Minijob-Arbeitsvertrag Vorlage (Word & PDF)
Kostenlose Vorlage für einen Minijob – mit Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Krankheit, Rentenversicherung, weiteren Beschäftigungen und Kündigung.
Vorlage herunterladen
Mit unserer kostenlosen Minijob-Arbeitsvertrag Vorlage kannst du die wichtigsten Bedingungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung schriftlich festhalten. Das Muster enthält Bereiche für Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Stundenlohn beziehungsweise Monatsvergütung, Urlaub, Arbeitsunfähigkeit, Rentenversicherung, weitere Beschäftigungen und Kündigung.
Die Vorlage steht als PDF und Word-Datei zur Verfügung. Die PDF-Version eignet sich zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen. Mit der Word-Version kannst du den Vertrag direkt am Computer bearbeiten und an Tätigkeit, Arbeitszeit und Vergütung des Minijobs anpassen.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob mit Verdienstgrenze ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der das regelmäßige Arbeitsentgelt die jeweils geltende Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt diese Grenze 603 Euro durchschnittlich pro Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Die Verdienstgrenze ist dynamisch und an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt.
Aktuelle Informationen findest du bei der Minijob-Zentrale.
Minijob-Grenze 2026: 603 Euro
Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Minijobber mit einem Minijob mit Verdienstgrenze regelmäßig durchschnittlich bis zu 603 Euro monatlich verdienen.
Die Grenze wird nicht willkürlich festgelegt. Sie orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn und einer rechnerischen Wochenarbeitszeit von zehn Stunden.
Monatliche Minijob-Grenze: 603 Euro
Jahresgrenze: 7.236 Euro
Gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 Euro brutto pro Stunde
Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten?
Die mögliche Arbeitszeit hängt vom vereinbarten Stundenlohn ab. Bei einem Stundenlohn in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 Euro können 2026 rechnerisch rund 43,38 Stunden pro Monat gearbeitet werden, ohne die 603-Euro-Grenze zu überschreiten.
603 Euro ÷ 13,90 Euro = rund 43,38 Stunden pro Monat.
Wird ein höherer Stundenlohn gezahlt, reduziert sich entsprechend die mögliche Zahl der Arbeitsstunden.
Beispiel bei 15 Euro Stundenlohn
603 Euro ÷ 15 Euro = 40,20 Stunden pro Monat.
Der Vertrag sollte deshalb Arbeitszeit und Vergütung immer gemeinsam betrachten.
Welche Angaben gehören in einen Minijob-Arbeitsvertrag?
Auch ein Minijob ist ein reguläres Arbeitsverhältnis. Die wesentlichen Arbeitsbedingungen sollten deshalb möglichst eindeutig festgehalten werden.
- Arbeitgeber: Name und Anschrift.
- Arbeitnehmer: Name und Anschrift.
- Arbeitsbeginn: Beginn der Beschäftigung.
- Tätigkeit: Aufgaben und Position.
- Arbeitsort: regelmäßiger Einsatzort.
- Arbeitszeit: vereinbarte Stunden.
- Vergütung: Stundenlohn oder Monatsvergütung.
- Urlaub: jährlicher Urlaubsanspruch.
- Arbeitsunfähigkeit: Meldepflichten bei Krankheit.
- Rentenversicherung: gesetzliche Versicherungspflicht und mögliche Befreiung.
- weitere Beschäftigungen: Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber.
- Kündigung: geltende Kündigungsregelungen.
So verwendest du die Minijob-Arbeitsvertrag Vorlage
- Datei herunterladen: Wähle Word oder PDF.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer eintragen: Ergänze die Vertragsparteien.
- Tätigkeit beschreiben: Lege den Aufgabenbereich fest.
- Arbeitszeit bestimmen: Trage die regelmäßigen Stunden ein.
- Vergütung ergänzen: Vereinbare Stundenlohn oder Monatsentgelt.
- 603-Euro-Grenze prüfen: Achte auf das regelmäßig zu erwartende Arbeitsentgelt.
- Urlaub ergänzen: Berücksichtige die regelmäßigen Arbeitstage.
