur Verfügung stellen.

Die Vereinbarung sollte insbesondere klären:

  • Fahrzeugklasse oder Budget
  • betriebliche Nutzung
  • private Nutzung
  • Nutzung durch Familienangehörige
  • Kraftstoff- oder Ladekosten
  • Wartung und Versicherung
  • Selbstbeteiligung bei Schäden
  • Auslandsfahrten
  • Rückgabe bei Vertragsende
  • steuerliche Behandlung

Bei umfangreichen Regelungen kann eine zusätzliche Dienstwagenvereinbarung sinnvoll sein.

Arbeitszeit eines Geschäftsführers

Die Tätigkeit eines Geschäftsführers lässt sich häufig nicht sinnvoll auf einen starren täglichen Stundenplan reduzieren.

Der Vertrag kann deshalb festhalten, dass der Geschäftsführer seine Arbeitskraft in dem Umfang einsetzt, der für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich ist.

Welche arbeitszeitrechtlichen Vorschriften im Einzelfall gelten, hängt jedoch von der konkreten Stellung des Geschäftsführers ab und sollte nicht pauschal beantwortet werden.

Geschäftsführer ist nicht automatisch normaler Arbeitnehmer

Die organschaftliche Stellung eines GmbH-Geschäftsführers unterscheidet sich von einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis.

Ob und in welchem Umfang arbeitsrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Vorschriften auf einen konkreten Geschäftsführer anzuwenden sind, hängt von seiner tatsächlichen und gesellschaftsrechtlichen Stellung ab.

Besonders relevant kann dabei sein, ob es sich um einen Fremdgeschäftsführer oder einen an der GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer handelt.

Fremdgeschäftsführer

Ein Fremdgeschäftsführer hält keine Gesellschaftsanteile an der GmbH.

Seine rechtliche Stellung unterscheidet sich daher häufig von einem Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter und möglicherweise maßgeblich an der GmbH beteiligt ist.

Gesellschafter-Geschäftsführer

Ist der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter, sollten insbesondere Beteiligungshöhe, Stimmrechte und Einflussmöglichkeiten auf Gesellschafterbeschlüsse berücksichtigt werden.

Das kann beispielsweise für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung relevant sein.

Sozialversicherungsstatus nicht pauschal festlegen

Ein Geschäftsführer ist nicht allein aufgrund seiner Bezeichnung automatisch sozialversicherungsfrei oder sozialversicherungspflichtig.

Insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern kann eine genaue Prüfung der Beteiligungs- und Rechtsverhältnisse erforderlich sein.

Urlaub des Geschäftsführers

Der Anstellungsvertrag sollte einen konkreten vertraglichen Urlaubsanspruch festlegen.

Beispiel

Der Geschäftsführer erhält pro Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub auf Grundlage einer Fünf-Tage-Woche.

Zusätzlich kann geregelt werden, wie längere Abwesenheiten mit weiteren Geschäftsführern oder den Gesellschaftern abgestimmt werden.

Urlaubsplanung bei alleiniger Geschäftsführung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, sollte organisatorisch sichergestellt werden, wie dringende Angelegenheiten während seiner Abwesenheit bearbeitet werden.

Ein Anstellungsvertrag ersetzt allerdings keine gesellschaftsrechtlich erforderliche Vertretungsregelung.

Krankheit und sonstige Verhinderung

Der Vertrag kann bestimmen, dass der Geschäftsführer eine längere Verhinderung unverzüglich mitteilt.

Außerdem kann geregelt werden, ob und wie lange die vereinbarte Vergütung bei Krankheit weitergezahlt wird.

Beispiel

Der Geschäftsführer informiert die Gesellschaft unverzüglich über eine voraussichtlich länger andauernde Verhinderung und deren voraussichtliche Dauer.

Versicherungen für Geschäftsführer

Je nach Unternehmen können zusätzliche Versicherungen vereinbart oder von der GmbH abgeschlossen werden.

Beispiele sind:

  • D&O-Versicherung
  • Unfallversicherung
  • private Krankenversicherungszuschüsse
  • betriebliche Altersversorgung
  • weitere individuelle Versicherungsleistungen

D&O-Versicherung

Eine Directors-and-Officers-Versicherung kann bestimmte Haftungsrisiken von Organmitgliedern abdecken.

Deckungsumfang, Selbstbehalt, Ausschlüsse und Versicherungsbedingungen sollten separat geprüft werden. Eine Versicherung beseitigt die gesetzlichen Pflichten des Geschäftsführers nicht.

Nebentätigkeiten

Der Geschäftsführer soll regelmäßig seine Arbeitskraft und Aufmerksamkeit dem Unternehmen widmen. Deshalb können Nebentätigkeiten einer vorherigen Zustimmung unterliegen.