- Rentenversicherung beachten: Dokumentiere gegebenenfalls einen Befreiungsantrag separat.
- weitere Beschäftigungen erfassen: Lass Änderungen mitteilen.
- Vertrag unterschreiben: Beide Seiten erhalten eine vollständige Ausfertigung.
Beispiel für einen Minijob-Arbeitsvertrag
Tätigkeit: Aushilfe im Verkauf
Beginn: 01.11.2026
Stundenlohn: 14,50 Euro brutto
regelmäßige Arbeitszeit: ca. 9 Stunden pro Woche
Arbeitsort: Filiale Musterstraße 10
Arbeitsverhältnis: unbefristet
Minijob ist ein normales Arbeitsverhältnis
Ein Minijob ist arbeitsrechtlich nicht einfach eine unverbindliche Aushilfstätigkeit. Minijobber haben grundsätzlich ebenfalls arbeitsrechtliche Ansprüche.
Dazu können insbesondere gehören:
- bezahlter Urlaub
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit
- Entgeltzahlung an Feiertagen
- Mindestlohn
- Kündigungsschutz nach den jeweils geltenden Voraussetzungen
- Schutzvorschriften des Arbeitszeitrechts
Tätigkeit möglichst genau beschreiben
Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung sollte klar sein, welche Aufgaben der Arbeitnehmer übernehmen soll.
Der Arbeitnehmer wird als Aushilfe im Verkauf beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Beratung von Kunden, Warenpflege, Kassentätigkeit und allgemeine Tätigkeiten im Verkaufsbereich.
Arbeitsort festlegen
Im Vertrag sollte angegeben werden, wo die Tätigkeit regelmäßig ausgeübt wird.
Dies kann beispielsweise sein:
- bestimmte Filiale
- Büro
- Lager
- Gastronomiebetrieb
- Privathaushalt
- wechselnde Einsatzorte
Arbeitszeit im Minijob festlegen
Der Vertrag sollte möglichst eindeutig regeln, in welchem Umfang gearbeitet wird.
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt neun Stunden pro Woche und wird grundsätzlich auf zwei Arbeitstage verteilt.
Die Arbeitszeit sollte so geplant werden, dass das regelmäßige Entgelt weiterhin zur vereinbarten Beschäftigungsform passt.
Arbeitszeit nicht nur nach der 603-Euro-Grenze berechnen
Die monatliche Verdienstgrenze ist kein pauschales Stundenlimit. Entscheidend ist der tatsächlich vereinbarte Stundenlohn.
Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden können innerhalb der monatlichen Verdienstgrenze gearbeitet werden.
Beispiel für verschiedene Stundenlöhne 2026
13,90 Euro/Stunde: rund 43,38 Stunden monatlich
15,00 Euro/Stunde: 40,20 Stunden monatlich
18,00 Euro/Stunde: 33,50 Stunden monatlich
Mindestlohn im Minijob
Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Der aktuelle Mindestlohn gilt unabhängig davon, dass es sich nur um eine geringfügige Beschäftigung handelt.
603 Euro nicht als festen Monatslohn voraussetzen
Die Minijob-Grenze von 603 Euro ist eine Verdienstgrenze und nicht automatisch das Gehalt jedes Minijobbers.
Ein Arbeitnehmer kann beispielsweise auch regelmäßig 400 oder 500 Euro monatlich verdienen. Entscheidend ist die tatsächlich vereinbarte Beschäftigung.
Stundenlohn im Vertrag angeben
Bei schwankenden Einsatzzeiten ist ein Stundenlohn häufig besonders praktisch.
Der Arbeitnehmer erhält einen Bruttostundenlohn von 15 Euro. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich geleisteten und vergütungspflichtigen Arbeitszeit.
Festes Monatsentgelt ist ebenfalls möglich
Auch eine feste monatliche Vergütung kann vereinbart werden, wenn Arbeitszeit und Entgelt entsprechend ausgestaltet sind.
Der Arbeitnehmer erhält für die vereinbarte regelmäßige Tätigkeit ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von 500 Euro.
Arbeitszeiten dokumentieren
Bei Minijobs bestehen in vielen Fällen besondere Aufzeichnungspflichten für die Arbeitszeit. Arbeitgeber sollten Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben dokumentieren.
Für die praktische Erfassung kannst du unsere Stundenzettel Vorlage verwenden.
Warum die Zeiterfassung wichtig ist
Eine nachvollziehbare Arbeitszeiterfassung hilft nicht nur bei gesetzlichen Dokumentationspflichten, sondern auch bei der Kontrolle von Vergütung und Minijob-Grenze.
Dokumentiert werden können beispielsweise:
- Datum
- Arbeitsbeginn
- Arbeitsende
- Pausen
- geleistete Stunden
Mehrarbeit im Minijob
Zusätzliche Arbeitsstunden können dazu führen, dass sich auch das Arbeitsentgelt erhöht.
Deshalb sollte vor zusätzlichen Einsätzen geprüft werden, wie sich diese auf das regelmäßige Entgelt und die sozialversicherungsrechtliche Einordnung auswirken.
Gelegentliches Überschreiten der Grenze
Ob ein vorübergehendes Überschreiten der Verdienstgrenze unschädlich sein kann, richtet sich nach den jeweils geltenden sozialversicherungsrechtlichen Regeln und den Umständen des Einzelfalls.
Der Vertrag sollte deshalb nicht pauschal zusagen, dass jede Überschreitung der 603-Euro-Grenze automatisch folgenlos bleibt.
Minijob und Arbeit auf Abruf
Wenn ein Arbeitnehmer nur bei Bedarf eingesetzt werden soll, können die besonderen Vorschriften zur Arbeit auf Abruf nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz relevant sein.
Eine Formulierung wie „Arbeitszeit nach Bedarf“ sollte deshalb nicht ungeprüft verwendet werden.
Feste Arbeitszeit bietet mehr Planungssicherheit
Gerade bei einem klassischen Minijob ist es häufig sinnvoll, einen regelmäßigen Stundenumfang oder feste Einsatzzeiten zu vereinbaren.
Die Arbeitszeit beträgt regelmäßig acht Stunden pro Woche und wird grundsätzlich auf Dienstag und Donnerstag verteilt.
Urlaub im Minijob
Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Für die Berechnung ist besonders wichtig, an wie vielen Tagen pro Woche regelmäßig gearbeitet wird. Die Höhe des Monatsverdienstes ist dafür nicht entscheidend.
Urlaub bei zwei Arbeitstagen pro Woche
Arbeitet ein Minijobber regelmäßig an zwei Tagen pro Woche, wird der Urlaubsanspruch auf diese Zahl der Arbeitstage umgerechnet.
Erhalten vergleichbare Arbeitnehmer bei einer Fünf-Tage-Woche 30 Urlaubstage, ergibt sich bei zwei regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche:
30 × 2 ÷ 5 = 12 Urlaubstage.
Mit zwölf Urlaubstagen kann der Arbeitnehmer ebenfalls sechs vollständige Arbeitswochen freigestellt werden.
Urlaub nicht nach Arbeitsstunden berechnen
Entscheidend ist grundsätzlich die Zahl der regelmäßigen Arbeitstage und nicht, ob an einem Arbeitstag beispielsweise drei oder acht Stunden gearbeitet werden.
Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Minijobber können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit haben.
Eine Erkrankung führt also nicht allein deshalb zum Wegfall des Entgeltanspruchs, weil die Beschäftigung geringfügig ist.
Krankmeldung regeln
Der Arbeitnehmer hat eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die gesetzlichen Anforderungen an den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bleiben unberührt.
Bezahlung an Feiertagen
Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag, an dem der Minijobber regulär gearbeitet hätte, gelten grundsätzlich auch für geringfügig Beschäftigte die gesetzlichen Regeln zur Entgeltzahlung an Feiertagen.
Die ausgefallene Arbeitszeit sollte nicht allein wegen des Feiertags auf einen anderen Tag verschoben werden, um die Feiertagsvergütung zu umgehen.