Eine Vertragsregelung kann insbesondere Tätigkeiten betreffen, die:

  • erheblich Zeit beanspruchen
  • in Konkurrenz zur GmbH stehen
  • Interessenkonflikte verursachen
  • die Tätigkeit für die Gesellschaft beeinträchtigen

Bereits bestehende Nebentätigkeiten dokumentieren

Bestehende Mandate oder Beteiligungen können als Anlage zum Vertrag dokumentiert werden.

Das schafft Klarheit darüber, welche Tätigkeiten bei Vertragsbeginn bekannt und akzeptiert waren.

Wettbewerbstätigkeit während des Vertrags

Der Geschäftsführer sollte während seiner Tätigkeit keine Geschäfte betreiben, die mit den Interessen der GmbH kollidieren.

Der Vertrag kann hierzu eine auf die konkrete Geschäftstätigkeit zugeschnittene Wettbewerbsregelung enthalten.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Soll der Geschäftsführer auch nach Beendigung des Vertrags für eine bestimmte Zeit von konkurrierenden Tätigkeiten ausgeschlossen werden, sollte eine solche Klausel nicht pauschal aus Standardtexten übernommen werden.

Umfang, Dauer, räumlicher und sachlicher Geltungsbereich sowie eine gegebenenfalls erforderliche Karenzentschädigung sollten individuell geprüft werden.

Vertraulichkeit

Geschäftsführer haben regelmäßig Zugang zu besonders sensiblen Unternehmensinformationen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Kundenlisten
  • Preisgestaltung
  • Kalkulationen
  • Finanzdaten
  • Geschäftspläne
  • Produktentwicklungen
  • Personalinformationen
  • Vertragsunterlagen
  • Zugangsdaten

Der Anstellungsvertrag kann deshalb eine umfassende Vertraulichkeitsregelung enthalten.

Vertraulichkeit nach Vertragsende

Bestimmte Geheimhaltungs- und gesetzliche Schutzpflichten können auch nach dem Ausscheiden fortbestehen.

Die Vertragsklausel sollte jedoch nicht pauschal jede beruflich erworbene Erfahrung dauerhaft als geheim behandeln.

Datenschutz

Geschäftsführer arbeiten regelmäßig mit personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern.

Der Vertrag kann deshalb auf die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen und internen Datenschutzvorgaben hinweisen.

Geschäftsunterlagen und Eigentum der GmbH

Unterlagen und Arbeitsmittel, die dem Geschäftsführer im Rahmen seiner Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden, sollten grundsätzlich der Gesellschaft zugeordnet bleiben.

Dazu können gehören:

  • Laptop
  • Mobiltelefon
  • Firmenkreditkarte
  • Schlüssel
  • Geschäftsunterlagen
  • Vertragsakten
  • Kundendaten
  • Zugangsdaten

Rückgabe bei Vertragsende

Bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses sollte festgelegt sein, dass sämtliche Geschäftsunterlagen, Datenträger und überlassenen Gegenstände zurückzugeben sind.

Unbefristeter Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

Der Vertrag kann auf unbestimmte Zeit geschlossen werden.

Beispiel

Das Anstellungsverhältnis beginnt am 1. November 2026 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Befristeter Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

Alternativ kann eine bestimmte Vertragsdauer vereinbart werden.

Bei einer Befristung sollte klar geregelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen während der Laufzeit eine ordentliche Kündigung möglich sein soll.

Kündigungsfrist vereinbaren

Der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag sollte eine klare Kündigungsregel enthalten.

Beispiel

Der Anstellungsvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.

Welche Frist sinnvoll und rechtlich passend ist, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und Stellung des Geschäftsführers ab.

Abberufung und Kündigung sind zwei verschiedene Vorgänge

Ein besonders wichtiger Punkt beim Geschäftsführer ist die Trennung zwischen:

  • Abberufung: Beendigung der organschaftlichen Stellung als Geschäftsführer.
  • Kündigung: Beendigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags.

Das eine führt nicht in jedem Fall automatisch zum anderen.

Abberufung nach § 38 GmbHG

Nach § 38 GmbHG ist die Bestellung eines Geschäftsführers grundsätzlich jederzeit widerruflich. Der Gesellschaftsvertrag kann die Zulässigkeit des Widerrufs jedoch auf Fälle beschränken, in denen wichtige Gründe vorliegen.

Das Gesetz stellt zugleich klar, dass bestehende vertragliche Entschädigungsansprüche durch den Widerruf der Bestellung nicht automatisch beseitigt werden.

Den Gesetzestext findest du unter § 38 GmbHG.

Kopplungsklausel sorgfältig gestalten

In Geschäftsführer-Anstellungsverträgen werden teilweise Regelungen verwendet, die die Abberufung und das Anstellungsverhältnis miteinander verknüpfen.