Rentenversicherung im Minijob
Minijobber mit Verdienstgrenze sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitnehmer regelmäßig einen eigenen Anteil zur Rentenversicherung, während der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag leistet.
Die Rentenversicherungspflicht kann unter anderem dazu beitragen, dass Beschäftigungszeiten vollständig als Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt werden.
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Minijobber können grundsätzlich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen.
Der Antrag erfolgt beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber dokumentiert den Antrag und meldet die Befreiung nach den geltenden Vorgaben an die Minijob-Zentrale.
Die Entscheidung über eine Befreiung sollte nicht einfach als bereits vorgegebene Klausel in den Arbeitsvertrag geschrieben werden. Sinnvoller ist eine gesonderte Erklärung des Arbeitnehmers.
Seit Juli 2026: Befreiung einmalig wieder aufheben
Seit dem 1. Juli 2026 besteht eine wichtige Neuerung: Eine bereits erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen einmalig für die Zukunft wieder aufgehoben werden.
Der Arbeitnehmer beantragt die Aufhebung beim Arbeitgeber. Die Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht wirkt grundsätzlich für zukünftige Entgeltabrechnungszeiträume und kann anschließend nicht erneut widerrufen werden.
Rentenversicherungsbefreiung getrennt dokumentieren
Im Arbeitsvertrag kann festgehalten werden, dass die gesetzlichen Regeln zur Rentenversicherung gelten. Die individuelle Entscheidung des Arbeitnehmers über eine Befreiung sollte jedoch mit dem dafür vorgesehenen Antrag dokumentiert werden.
Weitere Minijobs angeben
Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist es wichtig, ob ein Arbeitnehmer noch weitere Beschäftigungen ausübt.
Deshalb sollte der Arbeitnehmer verpflichtet werden, weitere Beschäftigungen und Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber die Aufnahme, Beendigung oder Änderung weiterer Beschäftigungen unverzüglich mitzuteilen, soweit diese für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung relevant sein können.
Mehrere Minijobs gleichzeitig
Wer keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, kann grundsätzlich mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze gleichzeitig ausüben. Die Verdienste werden jedoch zusammengerechnet.
Übersteigt das regelmäßige Gesamtentgelt aus den zusammenzurechnenden Minijobs die geltende Minijob-Grenze, kann sich die sozialversicherungsrechtliche Einordnung ändern.
Beispiel mit zwei Minijobs
Minijob A: 300 Euro monatlich
Minijob B: 250 Euro monatlich
Gesamt: 550 Euro
Die Summe liegt 2026 unter der monatlichen Verdienstgrenze von 603 Euro.
Minijob neben einer Hauptbeschäftigung
Besteht bereits eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, gelten für zusätzliche Minijobs besondere Zusammenrechnungsregeln.
Arbeitnehmer sollten dem neuen Arbeitgeber deshalb bestehende Beschäftigungen vollständig mitteilen.
Änderungen nicht verschweigen
Beginnt ein Arbeitnehmer später eine weitere Tätigkeit oder ändert sich dort der Verdienst, kann dies Einfluss auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung haben.
Eine Informationspflicht im Arbeitsvertrag ist deshalb sinnvoll.
Probezeit im Minijob
Auch bei einem Minijob kann eine Probezeit vereinbart werden.
Die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit.
Die Probezeit sollte zur Tätigkeit und zur Dauer des Arbeitsverhältnisses passen.
Unbefristeter Minijob
Unsere Vorlage ist grundsätzlich für einen unbefristeten Minijob geeignet.
Das Arbeitsverhältnis läuft damit ohne fest vereinbartes Enddatum weiter, bis es beispielsweise durch eine wirksame Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag endet.
Befristeter Minijob
Ein Minijob kann auch zeitlich befristet werden. Dann müssen zusätzlich die gesetzlichen Regeln für befristete Arbeitsverträge beachtet werden.
Eine Minijob-Grenze ersetzt nicht die Anforderungen des Teilzeit- und Befristungsrechts.
Kündigung eines Minijobs
Auch ein Minijob kann nicht einfach von heute auf morgen beendet werden, nur weil der Verdienst gering ist.
Grundsätzlich gelten die arbeitsrechtlichen Kündigungsvorschriften und die jeweils maßgeblichen Kündigungsfristen.
Minijobber und Vollzeitbeschäftigte
Geringfügig Beschäftigte sind arbeitsrechtlich Arbeitnehmer. Sie dürfen nicht allein aufgrund des Minijob-Status ohne sachlichen Grund von allgemeinen Arbeitnehmerrechten ausgeschlossen werden.
Minijob oder Teilzeit?
Ein Minijob und Teilzeit sind nicht das Gleiche.
Teilzeit beschreibt eine gegenüber vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten reduzierte Arbeitszeit.
Minijob beschreibt dagegen eine sozialversicherungsrechtlich geringfügige Beschäftigung, deren regelmäßiger Verdienst innerhalb der geltenden Grenze liegt.
Ein Minijobber kann daher zugleich teilzeitbeschäftigt sein.
Minijob oder kurzfristige Beschäftigung?
Ein Minijob mit Verdienstgrenze sollte auch nicht mit einer kurzfristigen Beschäftigung verwechselt werden.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung kommt es in erster Linie auf gesetzliche Zeitgrenzen und weitere Voraussetzungen an, nicht auf dieselbe monatliche Verdienstgrenze wie beim klassischen Minijob.
Arbeitsvertrag trotz Minijob sinnvoll
Auch bei wenigen Stunden pro Woche ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag sinnvoll. Er schafft Klarheit über Aufgaben, Arbeitszeit, Vergütung und weitere Arbeitsbedingungen.
Außerdem bestehen gesetzliche Nachweispflichten über wesentliche Arbeitsbedingungen.
Nachweisgesetz beachten
Auch bei einem Minijob müssen die gesetzlichen Anforderungen des Nachweisgesetzes berücksichtigt werden.
Zu den wesentlichen Angaben können unter anderem gehören:
- Vertragsparteien
- Arbeitsbeginn
- Arbeitsort
- Tätigkeit
- Vergütung
- Arbeitszeit
- Probezeit
- Urlaub
- Kündigungsverfahren
Arbeitszeit nicht unrealistisch niedrig ansetzen
Stundenlohn und tatsächlich geleistete Arbeitszeit müssen zusammenpassen.
Ein Vertrag sollte deshalb nicht beispielsweise einen Monatsverdienst von 600 Euro ausweisen, obwohl die tatsächlich vereinbarten Arbeitsstunden rechnerisch zu einem Stundenlohn unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns führen würden.
Arbeitszeit bei Mindestlohnerhöhung anpassen
Da die Minijob-Grenze inzwischen dynamisch mit dem Mindestlohn verbunden ist, können sich Mindestlohn und Verdienstgrenze regelmäßig verändern.
Der Arbeitsvertrag sollte deshalb nicht so formuliert sein, als wären 603 Euro oder 13,90 Euro dauerhaft unveränderliche Werte.
2027 ändern sich die Werte erneut
Nach dem derzeit festgelegten Mindestlohn steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Entsprechend verändert sich auch die dynamische Minijob-Grenze.
Wer die Vorlage später verwendet, sollte daher immer die dann aktuell geltenden Werte prüfen.
Typische Fehler beim Minijob-Arbeitsvertrag
- 603 Euro als dauerhaft feste Grenze eintragen: die Grenze ist dynamisch.
- Mindestlohn nicht berücksichtigt: vereinbarter Stundenlohn muss die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
- Arbeitszeit fehlt: regelmäßigen Stundenumfang möglichst klar festlegen.
- Urlaub vergessen: auch Minijobber haben Urlaubsansprüche.
- keine Lohnfortzahlung bei Krankheit vorgesehen: Minijobber sind Arbeitnehmer.
- weitere Jobs nicht abgefragt: für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung wichtig.