Solche Klauseln sollten individuell geprüft werden, weil gesellschaftsrechtliche Organstellung und schuldrechtlicher Vertrag unterschiedliche Rechtsverhältnisse sind.

Außerordentliche Kündigung

Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen kann unabhängig von einer ordentlichen Kündigungsregel eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen.

Ob ein wichtiger Grund vorliegt, hängt von den konkreten Umständen ab.

Änderungen im Handelsregister

Änderungen in der Person eines Geschäftsführers sowie die Beendigung seiner Vertretungsbefugnis müssen nach § 39 GmbHG zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden.

Die bloße Änderung des Anstellungsvertrags ersetzt solche gesellschaftsrechtlichen Registermaßnahmen nicht.

Geschäftsführer-Anstellungsvertrag und Handelsregister

Der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag selbst wird nicht dadurch zum Bestellungsbeschluss und ersetzt auch keine erforderliche Handelsregisteranmeldung.

Gesellschaftsrechtliche und vertragliche Schritte sollten deshalb getrennt organisiert werden.

Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer

Besondere Sorgfalt ist geboten, wenn eine Person alleiniger Gesellschafter und zugleich Geschäftsführer ist.

Bei Rechtsgeschäften zwischen dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer und der GmbH sind insbesondere gesellschaftsrechtliche Dokumentations- und Vertretungsfragen zu beachten.

§ 35 Abs. 3 GmbHG verweist für bestimmte Fälle ausdrücklich auf § 181 BGB.

Geschäftsführer-Anstellungsvertrag schriftlich dokumentieren

Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung des Vertrags sollten Vergütung, Bonus, Nebenleistungen, Urlaub, Kündigungsfristen und sonstige Vereinbarungen eindeutig schriftlich festgehalten werden.

Dies erleichtert auch die spätere steuerliche und gesellschaftsrechtliche Dokumentation.

Gesellschafterbeschluss zur Vergütung

Bei Abschluss oder Änderung eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrags sollte geprüft werden, welcher Gesellschafterbeschluss und welche Vertretung der GmbH erforderlich sind.

Besonders bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer darf nicht schlicht davon ausgegangen werden, dass dieser seinen Vertrag auf beiden Seiten selbst unterschreiben kann.

Wer unterschreibt für die GmbH?

Die GmbH muss beim Abschluss des Anstellungsvertrags ordnungsgemäß vertreten sein.

Wer den Vertrag auf Seiten der Gesellschaft unterschreibt, richtet sich nach der gesellschaftsrechtlichen Situation und den entsprechenden Beschlüssen beziehungsweise Vertretungsregelungen.

Geschäftsführer und normaler Arbeitsvertrag

Ein gewöhnlicher Arbeitsvertrag ist für einen GmbH-Geschäftsführer häufig nicht die passende Vorlage, weil seine organschaftliche Stellung, Verantwortlichkeit und Vergütungsstruktur besondere Regelungen erfordern.

Für normale Arbeitnehmer steht auf Smartvorlagen.de unsere Arbeitsvertrag Vorlage zur Verfügung.

Geschäftsführer und Teilzeittätigkeit

Auch ein Geschäftsführer kann seine Tätigkeit unter Umständen mit einem reduzierten zeitlichen Umfang ausüben. Dabei müssen jedoch weiterhin die organschaftlichen Pflichten und die tatsächlichen Anforderungen der Geschäftsführung erfüllt werden.

Ein bloßes Stundenmodell darf nicht dazu führen, dass notwendige Geschäftsführerpflichten unbeachtet bleiben.

Geschäftliche Beschlüsse dokumentieren

Für wichtige interne Entscheidungen kann eine nachvollziehbare Dokumentation sinnvoll sein.

Für gewöhnliche betriebliche Besprechungen kannst du beispielsweise unsere Besprechungsprotokoll Vorlage verwenden.

Typische Fehler beim Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

  • Bestellung und Vertrag gleichsetzen: Organstellung und Anstellungsverhältnis getrennt behandeln.
  • Vertretungsregelung unklar: Gesellschaftsvertrag, Bestellungsbeschluss und Handelsregister berücksichtigen.
  • Zustimmungsvorbehalte fehlen: bedeutende Geschäfte und Betragsgrenzen definieren.
  • Bonus unklar: Ziele und Berechnung nachvollziehbar festlegen.
  • Dienstwagen nur beiläufig erwähnt: Privatnutzung und Rückgabe konkret regeln.
  • Abberufung mit Kündigung verwechselt: beide Rechtsverhältnisse separat betrachten.
  • Sozialversicherungsstatus pauschal angenommen: Beteiligung und Einfluss des Geschäftsführers prüfen.
  • § 181 BGB ignoriert: Insichgeschäfte und Befreiung korrekt behandeln.
  • Vertragspartner falsch vertreten: ordnungsgemäße Vertretung der GmbH beim Vertragsabschluss sicherstellen.
  • Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich nicht geprüft: Vergütung und Nebenleistungen fachlich beurteilen lassen.

Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?

Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.

  • PDF: geeignet zum Ausdrucken und handschriftlichen Ergänzen.
  • Word: besonders praktisch, wenn Vergütung, Bonus, Zustimmungsvorbehalte, Urlaub, Dienstwagen oder Kündigungsregelungen individuell angepasst werden sollen.

Beim Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ist die Word-Version besonders sinnvoll, da die konkrete Ausgestaltung je nach Unternehmensgröße, Beteiligungsverhältnissen und Verantwortungsbereich deutlich unterschiedlich sein kann.

Geschäftsführer-Anstellungsvertrag individuell prüfen

Die Vorlage ist ein allgemeines Muster und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.

Besonders bei Gesellschafter-Geschäftsführern, komplexen Bonusmodellen, Pensionszusagen, nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, Befreiungen von § 181 BGB oder besonderen Kündigungsregelungen ist eine individuelle Prüfung sinnvoll.

Geschäftsführer-Anstellungsvertrag kostenlos herunterladen

Lade die kostenlose Geschäftsführer-Anstellungsvertrag Vorlage als PDF oder Word-Datei herunter und passe Aufgaben, Vergütung, Bonus, Urlaub, Dienstwagen, Zustimmungsvorbehalte und Kündigung an die konkrete GmbH an.

Häufige Fragen zum Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

Was ist ein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag?

Der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag regelt das schuldrechtliche Verhältnis zwischen der GmbH und ihrem Geschäftsführer. Dazu gehören beispielsweise Aufgaben, Vergütung, Bonus, Urlaub, Nebenleistungen und Kündigung.

Ist der Anstellungsvertrag dasselbe wie die Bestellung zum Geschäftsführer?

Nein. Die Bestellung begründet die organschaftliche Stellung als Geschäftsführer. Der Anstellungsvertrag regelt dagegen die vertraglichen Bedingungen der Tätigkeit. Beide Rechtsverhältnisse sind voneinander zu unterscheiden.

Wer bestellt den Geschäftsführer einer GmbH?

Nach § 46 Nr. 5 GmbHG gehören Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern grundsätzlich zum Aufgabenbereich der Gesellschafter.

Wer vertritt die GmbH?

Nach § 35 GmbHG wird die GmbH durch ihre Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Bei mehreren Geschäftsführern gilt grundsätzlich gemeinschaftliche Vertretung, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.

Kann ein Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt sein?

Ja, eine Einzelvertretungsbefugnis kann gesellschaftsrechtlich vorgesehen werden. Maßgeblich sind insbesondere Gesellschaftsvertrag, Bestellungsbeschluss und die eingetragene Vertretungsregelung.

Kann ein Geschäftsführer von § 181 BGB befreit werden?

Eine Befreiung kann unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen werden. Sie sollte gesellschaftsrechtlich korrekt beschlossen und dokumentiert werden. § 181 BGB betrifft insbesondere sogenannte Insichgeschäfte.

Ist die Abberufung automatisch eine Kündigung des Anstellungsvertrags?

Nicht automatisch. Abberufung und Beendigung des Anstellungsvertrags sind grundsätzlich voneinander zu unterscheidende Vorgänge. § 38 GmbHG stellt außerdem klar, dass bestehende vertragliche Ansprüche durch den Widerruf der Bestellung nicht automatisch entfallen.

Ist ein GmbH-Geschäftsführer automatisch Arbeitnehmer?

Nein. Die rechtliche Einordnung hängt von der konkreten Stellung und den tatsächlichen Verhältnissen ab. Insbesondere zwischen Fremdgeschäftsführern und Gesellschafter-Geschäftsführern können erhebliche Unterschiede bestehen.

Ist ein Geschäftsführer automatisch sozialversicherungsfrei?

Nein. Der sozialversicherungsrechtliche Status hängt insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern von Beteiligung, Stimmrechten und Einflussmöglichkeiten ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Kann der Geschäftsführer einen Bonus erhalten?

Ja. Zusätzlich zum Festgehalt kann eine variable Vergütung vereinbart werden. Berechnungsgrundlage, Ziele, Höchstbetrag und Auszahlungsbedingungen sollten möglichst eindeutig festgelegt werden.

Kann ich die Geschäftsführer-Anstellungsvertrag Vorlage bearbeiten?

Ja. Die Word-Version lässt sich direkt am Computer bearbeiten und an Aufgaben, Vergütung, Bonus, Urlaub, Dienstwagen, Kündigungsfristen und weitere Vertragsbedingungen anpassen.

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