- Rentenversicherung automatisch ausgeschlossen: grundsätzlich besteht Versicherungspflicht; eine Befreiung muss beantragt werden.
- Zeiterfassung ignoriert: bestehende Dokumentationspflichten beachten.
- Minijob mit kurzfristiger Beschäftigung verwechselt: unterschiedliche Voraussetzungen.
Minijob-Arbeitsvertrag regelmäßig prüfen
Bei Änderungen von Mindestlohn, Arbeitsstunden oder Vergütung sollte geprüft werden, ob der bestehende Vertrag noch zur tatsächlichen Beschäftigung passt.
Insbesondere bei einer Erhöhung des Stundenlohns können die möglichen Arbeitsstunden angepasst werden müssen.
Word oder PDF – welches Format eignet sich besser?
Beide Downloads enthalten dieselbe Grundstruktur.
- PDF: geeignet zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen.
- Word: besonders praktisch, wenn Tätigkeit, Arbeitszeit, Stundenlohn oder weitere Vertragsbedingungen individuell angepasst werden sollen.
Da sich Arbeitszeiten und Vergütung bei einem Minijob gegenseitig beeinflussen, ist die Word-Version besonders flexibel.
Minijob-Arbeitsvertrag individuell anpassen
Die Vorlage ist ein allgemeines Muster und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung.
Bei mehreren Beschäftigungen, schwankendem Verdienst, Arbeit auf Abruf oder besonderen Vergütungsbestandteilen sollte die sozialversicherungsrechtliche Einordnung im konkreten Fall geprüft werden.
Minijob-Arbeitsvertrag Vorlage kostenlos herunterladen
Lade die kostenlose Minijob-Arbeitsvertrag Vorlage als PDF oder Word-Datei herunter und passe Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Rentenversicherung und weitere Vertragsbedingungen an.
Häufige Fragen zum Minijob-Arbeitsvertrag
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze bei einem Minijob mit Verdienstgrenze bei durchschnittlich 603 Euro. Die Jahresgrenze beträgt entsprechend 7.236 Euro.
Wie hoch ist der Mindestlohn für Minijobber 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 grundsätzlich 13,90 Euro brutto pro Stunde, soweit keine gesetzliche Ausnahme vom Mindestlohn gilt.
Wie viele Stunden darf man 2026 im Minijob arbeiten?
Das hängt vom Stundenlohn ab. Bei genau 13,90 Euro Mindestlohn ergeben sich bei einer monatlichen Verdienstgrenze von 603 Euro rechnerisch rund 43,38 Stunden pro Monat.
Hat ein Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Ja. Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich insbesondere danach, an wie vielen Tagen pro Woche regelmäßig gearbeitet wird.
Wird ein Minijobber bei Krankheit bezahlt?
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen besteht auch bei einem Minijob Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Ist ein Minijob rentenversicherungspflichtig?
Minijobber mit Verdienstgrenze sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sie können jedoch unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Befreiung beantragen.
Kann eine Befreiung von der Rentenversicherung wieder aufgehoben werden?
Seit dem 1. Juli 2026 kann eine bestehende Befreiung unter den gesetzlichen Voraussetzungen einmalig für die Zukunft aufgehoben werden. Der Antrag wird beim Arbeitgeber gestellt.
Darf man mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Mehrere Minijobs können möglich sein. Ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung werden die Verdienste grundsätzlich zusammengerechnet. Die gesamte sozialversicherungsrechtliche Situation sollte deshalb geprüft werden.
Ist ein Minijob dasselbe wie Teilzeit?
Nein. Teilzeit beschreibt eine reduzierte Arbeitszeit gegenüber Vollzeit. Ein Minijob ist eine besondere Form geringfügiger Beschäftigung. Ein Minijobber kann jedoch zugleich teilzeitbeschäftigt sein.
Kann ich die Minijob-Arbeitsvertrag Vorlage bearbeiten?
Ja. Die Word-Version lässt sich direkt am Computer bearbeiten und an Tätigkeit, Arbeitszeit, Stundenlohn, Urlaub und weitere Vertragsbedingungen anpassen.